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   OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92   

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OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92 (https://dejure.org/1994,1618)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.03.1994 - 1 K 6147/92 (https://dejure.org/1994,1618)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. März 1994 - 1 K 6147/92 (https://dejure.org/1994,1618)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 6 BauGB; § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB; § 1 Abs. 4 BauNVO; Nr. 3471 VDIRL
    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt; Bebauungsplan; Sachverständigengutachten; Gutachten; Mischgebiet; Wohnnutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    VDI-Richtlinie; Wohnbebauung; Nachbarschaft; Schweinezuchtbetrieb; Landwirt; Bebauungsplan; Sachverständigengutachten; Gutachten; Mischgebiet; Wohnnutzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geruchsbelästigung durch Schweinemäster - VDI-Richtlinie 3471 zu berücksichtigen (IBR 1995, 129)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 714
  • BauR 1994, 599
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 17.01.1980 - 1 A 198/77
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92
    Die im Abstandsdiagramm der VDI-Richtlinie angegebenen Abstände setzen sich aus dem Geruchsschwellenwert (dem Abstand, bei dem spezifischer Stallgeruch erstmalig wahrnehmbar ist) und einem Sicherheitszuschlag zusammen; dieser Sicherheitsaufschlag auf den Geruchsschwellenwert beträgt 100 (vgl. Urt. d. Senats v. 17.1.1980 - 1 A 198/77, AgrarR 1980, 200).
  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92
    3.) Für die Entscheidung des Senats konnte dahingestellt bleiben, ob die von der Antragsgegnerin für das Mischgebiet vorgesehene Gliederung in einen ausschließlich der Wohnnutzung vorbehaltenen und einen der Wohnnutzung vorschlossenen Gebietsteil mit § 1 Abs. 4 BauNVO und dem Gebot vereinbar ist, daß bei der Gliederung des Gebiets die allgemeine Zweckbestimmung des Gebiets gewahrt bleiben muß (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.12.1989 - 4 NB 32.89, ZfBR 1990, 98 = UPR 1990, 102 = BRS 49 Nr. 74).
  • BVerwG, 14.01.1993 - 4 C 19.90

    Neues Wohnhaus neben Kuhstall?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92
    Die VDI-Richtlinie 3471 hat als solche keine rechtliche Verbindlichkeit (BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90, DVBl. 1993, 652 = MBR 1993, 243).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.03.1994 - 1 K 6147/92
    Er hat daher im sinne des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO von der Verwirklichung des Bebauungsplans einen "Nachteil" zu erwarten (vgl. Urt. d. Senats v. 4.1.1983 - 1 C 2/81, ZfBR 1983, 281 = BRS Bd. 40 Nr. 34).
  • VGH Bayern, 27.11.2006 - 15 BV 06.422

    Schweinemast, landwirtschaftlicher Betrieb (eigene Futtergrundlage), Grenzlage

    Die Abstandsregelung beruht auf Erhebungen in der Praxis, bei denen die Geruchsschwellenentfernung ermittelt wurde, zuzüglich eines Sicherheitsabstands (Nr. 3.2.1), der im Ergebnis einer Verdoppelung des Geruchsschwellenabstandes entspricht (vgl. BayVGH vom 1.7.2005 Az. 25 B 99.86; OVG Lüneburg vom 25.3.1994 NVwZ 1995, 714; Jäde, ZfBR 1992, 107/112).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2013 - 8 S 313/11

    Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan, der ein Mischgebiet festsetzt -

    Dabei mag nach den konkreten Umständen des Einzelfalls auch in Betracht kommen, ein Mischgebiet in der Weise zu gliedern, dass ein - geringer - Teil der Wohnnutzung vorbehalten, während in einem anderen - ebenfalls nur kleinen - Teil die Wohnnutzung vollständig ausgeschlossen wird (vgl. Bielenberg, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., Stand April 2012, § 6 BauNVO, Rn. 13; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.1994 - 1 K 6147/92 - BauR 1994, 599 und Urteil vom 13.03.2003 - 1 K 4221/00- BauR 2003, 769), soweit sich der Mischgebietscharakter bezogen auf das Baugebiet als Ganzes noch ergeben kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89 - BauR 1990, 186; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.1995 - 5 S 2916/93 - VBlBW 1996, 26).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Sie ist jedoch eine brauchbare und im Allgemeinen unverzichtbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus der Schweinehaltung (BVerwG, Urt. vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, a.a.O.; Urt. des Senats vom 25.3.1994 - 1 K 6147/92 -, BRS 56 Nr. 15).
  • VGH Bayern, 12.09.2000 - 1 N 98.3549

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Verwirkung des

    Dem gemäß hält es das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt ist.
  • VGH Bayern, 03.02.2006 - 1 BV 05.613

    Gliederung eines Mischgebiets; Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung; Wahlrecht

    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (vom 25.3.1994 NVwZ 1995, 714) hat es nicht für ausgeschlossen gehalten, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt sein könne.
  • VGH Bayern, 03.08.2000 - 1 B 98.3122

    Mangelnde Wahrung der Zweckbestimmung eines Baugebiets durch Ausschluß von

    Demgemäß hält es des Oberverwaltungsgericht Lüneburg in einer Entscheidung vom 25. März 1994 (UPR 1994, 354/355) nicht für ausgeschlossen, dass für ein kleineres Mischgebiet auch bei Aufteilung in einen Gewerbe- und einen Wohnteil der einheitliche Gebietscharakter des Mischgebiets gewahrt sein könnte.
  • OVG Niedersachsen, 11.04.1997 - 1 L 7648/95

    Baugenehmigung; Nachbarklage; Geruchsimmissions-Richtlinie; Schweinehaltung;

    Sie ist jedoch eine brauchbare und im allgemeinen unverzichtbare Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus der Schweinehaltung (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.1.1993 - 4 C 19.90, DVBl. 1993, 652 = ZfBR 1993, 243 = UPR 1993, 221; Urt. d. Senats v. 25.3.1994 - 1 K 6147/92, BRS Bd. 56 Nr. 15).
  • VGH Bayern, 17.09.2007 - 15 BV 07.142

    Bauplanungsrecht: Immissionsabstand bei Schweinehaltung im Dorfgebiet //

    Sie berücksichtigt, dass die in Bild 21 wiedergegebene Abstandsregelung auf Erhebungen in der Praxis beruht, die den Abstand eines Betriebes erbrachten, bei dem der spezifische Stallgeruch erstmalig wahrnehmbar ist (Geruchsschwellenentfernung), zuzüglich eines Sicherheitsabstandes (Nr. 3.2.1), der im Ergebnis die Geruchsschwellenentfernung verdoppelt (vgl. Urteil des Senats vom 27.11.2006 Az. 15 BV 06.422 AU S. 10; OVG Lüneburg vom 25.3.1994 NVwZ 1995, 714; Jäde ZfBR 1992, 107/112).
  • VGH Hessen, 25.06.2014 - 3 C 722/13

    Rechtsschutzmaßstäbe im Normenkontrollrecht und baunachbarlichen Rechtsstreit

    Dabei mag nach den konkreten Umständen des Einzelfalls auch in Betracht kommen, ein Mischgebiet in der Weise zu gliedern, dass ein - geringer - Teil der Wohnnutzung vorbehalten, während in einem anderen - ebenfalls nur kleinen - Teil die Wohnnutzung vollständig ausgeschlossen wird (vgl. Bielenberg, in: Ernst-Zinkahn-Bielenberg, BauGB, Komm., Stand April 2012, § 6 BauNVO, Rdnr. 13; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.03.1994 - 1 K 6147/92 - BauR 1994, 599 und Urteil vom 13.03.2003 - 1 K 4221/00- BauR 2003, 769), soweit sich der Mischgebietscharakter bezogen auf das Baugebiet als Ganzes noch ergeben kann (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 22.12.1989 - 4 NB 32.89 - BauR 1990, 186; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 15.03.1995 - 5 S 2916/93 - VBlBW 1996, 26).
  • OVG Niedersachsen, 19.08.1999 - 1 M 2711/99

    Nachbarschutz gegen Hähnchenmaststall im Außenbereich; Maßgeblichkeit der

    Die VDI-Richtlinie 3472 hat zwar keine normative Wirkung, sie ist jedoch eine brauchbare Entscheidungshilfe bei der Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen aus der Geflügelhaltung (vgl. BVerwG, Urt. vom 14.1.1993 - 4 C 19.90 -, DVBl 1993, 652; Urt. des Senats vom 25.3.1994 - 1 K 6147/92 -, BRS 56 Nr. 15 zur VDI-Richtlinie 3471; Urt. des 7. Senats vom 18.2.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661 zur VDI-Richtlinie 3472).
  • VGH Bayern, 17.04.2012 - 14 ZB 11.1730

    Keine ernstlichen Zweifel

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 1 K 4221/00

    Allgemeines Wohngebiet; Bebauungsplanänderung; Bekanntmachung; Diskothek;

  • VG München, 12.06.2001 - M 1 K 00.1724

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Erweiterung eines Stalles; Weitergehender

  • VG München, 26.04.2017 - M 9 K 16.1341

    Baugenehmigung für Reihenhäuser mit Betriebsinhaberwohnung

  • VG Göttingen, 15.12.2006 - 2 B 278/06

    Beurteilung von Geruchsimmissionen eines im Außenbereich gelegenen Schweinestalls

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