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   BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94   

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BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94 (https://dejure.org/1994,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 (https://dejure.org/1994,1108)
BVerwG, Entscheidung vom 14. Dezember 1994 - 11 C 4.94 (https://dejure.org/1994,1108)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 910
  • NZV 1995, 243
  • VBlBW 1995, 236
  • VBlBW 1996, 209
  • DVBl 1995, 744
  • DÖV 1995, 512
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 17.93

    Vetorecht mit Abwehr- und Sperrwirkung - Selbstverwaltungskörperschaft -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    kommunale Entscheidungen zur Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen nach § 45 Abs. 1 b StVO (im Anschluß an Urteil des erkennenden Senats vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Die auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts bestehenden Aufgaben werden von den Gemeinden auch nach der Änderung des § 45 StVO in der hier maßgeblichen Fassung der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (BGBl I S. 1060) weiterhin als staatliche Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis (vgl. § 13 Abs. 2 LVwG BaWü) wahrgenommen (vgl. Urteil vom 20. April 1994 - BVerwG 11 C 17.93 - DVBl 1994, 1194 ).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) dargelegt, daß die Befugnisse der Gemeinden auf der Grundlage des Art. 1 Nr. 5 des Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 6. April 1980 (BGBl I S. 413) mit der darin enthaltenen Änderung des § 6 Abs. 1 Nr. 15 StVG und durch § 45 der Änderungsverordnung zur Straßenverkehrs-Ordnung vom 21. Juli 1980 (a.a.O.) in bestimmten Bereichen bei straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen verstärkt worden sind.

    Ob das Verkehrskonzept der Klägerin den im Senatsurteil vom 20. April 1994 (a.a.O.) genannten inhaltlichen und verfahrensmäßigen Anforderungen entspricht, ist eine Frage der Begründetheit der Klage und daher nicht Gegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens.

  • BVerwG, 29.10.1963 - VI C 198.61
    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 27.02.1978 - 7 B 36.77

    Fachaufsichtliche Weisungen - Staatliche Aufsichtsbehörden - Verwaltungsakte -

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, hängt - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits entschieden ist - wesentlich von der Ausgestaltung durch das zugrunde liegende materielle Recht ab (vgl. BVerwGE 41, 305 ; Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 = NJW 1978, 1820 mit Bespr. Schmidt-Jortzig JuS 1979, 488).
  • BVerwG, 09.07.1964 - VIII C 29.63

    Auftragsangelegenheiten

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.01.1973 - VII C 3.71

    Anforderungen an einen Verwaltungsakt - Rechtscharakter einer mit keiner

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Ob eine solche Gerichtetheit auf unmittelbare Außenwirkung besteht, hängt - wie in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ebenfalls bereits entschieden ist - wesentlich von der Ausgestaltung durch das zugrunde liegende materielle Recht ab (vgl. BVerwGE 41, 305 ; Beschluß vom 27. Februar 1978 - BVerwG 7 B 36.77 - Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72 = NJW 1978, 1820 mit Bespr. Schmidt-Jortzig JuS 1979, 488).
  • BVerwG, 16.03.1977 - 8 C 72.75

    Verwaltungsakt der Kommunalaufsicht - Wohnungsbauförderung - Aufsichtsmaßnahmen

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Daher kann auch eine fachaufsichtliche Weisung nach § 44 Abs. 1 Satz 2 StVO ihrem objektiven Sinngehalt nach auf Außenwirkung gerichtet und damit Verwaltungsakt sein, wenn ihre Rechtswirkung unter Berücksichtigung des zugrunde liegenden materiellen Rechts nicht im staatlichen Innenbereich verbleibt, sondern auf den rechtlich geschützten Bereich der Gemeinde in Selbstverwaltungsangelegenheiten übergreift und damit Außenwirkung erzeugt (vgl. Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 72.75 - Buchholz 454.31 § 18 a WoBindG Nr. 1 = DVBl 1977, 497 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.10.1993 - 5 S 646/93

    Zulässigkeit der Klage einer Gemeinde gegen verkehrsrechtliche Weisung

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Auf die Berufung der Klägerin hat der Verwaltungsgerichtshof die erstinstanzliche Entscheidung durch Zwischenurteil geändert und die Klage für zulässig erklärt (vgl. DVBl 1994, 348).
  • BVerwG, 28.12.1957 - VII B 9.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können fachaufsichtliche Weisungen gegenüber einer Gemeinde von dieser im allgemeinen nicht angefochten werden, weil ihnen das für die Annahme eines Verwaltungsakts notwendige Merkmal der unmittelbaren Außenwirkung fehlt, jedenfalls aber keine Verletzung in eigenen Rechten möglich ist (vgl. BVerwGE 6, 101 ; 17, 87 ; 19, 121 ; zuletzt Urteil vom 20. April 1994, a.a.O., jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 22.05.1980 - 2 C 30.78

    Kreisoberamtsrat - § 42 VwGO, § 35 VwVfG, Umsetzung eines Beamten ist kein

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Ob eine Verwaltungsmaßnahme ihrer Rechtsnatur nach Verwaltungsakt ist - was nicht für den Rechtsschutz schlechthin, sondern nur für die Anwendung der §§ 68 ff. VwGO von Bedeutung ist -, hängt davon ab, ob sie nach § 35 Satz 1 VwVfG ihrem objektiven Sinngehalt nach darauf gerichtet ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall tatsächlich auswirkt (BVerwGE 60, 144 ).
  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 25.93

    Zone 30

    Auszug aus BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 4.94
    Dasselbe gilt für die Frage, ob der den Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde der Klägerin zugrundeliegende Grundsatzbeschluß des Gemeinderats, vorbehaltlich spezieller Ausnahmen "im gesamten städtischen Straßennetz., an allen Strecken mit Wohnbebauung Zone 30" festzusetzen, mit § 45 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 3 StVO vereinbar ist und ob die materiellen Voraussetzungen für die Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen in den vom Regierungspräsidium mit seinen beiden streitigen Schreiben beanstandeten Straßen vorliegen (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 25.93 -).
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 17.10

    Polizeivollzugsbeamter; Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit; Versetzung in

    Ob eine hoheitliche Maßnahme einer Behörde auf unmittelbare Rechtswirkung nach außen gerichtet ist, hängt davon ab, ob sie nach ihrem objektiven Sinngehalt dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (Urteile vom 15. Februar 1989 - BVerwG 6 A 2.87 - BVerwGE 81, 258 = Buchholz 236.1 § 59 SG Nr. 2 S. 3, vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 32 S. 22 und vom 2. März 2006 - BVerwG 2 C 3.05 - BVerwGE 125, 85 = Buchholz 237.8 § 84 RhPLBG Nr. 1 S. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2012 - 1 S 3326/11

    Kommunalverfassungsrechtlicher Organstreit - kein Mitentscheidungsrecht des

    In diesem Fall entfaltet die Weisung nämlich insoweit Außencharakter, als das Selbstverwaltungsrecht der Gemeinde berührt wird (vgl. allgemein: BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 - BVerwGE 95, 333 u. Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - VBlBW 1995, 236 = NVwZ 1995, 910; VGH Bad-Württ. Urt. v. 28.02.2005 - 1 S 1312/04 - VBlBW 2005, 229).
  • BVerwG, 19.06.2000 - 1 DB 13.00

    Aufforderung einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis (§ 45 Abs. 1 BBG )

    Ob einer Maßnahme diese Wirkung zukommt, hängt davon ab, ob sie ihrem objektiven Sinngehalt nach dazu bestimmt ist, Außenwirkung zu entfalten, nicht aber davon, wie sie sich im Einzelfall auswirkt (vgl. Urteil vom 15. Februar 1989, a.a.O.; Urteil vom 22. Mai 1980 - BVerwG 2 C 30.78 - <BVerwGE 60, 144 [145 f.]>; Urteil vom 14. Dezember 1994 - BVerwG 11 C 4.94 - ).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2009 - 5 S 149/08

    Klagebefugnis von Straßenanliegern ; Kennzeichnung eines verkehrsberuhigten

    Insofern kommt auch der von den Klägern und vom Verwaltungsgericht angeführte Regelungsfall des § 45 Abs. 1 b Nr. 5 1. Alt. StVO, der die Straßenverkehrsbehörden ermächtigt, auch die zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen notwendigen Anordnungen zu treffen, grundsätzlich als Anspruchsgrundlage für den Erlass straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen in Betracht (vgl. zum durch § 45 Abs. 1 b Nr. 5 2. Alt. StVO den Gemeinden vermittelten Schutz BVerwG, Urt. v. 20.04.1994 - 11 C 17.93 -, BVerwGE 95, 333; Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 32).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1995 - 5 S 646/93

    Zum Rechtsschutz von Gemeinden gegenüber verkehrsregelnden Entscheidungen der

    Ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde über Anordnungen nach § 45 Abs. 1b S 1 Nrn 3, 5 StVO zur Förderung eines gemeindlichen Verkehrskonzepts hat eine Gemeinde nur, wenn sie über ein bestimmten Mindestanforderungen genügendes städtebauliches Verkehrskonzept verfügt (im Anschluß an BVerwG, Urt v 20.04.1994 - 11 C 17/93 - BVerwGE 95, 333 u v 14.12.1993 - 11 C 4/94 -).

    Die gegen das Zwischenurteil eingelegte Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 - zurückgewiesen.

    Zur Begründung seines Sachantrags führt das Land im wesentlichen aus: Obgleich das Bundesverwaltungsgericht erstmals in seinen Urteilen vom 20.04.1994 - 11 C 17.93 - und vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 - subjektive Rechtspositionen der Gemeinden in § 45 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO bei der Einrichtung geschwindigkeitsbeschränkter Zonen im Hinblick auf ein gemeindliches Konzept zur geordneten städtebaulichen Entwicklung anerkannt habe, habe das Regierungspräsidium in den angefochtenen fachaufsichtlichen Weisungen die Interessenlage der Klägerin gleichwohl bereits miteinbezogen.

    Die Berufung der Klägerin ist zulässig (vgl. Zwischenurteil des Senats v. 21.10.1993 und Urt. d. BVerwG v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 -), aber nicht begründet.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in dem auf das Zwischenurteil des Senats vom 21.10.1993 in dieser Sache ergangenen Revisionsurteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 - entschieden, daß die Klägerin in ihrer Eigenschaft als Selbstverwaltungskörperschaft und Trägerin eigener Rechte und Pflichten wegen der ihr zustehenden Planungshoheit insoweit in den Schutzbereich nach § 25 Abs. 1b Satz 1 Nr. 5 Alt. 2 StVO einbezogen ist, als sie gegenüber der (staatlichen) Straßenverkehrsbehörde einen Anspruch darauf hat, daß diese von der Ermächtigung, ein gemeindliches Konzept zur geordneten städtebaulichen Entwicklung zu unterstützen, ermessensfehlerfreien Gebrauch macht.

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2005 - 1 S 1312/04

    Aufgaben im Bereich des Leichenwesens sind Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach

    Dabei kann insoweit dahinstehen, welche Rechtspositionen der Klägerin durch die Aufhebung eines von ihr erlassenen Ausgangsbescheids berührt sein können und ob der angefochtene Widerspruchsbescheid ihr gegenüber auf eine unmittelbare Außenwirkung gerichtet ist (siehe zu Maßnahmen der Kommunalaufsicht BVerwG, Beschluss vom 27.2.1978 - VII B 36.77 -, Buchholz 310 § 42 VwGO Nr. 72; Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 32).
  • VG Mainz, 15.04.2021 - 1 L 291/21

    Eilantrag gegen Ausgangssperre in Mainz hat Erfolg

    Die Antragsgegnerin wird durch eine solche Weisung nicht in eigenen Rechten verletzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 4/94 -, NVwZ 1995, 910).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2005 - 20 A 3988/03

    Berücksichtigung von Wasserschutzgebietsverordnungen bei

    vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1994 - 11 C 4.94 -, NVwZ 1995, 910; Urteil vom 11. November 1988 - 8 C 9.87 -, NVwZ-RR 1989, 359; Urteil vom 16. März 1977 - 8 C 72.75 -, BVerwGE 52, 151.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2003 - 5 S 2550/02

    Verpflichtung zur Erteilung des verweigerten Einvernehmens - Identität von

    Vielmehr greift sie auf den rechtlich geschützten Bereich der Klägerin in Selbstverwaltungsangelegenheiten, nämlich in deren Planungshoheit, über (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.11.1988 - 8 C 9.87 - BayVBl. 1989, 247), wie dies auch bei einer auf das gleiche Ziel gerichteten fachaufsichtlichen Weisung des Regierungspräsidiums Freiburg als höherer Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 2 LBO) gegenüber der Klägerin als unterer Baurechtsbehörde (§ 46 Abs. 1 Nr. 3 LBO, §§ 13 Abs. 1 Nr. 1, 16 Abs. 1 LVG, § 131 Abs. 2 GemO) der Fall wäre (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 14.12.1994 - 11 C 4.94 - DVBl. 1995, 744).
  • OVG Niedersachsen, 17.04.2013 - 4 LC 46/11

    Beteiligungsrecht einer kommunalen Gebietskörperschaft im Rahmen der Erteilung

    Soweit der Kläger zu 2. als eine der unteren Naturschutzbehörden, in deren Zuständigkeitsbereich mögliche Schutzmaßnahmen fallen könnten, eventuell selbst für derartige Schutzmaßnahmen zuständig ist (vgl. §§ 31 Abs. 1 Satz 1, 32 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 NAGBNatSchG), fehlt es auch an der Außenwirkung, weil der Kläger zu 2. dabei lediglich innerhalb des übertragenen Wirkungskreises und damit im staatlichen Innenbereich tätig werden würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4/94 -, NVwZ 1995, 910).

    Gelangt der Kläger zu 2. nämlich zu der Auffassung, dass die Liste der GGB wegen Verstoßes gegen höherrangiges Recht ungültig ist, soweit sie das Gebiet Unterems und Außenems einschließt, unterlässt er deshalb Umsetzungsakte zum Schutz dieses Gebiets und erhält er daraufhin eine fachaufsichtliche Weisung der oberen Naturschutzbehörde, die nach § 32 Abs. 1 Satz 1 NAGBNatSchG die Fachaufsicht über die untere Naturschutzbehörde ausübt, mit dem Inhalt, bestimmte Umsetzungsakte vorzunehmen, kann er gegen diese Weisung klagen, sofern diese in sein Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG übergreift, etwa weil eine Anordnung, das Gebiet Unterems und Außenems als Schutzgebiet auszuweisen und/oder andere Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die Planungshoheit des Klägers zu 2. beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.1994 - 11 C 4.94 -, NVwZ 1995, 910; Bayerischer VGH, Urteil vom 13.8.2001 - 11 B 98.1058 -, BayVBl 2002, 336).

  • VG Köln, 28.01.2008 - 11 K 153/07
  • VG München, 25.10.2017 - M 23 K 16.5497

    Fehlende Klagebefugnis einer Gemeinde gegen eine fachaufsichtliche Weisung über

  • VG Karlsruhe, 11.07.2001 - 3 K 1694/00

    Klagebefugnis einer Kommune gegen verkehrsrechtliche Weisung

  • VG München, 17.02.2016 - M 23 K 15.178

    Keine Klagebefugnis der Gemeinde gegen fachaufsichtliche Weisung des

  • VGH Bayern, 17.02.2020 - 7 B 18.2244

    Bewertung einer fachlichen Frage als falsch

  • VG München, 04.10.2016 - M 4 K 15.440

    Bewertungsfehler in der Ersten Juristischen Staatsprüfung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.09.2009 - 2 L 228/08

    Einordnung in die Klassifikation der Wirtschaftszweige

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2011 - 2 M 155/11

    Fachaufsichtliche Weisung in der Schulverwaltung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - 5 S 27.11

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; Charité; Universitätsprofessor;

  • VGH Bayern, 06.08.2015 - 8 ZB 14.1814

    Unterhaltungslast bei teilweise verrohrtem Gewässer

  • OVG Thüringen, 22.12.2004 - 2 KO 158/04

    Kommunalrecht; Widerspruchsbehörde in Angelegenheiten der Beteiligung an den

  • VG Berlin, 09.09.2004 - 9 A 336.02

    Klagen ehemaliger italienischer Soldaten auf Entschädigung für Zwangsarbeit

  • VG Regensburg, 30.10.2014 - RN 5 K 14.946

    Feuerwehrzone

  • VGH Bayern, 22.04.2013 - 11 B 12.2671

    Zurückverweisung an das Verwaltungsgericht; Verfahrensmangel; Anordnung einer

  • VG Neustadt, 05.04.2021 - 5 L 334/21

    Einschränkungen im Pirmasenser Einzelhandel bleiben vorerst bestehen

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

  • VG Berlin, 03.09.2019 - 36 K 247.18

    Anspruch auf Schaffung zusätzlicher Fahrradabstellplätze

  • VGH Bayern, 21.07.2009 - 11 C 09.712

    Beschwerde gegen unterlassene (einfache) Beiladung; Tempo 30-Zone;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2022 - 3 S 1.22

    Umsetzung eines Schülers aus einer Spezialklasse mit leistungssportlicher

  • VG Koblenz, 04.12.2006 - 4 K 379/06

    Hinweisschilder auf Hotel müssen vorerst nicht entfernt werden

  • VG Augsburg, 11.08.2014 - Au 3 S 14.1016

    Verkehrsrechtliche Anordnung; außerordentliche Schäden an der Straße;

  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1997 - 5 S 7/97

    Fachaufsichtliche Weisung an öffentlich bestellten Vermessungsingenieur als

  • VG Düsseldorf, 11.09.2019 - 16 K 10328/18
  • VG Lüneburg, 23.09.1999 - 7 A 70/97
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2003 - 7 A 11135/03
  • VG Leipzig, 09.06.2000 - 6 K 2377/99

    Streit über eine fachaufsichtliche Weisung; Unzulässigkeit des Antrags auf

  • BVerwG, 14.12.1994 - 11 C 5.94
  • VG Gera, 29.10.2003 - 2 K 2268/02

    Kommunalaufsichtsrecht; Kommunalaufsichtsrecht; Weisung; Fachaufsicht;

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