Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 22.12.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2301
BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
BVerfG, Entscheidung vom 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
BVerfG, Entscheidung vom 14. März 1995 - 1 BvR 1639/91 (https://dejure.org/1995,2301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; GewO § 35 Abs. 1, 6
    Prüfungszeitpunkt für die Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung - Nachfolgendes verwaltungsgerichtliches Verfahren - Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung - Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 246 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 1096
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 14.03.1995 - 1 BvR 1639/91
    Die weiterhin aufgeworfene Frage nach der Vereinbarkeit der Weitergabe vor Steuerdaten an die Gewerbebehörden und deren Verwendung in einem Gewerbeuntersagungsverfahren rechtfertigt eine Annahme der Verfassungsbeschwerde schon deshalb nicht, weil es darauf für die Entscheidung über das Rechtsschutzbegehren des Beschwerdeführers nicht ankommt (BVerfGE 90, 22 [25]).
  • BVerwG, 19.12.1995 - 1 C 3.93

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung bei GmbH-Geschäftsführer, Unzuverlässigkeit,

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die insoweit erforderliche Prüfung ist derjenige der letzten Verwaltungsentscheidung (BVerwGE 65, 1 (2 ff.) [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluß vom 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242).
  • BVerwG, 30.10.1996 - 1 B 197.96

    Gewerberecht - Fahrschullehrer, Widerruf einer Fahrschulerlaubnis wegen fehlender

    Angefochten war ein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, für dessen gerichtliche Beurteilung regelmäßig (auch) der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung für maßgebend erachtet wird (vgl. dazu auch Beschluß vom 23. November 1990, a.a.O.; ferner BVerfG, GewArch 1995, 242 ).
  • BVerwG, 16.06.1995 - 1 B 83.95

    Grundrechte: Verhältnis der allgemeinen Handlungsfreiheit zur Freiheit der

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschluß vom 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 - GewArch 1995, 242 ) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden kann; die Vorschrift des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO ist einer entsprechenden verfassungskonformen Auslegung und Anwendung zugänglich.
  • VGH Bayern, 19.10.2020 - 22 ZB 20.362

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Die Vorschrift des § 35 Abs. 6 Satz 2 GewO - sie betrifft die klägerseits genannte Sperrfrist - ist einer verfassungskonformen Auslegung und Anwendung zugänglich (vgl. zum Ganzen BVerfG, B.v. 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 26.01.2024 - 6 A 619/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; Gewerbeuntersagung;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung Rechnung getragen werden kann.
  • OVG Sachsen, 08.03.2021 - 6 A 1268/18

    Gewerbeuntersagung; Antrag auf Zulassung der Berufung; Volksverhetzung;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung gemäß § 35 Abs. 6 GewO Rechnung getragen werden kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.1996 - 25 A 6898/95

    Straßenverkehrsrecht: Maßgeblicher Beurteilungszeitpunkt bei Rücknahme einer

    (vgl. zu § 35 Abs. 6 GewO BVerfG, Beschluß vom 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 -, NVwZ 1995, S. 1096 ; BVerwG, Urteil vom 2.2.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 (2 f.).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 ZB 21.351

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot

    Dies ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, B.v. 14.3.1995 - 1 BvR 1639/91 - juris zur entsprechenden Vorschrift des § 35 Abs. 6 GewO).
  • VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19

    Löschung aus der Architektenliste nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Wenn die angegriffenen Ent11 scheidungen - unter ausdrücklicher Würdigung der damit verbundenen Konsequenzen für die berufliche Tätigkeit der Beschwerdeführerin - daraus den Schluss gezogen haben, das in der Sache und der Dauer nach ins Gewicht fallende Fehlverhalten der Beschwerdeführerin begründe - zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Löschung aus der Architektenliste (vgl. BVerfG Beschl. v. 14.03.1995, 1 BvR 1639/91, NVwZ 1995, 1096) - die Befürchtung, sie werde auch im Rahmen ihrer Tätigkeit als Architektin die von ihr zu betreuenden Vermögensinteressen ihrer Auftraggeber oder wiederum des Staates aus Eigennutz gefährden, geht dies nicht fehl.
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 6 A 67/19

    Gewerbeerlaubnis; Widerruf; Unzuverlässigkeit; ungeordnete Vermögensverhältnisse;

    Diese Rechtsprechung begegnet, wie das Bundesverfassungsgericht (Kammerbeschl. v. 13. März 1995 - 1 BvR 1639/91 -, GewArch 1995, 242) bestätigt hat, unter dem Gesichtspunkt von Art. 12 Abs. 1 GG keinen Bedenken, weil dem Anspruch auf erneute Zulassung zur selbständigen Gewerbeausübung bei Entfallen der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit durch die Wiedergestattung Rechnung getragen werden kann.
  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1286

    Rinderhaltungs- und Betreuungsverbot nach dem Tierschutzgesetz

  • OVG Saarland, 21.10.2021 - 1 A 260/20

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen langjähriger Steuerschulden

  • BVerwG, 08.02.1996 - 1 B 19.96

    Gewerberecht: Gewerbeuntersagung wegen aus Steuerrückständen hergeleiteter

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2011 - 9 S 2769/10

    Beurteilungszeitpunkt für die Zuverlässigkeit eines Physiotherapeuten im Rahmen

  • VGH Bayern, 11.08.2022 - 23 CS 22.1285

    Erfolglose Beschwerde gegen sofort vollziehbare Untersagung der Rinderhaltung

  • VG München, 07.09.2020 - M 16 K 19.5386

    Widerruf der Approbation als Arzt

  • VG Berlin, 21.09.2022 - 3 K 52.21
  • BVerwG, 29.03.1996 - 1 B 54.96

    Berufsrecht - Rechtsbeistand: Widerruf einer Erlaubnis zur Besorgung fremder

  • OVG Sachsen, 10.06.2020 - 6 A 801/19

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Gesellschaft; Löschung im Handelsregister;

  • VGH Bayern, 16.06.2010 - 22 ZB 10.1199

    Gewerbeuntersagung; Unzuverlässigkeit; Strohmannverhältnis; unzuverlässiger

  • BVerwG, 03.07.1997 - 1 B 133.97

    Berücksichtigung einer Änderung der Sachlage nach Erlass des

  • BVerwG, 23.08.1995 - 1 B 124.95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

  • VGH Bayern, 17.10.2022 - 22 ZB 22.1555

    Gewerbeuntersagung wegen Überschuldung

  • VG München, 29.09.2009 - M 16 K 09.1854

    Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und eidesstattlicher Versicherung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1631
BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 (https://dejure.org/1994,1631)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 (https://dejure.org/1994,1631)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 (https://dejure.org/1994,1631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung tatsächlichen Vorbringens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorbringen eines klagenden Asylbewerbers - Herkunftsland - Kenntnisnahme

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1096
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 >35 f.<; 65, 305 >307<; 69, 145 >148<).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 >35 f.<; 65, 305 >307<; 69, 145 >148<).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78

    Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG , wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. BVerfGE 50, 32 >35 f.<; 65, 305 >307<; 69, 145 >148<).
  • BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 434.93

    Prozeßkostenhilfe im Revisionsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Denn bei einer gezielten, individuellen und unmittelbar staatlichen Verfolgung kann eine inländische Fluchtalternative höchstens ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgerstaat "mehrgesichtig" ist, d.h., eine Person in einem Landesteil aktiv, gezielt und individuell verfolgt, sie aber in einem anderen Landesteil unbehelligt läßt (vgl. BVerfGE 80, 315 >342<; 81, 58 >65<; vgl. ferner BVerwG" Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 -).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Denn bei einer gezielten, individuellen und unmittelbar staatlichen Verfolgung kann eine inländische Fluchtalternative höchstens ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgerstaat "mehrgesichtig" ist, d.h., eine Person in einem Landesteil aktiv, gezielt und individuell verfolgt, sie aber in einem anderen Landesteil unbehelligt läßt (vgl. BVerfGE 80, 315 >342<; 81, 58 >65<; vgl. ferner BVerwG" Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 -).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Denn bei einer gezielten, individuellen und unmittelbar staatlichen Verfolgung kann eine inländische Fluchtalternative höchstens ausnahmsweise dann in Betracht kommen, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgerstaat "mehrgesichtig" ist, d.h., eine Person in einem Landesteil aktiv, gezielt und individuell verfolgt, sie aber in einem anderen Landesteil unbehelligt läßt (vgl. BVerfGE 80, 315 >342<; 81, 58 >65<; vgl. ferner BVerwG" Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 434.93 -).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 >220<; 83, 24 >35<).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1242/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 70, 215 >218<).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvR 933/84

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Das Gebot des rechtlichen Gehörs soll als Prozeßgrundrecht sicherstellen, daß die vom Fachgericht zu treffende Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, welche ihren Grund in unterlassener Kenntnisnahme und Nichtberücksichtigung des Sachvortrags der Parteien haben (vgl. BVerfGE 60, 247 >249<; 70, 215 >218<).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1994 - 2 BvR 168/94
    Art. 103 Abs. 1 GG gebietet auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (vgl. BVerfGE 69, 141 >143<; m.w.N.).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 345/83

    Tierzuchtgesetz II

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315 (342); Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1995 - 9 C 434.93 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2009 - 3 A 627/07

    Sri Lanka, Tamilen, Gruppenverfolgung, Colombo, Karuna-Gruppe, Verfolgung durch

    BVerfG, Beschlüsse vom 10.7.1989 - 2 BvR 502,/86 -, a. a. O., und vom 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096 f.; BVerwG, Urteil vom 10.5.1995 - 9 C 434.93 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 21 A 3940/04

    Anerkennung eines srilankischen Staatsangehörigen tamilischer Volkszugehörigkeit

    BVerfG, Beschluss vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 961, 1000/86 -, BVerfGE 80, 315 (342); Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096 f.; BVerwG, Urteil vom 10. Mai 1995 - 9 C 434.93 -, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 170.
  • OVG Hamburg, 30.11.2010 - 2 Bf 93/09

    Ausschluss der Fortsetzungsfeststellungsklage

    Denn der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (BVerfG, Beschl. v. 23.7.2003, NVwZ-RR 2004, 3, 4; BVerfG, Beschl. v. 16.7.1997, NVwZ 1998, Beilage Nr. 1 S. 1, 2; BVerfG, Urt. v. 8.7.1997, BVerfGE 96, 205, 216 f.; BVerfG, Beschl. v. 22.12.1994, NVwZ 1995, 1096 f.; BVerfG, Beschl. v. 30.10.1990, BVerfGE 83, 24, 35 f.).
  • BVerwG, 26.10.2004 - 3 B 63.04

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Anforderungen an die

    Nur die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 2 BvR 168/94 NVwZ 1995, 1096 m.w.N.).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 3 B 62.04

    Berechtigung zur Rüge eines Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs

    Nur die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 2 BvR 168/94 NVwZ 1995, 1096 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.12.1998 - A 14 S 495/98

    Jugoslawien: Gruppenverfolgung der Kosovo-Albaner verneint; keine extreme

    Bei einer gezielten, individuellen und unmittelbar-staatlichen Verfolgung ist im übrigen zu beachten, daß eine inländische Fluchtalternative allenfalls ausnahmsweise und nur dann in Betracht kommen kann, wenn es konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, daß der Verfolgerstaat auch in dem Sinne "mehrgesichtig" ist, daß er eine Person in einem Landesteil aktiv, gezielt und individuell verfolgt, sie aber in einem anderen Landesteil selbst dann unbehelligt läßt, wenn sich die "Mehrgesichtigkeit" nicht allein auf gruppengerichtete Merkmale (etwa Religions- oder Volkszugehörigkeit, je nach dem Verfolgungsgeschehen ergänzt um weitere Merkmale wie Geschlecht oder Alter) und einen hieran anknüpfenden, pauschalierten Separatismusverdacht bezieht, sondern auch auf individuell spezifizierte Verfolgungsmaßnahmen (BVerfG (Kammer), B.v. 22.12.1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, 1096f.; vgl. auch bereits BVerfG, B.v. 10.07.1989 - 2 BvR 502/86 -, E 80, 315 (342); BVerwG, U.v. 10.05.1994 - 9 C 434.93 -, Buchholz 402.25 § 1 Nr. 170).
  • VG Düsseldorf, 19.05.2003 - 25 K 7112/01

    Russland, Tschetschenen, Rebellen, Kämpfer, SOON, Mitglieder, Haft, Geiselnahme,

    vgl.: BVerfG, Beschluss vom 10. November 1989 - 2 BvR 403, 1501/84 -, BVerfGE 81, S. 58 (67); Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 -, NVwZ 1995, S. 1096.
  • BVerwG, 14.12.2001 - 3 B 23.01

    Voraussetzungen der Nichtzulassungsbeschwerde

    Nur die wesentlichen der Rechtsverteidigung und -verfolgung dienenden Tatsachenbehauptungen müssen in den Entscheidungsgründen verarbeitet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 - NVwZ 1995, 1096 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 08.05.1995 - 13 UZ 1997/94

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Wahrunterstellung einer anspruchstützenden

    Die Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots verstößt jedoch dann gegen Art. 103 Abs. 1 GG, wenn sie im Prozeßrecht keine Stütze mehr findet (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 22. Dezember 1994 - 2 BvR 168/94 - Hess. VGH, Beschlüsse vom 5. Mai 1993 - 12 UZ 790/93 - und vom 9. November 1993 - 13 UZ 2535/93 -).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.08.2010 - 4 L 177/10

    Zur Unterlassung der Anordnung des persönlichen Erscheinens im Asylrechtsstreit

  • OVG Brandenburg, 27.12.2001 - 1 B 332/01

    Bewilligung zugesagter Personalausstattung

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.05.1996 - 11 A 10695/96

    Tamilen; Großraum Colombo; Politische Verfolgung; Menschenwürdiges

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 3 N 52.06

    Berufungszulassungsantrag, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf,

  • OVG Niedersachsen, 04.12.1996 - 11 L 3621/96

    Zulassungsrecht (Asyl): Gehörsrüge; keine Beweiserhebung bei Unerheblichkeit der

  • OVG Niedersachsen, 10.02.1998 - 7 L 652/98

    Asylrechtliche Erkenntnismittel und Gehörsverstoß; Erkenntnismittel: Würdigung;

  • OVG Niedersachsen, 01.11.1996 - 11 L 5955/96

    Zulassungsrecht (Asyl);; Beweisantrag (hilfsweise); Gehör, rechtliches

  • OVG Hamburg, 02.03.1998 - 6 Bf 149/98
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