Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 23.09.1994

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   BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91   

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BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
BVerfG, Entscheidung vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 (https://dejure.org/1994,2952)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit einer Kurabgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Belastung von Eigentümern - Zweitwohnung in Kurorten - Kurabgabe - Ehepartner - Verhältnis zu eheähnlichen Gemeinschaften

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GG Art 6, GG Art 3
    Kurabgabeerhebung; Zweitwohnungseigentümer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1667 (Ls.)
  • NVwZ 1995, 370
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Diese können hier darin gesehen werden, daß sich die Ehe nicht nur in einer reinen Haushalts- und Wirtschaftsgemeinschaft erschöpft, sondern daß sie darüber hinaus durch innere Bindungen ausgezeichnet ist (vgl. BVerfGE 87, 234 >264<).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 1264/87

    Verfassungswidrige Benachteiligung des mit dem Vertragsgegner des Auftraggebers

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 1 BvL 22/63

    Heiratswegfallklausel

    Auszug aus BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91
    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (vgl. BVerfGE 28, 324 >347<; 78, 128 >130<).
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 16.93

    Bedeutung der eheähnlichen Gemeinschaft in der Sozialhilfe - Mitwirkungspflichten

    Stellen die Partner einer Gemeinschaft zunächst den gemeinsamen Lebensunterhalt sicher, bevor sie ihr persönliches Einkommen für die Befriedigung eigener Bedürfnisse verwenden, kann im Regelfall auf das Vorliegen auch der inneren Bindungen, die ein gegenseitiges Einstehen der Partner füreinander begründen (vgl. BVerfGE 87, 234 [264] sowie BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 - [NVwZ 1995, 370]), geschlossen werden.
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.546

    Verpflichtung zur Zahlung eines Kurbeitrags bei Zweitwohnung

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B. v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VerfGH Bayern, 06.02.2007 - 14-VII-04
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten aufzuerlegen, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG vom 1.12.1994 = DVBl. 1995, 926; BayVGH vom 27.4.1994 = BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • VerfGH Bayern, 18.04.1996 - 13-VII-93
    Das Selbstverwaltungsrecht verbietet es nicht, daß den Gemeinden jedenfalls in begrenztem Umfang auch finanzielle Lasten auferlegt werden, die nicht ihren Einwohnern zugute kommen (vgl. BVerwG DVBl. 1995, 926; BayVGH BayVBl. 1995, 112/115 f.).
  • BSG, 12.02.1998 - B 10/4 LW 9/96 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Ehegatte eines Landwirts -

    Die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlich nachteiliger Rechtsfolgen genommen werden, sofern sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe finden lassen und eine Diskriminierung der Ehe ausscheidet (BVerfG vom 3. Juni 1987, BVerfGE 75, 361, 366 mwN; vgl auch BVerfG, Kammer-Beschluß vom 15. November 1995 - 1 BvR 1675/91, NVwZ 1995, 370).
  • VGH Bayern, 30.09.2016 - 4 N 14.564

    Kommunalabgabenrecht: Satzungsbestimmungen, wonach nicht nur

    Auch wenn sie nicht speziell die Ehe belastet und damit den besonderen Gleichheitssatz des Art. 6 Abs. 1 GG nicht verletzt (vgl. BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112), erweist sie sich als verfassungswidrig, weil sie als Ungleichbehandlung im Sinn von Art. 3 Abs. 1 GG nicht durch sachliche Gründe gerechtfertigt ist.

    Im Übrigen muss angesichts der Geringfügigkeit des Kurbeitrags (vgl. zu diesem Kriterium BVerfG, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112) der Aufklärungs- und Ermittlungsaufwand überschaubar bleiben und darf nicht zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen.

  • VGH Bayern, 13.08.1999 - 4 B 97.973

    Pauschalisierter Kurbeitrag für Zweitwohnungsinhaber und deren Ehegatten

    Denn die Ehe darf zum Anknüpfungspunkt wirtschaftlicher (u.U. auch nachteiliger) Rechtsfolgen genommen werden, wenn sich für eine Differenzierung zu Lasten Verheirateter aus der Natur des geregelten Lebensverhältnisses einleuchtende Sachgründe ergeben (BVerfG vom 15.11.1994 BayVBl 1995, 112 und BVerfGE 28, 324/347 = NJW 1970, 1675; vgl. auch - für das Kurbeitragsrecht - BVerwG vom 16.5.1990 DÖV 1990, 787).
  • VGH Hessen, 10.05.2012 - 5 C 3180/09
    Der Senat geht in seiner Rechtsprechung davon aus, dass den Kommunen bei der Bestimmung dieses Zeitraums ein satzungsgeberisches Ermessen zukommt (vgl. Beschluss vom 28. März 1996 - 5 N 269/92 -, GemHH 1998, 88 = ZKF 1996, 207 [LS]).
  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 4 BV 15.844

    Kurbeitragspflicht von Übernachtungsgästen auch ohne Beitragspflicht von

    Eine Beitragserhebung bei Tagesgästen würde angesichts der Geringfügigkeit der Jahreskurabgabe zu einer unverhältnismäßigen Belastung der Gemeinde führen (so auch BVerfG-K, B.v. 15.11.1994 - 1 BvR 1675/91 - BayVBl 1995, 112 zur Erhebung einer pauschalierten Jahreskurabgabe von Inhabern der im Gemeindegebiet belegenen Zweitwohnungen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 12 A 1814/09

    Berücksichtigung des Einkommens und Vermögens des Partners eines in einer

    vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 1994 - 1 BvR 1675/91 -, NVwZ 1995, 370 = NJW 1995, 1667 und vom 31. März 1998.
  • VerfGH Bayern, 21.10.2008 - 113-VI-07

    Erhebung eines Kurbeitrags von Eltern, die ihr Kind bei einem Klinikaufenthalt

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1999 - 9 L 1269/97

    Rechtmäßigkeit der Bemessung von Gebühren für eine Niederschlagswasserbeseitigung

  • VGH Bayern, 04.05.2006 - 4 BV 06.341

    Pauschalierter Kurbeitrag neben Zweitwohnungssteuer

  • FG Hamburg, 07.04.1995 - VII 106/94

    Statthaftigkeit des Finanzrechtswegs in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten

  • VGH Bayern, 31.08.1999 - 7 ZS 99.2168
  • VGH Bayern, 19.06.2017 - 4 ZB 16.449

    Aufrundung des pauschalierten Kurbeitrags für Zweitwohnungsinhaber

  • VG Regensburg, 31.08.2022 - RO 3 S 22.2063

    Kein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung für nicht

  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 11/22

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen Kurabgabe

  • VG Augsburg, 29.10.2008 - Au 6 K 08.88

    Kurbeitragspflicht von Zweitwohnungsinhabern; zulässige Pauschalierung - kein

  • VGH Bayern, 29.05.1996 - 7 B 94.1063
  • VG Schleswig, 14.06.2022 - 4 B 12/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Erhebung einer Jahreskurabgabe

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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85   

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https://dejure.org/1994,2716
BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85 (https://dejure.org/1994,2716)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85 (https://dejure.org/1994,2716)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 (https://dejure.org/1994,2716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berücksichtigung der Gewährträgerhaftung - Anstaltslast der kommunalen Gewährträger der öffentlich-rechtlichen Sparkassen - Bestimmung des haftenden Eigenkapitals

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kommunales Selbstverwaltungsrecht; haftendes Eigenkapital nach § 10 Abs. 2 KWG; keine Berücksichtigung von Anstaltslast und Gewährträgerhaftung gem. 4 EG-Eigenmittelrichtlinie

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 1678
  • NVwZ 1995, 370
  • WM 1994, 1971
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Der Entzug dieser Aufgabe, gegen den das Grundgesetz im übrigen nur den Gemeinden, nicht aber den Gemeindeverbänden eine wehrfähige Rechtsstellung vermittelt (vgl. nur BVerfGE 83, 363 >382 f.<), steht durch die angegriffene Norm nicht in Rede.

    Sowohl Gemeinden als auch Gemeindeverbänden ist aber auch das Recht eingeräumt, ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten in eigener Verantwortung zu erledigen; diese Befugnis besteht allerdings nur nach Maßgabe der Gesetze, wobei der Gesetzgeber wiederum durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gebunden ist (vgl. BVerfGE 83, 363 >382<).

    Einen Ansatzpunkt für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der angegriffenen Vorschrift im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden gerade nicht das Recht auf eine umfassende Normenkontrolle einräumt, bietet in dieser Situation nicht etwa die Rechtsprechung, die den Prüfungsumfang der Sache nach auf weitere Verfassungsnormen erstreckt, insbesondere auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - was bislang allerdings nur im Verhältnis der kommunalen Körperschaften untereinander (vgl. BVerfGE 56, 298 >313<; 76, 107 >119< für "Sonderopfer" in Einzelfällen; BVerfGE 83, 363 >393< für generelle Normen), nicht aber im Verhältnis zu anderen Normadressaten geschehen ist - und die Gesetzgebungszuständigkeiten (vgl. BVerfGE 56, 298 >310<).

    Ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (vgl. BVerfGE 26, 228 >244<) hinausgehend zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch die angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 >181<; 71, 25 >36 f.<; 83, 363 >386<).

  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (vgl. BVerfGE 26, 228 >244<) hinausgehend zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch die angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 >181<; 71, 25 >36 f.<; 83, 363 >386<).
  • VerfGH Bayern, 23.09.1985 - 8-VII-82
    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Nach allgemeiner Auffassung wird das Betreiben einer Sparkasse vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht umfaßt (siehe hierzu zuletzt die umfassenden Nachweise bei Nierhaus, Regionalprinzip und Sparkassenhoheit im europäischen Bankenbinnenmarkt, in: J. Ipsen >Hg. 70 f.<; aus der Rechtsprechung zuletzt BayVerfGHE 38, 118 >126 ff.< m. w. N. und Verfassungsgericht Brandenburg, Urteil vom 19. Mai 1994, DVBl. 1994, S. 857 >858<).
  • BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808/82

    Kommunalverfassungsbeschwerden

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (vgl. BVerfGE 26, 228 >244<) hinausgehend zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch die angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 >181<; 71, 25 >36 f.<; 83, 363 >386<).
  • BVerfG, 10.06.1969 - 2 BvR 480/61

    Bundesrechtliche Schmälerung der Gewerbesteuerbasis ist zulässig

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft (vgl. BVerfGE 26, 228 >244<) hinausgehend zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch die angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört, hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden (vgl. BVerfGE 26, 172 >181<; 71, 25 >36 f.<; 83, 363 >386<).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 775/84

    Sparkassen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    An diesem öffentlichen Auftrag hat sich nach allgemeiner Auffassung auch durch die teilweise Angleichung der Tätigkeit der Sparkassen an die der Geschäftsbanken, die in der Aufgabenbeschreibung der neueren Sparkassengesetze ihren normativen Niederschlag gefunden hat (vgl. 5 6 SpG BW; S 2 SSpG; s 2 Sächs. SparkG : Sparkassen als Wirtschaftsunternehmen mit der Aufgabe, in ihrem Geschäftsgebiet die Versorgung mit geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen sicherzustellen; sie erbringen ihre Leistungen für die Bevölkerung, die Wirtschaft und die öffentliche Hand unter Berücksichtigung der Markterfordernisse), nichts geändert (vgl. nur BVerfGE 75, 192 >199 f.< m. w. N.).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Einen Ansatzpunkt für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der angegriffenen Vorschrift im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden gerade nicht das Recht auf eine umfassende Normenkontrolle einräumt, bietet in dieser Situation nicht etwa die Rechtsprechung, die den Prüfungsumfang der Sache nach auf weitere Verfassungsnormen erstreckt, insbesondere auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - was bislang allerdings nur im Verhältnis der kommunalen Körperschaften untereinander (vgl. BVerfGE 56, 298 >313<; 76, 107 >119< für "Sonderopfer" in Einzelfällen; BVerfGE 83, 363 >393< für generelle Normen), nicht aber im Verhältnis zu anderen Normadressaten geschehen ist - und die Gesetzgebungszuständigkeiten (vgl. BVerfGE 56, 298 >310<).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1994 - 2 BvR 1547/85
    Einen Ansatzpunkt für eine verfassungsrechtliche Überprüfung der angegriffenen Vorschrift im Wege der Kommunalverfassungsbeschwerde, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden gerade nicht das Recht auf eine umfassende Normenkontrolle einräumt, bietet in dieser Situation nicht etwa die Rechtsprechung, die den Prüfungsumfang der Sache nach auf weitere Verfassungsnormen erstreckt, insbesondere auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - was bislang allerdings nur im Verhältnis der kommunalen Körperschaften untereinander (vgl. BVerfGE 56, 298 >313<; 76, 107 >119< für "Sonderopfer" in Einzelfällen; BVerfGE 83, 363 >393< für generelle Normen), nicht aber im Verhältnis zu anderen Normadressaten geschehen ist - und die Gesetzgebungszuständigkeiten (vgl. BVerfGE 56, 298 >310<).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Ist die Selbstverwaltungsgarantie durch eine angegriffene Regelung nicht berührt, kann eine Überprüfung am Maßstab der grundgesetzlichen Kompetenzordnung im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde nicht erreicht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 [371]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520 [522]; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. März 2000 - 2 BvR 860/95 -, BayVBl 2000, S. 721 [722]).
  • BVerfG, 07.01.1999 - 2 BvR 929/97

    Kommunale Finanzhoheit bietet keinen dem Eigentumsgrundrecht vergleichbaren

    Eine spezifische Betroffenheit in diesem Sinn kann vorliegen, wenn der Gesetzgeber unmittelbar regelnde Vorgaben für die Art und Weise der Aufgabenerfüllung setzt oder zielgerichtet auf die Erfüllung der Aufgabe Einfluß nimmt (vgl. BVerfGE 83, 363 ; Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370, 371).

    Da die angegriffenen Regelungen schon den Schutzbereich der Selbstverwaltungsgarantie nicht berühren, ist es den Gemeinden verwehrt, diese Regelungen im Verfahren nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG einer Prüfung am Maßstab der grundgesetzlichen Kompetenzordnung oder des Willkürverbots zuzuführen; dieses Verfahren räumt kein Recht auf eine umfassende Normenkontrolle ein (Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370, 371, m. w. N.).

  • BVerwG, 23.06.2011 - 20 F 21.10

    In-camera-Verfahren; Informationszugangsrecht; Bundesanstalt für

    Diese wären aber auch dann nicht grundrechtsfähig, wenn sie sich auf dem Gebiet des Privatrechts wirtschaftlich betätigten (BVerfG, Beschluss vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 - BVerfGE 75, 192 und Kammerbeschluss vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 - NVwZ 1995, 370; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 23. August 1982 - BVerwG 1 B 23.82 - Buchholz 451.67 Sparkassenrecht Nr. 2 - juris Rn. 47; BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 1994 - 2 BvR 1430/94 - NJW 1995, 582).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.11.2020 - 15 A 4409/18

    Sparkassenstiftung muss Auskunft über Zuwendungen und Stiftungsvermögen erteilen

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, juris Rn. 4, m. w. N.; Riedel, ZKF 2015, 73 (75).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht bisher nicht entschieden, ob über eine eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft hinaus zu der durch Art. 28 Abs. 2 GG gewährleisteten kommunalen Finanzhoheit auch eine angemessene Finanzausstattung oder jedenfalls eine finanzielle Mindestausstattung gehört (vgl. BVerfGE 26, 172 ; 71, 25 ; 83, 363 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520 , und vom 26. Februar 1999 - 2 BvR 1268/96 -, DVBl 1999, S. 840).

    bb) Zum anderen hätte der Beschwerdeführer im einzelnen darlegen müssen, dass er wegen der Minderung der Landeszuweisungen die ihm obliegenden Aufgaben - gegebenenfalls nach einem Überdenken der Prioritäten - nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß erfüllen kann (vgl. BVerfGE 71, 25 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520 , und vom 26. Februar 1999 - 2 BvR 1268/96 -, DVBl 1999, S. 840).

  • BVerfG, 29.11.2004 - 2 BvR 414/02

    Grundrechtsfähigkeit von kommunalen Gebietskörperschaften

    Die Kommune muss vor allem geltend machen, dass sie durch die Minderung ihrer eigenen Einnahmen oder die Kürzung der Finanzzuweisungen die ihr obliegenden Aufgaben nicht mehr angemessen oder im erforderlichen Mindestmaß erfüllen kann (vgl. BVerfGE 71, 25 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 1999 - 2 BvR 1268/96 -, DVBl 1999, S. 840).
  • BVerfG, 13.03.2000 - 2 BvR 860/95

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Kommunalverfassungsbeschwerde

    Da die Selbstverwaltungsgarantie durch die angegriffene Regelung nicht betroffen ist, kann die Beschwerdeführerin eine Überprüfung der angegriffenen Regelung am Maßstab der grundgesetzlichen Kompetenzordnung im Verfahren der Kommunalverfassungsbeschwerde nicht erreichen (vgl. BVerfGE 56, 298, 71, 25 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, NVwZ 1995, S. 370 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Januar 1999 - 2 BvR 929/97 -, NVwZ 1999, S. 520 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2017 - 15 A 170/16

    Sparkasse; Verwaltungsrat; Stellvertretender; Vorsitzender; Mehrheitswahl

    Dass das Betreiben einer Sparkasse als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge vom kommunalen Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG umfasst ist, vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, juris Rn. 4, und vom 14. April 1987 - 1 BvR 775/84 -, juris Rn. 18 ff., gibt für die konkret zu entscheidende Frage aus sich heraus nichts her.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2009 - 16 A 1821/07
    BVerfG, Beschluss vom 23. September 1994 - 2 BvR 1547/85 -, juris, Rdnr. 4 (= NVwZ 1995, 370).
  • OVG Brandenburg, 13.11.1997 - 4 D 35/96

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung von amtsfreien Gemeinden und Ämtern zur

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  • VGH Bayern, 25.02.2008 - 19 ZB 07.1249

    Durchführung von Integrationskursen; keine Verletzung des Selbstverwaltungsrechts

  • VG München, 07.04.2008 - M 3 K 07.1143

    Zuweisung an einer Partnerschule des Leistungssports

  • VG München, 07.04.2008 - M 3 K 07.1141

    Zuweisung an einer Partnerschule des Leistungssports

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