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   VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93   

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https://dejure.org/1994,3049
VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 (https://dejure.org/1994,3049)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 (https://dejure.org/1994,3049)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 (https://dejure.org/1994,3049)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Streunen eines Hundes als Gefahr: Abgrenzung von Selbstvornahme - Ersatzvornahme - Sicherstellung, Verwaltungsgebühren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Kurzinformation)

    Streunende Hunde

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gefahr durch streunenden Hund - Tierhalterin muss polizeilichen Einsatz bezahlen

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Hunde

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 45, 238 (Ls.)
  • NJW 1995, 2123
  • NVwZ 1995, 925 (Ls.)
  • DVBl 1995, 370
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Hessen, 30.05.1994 - 11 UE 1684/92

    ABSCHLEPPKOSTEN; ERSATZVORNAHME; HALTVERBOT; UNMITTELBARE AUSFÜHRUNG

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93
    Anderenfalls ist im allgemeinen die unmittelbare Ausführung nach § 8 HSOG die richtige Maßnahme (vgl. wegen der Einzelheiten Hess. VGH, Urteil vom 31. Mai 1994 - 11 UE 1684/92 -. Von der vom Verwaltungsgericht ebenfalls in Betracht gezogenen Sicherstellung im Sinne des § 40 Nr. 1 HSOG unterscheiden sich die hier getroffenen Maßnahmen schon dadurch, daß damit kein zwangsweiser Entzug der Sachherrschaft über das Tier verbunden war (vgl. § 7 Abs. 1 Satz 2 HSOG, Meixner, a.a.O., Rdnr. 3 zu § 40 HSOG).

    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Senats bei unmittelbarer Ausführung wie bei der Ersatzvornahme das Ermessen der Behörde hinsichtlich der Erhebung entstandener Kosten beim Störer im Regelfall auf die Kostenerhebung verdichtet (Hess. VGH, Urteil vom 31 Mai 1994 - 11 UE 1684/92 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.1990 - 1 S 2805/89

    Abschleppkosten bei kurzfristiger Aufstellung von Halteverbotsschildern

    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93
    Zum anderen ist nach der Rechtsprechung des Senats bei unmittelbarer Ausführung wie bei der Ersatzvornahme das Ermessen der Behörde hinsichtlich der Erhebung entstandener Kosten beim Störer im Regelfall auf die Kostenerhebung verdichtet (Hess. VGH, Urteil vom 31 Mai 1994 - 11 UE 1684/92 - unter Hinweis auf VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. September 1990 - 1 S 2805/89 -, NJW 1991, 1698).
  • VGH Hessen, 24.11.1986 - 11 UE 1177/84
    Auszug aus VGH Hessen, 22.11.1994 - 11 UE 1924/93
    Im übrigen hält der Senat auch an seiner bisherigen Auffassung fest, daß die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zur Begründung von Kostenerstattungsansprüchen der geltend gemachten Art von vornherein nicht in Betracht kommen, weil die öffentlich-rechtlichen Kostenvorschriften die Materie abschließend regeln (Hess. VGH, Urteil vom 24. November 1986 - 11 UE 1177/84 -, NVwZ 1987, 904 (910)).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1996 - 19 A 3802/95

    Bestattung; Ersatzvornahme; Mindestaufwand; Unbillige Härte; Inrechnungstellung

    In der Rechtsprechung (BVerwG, Buchholz 445.5 § 28 WassStrG Nr. 2 = NJW 1981, 1571; vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1995, 925 = DVBl 1995, 370) und der Literatur (vgl. Erlenkämper, VwVG, 3. Aufl., § 77 Anm. 5, S. 233) wird die Ansicht vertreten, dass die Erhebung von Gebühren nach einem festen Gebührensatz für Leistungen, die von der Behörde im Rahmen der Ersatzvornahme selbst erbracht worden sind, nicht zulässig ist, sondern allein die durch eine Inanspruchnahme Dritter bei der Ersatzvornahme angefallenen Auslagen und Materialkosten ersatzfähig sind, nicht aber der Verwaltungs-, Sach- und Personalkostenaufwand, der auch bei Tätigwerden der Pflichtigen, also auch ohne die Ersatzvornahme entstanden wäre und zu dem hier wohl der in der Bestattungsgebühr enthaltene Anteil der Kosten der Benutzung der Kapelle und der Leichenzelle zu rechnen ist.
  • VG Kassel, 25.06.2010 - 6 K 422/10

    Keine Übernahme von Bestattungskosten für den Mörder der Mutter

    Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich aber entgegen dieser Annahme bei § 8 Abs. 2 Satz 1 HSOG um eine Ermessensvorschrift (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; Hornmann, HSOG, 2. Aufl., 2008, § 8, Rn. 12; Meixner/Friedrich, HSOG, 10. Aufl., 2005, § 8, Rn. 14; ebenso zum insoweit gleichlautenden § 8 Abs. 2 Satz 1 des Baden-Württembergischen Polizeigesetzes: VGH Baden-Württemberg, NJW 1991, 1698).

    Dabei ist allerdings zu beachten, dass das der Behörde eingeräumte Ermessen schon aus Gleichheitsgesichtspunkten regelmäßig auf die Erhebung der Kosten verdichtet sein wird, sofern nicht besondere Umstände eine andere Entscheidung erforderlich machen (HessVGH, NVwZ-RR 1995, 29; NJW 1995, 2123; NJW 1997, 1023 [VGH Hessen 20.08.1996 - 11 UE 284/96]; VGH Baden-Württemberg, a.a.O.).

  • VG Karlsruhe, 21.04.2017 - 2 K 4554/15

    Erhebung von Verwaltungsgebühren für das Verbringen eines umherstreunenden Hundes

    Das Verbringen des Hundes "H..." in das örtliche Tierheim in P... am 06.05.2014 und am 21.07.2014 waren polizeiliche Maßnahmen im Wege der unmittelbaren Ausführung, da diesen kein vollstreckbarer Verwaltungsakt gegenüber dem Kläger vorausging (HessVGH, Urt. v. 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 13.06.1995 - 1 S 631/95 -, VBlBW 1996, 32).

    Aufgrund der nicht unerheblichen Größe des Hundes und der von ihm ausgehenden Tiergefahr, die von der Unberechenbarkeit eines unbegleiteten Tieres in zudem fremder Umgebung geprägt wird, bestand auch eine hinreichend konkrete Gefährdung der öffentlichen Sicherheit für die dem Hund begegnenden Menschen und Tiere (vgl. HessVGH, Urt. v. 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 20.12.2012 - OVG 5 S 22.12 -, OVGE BE 33, 282 = juris; VG München, Urt. v. 23.04.2014 - M 7 K 13.2792 -, juris; VG Stade, Urt. v. 31.03.2007 - 1 A 1225/05 -, RdL 2008, 344).

    Ferner sind auch die von den Polizeivollzugsbeamten jeweils ergriffenen konkreten Maßnahmen, nämlich das Verbringen des Hundes in das örtliche Tierheim, rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. HessVGH, Urt. v. 22.11.1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370; VG München, Urt. v. 23.04.2014 - M 7 K 13.2792 -, juris; siehe hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 09.01.2017 - 10 ZB 16.1735 -, juris).

  • OVG Thüringen, 26.11.2009 - 3 KO 749/07

    Polizeirecht; Polizeirecht, Verwaltungsgebührenrecht; Verwaltungskosten;

    Denn die Bedeutung der Bestimmung erschöpft sich in einer Auffangfunktion für - an außerhalb der Verwaltungsorganisation stehende Dritte erbrachte (vgl. dazu nur OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. April 1959 - III A 364/53 - OVGE MüLü 15, 1 m. w. N.) - Auslagen, die öffentliche Kassen unmittelbar belasten, für die aber in den Kostenordnungen kein eigenständiger Erstattungstatbestand vorgesehen ist (zur vergleichbaren Vorschrift des § 11 HessVwKostG vom 11. Juli 1972 i. d. F. vom 25. September 1991 [GVBl. S. 303] vgl. auch HessVGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 - DVBl. 1995, 370 = NJW 1995, 2123).
  • VGH Hessen, 12.04.2010 - 8 D 618/10

    Voraussetzungen für die unbeschränkte Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Außerdem müsste ggf. geklärt werden, ob dem angefochtenen Kostenbescheid eine hinreichende Kostenermittlung zu Grunde lag (vgl. dazu Hess VGH, Urteil vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 -, DVBl 1995, 370 = juris Rdnrn. 26 ff.).
  • VG Weimar, 02.11.2005 - 2 K 6281/04
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem vom Vertreter des öffentlichen Interesses zitierten Urteil des VGH Kassel vom 22. November 1994 - 11 UE 1924/93 ( NJW 1995, 2123 f.).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1994 - 21 A 3389/93   

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https://dejure.org/1994,6586
OVG Nordrhein-Westfalen, 15.07.1994 - 21 A 3389/93 (https://dejure.org/1994,6586)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.1994 - 21 A 3389/93 (https://dejure.org/1994,6586)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 1994 - 21 A 3389/93 (https://dejure.org/1994,6586)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rehabilitationsinteresse; Übermittlung personenbezogener Daten; Bundesamt für Vefassungsschutz; Parlamentarisch- politischer Raum; Inländische Behörde; Personenbezogene Informationserteilungen; Plicht zur zweckgemäßen Verwendung von Daten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 1979
  • NVwZ 1995, 925 (Ls.)
  • DVBl 1995, 375
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Köln, 13.12.2007 - 20 K 3077/06

    Zur Sammlung personenbezogener Daten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz

    So Brenner, Abgeordnetenstatus und Verfassungsschutz, in: Brenner/Huber/Möstl (Hrsg.), Festschrift für Peter Badura, Tübingen 2004, S. 45; vgl. auch S. 46 mit Hinweis auf OVG NRW, Urteil vom 15.07.1994 - 21 A 3389/93 -, NJW 1995, 1979 (1980): "Gedanke von der Freihaltung der Parlamente von nachrichtendienstlichen Einflüssen...".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.1994 - 25 A 1134/92

    Klage gegen die Untersagung der Wahrnehmung der Geschäfte als Vorsitzender und

    OVG NW, Beschluß vom 28.1.1992 - 15 A 1133/89 -, NWVBl. 1992, 333, Beschluß vom 13.11.1992 - 12 A 949/90 -, NWVBl. 1993, 193 m.w.N., Urteil vom 17.6.1994 - 21 A 3119/93 -, NWVBl. 1994, 468, Urteil vom 15.7.1994 - 21 A 3389/93 -, NWVBl. 1995, 31.
  • VG Düsseldorf, 27.06.2003 - 1 K 7261/00

    Rechtmäßigkeit der Verbreitung der Angaben über einen Verein im

    Ein Interesse an Rehabilitierung, wozu die Wiederherstellung des äußeren Ansehens als auch der Aspekt der persönlichen Genugtuung beitragen, vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1961 - 1 C 54/57 -, BVerwGE 12, S. 87 (90); Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteile vom 17. Juni 1994 - 21 A 3119/93 - und vom 15. Juli 1994 - 21 A 3389/93 -, DVBl. 1995, S. 373 bzw. S. 375, ergibt sich mit Blick darauf, dass eine rechtswidrige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Klägers durch die Verbreitung der Verfassungsschutzberichte 1998 bis 2002 nicht von vornherein ausgeschlossen ist.
  • VG Weimar, 28.11.2006 - 1 K 6268/04

    Nachteilige Prägung des Bildes des Betroffenen in der Öffentlichkeit durch die

    Dies kann jedenfalls nicht angenommen werden, wenn die Verbreitung von Informationen geeignet ist, das Bild des Betroffenen in der Öffentlichkeit nachteilig zu prägen (vgl. zu den Voraussetzungen eines Rehabilitationsinteresses nach Übermittlung personenbezogener Daten durch das Bundsamt für Verfassungsschutz: OVG NW, Urt. v. 15.07.1994, 21 A 3389/93, NJW 1995, 1979 - 1980).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93   

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https://dejure.org/1994,3722
OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.10.1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Oktober 1994 - 7 L 3548/93 (https://dejure.org/1994,3722)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 10 Abs. 2 BImSchG; § 4 BImSchV 9; § 10 BImSchV 9
    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Geheimhaltung; Antragsunterlagen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachbarklage; Darlegungslast; Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Geheimhaltung; Antragsunterlagen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 2053
  • NVwZ 1995, 925 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 22.10.1987 - 7 C 4.85

    Umfang und Grenzen verwaltungsgerichtlicher Kontrollbefugnis bei der Überprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.10.1994 - 7 L 3548/93
    Erforderlich ist vielmehr ein schrittweises Vorgehen, wie es in ähnlicher Form das BVerwG aus anderen Erwägungen - zur Vermeidung unnötiger kostspieliger Beweiserhebungen - für das Gerichtsverfahren in Atomrechtsstreitigkeiten als sachdienlich erachtet hat (BVerwGE 78, 177 [181 f.] = NVwZ 1988, 536).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40019

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VGH Bayern, 02.01.2006 - 22 A 04.40016

    Klagen gegen atomare Zwischenlager abgewiesen

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VGH Bayern, 09.01.2006 - 22 A 04.40010

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • OVG Niedersachsen, 23.06.2010 - 7 KS 215/03

    Aufhebung einer atomrechtlichen Genehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen

    Erst wenn sich aufgrund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (vgl. Nds. OVG, Urteil v. 07.10.1994 - 7 L 3548/93 -, NJW 1995, 2053 ).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 22 A 03.40048

    Standort-Zwischenlager

    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • OVG Niedersachsen, 02.09.1996 - 7 K 4357/95

    Aufbewahrungsgenehmigung; Aufsicht; Überwachungsbereich; Direktstrahlung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts führt ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung nicht zur Aufhebung der Genehmigung, sondern allenfalls zu einer Erleichterung der Darlegungslast der Kläger (BVerwGE 61, 256/275; 75, 285/291 u.a.; Urt. d. Sen. v. 7.10.1994 - 7 L 3548/93 - NJW 1995, 2053/2054; Feldhaus, RdNr. 105 ff zu § 10 BImSchG).
  • VGH Bayern, 12.01.2006 - 2 A 03.40019
    Erst wenn sich auf Grund einer solchen Auseinandersetzung gewichtige Zweifel an jener Darstellung ergeben, diese also widerlegbar erscheint, folgt daraus die Notwendigkeit für das Gericht, den Dingen weiter auf den Grund zu gehen (OVG Nds. vom 7.10.1994, NJW 1995, 2053/2054).
  • VG Freiburg, 08.12.2022 - 10 K 3127/20

    Genehmigung einer Anlage zur Herstellung von Wasserstoff (Power-to-Gas-Anlage)

    Die Auslegung der Antragsunterlagen dient dabei lediglich zur Information der Öffentlichkeit über solche Auswirkungen; sie soll nicht Dritte dazu befähigen, die Angaben in den Antragsunterlagen auf ihre sachliche Richtigkeit zu überprüfen ( Czajka in: Feldhaus, Bundesimmissionsschutzrecht, Stand November 2022, BImSchG § 10, IV. Antrag (Absätze 1, 1a, 2), juris Rn. 32; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 7. Oktober 1994 - 7 L 3548/93 -, juris Rn. 22).
  • VG Oldenburg, 13.06.2012 - 5 A 3370/10

    Bergrechtliche Planfeststellung einer Erdgasspeicherstation mit Nebenanlagen

    Das Fehlen einer Sicherheitsanalyse kann von Dritten nicht gerügt werden (Nds. OVG, Urt. v. 07.10.1994 - 7 L 3548/93 - NVwZ 1995, S. 925).
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