Rechtsprechung
BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93 |
Kalter Prüfungsraum
ÄAppO, Rücktritt, Chancengleichheit
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ärztliche Vorprüfung - Rücktritt von einem Prüfungsteil - Chancengleichheit im Prüfungsverfahren - Kälte im Prüfungsraum als wichtiger Grund zum Rücktritt - Rücktritt von einem Teil der Ärztlichen Vorprüfung aus wichtigem Grund - Unverzüglichkeit der Rücktrittserklärung ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - Rücktritt wegen Kälte des Prüfungsraums
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 23.03.1993 - 9 A 256/92
- OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
- BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 172
- NJW 1996, 2439
- NVwZ 1996, 1104 (Ls.)
- DVBl 1996, 447 (Ls.)
- DÖV 1996, 795
Wird zitiert von ... (57) Neu Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 07.10.1988 - 7 C 8.88
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Eine solche Mitwirkung kann vom Prüfling allerdings nur im Rahmen des ihm Zumutbaren verlangt werden (BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz 421.0 Nr. 259 m.w.N.).Für sogenannte innere Prüfungsbeeinträchtigungen durch Krankheit hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß über den Wortlaut des § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO hinaus nicht nur die Mitteilung der Rücktrittsgründe, sondern ebenfalls die Rücktrittserklärung selbst unverzüglich erfolgen muß (BVerwG…, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz aaO. Nr. 323 für den wortgleichen § 11 Abs. 1 Satz 2 a.F. ÄAppO; Beschluß vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 71.89 - Buchholz 421.0 Nr. 264; Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz aaO. Nr. 259).
Wenn nämlich der Rücktritt in Ermangelung eines wichtigen Grundes nicht wirksam wird und insoweit folgenlos bleibt, folglich auch nicht die Möglichkeit des "Erschleichens" einer zusätzlichen Prüfungschance besteht, ist kein sachlicher Grund dafür ersichtlich, die erbrachten positiven Prüfungsleistungen nicht zu werten (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz aaO. Nr. 259).
- BVerwG, 11.08.1993 - 6 C 2.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Ungewöhnliche äußere Einwirkungen, welche geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abzuhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind eine Verletzung der Chancengleichheit (BVerwG, Urteil vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - Buchholz 421.0 Nr. 317; Urteil vom 29. August 1990 - BVerwG 7 C 9.90 - Buchholz 421.0 Nr. 277).Unter den gegeben Umständen spricht zudem viel dafür, daß der Mangel des Prüfungsverfahrens offensichtlich war, so daß auch ohne ausdrückliche Rüge Abhilfe zu schaffen war (vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 72/73 - Buchholz aaO. Nr. 317 …sowie Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz aaO. Nr. 336).
- BVerwG, 10.08.1994 - 6 B 60.93
Anforderungen an den "Rücktritt" von einer Prüfung nach der Approbationsordnung - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B.: Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz 421.0 Nr. 336; Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 11.92 - Buchholz 421.0 Nr. 309) entschieden, daß die Rücktrittsregelung des § 18 ÄAppO auch für äußere Mängel des Prüfungsverfahrens wie Beeinträchtigung durch Lärm oder stickige Luft gilt.Unter den gegeben Umständen spricht zudem viel dafür, daß der Mangel des Prüfungsverfahrens offensichtlich war, so daß auch ohne ausdrückliche Rüge Abhilfe zu schaffen war (…vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1993 - BVerwG 6 C 2.93 - BVerwGE 94, 64, 72/73 - Buchholz aaO. Nr. 317 sowie Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz aaO. Nr. 336).
- BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 28.92
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Es trifft entgegen der Meinung des Berufungsgerichts nicht zu, daß das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 8. August 1979 - BVerwG 7 B 11.79 - Buchholz 421.0 Nr. 120 entschieden habe, daß der Rücktritt sich auf den gestörten Teil der Prüfung beschränken könne (vgl. ferner: Urteil vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz 421.0 Nr. 323).Für sogenannte innere Prüfungsbeeinträchtigungen durch Krankheit hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß über den Wortlaut des § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO hinaus nicht nur die Mitteilung der Rücktrittsgründe, sondern ebenfalls die Rücktrittserklärung selbst unverzüglich erfolgen muß (BVerwG, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz aaO. Nr. 323 für den wortgleichen § 11 Abs. 1 Satz 2 a.F. ÄAppO; Beschluß vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 71.89 - Buchholz 421.0 Nr. 264;… Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz aaO. Nr. 259).
- BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 11.92
Mitwirkungspflicht des Prüflings bei einer schriftlichen ärztlichen Vorprüfung - …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Das Bundesverwaltungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. z.B.: Beschluß vom 10. August 1994 - BVerwG 6 B 60.93 - Buchholz 421.0 Nr. 336; Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 11.92 - Buchholz 421.0 Nr. 309) entschieden, daß die Rücktrittsregelung des § 18 ÄAppO auch für äußere Mängel des Prüfungsverfahrens wie Beeinträchtigung durch Lärm oder stickige Luft gilt.d) Die Klägerin ist ihrer Mitwirkungspflicht (vgl. BVerwG, Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 11.92 - Buchholz aaO. Nr. 309) in ausreichender Weise nachgekommen, indem sie die zu niedrige Raumtemperatur als unzumutbar gerügt hat.
- BVerwG, 18.05.1989 - 7 B 71.89
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Für sogenannte innere Prüfungsbeeinträchtigungen durch Krankheit hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß über den Wortlaut des § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO hinaus nicht nur die Mitteilung der Rücktrittsgründe, sondern ebenfalls die Rücktrittserklärung selbst unverzüglich erfolgen muß (BVerwG…, Beschluß vom 15. Dezember 1993 - BVerwG 6 C 28.92 - Buchholz aaO. Nr. 323 für den wortgleichen § 11 Abs. 1 Satz 2 a.F. ÄAppO; Beschluß vom 18. Mai 1989 - BVerwG 7 B 71.89 - Buchholz 421.0 Nr. 264;… Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - Buchholz aaO. Nr. 259). - BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt, daß für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen gelten (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34, 52; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 314; Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 45.92 - Buchholz 421.0 Nr. 310). - BVerwG, 15.01.1993 - 6 B 45.92
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Voraussetzung für …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Der Grundsatz der Chancengleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) verlangt, daß für vergleichbare Prüflinge soweit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen gelten (BVerfG, Beschluß vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 u. 213/83 - BVerfGE 84, 34, 52; BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 38.92 - Buchholz 421.0 Nr. 314; Beschluß vom 15. Januar 1993 - BVerwG 6 B 45.92 - Buchholz 421.0 Nr. 310). - BVerwG, 05.12.1991 - 5 C 60.88
Sozialhilfe - Hausgrundstück
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Ein solcher Fehler ist nur anzunehmen, wenn sich der - zweifelsfrei ermittelte - Wille des historischen Gesetzgebers offensichtlich in dem Gesetzeswortlaut nicht niedergeschlagen hat (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1991 - BVerwG 5 C 60.88 - Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 24; BSG, Urteil vom 20. Juni 1985 - 11b/7 RAr 41/84 - BSGE 58, 180, 182; Schack, Redaktionsfehler, formelle Verfassungswidrigkeit und Irrtum und Täuschung des Gesetzgebers, DÖV 1964, 469). - BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92
Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von …
Auszug aus BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 16.93
Das würde ihm einen unberechtigten Vorteil gegenüber anderen Prüflingen verschaffen, die solche Wahlmöglichkeiten nicht haben (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 - Buchholz 421.0 Nr. 333; an der vom 7. Senat u.a. in dem Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 7 B 72.74 - Buchholz 421.0 Nr. 68 vertretenen gegenteiligen Rechtsauffassung, die dies nicht berücksichtigt, hält der nunmehr für das Prüfungsrecht zuständige 6. Senat nicht fest). - BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
- BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92
Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung
- BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90
Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung - …
- BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 41/84
Zehnjahresfrist - Frist - Redaktionsversehen - Rückforderungsbescheid
- BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82
Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der …
- BVerwG, 11.11.1975 - VII B 72.74
Grundsatz der Chancengleichheit - Störung einer schriftlichen Prüfung - Mangel …
- BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 7.02
Chancengleichheit; Gesamtnote; Korrekturbemerkungen; mündliche Prüfung; …
Haftet einer Prüfung ein rechtserheblicher Mangel an, lässt sich das Gebot der Chancengleichheit zumeist nicht mehr in derselben Weise wie bei fehlerfreiem Prüfungsverlauf gewährleisten (vgl. Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355 S. 102). - VG Gießen, 12.03.2020 - 9 K 6026/18
21° C Raumtemperatur stellen keinen Mangel im Prüfverfahren dar
Diese Vorschrift ist nicht nur auf Umstände, die - wie beispielsweise Erkrankungen - aus der Sphäre des Prüflings stammen, sondern auch auf äußere Mängel des Prüfungsverfahrens wie Lärm oder stickige Luft anwendbar (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.11.2015 - Az. 9 S 2284/14 - juris;… VG Berlin, Urt. v. 27.05.2019 - Az. 12 K 282.18 - juris).Der Kläger hat vorliegend zwar nicht ausdrücklich seinen Rücktritt vom schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung erklärt, sein Widerspruch vom 11.09.2018 gegen die Prüfungsentscheidung ist jedoch als Rücktrittserklärung nach § 18 AppoÄ auszulegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439).
Der Prüfling darf seine Noten noch nicht kennen, wenn er den Rücktritt von der Prüfung erklärt, es sei denn, dies lässt sich, wie beispielsweise bei mündlichen Prüfungen, aufgrund der Verfahrensgestaltung nicht verhindern (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439).
Dabei wäre gerade bei einem juristisch nicht vorgebildeten Prüfling wie dem Kläger naheliegend gewesen, sich im Falle von unzumutbar empfundenen Prüfungsbedingungen gemäß denjenigen Hinweisen zu verhalten, die ihm von dem Beklagten im Vorfeld der Prüfung mitgeteilt wurden, wobei fehlerhafte oder irreführende Hinweise nicht zu seinen Lasten gehen dürfen (hierzu BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439;… Haage, Ärzteapprobationsordnung, 3. Online-Auflage 2016, § 18 Rn. 1).
Ungewöhnliche äußere Einwirkungen, welche geeignet sind, die Konzentration eines Prüflings nicht nur unerheblich zu erschweren und ihn dadurch abzuhalten, seine wahre Befähigung nachzuweisen, sind eine Verletzung dieser Chancengleichheit (st. Rspr. BVerwG, statt vieler Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439).
Die hier notwendigen schnellen Entscheidungen verlangen eine besondere Konzentration, die stundenlang frierende oder im Mantel sitzende Prüflinge deutlich schwerer erbringen können als unbehinderte Prüflinge (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - Az. 6 C 16/93 - NJW 1996, 2439).
- BVerwG, 19.12.2001 - 6 C 14.01
Abweichensklausel; Aktenvortrag; Bewertung von Prüfungsleistungen; …
Regelungen, die für den normalen Prüfungsablauf gelten, stehen dem kraft höherrangigen Rechts nicht entgegen, soweit dies zur Herstellung der Chancengleichheit des im Klagewege erfolgreichen Prüflings geboten ist (…vgl. Urteil vom 10. Juli 1964, a.a.O.; ferner Urteil vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355 S. 102 f.).
- BVerwG, 13.05.1998 - 6 C 12.98
Prüfungssäumnis und Mitteilungspflicht; Säumnis, Prüfungs- und …
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl.a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355). - VG Düsseldorf, 12.02.2019 - 2 K 17780/17 7 ff.; mit Blick auf eine spezielle Vorschrift des Arztprüfungsrecht zudem BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16/93 -, juris, Rnrn.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2012 - 1 A 1540/11
Rügepflicht eines Prüflings bei der Beeinträchtigung einer Prüfung durch äußere …
BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 = NJW 1996, 2439 = juris, Rn. 24, 46 ff.BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 = NJW 1996, 2439 = juris, Rn. 48.
Dass und warum im Falle des Klägers ausnahmsweise etwas anderes gelten sollte, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 = NJW 1996, 2439 = juris, Rn. 51, zeigt das Zulassungsvorbringen nicht auf.
vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. September 1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172 = NJW 1996, 2439 = juris, Rn. 35 f., 49, das anhaltende Kälte im Prüfungsraum für einen wichtigen Grund hielt, von der Prüfung zurückzutreten, auch wenn der Mangel des Prüfungsverfahrens von der Prüfungsbehörde zu vertreten war.
- OVG Saarland, 12.01.2010 - 3 A 450/08
Geltendmachung von Verfahrensfehlern bei einer Diplomprüfung
zum Anspruch auf Wiederholung der Prüfung im Falle von Verfahrensfehlern etwa BVerwG, Urteil vom 6.9.1995 - 6 C 16/93 -, E 99, 172.hierzu BVerwG, Urteile vom 6.9.1995 - 6 C 16/93 - und vom 12.11.1997 - 6 C 11/96 -.
- VGH Baden-Württemberg, 22.07.2020 - 9 S 1667/20
Neubewertung von Aufsichtsarbeiten der Ersten juristischen Staatsprüfung
Vielmehr müssen - worauf der Antragsteller zu Recht hinweist - so weit wie möglich vergleichbare Prüfungsbedingungen und Bewertungskriterien gelten (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34; ferner BVerwG, Urteile vom 10.10.2002 - 6 C 7.02 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 402, und vom 06.09.1995 - 6 C 16.93 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355; Senatsurteile vom 06.07.2015 - 9 S 2062/14 -, juris, vom 10.03.2015 - 9 S 2309/13 -, juris, und vom 10.11.2010 - 9 S 624/10 -, juris;… Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 687).Haftet einer Prüfung ein rechtserheblicher Mangel an, lässt sich das Gebot der Chancengleichheit regelmäßig nicht mehr in exakt derselben Weise gewährleisten wie bei fehlerfreiem Prüfungsverlauf (vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.10.2002, a.a.O., und vom 06.09.1995, a.a.O.).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2015 - 9 S 2284/14
Erneute Teilnahme an der Ärztlichen Prüfung wegen stickiger Luft
Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass die Rücktrittsregelung des § 18 ÄAppO auch für äußere Mängel des Prüfungsverfahrens wie Beeinträchtigung durch Lärm oder stickige Luft gilt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.09.1995 - 6 C 16.93 -, BVerwGE 99, 172; Beschlüsse vom 10.08.1994 - 6 B 60.93 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 336, und vom 15.01.1993 - 6 B 11.92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 309).Dies entspricht der Wirkung eines Rücktritts (BVerwG, Urteil vom 06.09.1995, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 16.06.2011 - 2 A 822/10
Wiederholung der der Zweiten Juristischen Staatsprüfung bei Vorliegen …
Eine Verletzung der Mitwirkungsobliegenheit des Prüflings zur unverzüglichen Mitteilung liegt in diesen Fällen nur dann vor, wenn sie im Sinne eines "Verschuldens gegen sich selbst" - vorwerfbar ist (s. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. Oktober 1988 - BVerwG 7 C 8.88 - BVerwGE 80, 282, 286 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 259; vgl. a. Urteile vom 22. Oktober 1982 - BVerwG 7 C 119.81 - BVerwGE 66, 213, 215 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 167; vom 17. Februar 1984 - BVerwG 7 C 67.82 - BVerwGE 69, 46, 50 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 195; vom 6. September 1995 - BVerwG 6 C 16.93 - BVerwGE 99, 172, 176 = Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 355). - VGH Baden-Württemberg, 04.10.2017 - 9 S 1965/16
Prüfungsanmeldung; Mitwirkungspflicht des Prüflings; Ergänzung des gerichtlichen …
- VG Ansbach, 23.02.2017 - AN 2 K 16.00438
Härtefall und nachträglicher Rücktritt im Prüfungsrecht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2013 - 14 E 135/13
Anfechtung des Prüfungsbescheids mit dem Ziel einer Wiederholungsprüfung trotz …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2022 - 6 A 473/21
Prüfung; Störung des Prüfungsablaufs; Rügeobliegenheit
- VG Ansbach, 20.04.2017 - AN 2 K 15.01511
Keine Prüfungswiederholung bei Prüfungsfehler
- VGH Baden-Württemberg, 28.04.1998 - 9 S 385/98
Rücktritt von einem Prüfungsteil - Auswirkung für die gesamte Prüfung
- BVerwG, 30.09.2003 - 2 B 10.03
Begründetheitsanforderungen an eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2023 - 6 B 454/23
Laufbahnprüfung
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 9 S 1573/02
Fürsorgepflicht des Prüfers - Hinweis auf unverzüglichen Prüfungsrücktritt bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.06.2009 - 14 B 594/09
Berücksichtigung einer nachträglichen Geltendmachung eines Verfahrensmangels bei …
- VGH Bayern, 03.07.2008 - 22 ZB 07.1674
Prüfung zum Industriemeister; Anspruch auf erneute Zulassung zur mündlichen …
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.2010 - 9 S 2122/10
Verteilung von Klassenarbeiten auf das Schuljahr - Abhalten förmlicher …
- OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2009 - 10 N 57.08
Zulassungsantrag der Beklagten; Darlegungsanforderungen; (keine) ernstlichen …
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 352/10
Frage der entschuldigten Säumnis bei ärztlicher Prüfung wegen Krankheit
- VG Stuttgart, 07.04.2022 - 10 K 6237/20
Kein Anspruch auf Prüfung durch zwei Prüfer
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1908/09
Säumnis beim schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
- OVG Sachsen, 10.03.2021 - 5 B 430/20
Prüfung; Chancengleichheit; Notfallsanitäter; Gesetzesvorbehalt
- VG Düsseldorf, 25.01.2013 - 15 K 3144/11
Lehramt Zweite Staatsprüfung Entlassung Vorbereitungsdienst Rücktritt
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 14 B 1905/99
Voraussetzung für die Erteilung eines Zeugnisses über das Bestehen der Ärztlichen …
- VG Düsseldorf, 13.01.2021 - 2 K 990/20
- VG München, 30.04.2020 - M 3 E 20.1243
Fehlender vorheriger Antrag bei Behörde, Bescheinigung, deren Erteilung, …
- VG Saarlouis, 22.02.2011 - 1 K 1927/09
Säumnis des schriftlichen Teils des Ersten Abschnitts der ärztlichen Prüfung
- VG Köln, 09.09.2010 - 6 K 3829/09
Unzulässiger Prüfungsstoff, Rügepflicht, Hochschullehrer als Prüfer
- OVG Saarland, 30.01.2006 - 3 Y 23/05
Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten einer Klage, mit der die …
- VG Leipzig, 15.08.1997 - 4 K 1819/96
- VG München, 25.10.2022 - M 3 K 20.650
Rüge von Mängel der Prüfung
- VG Düsseldorf, 20.11.2018 - 2 K 3180/18
- VG Düsseldorf, 20.05.2011 - 10 K 9079/10
Gesetzestext Hilfsmittel Laufbahnprüfung Mitwirkungspflichten Rüge …
- VG Arnsberg, 19.02.2010 - 9 K 1024/09
Nachprüfung einer endgültig nicht bestandenen Zweiten Staatsprüfung für das …
- VG Köln, 24.11.2003 - 6 K 1115/98
Voraussetzungen der Anfechtung einer Prüfungsentscheidung bezüglich der Bewertung …
- VG Ansbach, 31.01.2020 - AN 2 K 18.01544
Prüfungsanfechtung wegen Prüfungsunfähigkeit
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2023 - 6 B 271/23
Antrag auf vorläufige Zulassung zur Wiederholung der Prüfung im Modul HS 2.2; …
- VG Düsseldorf, 10.02.2003 - 15 L 200/03
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Genehmigung des Rücktritts von …
- VG Düsseldorf, 13.06.2005 - 18 L 1111/05
Zulassung zu einer Abiturprüfung; Erlass einer einstweiligen Anordnung; Anspruch …
- OVG Sachsen, 30.07.2020 - 5 A 704/18
Diplomarbeit; Betreuung; Zwischenverteidigung; Gesetzesvorbehalt; Fürsorge; Rüge; …
- VG Düsseldorf, 16.06.2010 - 15 K 1414/10
Anforderungen an die Geltendmachung einer Prüfungsunfähigkeit; Einschränkung der …
- VG Münster, 29.06.2012 - 10 K 919/11
Anspruch auf Zulassung zu einer Wiederholungsprüfung nach bereits zweimaligem …
- VG Düsseldorf, 11.09.2006 - 18 L 1625/06
Anspruch auf eine Neubewertung einer im Fach Französisch erbrachten Leistung bzw. …
- VG Düsseldorf, 31.03.2003 - 15 L 632/03
Voraussetzungen des Anspruchs auf Zulassung zur Fachprüfung Anatomie i.R.d. …
- VG Köln, 18.11.2020 - 10 K 6928/18
- VG Cottbus, 29.07.2019 - 3 K 467/16
Nichtbestehen der Prüfung zum medizinisch-technischen Laboratoriumsassistenten
- VGH Bayern, 07.01.2010 - 7 ZB 09.1921
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung; Lärmbelastung im Prüfungsraum; Rücktritt …
- VG Berlin, 30.11.2009 - 12 A 13.08
Rechtsschutz gegen eine Prüfungsentscheidung
- VG Göttingen, 01.09.2005 - 4 A 175/03
Alternative; Antwort; Antwortspielraum; Ausgleich; Auslegung; Begründung; …
- VG Hannover, 19.08.2004 - 6 A 2412/03
Außergewöhnliche Beeinträchtigung; Beeinträchtigung; Belastungssituation; …
- VG Würzburg, 24.06.2009 - W 2 K 09.93
Ärztliche Vorprüfung; Bewertungsrüge; Lärmbelästigung
- VG Düsseldorf, 18.09.2002 - 15 K 4120/00
Endgültiges Nichtbestehen einer naturwissenschaftlichen Vorprüfung für …
Rechtsprechung
BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Anspruch auf blindengerechten PC im Rahmen der Eingliederungshilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage auf Sozialhilfe
- Wolters Kluwer
Eingliederungshilfe - Gerichtliche Prüfung - Blinden-PC - Ablehnung - Sozialhilfeträger - Maßgeblicher Zeitpunkt
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 25.06.1991 - IV/1 E 662/90
- VGH Hessen, 01.03.1994 - 9 UE 1797/91
- BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 149
- NJW 1996, 2588
- NVwZ 1996, 1104 (Ls.)
- DVBl 1996, 305
- DÖV 1996, 330
Wird zitiert von ... (145) Neu Zitiert selbst (15)
- BVerwG, 23.06.1994 - 5 C 26.92
Örtlich zuständiger Sozialhilfeträgers für ein bei den Eltern lebendes …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Aus dieser zeitlichen Begrenzung des sozialhilferechtlichen Streitgegenstandes folgt, daß für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (s. etwa BVerwGE 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 26/88]; 96, 152 (154) [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]; stRspr).Nach Wegfall der Notlage ist Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen (stRspr, s. etwa BVerwGE 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 26/88]; 96, 152 (154) [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]).
Wie der erkennende Senat ebenfalls stets betont hat, hängt das Einsetzen der Sozialhilfe deshalb (zunächst) davon ab, daß im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung noch ein Bedarf (fort-)besteht ("Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" - vgl. BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87] m. w. N.; 96, 152 (154 f.)).
Denn eine bedarfsdeckende Hilfe Dritter wirkt anspruchsvernichtend, wenn der Dritte die Hilfe endgültig, d. h. als "verlorenen Zuschuß" (z. B. durch Schenkung) leistet (vgl. BVerwGE 96, 152 (157) [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]).
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats darf sich der Hilfesuchende in Fällen, in denen der Sozialhilfeträger wie hier die Hilfegewährung rechtswidrig abgelehnt hat, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen, wenn es ihm nicht (länger) zuzumuten war, die Entscheidung des Sozialhilfeträgers oder - was hier allein in Betracht kommt - des Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten (vgl. BVerwGE 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 50/91]; 96, 152 (157 f. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]); m. w. N.).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 26.88
Sozialhilfe - Unterkunftskosten - Aufwendungen von Schönheitsreparaturen - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Aus dieser zeitlichen Begrenzung des sozialhilferechtlichen Streitgegenstandes folgt, daß für die gerichtliche Überprüfung ablehnender Leistungsbescheide in der Regel die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung maßgeblich ist (s. etwa BVerwGE 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 26/88]; 96, 152 (154) [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]; stRspr).Nach Wegfall der Notlage ist Sozialhilfe grundsätzlich ausgeschlossen (stRspr, s. etwa BVerwGE 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 26/88]; 96, 152 (154) [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]).
Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes willen (zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; 96, 152 (155 ff. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]) m. w. N.).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats darf sich der Hilfesuchende in Fällen, in denen der Sozialhilfeträger wie hier die Hilfegewährung rechtswidrig abgelehnt hat, um der Effektivität des Rechtsschutzes willen selbst helfen und vom Sozialhilfeträger die Übernahme der hierdurch entstandenen Kosten verlangen, wenn es ihm nicht (länger) zuzumuten war, die Entscheidung des Sozialhilfeträgers oder - was hier allein in Betracht kommt - des Verwaltungsgerichtshofs abzuwarten (vgl. BVerwGE 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 50/91]; 96, 152 (157 f. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]); m. w. N.).Dieser Rechtsprechung liegt die Überlegung zugrunde, daß die Einklagbarkeit abgelehnter Sozialhilfe ineffektiv wäre, wenn der Träger der Sozialhilfe durch unberechtigtes Bestreiten des Anspruchs den Beginn der Sozialhilfeleistung auf Jahre hinausschieben oder gar den mit dem bekanntgewordenen Bedarf entstandenen Anspruch vereiteln könnte (s. BVerwGE 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 50/91]).
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 12.87
Sozialhilfe - Bedarfsdeckung
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Wie der erkennende Senat ebenfalls stets betont hat, hängt das Einsetzen der Sozialhilfe deshalb (zunächst) davon ab, daß im Zeitpunkt der (letzten) Behördenentscheidung noch ein Bedarf (fort-)besteht ("Keine Sozialhilfe für die Vergangenheit" - vgl. BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87] m. w. N.; 96, 152 (154 f.)).Ausnahmen vom Erfordernis eines tatsächlich noch bestehenden Bedarfs hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch, insbesondere bei einer zwischenzeitlichen Bedarfsdeckung im Wege der Selbsthilfe oder Hilfe Dritter, immer in zwei Fallgestaltungen zugelassen: in Eilfällen um der Effektivität der gesetzlichen Gewährung des Sozialhilfeanspruchs willen und bei Einlegung von Rechtsbehelfen um der Effektivität des Rechtsschutzes willen (zu beiden Ausnahmen zuletzt BVerwGE 90, 154 (156) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 90, 160 (162) [BVerwG 30.04.1992 - 5 C 12/87]; 94, 127 (133) [BVerwG 02.09.1993 - 5 C 18/90]; 96, 152 (155 ff. [BVerwG 23.06.1994 - 5 C 26/92]) m. w. N.).
- BVerwG, 08.06.1995 - 5 C 30.93
Klage - Zulässigkeit - Jugendhilfeleistungen
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (vgl. dazu Senatsurteil vom 8. Juni 1995 - BVerwG 5 C 30.93 - (FamRZ 1996, 164)).Es ist vielmehr auch die weitere Entwicklung in die Prüfung einzubeziehen (vgl. auch Urteil vom 8. Juni 1995 (a.a.O..)).
- BVerwG, 26.09.1991 - 5 C 14.87
Sozialhilfe - Anspruch auf Sozialhlife - Rücknahme
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlaß des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 (265) [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 89, 81 (85) [BVerwG 26.09.1991 - 4 C 5/87]; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O..Im Bereich der Eingliederungshilfe gelten die vorstehenden Grundsätze für eine mögliche zeitliche Erweiterung der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle nicht nur für Bescheide des Sozialhilfeträgers, durch die "laufende" Leistungen für einen begrenzten, längeren Zeitraum (z. B. die Kosten für Schulgeld, Unterkunft und Verpflegung im Rahmen einer Ausbildung - s. dazu BVerwGE 89, 81) abgelehnt werden.
- BVerwG, 30.04.1992 - 5 C 1.88
Maßgeblicher Zeitraum der gerichtlichen Nachprüfung in Sozialhilfesachen - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 (308 f.) [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 39, 261 (264 ff. [BVerwG 19.01.1972 - V C 54/70])), und gilt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (s. Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5) und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - (Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12)).Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlaß des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 (265) [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 89, 81 (85) [BVerwG 26.09.1991 - 4 C 5/87]; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O..
- BVerwG, 05.06.1975 - V C 5.74
Anforderungen an die Schulausbildung eines blinden Schulkindes - Anspruch auf für …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt § 40 Abs. 1 Nr. 2 BSHG eine Spezialregelung für die Versorgung mit solchen Hilfsmitteln dar, die dazu bestimmt sind, "ganz allgemein" zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mängel beizutragen (Senatsurteil vom 5. Juni 1975 - BVerwG 5 C 5.74 - (Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 7 S. 11)).Zwar werden von dieser Sonderregelung solche Gegenstände nicht erfaßt, die speziell auf die Schulausbildung (vgl. § 40 Abs. 1 Nr. 3 BSHG - s. dazu das vorgenannte Senatsurteil vom 5. Juni 1975 a.a.O.) oder auf die Ausbildung für einen bestimmten Beruf zugeschnitten sind.
- BVerwG, 19.01.1972 - V C 10.71
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt - Gewährung von Unterhaltshilfe nach dem …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 (308 f.) [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 39, 261 (264 ff. [BVerwG 19.01.1972 - V C 54/70])), und gilt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (s. Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5) und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - (Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12)).Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlaß des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (vgl. BVerwGE 39, 261 (265) [BVerwG 19.01.1972 - V C 10/71]; 89, 81 (85) [BVerwG 26.09.1991 - 4 C 5/87]; s. ferner Urteile vom 16. Januar 1986 und 30. April 1992 a.a.O..
- BVerwG, 30.11.1966 - V C 29.66
Verwaltungsgerichtliche Nachprüfung des Begehrens auf Hilfe zum Lebensunterhalt - …
Auszug aus BVerwG, 31.08.1995 - 5 C 9.94
Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlaß des Widerspruchsbescheides (vgl. BVerwGE 25, 307 (308 f.) [BVerwG 30.11.1966 - V C 29/66]; 39, 261 (264 ff. [BVerwG 19.01.1972 - V C 54/70])), und gilt grundsätzlich auch für (wiederkehrende) Leistungen der Eingliederungshilfe (s. Urteile vom 16. Januar 1986 - BVerwG 5 C 36.84 - (Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 5) und vom 30. April 1992 - BVerwG 5 C 1.88 - (Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 12)). - BVerwG, 11.11.1970 - V C 32.70
Zur Versorgung von Behinderten mit Kraftfahrzeugen
- BVerwG, 19.01.1972 - V C 54.70
Ausstellung einer Bescheinigung über eine Heimkehrereigenschaft - Wirksamkeit der …
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 18.90
Sozialhilfe - Haushalt - Weiterführung - Anspruch - Kostenübernahme - Entgelt für …
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
- BVerwG, 16.01.1986 - 5 C 36.84
Klageerweiterung im Berufungsverfahren - wesentliche körperliche Behinderung - …
- BAG, 21.01.2015 - 4 AZR 253/13
Eingruppierung im öffentlichen Dienst - Sachbearbeiterin "Wirtschaftliche …
Denn nach der Eigenart der Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger Not setzt eine positive Rechtsmittelentscheidung voraus, dass die Notlage, insbesondere der Hilfebedarf noch zur Zeit der letzten Entscheidung besteht (vgl. zB BVerwG 31. August 1995 - 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149) . - BSG, 29.05.2019 - B 8 SO 8/17 R
Anspruch auf Hilfe in sonstigen Lebenslagen nach dem SGB XII
Eine Ablehnung bezieht sich folglich nur auf die Umstände, die im Zeitpunkt der Entscheidung der Behörde (objektiv) vorlagen; regelmäßig also auf den Monat der Ablehnung des Sonderbedarfs (als Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung; zur Möglichkeit der Ablehnung einer einmaligen Leistung durch die Behörde auch für einen längeren Regelungszeitraum vgl Bundesverwaltungsgericht vom 31.8.1995 - 5 C 9/94 - BVerwGE 99, 149, 154 - NJW 1996, 2588) . - SG Darmstadt, 14.01.2020 - S 17 SO 191/19
Leistungsausschluss für EU-Ausländer verfassungswidrig?
Sozialhilfe ist nach Wesen, Sinn und Zweck Hilfe in gegenwärtiger Not (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995, 5 C 9/94, juris, Rdnr. 18), so dass die Leistungen final auf das Ziel ausgerichtet sind, eine gegenwärtige konkrete Notlage eines Menschen abzuwenden (…sog. Finalprinzip, vgl. Grube in: Grube/Wahrendorf, SGB XII, 6. Aufl., Einl. SGB XII, Rdnr. 51).
- BSG, 16.10.2007 - B 8/9b SO 8/06 R
Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - …
Gerade aus diesem Prinzip aber hatte die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung eine "Existenzschwäche" (…Rothkegel, aaO, Teil II Kap 5 RdNr 6) des Sozialhilfeanspruchs hergeleitet, wonach Sozialhilfe nicht rückwirkend erbracht werden könne (BVerwGE 99, 149, 156). - OVG Sachsen, 13.12.2005 - 4 B 886/04
Übernahme von Kosten für die Barbetragsverwaltung in einer vollstationären …
Diesem Hilfeauftrag zur Behebung einer gegenwärtigen und bekannten Notsituation entspricht es, dass die Regelung eines Hilfefalls durch einen Sozialhilfeträger in zeitlicher Hinsicht regelmäßig begrenzt wird durch das Bekanntwerden des Hilfebedarfs und dem von der letzten behördlichen Entscheidung erfassten nächstliegenden Zeitraum (sh. etwa: BVerwG, Urt. v. 31.8.1995, DVBl. 1996, 305;… Urt. v. 19.1.1972, DÖV 1973, 95). - VG Stuttgart, 26.07.2011 - 7 K 4112/09
Frage der Übernahme der Schulkosten für Privatschule wegen seelischer Behinderung
Im Fall der Hilfe für eine angemessene Schulbildung sind Zeitabschnitte nach den Schuljahren zu bilden und die Prüfung des Anspruchs jeweils gesondert durchzuführen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.8.1995 - 5 C 9/94 -, NJW 1996, 2588; BayVGH, Urteil vom 30.1.2008 - 12 B 07.280 - und Beschluss vom 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251 - jeweils juris; zum jugendhilferechtlichen Leistungsbegriff vgl. auch BVerwG, Urteil vom 29.1.2004 - 5 C 9/03 -, BVerwGE 120, 116 ff.). - LSG Baden-Württemberg, 19.04.2018 - L 7 SO 39/16
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
Mit Recht hat das SG im angefochtenen Urteil die Rechtsprechung des BVerwG (…Urteil vom 5. Juni 1975 a.a.O.; ihm folgend BVerwGE 99, 149) auf § 54 SGB XII nicht mehr für übertragbar gehalten (so auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 8. November 2017 - L 2 SO 4546/16 - ). - BSG, 26.08.2008 - B 8 SO 26/07 R
Sozialhilfe - bedarfsorientierte Grundsicherung - Zugunstenverfahren - keine …
Gerade diese Zielsetzung spricht gegen die Übernahme der Rechtsprechung des BVerwG (vgl nur: BVerwGE 99, 149, 156; 68, 285, 289) zur Nichtanwendung des § 44 SGB X im Sozialhilferecht.Auf diese Weise bleibt weiterhin die Rechtsnatur der Sozialhilfe als Nothilfe (s dazu: BVerwGE 90, 160, 162; 96, 152, 154 f; 99, 149, 156) gewahrt.
- VG Münster, 08.01.2001 - 5 K 2886/98
Bewilligung einer Beihilfe für den Erwerb eines Kinderfahrrades ; Hilfe zum …
Das ist regelmäßig der Zeitraum bis zur letzten Verwaltungsentscheidung, also bis zum Erlass des Widerspruchsbescheides (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, BVerwGE 99, 149 = FEVS 46, 221 = NJW 1996, 2588 = NDV-RD 1996, 46 = DVBl 1996, 305), und gilt grundsätzlich auch für einmalige Leistungen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - 5 C 15.90 -, BVerwGE 91, 254 = FEVS 43, 221 = NDV 1993, 284 = ZfSH/SGB 1993, 481).Eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Gegenstand der gerichtlichen Nachprüfung durch die Zeit bis zum Erlass des letzten Behördenbescheides begrenzt ist, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dann, wenn die Behörde den Hilfefall statt für den dem Bescheid nächstliegenden Zeitraum für einen längeren Zeitraum geregelt hat (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, a. a. O.).
Der die Bewilligung oder Ablehnung betreffende Regelungszeitraum braucht nicht ausdrücklich benannt zu sein, sondern kann sich aus dem maßgeblichen Bescheid auch durch Auslegung ergeben (BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, a. a. O.).
Der Gesichtspunkt der vorzeitigen Bedarfsdeckung durch den Hilfeempfänger ist nur dann bedeutsam, wenn diese Bedarfsdeckung vor dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt erfolgt ist (vgl. dazu die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. April 1992 - 5 C 12.87 -, BVerwGE 90, 154 = FEVS 43, 59, vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, BVerwGE 96, 152 = FEVS 45, 138 sowie vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, a. a. O.;… weitere Nachweise bei Rothkegel, Die Strukturprinzipien des Sozialhilferechts, 1. Auflage 2000, S. 70 ff.).
Zwar wirkt eine bedarfsdeckende Hilfe Dritter anspruchsvernichtend, wenn der Dritte die Hilfe endgültig, d. h. als "?verlorenen Zuschuß" (z. B. durch Schenkung) leistet (BVerwG…, Urteil vom 23. Juni 1994 - 5 C 26.92 -, a. a. O. und Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, a. a. O.).
Da die Klägerin in dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgebenden Zeitpunkt des Widerspruchsbescheides einen Anspruch auf die von ihr begehrte Leistung hatte, war ihr auch nicht mehr zuzumuten, den Ausgang des Rechtsstreites abzuwarten (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 1995 - 5 C 9.94 -, a. a. O. und Urteil vom 20. Juli 2000 - 5 C 43.99 -).
- BSG, 30.01.2001 - B 3 KR 10/00 R
Notebook kein Hilfsmittel iS. der Krankenversicherung
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Versorgung eines blinden Jurastudenten mit einem blindengerecht ausgestatteten Computer-Arbeitsplatz zur Durchführung seines Studiums iS des § 9 Abs. 3 Eingliederungshilfe-Verordnung als erforderlich und geeignet angesehen, zum Ausgleich der durch die Behinderung bedingten Mängel beizutragen (BVerwGE 99, 149 = NJW 1996, 2588). - LSG Baden-Württemberg, 08.11.2017 - L 2 SO 4546/16
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - L 34 AS 24/09
Erstausstattung - Gegenwärtigkeitsprinzip - Leistungen für die Vergangenheit - …
- VGH Baden-Württemberg, 17.09.1997 - 6 S 1709/97
Sozialhilferechtlicher Streitgegenstand in zeitlicher Hinsicht; Abgrenzung von …
- LSG Baden-Württemberg, 14.04.2016 - L 7 SO 1119/10
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe …
- LSG Berlin-Brandenburg, 09.05.2006 - L 10 AS 102/06
Arbeitslosengeld II - Individualanspruch - Bedarfsgemeinschaft - Bekanntgabe des …
- OVG Sachsen, 24.05.2023 - 5 A 590/21
Unterhaltsvorschuss; Dauerverwaltungsakt; Mitwirkungspflicht; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 28.09.2007 - 3 L 231/05
Eingliederungshilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 3386/98
Ausschluss der Geltendmachung eines Bedarfs wegen einer Säumigkeit bei der …
- BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 18.02
Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung, Fristlauf; Fristlauf zur …
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5514/05
Sozialhilfe - Verhältnis von sozialhilferechtlichen Pflegegeld, Bundes- und …
- BVerwG, 13.11.2003 - 5 C 26.02
Sozialhilfe, grundsätzlich keine Hilfe für die Vergangenheit; Regelsatzleistungen …
- LSG Baden-Württemberg, 21.09.2006 - L 7 SO 5441/05
Sozialhilfe - gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Klage -eheähnliche …
- BVerwG, 14.07.1998 - 5 C 2.97
Sozialhilfe, Vorabentscheidung dem Grunde nach über Kürzung; Vorabentscheidung …
- VG Oldenburg, 27.05.2014 - 13 A 476/13
Vollzeitpflege für behinderten jungen Volljährigen
- LSG Baden-Württemberg, 13.10.2005 - L 7 SO 3804/05
Einstweilige Anordnung - Leistungen für vergangene Zeiträume -Sozialhilfe - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 285/98
Rechtliche Ausgestaltung der angemessenen Höhe eines Absetzungsbetrags für …
- BVerwG, 10.04.2003 - 5 C 19.02
Ausschluss des Anspruchs auf Kostenerstattung; Fristlauf; Fristlauf zur …
- VG Halle, 18.10.2001 - 4 A 101/99
- VGH Baden-Württemberg, 01.10.2020 - 12 S 3014/18
Maßgeblicher gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt bei Ablehnung der …
- LSG Hessen, 20.05.2011 - L 7 SO 92/10
Sozialhilfe - Zugunstenverfahren - kein Ausschluss der Rücknahme des …
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2010 - L 7 SO 1357/10
Einstweiliger Rechtsschutz - Vollziehung der einstweiligen Anordnung nur bei …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2003 - 12 A 1193/01
Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf Erstattung von Kosten einer …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.01.2006 - L 8 SO 83/05
Anforderungen an die Bewilligung von Hilfe zur Pflege nach den Bestimmungen des …
- VGH Hessen, 11.10.2004 - 10 UE 2731/03
Keine Übernahme von Kosten für das Medikament Viagra durch die Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.12.2015 - L 8 SO 194/11
Unterkunftskosten als Leistung der Grundsicherung im Alter und bei …
- VG Potsdam, 18.07.2008 - 11 K 2483/04
Antrag auf Übernahme der Kosten für die Betreuung eines wesentlich behinderten …
- OVG Niedersachsen, 01.04.2008 - 4 LC 89/07
Übernahme von Betreuungskosten für eine Tagesmutter; Anspruch auf Übernahme der …
- LSG Baden-Württemberg, 16.12.2005 - L 8 AS 2764/05
Arbeitslosengeld II - Höhe der Regelleistung - Einkommensberücksichtigung - …
- BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 2/06 R
Anspruch auf Sozialhilfe für Asylbewerber bei rechtsmissbräuchlicher …
- VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 195/21
Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im …
- VG Frankfurt/Oder, 12.11.2008 - 6 K 1620/04
Eingliederungshilfe: Tagesförderung in einer vom Wohnen getrennten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2000 - 22 A 1305/98
Anerkennung eines Mehrbedarfszuschlags für Alleinerziehende; Anspruch auf …
- SG Hamburg, 14.11.2006 - S 56 SO 187/06
Sozialhilfe - einmalige Leistungen - Antragstellung - Widerspruchsbescheid nach …
- OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 332/02
Beihilfe zur Anschaffung einer fabrikneuen Waschmaschine; Erleichterung des …
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2010 - L 7 SO 844/08
Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs - Eingliederungshilfe - …
- LSG Sachsen, 10.09.2009 - L 3 AS 210/08
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Übernahme der Aufwendungen für …
- VG Karlsruhe, 26.06.2002 - 5 K 2172/99
Abgelehnte Eingliederungshilfe für konduktive Therapie nach Petö
- VG Karlsruhe, 25.06.2002 - 5 K 2172/99
Gewährung von Leistungen für eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme für ein …
- VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1152/21
Eingliederungshilfe bei Legasthenie und Dyskalkulie
- VG Gelsenkirchen, 15.12.2000 - 19 K 7228/98
Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Gewährung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1998 - 16 A 6682/95
Gewährung von Schwerstpflegegeld in Form eines Darlehens; Anspruch auf Pflegegeld …
- SG Karlsruhe, 29.08.2013 - S 1 SO 4002/12
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - notwendiger Lebensunterhalt - Kosten …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 204/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 133/06
- SG Osnabrück, 20.06.2006 - S 16 SO 99/05
- VG Karlsruhe, 22.07.2003 - 5 K 912/02
Arbeitsförderungsgeld als anrechenbares Einkommen
- VG Karlsruhe, 16.10.2002 - 5 K 3106/00
Anfechtung eines Bescheides nach BSHG § 25 - Leistungszeitraum; Unentbehrlichkeit …
- OVG Sachsen, 26.04.2022 - 3 A 77/21
Dyskalkulie; Eingliederungshilfe in Form einer Dyskalkulietherapie; maßgeblicher …
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - L 7 SO 4639/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 929 ZPO - Sozialhilfe - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 156/06
Gewährung höherer Leistungen der Eingliederungshilfe; Übernahme der Kosten für …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 11 AY 59/06
Folgen einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung der Dauer des Aufenthaltes …
- BVerwG, 17.06.1996 - 5 B 222.95
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Voraussetzung für die Zulassung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 136/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Verwaltungsakt mit Dauerwirkung - …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2001 - 16 A 5644/99
Ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt; Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe; …
- OVG Niedersachsen, 31.03.2020 - 10 PA 68/20
Beurteilungsspielraum; Formularzwang; gerichtliche Kontrolldichte; Jugendhilfe; …
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2008 - L 7 SO 1009/08
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Geldleistung - Schulbesuch eines behinderten …
- LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Dauerverwaltungsakt - aufschiebende …
- LSG Baden-Württemberg, 02.09.2005 - L 8 AS 1995/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Behördeneigenschaft der Arbeitsgemeinschaften …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.03.2005 - 2 LB 71/04
Behinderter, Eingliederungshilfe, Ferienmaßnahme, Betreuungskosten, Ermessen, …
- VGH Bayern, 10.09.2012 - 12 ZB 10.2838
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht; Eingliederungshilfe für …
- VGH Bayern, 18.02.2008 - 12 B 06.1846
Kinder- und Jugendhilfe
- VG Karlsruhe, 18.05.2004 - 5 K 2630/03
Nichterfüllung einer Mitwirkungspflicht nach § 62 SGB 1 und Untätigkeit der …
- SG Karlsruhe, 29.10.2009 - S 1 SO 4061/08
Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Vermögenseinsatz - angemessener …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.09.2007 - L 11 AY 77/06
Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerem Leistungsbezug - keine …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 119/06
- LSG Baden-Württemberg, 01.02.2007 - L 7 SO 1676/06
Sozialhilfe nach dem BSHG - Mietzuschuss nach § 31 WoGG 2 - keine Anwendbarkeit …
- VGH Bayern, 12.05.2005 - 12 B 03.1492
Sozialhilfe, einmalige Leistungen zur Passbeschaffung, Keine Sozialhilfe für die …
- VG Arnsberg, 28.04.2014 - 9 K 769/13
Verpflichtungsklage bzgl. der Bewilligung von Leistungen nach dem …
- LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2010 - L 23 SO 157/07
Sozialhilfe; Gegenwärtigkeitsprinzip; Aktualitätsgrundsatz
- VGH Bayern, 09.02.2004 - 12 B 99.3472
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Kürzung des Regelsatzes - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2007 - L 9 SO 4/06
Sozialhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 169/06
Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimvertrag - Vergütungsübernahme gem § 93 …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.05.2007 - L 8 SO 148/06
- VG Dresden, 28.06.2005 - 13 K 2649/04
Asylbewerberleistungsgesetz, Passbeschaffung, Mitwirkungspflichten, Kosten, …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.1998 - 8 E 554/96
Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe ; Prüfung der …
- SG Düsseldorf, 03.04.2008 - S 29 SO 27/05
Sozialhilfe
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2004 - 12 A 3652/02
Anspruch auf Bewilligung einer einmaligen Beihilfe zur Anschaffung von zwei …
- VGH Bayern, 30.01.2008 - 12 B 07.280
Kinder- und Jugendhilfe
- LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2007 - L 11 AY 77/06
Ausnahmecharakter einer dauerhaften Vorabentscheidung dem Grunde nach im Bereich …
- VGH Hessen, 04.12.2002 - 1 UE 1323/01
Einmalige Beihilfe für Kinderfahrrad
- VG Freiburg, 07.10.2021 - 4 K 1184/21
Eingliederungshilfe für eine Schulbegleitung im Rahmen der Beschulung im …
- OVG Sachsen, 23.09.2020 - 3 A 98/19
Arbeitsassistenz; notwendige Kosten; Prognose; Entscheidungszeitpunkt
- VG Würzburg, 22.07.2011 - W 3 K 11.170
Gegenstandswertfestsetzung; Unterhaltsvorschussleistungen nach dem UVG; …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2006 - L 20 B 30/05
Sozialhilfe
- OVG Schleswig-Holstein, 16.01.2002 - 2 L 25/01
Klage gegen die Pflegekasse auf Übernahme der Kosten einer Betreuungskraft; …
- VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976
Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem …
- VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12
Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2004 - 12 E 489/02
Anspruch auf Besuch eines Abendgymnasiums ; Erlangung der Hochschulreife
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2000 - 16 E 137/98
Anforderungen an das Vorliegen eines sozialhilferechtlichen Anspruchs auf …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.1997 - 8 A 3587/95
Sozialhilferecht: Kosten für den Umbau eines Fahrzeugs als Maßnahme der …
- VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1977
Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem …
- LSG Baden-Württemberg, 27.01.2015 - L 7 SO 4239/14
- VG Frankfurt/Oder, 25.07.2003 - 6 K 2506/98
Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unter Prüfung der …
- VGH Bayern, 30.04.2003 - 12 B 98.1814
Sozialhilfe; Mehrbedarf für Alleinerziehende, alleinige Sorge für das Kind, keine …
- SG Freiburg, 16.09.2010 - S 9 SO 6462/07
Sozialhilfe - Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung - Empfehlungen des …
- OVG Berlin, 25.11.2003 - 6 N 55.03
Antrag auf Bewilligung eines Mehrbedarfs im Rahmen der Hilfe zum Lebensunterhalt; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 09.01.2001 - 16 E 10/01
Voraussetzungen des Anspruchs auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe im …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.1998 - 8 A 5023/95
Hilfe zum Lebensunterhalt; Selbsthilfe zur Deckung des notwendigen …
- SG Gießen, 08.05.2012 - S 18 SO 33/12
Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Umdeutung eines …
- VGH Bayern, 09.11.2010 - 12 ZB 09.1251
Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht
- SG Lüneburg, 06.11.2007 - S 22 SO 38/07
Begriff der Einsatzgemeinschaft bei einem in einem Pflegeheim untergebrachten …
- VG Gelsenkirchen, 20.06.2005 - 19 K 1855/04
- VG Münster, 01.02.2005 - 5 K 3440/02
Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung; Kosten einer Petö-Therapie aus …
- LSG Baden-Württemberg, 03.11.2010 - L 2 SO 2636/09
- LSG Baden-Württemberg, 28.09.2009 - L 2 SO 4200/09
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2007 - L 13 SO 20/07
- VG Düsseldorf, 29.07.2005 - 13 K 6350/04
Anspruch auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anspruch auf Bewilligung einer …
- VG Münster, 01.02.2004 - 5 K 1464/02
Voraussetzungen des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf Gewährung von laufender …
- VG Münster, 20.05.2003 - 5 K 2855/99
Sozialamt muss Miete für die Wohnung eines Untersuchungshäftlings tragen
- VG Freiburg, 30.11.2000 - 5 K 1695/99
Gewährung von heilpädagogischer Frühförderung im Rahmen der Eingliederungshilfe; …
- VG München, 30.01.2008 - M 18 K 07.1927
Kein Anspruch auf Übernahme des Schulgeldes für die ...-Realschule im Rahmen der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.10.2007 - L 11 AY 58/07
- SG Osnabrück, 27.10.2006 - S 16 SO 99/05
- VG Bremen, 16.08.2005 - S4 K 950/05
AsylblG § 2 für staatenlose Palästinenserin und syrischen Ehemann
- VG Karlsruhe, 18.03.2004 - 2 K 2139/03
Übernahme von Kosten für eine Begleitperson für den Besuch eines Gymnasiums durch …
- VG Münster, 28.08.2003 - 5 K 2275/00
Lesesprechgerät für einen Blinden
- VG Münster, 01.04.2003 - 5 K 1640/99
Beihilfe für den Erwerb eines Führerscheins und die Anschaffung eines …
- VG Hamburg, 17.02.2003 - 2 VG 3412/99
Verpflichtung des Sozialhilfeträgers zum Ersatz der zur Bedarfsdeckung …
- OVG Bremen, 24.05.2000 - 2 A 70/00
Anspruch auf Pflegekindergeld einer geistig behinderten Frau nach Eintritt der …
- VG Gelsenkirchen, 10.03.2000 - 19 K 7503/97
Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs auf die Übernahme der Kosten einer …
- LSG Baden-Württemberg, 04.07.2012 - L 2 SO 2691/12
- VG München, 28.05.2008 - M 18 K 06.1766
Bedarfsdeckung durch Darlehen; Ungeklärte Vermögensverhältnisse
- VG Frankfurt/Oder, 11.02.2008 - 6 K 273/04
- SG Osnabrück, 18.01.2006 - S 16 SO 1/05
- VG Düsseldorf, 17.03.2004 - 20 K 222/02
Ausgestaltung der Qualifizierung einer kreisfreien Stadt als Trägerin der …
- VG Freiburg, 15.01.2002 - 8 K 999/01
Asylbewerberleistungen bei der freiwilligen Ausreise entgegenstehenden …
- SG Hildesheim, 21.08.2007 - S 34 SO 134/07
- SG Hildesheim, 11.01.2007 - S 44 SO 201/06
- SG Landshut, 22.06.2006 - S 13 AS 161/05
Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II; …
- SG Oldenburg, 19.05.2006 - S 2 SO 37/06
- VG Gelsenkirchen, 11.07.2002 - 2 K 1147/99
Anspruch auf laufende Leistungen zum Lebensunterhalt ; Übernahme der Umzugskosten …
- SG Osnabrück, 01.10.2009 - S 5 SO 7/08
- SG Oldenburg, 03.11.2006 - S 2 SO 163/06
- VG Meiningen, 28.02.2002 - 8 K 00879.00
- VG Düsseldorf, 12.08.1997 - 22 K 1487/94
Rechtsprechung
BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor sozialhilferechtlicher Eingliederungshilfe - Ausnahmen
- Wolters Kluwer
Eingliederungshilfe - Anderweitige Leistungen - Schulische Ausbildung - Betriebliche Ausbildung - Behinderter
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 100, 50
- NVwZ 1996, 1104 (Ls.)
- NVwZ-RR 1996, 508
- DVBl 1996, 863
- DÖV 1996, 841
Wird zitiert von ... (22) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 09.06.1971 - V C 56.70
Abweichung der Leistungen der Eingliederungshilfe von denjenigen der gesetzlichen …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Das hat der Senat für das Verhältnis zwischen der gesetzlichen Krankenversicherung und der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz entschieden (vgl. BVerwGE 38, 174 [175 f.]); für das Verhältnis zwischen sozialhilferechtlicher Eingliederungshilfe und berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation der Arbeitsverwaltung gilt nichts anderes.Die Sozialhilfe tritt also nicht bereits dann zurück, wenn der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch auf die begehrte Hilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger hat, sondern erst dann, wenn er sie auch tatsächlich erhält (BVerwGE 38, 174 [176]) oder ohne Schwierigkeiten in angemessener Frist erhalten kann (BVerwGE 38, 307 [309]).
- BVerwG, 29.09.1971 - V C 2.71
Zuschuss zu den Kosten einer Heilkur als vorbeugende Gesundheitshilfe oder …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
§ 2 Abs. 1 BSHG setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Hinblick auf den Charakter der Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger, konkreter Not voraus, daß die Hilfe des Trägers anderer Sozialleistungen tatsächlich bereitsteht (BVerwGE 38, 307 [308]).Die Sozialhilfe tritt also nicht bereits dann zurück, wenn der Hilfesuchende einen Rechtsanspruch auf die begehrte Hilfe gegen einen anderen Sozialleistungsträger hat, sondern erst dann, wenn er sie auch tatsächlich erhält (BVerwGE 38, 174 [176]) oder ohne Schwierigkeiten in angemessener Frist erhalten kann (BVerwGE 38, 307 [309]).
- BVerwG, 02.09.1993 - 5 C 50.91
Gefährdung des Erfolges der Eingliederungshilfe durch Heimwechsel, Übernahme von …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Das "Wunschrecht" des § 3 Abs. 2 BSHG betrifft das "Wie" der Hilfeleistung durch einen Träger der Sozialhilfe; es setzt Alternativen der Bedarfsdeckung innerhalb dieses Sozialleistungssystems voraus (vgl. BVerwGE 91, 114 [116]; 94, 127 [130]) und begründet keine Befugnis, zwischen den Hilfen unterschiedlicher Sozialleistungssysteme zu wählen.Dabei darf nicht bei der Prüfung stehengeblieben werden, ob die betreffende Einrichtung ein der Behinderung des Hilfesuchenden gerecht werdendes Betreuungsangebot unterbreiten kann, also zu seiner Eingliederung objektiv geeignet ist; von Bedeutung ist vielmehr auch, ob die Betreuungseinrichtung für den Behinderten ohne gravierende Beeinträchtigung des Eingliederungserfolges zugänglich ist (BVerwGE 94, 127 [131]).
- BVerwG, 12.10.1993 - 5 C 38.92
Sozialhilfe - Nachranggrundsatz - Untersuchungsgefangene - Nachrang - Anspruch …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]).Denn nur Forderungen, die rechtzeitig durchsetzbar sind, stellen zur Behebung einer gegenwärtigen Notlage "bereite Mittel" dar (BVerwGE 67, 163 [166] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 a.a.O.).
- BVerwG, 22.10.1992 - 5 C 11.89
Kosten-Nutzen-Abwägung bei Eingliederungshilfe
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Das "Wunschrecht" des § 3 Abs. 2 BSHG betrifft das "Wie" der Hilfeleistung durch einen Träger der Sozialhilfe; es setzt Alternativen der Bedarfsdeckung innerhalb dieses Sozialleistungssystems voraus (vgl. BVerwGE 91, 114 [116]; 94, 127 [130]) und begründet keine Befugnis, zwischen den Hilfen unterschiedlicher Sozialleistungssysteme zu wählen. - BVerwG, 21.11.1991 - 5 C 13.87
Sozialhilfe - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen - Durchsetzung von …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]). - BVerwG, 04.09.1980 - 5 C 42.79
Untersuchungsgefangener - Anspruch auf Sozialhilfe - Krankenhilfe - Zahnärztliche …
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Auch sonst hat der Senat einen Rechtsanspruch auf Hilfe durch einen Dritten nur dann als den Nachrang der Sozialhilfe auslösend angesehen, wenn es sich um ein bereites Mittel der Selbsthilfe handelt und seine Inanspruchnahme für den Hilfesuchenden auch sonst nicht unzumutbar ist (BVerwGE 60, 367 [368 f.]; 89, 192 [194] sowie Urteil vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - [Buchholz 436.0 § 2 BSHG Nr. 16 S. 15]). - BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 112.81
Hilfsbedürftigkeit - Sozialhilfe - Nichteheliches Kind - Mutter - …
- Drs-Bund, 20.04.1960 - BT-Drs III/1799
Auszug aus BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94
Sozialhilfe als Hilfe in gegenwärtiger Not fungiert in dem gegliederten Sozialleistungssystem der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich als letzte soziale Sicherung (vgl. Begründung zum Entwurf eines Bundessozialhilfegesetzes, BTDrucks III/1799 S. 38 zu § 2).
- BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; …
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht auch einen gegenüber der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (…stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 13. Juni 2001 - BVerwG 5 B 105.00 juris Rn. 2; Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 5 C 13.94 - BVerwGE 100, 50 ). - BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00
Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der …
Dass unter diesen Umständen der Nachrang der Sozialhilfe durch den möglicherweise gegen einen Dritten bestehenden Rechtsanspruch nicht ausgelöst wird, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 100, 50 = Buchholz 436.0 § 40 BSHG Nr. 20 m.w.N.) und ist nicht weiter klärungsbedürftig. - BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04
Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines …
Die Frage nach Selbsthilfemöglichkeiten ist nämlich immer auch eine Frage der Zumutbarkeit (vgl. z.B. BVerwGE 60, 367 ; 100, 50 ; Urteil des Senats vom 12. Oktober 1993 - BVerwG 5 C 38.92 - ).
- BVerwG, 15.12.2004 - 5 B 124.04
Verhältnis von Leistungen der Arbeitsverwaltung gegenüber Leistungen des …
2 Der Beklagte behauptet zwar eine Divergenz zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. November 1995 ( BVerwG 5 C 13.94 BVerwGE 100, 50 = FEVS 46, 397) "zum Vorrang von Leistungen der Arbeitsverwaltung gegenüber Leistungen des Sozialhilfeträgers für berufsfördernde Leistungen der Rehabilitation (heute Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben)", wonach das Bundesverwaltungsgericht folgende Feststellungen getroffen habe: "Ist Ziel der Hilfe Eingliederung in den Arbeitsmarkt und führen beide in Frage kommenden Maßnahmen (...) zu demselben Ziel, verlange es der Nachranggrundsatz, § 2 Abs. 1 BSHG, Hilfe der vorrangig zuständigen Arbeitsverwaltung in Anspruch zu nehmen.Schon in dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht zudem deutlich gemacht, dass von dem Grundsatz, dass sich der Hilfebedürftige grundsätzlich auf die Inanspruchnahme der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation durch die Arbeitsverwaltung verweisen lassen muss, wenn sie die Ausbildung zu demselben Beruf ermöglichen, Ausnahmen dann in Betracht kommen, "wenn eine betriebliche Ausbildung dem Behinderten mit Blick auf seine Behinderung nicht zumutbar ist, sei es, dass er wegen seiner Behinderung gerade auf eine schulische Ausbildung angewiesen ist oder aber die konkret in Betracht kommenden, von der Arbeitsverwaltung förderbaren betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungsstätten dem Behinderten nicht unter zumutbaren Bedingungen zugänglich sind oder aber keine behinderungsgerechten Ausbildungsbedingungen aufweisen" (BVerwGE 100, 50 ).
4 Soweit der Beklagte sinngemäß eine fehlerhafte Anwendung des § 33 SGB IX geltend macht, weil die nach der Auffassung des Berufungsgerichts erforderlichen Leistungen bei aus Sicht des Beklagten zutreffender Betrachtung tatsächlich von § 33 Abs. 6 SGB IX umfasst und daher den Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zuzuordnen seien, vermag dies den allein geltend gemachten Zulassungsgrund der §§ 133, 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO (Divergenz) schon deswegen nicht auszufüllen, weil sich das herangezogene Urteil vom 23. November 1995 (BVerwGE 100, 50) nicht zur Auslegung und Anwendung des § 33 SGB IX verhält, der in Anknüpfung an, aber nicht in wortgleicher Übernahme von zuvor geltendem Recht regelt, welche Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben die hierfür zuständigen Rehabilitationsträger behinderten und von Behinderung bedrohten Menschen zu erbringen haben.
- LSG Baden-Württemberg, 15.12.2008 - L 7 SO 4639/08
Sozialgerichtliches Verfahren - Anwendbarkeit des § 929 ZPO - Sozialhilfe - …
Allerdings ist der Nachranggrundsatz des § 2 SGB XII zu beachten (vgl. hierzu BVerwG Buchholz 436.0 § 39 BSHG Nr. 15; BVerwGE 100, 50).Sonach kommt es hier letztlich nur noch darauf an, ob bei der Antragstellerin nach ihrer Persönlichkeitsstruktur sowie ihren fachlichen Leistungen eine Eignung für den Besuch des Kaufmännischen Berufskollegs besteht und ob die gewählte Ausbildungsstätte einschließlich der internatsmäßigen Unterbringung zur Erreichung des Eingliederungserfolges geeignet und erforderlich ist (vgl. hierzu BVerwGE 94, 12; 100, 50).
- OVG Niedersachsen, 27.04.2005 - 4 LC 343/04
Eintritt von Jugendhilfe bei fehlender Deckung des Hilfebedarfs seelisch …
Denn von der Systematik her kann der Nachrang der Jugendhilfe nur dann wirksam werden, wenn vorrangige andere Verpflichtungen und Leistungen demselben Zweck wie die Jugendhilfe dienen und den Bedarf auch voll decken, ohne dass es auf günstigere Einzelheiten in der Bedarfsdeckung entscheidend ankäme (BVerwG, Urt. v. 23.11.1995 - BVerwG 5 C 13.94 -, BVerwGE 100, 50, 55;… LPK Kinder- und Jugendhilfe, 2. Aufl. 2003, Anm. 3 zu § 10 SGB VIII;… Wiesner/ Mörsberger/Oberloskamp/Struck, SGB VIII, 2. Aufl. 2000, Anm. 8 zu § 10;… Frankfurter Kommentar zum KJHG/SGB VIII, 3. Aufl. 1998, Anm. 5 zu § 10). - VG Düsseldorf, 22.01.2001 - 19 K 11140/98
Gewährung von Eingliederungshilfe durchÜbernahme der Kosten einer …
Hinzu kommt noch, dass der Verweis jedenfalls auf die präsent zu machenden Mittel für die Eltern und das Kind zumutbar sein müssen, vgl. zu Zumutbarkeitsgesichtspunkten: BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 5 C 13.94 - , FEVS 46, 397, wobei auch der für die Beurteilung maßgebliche Zeitpunkt eine erhebliche Rolle spielt. - VG Stuttgart, 19.12.2013 - 7 K 623/12
Selbstbeschaffte Hilfe - Beschulung in einem privaten Gymnasium -; Anspruch auf …
In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht auch einen gegenüber der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur in dem Fall angenommen, dass die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13.06.2001 - 5 B 105.00 - Urteil vom 23.11.1995 - 5 C 13.94 -, juris). - VGH Baden-Württemberg, 09.12.1999 - 2 S 2737/98
Nachrang der Jugendhilfe - Zuständigkeit für medizinische Rehabilitation
Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Senat in seinem Beschluß vom 23.10.1998, mit dem er die Berufung in der vorliegenden Sache zugelassen hat und auf dessen Gründe im einzelnen Bezug genommen wird, dargelegt, daß allenfalls mit Blick auf die Beeinträchtigung des "Eingliederungserfolgs" die Frage der Zumutbarkeit eines Hilfeangebots zu erörtern ist (vgl. BVerwGE 100, 50), was indes nicht zur Anerkennung einer subjektiv zu bewertenden Entscheidungsbefugnis des Betroffenen hinsichtlich des Maßnahmeträgers führe. - VG Gera, 09.02.2018 - 6 E 10/18
Bewilligung eines persönlichen Budgets für einen Schulbegleiter für die …
Führen im Einzelfall betriebliche und schulische Ausbildung zum selben Abschluss, muss sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der behinderte Mensch auf die Inanspruchnahme berufsfördernder Leistungen nach § 49 Abs. 3 Nr. 5 SGB IX i.d.F.v. 1.1.2018 (zuvor § 33 Abs. 3 Nr. 4 SGB IX) der Bundesagentur für Arbeit (BA) (oder anderer vorrangig zuständiger Träger) für die betriebliche Ausbildung verweisen lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. November 1995 - 5 C 13/94 - BVerwGE 100, 50-56;… vgl. Scheider in: Schellhorn/Schellhorn/Hohm, SGB XII, 17. Aufl. 2006, § 54 Rn. 59; a.A. wohl BSG, Beschlüsse vom 18. März 2008 - B 8/9b SO 9/06 R - BSGE 100, 131-138 und vom 29. September 2009 - B 8 SO 23/08 R - ZFE 2010, 33-34). - OVG Niedersachsen, 23.01.2003 - 12 LC 332/02
Beihilfe zur Anschaffung einer fabrikneuen Waschmaschine; Erleichterung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.04.2008 - 12 B 463/08
Einstweilige Anordnung zur Übernahme der Kosten für die Unterbringung, Beschulung …
- VG Aachen, 11.07.2006 - 2 K 1198/03
Voraussetzungen für den Anspruch auf Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt; …
- OVG Bremen, 10.12.1998 - 2 BB 421/98
Körperbehinderter Schüler; Eingliederungshilfe; Träger der Sozialhilfe; …
- OVG Brandenburg, 28.04.2000 - 4 B 9/00
Kostenerstattungsanspruch im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2005 - 12 E 1102/04
Aufnahme eines Schülers in einen speziellen Förderkurs für Schüler mit …
- VGH Baden-Württemberg, 03.04.1996 - 6 S 269/95
Gewährung von Eingliederungshilfe für eine gewisse Zeit in die Zukunft - …
- LSG Baden-Württemberg, 29.12.2016 - L 7 AS 4521/16
- VG Aachen, 21.03.2006 - 2 K 303/05
Anspruch eines Heimbewohners auf einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss …
- VG Düsseldorf, 12.08.2002 - 19 K 8511/98
Anspruch auf Übernahme von Kosten einer Lese-Rechtschreib-Therapie im Wege der …
- VG Aachen, 02.10.2007 - 2 K 316/06
Anspruch eines Einrichtungsträgers auf einen bewohnerorientierten …
- VG Freiburg, 19.08.2005 - 4 K 1354/05
Rechtsprechung
BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nrn. 3 und 5 BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) - Berücksichtigung der Entwicklung des Ausländerrechts und Entstehungsgeschichte der Norm - Erfordernis der Neufassung der Abgrenzung des begünstigten Personenkreises
- rechtsportal.de
Ausbildungsförderungerecht: Anspruch von im Inland anerkannten und ihren gewönlichen Aufenthalt habenden ausländischen Flüchtlingen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Ausbildungsförderung für im Inland anerkannte ausländische Flüchtlinge:
- Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 10.09.1993 - 7 K 182/93
- VGH Baden-Württemberg, 25.08.1994 - 7 S 2481/93
- BVerwG, 15.03.1995 - 11 B 197.94
- BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Papierfundstellen
- BVerwGE 99, 254
- NVwZ 1996, 1104
- FamRZ 1996, 254
- DVBl 1996, 311
- DÖV 1996, 253
Wird zitiert von ... (10) Neu Zitiert selbst (18)
- BVerwG, 16.03.1994 - 11 C 19.93
Voraussetzungen und Umfang einer elternunbhängigen Ausbildungsförderung - …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Für beides fehlt jedoch eine gesetzliche Grundlage (vgl. Beschluß des Senats vom 16. März 1994 - BVerwG 11 C 19.93 - <NJW 1994, S. 3243>). - BVerwG, 20.02.1987 - 7 C 25.85
Fernmeldeordnung - Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden - Nahdienst
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
In der Folgezeit ersetzte die Rechtsprechung diese einheitliche Betrachtungsweise durch eine engere Sicht des Schutzbereichs des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und schloß damit einen Teil der Flüchtlinge im Sinne von Art. 1 GFK von vornherein von der Anerkennung nach dem Asylverfahrensgesetz aus (vgl. BVerfGE 74, 51 [BVerfG 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85]; BVerwGE 77, 58 [BVerwG 20.02.1987 - 7 C 25/85]; 88, 254 ; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1988 - BVerwG 9 C 50.87 -). - BVerwG, 17.05.1983 - 9 C 36.83
Zum Begriff der politischen Verfolgung
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ).
- BVerwG, 25.11.1977 - 7 C 25.76
Habilitation - Gesetzliche Regelung - Lehrbefähigung - Lehrbefugnis
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ). - BVerwG, 10.05.1994 - 9 C 501.93
Ausländer - Rechtskraft des Urteils - Anspruch auf Anerkennung - Asylberechtigter …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Beide Entscheidungen werden jedoch in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes aufgrund eines Asylantrags von derselben Anerkennungsbehörde getroffen; ihre Voraussetzungen sind dekkungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung und die Frage betrifft, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - <NVwZ 1994, S. 500, 503> [BVerwG 26.10.1993 - 9 C 50/92], vom 18. Januar 1994 und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 -). - BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Auch das Bundesverfassungsgericht ging damals davon aus, daß es seit dem Wegfall der ursprünglichen Stichtagsbegrenzung in dem genannten Abkommen durch das Protokoll über die Rechtsstellung der Flüchtlinge keinen wesentlichen Unterschied zwischen politisch Verfolgten nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG und Flüchtlingen im Sinne von Art. 1 GFK mehr gab (BVerfGE 54, 341 ). - BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69
Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden - …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ). - BVerwG, 29.11.1977 - I C 33.71
Politische Verfolgung - Verfolgerstaat - Asylbewerber - Beitritts zur …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ). - BVerwG, 26.10.1993 - 9 C 50.92
Staatliche Eingriffe in Rechtsgüter - Politische Verfolgung - Strafnormen - …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Beide Entscheidungen werden jedoch in einem Asylverfahren nach den Vorschriften des Asylverfahrensgesetzes aufgrund eines Asylantrags von derselben Anerkennungsbehörde getroffen; ihre Voraussetzungen sind dekkungsgleich, soweit es die Verfolgungshandlung, das geschützte Rechtsgut, den politischen Charakter der Verfolgung und die Frage betrifft, ob die Gefahr politischer Verfolgung droht (vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Februar 1992 - BVerwG 9 C 59.91 -, vom 26. Oktober 1993 - BVerwG 9 C 50.92 - <NVwZ 1994, S. 500, 503> [BVerwG 26.10.1993 - 9 C 50/92], vom 18. Januar 1994 …und vom 10. Mai 1994 - BVerwG 9 C 501.93 - ). - BVerwG, 08.11.1983 - 9 C 93.83
Politisch Verfolgter - Einschränkungen - Asylantragstellung - Besondere …
Auszug aus BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95
Dies entsprach der damaligen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, das den von der Verfassung nicht weiter abgegrenzten Begriff des politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG in Anlehnung an den Flüchtlingsbegriff des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge inhaltlich bestimmte und damit bei sachgerechtem Verständnis alle denkbaren Fälle politischer Verfolgung erfaßt sah (BVerwGE 49, 202 [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]; 55, 82 [BVerwG 25.11.1977 - 7 C 25/76]; 67, 184 ; 68, 171 ). - BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 50.87
Asylverfahren - Flüchtling - Genfer Konventionen - Politische Verfolgung
- BVerwG, 04.06.1991 - 1 C 42.88
Genfer Flüchtlingskonvention, Palästinenser, Libanon, Flüchtlingseigenschaft, …
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75
Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer …
- BVerwG, 18.01.1994 - 9 C 48.92
Ausländer - Politisch Verfolgter - Asylrecht - Bürgerkriegsgebiet
- VGH Bayern, 14.08.1989 - 12 B 87.1278
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
- BVerwG, 21.01.1992 - 1 C 21.87
Flüchtlinge - Anwendungsbereich UNRWA - Erteilung eines Reiseausweises
- BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91
Streitwertfestsetzung im Asylverfahren
- BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 71/98 R
Eingliederungshilfe - Sprachförderung - Konventionsflüchtling
Zwar weist der Kläger zu Recht darauf hin, daß das BVerwG mit Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1/95 - (BVerwGE 99, 254) aufgrund einer verfassungskonformen Analogie zu § 8 Abs. 1 Nrn 3 und 5 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entschieden hat, daß Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung nach Maßgabe des BAföG haben.Das BVerwG hat in seinem Urteil vom 27. September 1995 für die analoge Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auf Ausländer, die durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG als Flüchtlinge anerkannt sind, ua auf die Rechtsentwicklung des Ausländerrechts verwiesen (vgl BVerwGE 99, 254, 257 ff; s hierzu auch Schnäbele, GK-AuslR, § 51 Rz 1 ff).
Erst nachdem in der Folgezeit die Rechtsprechung des BVerwG den Schutzbereich des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG enger faßte, wurde ein Teil der sog Konventionsflüchtlinge von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen (vgl BVerwGE 99, 254, 258 mwN).
Eine Einschränkung ergab sich allerdings - worauf auch das BVerwG ausdrücklich hingewiesen hat (BVerwGE 99, 254, 260) - daraus, daß Flüchtlinge, die bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden hatten, jedenfalls seit dem Inkrafttreten des AuslG 1965 von der Anerkennung als Asylberechtigte ausgeschlossen waren.
Das BVerwG hat aus dieser Vorschrift abgeleitet, daß wegen des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots der Gleichbehandlung gleichliegender Fälle erst recht Flüchtlingen, die die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen des § 8 Abs. 1 Nr. 5 BAföG erfüllten, nicht deshalb Ausbildungsförderung versagt werden dürfe, weil sie erst innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt worden seien (BVerwGE 99, 254, 261).
- VGH Hessen, 02.12.2002 - 12 UE 1893/02
Recht auf Wiederkehr - gewöhnlicher Aufenthalt vor Ausreise
Im Ausbildungsförderungsrecht wird angenommen, dass ein anerkannter Konventionsflüchtling nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt im Inland berechtigt ist, obwohl er eine befristete Aufenthaltserlaubnis besitzt (BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254 = EZAR 522 Nr. 1 = NVwZ 1996, 1104). - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.04.2000 - 16 A 1484/00
Anwendung des § 8 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) auf Ausländer mit …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem grundsätzlichen Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - betr.- BVerwGE 99, 254 = FamRZ 1996, 254 = DÖV 1996, 253 = DVBl 1996, 311 = Inf- AuslR 1996, 76 - entschieden, dass über die genannten Fallgruppen hinaus in analoger Anwendung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG auch Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben, durch unanfechtbare Feststellung der Voraussetzungen nach § 51 Abs. 1 AuslG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland als Flüchtlinge anerkannt und hier nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind, Anspruch auf Ausbildungsförderung haben.
- VG Braunschweig, 11.07.2006 - 3 A 8/06
Aufenthaltsbefugnis; Ausbildungsförderung; Bleiberecht; Bürgerkriegsflüchtling; …
Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, FamRZ 1996, 254.BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - a. a. O.
- VGH Baden-Württemberg, 15.10.2015 - 4 S 1706/14
Zur Frage der verfassungsrechtlichen Verpflichtung, Beamte auf Zeit in eine …
Keine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem im angefochtenen Urteil hervorgehobenen strikten, das Beamtenbesoldungs- und Versorgungsrecht prägenden Gesetzesvorbehalt stellt insbesondere der bloße Hinweis des Klägers auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.09.1995 (- 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254) dar. - OVG Nordrhein-Westfalen, 11.08.2003 - 19 E 1288/02 Es wird vielmehr zu prüfen sein, ob die genannten Vorschriften zur Ausfüllung einer - gemessen an dem bei Schaffung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 BAföG verfolgten gesetzgeberischen Ziel, dadurch allen Flüchtlingen im Sinne von Art. 1 der Genfer Konvention, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt und nicht bereits in einem anderen Land Schutz vor Verfolgung gefunden haben, den Zugang zur Ausbildungsförderung zu eröffnen, vgl. BVerwG, Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, BVerwGE 99, 254 (259), und mit Blick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz - planwidrigen Regelungslücke auf Ausländer entsprechend anzuwenden sind, die sich auf eine asylrelevante Verfolgung berufen (haben), ohne aus Gründen politischer Verfolgung oder wegen der politischen Situation in ihrem Herkunftsland einen Asylantrag gestellt zu haben, denen aber ohne Durchführung eines Asylverfahrens und Vermittlung des entsprechenden formalen Status auf der Grundlage ministerieller Erlasse in einem ausländerrechtlichen Verfahren auf Grund einer Prüfung der geltend gemachten Verfolgungsgründe im Sinne des "kleinen Asyls" (etwa früher des § 14 Abs. 1 AuslG a. F.) ein Bleiberecht gewährt wurde.
- LSG Bayern, 30.11.2000 - L 9 AL 410/99
D (A), Konventionsflüchtlinge, Eingliederungshilfe, Sprachkurse, Sprachförderung, …
Insbesondere wurden bei der Neuregelung des Arbeitsförderungsrechts durch das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) vom 24.03.1997, BGBl.I S.594, unter Anknüpfung an die Rechtsprechung im Recht der Ausbildungsförderung (BVerwGE 99, 254) im Rahmen der Förderung der Berufsausbildung die Konventionsflüchtlinge in den förderungsfähigen Personenkreis aufgenommen (§ 63 Abs. 1 Nr. 5 und 6 SGB III). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.1997 - 16 E 212/97
Zuordnung zu einer der im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) genannten …
Daß in diesem Zusammenhang auch eine analoge Anwendung in Betracht kommen kann, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits durch Urteil vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 -, FamRZ 1996, 254, entschieden. - OVG Niedersachsen, 06.01.1997 - 6 L 229/95
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis für …
Daß dies nicht vollkommen aussichtslos ist, beweist beispielsweise das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 (- 11 C 1.95 -, EZAR 522 Nr. 1), wonach § 8 BAföG eine zum Vorteil eines Ausländers auffüllungsbedürftige und -fähige Regelungslücke enthält, der - wie die Klägerin - lediglich den Status nach §§ 30, 51 Abs. 1 AuslG genießt. - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1996 - 16 E 481/96
Anspruch auf Ausbildungsförderung
Ebensowenig gehört die Klägerin zu dem Personenkreis, der die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 51 AuslG erfüllt und dem auf der Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. September 1995 - 11 C 1.95 - , BVerwGE 99, 254 = Buchholz 436.36 § 8 BAföG Nr. 12 = FamRZ 1996, 254 = InfAuslR 1996, 76, ein Anspruch auf Ausbildungsförderung zustehen kann.