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Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93   

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https://dejure.org/1996,19
BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93 (https://dejure.org/1996,19)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.1996 - 2 BvL 33/93 (https://dejure.org/1996,19)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 1996 - 2 BvL 33/93 (https://dejure.org/1996,19)
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Jüdische Zwangsarbeiter

Art. 100 Abs. 1, Abs. 2 GG, Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Vorlage, Erörterung der Entscheidungserheblichkeit, § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DFR

    Zwangsarbeit

  • openjur.de

    Zwangsarbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Individuelle Ansprüche ehemaliger Zwangsarbeiter sind nicht durch eine allgemeine Regel des Völkerrechts ausgeschlossen

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Völkerrecht - Kriegsfolgen - Ansprüche - Individuell Durchsetzbar

Besprechungen u.ä.

  • humanistische-union.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Entschädigungen für NS-Zwangsarbeit? (Herbert Küpper; Grundrechte-Report 1998, S. 164-168)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 315
  • NJW 1996, 2717
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • DVBl 1996, 981
 
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Wird zitiert von ... (134)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 14.11.1962 - 1 BvR 987/58

    Staatsbankrott

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).

    Hier verweist das vorlegende Gericht auf die nunmehr erreichte Wiedervereinigung Deutschlands und auf die nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 15, 126 [149]) mögliche, erneute Prüfung der Entschädigungsfrage durch einen gesamtdeutschen Gesetzgeber.

    Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).

    Es hätte sich dabei aber deutlicher mit der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen müssen, daß § 1 AKG die gesamtdeutsche Staatsgewalt, die Art. 146 GG a.F. im Auge habe, nicht präjudiziere (vgl. BVerfGE 15, 126 [149]).

    c) Der Vorlagebeschluß legt auch nicht hinreichend dar, warum das "Erlöschen" (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]) der Ansprüche der deutschen Klägerin nach § 1 Abs. 1 AKG gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße.

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 118/62

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 12 AKG

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).

    Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).

    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für eine gesetzliche Differenzierung im jeweiligen Sachbereich fehlt (vgl. BVerfGE 24, 203 [215]; 84, 239 [268]; 93, 121 [134]).

    Das Gericht hätte sich deshalb mit dem Sinn des Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk sowie dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Folgen von Krieg und Zusammenbruch des nationalsozialistischen Systems (vgl. BVerfGE 23, 153 [168]; 24, 203 [215]) und bei der Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (vgl. BVerfGE 36, 1 [14 f.]; 55, 349 [365]; BVerfGE 94, 12 [35]) auseinandersetzen müssen.

  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Wirtschaftliches Wachstum bedeutet also nicht, daß sämtliche in der Vergangenheit abgeschlossenen Entschädigungsregelungen von neuem aufzurollen sind; sonst wäre eine wirksame Planung der staatlichen Tätigkeit für die Zukunft ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 27, 253 [288 f.]; 41, 126 [187]).

    Bei der Gewichtung der einzelnen Staatsaufgaben und der Einschätzung von wirtschaftlicher Lage und finanzieller Leistungskraft des Staates kommt dem Gesetzgeber ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 84, 90 [130 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 253 [284 f.]).

    Die Ungleichbehandlung beruhte danach auf veränderten Umständen des Jahres 1990 und gäbe wiederum Anlaß, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gebundenheit gesetzlicher Regelungen in den jeweils zugrundeliegenden Umständen (vgl. BVerfGE 27, 253 [288 f.]; 41, 126 [187]; 84, 90 [125, 131]) und damit zur Gleichheit in der Zeit zu bedenken.

  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).

    Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).

    Das Gericht hätte sich deshalb mit dem Sinn des Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk sowie dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Folgen von Krieg und Zusammenbruch des nationalsozialistischen Systems (vgl. BVerfGE 23, 153 [168]; 24, 203 [215]) und bei der Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (vgl. BVerfGE 36, 1 [14 f.]; 55, 349 [365]; BVerfGE 94, 12 [35]) auseinandersetzen müssen.

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Sodann wäre zu begründen gewesen, ob das Territorialitätsprinzip generell den Anwendungsbereich des öffentlichen Rechts bestimmt (vgl. einerseits BGHZ 31, 367 [371]; Kegel, Internationales Privatrecht, 7. Aufl., S. 847 und andererseits Klaus Vogel, Der räumliche Anwendungsbereich der Verwaltungsrechtsnorm, 1965, S. 142 und passim), welchen Inhalt es im Rahmen des hier betroffenen Sachgebiets hat (zu den verschiedenen Ausprägungen vgl. etwa BVerfGE 84, 90 [123] zum Enteignungsrecht, BVerfGE 14, 221 [237]; 51, 356 [367] zum Sozialversicherungsrecht und BVerfGE 13, 31 [38]; 38, 128 [136] zum Wiedergutmachungsrecht) und ob es für die Rechtsquellenfrage erheblich ist, daß das Deutsche Reich bestimmte Teilrechtsbereiche und einige Einzelvorschriften des deutschen Rechts ausdrücklich für anwendbar erklärt hat, im übrigen aber von der Fortgeltung polnischen Rechts ausgegangen ist (vgl. §§ 7, 8, 12 des Erlasses über Gliederung und Verwaltung der Ostgebiete sowie die dazu ergangenen Verordnungen etwa in RGBl. I 1941 S. 597 und RMBl. 1941 S. 98, 257, 295).

    Bei der Gewichtung der einzelnen Staatsaufgaben und der Einschätzung von wirtschaftlicher Lage und finanzieller Leistungskraft des Staates kommt dem Gesetzgeber ein besonders weiter Beurteilungsspielraum zu (vgl. BVerfGE 84, 90 [130 f.] unter Hinweis auf BVerfGE 27, 253 [284 f.]).

    Die Ungleichbehandlung beruhte danach auf veränderten Umständen des Jahres 1990 und gäbe wiederum Anlaß, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gebundenheit gesetzlicher Regelungen in den jeweils zugrundeliegenden Umständen (vgl. BVerfGE 27, 253 [288 f.]; 41, 126 [187]; 84, 90 [125, 131]) und damit zur Gleichheit in der Zeit zu bedenken.

  • BVerfG, 03.11.1965 - 1 BvR 62/61

    Allgemeines Kriegsfolgengesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG ist allerdings nicht schon deshalb ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsmäßigkeit des § 1 AKG bereits mehrfach bejaht hat (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214 f.]).

    Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Das Gericht muß sich zur Begründung seiner Auffassung, die vorgelegte Norm sei verfassungswidrig, jedenfalls mit naheliegenden Gesichtspunkten auseinandersetzen, sowie die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 79, 240 [243 f.]; 86, 52 [57]).

    Eine vertiefte Auseinandersetzung liegt nahe, wenn das Bundesverfassungsgericht sich -- wie hier (vgl. BVerfGE 15, 126 [149 f.]; 19, 150 [165]; 23, 153 [166]; 24, 203 [214]) -- bereits mit der Norm befaßt hat (vgl. BVerfGE 79, 240 [245]).

  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Wirtschaftliches Wachstum bedeutet also nicht, daß sämtliche in der Vergangenheit abgeschlossenen Entschädigungsregelungen von neuem aufzurollen sind; sonst wäre eine wirksame Planung der staatlichen Tätigkeit für die Zukunft ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 27, 253 [288 f.]; 41, 126 [187]).

    Die Ungleichbehandlung beruhte danach auf veränderten Umständen des Jahres 1990 und gäbe wiederum Anlaß, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Gebundenheit gesetzlicher Regelungen in den jeweils zugrundeliegenden Umständen (vgl. BVerfGE 27, 253 [288 f.]; 41, 126 [187]; 84, 90 [125, 131]) und damit zur Gleichheit in der Zeit zu bedenken.

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    Das Gericht hätte sich deshalb mit dem Sinn des Art. 5 Abs. 2 LondSchAbk sowie dem weiten Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers bei der Regelung der Folgen von Krieg und Zusammenbruch des nationalsozialistischen Systems (vgl. BVerfGE 23, 153 [168]; 24, 203 [215]) und bei der Zustimmung zu völkerrechtlichen Verträgen (vgl. BVerfGE 36, 1 [14 f.]; 55, 349 [365]; BVerfGE 94, 12 [35]) auseinandersetzen müssen.
  • BVerfG, 07.05.1968 - 2 BvR 738/67

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 13.05.1996 - 2 BvL 33/93
    a) Das Gericht belegt die für eine Vorlage nach Art. 100 Abs. 2 GG genügenden Zweifel (vgl. BVerfGE 23, 286 [316, 319]) am Bestehen eines völkerrechtlichen Grundsatzes der "Exklusivität" mit Stimmen in der Literatur (vgl. etwa Féaux de la Croix, Schadensersatzansprüche ausländischer Zwangsarbeiter im Lichte des Londoner Schuldenabkommens, NJW 1960, S. 2268 [2269]; Dolzer, in: Entschädigung für NS-Zwangsarbeit, a.a.O., S. 199) und einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, MDR 1963, S. 492 [493]).
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

  • BVerfG, 16.11.1992 - 1 BvL 31/88

    Anforderungen an eine erneute Richtervorlage bei verfassungsrechtlich bereits

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvR 544/63

    Kriegsfolgelasten II

  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

  • BVerfG, 19.04.1977 - 1 BvL 25/76

    Anforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 26.06.1979 - 1 BvL 10/78

    Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses freiwilliger Weiterversicherung durch im

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.04.1965 - 2 BvR 227/64

    AG in Zürich

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 30/73

    Ausschluß der in "Nichtbeziehungsländern" abgewanderten Verfolgten von

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

  • BGH, 17.12.1959 - VII ZR 198/58

    Interzonales Recht. Klagerecht des Zessionars

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

  • BGH, 18.03.1959 - IV ZR 263/58

    Rechtsmittel

  • BVerfG, 27.06.1961 - 1 BvL 17/58

    Diplomatische Klausel

  • BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56

    Dieselsubventionierung

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen können grundsätzlich nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich sind oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar sind (vgl. BVerfGE 18, 441 ; 94, 315 ).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    a) Die fachgerichtliche Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts kann grundsätzlich nur daraufhin geprüft werden, ob sie willkürlich ist oder auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruht oder mit anderen verfassungsrechtlichen Vorschriften unvereinbar ist (vgl. BVerfGE 1, 418 ; 18, 441 ; 94, 315 ; 111, 307 ; 128, 193 ; stRspr).
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    (3) Zu den allgemeinen Regeln des Völkerrechts gehören das Völkergewohnheitsrecht und die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Völkerrechts (vgl. BVerfGE 15, 25 ; 23, 288 ; 31, 145 ; 94, 315 ; 95, 96 ; 96, 68 ; 117, 141 ; 118, 124 ), das heißt diejenigen Normen des Völkerrechts, die unabhängig von vertraglicher Zustimmung für alle oder doch die meisten Staaten gelten (vgl. Herdegen, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 25 Rn. 1 ; vgl. auch BVerfGE 15, 25 ; 16, 27 ; 118, 124 ).
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Rechtsprechung
   EuGH, 27.06.1996 - C-107/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,39
EuGH, 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27.06.1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
EuGH, Entscheidung vom 27. Juni 1996 - C-107/94 (https://dejure.org/1996,39)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Artikel 52 EG-Vertrag - Gleichbehandlungspflicht - Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden.

  • EU-Kommission PDF

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

    EG-Vertrag, Artikel 52
    1. Freizuegigkeit; Niederlassungsfreiheit; Bestimmungen des Vertrages; Persönlicher Geltungsbereich; Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübt; ...

  • EU-Kommission

    Asscher / Staatssecretaris van Financiën

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit und Freizügigkeit; Einbeziehung eines gebietsfremden und eine selbstständige Erwerbstätigkeit im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ausübenden Angehörigen; Höhere Besteuerung eines Gebietsfremden; Steuerliche ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Einkommensteuer Gebietsfremder

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 48; ; EG-Vertrag Art. 52; ; EG-Vertrag Art. 177; ; Verordnung 1408/71

  • rechtsportal.de

    EG-Vertrag Art. 52; Verordnung (EWG) Nr. 1408/71
    1. Freizuegigkeit - Niederlassungsfreiheit - Bestimmungen des Vertrages - Persönlicher Geltungsbereich - Gebietsfremder Angehöriger eines Mitgliedstaats, der selbständige Erwerbstätigkeiten im Hoheitsgebiet dieses Staates und zugleich in einem anderen Mitgliedstaat ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    EuGH zur Lohn- und Einkommenssteuerdiskriminierung

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGV Art 48
    Beschränkte Einkommensteuerpflicht; Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2921
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • NZS 1996, 426 (Ls.)
  • BB 1996, 696
  • DB 1996, 1604
 
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Wird zitiert von ... (178)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    36 Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, doch müssen diese ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben und deshalb jede offensichtliche oder versteckte Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit unterlassen (vgl. Urteile vom 14. Februar 1995 in der Rechtssache C-279/93, Schumacker, Slg. 1995, I-225, Randnrn.

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    42 Jedoch kann bei einer Steuervergünstigung, die Gebietsfremden nicht gewährt wird, eine Ungleichbehandlung dieser beiden Gruppen von Steuerpflichtigen als Diskriminierung im Sinne des Vertrages angesehen werden, wenn kein objektiver Unterschied zwischen den beiden Gruppen von Steuerpflichtigen besteht, der eine solche Ungleichbehandlung rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

    Diese beiden Gruppen von Steuerpflichtigen befinden sich dann im Hinblick auf die Berücksichtigung ihrer persönlichen Lage und ihres Familienstands in einer gleichartigen Situation (Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    21 und 26, und vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16).

    40 Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine Diskriminierung dann vor, wenn unterschiedliche Vorschriften auf gleichartige Situationen angewandt werden oder wenn dieselbe Vorschrift auf unterschiedliche Situationen angewandt wird (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 17).

    41 Im Hinblick auf die direkten Steuern befinden sich in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Personen und Gebietsfremde in der Regel aber nicht in einer gleichartigen Situation, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung der persönlichen Lage und des Familienstands objektive Unterschiede bestehen (Urteil Wielockx, a. a. O., Randnr. 18, unter Hinweis auf das Urteil Schumacker, a. a. O., Randnrn.

  • EuGH, 28.01.1992 - C-300/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 28.01.1992 - C-204/90

    Bachmann / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    56 Der Gerichtshof hat in der Tat in den Urteilen vom 28. Januar 1992 in der Rechtssache C-204/90 (Bachmann, Slg. 1992, I-249) und in der Rechtssache C-300/90 (Kommission/Belgien, Slg. 1992, I-305) ausgeführt, daß die Notwendigkeit, die Kohärenz einer Steuerregelung zu gewährleisten, eine Regelung rechtfertigen kann, die geeignet ist, die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft zu beschränken.
  • EuGH, 23.09.1982 - 276/81

    Kuijpers

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 10.07.1986 - 60/85

    Luijten / Raad van Arbeid

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 12.06.1986 - 302/84

    Ten Holder / Nieuwe Algemene Bedrijfsvereniging

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    61 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes können die Mitgliedstaaten, da sie verpflichtet sind, die geltenden Vorschriften des Gemeinschaftsrechts zu beachten, nicht bestimmen, inwieweit ihre eigenen Rechtsvorschriften oder die eines anderen Mitgliedstaats anwendbar sind (vgl. Urteile vom 23. September 1982 in der Rechtssache 276/81, Kuijpers, Slg. 1982, 3027, Randnr. 14, vom 12. Juni 1986 in der Rechtssache 302/84, Ten Holder, Slg. 1986, 1821, Randnr. 21, und vom 10. Juli 1986 in der Rechtssache 60/85, Luijten, Slg. 1986, 2365, Randnr. 14); diese Rechtsprechung verwehrt es einem Mitgliedstaat, mit steuerrechtlichen Maßnahmen in Wirklichkeit den Zweck zu verfolgen, den Nichtanschluß an sein System der sozialen Sicherheit und die Nichterhebung von Beiträgen zu diesem System auszugleichen.
  • EuGH, 07.02.1979 - 115/78

    Knoors / Staatssecretaris van Economische Zaken

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus EuGH, 27.06.1996 - C-107/94
    32 Nach ständiger Rechtsprechung gelten die Vertragsbestimmungen über die Niederlassungsfreiheit zwar nicht für auf das Gebiet eines Mitgliedstaats beschränkte Sachverhalte, doch kann Artikel 52 des Vertrages nicht dahin ausgelegt werden, daß die eigenen Staatsangehörigen eines bestimmten Mitgliedstaats von der Anwendung des Gemeinschaftsrechts ausgeschlossen wären, wenn sie sich aufgrund ihres Verhaltens gegenüber ihrem Herkunftsmitgliedstaat in einer Lage befinden, die mit derjenigen anderer Personen, die in den Genuß der durch den Vertrag garantierten Rechte und Freiheiten kommen, vergleichbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 115/78, Knoors, Slg. 1979, 399, Randnr. 24, vom 3. Oktober 1990 in der Rechtssache C-61/89, Bouchoucha, Slg. 1990, I-3551, Randnr. 13, vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 15, und vom 23. Februar 1994 in der Rechtssache C-419/92, Scholz, Slg. 1994, I-505).
  • EuGH, 03.10.1990 - C-61/89

    Strafverfahren gegen Bouchoucha

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 20.05.1992 - C-106/91

    Ramrath / Ministre de la Justice

  • EuGH, 26.02.2019 - C-581/17

    Wächtler - Vorlage zur Vorabentscheidung - Abkommen zwischen der Europäischen

    Umgekehrt ist eine nicht im Rahmen eines Unterordnungsverhältnisses ausgeübte Tätigkeit als "selbständige Erwerbstätigkeit" zu qualifizieren (vgl. entsprechend Urteile vom 27. Juni 1996, Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 25 und 26, sowie vom 20. November 2001, Jany u. a., C-268/99, EU:C:2001:616, Rn. 34).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-138/13

    Dass Deutschland Ehegatten von rechtmäßig im Inland wohnenden türkischen

    Schließlich ergibt sich aus der Vorlageentscheidung auch, dass Herr Dogan ein türkischer Staatsangehöriger ist, der seit 1998 in dem betreffenden Mitgliedstaat wohnt und als Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, deren Mehrheitsgesellschafter er ist, über Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteil Asscher, C-107/94, EU:C:1996:251, Rn. 26).
  • EuGH, 14.09.2006 - C-386/04

    Centro di Musicologia Walter Stauffer - Freier Kapitalverkehr -

    53 Voraussetzung dafür, dass ein auf eine solche Rechtfertigung gestütztes Vorbringen Erfolg haben kann, ist jedoch, dass das Bestehen eines unmittelbaren Zusammenhangs zwischen der betreffenden Steuervergünstigung und dem Ausgleich dieser Vergünstigung durch einen bestimmten Steuerabzug feststeht (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. November 1995 in der Rechtssache C-484/93, Svensson und Gustavsson, Slg. 1995, I-3955, Randnr. 18, vom 27. Juni 1996 in der Rechtssache C-107/94, Asscher, Slg. 1996, I-3089, Randnr. 58, und vom 16. Juli 1998 in der Rechtssache C-264/96, ICI, Slg. 1998, I-4695, Randnr. 29, sowie Urteil Vestergaard, Randnr. 24, und Urteil vom 21. November 2002 in der Rechtssache C-436/00, X und Y, Slg. 2002, I-10829, Randnr. 52).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,366
BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 (https://dejure.org/1996,366)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • DFR

    Abgeordnetenprüfung

  • openjur.de

    Abgeordnetenprüfung

  • Bundesverfassungsgericht

    Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatsicherheitsdienst der ehemaligen DDR

  • Wolters Kluwer

    Abgeordneter - Abgeordnete Kollegialenquete - Verfahren - Politische Vertrauenswürdigkeit - Sicherung - Beteiligungsrecht

  • rechtsportal.de

    Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der DDR [Gregor Gysi]

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 351
  • NJW 1996, 2720
  • NVwZ 1996, 1197 (Ls.)
  • NJ 1996, 474
  • DVBl 1996, 985
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 668/68

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Verhängung wiederholter

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Art. 103 Abs. 3 GG findet von vornherein keine Anwendung (vgl. BVerfGE 28, 264 ).

    Auf die Reichweite eines vom Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Grundsatzes, wonach die mehrfache Ahndung desselben Vorgangs mit der gleichen Maßnahme unzulässig ist (vgl. dazu BVerfGE 28, 264 ), kommt es nicht an, ebensowenig ist zu entscheiden, ob das Überprüfungsverfahren zur Feststellung einer Verstrickung einer Ahndung gleichgestellt werden kann.

  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    AWACS - Auslandseinsätze der Bundeswehr

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Sein Antrag ist zulässig, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Antragsgegner aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsende Rechte des Antragstellers durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. auch BVerfGE 90, 286 ).
  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1178/86

    Neue Heimat

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Der Bundestag kann innerhalb seines Aufgabenbereichs bei Vorliegen eines öffentlichen Untersuchungsinteresses von hinreichendem Gewicht Überprüfungsaufträge an ein parlamentarisches Gremium zur Ermittlung von Sachverhalten erteilen, die seine Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit berühren (vgl. BVerfGE 77, 1 ).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Im Organstreit kann der einzelne Abgeordnete die behauptete Verletzung oder Gefährdung jedes Rechts, das mit seinem Status verfassungsrechtlich verbunden ist, geltend machen (vgl. BVerfGE 80, 188 ).
  • BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner

    Auszug aus BVerfG, 21.05.1996 - 2 BvE 1/95
    Der den Abgeordnetenstatus bestimmende Grundsatz demokratischer, formaler Gleichheit läßt bei Vorliegen besonderer Gründe Differenzierungen zu (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Auch die Überprüfung eines Abgeordneten auf eine Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik erfolgt vor dem Hintergrund der davon berührten Parlamentsautonomie ausschließlich durch das Parlament selbst, und zwar im Rahmen einer Kollegialenquete aufgrund einer speziellen Rechtsgrundlage im Abgeordnetengesetz (§ 44c Abs. 2 AbgG; zum inhaltsgleichen § 44b Abs. 2 AbgG a.F., vgl. BVerfGE 94, 351; 99, 19).

    a) Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ).

  • BVerfG, 20.07.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi III

    Das vom Ausschuß für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (im folgenden: 1. Ausschuß) durchzuführende Verfahren ist durch die Richtlinien zur Überprüfung auf Tätigkeit oder politische Verantwortung für das Ministerium für Staatssicherheit/Amt für Nationale Sicherheit (BTDrucks 12/1324, abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Richtlinien) und durch eine Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (BTDrucks 12/4613 S. 8 f., teilweise abgedruckt in BVerfGE 94, 351 - im folgenden: Absprache) ausgestaltet.

    Das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG wurde vom Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) als mit dem Abgeordnetenstatus vereinbar angesehen.

    Sie verstoßen nach seiner Auffassung gegen die in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Mai 1996 (BVerfGE 94, 351) formulierten Grundsätze und verletzen damit seine Rechte aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG.

    Das Bundesverfassungsgericht müsse die Einhaltung der verfahrensrechtlichen Bindungen des 1. Ausschusses prüfen können, die zum Schutz des Abgeordnetenstatus einzuhalten seien (vgl. BVerfGE 94, 351).

    Sein Antrag ist zulässig, wenn es nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, daß der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG, vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    a) Das Überprüfungsverfahren gemäß § 44b AbgG muß von Verfassungs wegen verschiedene Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Ein Abgeordneter kann im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Der Status eines Abgeordneten ist daher berührt, wenn die Legitimität seines Mandats im Rahmen einer Kollegialenquete in Abrede gestellt wird (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    In seinem Beschluß vom 21. Mai 1996 hat das Bundesverfassungsgericht die Integrität und politische Vertrauenswürdigkeit des Bundestages als ein Rechtsgut von Verfassungsrang angesehen, das jedenfalls in der besonderen Situation des Übergangs von der Diktatur zur Demokratie in den neuen Ländern der Bundesrepublik die Einführung eines Verfahrens zur Überprüfung eines Abgeordneten auf eine frühere Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst (vgl. § 44b AbgG) rechtfertigen kann (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    a) In seiner Entscheidung vom 21. Mai 1996 hat der Senat die Sicherungen aufgeführt, die das Überprüfungsverfahren nach § 44b Abs. 2 AbgG von Verfassungs wegen zum Schutze des Abgeordneten enthalten muß (BVerfGE 94, 351 ).

    Mutmaßungen sind ihm verwehrt (BVerfGE 94, 351 ).

    Der Gesetzgeber des § 44b AbgG sah dieses Vertrauen in besonderer Weise als gestört an, wenn dem Parlament Repräsentanten angehören, bei denen der Verdacht besteht, daß sie durch Überwachung politisch Andersdenkender eine Diktatur unterstützt und Freiheitsrechte der Bürger verletzt haben (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Auch wenn die Feststellung einer solchen Verstrickung das Mandat und die aus ihm folgenden Rechte unberührt läßt, so kann sie in der Sache zu dem Verdikt führen, daß der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören (BVerfGE 94, 351 ).

    Allerdings kann diese Feststellung allein nicht stets eine hinreichende Grundlage für die Beurteilung der Legitimität eines Abgeordnetenmandats abgeben (vgl. insoweit zutreffend die Stellungnahme des Landtags Brandenburg zu dem am 21. Mai 1996 entschiedenen Organstreitverfahren des Antragstellers, BVerfGE 94, 351 ).

    (2 a) Hiervon geht zunächst auch die Absprache zur Durchführung der Richtlinien gemäß § 44b AbgG (vgl. dazu BVerfGE 94, 351 ) aus.

    Da aber nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Wertung des § 44b AbgG die Legitimität des Mandats eines Abgeordneten erst dann in Frage gestellt wird, wenn er Bürger hintergangen und verraten hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ), so gehört auch dieser Sachverhalt zur Feststellung der äußeren und inneren Tatsachen, die der Öffentlichkeit die Beurteilung erlauben, ob ein Abgeordneter würdig ist, ein Parlamentsmandat wahrzunehmen.

    Auch insoweit kann er sich nicht mit Mutmaßungen begnügen (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Bereits die Feststellung des in § 44b Abs. 1 AbgG bezeichneten Sachverhalts belastet den Abgeordneten in seiner Organstellung gemäß Art. 38 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Insofern ist zwischen der im Verfahren zu treffenden Feststellung und dem politischen Zweck des Untersuchungsverfahrens zu unterscheiden (vgl. dazu auch BVerfGE 94, 351 ).

    Die in Nr. 6 der Absprache genannten Kriterien (abgedruckt in BVerfGE 94, 351 ) sind auf nachweisliche - und damit auch widerlegbare - Feststellungen eines Handelns beschränkt.

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten kann insoweit nicht geltend gemacht werden (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 118, 277 ).
  • BVerfG, 21.10.2014 - 2 BvE 5/11

    Informationsrecht der Bundestagsabgeordneten über Rüstungsexporte nach der

    Es kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass das beanstandete Verhalten der Antragsgegnerin eigene Rechte der Antragsteller, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, verletzt (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 112, 363 ).
  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

    Sein Antrag ist nach § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 [362 f.]; - 99, 19 [28]; - 104, 310 [325]; - 108, 251 [271 f.]).

    Die behauptete Beeinträchtigung ihrer Abgeordnetenstellung erscheint nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 94, 351 [363 f.]; - 99, 19 [28 f.]).

    Grundsätzlich kann ein Abgeordneter im Organstreit ausschließlich Rechte geltend machen, die sich aus seiner organschaftlichen Stellung im Sinne des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG ergeben (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich Erwägungen, die Rechte- und Pflichtenstellung des Abgeordneten nicht nur aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG zu bestimmen, sondern dafür auch auf Grundrechte zurückzugreifen, zu Recht nicht geöffnet (vgl. BVerfGE 94, 351 [365]; - 99, 19 [29]).

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 38/06

    Parlamentsunwürdigkeit

    Der Thüringer Verfassungsgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht haben deswegen mehrfach festgestellt, dass Parlamentarier auf eine frühere Tätigkeit für das MfS/AfNS überprüft werden dürfen (ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -; Urteil vom 25. Mai 2000 - VerfGH 2/99 -, S. 18 f.; BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ebenso: Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 11. Juli 1996 - LVerfG 1/96 -, LVerfGE 5, 203 ; Niedersächsischer Staatsgerichtshof, Rechtsgutachten vom 13. Dezember 1993 - StGH 1/93 -).

    Nach der Rechtsprechung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts muss das Überprüfungsverfahren Sicherungen zum Schutz des Abgeordnetenstatus enthalten (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23 ff.).

    Schließlich ist zu gewährleisten, dass bis zum Abschluss des Verfahrens schutzwürdige persönliche Daten oder den Abgeordneten belastende Informationen nicht an die Öffentlichkeit gelangen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).

    Er muss die Möglichkeit haben, aktiv an der Herstellung der Beweisergebnisse mitzuwirken (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 - VerfGH 18/95 -, S. 23).

    Insbesondere ist der Anschein zu vermeiden, es handele sich um das Ergebnis eines gerichtlichen Verfahrens oder eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -, S. 24).

    Das Bundesverfassungsgericht ist ausdrücklich davon ausgegangen, die Feststellung einer Zusammenarbeit mit dem MfS könne "in der Sache zu dem Verdikt führen, dass der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig" sei, dem Parlament anzugehören (BVerfGE 94, 351 ).

    (1) Es ist allgemein anerkannt, dass ein Gremium durch einfaches Gesetz mit der Aufgabe betraut werden kann, Abgeordnete auf eine Zusammenarbeit mit dem MfS/AfNS zu überprüfen (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17. Oktober 1997 - VerfGH 18/95 -).

    VerfGH 38/06 23 fassungsgericht deswegen keine Zweifel geäußert (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).

    Denn die vom Verfassungsgerichtshof als Beleg herangezogenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Überprüfung von Abgeordneten des Deutschen Bundestages (BVerfGE 94, 351, 369; 99, 19, 33) aus den Jahren 1996 und 1998 sowie des Thüringer Verfassungsgerichtshofs (ThürVerfGH 18/95) aus dem Jahr 1997 können diese Behauptung nicht stützen.

    Seine - im Urteil zitierte - Feststellung, das Abgeordnetenüberprüfungsverfahren kann " in der Sache zu dem Verdikt führen, dass der betroffene Abgeordnete politisch unwürdig sei, dem Parlament anzugehören" (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ), bezieht sich auf die abschließend durch die Öffentlichkeit vorzunehmende Bewertung, d.h. auf das am Ende durch die Öffentlichkeit zu treffende Verdikt über die Parlamentswürdigkeit des überprüften Abgeordneten.

    (Zur Berührung des Abgeordnetenstatus durch das Überprüfungsverfahren BVerfGE 94, 351 ; ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 -VerfGH 18/95-).

    a) Danach erscheint es schon fraglich, ob die Feststellung einer "Parlamentsunwürdigkeit" geeignet ist, das gesetzgeberische Ziel zu erreichen, das Vertrauen der Bürger in das Parlament zu fördern und zur "Selbstreinigung" des Parlaments beizutragen (Zum Anliegen des Gesetzes ThürVerfGH, Urteil vom 17.10.1997 -VerfGH 18/95- S. 17 f.; LT-Drucksache 2/2874, S. 10; BVerfGE 94, 351 ).

    Dementsprechend ist es von Verfassungs wegen geboten, die Überprüfung auf das unbedingt erforderliche Maß zu beschränken und dem Betroffenen zum Schutz seines Abgeordnetenstatus zu ermöglichen, sich in dem Überprüfungsverfahren zu verteidigen (BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).

    Die frühere Zusammenarbeit jetziger Mitglieder des Landtages mit dem Ministerium für Staatssicherheit oder dem Amt für Nationale Sicherheit, wirft in besonderer Weise Fragen des Vertrauens der Bevölkerung in den Landtag als Repräsentativorgan auf (vgl. BVerfG, 21. Mai 1996 - 2 BvE 1/95 - BVerfGE 94, 351 unter C II 1b der Gründe).

  • BVerfG, 17.12.2001 - 2 BvE 2/00

    Pofalla II

    Sein Antrag ist zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (§ 64 Abs. 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ).
  • BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12

    Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher

    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, begründet der Versuch des Finanzchefs eines im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens, mit Hilfe einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung gegenüber den Justizbehörden eine Berichterstattung über Art und Umfang seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu unterbinden und die Intensität seiner Einbindung in das Ministerium zu vertuschen, im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich auch auf das aus diesem Grund eingeleitete Ermittlungsverfahren erstreckt (vgl. BVerfGE 94, 351, 368; BVerfG, AfP 2000, 445, 448; Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 22.09.2015 - 2 BvE 1/11

    Grundsatz der Spiegelbildlichkeit von Parlament und Ausschüssen gilt nicht für

    Ein Antrag ist gemäß § 64 Abs. 1 BVerfGG zulässig, wenn nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass der Antragsgegner Rechte des Antragstellers, die aus einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis zwischen den Beteiligten erwachsen, durch die beanstandete rechtserhebliche Maßnahme oder Unterlassung verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 94, 351 ; 99, 19 ; 104, 310 ; 108, 251 ; 118, 277 ; 134, 141 ).
  • BVerfG, 28.02.2012 - 2 BvE 8/11

    "Beteiligungsrechte des Bundestages/EFSF"

    Organisationsmaßnahmen des Deutschen Bundestages, die wegen des Umfangs der delegierten Befugnisse oder wegen des von der Übertragung betroffenen Sachgebiets besonders tief in die grundsätzlich gleichen Statusrechte aller Abgeordneten eingreifen, unterliegen deshalb einer strengen verfassungsgerichtlichen Kontrolle (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

    Überträgt der Deutsche Bundestag zur Wahrung anderer Rechtsgüter von Verfassungsrang einem von ihm aufgrund seiner Selbstorganisationsbefugnis eingerichteten Ausschuss oder einem anderen Untergremium einzelne der von ihm zu erfüllenden Aufgaben zur selbständigen und plenarersetzenden Wahrnehmung und bestehen dafür Gründe, die dem Gebot der gleichberechtigten Mitwirkung aller Abgeordneten die Waage halten, darf die Beschränkung der Statusrechte der gewählten Abgeordneten und die damit verbundene Ungleichbehandlung nicht weiter reichen, als dies unbedingt erforderlich ist (vgl. BVerfGE 94, 351 ).

  • BVerfG, 06.02.2024 - 2 BvE 6/23

    Unzulässige Anträge gegen die Zustimmung Deutschlands zum Direktwahlakt 2018

  • BVerfG, 02.06.2015 - 2 BvE 7/11

    Parlamentarisches Informationsrecht über Unterstützungseinsätze der Bundespolizei

  • BVerfG, 22.02.2023 - 2 BvE 3/19

    Die staatliche Förderung politischer Stiftungen bedarf eines gesonderten

  • BVerfG, 09.06.2020 - 2 BvE 2/19

    Verstoß gegen Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG durch polizeiliches Betreten von

  • BVerfG, 13.06.2017 - 2 BvE 1/15

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zum Einsatz von V-Leuten im Zusammenhang mit

  • VerfGH Thüringen, 17.10.1997 - VerfGH 18/95

    Organstreitigkeit; Landtagsabgeordnete; parlamentarische Untersuchung;

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

  • BVerfG, 30.07.2003 - 2 BvR 508/01

    Abgeordnetenbüro

  • BVerwG, 21.01.2015 - 10 C 11.14

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Rehabilitierungsinteresse; Wahl; Kommunalwahl;

  • BVerfG, 15.07.2015 - 2 BvE 4/12

    Unzulässige Organklage gegen die Mittelzuweisung an Fraktionen, politische

  • BVerfG, 24.01.2023 - 2 BvE 5/18

    Erfolglose Anträge gegen den Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens zur Anhebung der

  • BVerfG, 17.09.1997 - 2 BvE 4/95

    Fraktions- und Gruppenstatus

  • BVerfG, 20.09.2016 - 2 BvE 5/15

    G 10-Kommission ist im Organstreitverfahren nicht parteifähig und scheitert daher

  • BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94

    Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS

  • VerfGH Thüringen, 01.07.2009 - VerfGH 21/06

    Parlamentsunwürdigkeit

  • BVerfG, 20.06.2023 - 2 BvE 1/17

    Unzulässiger Antrag der NPD im Organstreitverfahren betreffend

  • BVerfG, 17.10.2006 - 2 BvG 1/04

    Bund-Länder-Haftung für EU-Anlastungen

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 19.08.2002 - VGH O 3/02

    Teilweise begründete Organklage: Verletzung der Mitwirkungspflicht des Landtags

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 11.10.2010 - VGH O 24/10

    Einsetzung des Untersuchungsausschusses im Zusammenhang mit der Verwendung von

  • VerfGH Thüringen, 25.05.2000 - VerfGH 2/99

    Staats- und Verfassungsrecht, abstrakte Normenkontrolle

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2013 - 10 A 10573/12

    Ausschluss aus dem Stadtrat wegen Verurteilung aufgrund einer politisch

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 16-IX-98
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 C 23.96

    Recht der Soldatenr - Entlassung wegen Herbeiführung der Ernennung durch

  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvE 4/21

    Unzulässige Organklage gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvE 4/19

    Unzulässige Anträge im Organstreitverfahren zur Bundesverfassungsrichterwahl

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 17-IX-98
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvE 2/98

    Gysi II

  • BVerfG, 28.04.2005 - 2 BvE 1/05

    Verwerfung (A-limine-Abweisung) von Anträgen eines Bundestagsabgeordneten im

  • VerfGH Sachsen, 06.11.1998 - 18-IX-98
  • VG Trier, 08.05.2012 - 1 K 1302/11

    Ausschluss aus dem Trierer Stadtrat rechtmäßig

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvE 1/98

    Gysi I

  • BVerfG, 23.08.2005 - 2 BvE 5/05

    Klage der FAMILIEN-PARTEI DEUTSCHLANDS und der Ökologisch-Demokratischen Partei

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvE 1/99

    Wahlkreiseinteilung Krefeld

  • BVerfG, 11.03.2003 - 2 BvK 1/02

    Kommunalwahl-Sperrklausel II

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 18.11.1997 - 1 WB 46.97

    Recht der Soldaten - Angreifbarkeit einer kritischen Äußerung des Ministers über

  • VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 95-I-08

    Verletzung von Abgeordnetenrechten nach Art. 39 Abs. 3 Satz 2 SächsVerf durch

  • BVerfG, 13.01.2015 - 2 BvE 1/13

    Unzulässigkeit einer objektiven Beanstandungsklage im Organstreit

  • VerfGH Sachsen, 29.08.2008 - 154-I-07

    Antrag des 2. Untersuchungsausschusses gegen die Sächsische Staatsregierung auf

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvE 6/12

    Zustimmungsgesetz zum ESM-Vertrag sowie zum Fiskalpakt (SKS-Vertrag) mit Art 38

  • BVerwG, 16.03.1999 - 2 WD 31.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Falschbeantwortung der Fragen zu einer

  • BVerfG, 20.01.1999 - 2 BvG 2/95

    Bundesgelderveruntreuung

  • VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08

    Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2008 - 151-IX-07

    Abgeordnetenanklage, Aberkennung des Mandats, Art. 118 Abs. 1 Nr. 2 SächsVerf,

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2126/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

  • BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im

  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 112/02

    Mangels Antragsbefugnis im Organstreitverfahren unzulässiger Antrag der

  • ArbG Berlin, 30.07.2009 - 33 Ca 5772/09

    Benachteiligung bei der Einstellung wegen der Weltanschauung Marxismus-Leninismus

  • BVerwG, 24.08.1999 - 2 WD 8.99

    Tätigkeit eines Soldaten für den ehemaligen Staatssicherheitsdienst der DDR -

  • VG Stuttgart, 03.07.2015 - 7 K 806/14

    Kein Frage- und Beweisantragsrecht des Betroffenen im

  • BVerfG, 04.12.1998 - 2 BvR 2485/96

    Wegen Verfristung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines früheren Abgeordneten

  • VerfGH Saarland, 12.12.2005 - Lv 4/05
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 11.07.1996 - LVerfG 1/96

    Abgeordnetenüberprüfung

  • VerfGH Sachsen, 25.09.2008 - 95-I-08

    Rechtmäßigkeit der Einführung einer zusätzlichen Voraussetzung für die

  • BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20
  • VerfGH Sachsen, 28.02.2008 - 73-I-07

    Erstmalige Kenntnisnahme als Beginn des Fristenlaufs bei fortdauernden Maßnahmen;

  • EGMR, 17.06.2004 - 58278/00

    ZDANOKA c. LETTONIE

  • BVerwG, 25.08.1999 - 2 WD 13.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen unrichtiger Angaben zu Fragen über eine

  • VerfGH Berlin, 29.08.2001 - VerfGH 90 A/01
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 10.08.2010 - VerfGH 5/10

    Verletzung der Kompetenzen des Landtags NRW durch Erlass von § 6 Abs. 3 des

  • VerfGH Sachsen, 13.01.2000 - 41-IX-99
  • LG Hamburg, 22.03.1999 - 324 O 588/94
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Rechtsprechung
   BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,1574
BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1995,1574)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1995 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1995,1574)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1995 - 2 BvH 1/95 (https://dejure.org/1995,1574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverfassungsgericht

    Zum Ausschluss eines Fraktionsmitarbeiters im Untersuchungsausschuss wegen seiner Eigenschaft als Zeuge

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Ausschlusses eines Fraktionsmitarbeiters aus dem parlamentarischen Untersuchungsausschuß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 93, 195
  • NVwZ 1996, 1197
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvE 1/91

    PDS/Linke Liste

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    bb) Die Bildung von Fraktionen beruht auf der in Ausübung des freien Mandats (Art. 7 HbgVerf) getroffenen Entscheidung der Abgeordneten (vgl. BVerfGE 84, 304 [324]).

    Differenzierungen zwischen Abgeordneten bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 40, 296 [317 f.]; 80, 188 [220 f.]; 84, 304 [325]).

  • BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83

    Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Dementsprechend leitet sich die Rechtsstellung der Fraktionen aus dem Status der Abgeordneten ab (vgl. BVerfGE 70, 324 [363]).
  • BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82

    Startbahn West

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Eine verfassungsrechtliche Streitigkeit im Sinne dieser Bestimmung (vgl. dazu BVerfGE 60, 175 [199f.]) liegt vor.
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Differenzierungen zwischen Abgeordneten bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 40, 296 [317 f.]; 80, 188 [220 f.]; 84, 304 [325]).
  • BVerfG, 05.11.1975 - 2 BvR 193/74

    Abgeordnetendiäten

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Differenzierungen zwischen Abgeordneten bedürfen stets eines besonderen rechtfertigenden Grundes (vgl. BVerfGE 40, 296 [317 f.]; 80, 188 [220 f.]; 84, 304 [325]).
  • BVerfG, 06.02.1956 - 2 BvH 1/55

    Schwerpunktparteien

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Denn die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG für öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes soll einen lückenlosen Rechtsschutz für die am Verfassungsleben eines Landes Beteiligten gegen alle Verletzungen ihrer eigenen verfassungsmäßigen Rechte gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]; 60, 319 [323 f. und 326]; 62, 194 [199]).
  • BVerfG, 27.04.1982 - 2 BvH 1/81

    Unmittelbare Beteiligung an Rechtsverhältnissen und deren Verletzung im

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Denn die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG für öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes soll einen lückenlosen Rechtsschutz für die am Verfassungsleben eines Landes Beteiligten gegen alle Verletzungen ihrer eigenen verfassungsmäßigen Rechte gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]; 60, 319 [323 f. und 326]; 62, 194 [199]).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 2 BvH 3/80

    Gewährleistung des freien Mandats und Anspruch auf Fraktionszuschüsse

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Denn die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 GG für öffentlichrechtliche Streitigkeiten innerhalb eines Landes soll einen lückenlosen Rechtsschutz für die am Verfassungsleben eines Landes Beteiligten gegen alle Verletzungen ihrer eigenen verfassungsmäßigen Rechte gewährleisten (vgl. BVerfGE 4, 375 [377]; 60, 319 [323 f. und 326]; 62, 194 [199]).
  • BVerfG, 22.12.1992 - 2 BvQ 14/91

    Antragsbefugnis bei Organstreit innerhalb eines Bundeslandes

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1995 - 2 BvH 1/95
    Die Antragsbefugnis ist gegeben, wenn ein Antragsteller schlüssig behauptet, daß er und der Antragsgegner an einem verfassungsrechtlichen Rechtsverhältnis unmittelbar beteiligt sind und daß der Antragsgegner hieraus erwachsende eigene verfassungsmäßige Rechte und Zuständigkeiten des Antragstellers durch die beanstandete Maßnahme oder das Unterlassen verletzt oder unmittelbar gefährdet hat (vgl. BVerfGE 88, 63 [67 f.]).
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Lassen sich aus der geltend gemachten Vorschrift keine eigenen Rechte oder Zuständigkeiten herleiten, die durch die Maßnahme oder das Unterlassen verletzt sein könnten, fehlt es an der Antragsbefugnis (vgl. BVerfGE 93, 195 ).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn diese schlüssig dargelegt wurde und nach dem Vortrag möglich erscheint (BVerfGE 93, 195 ; 102, 224 ).

  • BVerfG, 03.05.2016 - 2 BvE 4/14

    Das Grundgesetz enthält kein Gebot zur Schaffung spezifischer

    Dies folgt vor allem daraus, dass der Deutsche Bundestag seine Repräsentationsfunktion grundsätzlich in seiner Gesamtheit wahrnimmt, durch die Mitwirkung aller seiner Mitglieder, nicht durch einzelne Abgeordnete, eine Gruppe von Abgeordneten oder die parlamentarische Mehrheit (vgl. BVerfGE 40, 296 ; 44, 308 ; 56, 396 ; 80, 188 ; 93, 195 ; 96, 264 ; 123, 267 ; 130, 318 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 91, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Diese Maßstäbe gelten auch für Fraktionen, deren Rechtsstellung als notwendige Einrichtungen des Verfassungslebens, politisches Gliederungsprinzip für die Arbeit des Bundestages und maßgebliche Faktoren der politischen Willensbildung ebenfalls in Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG begründet ist, da Fraktionen Zusammenschlüsse von Abgeordneten sind (vgl. Art. 53a Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 70, 324 ; 80, 188 ; 84, 304 ; 93, 195 ; zum Grundsatz der Fraktionsgleichheit vgl. BVerfGE 93, 195 ; 112, 118 ; 130, 318 ; 135, 317 ; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 22. September 2015 - 2 BvE 1/11 -, juris, Rn. 92, zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehen).

    Eine Durchbrechung des Grundsatzes der Gleichheit der Abgeordneten und ihrer Zusammenschlüsse ist nur bei Vorliegen besonderer Gründe verfassungsrechtlich gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 93, 195 ; 96, 264 ; stRspr), die ihrerseits durch die Verfassung legitimiert und von einem Gewicht sein müssen, das der Gleichheit der Abgeordneten die Waage halten kann.

  • BVerfG, 18.03.2014 - 2 BvR 1390/12

    Verfassungsbeschwerden und Organstreitverfahren gegen Europäischen

    Dementsprechend haben die Fraktionen ein aus Art. 38 Abs. 1 GG abgeleitetes Recht auf gleiche Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung (vgl. BVerfGE 84, 304 ; 96, 264 ; 112, 118 ); es gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung der Fraktionen (vgl. BVerfGE 93, 195 ).
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