Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 09.09.1994

Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • verkehrslexikon.de

    Zum Anwaltsverschulden bei der Faxübermittlung von Schriftsätzen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Volltext/Auszüge)

    Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per Telefax

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Übermittlungsrisiko bei einem durch Fax eingelegten Rechtsmittel

Verfahrensgang

  • ArbG Schwerin, 03.11.1992 - 6 Ca 2794/92
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.1993 - 1 Sa 4/93
  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 95/94
  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1996, 2857
  • BB 1996, 2482
  • DB 1996, 1821
  • NVwZ 1996, 1199 (Ls.)
  • NZA 1996, 1173



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Wird zitiert von ... (91)  

  • BGH, 01.03.2004 - II ZR 88/02  

    Immobilienanlagen - Hinweispflichten im Anlageprospekt

    Wenn das Berufungsgericht diesbezüglich allein darauf abstellt, daß die beiden Telefaxsendungen nicht das Erfordernis der Einreichung einer Klageschrift erfüllt hätten, ist dies ein bloß formaler Standpunkt, der sich zudem verbietet, wenn Verzögerungen bei der Entgegennahme der Sendung auf Störungen beruhen können, die der Sphäre des Gerichts zuzurechnen sind (BVerfG, Beschl. v. 1. August 1996 - I BvR 121/95, NJW 1996, 2857).
  • BGH, 04.07.2002 - V ZB 16/02  

    Verfahrensrecht - Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts: Voraussetzungen

    Demgemäß dürfen bei der Auslegung der Vorschriften über die Wiedereinsetzung die Anforderungen daran, was der Betroffene veranlaßt haben muß, um Wiedereinsetzung zu erlangen, insbesondere beim "ersten Zugang" zum Gericht (vgl. BVerfGE 25, 158, 166; 38, 35, 38; 40, 88, 91; 67, 208, 212 ff), aber auch beim Zugang zu einer weiteren Instanz (vgl. BVerfGE 44, 302, 305 ff; 62, 334, 336; 69, 381, 385; BVerfG, NJW 1995, 249; 1996, 2857; 1999, 3701, 3702; 2001, 2161, 2162) nicht überspannt werden.
  • BGH, 25.04.2006 - IV ZB 20/05  

    Verfahrensrecht - Rechtzeitigkeit des Eingangs eines Schriftsatzes per Telefax

    dd) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG NJW 1996, 2857 unter B I) und das Bundesarbeitsgericht (BAGE 90, 329, 331 f.) stellen demgegenüber auch bei nicht durch technische Störungen oder Bedienungsfehler verzögertem Ausdruck für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes allein darauf ab, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen (gespeichert) wurden.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines Hochschulprofessors

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • VG Saarlouis, 24.01.1994 - 7 K 11/93
  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NVwZ 1996, 1199



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 29.02.1996 - 2 BvR 136/96  

    Kammerentscheidung zur richterlichen Unabhängigkeit

    Entsprechendes wurde angenommen, wenn der Verlust beruflicher Fähigkeiten zu vergleichbaren zusätzlichen Nachteilen führte und keine Feststellung getroffen war, daß im Hinblick auf die Art und Schwere des Dienstvergehens als Disziplinarmaßnahme nur die Entfernung aus dem Dienst in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. September 1994, 2 BvR 1089/94, Umdruck S. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2003 - DL 17 S 5/03  

    Vermeidung überlanger Verfahrensdauer; Dienstentfernung eines Polizeibeamten -

    Ein solcher Beamter ist vielmehr für den öffentlichen Dienst untragbar geworden und muss aus Gründen der Funktionssicherung aus dem Dienst entfernt werden, gleichgültig, wie lange das Disziplinarverfahren gedauert hat und wem Verfahrensverzögerungen anzulasten sind (so auch BVerfGE 46, 17, 28 zur auf voraussichtliche Untragbarkeit gestützten Suspendierung; ebenso BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 8.9.1993, NVwZ 1994, 574 und vom 9.9.1994, NVwZ 1996, 1199, 1200; BVerwGE 63, 195, 197; Urteil vom 19.9.1989, a.a.O.; Senatsurteil vom 18.6.2001 - D 17 S 2/01 -, UA S. 16; zur Möglichkeit der Nachbewährung eines nicht suspendierten Beamten vgl. BVerwG, Urteil vom 27.2.2002, a.a.O.).
  • VG Saarlouis, 29.06.2009 - 7 L 1686/08  

    Disziplinarrecht - sexueller Missbrauch von Schülerinnen durch

    Erst wenn die Prognose im Sinne einer voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst oder einer Aberkennung des Ruhegehalts beantwortet ist, setzt das Ermessen der Behörde ein, wobei dann keine überhöhten Anforderungen an die Ermessensbetätigung mehr zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94 -, NVwZ 1996, 1199 = ZBR 1994, 380) sind, sondern nur noch erforderlich ist, dass sich der Dienstherr der Handlungsalternative, auf die vorläufige Dienstenthebung auch verzichten zu können, bewusst ist und dies in der Entscheidung auch zum Ausdruck kommt (vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Mai 2009, § 38 BDG, Rdnr. 15) .
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  • VG Saarlouis, 08.03.2011 - 7 L 29/11  

    Landesdisziplinarrecht; Besitz von Kinderpornographie durch einen Lehrer auf

    Erst wenn die Prognose im Sinne einer voraussichtlichen Entfernung aus dem Dienst oder einer Aberkennung des Ruhegehalts beantwortet ist, setzt das Ermessen der Behörde ein, wobei dann keine überhöhten Anforderungen an die Ermessensbetätigung mehr zu stellen (vgl. BVerfG, Entscheidung vom 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94 -, NVwZ 1996, 1199 = ZBR 1994, 380) sind, sondern nur noch erforderlich ist, dass sich der Dienstherr der Handlungsalternative, auf die vorläufige Dienstenthebung auch verzichten zu können, bewusst ist und dies in der Entscheidung auch zum Ausdruck kommt (vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Mai 2009, § 38 BDG, Rdnr. 15) .
  • VG Saarlouis, 28.04.2011 - 7 L 208/11  

    Vorläufige Dienstenthebung eines Finanzbeamten

    Erst wenn die Prognose im Sinne einer voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder einer Aberkennung des Ruhegehalts beantwortet ist, setzt das Ermessen der Behörde ein, wobei dann keine überhöhten Anforderungen an die Ermessensbetätigung mehr zu stellen(Vgl. BVerfG, Entscheidung vom 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94 -, NVwZ 1996, 1199 = ZBR 1994, 380.) sind, sondern nur noch erforderlich ist, dass sich der Dienstherr der Handlungsalternative, auf die vorläufige Dienstenthebung auch verzichten zu können, bewusst ist und dies in der Entscheidung auch zum Ausdruck kommt(Vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Mai 2009, § 38 BDG, Rdnr. 15.).
  • VG Saarlouis, 06.03.2009 - 7 L 23/09  

    Landesdisziplinarrecht; vorläufige Dienstenthebung einer

    Erst wenn die Prognose im Sinne einer voraussichtlichen Entfernung aus dem Beamtenverhältnis oder einer Aberkennung des Ruhegehalts beantwortet ist, setzt das Ermessen ein, wobei dann keine überhöhten Anforderungen an die Ermessensbetätigung mehr zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Entscheidung vom 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94 -, NVwZ 1996, 1199 = ZBR 1994, 380) sind, sondern nur noch erforderlich ist, dass sich der Dienstherr der Handlungsalternative, auf die vorläufige Dienstenthebung auch verzichten zu können, bewusst ist und dies in der Entscheidung auch zum Ausdruck kommt (vgl. Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, Kommentar, Stand Nov. 2006, § 38 BDG, Rdnr. 5 a.E.) .
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