Weitere Entscheidung unten: StGH Niedersachsen, 15.05.1996

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 54 A/96, 54/96   

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https://dejure.org/1996,13490
VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 54 A/96, 54/96 (https://dejure.org/1996,13490)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17.06.1996 - VerfGH 54 A/96, 54/96 (https://dejure.org/1996,13490)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 17. Juni 1996 - VerfGH 54 A/96, 54/96 (https://dejure.org/1996,13490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Auflösung des Studiengangs Zahnmedizin mit der Verfassung von Berlin (VvB); Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Fall des Außerkraftsetzens einer gesetzlichen Regelung; Erforderlichkeit von Strukturentscheidungen bzw. Konsolidierungsmaßnahmen ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Auflösung des Studiengangs Zahnmedizin mit der Verfassung von Berlin (VvB); Anforderungen an eine einstweilige Anordnung im Fall des Außerkraftsetzens einer gesetzlichen Regelung; Erforderlichkeit von Strukturentscheidungen bzw. Konsolidierungsmaßnahmen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1208
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 07.12.1977 - 2 BvF 1/77

    Einstweilige Anordnung gegen das Gesetz zur Änderung des Wehrpflichtgesetzes und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 17.06.1996 - VerfGH 54 A/96
    Der Verfassungsgerichtshof darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. ebenso zu § 32 Abs. 1 BVerfGG, u.a. Beschluß vom 7. Dezember 1977 - 2 BvF 1, 2, 4, 5/77 - BVerfGE 46, 337, m.w.N.).
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Rechtsprechung
   StGH Niedersachsen, 15.05.1996 - StGH 12/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,16397
StGH Niedersachsen, 15.05.1996 - StGH 12/95 (https://dejure.org/1996,16397)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 15.05.1996 - StGH 12/95 (https://dejure.org/1996,16397)
StGH Niedersachsen, Entscheidung vom 15. Mai 1996 - StGH 12/95 (https://dejure.org/1996,16397)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1208
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • StGH Niedersachsen, 24.10.2014 - StGH 7/13

    Aktenvorlage betreffend den Staatssekretär a.D. Paschedag

    Soweit mit diesen Erwägungen die bisherige Rechtsprechung des Staatsgerichtshofs fortentwickelt und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der anderen Landesverfassungsgerichte unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Niedersächsischen Verfassung angenähert wird, kann die Antragsgegnerin sich nicht mit Erfolg auf einen Vertrauensschutz in die vorausgegangene Entscheidung vom 15. Mai 1996 (- StGH 12/95 -, StGHE 3, 251 f.) berufen.
  • StGH Niedersachsen, 09.03.2021 - StGH 3/20

    Erlass einer einstweiligen Anordnung wegen Verletzung der Unterrichtungspflicht

    Der Regierung ist für die interne Entscheidungsbildung ein vertraulicher, nicht ausforschbarer Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich garantiert (vgl. NdsStGH, Urt. v. 15.5.1996 - StGH 12/95 -, Nds. StGHE 3, 251, 256, juris Rn. 22; Urt. v. 24.10.2014 - StGH 7/13 -, Nds. StGHE 5, 181, 196 f., juris Rn. 83).
  • VG Weimar, 24.10.2001 - 6 K 386/01

    Herausgabeverlangen von Akten einer obersten Landesbehörde im Rahmen eines

    Dieser Kernbereich darf von parlamentarischen Untersuchungsausschüssen zum Zweck der parlamentarischen Kontrolle der Regierung nicht generell und uneingeschränkt ausgeforscht werden (BVerfG, Urteil v. 17. Juli 1984 - 2 BvE 11, 15/83 - a.a.O., S. 139; BremStGH, Entscheidung v. 1. März 1989 - St 1/88 - a.a.O., S. 953; NdsStGH, Beschluss v. 15. Mai 1996 - StGH 12/95 - NVwZ 1996, 1208).

    Die Offenheit bei der Entscheidungsvorbereitung, bei der Beratung und bei der Abgabe von Stellungnahmen ist ein wesentlicher Bestandteil einer im Kernbereich funktionsfähigen und eigenverantwortlich handelnden Exekutive (NdsStGH, Beschluss v. 15. Mai 1996 - StGH 12/95 - a.a.O.).

  • VerfG Brandenburg, 20.11.1997 - VfGBbg 12/97

    Verweigerte Vorlage der Prüfungsmitteilung iSv HO BB § 96 an Landtagsabgeordneten

    Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich deshalb grundsätzlich auf bereits abgeschlossene Vorgänge und enthält nicht die Befugnis, begleitend in laufende Verhandlungen der Verwaltung einzugreifen; selbst bei abgeschlossenen Vorgängen kann es sich verbieten, nachträglich Tatsachen aus dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung offenzulegen (BVerfGE 67, 100, 139; vgl. auch NdsStGH, NVwZ 1996, 1208; BayVerfGH, DVBl. 1986, 233; VerfG Hamburg, DÖV 1973, 745; Achterberg in: v.Mangold/Klein/Achterberg/ Schulte (Hg.), Grundgesetz, 3. Aufl. 1991, Band 6, Art. 44 Rdn. 63 ff.; Schröder in: Schneider/Zeh (Hg.), Parlamentsrecht und Parlamentspraxis, 1989, § 46 Rdn. 16; vgl. im übrigen - auch zu teilweise abweichenden Ansichten im Schrifttum - die Nachweise bei Meyer-Bohl, Die Grenzen der Pflicht zur Aktenvorlage und Aussage vor parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, 1992, S. 105 Fn. 58 und 59).
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