Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 14.05.1996

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   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 (https://dejure.org/1996,14)
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Sichere Drittstaaten

Art. 79 GG, Gestaltungsfreiheit des verfassungsändernden Gesetzgebers bei der Änderung von Grundrechten, Asylrecht nicht von Art. 1 Abs. 1 GG umfaßt;

Art. 16a Abs. 2 GG beschränkt den persönlichen Geltungsbereich des Art. 16a Abs. 1 GG;

Art. 16a Abs. 2 Satz 3 GG (Sofortvollzug) wendet sich auch unmittelbar an Behörden und Gerichte

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Drittstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Ausschluß der Berufung auf das Grundrecht des Art. 16a Abs. 1 GG bei Einreise aus einem sicheren Drittstaat und die Regelung über den sofortigen Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen sowie die gesetzliche Bestimmung ...

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Neuregelungen des Asylrechts über sichere Herkunftsstaaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 49
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 332
  • VBlBW 1996, 295
  • DVBl 1996, 753
  • DÖV 1996, 647
 
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Wird zitiert von ... (2493)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Er hindert den verfassungsändernden Gesetzgeber dagegen nicht, die positivrechtliche Ausprägung dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ).
  • BVerwG, 25.11.1958 - I C 122.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Sie dürfen sich deshalb nicht durch das Unterlassen eines Verfahrens zur Prüfung der Flüchtlingseigenschaft den Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention faktisch entziehen, zumal nur durch ein in irgendeiner Weise formalisiertes Verfahren festgestellt werden kann, ob eine Abschiebung das Refoulement-Verbot des Art. 33 GFK berührt (vgl. Goodwin-Gill, The Refugee in International Law, 1984, S. 165 und 166 f.; ders., in: Yearbook of the International Institute of Humanitarian Law, 1985, 56 ; Hannum, Guide to International Human Rights Practice, Second Edition 1992, S. 221 f.; vgl. auch BVerwGE 7, 333 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Ob die in Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze ein rechtsstaatliches Prinzip individuellen Rechtsschutzes, das in Art. 19 Abs. 4 GG konkretisiert ist, für unabänderlich erklären (vgl. BVerfGE 30, 1 ), kann offen bleiben.
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerwG, 07.11.1995 - 9 C 73.95

    Ein Ausländer, der auf dem Landweg nach Deutschland eingereist, ist, hat auch

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    c) Die Drittstaatenregelung nach Art. 16a Abs. 2 GG greift immer dann ein, wenn feststeht, daß der Ausländer nur über (irgend-)einen der durch die Verfassung oder durch Gesetz bestimmten sicheren Drittstaaten in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sein kann; es muß nicht geklärt werden, um welchen sicheren Drittstaat es sich dabei handelt (vgl. auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 7. November 1995 - BVerwG 9 C 73.95 -, NVwZ 1996, 197).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem schafft eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts für Behörden und Gerichte Klarheit in einer Vielzahl gleichliegender Fälle (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht zur Bestimmung des Begriffs der politisch Verfolgten in Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG a.F. ausgeführt, dem Asylgrundrecht liege die von der Achtung der Unverletzlichkeit der Menschenwürde bestimmte Überzeugung zugrunde, kein Staat habe das Recht, Leib, Leben oder persönliche Freiheit aus Gründen zu gefährden oder zu verletzen, die allein in der politischen Überzeugung, in der religiösen Grundentscheidung oder in unverfügbaren Merkmalen lägen (vgl. BVerfGE 80, 315 ; siehe auch schon BVerfGE 54, 341 ; 76, 143 ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    a) "Aufenthaltsbeendende Maßnahmen" sind nach dem erkennbaren Sinn und Zweck der Verfassungsbestimmung - ebenso wie in Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG (vgl. dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1516/93 unter C. I. 1. b> aa) - nicht nur solche Maßnahmen, die im Sinne des Ausländerrechts einen nach Einreise (vgl. § 59 Abs. 2 AuslG) begründeten Aufenthalt im Bundesgebiet beenden sollen (vgl. §§ 42 ff. AuslG; §§ 34 ff. AsylVfG).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93
    Außerdem muß in dem Drittstaat auch die Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere ihr Art. 3, Anwendung finden; damit trägt das Grundgesetz für die Verweisung auf die Schutzmöglichkeit in anderen Staaten den fließenden Übergängen zwischen asylrechtlich erheblichen Verfolgungsmaßnahmen und unmenschlicher oder erniedrigender Bestrafung oder Behandlung Rechnung (vgl. auch Art. 16a Abs. 3 Satz 1 GG und dazu das Urteil vom heutigen Tage im Verfahren 2 BvR 1507 und 1508/93).
  • VG Frankfurt/Main, 07.09.1993 - 2 G 20187/93
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 2315/93

    Folgenabwägung bei Rückschiebung in einen sicheren Drittstaat

  • AG Lampertheim, 18.03.1994 - C 353/93

    Anspruch auf Zahlung restlichen Arzthonorars für ärztliche Leistungen ;

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    79 Abs. 3 GG ist eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die den verfassungsändernden Gesetzgeber nicht hindert, die positivrechtlichen Ausprägungen dieser Grundsätze aus sachgerechten Gründen zu modifizieren (vgl. BVerfGE 84, 90 ; 94, 49 ).

    Aus sachgerechten Gründen erfolgende Modifikationen der positivrechtlichen Ausprägung dieser Grundsätze sind dem Gesetzgeber nicht verwehrt (vgl. BVerfGE 94, 49 ).

  • BVerfG, 01.12.2009 - 1 BvR 2857/07

    Adventssonntage Berlin

    Dies erscheint als möglich (vgl. BVerfGE 94, 49 ; siehe auch BVerfGE 28, 17 ; 52, 303 ; 65, 227 ; 89, 155 ).

    Die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ist hingegen dann gegeben, wenn die Verfassungsbeschwerde eine bislang vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschiedene, offene verfassungsrechtliche Frage aufwirft (vgl. BVerfGE 94, 49 ; Magen, in: Umbach/Clemens/Dollinger, BVerfGG, 2. Aufl., § 92 Rn. 50), die die Annahme eines verfassungsbeschwerdefähigen Rechts jedenfalls nicht von vornherein ausschließt.

  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Dazu gehören die Prinzipien von Rechtsstaat und Demokratie (vgl. BVerfGE 89, 155 ; 94, 49 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93   

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BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
BVerfG, Entscheidung vom 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93 (https://dejure.org/1996,337)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Sichere Herkunftsstaaten

  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden betreffend Regelungen über Asylgewährung und -verfahren bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten sowie die gesetzliche Bestimmung Ghanas zu einem sicheren Herkunftsstaat

  • VN-Flüchtlingsbehörde (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    Asylgewährung und Asylverfahren bei Asylbewerbern aus sicheren Herkunftsstaaten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Asylgrundrecht - Persönlicher Geltungsbereich - Herkunft - Sichere Drittstaaten - Politische Verfolgung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 94, 115
  • NJW 1996, 1665 (Ls.)
  • MDR 1996, 755
  • NVwZ 1996, 691
  • NVwZ 1996, 698
  • NVwZ 1996, 699
  • NVwZ 1996, 700
  • NJ 1996, 333
  • VBlBW 1996, 296
  • DVBl 1996, 729
  • DÖV 1996, 650
 
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Wird zitiert von ... (531)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).

    Aus der Anwendung solcher Staatsschutzvorschriften kann sich auch politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG entsprechend den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) ergeben.

    Anhaltspunkte dafür, daß eine etwaige Strafverfolgung wegen der Teilnahme an Demonstrationen die Beschwerdeführer neben der Ahndung kriminellen Unrechts - trotz der von der Verfassung Ghanas garantierten Demonstrationsfreiheit - auch wegen eines asylerheblichen Merkmals treffen sollte (vgl. BVerfGE 80, 315 ), hat das Verwaltungsgericht zu Recht nicht gesehen.

  • BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93

    Erfolgreiche Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Mit Beschluß vom 22. Juli 1993 (BVerfGE 89, 101) wurde dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügten Einreiseverweigerungen zu vollziehen; ferner wurde den Beschwerdeführern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Eine solche Argumentation könnte, weil mit ihr die in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 GG niedergelegten Anforderungen an das Ausräumen der Vermutung verkannt würden, verfassungsrechtlich keinen Bestand haben (vgl. BVerfGE 89, 101 ).

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Für Sicherheit vor politischer Verfolgung und menschenrechtswidriger Behandlung ist letztlich die Rechtspraxis in dem jeweiligen Staat entscheidend (vgl. dazu für die Prüfung des einzelnen Asylgesuchs BVerfGE 76, 143 ).
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Die Beendigung des vorläufigen Bleiberechts - vorbehaltlich einer gegenteiligen Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts - als Folge der offensichtlichen Unbegründetheit eines Asylantrags war schon Inhalt des bisher geltenden Rechts (vgl. dazu BVerfGE 67, 43 ).
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Aus der Anwendung solcher Staatsschutzvorschriften kann sich auch politische Verfolgung im Sinne von Art. 16a Abs. 1 GG entsprechend den dafür in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäben (vgl. hierzu BVerfGE 80, 315 ; 81, 142 ) ergeben.
  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Bei diesen kommt die Zuerkennung einer Asylberechtigung nur dann in Betracht, wenn sie sich als Ausdruck und Fortführung einer schon während des Aufenthalts im Heimatstaat vorhandenen und erkennbar betätigten festen Überzeugung darstellen, mithin als notwendige Konsequenz einer andauernden, die eigene Identität prägenden und nach außen kundgegebenen Lebenshaltung erscheinen (vgl. BVerfGE 74, 51 ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    Das ist dann nicht der Fall, wenn er in anderen Teilen seines Heimatstaates eine zumutbare Zuflucht finden kann (inländische Fluchtalternative; vgl. BVerfGE 80, 315 ; 81, 58 ; 83, 216 ).
  • BVerfG - 2 BvR 1508/93 (anhängig)
    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    - 2 BvR 1508/93 -.
  • AG Lampertheim, 18.03.1994 - C 353/93

    Anspruch auf Zahlung restlichen Arzthonorars für ärztliche Leistungen ;

    Auszug aus BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93
    In seiner 657. Sitzung vom 28. Mai 1993 stimmte der Bundesrat dem Gesetzesbeschluß zu (BRDrucks 353/93).
  • BVerfG, 24.10.2002 - 2 BvF 1/01

    Altenpflege

    Dabei kann sich die Forderung nach möglichst "vollständigen" Ermittlungen vernünftigerweise nur auf Tatsachen beziehen, die für den jeweiligen Regelungsbereich gewichtig sind (vgl. Meßerschmidt, Gesetzgebungsermessen, 2000, S. 954 ff.), und dem Gesetzgeber muss in gewissen Grenzen überlassen sein, auf welche Weise er die relevanten Tatsachen ermittelt (vgl. BVerfGE 94, 49 ; 94, 115 ; Meßerschmidt, a.a.O.).
  • BVerfG, 30.06.2015 - 2 BvR 1282/11

    Verleihung des Körperschaftsstatus an Religionsgemeinschaften durch Landesgesetz

    Es handelt sich insoweit nicht um eine gestaltende Tätigkeit, bei der der Gesetzgeber, zwischen möglichen Alternativen bei der Konkretisierung eines Grundrechts wählen könnte (vgl. BVerfGE 57, 250 ; 94, 115 - abw. Meinung).
  • VG Münster, 11.05.2015 - 4 K 3220/13

    Serbien, Roma, sicherer Herkunftsstaat, offensichtlich unbegründet, politische

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 67 - 69.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 83, 87.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 89 f.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 84, 87.

    Insbesondere besteht nach der Gesetzesbegründung kein Zweifel daran, dass der Gesetzgeber die maßgebliche, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 70, allgemein herrschende Situation in Serbien seiner Beurteilung zugrunde gelegt hat.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 79 bis 82.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 82.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 79.

    Es spricht zwar einiges dafür, dass nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts, im Falle der Berücksichtigung der Anerkennungsquote von Asylbewerbern seien die Entscheidungspraxis des Bundesamtes "wie die" Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen, BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 79, dahin zu verstehen ist, dass der Gesetzgeber, wenn er zur Abrundung und Kontrolle seiner Einschätzung auch die Entscheidungspraxis berücksichtigt, diejenige des Bundesamtes in gleicher Weise wie diejenige der Verwaltungsgerichte zu berücksichtigen hat.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 89.

    In Betracht kommt allein eine mittelbare Beeinflussung der Ausübung der Ausreisefreiheit im Einzelfall, die aber die für die Einstufung Serbiens als sicherer Herkunftsstaat maßgebliche, vgl. BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 72, Rechtsstaatlichkeit der serbischen melderechtlichen Vorschriften nicht in Frage stellt.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 74 f.

    BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1507/93 und 1508/93 -, juris, Rdn. 97 f.

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