Rechtsprechung
   BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92   

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BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92 (https://dejure.org/1994,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1994 - 6 P 6.92 (https://dejure.org/1994,3133)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1994 - 6 P 6.92 (https://dejure.org/1994,3133)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Personalvertretung - Stufenvertretung - Soldaten - Abordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 35
  • NVwZ 1996, 71
  • DVBl 1995, 193
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 03.07.1991 - 6 P 3.89

    Soldatenbeteiligungsgesetz - Neuregelung der Beteiligung von Soldaten - Mobile

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Der Senat hat in seinem Beschluß vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 3.89 - (BVerwGE 88, 354 = Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 1) dargetan, daß die im Vergleich zum Bundespersonalvertretungsgesetz anders geregelte Interessenvertretung der Soldaten verfassungsrechtlich unbedenklich ist.

    Darüber hinaus gilt auch hier die Überlegung, daß die gesetzgeberische Gestaltungsfreiheit jedenfalls vorübergehend dann eine weitere ist, wenn es - wie bei der Soldatenbeteiligung - um komplexe Regelungen mit potentiell weitreichenden Folgewirkungen in einem Bereich geht, bei dem der Gesetzgeber weitgehend "Neuland" betritt (vgl. dazu näher BVerwGE 88, 354 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).

  • BVerwG, 01.10.1993 - 6 P 7.91

    Auseinandersetzung mit dem entscheidungserheblichen Vortrag eines

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Der Senat hat u.a. im Beschluß vom 1. Oktober 1993 (BVerwG 6 P 7.91 - PersR 1993, 557) betont, daß die Beteiligungsrechte des Personalrats von den Entscheidungsbefugnissen der Dienststelle abhängen; liegt die Entscheidungszuständigkeit für beteiligungspflichtige Angelegenheiten der Dienststelle bei einer anderen Dienststelle, so scheidet auch eine Beteiligung des Personalrats der betroffenen Dienststelle aus.
  • BVerwG, 20.01.1993 - 6 P 21.90

    Personalvertretung - Initiativantrag - Stufenvertretung - Arbeitszeitregelung

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    § 82 Abs. 1 BPersVG stellt eine Ausnahme von dem Grundsatz dar, daß in allen Angelegenheiten, die eine Dienststelle betreffen, der bei ihr gebildete Personalrat zu beteiligen ist (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1993 - BVerwG 6 P 21.90 - Buchholz 250 § 70 BPersVG Nr. 2).
  • BVerwG, 06.11.1987 - 6 P 2.85

    Personalrat - Mitbestimmungsrecht - Versetzung - Dienstherr - Schriftliches

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Die Vorinstanzen sind zwar zutreffend davon ausgegangen, daß bei der Versetzung eines Beamten zu einer anderen Dienststelle der Personalrat der aufnehmenden Dienststelle stets dann mitzubestimmen hat, wenn an der Personalmaßnahme Dienststellen unterschiedlicher Dienstherren beteiligt sind, so daß für die Versetzung das schriftlich zu erklärende Einverständnis des aufnehmenden Dienstherrn erforderlich ist (vgl. Beschluß vom 6. November 1987 - BVerwG 6 P 2.85 - BVerwGE 78, 257 = Buchholz 251.7 § 72 NWPersVG Nr. 15).
  • BVerwG, 11.12.1991 - 6 P 5.91

    Personalvertretungsrecht - Umsetzung eines Personalratsmitglieds -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Darauf, daß die Regelungen des Bundespersonalvertretungsgesetzes über den Umfang und die Grenzen von Mitbestimmungsrechten abschließend sind und deshalb eine darüber hinausgehende Beteiligung durch den Dienststellenleiter gerichtlich nicht durchsetzbar ist, sondern nur im Wege von Informationen und Konsultationen stattfinden kann, hat der Senat allerdings in dem zum Bundesnachrichtendienst ergangenen Beschluß vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 6 P 5.91 - (Buchholz 250 § 47 BPersVG Nr. 7 = PersV 1992, 256) ausdrücklich hingewiesen.
  • BVerwG, 07.11.1991 - 1 WB 160.90

    Personalvertretung - Rechtsweg Wehrdienstgericht - Laufbahnentwicklung -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Dem Versuch, Soldaten etwa unter Berufung auf den Gleichheitssatz die gleiche personalvertretungsrechtliche Stellung zu verschaffen, die für Beamte, Angestellte und Arbeiter gilt, ist auch der 1. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 7. November 1991 - 1 WB 160.90 - (BVerwGE 93, 188, 191) entgegengetreten; er hat dem Wunsch eines für die Personalratstätigkeit freigestellten Unteroffiziers nicht entsprochen, hinsichtlich der Förderung während der Zeit der Freistellung anderen Personalratsmitgliedern gleichgestellt zu werden.
  • BVerwG, 21.09.1989 - 5 C 28.87

    Gesetzliche Unfallrente - Verletztenrente - Einkommensteuerfreiheit -

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die richterliche Lückenfüllung die hinreichend verläßliche Feststellung voraus, daß der Gesetzgeber die Lücke in einer bestimmten Weise ausgefüllt hätte, wenn er den zu regelnden Sachverhalt bedacht hätte (vgl. Urteil vom 21. September 1989 - BVerwG 5 C 28.87 - Buchholz 436.36 § 21 BAföG Nr. 14 m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.1992 - 4 A 10778/92

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Übertragung eines anderen Dienstpostens an einen

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Auch die hier vom Oberbundesanwalt sowie vom Oberverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren mit Beschluß vom 14. Oktober 1992 - 4 A 10778/92 -, der durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 3.93 - ebenfalls aufgehoben worden ist, für angebracht gehaltene entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 auf die Personalangelegenheit eines Soldaten scheitert an der nach dem Wortlaut eindeutigen Gesetzeslage.
  • BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 3.93

    Personalvertretung - Soldaten - Anwendbares Recht - Ziviler

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1994 - 6 P 6.92
    Auch die hier vom Oberbundesanwalt sowie vom Oberverwaltungsgericht in einem anderen Verfahren mit Beschluß vom 14. Oktober 1992 - 4 A 10778/92 -, der durch Beschluß des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 6 P 3.93 - ebenfalls aufgehoben worden ist, für angebracht gehaltene entsprechende Anwendung des § 76 Abs. 1 auf die Personalangelegenheit eines Soldaten scheitert an der nach dem Wortlaut eindeutigen Gesetzeslage.
  • BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07

    Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der

    Demnach hatte der Senat bei dieser Gesetzeslage keine Bedenken, angesichts der engen Verknüpfung von Bundeswehrverwaltung und Streitkräften zu den für Soldaten personalratsfähigen Dienststellen nicht nur das Bundesministerium der Verteidigung, sondern auch die ihm unterstehenden Einrichtungen der Bundeswehrverwaltung zu rechnen, in denen Soldaten neben Beamten und Arbeitnehmern tätig sind (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35 = Buchholz 250 § 4 BPersVG Nr. 5 S. 3).

    Sie bestätigen, dass es für die Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten außerhalb der Bundeswehr und des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung einer besonderen gesetzlichen Regelung bedarf (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 a.a.O.).

    aa) Bereits für die Rechtslage vor Inkrafttreten der Novelle zum Soldatenbeteiligungsgesetz vom 20. Februar 1997, BGBl I S. 298, war geklärt, dass die Dienststellen der Bundeswehrverwaltung dem Grunde nach für eine Interessenvertretung der Soldaten durch Personalräte offen waren (vgl. Beschluss vom 18. Mai 1994 a.a.O. S. 37 bzw. S. 3).

  • BVerwG, 23.06.1999 - 6 P 6.98

    Zweitwahlrecht - der Lehrgangsteilnehmer im bisherigen Wahlbereich.

    Hierunter fallen gemäß § 4 Abs. 1 BPersVG Beamte, Angestellte, Arbeiter und u.U. Richter, nicht jedoch Soldaten (vgl. Beschluß vom 3. Juli 1991 - BVerwG 6 P 3.89 - BVerwGE 88, 354, 357; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 3.93 - BVerwGE 96, 28, 29 f.; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35, 36 f.).

    Der darin zum Ausdruck kommende Grundsatz, in Bezug auf die Beteiligungsrechte alle Soldaten nach Möglichkeit gleichzubehandeln, ist von Verfassungs wegen ebenfalls nicht zu beanstanden (Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 3.93 - BVerwGE 96, 28, 31; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35, 41).

    e) Bei der verfassungsrechtlichen Bewertung der ursprünglichen Fassung des Soldatenbeteiligungsgesetzes hat der Senat wiederholt darauf hingewiesen, daß dem Gesetzgeber bei der Neuregelung komplexer Sachverhalte, als die sich die Umstrukturierung und Ausweitung der Interessenvertretung der Soldaten darstellt, eine angemessene Frist zur Sammlung von Erfahrungen zusteht (Beschluß vom 3. Juli 1991, a.a.O., S. 367; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 3.93 - a.a.O. S. 33; Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - a.a.O. S. 42).

  • BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 14/94

    Beteiligungsrechte bei Änderungskündigungen nach Dienststellenschließung

    An die Stelle der Betriebsvertretung einer Dienststelle, über deren Angelegenheit von einer übergeordneten Dienststelle entschieden wird, tritt die bei dieser Dienststelle gebildete Stufenvertretung (BVerwG Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - PersR 1994, 459 ff.).
  • BVerwG, 23.09.2004 - 6 P 2.04

    Soldatenbeteiligung; Vertrauenspersonen oder Personalvertretungen; Stäbe der

    Die Soldaten wählen dort den Personalrat mit (§ 1 BPersVG i.V.m. § 48 Satz 1, § 49 Abs. 1 Satz 1 SBG; vgl. zu §§ 5, 23 SBG vom 16. Januar 1991, BGBl I S. 47: Beschluss vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35, 37).
  • BVerwG, 07.08.1996 - 6 P 29.93

    Personalvertretungsrecht - Beteiligungsbefugnis des Personalrats,

    c) Nach den genannten Grundsätzen ergibt sich nicht schon dann eine Notwendigkeit zur Beteiligung des Personalrats einer nachgeordneten Dienststelle, wenn sich die vorgesetzte Dienststelle eine Entscheidung durch diese nachgeordnete Dienststelle vorbereiten läßt (so schon BVerwG, Beschluß vom 1. April 1986 - BVerwG 6 P 7.82 - Buchholz 238.3 A § 82 BPersVG Nr. 12; vgl. auch Beschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - BVerwGE 96, 35 (45)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2007 - 62 PV 8.05

    Personalvertretungsrechtliche Berücksichtigung von Kontaktsoldaten

    Insoweit nimmt der Senat auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung Bezug (§ 83 Abs. 2 BPersVG, §§ 87 Abs. 2 und 69 Abs. 2 ArbGG); zu den Beschwerdegründen ist ergänzend das Folgende auszuführen: Wie das Verwaltungsgericht bereits unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Mai 1994 (BVerwG 6 P 6.92) hervorgehoben hat, erstreckt sich der persönliche Geltungsbereich des Bundespersonalvertretungsgesetzes nach dessen § 4 auf Beamte, Angestellte und Arbeiter, nicht jedoch auf Soldaten; eine Regelung, die es gestatten würde, bei einer Verwaltungsbehörde tätige oder dorthin zu kommandierende Soldaten als Beschäftigte im Sinne des § 4 Abs. 1 BPersVG anzuerkennen und sie etwa zur Gruppe der Beamten treten zu lassen, wenn sie eine sonst von Beamten ausgeübte Tätigkeit wahrnehmen oder künftig wahrnehmen lassen, fehlt danach (BVerwG, Beschluss vom 18. Mai 1994, a.a.O., BVerwGE 96, 35, 36 f.).
  • BVerwG, 19.07.1994 - 6 P 33.92

    Notwendigkeit der Einleitung eines Mitbestimmungsverfahrens bei der Versetzung

    In dieser Hinsicht unterschied sich die Versetzung des Regierungsdirektors K. nicht wesentlich von einer mitbestimmungspflichtigen Einstellung, bei der die Dienststelle gleichfalls eine selbständige Personalentscheidung trifft und die Personalvertretung die Interessen der bereits vorhandenen Beschäftigten geltend macht (in diesem Sinne auchBeschluß vom 18. Mai 1994 - BVerwG 6 P 6.92 - undvom 16. September 1994 - BVerwG 6 P 32.92 -).
  • OVG Sachsen, 29.01.2015 - PL 9 A 147/12

    Ungültigkeit der Wahl zum Personalrat, Fehlerhafte Bestellung des örtlichen

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kommt es dabei zwecks Vermeidung einer Doppelbeteiligung bei Dienststellen ein- und desselben Dienstherrn auf die Befugnis derjenigen Dienststelle an, die die Entscheidung verfügt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6. November 1987 - 6 P 2/85 -, juris Rn. 19; BVerwG, Beschl. v. 20. Januar 1993, BVerwGE 91, 346 und BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1994 - 6 P 6/92 -, juris Rn. 23 jeweils zu § 82 Abs. 1 BPersVG; SächsOVG a. a. O. 19 a. E.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 1 A 1118/01

    Anzahl der Soldaten im Rahmen der Ermittlung der Mindestzahl von Wahlberechtigten

    vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 3. Juli 1991 - 6 P 3.89 -, BVerwGE 88, 354 = Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 1 = DVBl. 1992, 154 = PersR 1991, 464 = PersV 1992, 85 = RiA 1992, 188 = ZBR 1992, 92, vom 18. Mai 1994 - 6 P 3.93 -, BVerwGE 96, 28 = Buchholz 250 § 92 BPersVG Nr. 5 = NVwZ-RR 1995, 93 = PersR 1994, 463 = PersV 1995, 34 = RiA 1995, 177 = ZfPR 1994, 153, vom 8. Mai 1994 - 6 P 6.92 -, BVerwGE 96, 35 = Buchholz 250 § 4 BPersVG Nr. 5 = DVBl. 1995, 193 = NVwZ 1996, 71 = PersR 1994, 459 = PersV 1995, 72, und vom 23. Juni 1999 - 6 P 6.98 -, Buchholz 252 § 2 SBG Nr. 2 = PersR 1999, 451 = PersV 2000, 74.
  • BVerwG, 10.11.1999 - 6 C 26.98

    Wirtschaftsbeihilfe für Wehrpflichtigen; Alleingesellschafter und

    Hätte der Gesetzgeber diesen zu regelnden Sachverhalt bedacht, hätte er angestrebt, den Gesetzeszweck der Verwaltungsvereinfachung auch in Fällen, in denen Kapitalgesellschaften betroffen sind, zu erreichen (vgl. zur Lückenfüllung BVerwGE 96, 35, 38; 57, 183, 186).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2002 - 1 A 1117/01

    Wirksamkeitsvoraussetzungen einer durchgeführten Wahl zum örtlichen Personalrat

  • OVG Sachsen, 12.04.2011 - PL 9 A 969/10

    Personalratswahl, Verselbständigung

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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94   

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https://dejure.org/1995,2626
BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94 (https://dejure.org/1995,2626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 98, 187
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1241
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 17.09.1981 - 8 C 90.80

    Anspruch auf Rückstellung vom Wehrdienst wegen einer Facharztausbildung -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    In ähnlicher Weise hat der 8. Senat des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 17. September 1981 - BVerwG 8 C 90.80 - (Buchholz 448.0 § 12 Nr. 143), bei dem es um eine Zurückstellung vom Wehrdienst nach § 12 WPflG ging, die nach der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführte Weiterbildung zum Arzt für Anästhesiologie ebenfalls als Ausbildung gewertet.
  • BVerwG, 21.04.1982 - 6 C 3.81

    Antrag auf Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat im Urteil vom 21. April 1982 - BVerwG 6 C 3.81 - (BVerwGE 65, 203 ff. = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 13) zur Regelung des § 46 Abs. 3 Satz 1 SG (F. 1977), nach der ein Berufssoldat, dessen militärische Ausbildung mit einem Studium oder einer Fachausbildung verbunden ist, seine Entlassung erst beantragen konnte, nachdem er im Anschluß an das Studium oder die Fachausbildung noch für eine bestimmte Zeit Dienst geleistet hatte, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin ebenfalls als Fachausbildung beurteilt.
  • BVerwG, 05.10.1979 - 6 C 63.78

    Soldatenversorgung - Beschaffungskosten von Fachliteratur - Kostentragung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Bei dieser Auslegung ist zu beachten, daß die Teilnahme eines (ehemaligen) Soldaten auf Zeit von der Beklagten nicht im Rahmen der ihr den Soldaten gegenüber obliegenden Fürsorgepflicht gewährt wird, sondern daß es sich um eine spezielle Versorgungsmaßnahme handelt, auf die der von den genannten Vorschriften erfaßte Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (u.a. Urteil vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - (Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3)).
  • BVerwG, 29.05.1973 - II C 6.72

    Kostenerstattung einer Fachausbildung als Anästhesiearzt eines Bundeswehrsoldaten

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    So hat der erkennende Senat im Urteil vom 29. Mai 1973 - BVerwG 2 C 6.72 - (BVerwGE 42, 233 ff. [BVerwG 29.03.1973 - II C 6/72] = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 6), in dem es um die Voraussetzungen der Verpflichtung eines Berufssoldaten ging, die von der Bundeswehr aufgewendeten Kosten einer Fachausbildung zu erstatten, ausgeführt, daß im Hinblick auf den Ausbildungszweck die Ausbildung eines Arztes zum Facharzt für Anästhesie eine Fachausbildung ist.
  • BVerwG, 11.02.1977 - VI C 135.74

    Erstattung der Kosten eines Studiums oder einer Fachausbildung eines

    Auszug aus BVerwG, 05.05.1995 - 2 C 10.94
    Was dem Begriff der Fachausbildung unterfällt, ist dem Soldatenversorgungsgesetz selbst im Wege der Auslegung zu entnehmen; er ist mithin nicht zwangsläufig mit dem Begriff der Fachausbildung in anderen Gesetzen identisch, die zumindest teilweise anderen Zielsetzungen dienen (vgl. Urteil vom 11. Februar 1977 - BVerwG 6 C 135.74 - (BVerwGE 52, 84, 87 [BVerwG 11.02.1977 - VI C 135/74] = Buchholz 238.4 § 46 Nr. 8 S. 9)).
  • VGH Bayern, 04.07.2013 - 6 BV 12.19

    Berufssoldat; Laufbahn der Offiziere des Sanitätsdienstes; Entlassung; Erstattung

    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwGE, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/190).

    (2) Ebenso als Fachausbildung ist ferner die Weiterbildung Innere Medizin anzusehen, in deren Verlauf der Kläger von der Bayerischen Ärztekammer nach der Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns vom 1. Oktober 1993 die Anerkennung als Internist (Zeugnis vom 9.7.2003) und als Facharzt für Innere Medizin mit der Schwerpunktbezeichnung Gastroenterolgie (Zeugnis vom 9.3.2005) erhalten hat (vgl. BVerwG, U.v. 25.3.1987 - 6 C 87.84 - Buchholz 236.1 § 46 SG Nr. 17 S. 1/7; U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187 ff.; entsprechend zur Ausbildung zum Facharzt für Anästhesie BVerwG, U.v. 29.5.1973 - II C 6, 72 - BVerwGE 42, 233; zum Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen OVG NW, U.v. 30.9.1999 - 12 A 1828/98 - juris Rn. 29 f.).

    Wegen dieses zudem normativ vorgegebenen Rahmens für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt entfällt der Charakter als Fachausbildung im Sinn von § 46 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SG nicht deshalb, weil sie aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet ist; denn sie erschöpft sich gerade nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/191).

  • OVG Niedersachsen, 26.04.2016 - 5 LB 156/15

    Abdienquote; Ausbildungsgeld; Ausbildungskosten; besondere Härte; Bundeswehr;

    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwG, Urteil vom 5.5.1995 - BVerwG 2 C 10.94 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Urteil vom 4.7.2013 - 6 BV 12.19 -, juris).

    Ihre Weiterbildung hat sich nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung erschöpft, sondern setzte vielmehr auch eine theoretische Unterweisung durch besonders qualifizierte Weiterbilder in einem geregelten Ausbildungsgang voraus (vgl. §§ 4, 5, 8, 12 WBO-HH; Bay. VGH, Urteil vom 4.7.2013, a. a. O., Rn. 26; BVerwG, Urteil vom 5.5.1995, a. a. O., Rn. 20).

  • VG Köln, 05.10.2016 - 23 K 6893/14

    Anspruch eines Zeitsoldaten auf berufliche Förderung in Form der Teilnahme an

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 -, ebenso VG Würzburg, Urteil vom 29. Dezember 2015 - W 1 K 14.985 - und VG Stuttgart , Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 K 3243/10 -.

    So auch BVerwG, Urteil vom 05.05.1995 - 2 C 10.94 - und VG Stuttgart, Urteil vom 23. Februar 2011 - 8 K 3243/11 - zur klinischen Facharztausbildung und zum berufsbildenden, nicht vorgeschriebenen, aber von der Prüfbehörde anerkannten Praktikum bei der Ausbildung zum Flugzeugmechaniker.

  • VG Würzburg, 29.12.2015 - W 1 K 14.985

    Anspruch auf Berufsförderung für die Anschaffung einer IT-Ausstattung und

    Es handelt sich dabei um eine besondere Versorgungsmaßnahme, auf die der von den genannten Vorschriften erfasste Personenkreis einen konkret-individuellen Rechtsanspruch hat (st. Rspr., z. B. BVerwG, U. v. 5.5.1995 - 2 C 10/94 - juris Rn. 16; U. v. 5.10.1979 - 6 C 63.78 - Buchholz 238.41 § 5 SVG Nr. 3).

    Ein "geordneter Ausbildungsgang" kann auch in eine Berufstätigkeit eingebettet sein, sofern diese notwendiger Bestandteil oder Basis einer durch Ausbildungsvorschriften oder -pläne geregelten Weiterbildung ist (BVerwG, U. v. 5.5.1995 - 2 C 10/94 - juris Rn. 18).

  • BVerwG, 18.01.1996 - 2 C 13.95

    Recht der Soldaten: Verlängerung der Förderung einer Fachausbildung,

    Während gemäß § 5 Abs. 1 SVG ein konkret-individueller Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Fachausbildung (vgl. § 3 Abs. 1 Nr. 2 SVG) dem Grunde nach für die Regelförderungsdauer besteht (u. a. BVerwG, Urteile vom 5. Oktober 1979 - BVerwG 6 C 63.78 - [Buchholz 238.41 § 5 Nr. 3] und vom 5. Mai 1995 - BVerwG 2 C 10.94 - [DVBl 1995, 1241]), die gemäß § 5 Abs. 5 SVG unterschiedlich nach der Dauer der Wehrdienstzeit gestaffelt ist, entscheidet die zuständige Behörde gemäß § 5 Abs. 7 SVG nach pflichtgemäßem Ermessen darüber, ob auf Antrag des ehemaligen Soldaten die Teilnahme an der Fachausbildung verlängert wird.
  • VGH Hessen, 20.08.2002 - 10 UZ 4067/98

    Rückforderung von Ausbildungsgeld: AiP-Fachausbildung i.S.d. SG § 56 Abs 4 S 1

    Dies gilt auch dann, wenn die Fachausbildung auf Grund ihrer Besonderheiten - wie auch im vorliegenden Fall - in eine Berufstätigkeit eingebettet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10/94 -, BVerwGE 98, 187 ff.).
  • VG Schleswig, 06.03.2014 - 12 A 153/13

    Rückforderung von Ausbildungskosten

    Wegen dieses zudem normativ vorgegebenen Rahmens für die ärztliche Weiterbildung zum Facharzt entfällt der Charakter als Fachausbildung im Sinn von § 46 Abs. 3 Satz 1 Halbs. 2 SG nicht deshalb, weil sie aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet ist; denn sie erschöpft sich gerade nicht in der praktischen ärztlichen Berufstätigkeit und der Gewinnung von Berufserfahrung (vgl. BVerwG, U.v. 5.5.1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/191).
  • VG Düsseldorf, 19.02.2014 - 10 K 9101/12

    Verpflichtung eines ehemaligen Zeitsoldaten auf Erstattung der Kosten des

    Schließlich kann die Fachausbildung aufgrund ihrer Besonderheiten auch in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen, so BayVGH, Urteil vom 4. Juli 2013 - 6 BV 12.19 -, aaO., mit Bezugnahme auf BVerwG,Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 - BVerwGE 98, 187/190.
  • VG Berlin, 17.01.2017 - 36 K 43.14
    Die Fachausbildung kann aufgrund ihrer Besonderheiten in eine Berufstätigkeit eingebettet sein und einer weiteren Spezialisierung in einem Fachgebiet dienen (BVerwGE 98, 187, 190).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2002 - 10 B 11772/01
    Die Weiterbildungszeit des Arztes stellt eine Fachausbildung im Sinne der §§ 3 Abs. 1 Nrn. 2, 5 Soldatenversorgungsgesetz - SVG - dar (BVerwG, Urteil vom 5. Mai 1995 - 2 C 10.94 -).
  • VG München, 12.01.2015 - M 21 K 12.6400

    Antrag auf Entlassung aus der Bundeswehr; Feststellungsinteresse für

  • VG Stuttgart, 23.02.2011 - 8 K 3243/10

    Praktikum als Fördervoraussetzung des § 5 SVG i.V.m. § 15 Abs.1 BföV

  • VG Ansbach, 02.02.2011 - AN 15 K 10.00875

    Verlängerung der Dienstzeit von Soldaten um eine gewährte Elternzeit bei

  • OVG Niedersachsen, 11.09.1996 - 2 L 3718/94

    Berufsförderung eines Soldaten auf Zeit:; Anlernen; Berufsausbildung;

  • VG München, 18.03.2008 - M 21 K 06.1890

    Berufsförderung; Ausbildungsförderung; Ausbildung zum Europäischen Patentanwalt;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3479
BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94 (https://dejure.org/1995,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 04.05.1995 - 2 WD 35.94 (https://dejure.org/1995,3479)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Mai 1995 - 2 WD 35.94 (https://dejure.org/1995,3479)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten - Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 226
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.04.1994 - 2 WD 38.93

    Wehrrecht - Dienstgradherabsetzung - Eigennützige Schädigung des Dienstherrn -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).

    Denn wenngleich solche Erklärungen nicht stets überprüft werden können, müssen auf ihrer Grundlage im Frieden und erst recht im Verteidigungsfall gegebenenfalls Entschlüsse von erheblicher Tragweite gefaßt werden (Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).

    Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).

    Ferner ist zu Lasten des früheren Soldaten die erhebliche kritische Resonanz in der lokalen sowie überregionalen Presse zu berücksichtigen (Urteil vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <NZWehrr 1994, 254>).

    Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).

  • BVerwG, 23.11.1989 - 2 WD 50.86

    Offizier - Überschreitung dienstlicher Kompetenzen - Private Zwecke -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Darüber hinaus stehe der Bewertung, es handle sich bei der Vorschrift der Nr. 302 Satz 1 ZDv 43/2 mangels Bestimmtheit der Anweisung nur um eine Richtlinie, nicht um einen Befehl, die Entscheidung des 2. Wehrdienstsenats vom 23. November 1989 (BVerwG 2 WD 50.86, S. 142) entgegen.

    Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung, einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [BVerwG 23.11.1989 - 2 WD 50/86] [222]> und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines rechtswidrigen Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerwGE 86, 145 [147]).

    Eine Armee kann nämlich nicht geführt werden, wenn sich der Vorgesetzte nicht darauf verlassen kann, daß Meldungen, Erklärungen, Aussagen, Angaben und Berichte seiner Untergebenen der Wahrheit entsprechen (Urteil vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <NZWehrr 1990, 119 [121]>).

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> jeweils m.w.N.; sowie Urteil vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 [215] = ZBR 1994, 317 [318]>).

    Ein Soldat, der gegenüber Vorgesetzten und Dienststellen der Bundeswehr unwahre Erklärungen abgibt, büßt hierdurch nicht nur allgemein seine Glaubwürdigkeit ein (Urteil vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 -), sondern verletzt auch die für das Funktionieren der Bundeswehr unabdingbare Vertrauensgrundlage, verstößt in gröbster Weise gegen seine Pflichten und zerstört sein dienstliches Ansehen tiefgreifend.

  • BVerwG, 16.12.1987 - 2 WD 22.87

    Pflichtwidrige Inanspruchnahme von Soldaten, Bussen und Hubschraubern der

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Auch diese Bestimmungen der ZDv 43/2 sind rechtlich als Befehl zu qualifizieren (vgl. Urteile vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WO 50.86 - und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 -).

    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.

  • BVerwG, 21.07.1994 - 2 WD 6.94

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen einer Disziplinarmaßnahme -

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Darüber hinaus hat der frühere Soldat fahrlässig seine Pflicht zur Kameradschaft (§ 12 Satz 2 SG) verletzt, da er hätte erkennen können, daß er Oberstarzt Dr. W. durch den rechtswidrigen Befehl der Gefahr der straf- und/oder disziplinarrechtlichen Verfolgung aussetzte (vgl. Urteil vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 - m.w.N.).

    Es gehört zur Pflicht eines jeden Soldaten in Vorgesetztenstellung, einem Untergebenen, der zugleich sein Kamerad ist, vor Dienstpflichtverletzungen sowie der Gefahr einer disziplinaren Maßregelung zu bewahren und zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Dienstpflichten anzuhalten (Urteile vom 4. April 1989 - BVerwG 2 WD 26.88 - <BVerwGE 86, 145 [147]>, vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [BVerwG 23.11.1989 - 2 WD 50/86] [222]> und vom 21. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 6.94 -); jedenfalls darf er ihn durch sein Ansinnen oder die Erteilung eines rechtswidrigen Befehls nicht der Gefahr einer strafrechtlichen und/oder dienstrechtlichen Verfolgung aussetzen (BVerwGE 86, 145 [147]).

  • BVerwG, 29.11.1990 - 2 WD 28.90

    Dienstentziehung und Mißbrauch von Untergebenen zur Erledigung privater

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>) den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken je nach der Schwere des Dienstvergehens mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet.

    Ein solcher Eindruck ist dem Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit höchst abträglich, und diese Folge muß sich der frühere Soldat erschwerend zurechnen lassen (BVerwGE 86, 366 [368] m.w.N.).

  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Als maßnahmemildernd kann es zwar nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats angesehen werden, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten schlechterdings nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (Urteil vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281] = NZWehrr 1987, 168>).
  • BVerwG, 07.10.1993 - 2 WD 8.93

    Vollendeter oder versuchter Betrug eines Soldaten zulasten des Dienstherrn durch

    Auszug aus BVerwG, 04.05.1995 - 2 WD 35.94
    Die in der Degradierung des früheren Soldaten gegebenenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen hohen Offiziers liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 15. November 1990 - BVerwG 2 WD 34.90 -, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 = NZWehrr 1994, 254>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 - und vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - <NZWehrr 1994, 213 = ZBR 1994, 317>).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 2 WD 34.90

    Straßenverkehrsdelikte eines Soldaten in Vorgesetztenstellung

  • BVerwG, 21.01.1986 - 2 WD 31.85

    Verantwortlichkeit des Einheitsführers für die ordnungsgemäße Verwendung von

  • BVerwG, 20.04.1993 - 2 WD 28.92

    Offizier - Dienstliches Personal - Dienstliches Material - Private Zwecke -

  • BVerwG, 04.04.1989 - 2 WD 26.88

    Soldatendisziplinarrecht - Rechtswidriger Vermögensvorteil - Betrug -

  • BVerwG, 13.09.2005 - 2 WD 31.04

    Befehl; Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit; Zentrale Dienstvorschrift;

    In seiner bisherigen Rechtsprechung ist der erkennende Senat davon ausgegangen, dass die in Nr. 302 Abs. 1 Satz 1 ZDv 43/2 getroffene Regelung über die Pflicht zur Beachtung der "Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit" rechtlich als Befehl zu qualifizieren ist (vgl. u.a. Urteile vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252> unter Bezugnahme u.a. auf die Urteile vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - und vom 23. November 1989 - BVerwG 2 WD 50.86 - <BVerwGE 86, 218 [insoweit nicht veröffentlicht]>).

    Ein Verstoß gegen § 7 SG, durch den das Vermögen des Dienstherrn geschädigt oder gefährdet wird, liegt u.a. vor, wenn der Soldat als Vorgesetzter in Kenntnis entgegenstehender Vorschriften des BMVg Personal oder Material zur Verwirklichung anderer als dienstlicher Zwecke einsetzt, insbesondere Mittel aus Steuergeldern auch für private Interessen verwendet (stRspr.: vgl. u.a. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252 [insoweit nicht veröffentlicht]>; Scherer/Alff, a.a.O., § 7 RNr. 18 m.w.N.).

  • BVerwG, 17.09.2003 - 2 WD 49.02

    S 3-Feldwebel; Zugriff auf Vermögen oder Eigentum des Dienstherrn; Alkoholfahrt;

    Nur in leichteren Fällen hat er den Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzungen und/oder Beförderungsverbot geahndet (vgl. u. a. Urteile vom 21. Januar 1986 BVerwG 2 WD 31.85, vom 16. Dezember 1987 BVerwG 2 WD 22.87 und vom 4. Mai 1995 BVerwG 2 WD 35.94) geahndet.
  • BVerwG, 08.07.1998 - 2 WD 42.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug zu Lasten des Dienstherrn

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er; um so größer sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zu Schulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [132] = NZWehrr 1994, 254 [256]>, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>).
  • BVerwG, 22.03.2006 - 2 WD 7.05

    Anschuldigungsschrift; Bestimmtheit; Befehl; Generalprävention;

    Dass über das Dienstvergehen - hinsichtlich der strafrechtlichen Seite - in der örtlichen Presse unter Nennung des Vor- und abgekürzten Nachnamens des früheren Soldaten sowie dessen Funktion berichtet wurde und dass dies dem Ansehen der Bundeswehr und ihrer Angehörigen in der Öffentlichkeit abträglich war, muss er sich erschwerend zurechnen lassen (vgl. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252 ).
  • BVerwG, 28.05.1997 - 2 WD 52.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Betrug durch unrichtige

    Die in der Degradierung zum Oberstabsarzt liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. Mai 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 - ).
  • BVerwG, 27.07.2006 - 1 WB 15.06

    Förderung; Dienstvergehen; Härtefälle.

    Der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in ständiger Rechtsprechung den unzulässigen Einsatz dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot, in schweren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade geahndet und dabei diesem Dienstvergehen ein besonderes Gewicht beigemessen, wenn es von einem Soldaten in herausgehobener Vorgesetztenfunktion begangen wurde (Urteile vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - BVerwGE 103, 226 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.2001 - 2 WD 47.00

    Falschangabe der Wohnanschrift in einem Antrag auf Erstbewilligung von

    Die in der Degradierung liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewusst sein muss, dass er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe der Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 - BVerwG 2 WD 38.93 - , vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [233] = Buchholz 236.1 § 7 Nr. 3> und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).
  • BVerwG, 28.11.1996 - 2 WD 32.96

    Dienstvergehen eines Soldaten durch vorsätzliche Bereicherung zum Nachteil des

    Die in der Degradierung gegebenfalls liegende Härte für den Betroffenen ist im Ergebnis auch nicht unbillig, weil sie im Risikobereich eines für sein Handeln verantwortlichen Soldaten liegt, der sich bewußt sein muß, daß er bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen seine Dienstpflichten unter Umständen seinen Dienstgrad und seine Dienststellung in der Bundeswehr sowie die Höhe seiner Alimentation aufs Spiel setzt, die ihm der Dienstherr schuldet (vgl. Urteile vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [136]>, vom 7. Oktober 1993 - BVerwG 2 WD 8.93 -, vom 27. April 1994 BVerwG a.a.O., vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - und vom 7. Dezember 1995 - BVerwG 2 WD 20.95 -).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 WD 15.04
    Der erkennende Senat hat daher in ständiger Rechtsprechung das Dienstvergehen eines Einsatzes dienstlichen Personals und dienstlicher Mittel zu privaten Zwecken - je nach Schwere des Verstoßes - mit Gehaltskürzung und/oder Beförderungsverbot (vgl. u.a. Urteile vom 21. Januar 1986 - BVerwG 2 WD 31.85 - <BVerwGE 83, 105 = NZWehrr 1986, 249> und vom 16. Dezember 1987 - BVerwG 2 WD 22.87 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>), in schwereren Fällen auch mit Herabsetzung um einen oder mehrere Dienstgrade (vgl. Urteile vom 29. November 1990 - BVerwG 2 WD 28.90 - <BVerwGE 86, 366 [f.]>, vom 8. Februar 1990 - BVerwG 2 WD 22.89 und 23.89 - und vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 [f.] = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 3 = NZWehrr 1995, 252>) geahndet.
  • BVerwG, 23.04.1997 - 2 WD 42.96

    Beförderungsverbot wegen eines Dienstvergehens der entwürdigenden Behandlung

    Die Öffentlichkeit hätte auch kein Verständnis, wenn die für den Verfassungsauftrag der Bundeswehr bereitgestellten Steuergelder nicht ausschließlich für dienstliche Zwecke, sondern auch für private Interessen verwendet würden (vgl. Urteil vom 4. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 35.94 - <BVerwGE 103, 226 = NZWehrr 1995, 252>).
  • BVerwG, 21.07.1998 - 2 WD 5.98

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei fortgesetzter Hehlerei

  • BVerwG, 01.03.2000 - 2 WD 54.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Fälschung und Einreichung gefälschter

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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2284
BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94 (https://dejure.org/1995,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 24.01.1995 - 1 WB 68.94 (https://dejure.org/1995,2284)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 (https://dejure.org/1995,2284)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit der Bewertungen von Prüfungsteilen im Rahmen der Lehrgangsprüfung eines Soldaten der Bundeswehr - Umfang des Überdenkens der Prüfungsbewertung durch die Prüfer vor einer Gerichtsentscheidung - Anforderungen an die Möglichkeit zur ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 200
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Mit der erfolgreichen Teilnahme am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C erfüllt der Soldat die Voraussetzungen des § 20 Abs. 2 Satz 1 SLV und erwirbt das erforderliche Grundlagenwissen für eine Verwendung als Stabsoffizier; die Teilnahme an diesem Lehrgang hat demnach nicht nur Ausbildungs-, sondern auch Prüfungscharakter (vgl.Beschlüsse vom 13. Oktober 1976 - BVerwG 1 WB 74.76 - undvom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>).

    Die Einzelnote in der TSK-Klausur ist als selbständige truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbar (vgl.Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129>, vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>, vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 42.83 - undvom 8. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 62.83 -).

    Eine Nachprüfung findet jedenfalls dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich sind(Beschluß vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 1 WB 132.77 - m.w.N.; <BVerwGE 73, 376 [378]>).

    Die gerichtliche Nachprüfung darf freilich nicht in den Bereich der didaktischen Ausgestaltung des Unterrichtes hineinwirken (BVerwGE 73, 376 [379]).

    Insoweit sind an die Teilnehmer am Grundlehrgang der Fortbildungsstufe C die gleichen Anforderungen zu stellen wie an die Teilnehmer wissenschaftlicher Ausbildungsgänge (BVerwGE 73, 376 [379]).

  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Entsprechende Kontrollen durch die Prüfungsinstanzen selbst haben sowohl das Bundesverfassungsgericht (a.a.O.) als auch der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 24. Februar 1993 - BVerwG 6 C 35.92 - ), im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG nur dann für erforderlich gehalten, wenn es sich um Prüfungen handelt, die Voraussetzung für den Einstieg in das Berufsleben sind.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Insoweit, aber auch nur insoweit sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen (vgl. dazuBeschlüsse vom 17. April 1991 - BVerfG 1 BvR 419/81 - u.a. - <BVerfGE 84, 34> undvom 10. Oktober 1991 - BVerfG 1 BvR 991/91 - <NVwZ 1992, 657>).
  • BVerwG, 22.06.1994 - 6 C 37.92

    Prüfungsrecht - Prüfling - Obliegenheiten - Ausschlußfrist - Geltendmachung von

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Verwaltungsakt sei erst der abschließende Bescheid der Prüfungsbehörde mit der darin enthaltenen Feststellung des Prüfungsergebnisses (vgl.Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - undvom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -).
  • BVerfG, 10.10.1991 - 1 BvR 991/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die verwaltungsgerichtlichen Überprüfung

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Insoweit, aber auch nur insoweit sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen (vgl. dazuBeschlüsse vom 17. April 1991 - BVerfG 1 BvR 419/81 - u.a. - <BVerfGE 84, 34> undvom 10. Oktober 1991 - BVerfG 1 BvR 991/91 - <NVwZ 1992, 657>).
  • BVerwG, 06.11.1991 - 1 WB 42.91

    Verletzung von Rechten eines Untergebenen im militärischen Überordnungsverhältnis

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Der Maßnahmebegriff der Wehrbeschwerdeordnung ist weiter und erfaßt jedes Handeln, das geeignet ist, in den Rechtskreis des einzelnen Soldaten hineinzuwirken (vgl.Beschluß vom 6. November 1991 - BVerwG 1 WB 42.91 - <BVerwGE 93, 186>).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Verwaltungsakt sei erst der abschließende Bescheid der Prüfungsbehörde mit der darin enthaltenen Feststellung des Prüfungsergebnisses (vgl.Urteile vom 16. März 1994 - BVerwG 6 C 5.93 - undvom 22. Juni 1994 - BVerwG 6 C 37.92 -).
  • BVerwG, 08.05.1984 - 1 WB 62.83

    Beschwerde gegen die Benotung einer Seminararbeit eines Berufssoldaten -

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Die Einzelnote in der TSK-Klausur ist als selbständige truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbar (vgl.Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129>, vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>, vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 42.83 - undvom 8. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 62.83 -).
  • BVerwG, 28.03.1984 - 1 WB 42.83

    Beschränkung der gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen auf

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Die Einzelnote in der TSK-Klausur ist als selbständige truppendienstliche Maßnahme im Sinne von § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO anfechtbar (vgl.Beschlüsse vom 27. September 1978 - BVerwG 1 WB 73.77 - <BVerwGE 63, 129>, vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [f.]>, vom 28. März 1984 - BVerwG 1 WB 42.83 - undvom 8. Mai 1984 - BVerwG 1 WB 62.83 -).
  • BVerwG, 30.10.1979 - 1 WB 132.77

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.01.1995 - 1 WB 68.94
    Eine Nachprüfung findet jedenfalls dahin statt, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich sind(Beschluß vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 1 WB 132.77 - m.w.N.; <BVerwGE 73, 376 [378]>).
  • BVerwG, 07.02.1979 - 1 WB 4.78

    Beschwerde gegen die Verweigerung eines Personalgesprächs

  • BVerwG, 27.09.1978 - 1 WB 73.77

    Anforderungen an die Berücksichtigung der Rundungsvorschrift einer Prüfordnung im

  • BVerwG, 16.08.1974 - I WB 89.74

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 23.02.1972 - I WB 1.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 16.09.1971 - I WB 97.70

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 13.10.1976 - 1 WB 74.76

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.08.1980 - 1 WB 81.80

    Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens wegen hinreichenden Verdachts

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Das Gericht hat zu überprüfen, ob die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten worden sind, ob die Behörde bzw. ihre Prüfungskommission von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, ob sie ferner den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat, ob sie sich des weiteren bei der eigentlichen Beurteilung an allgemein gültige Wertungsmaßstäbe gehalten und schließlich das Willkürverbot nicht verletzt hat (stRspr; vgl. zusammenfassend Urteile vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245 und vom 3. März 1987 - BVerwG 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75 sowie Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 und vom 25. September 2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81 , jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 50.03

    Prüfungsentscheidung; Einzelnote; Wiederholungsprüfung;

    Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine Verwendung von Bedeutung sind, stellen Maßnahmen truppendienstlicher Art dar, die im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar sind (Beschlüsse vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - <BVerwGE 73, 376 [377]> und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - <BVerwGE 103, 200 [202] = Buchholz 236.11 § 20 SLV Nr. 1 = NZWehrr 1995, 249>).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - , vgl. auch Beschluss vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - ).

    Sie erstreckt sich darauf, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich waren (stRspr.: Beschlüsse vom 30. Oktober 1979 - BVerwG 1 WB 132.77 - m.w.N., vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - und vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - ).

    Insoweit sind fachliche Meinungsverschiedenheiten zwischen Prüfer und Prüfling der gerichtlichen Überprüfung nicht entzogen (BVerfG, Beschlüsse vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 - <BVerfGE 84, 34 = NJW 1991, 2005 = DVBl 1991, 801 = DÖV 1991, 794> und vom 10. Oktober 1991 - 1 BvR 991/91 - <NVwZ 1992, 657>; Beschluss vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - ).

    Für beamtenrechtliche Laufbahnprüfungen hat dies der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 1. Juni 1995 - BVerwG 2 C 16.94 - <BVerwGE 98, 324 [330] = Buchholz 232 § 18 BBG Nr. 3 = NVwZ 1997, 73 = DVBl 1995, 1243 = DÖV 1995, 1047 = DÖD 1996, 61>) für notwendig gehalten; für Laufbahnprüfungen zur Stabsoffizier-Qualifizierung hat der beschließende Senat dieses Erfordernis verneint (Beschluss vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - ).

  • BVerwG, 01.06.1995 - 2 C 16.94

    Beamtenrecht - Laufbahnprüfung - Beamtenanwärter - Einwendungen gegen

    Allerdings hat der 1. Wehrdienstsenat im Beschluß vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68/94 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen) eine Übertragung der Rechtsprechung zum Anspruch auf Überdenken der Prüfungsbewertung auf Laufbahnlehrgänge und Prüfungen innerhalb eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses - im entschiedenen Fall auf die Stabsoffizierprüfung von Offizieren - abgelehnt.
  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 64.11

    Anfechtung einer Einzelnote in einem Stabsoffizierlehrgang; Rechtsweg;

    Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine dienstliche Verwendung von Bedeutung sind, stellen Maßnahmen truppendienstlicher Art dar, die im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 = Buchholz 236.11 § 20 SLV Nr. 1 = NZWehrr 1995, 249 und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 = Buchholz 236.110 § 27 SLV 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 124).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbstständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376; vgl. ebenso Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 a.a.O.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich waren (stRspr: Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - , jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.2012 - 1 WB 68.11

    Anfechtung der Klausurbewertung eines Berufssoldaten im Prüfungsfach "Human- und

    Prüfungsentscheidungen, die für die Gestaltung der Laufbahn des Soldaten und damit letztlich für seine dienstliche Verwendung von Bedeutung sind, stellen Maßnahmen truppendienstlicher Art dar, die im Rechtsweg vor den Wehrdienstgerichten überprüfbar sind (vgl. z.B. Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200 = Buchholz 236.11 § 20 SLV Nr. 1 = NZWehrr 1995, 249 und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 - BVerwGE 124, 317 = Buchholz 236.110 § 27 SLV 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2006, 124).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats sind nicht nur Prüfungs-Abschlussnoten als solche selbstständig gerichtlich anfechtbar, sondern auch Einzelnoten, jedenfalls dann, wenn ihnen eine Außenwirkung zukommen kann (grundlegend: Beschluss vom 18. Mai 1982 - BVerwG 1 WB 148.78 - BVerwGE 73, 376; vgl. ebenso Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 a.a.O.).

    Sie erstreckt sich darauf, ob der Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen ist, ob er allgemein gültige Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet oder gegen Verfahrensvorschriften - vor allem gegen die einschlägigen Prüfungsbestimmungen - verstoßen hat, ob er sich bei der Bewertung der Leistungsnachweise von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen und ob die äußeren Prüfungsbedingungen für alle Prüfungsteilnehmer gleich waren (stRspr: Beschlüsse vom 24. Januar 1995 a.a.O. und vom 9. November 2005 - BVerwG 1 WB 50.03 , jeweils m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 19/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zusammenfassend Urteil vom 16. Mai 2007 3 C 8.06 , BVerwGE 129, 27 = DÖV 2007, 797 = NJW 2007, 2790 = UPR 2007, 444, unter Hinweis auf: Urteile vom 26. Juni 1980 2 C 8.78 , BVerwGE 60, 245, und vom 3. März 1987 1 C 16.86 , BVerwGE 77, 75, sowie Beschlüsse vom 24. Januar 1995 1 WB 68.94 , BVerwGE 103, 200, und vom 25. September 2002 1 WB 27.02 , BVerwGE 117, 81, jeweils m.w.N.
  • VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 3395/06

    Vorlage der Tarifanzeige für eine fundierte Offenkundigkeitsprüfung der

    Kommt der Bundesnetzagentur damit insgesamt bei der Marktdefinition nach § 10 TKG ein - allerdings durch die Vorgabe der "weitestgehenden" Berücksichtigung der Märkteempfehlung der EU- Kommission begrenzter - Beurteilungsspielraum zu, so ist die gerichtliche Überprüfung der von der Präsidentenkammer getroffenen Festlegung der maßgeblichen Märkte darauf beschräkt, ob diese die Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, ob sie ihrer Entscheidung einen zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt zugrunde gelegt hat, ob sie sich an allgemein gültige Bewertungsgrundsätze und -maßstäbe gehalten hat, ob sie bei ihrer Entscheidung die konkurrierenden Belange nicht schwerwiegend, d.h. in einer zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis stehenden Weise fehlgewichtet hat, ob sie objektive Kriterien zugrunde gelegt und das Willkürverbot nicht verletzt hat und ob sie ihre Beurteilung so ausführlich und nachvollziehbar begründet hat, dass dem Gericht die ihm obliegende beschränkte inhaltliche Kontrolle möglich wird, vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1971 - BVerwG I C 31.68 - BVerwGE 39, 198, 204; Urteil vom 26.6.1980 - BVerwG 2 C 8.78 - BVerwGE 60, 245, 246; Urteil vom 25.6.1981 - BVerwG 3 C 35.80 - BVerwGE 62, 330, 340; Urteil vom 3.3.1987 - BVerwG 1 C 16.86 - BVerwGE 77, 75, 85; Beschluss vom 24.1.1995 - BVerwG 1 WB 68.94 - BVerwGE 103, 200, 204; Beschluss vom 25.9.2002 - BVerwG 1 WB 27.02 - BVerwGE 117, 81, 82; Urteil vom 16.5.2007 - BVerwG 3 C 8.06 - juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 21/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zusammenfassend Urteil vom 16. Mai 2007 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27 = DÖV 2007, 797 = NJW 2007, 2790 = UPR 2007, 444, unter Hinweis auf: Urteile vom 26. Juni 1980 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, und vom 3. März 1987 - 1 C 16.86 -, BVerwGE 77, 75, sowie Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 -, BVerwGE 103, 200, und vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 -, BVerwGE 117, 81, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 14/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

    Ständige Rechtsprechung des BVerwG; vgl. zusammenfassend Urteil vom 16. Mai 2007 3 C 8.06 -, BVerwGE 129, 27 = DÖV 2007, 797 = NJW 2007, 2790 = UPR 2007, 444, unter Hinweis auf: Urteile vom 26. Juni 1980 2 C 8.78 -, BVerwGE 60, 245, und vom 3. März 1987 - 1 C 16.86 -, BVerwGE 77, 75, sowie Beschlüsse vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 -, BVerwGE 103, 200, und vom 25. September 2002 - 1 WB 27.02 -, BVerwGE 117, 81, jeweils m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2002 - 1 A 1451/00
    vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 1995 - 1 WB 68.94 -, BVerwGE 103, 200; Beschluss vom 12. November 1992 - 6 B 36.92 -, a.a.O., OVG NRW, Urteil vom 6. Mai 1999 - 12 A 4474/96 -.
  • VG Köln, 05.09.2007 - 21 K 4193/06

    Gerichtliche Überprüfung der Festlegung der Präsidentenkammer der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 22/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2008 - 8 D 15/07

    Klagen gegen Gemeinschaftskraftwerk Veltheim abgewiesen

  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

  • VG Kassel, 10.07.2013 - 1 K 132/11

    Entlassung eines Soldaten auf Zeit

  • BVerwG, 15.01.1997 - 1 WB 59.96

    Begründungsfrist in Verfahren vor den Truppendienstgerichten - Bezugnahme auf

  • BVerwG, 29.08.1995 - 1 WB 52.95

    Dienstpflichtverletzung eines Soldaten - Verhängen von Disziplinarmaßnahmen

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 33.99

    Versäumung der Beschwerdefrist

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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.02.1995 - 2 WDB 2.95   

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https://dejure.org/1995,9046
BVerwG, 09.02.1995 - 2 WDB 2.95 (https://dejure.org/1995,9046)
BVerwG, Entscheidung vom 09.02.1995 - 2 WDB 2.95 (https://dejure.org/1995,9046)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Februar 1995 - 2 WDB 2.95 (https://dejure.org/1995,9046)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Förmliche Erteilung eines "Ausdrücklichen Hinweises" als Hinderungsgrund für die Durchführung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens - Wechsel in der Person des Disziplinarvorgesetzten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 212
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 16.78

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Entlassung eines Soldaten

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 2 WDB 2.95
    Erwägungen darüber, ob die Sanktion einer dienstlichen Verfehlung angemessen ist und ob der Soldat auf Zeit im Hinblick auf die Art und Schwere der Dienstpflichtverletzung noch tragbar oder untragbar ist, sind deshalb im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG nicht gerechtfertigt (vgl.Beschlüsse vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [363 f.]> undvom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - <BVerwGE 91, 62 [64 f.]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.09.1992 - 2 C 17.91

    Der Genuss von Rauschgift an Bord eines Schiffes rechtfertigt bei einem

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 2 WDB 2.95
    Erwägungen darüber, ob die Sanktion einer dienstlichen Verfehlung angemessen ist und ob der Soldat auf Zeit im Hinblick auf die Art und Schwere der Dienstpflichtverletzung noch tragbar oder untragbar ist, sind deshalb im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG nicht gerechtfertigt (vgl.Beschlüsse vom 31. Januar 1980 - BVerwG 2 C 16.78 - <BVerwGE 59, 361 [363 f.]> undvom 24. September 1992 - BVerwG 2 C 17.91 - <BVerwGE 91, 62 [64 f.]> jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 26.04.1973 - II WD 26.72

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Landung eines Bundeswehrhubschraubers in

    Auszug aus BVerwG, 09.02.1995 - 2 WDB 2.95
    Da somit die Einschränkungen, die sich für den Disziplinarvorgesetzten aus § 32 Abs. 2 WDO ergeben, grundsätzlich nicht für die Entscheidung der Einleitungsbehörde gelten, deren Absehensentscheidung einer nachträglichen Einleitung, etwa auch auf Weisung einer übergeordneten Einleitungsbehörde, nicht entgegensteht (vgl.Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 -), kann ein Verstoß gegen einen Vertrauenstatbestand hier schon deshalb nicht angenommen werden, weil der Divisionskommandeur weder als Entlassungsdienststelle noch als Einleitungsbehörde von einer disziplinargerichtlichen Verfolgung gegenüber dem früheren Soldaten abgesehen hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2012 - 1 A 846/12

    Wiederholtes Zuspätkommen und anderer Ungehorsam als Gefährdung der militärischen

    vgl. zum Verhältnis von fristloser Entlassung und Disziplinarmaßnahmen BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 2 WDB 2, 95 -, BVerwGE 103, 212 = juris, Rn. 4 m. w. N.
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2015 - 2 LB 3/15

    Fristlose Entlassung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis auf Zeit; in Zweifel

    Nicht jeder eine Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG rechtfertigende Sachverhalt lässt zugleich auch eine Disziplinarmaßnahme angezeigt erscheinen, und nicht jedes disziplinarrechtlich erhebliche Verhalten ist im Rahmen des § 55 Abs. 5 SG relevant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 2 WDB 2, 95 -, BVerwGE 103, 212 = juris, Rn. 4 mwN, OVG Münster, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 1 A 846/12 - juris Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 1 A 1187/08

    Fristlose Entlassung aus dem Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit wegen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 2 WDB 2, 95 -, BVerwGE 103, 212 = juris, dort Rn. 4, sowie Scherer/Alff/Poretschkin, Soldatengesetz, a.a.O., § 55 Rn. 18, jeweils m.w.N.
  • VG München, 17.08.2017 - M 21 S 17.2245

    Fristlose Entlassung aus der Bundeswehr wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls

    Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an "abgesehen von der Dienstpflichtverletzung" unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (zu allem: BVerwG vom 09.02.1995 - 2 WDB 2, 95 - BVerwGE 103, 212 = NZWehrr 1995, 121 = DokBer B 1995, 275 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 14).
  • VG Kassel, 19.09.2019 - 1 L 2103/19

    Fristlose Entlassung eines Zeitsoldaten ist rechtswidrig, wenn der

    Nicht jeder eine Entlassung gemäß § 55 Abs. 5 SG rechtfertigende Sachverhalt lässt zugleich auch eine Disziplinarmaßnahme angezeigt erscheinen, und nicht jedes disziplinarrechtliche erhebliche Verhalten ist im Rahmen des § 55 Abs. 5 Soldatengesetz relevant (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Februar 1995 - 2 WDB 2/95, juris Rn. 4; OVG NRW, Urteil vom 5. Dezember 2012 - 1 A 846/12, juris Rn. 56).
  • VG München, 05.04.2013 - M 21 K 11.4664

    Verspätetes Erscheinen zum Dienst in alkoholbedingt dienstunfähigem Zustand

    Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an "abgesehen von der Dienstpflichtverletzung" unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (zu allem: BVerwG vom 09.02.1995 - 2 WDB 2, 95 - BVerwGE 103, 212 = NZWehrr 1995, 121 = DokBer B 1995, 275 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 14).
  • VG München, 22.03.2013 - M 21 K 11.1439

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst unter Manipulation des Schichtplans

    Fristlose Entlassung und Disziplinarmaßnahme sind rechtlich nebeneinander stehende, an "abgesehen von der Dienstpflichtverletzung" unterschiedliche Voraussetzungen anknüpfende Maßnahmen mit unterschiedlichen Zielsetzungen (zu allem: BVerwG vom 09.02.1995 - 2 WDB 2, 95 - BVerwGE 103, 212 = NZWehrr 1995, 121 = DokBer B 1995, 275 = Buchholz 236.1 § 55 SG Nr. 14).
  • VG Münster, 08.11.2002 - 10 L 1439/02

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 2 WDB 2, 95 -, BVerwGE 103, 212.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1995 - 2 WDB 4.94   

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BVerwG, 22.05.1995 - 2 WDB 4.94 (https://dejure.org/1995,16166)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 2 WDB 4.94 (https://dejure.org/1995,16166)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4.94 (https://dejure.org/1995,16166)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrdisziplinarrecht - Früherer Soldat - Verlust des Dienstgrades - Aberkennung des Ruhegehaltes

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 71
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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.05.1995 - 2 WDB 4.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,7312
BVerwG, 22.05.1995 - 2 WDB 4.95 (https://dejure.org/1995,7312)
BVerwG, Entscheidung vom 22.05.1995 - 2 WDB 4.95 (https://dejure.org/1995,7312)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Mai 1995 - 2 WDB 4.95 (https://dejure.org/1995,7312)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 237
  • NVwZ 1996, 71 (Ls.)
  • DB 4, 95
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 SG setzt zunächst voraus, dass der betreffende Unteroffizier nach den für seine Wiederverwendung maßgeblichen Rechtsvorschriften erneut in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden kann (vgl. dazu Beschluss vom 22. Mai 1995 - BVerwG 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 = Buchholz 236.1 § 53 SG Nr. 1 und Urteil vom 28. November 2007 - BVerwG 2 WD 28.06 - ; Scherer/Alff, SG, 7. Aufl. 2003, § 17 Rn. 39).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    Ein Verstoß gegen § 17 Abs. 3 SG setzt voraus, dass der betreffende Offizier nach den für seine Wiederverwendung maßgeblichen Rechtsvorschriften erneut in ein Wehrdienstverhältnis berufen werden kann (vgl. dazu Beschluss vom 22. Mai 1995 - BVerwG 2 WDB 4, 95 - BVerwGE 103, 237 = Buchholz 236.1 § 53 Nr. 1; Scherer/ Alff, SG, 7. Aufl. 2003, § 17 Rn. 39).
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