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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94   

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https://dejure.org/1996,326
BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1996 - 7 C 20.94 (https://dejure.org/1996,326)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschluss; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb; Unredlichkeit; Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts; Eigenheimerwerb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Offene Vermögensfragen: Zivilrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs als Voraussetzung für den Rückübertragungsausschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1361
  • ZIP 1996, 723
  • NVwZ 1996, 717 (Ls.)
  • NJ 1996, 324
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 30.06.1994 - 7 C 24.93

    Vermögensfragen - Veräußerungsgeschäft - Wirksamkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Der Senat hat bereits entschieden, daß ein vermögensrechtlicher Rückübertragungsanspruch nach § 1 Abs. 1 Buchst. c VermG nicht die Wirksamkeit des zum Schädigungstatbestand gehörenden Veräußerungsgeschäfts voraussetzt; maßgeblich ist vielmehr allein, ob dem Erwerber eine Eigentümerstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (BVerwGE 96, 178 ff.).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 7 B 185.93

    Eintragung eines Erwerbers in das Grundbuch als Voraussetzung für einen eine

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Richtig ist zwar, daß nach der Rechtsprechung des Senats redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 VermG einen, wie die Revision formuliert, "Vollerwerb" voraussetzt, allerdings allein in dem Sinne, daß neben dem Abschluß eines auf Eigentumsübertragung zielenden Rechtsgeschäfts die Eintragung im Grundbuch hinzukommen muß (vgl. den Beschluß des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 -).
  • BVerwG, 19.01.1995 - 7 C 42.93

    Restitution bei Treuhandübertragung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 20.94
    Eine daraus abgeleitete Unredlichkeit der Beigeladenen im Sinne des § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG scheidet jedoch schon deswegen aus, weil nach der Rechtsprechung des Senats der Tatbestand dieser Norm voraussetzt, daß der Verstoß gegen das DDR-Recht bei objektiver Betrachtung die Absicht erkennen läßt, den Erwerbsvorgang gezielt zu beeinflussen (BVerwGE 97, 286 ff. [290]).
  • BVerwG, 31.07.1997 - 7 C 28.96

    Redlicher Erwerb - Stichtag - Anbahnung - Grundstücksverkehrsgenehmigung -

    a) Wie der Senat mehrfach entschieden hat (vgl. Beschluß vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 7 B 185.93 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 3; Beschluß vom 26. September 1994 - BVerwG 7 B 50.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 9; Beschluß vom 23. Januar 1995 - BVerwG 7 B 192.94 - Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 13 = VIZ 1995, 291; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 = NJW 1996, 1361 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 20/94]), setzt ein Erwerb im Sinne dieser Vorschrift nach der hierfür maßgeblichen Rechtslage die Eintragung im Grundbuch voraus (Art. 233 § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EGBGB; § 26 Abs. 2, § 295 Abs. 2, § 297 Abs. 2 Satz 1 ZGB-DDR; § 1 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Eigenheime, Miteigentumsanteile und Gebäude für Erholungszwecke vom 19. Dezember 1973 (GBl I S. 578); § 4 Abs. 1 und 2 des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude vom 7. März 1990 (GBl I S. 157)).

    Etwas anderes folgt nicht aus dem Umstand, daß nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ein redlicher Erwerb im Sinne von § 4 Abs. 2 Satz 1 VermG nicht die zivilrechtliche Wirksamkeit des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts voraussetzt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 30.04.2003 - 8 C 10.02

    Redlicher Erwerb; Grundstückskauf; Zweiterwerb; Schwarzgeldabrede;

    Das folgt aus § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, wonach ein möglicherweise zu zivilrechtlicher Unwirksamkeit führender Rechtsverstoß für die Annahme der Unredlichkeit allein nicht genügt, vielmehr die Kenntnis bzw. fahrlässige Unkenntnis des Erwerbers hiervon und sein fehlendes Vertrauen in den Bestand der Eigentümerstellung hinzukommen muss (stRspr des BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25; Urteil vom 19. Januar 1995 - BVerwG 7 C 42.93 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 12).
  • BVerwG, 16.10.1997 - 7 C 7.97

    Rechtsänderung im Revisionsverfahren - Revisionsverfahren und Rechtsänderung -

    Zwar setzt ein redlicher Erwerb nicht voraus, daß das zugrundeliegende Rechtsgeschäft zivilrechtlich wirksam war, wenn dem Erwerber eine Rechtsstellung verschafft wurde, die gemessen an der Rechtswirklichkeit in der DDR unangreifbar war (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 20.94 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 25 S. 62 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94   

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BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94 (https://dejure.org/1996,973)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1996 - 7 C 51.94 (https://dejure.org/1996,973)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragung eines Grundstücks - Anwendbarkeit einer Stichtagsregelung - Enteignung eines Grundstücks in der ehemaligen DDR

  • grundeigentum-verlag.de

    Rückübertragungsanspruch; Restitutionsanspruch; Schädigungstatbestand; diskriminierende Entschädigung

  • rechtsportal.de

    Offene Vermögensfragen: Aufklärungspflicht hinsichtlich diskriminierender interner Anweisungen bei Entschädigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1296
  • ZIP 1996, 765
  • NVwZ 1996, 717 (Ls.)
  • NJ 1996, 384
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 11.93

    Vermögensfragen - Enteignung - Aufbaugesetz

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    »Behörden und Gerichte sind bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich (§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG) festgesetzt wurde (im Anschluß an BVerwGE 95, 289).

    Sie will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 [291 f.]).

    Wie im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. dargelegt, sind ein typisches Beispiel für derartige interne Anweisungen die Beschlüsse des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 (abgedruckt in der Schriftenreihe des Bundesamts zur Regelung offener Vermögensfragen, Heft 1: Behandlung des in der ehemaligen DDR belegenen Grundbesitzes von Berechtigten außerhalb des Gebietes; ferner bei Fieberg/Reichenbach, Enteignung und offene Vermögensfragen in der DDR, Bd. II, 2. Aufl. 1992).

    Der Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ist aber, wie bereits im Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - aaO. bemerkt, nicht auf diese Fallgruppe beschränkt.

  • BVerwG, 24.03.1994 - 7 C 16.93

    Aufbaugesetz - Enteignung - Baulandgesetz - Entschädigungslose Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Sie betrifft nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den maßgebenden Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - VIZ 1995, 708 = ZOV 1995, 477 m.w.N.).

    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.

  • BVerwG, 31.08.1995 - 7 C 39.94

    Bauland-Enteignung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Sie betrifft nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt darin liegt, daß bereits nach den maßgebenden Vorschriften der DDR eine Entschädigung generell ausgeschlossen war (stRspr des erkennenden Senats seit dem Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284 [286 f.]; vgl. zuletzt etwa Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - VIZ 1995, 708 = ZOV 1995, 477 m.w.N.).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 10.94

    Investitionsbescheinigung - Abtretung des Rückübertragungsanspruchs - Anfechtung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Soweit sich die Revision für ihre Ansicht auf Art. 14 GG beruft, geht dies schon deshalb fehl, weil die vom Vermögensgesetz gewährten Rückübertragungsansprüche als Wiedergutmachungsleistungen ihre Wurzeln ausschließlich im Rechts- und Sozialstaatsgedanken und nicht in der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie oder in anderen Grundrechten haben (vgl. BVerfGE 84, 9O [126]; BVerwG, Urteil vom 6. April 1995 - BVerwG 7 C 10.94 - BVerwGE 98, 147 [150] = VIZ 1995, 412).
  • BVerwG, 06.04.1995 - 7 C 11.94

    Vermögensrecht - Restitutionsanspruch - Kommunaler Alteigentümer-Schlachthof -

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.
  • BVerwG, 22.06.1995 - 7 C 16.94

    Restitution zugeordneten Kommunalvermögens

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Im übrigen ist bereits in den Urteilen des erkennenden Senats vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.94 - und - BVerwG 7 C 11.94 - BVerwGE 95, 284 und 289 näher dargelegt, aus welchen Gründen § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG nur den Eigentumszugriff aufgrund genereller diskriminierender Entschädigungsregelungen betrifft.
  • BVerwG, 16.03.1995 - 7 C 39.93

    Übernahme in das Volkseigentum wegen Überschuldung

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1996 - 7 C 51.94
    Dies geschah etwa dadurch, daß Entschädigungsregelungen scheinbar für alle Eigentümer galten, während in Wahrheit für DDR-Bürger regelmäßig oder gar ausschließlich bestimmte günstigere Ausnahmevorschriften angewendet wurden (zu einem Beispielsfall vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 1995 - BVerwG 7 C 39.93 - BVerwGE 98, 87 [91 f.] = VIZ 1995, 344 [346]).
  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 8.97

    Wassermühle; Enteignung Grundstück; Aufbaugesetz; Volkseigentum; Veräußerung an

    Die Vorschrift will damit solche Enteignungen erfassen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen angewendet wurden, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 ; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Zur Anwendung kamen dabei typischerweise unveröffentlichte, meist auch besonderer Geheimhaltung unterliegende Anweisungen, weil es die DDR aus naheliegenden Gründen vermieden hat, die Diskriminierung gebietsfremder Eigentümer durch den Erlaß entsprechender Rechtsnormen offen anzuordnen (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 -, a.a.O.).

    Die Steuervorschrift unterfällt auch nicht der weiteren Fallgruppe diskriminierender Enteignungsentschädigungen, bei der der Eigentumszugriff aufgrund einer Regelung erfolgte, deren genereller Zweck es war, Grundstücke von "West-Eigentümern" auf möglichst kostengünstige Weise in Volkseigentum zu überführen, um so die Ausgangsposition der DDR bei Verhandlungen über "offene Vermögensfragen" mit "kapitalistischen Staaten" langfristig zu verbessern (vgl. Anlage 1 Nr. 2 zum Beschluß des DDR-Ministerrats vom 28. Juli 1977, a.a.O., S. 106 ff.; s. dazu näher Urteil vom 18. Januar 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 10.05.1996 - 7 B 74.96

    Offene Vermögensfragen: Zuständigkeit der Vermögensämter bezüglich im Eigentum

    Nach dieser Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 16.93 - BVerwGE 95, 284; Urteil vom 31. August 1995 - BVerwG 7 C 39.94 - Buchholz 112 § 1 VermG Nr. 53; Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 = VIZ 1996, 206) betrifft der Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. a VermG nur solche Enteignungen, deren besonderer Unrechtsgehalt in dem diskriminierenden und gerade deshalb entschädigungslos bleibenden Zugriff des Staates auf das entzogene Eigentum liegt.

    Ebensowenig läßt sich den Ausführungen der Beschwerde zum Schädigungstatbestand des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG ein Bedarf nach weiterer grundsätzlicher Klärung der Rechtslage entnehmen; auch insoweit ist auf die bereits vorliegende Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu verweisen (vgl. zuletzt Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - a.a.O., m.w.N.).

  • BVerwG, 04.03.1998 - 7 B 388.97

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der Aufklärungsrüge

    Die Vorschrift des § 1 Abs. 1 Buchst. b VermG erfaßt solche Enteignungen, bei denen gegenüber den Betroffenen in bewußter Abkehr von den ansonsten für Bürger der früheren DDR geltenden einschlägigen Vorschriften generell Entschädigungsbestimmungen zur Anwendung kamen, die den diskriminierenden Zugriff auf das Eigentum erleichtern sollten (grundlegend BVerwG, Urteil vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289; zuletzt Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - NJW 1996, 1296 [BVerwG 18.01.1996 - 7 C 51/94] = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61).

    Behörden und Gerichte sind daher bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich festgesetzt wurden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - a.a.O.).

  • BVerwG, 05.03.1998 - 7 C 30.97

    Machtmißbrauch durch Enteignung von "Westgrundstücken"

    Dies ist im vorliegenden Zusammenhang für die Gruppe der "westeigentümer" ebenso eindeutig der Fall wie bei der Benachteiligung derselben Gruppe im Zusammenhang mit diskriminierend niedrigen Entschädigungen i.S % d.§ 1 Abs. 1 Buchst. b VermG (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 m.w.N.); mit in der DDR ansässigen Eigentümern hätte hier wie dort schwerlich ohne erhebliche Konflikte ähnlich umgegangen werden können.
  • VG Schwerin, 26.10.1999 - 7 A 1915/95

    Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz; Vorliegen einer

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  • BVerwG, 07.06.1999 - 8 B 99.99
    Aus den für die Auslegung des § 1 Abs. 1 lit. b VermG maßgeblichen Urteilen vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 -(BVerwGE 95, 289 [291]) und vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - (NJW 1996, 1296 ) geht zweifelsfrei hervor, daß eine "solche generelle Diskriminierung schon dann gegeben ist, wenn die Entschädigung auf der Grundlage interner Beschlüsse, Erlasse u.ä.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat auch bereits entschieden, daß "ein typisches Beispiel für derartige interne Anweisungen die Beschlüsse des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und 28. Juli 1977 ." sind; die dort für "Westgrundstücke" angeordnete Sonderbehandlung (z.B. Verkehrswertberechnung allein nach dem Ertragswert, Einsatz speziell ausgesuchter "zuverlässiger" Gutachter etc.) hat es als "manipulative Maßnahmen" bezeichnet (Urteil vom 18. Januar 1996, aaO.).

  • BVerwG, 18.10.2000 - 8 C 13.99

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Anmeldeerklärung in eigenem

    Bei der Wertermittlung ist der von dem MfS ausgesuchte Bauingenieur B. entsprechend den Beschlüssen des Präsidiums des Ministerrats vom 23. Dezember 1976 und vom 28. Juli 1977 i.V.m. Ziff. 2.3 der dem letzgenannten Beschluss beigefügten "Information" (vgl. Urteile vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20 S. 18 , vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61, S. 176 und vom 5. März 1998 - BVerwG 7 C 8.97 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 140 S. 424) nur von dem Ertragswert ausgegangen und hat den Sachwert des Grundstücks (Einheitswert 40 100 RM) bei der Wertermittlung unberücksichtigt gelassen.
  • BVerwG, 08.10.2014 - 8 B 61.14

    Erlösauskehr aus dem Verkauf eines Mietwohngrundstücks

    Die Beschwerde zeigt auch nicht ansatzweise auf, inwiefern das Verwaltungsgericht von den angeführten Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. März 1994 - BVerwG 7 C 11.93 - (BVerwGE 95, 289 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 20) und vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - (Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61) abgewichen sein soll.
  • BVerwG, 26.04.1999 - 8 B 67.99

    Republikflucht; Entzug des dinglichen Nutzungsrechts; generelle

    Das angefochtene Urteil widerpricht aber auch nicht dem im Rahmen der Beschwerdebegründung darüber hinaus erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Januar 1996 BVerwG 7 C 51.94 - (NJW 1996, 1296).
  • BVerwG, 24.07.1998 - 8 B 22.98

    Zurückweisen einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Revisionsgrund - Begriff der

    Behörden und Gerichte sind daher bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte verpflichtet zu ermitteln, ob eine Enteignungsentschädigung auf der Grundlage diskriminierender interner Anweisungen niedriger als für DDR-Bürger üblich festgesetzt wurde (vgl. Urteil vom 18. Januar 1996 - BVerwG 7 C 51.94 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 61 S. 175 ).
  • BVerwG, 04.08.2000 - 7 B 43.00

    Anforderungen an die Darlegung des Revisionsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung

  • BVerwG, 12.11.1997 - 7 B 374.97

    Entschädigungspflichtigkeit einer Enteignung auf Grundlage des Aufbaugesetzes -

  • BVerwG, 04.06.1998 - 8 B 39.98

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 21.03.2001 - 8 B 41.01

    Geltendmachung einer Divergenzrüge - Gerichtliche Aufklärungspflicht hinsichtlich

  • VG Berlin, 21.11.1997 - 31 A 316.94

    Enteignung eines Grundstücks ; Rückübertragung eines Grundstücks; Zahlung von

  • BVerwG, 06.11.1997 - 7 B 351.97

    Beschwerde wegen der Abweichung zweier Entscheidungen - Inanspruchnahme einer zu

  • BVerwG, 28.04.2003 - 7 B 60.02
  • BVerwG, 19.11.1996 - 7 B 272.96

    Beantragung der Feststellung der Berechtigung nach dem Vermögensgesetz (VermG) in

  • VG Berlin, 19.09.1996 - 29 A 86.93

    Anspruch auf die Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz;

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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94   

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https://dejure.org/1995,1339
BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94 (https://dejure.org/1995,1339)
BVerwG, Entscheidung vom 29.09.1995 - 1 B 236.94 (https://dejure.org/1995,1339)
BVerwG, Entscheidung vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 (https://dejure.org/1995,1339)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 717
  • DVBl 1996, 216 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 23.02.1993 - 1 C 45.90

    Staatenlose - Aufenthalt - Palästinenser - Kinder - Jugendliche - Dauernder

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Der beschließende Senat hat entschieden, daß der Begriff gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne der §§ 85 f. AuslG im wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff dauernder Aufenthalt im Sinne des Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl I S. 1101) - AG-StlMindÜbk - (BVerwGE 92, 116 [123]).

    Nicht erforderlich ist, daß der Aufenthalt mit Willen der Ausländerbehörde auf grundsätzlich unbeschränkte Zeit angelegt ist und sich zu einer voraussichtlich dauernden Niederlassung verfestigt hat (BVerwGE 92, 116 [121]).

    Ebenso wie hinsichtlich des dauernden Aufenthalts im Sinne des Art. 2 AG-StlMindÜbk ist auch hier an Art. 1 § 30 Abs. 3 S. 2 SGB-AT anzuknüpfen (vgl. BVerwGE 92, 116 [123 f. ]).

  • BSG, 23.02.1988 - 10 RKg 17/87

    Kindergeldanspruch - Asylbewerber - Rechtskräftige Ablehnung des Asylantrages -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 [53] mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).

    Diese Voraussetzung wurde bei Ausländern aus Staaten bejaht, in die wegen der dort herrschenden politischen Verhältnisse auf unabsehbare Zeit nicht abgeschoben wird (Urteile vom 16. Dezember 1987 - 11 a REg 3/87 - InfAuslR 1988, 112 [113] und vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - aaO.).

  • BSG, 20.05.1987 - 10 RKg 18/85

    Befristete Aufenthaltserlaubnis - Ausländer - Aufenthalt - Kindergeld

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 [53] mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).
  • BVerwG, 18.02.1981 - 6 C 159.80

    Verwaltungsgerichtsverfahren - Beweiswürdigung im Einzelfall -

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Das Urteil muß erkennen lassen, daß das Gericht den ermittelten Tatsachenstoff wertend gesichtet hat und in welchen konkreten Bezug es ihn zu den angewendeten Rechtsnormen gesetzt hat (BVerwGE 61, 365 [368]).
  • BSG, 17.05.1989 - 10 RKg 19/88

    Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet als Prognoseentscheidung,

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 [53] mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).
  • BSG, 14.09.1989 - 4 REg 7/88

    Gewöhnlicher Aufenthalt iS. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 BErzGG bei Asylbewerbern

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts hat ein Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet, wenn nach dem Ausländerrecht und der Handhabung der einschlägigen Ermessensvorschriften durch die Behörden davon auszugehen ist, daß der Ausländer nicht nur vorübergehend, sondern auf unabsehbare Zeit im Bundesgebiet bleiben kann (Urteile vom 20. Mai 1987 - 10 RKg 18/85 - InfAuslR 1988, 52 [53] mit ablehnender Anmerkung von Rittstieg, vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - EZAR 451 Nr. 4, S. 3, vom 17. Mai 1989 - 10 RKg 19/88 - EZAR 450 Nr. 6, S. 3 und vom 14. September 1989 - 4 REg 7/88 - SozR 7833 BErzGG Nr. 7).
  • BSG, 16.12.1987 - 11a REg 3/87

    Asylbewerber - Aufenthalt - Ablehnung - Antrag - Duldung

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Diese Voraussetzung wurde bei Ausländern aus Staaten bejaht, in die wegen der dort herrschenden politischen Verhältnisse auf unabsehbare Zeit nicht abgeschoben wird (Urteile vom 16. Dezember 1987 - 11 a REg 3/87 - InfAuslR 1988, 112 [113] und vom 23. Februar 1988 - 10 RKg 17/87 - aaO.).
  • BVerwG, 28.09.1993 - 1 C 1.93

    Staatsangehörigkeit - Einbürgerung - Streitwert - Wartefrist - Unterbrechung der

    Auszug aus BVerwG, 29.09.1995 - 1 B 236.94
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 13 Abs. 1 S. 1 GKG (vgl. Beschluß vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 76).
  • BVerwG, 04.06.1997 - 1 C 25.96

    Ausländerrecht - Bestimmung des gewähnlichen Aufenthalts bei Verbüßung einer

    Nr. 1 und vom 28. September 1993 - BVerwG 1 C 1.93 - Buchholz a.a.O. Nr. 2; Beschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 18.11.2004 - 1 C 31.03

    Gewöhnlicher Aufenthalt; dauernder Aufenthalt; rechtmäßiger Aufenthalt;

    Ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs kann auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).

    Der Gesetzgeber ging nämlich davon aus, dass aus der Erfüllung der in dieser Vorschrift aufgeführten Voraussetzungen generell auf das Vorhandensein einer Integration in die deutschen Lebensverhältnisse geschlossen werden kann (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG Nr. 1 = NVwZ 1996, 717).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2024 - 19 A 1390/18

    Staatsangehörigkeitsausweis Geburtsorterwerb Vaterschaftsanerkennung Gewöhnlicher

    Ausschlaggebend für das Vorliegen einer Unterbrechung des gewöhnlichen Inlandsaufenthalts in der Zeit vor dem 1. Januar 2005 war nach § 89 Abs. 1 Satz 1 AuslG 1990, ob der Auslandsaufenthalt bis zu sechs Monaten gedauert hatte, während die Zahl der Auslandsaufenthalte grundsätzlich unerheblich war (wie BVerwG, Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, StAZ 1996, 176, juris, Rn. 7).

    BVerwG, Urteile vom 1. Juni 2017 - 1 C 16.16 -, BVerwGE 159, 85, juris, Rn. 12, vom 26. April 2016 - 1 C 9.15 -, BVerwGE 155, 47, juris, Rn. 12 f., vom 19. Oktober 2011 - 5 C 28.10 -, BVerwGE 141, 94, juris, Rn. 10, und vom 18. November 2004 - 1 C 31.03 -, BVerwGE 122, 199, juris, Rn. 12; Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, juris, Rn. 9 ff., vgl. auch EuGH-Vorlagebeschluss vom 14. Mai 2019 - 1 C 5.18 -, juris, Rn. 47 f. (zu § 3 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b AsylG), Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, NVwZ-RR 2013, 338, juris, Rn. 16 (zu § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG); OVG NRW, Urteil vom 1. August 2013 - 19 A 2380/12 -, juris, Rn. 12 m. w. N., vgl. auch Beschluss vom 22. Juli 2021 - 19 A 3718/19 -, juris, Rn. 8 (zu § 3 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a VwVfG); Bay. VGH, Beschluss vom 14. Oktober 2016 - 5 C 16.664 -, juris, NVwZ-RR 2017, 308, Rn. 8.

    BVerwG, Beschluss vom 29. September 1995 - 1 B 236.94 -, StAZ 1996, 176, juris, Rn. 7; Gesetzentwurf des Zuwanderungsgesetzes, BT-Drucks. 14/7387 vom 8. November 2001, S. 108; BMI, Nr. 4.3.1.3 Abs. 2 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsrecht (StAR-VwV) vom 13. Dezember 2000 (GMBl. 2001, 122); dazu Hailbronner/Gnatzy, in: Hailbronner/Kau/Gnatzy/Weber, Staatsangehörigkeitsrecht, 7. Aufl. 2022, § 12b StAG, Rn. 1 f.

  • BVerwG, 19.03.2002 - 1 C 19.01

    Aufenthaltserlaubnis (Recht auf Wiederkehr); gesicherter Lebensunterhalt;

    Mit dem Merkmal "gewöhnlicher Aufenthalt" verlangt der Gesetzgeber mehr als nur die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts (ebenso für den nach Art. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 geforderten "dauernden Aufenthalt" Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 sowie Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG Nr. 1 = InfAuslR 1996, 19; vgl. auch Nr. 16.1.0.1 f. der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Ausländergesetz vom 28. Juni 2000 , die einen "Daueraufenthalt" voraussetzen).

    Eine Aufenthaltsbewilligung, die von vornherein nur einen seiner Natur nach lediglich vorübergehenden Aufenthalt gewähren soll (§ 28 Abs. 1 Satz 1 AuslG), genügt hierfür grundsätzlich nicht (so auch Nr. 16.1.0.2 AuslG-VwV; ebenso Hailbronner, AuslR, § 16 AuslG Rn. 6; Kloesel/Christ/Häußer, Deutsches Ausländerrecht, § 16 AuslG Rn. 7; Fraenkel, Einführende Hinweise zum neuen Ausländergesetz, 1991, S. 67; anderer Ansicht Engels, in: GK-AuslR, § 16 AuslG Rn. 25 ff.; Renner, AuslR, 7. Aufl. 1999, Rn. 8; Huber, Handbuch des Ausländer- und Asylrechts, Systematische Darstellung II Rn. 227; vgl. auch das Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - a.a.O. , in dem der Senat die Duldung und spätere Aufenthaltsbefugnis angesichts einer auf unabsehbare Zeit ausgeschlossenen Rückkehr in das Heimatland als "dauernden Aufenthalt" im Sinne des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit angesehen hat, sowie Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2010 - 19 A 1412/09

    Identität eines Einbürgerungsbewerbers nur im Aufenthaltsrecht zu prüfen

    Berlit, in: GK-StAR, Stand: Juli 2010, IV-2 § 10 Rdn. 37; Hailbronner, in: Hailbronner/Renner/ Maaßen, StAR, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rdn. 8 f.; BVerwG, Beschluss vom 29.9.1995 1 B 236.94 -, InfAuslR 1996, 19 = juris, Rdn. 11 zu den §§ 85 f. AuslG.
  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 13 S 880/00

    Einbürgerung - Jugendstrafe

    Zwar ist dieser Zweck bei der Auslegung der betreffenden Bestimmungen grundsätzlich im Blick zu behalten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.9.1995, InfAuslR 1996, 19 hinsichtlich § 89 AuslG und Beschluss vom 3.3.1997, a.a.O. im Hinblick auf die Frage der Kumulierung von Verurteilungen im Rahmen des § 88 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AuslG).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 13 S 122/03

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - gewöhnlicher Aufenthalt des

    Aus der dort bestimmten Dauer des gewöhnlichen Aufenthalts sowie aus dessen Rechtmäßigkeit soll auf die Integration in die deutschen Lebensverhältnisse geschlossen werden, sei es im Hinblick auf den Einbürgerungsbewerber, der sich auf den Einbürgerungsanspruch nach § 85 AuslG beruft (vgl. dazu: BVerwG, Beschluss vom 29.9.1995 - 1 B 236.94 -, NVwZ 1996, 717), sei es im Hinblick auf den gesetzlichen Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des in der Bundesrepublik Deutschland geborenen Kindes nach § 4 Abs. 3 Satz 1 StAG, für das die dem Erwerbstatbestand zu Grunde liegende Integrationserwartung auf Grundlage des länger andauernden und rechtlich gesicherten Inlandsaufenthalts des maßgeblichen Elternteils als begründet angesehen wird (Hailbronner/Renner, Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., § 4 StAG RdNr. 68; GK/StAR, § 4 RdNr. 187 ff.).

    Für § 85 Abs. 1 AuslG ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 23.2.1993 - 1 C 45.90 -, BVerwGE 92, 116, 123; Beschluss vom 29.9.1995, a.a.O.) und des Senats (Urteil vom 6.7.1994 - 13 S 2147/93 -, InfAuslR 1995, 116) anerkannt, dass der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Wesentlichen dasselbe besagt wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" im Sinne des Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29.6.1977 (BGBl. I, S. 1101) - AGStlMindÜbK - und dass ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden kann.

  • BVerwG, 25.11.2004 - 1 B 24.04

    Gewöhnlicher Aufenthalt; Auslandsaufenthalt; ius soli; Staatsangehörigkeitserwerb

    Danach besagt der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts im Wesentlichen dasselbe wie der Begriff "dauernder Aufenthalt" im Sinne des Art. 2 des Gesetzes zur Verminderung der Staatenlosigkeit vom 29. Juni 1977 (BGBl I S. 1101) - AG-StlMindÜbK -, und es kann ebenso wie hinsichtlich dieses Begriffs auch hier an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil - (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. Beschluss vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1; Urteil vom 23. Februar 1993 - BVerwG 1 C 45.90 - BVerwGE 92, 116 ; zu demselben Begriff in § 16 Abs. 1 AuslG ferner Urteil vom 19. März 2002 - BVerwG 1 C 19.01 - BVerwGE 116, 128 ).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 1 B 217.96

    Ausländerrecht - Kumulierungsverbot hinsichtlich mehrerer Freiheitsstrafen

    Diese Vorschriften zielen darauf ab, die Einbürgerung von Ausländern, die sich schon lange im Bundesgebiet aufhalten und auf Dauer hierbleiben wollen, durch Gewährung eines Rechtsanspruchs und die Herabsetzung der Einbürgerungsvoraussetzungen gegenüber § 8 RuStAG zu erleichtern (vgl. Beschluß vom 29. September 1995 - BVerwG 1 B 236.94 - Buchholz 402.240 § 89 AuslG 1990 Nr. 1 mit Hinweis auf die Begründung des Regierungsentwurfs, BTDrucks 11/6321 S. 47 f.).

    Demgegenüber ist zunächst zu beachten, daß der Gesetzgeber mit den Vorschriften der §§ 85 ff. AuslG - wie bereits ausgeführt - die Einbürgerung gegenüber § 8 RuStAG erleichtern wollte, so daß die zu § 8 RuStAG entwickelten Grundsätze nicht ohne weiteres herangezogen werden können (vgl. zu den Integrationsvoraussetzungen auch Beschluß vom 29. September 1995, a.a.O.).

  • VG Ansbach, 07.05.2014 - AN 4 K 13.01916

    Zum gewöhnlichen Aufenthalt eines Elternteils des im Bundesgebiet geborenen

    Danach kann an die Legaldefinition in § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch - Allgemeiner Teil (SGB I) und die dazu ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts angeknüpft werden (vgl. U.v. 18.11.2004 - 1 C 31.03 - InfAuslR 2005, 215, 216; B.v. 29.9.1995 - 1 B 236.94 - NVwZ 1996, 717; U.v. 23.2.1993 - 1 C 45.90 - NVwZ 1993, 782).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.11.2003 - 13 S 2709/02

    Staatsangehörigkeitserwerb durch Geburt - Unterbrechungen des rechtmäßigen

  • OVG Saarland, 13.09.2006 - 1 R 17/06

    Einbürgerung; Aufenthalt; Aufenthaltsgestattung; Asylfolgeantrag

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 3718/19

    Berufung gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die Versagung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2004 - 13 S 2516/02

    Einbürgerung eines in Deutschland geborenen Kindes; gewöhnlicher Aufenthalt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2013 - 19 A 2380/12

    Anspruch auf Einbürgerung bei Vorliegen des Lebensmittelpunktes in den

  • VG Aachen, 08.12.2017 - 4 K 1419/15
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.1999 - 8 A 3636/96

    Antrag auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Anspruch auf Erteilung

  • VG Schleswig, 07.02.2007 - 1 A 130/04
  • VG Stuttgart, 13.12.2005 - 11 K 3725/04

    Einbürgerungsanspruch eines IT-Fachmanns aus Äthiopien.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2005 - 13 S 536/04

    Bedeutung der im gerichtlichen Verfahren schriftlich gestellten Anträge;

  • VG Weimar, 20.04.2023 - 1 E 2673/22

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes

  • VG Weimar, 20.04.2023 - 28 E 803/23

    Unrichtigkeit einer Rechtsmittelbelehrung zur Einreichung eines Rechtsbehelfes

  • VG Münster, 20.03.2009 - 1 K 210/08

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

  • VG München, 30.06.2010 - M 25 K 09.1061

    Anrechnung einer Aufenthaltszeit bei Widerruf einer früheren Zuerkennung der

  • VG Bremen, 09.09.2005 - 4 V 1380/05

    D (A), Duldung, örtliche Zuständigkeit, Umverteilung, gewöhnlicher Aufenthalt,

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