Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 02.06.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93   

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BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1994 - 2 C 3.93 (https://dejure.org/1994,915)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenbesoldung - Aufwandsentschädigung - PflichtgemäßesErmessen des Dienstherrn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBesG § 2 Abs. 1, § 17

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 96, 224
  • NVwZ 1996, 77
  • DVBl 1995, 196
  • DÖV 1995, 29
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 13.09.1984 - 2 C 68.81

    Einstufung der Lehrzulage als echte Aufwandsentschädigung oder als Bestandteil

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
    Die neben der Besoldung zulässige Gewährung von Aufwandsentschädigungen nach § 17 BBesG setzt u. a. voraus, daß dem Beamten, Richter oder Soldaten aus dienstlicher Veranlassung - dienstbezogen - finanzielle Aufwendungen entstehen, deren Übernahme ihm nicht zugemutet werden kann; nicht erhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (BVerwGE 70, 106 (109)).
  • BVerwG, 29.06.1979 - 6 B 37.79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschränkung eines Zuwendungsanspruchs für Beamte

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 3.93
    Der Dienstherr entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG über die Gewährung einer Aufwandsentschädigung nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (vgl. Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - (Buchholz 235 § 17 Nr. 1)), das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann.
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 30.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung in festen Beträgen neben der Besoldung muss aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, dass und in welcher ungefähren Höhe dem Besoldungsempfänger dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise erwachsen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ).

    Dies stellt - verdeutlichend - die Neufassung des § 17 BBesG durch Art. 5 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) klar, wonach die finanziellen Aufwendungen "dienstlich veranlasst" und "dienstbezogen" sein müssen (so bereits Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • BVerwG, 27.09.2012 - 2 B 92.11

    Aufwandsentschädigung; Erwerbseinkommen; Ehrenamtliche Tätigkeit;

    Die Einordnung einer Zuwendung als Aufwendungsersatz setzt aber voraus, dass sie auch hinsichtlich der Höhe noch am Charakter einer Zahlung orientiert bleibt, die tätigkeitsbezogene Aufwendungen abgilt (vgl. Urteile vom 13. Juli 2000 - BVerwG 2 C 30.99 - BVerwGE 111, 313 , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 11.93 - BVerwGE 95, 208 ).
  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Der für das Beamtenrecht allein zuständige zweite Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat deshalb hinsichtlich der Bemessung dieses Streitwertes seine bisherige Praxis (vgl. z.B. Beschlüsse vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - , vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 13. Oktober 1994 - BVerwG 2 C 8.93 -) beibehalten und bemißt diesen Streitwert weiterhin in Anwendung des § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG entsprechend der Höhe des zweifachen Jahresbetrages der Differenz zwischen dem Teilstatus, den der Beamte innehat, und dem Teilstatus, den er erstrebt (z.B. Beschlüsse vom 15. Januar 1999 - BVerwG 2 C 9.98 - und vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 18.98 -).
  • BVerwG, 02.03.1995 - 2 C 17.94

    Anspruch auf die Gewährung einer Aufwandsentschädigung für Beamte und Soldaten im

    Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung neben der Besoldung muß aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, daß und in welcher ungefähren Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen; bloße Mutmaßungen genügen insoweit nicht (wieUrteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

    Über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen entscheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 17 BBesG der Dienstherr nach seinem pflichtgemäßen Ermessen, das er im Interesse einer gleichmäßigen Behandlung durch Richtlinien - wie hier - binden kann (vgl.Beschluß vom 29. Juni 1979 - BVerwG 6 B 37.79 - , Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 29.99

    Aufwandsentschädigung, beamtenrechtliche; Weitergewährung einer - während des

    Unerhebliche Aufwendungen haben außer Betracht zu bleiben (vgl. Urteile vom 13. September 1984 - BVerwG 2 C 68.81 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ; vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 4.93 - Für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung in festen Beträgen neben der Besoldung muss aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar sein, dass und in welcher ungefähren Höhe dem Besoldungsempfänger dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise erwachsen (vgl. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - und vom 2. März 1995 - BVerwG 2 C 17.94 - ).

    Dies stellt - verdeutlichend - die Neufassung des § 17 BBesG durch Art. 5 Nr. 5 des Gesetzes zur Umsetzung des Versorgungsberichts vom 29. Juni 1998 (BGBl I S. 1666) klar, wonach die finanziellen Aufwendungen "dienstlich veranlasst" und "dienstbezogen" sein müssen (so bereits Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - ).

  • VG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 8272/09

    Klage des ehemaligen Ratsmitglieds der Stadt Mülheim/Ruhr auf Zahlung von

    Die Pauschalierung sei aber in Orientierung am tatsächlichen Aufwand vorzunehmen, vgl. BVerfG, Urteil vom 5. November 1975 - 2 BvR 193/74 -, juris Rdn. 64 (= BverfGE 40, 296); s. auch BverfG, Beschluss vom 20. Juni 1978 - 2 BvR 314/77 -, juris Rdn. 5 (= BverfGE 49, 1); im Hinblick auf die Steuerfreiheit BverfG, Nichtannahmebeschluss vom 26. Juli 2010 - 2 BvR 222/708, 2 BvR 2228/08 -, juris Rdn. 7; BFH, Urteile vom 11. September 2008 - VI R 63/04 und VI R 13/06 -, juris; vgl. ferner BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1994 - 2 C3 3/93 -, juris Rdn. 10 (= BVerwGE 96, 224), welches es ebenfalls als zwingende Voraussetzung für die Gewährung einer Aufwandsentschädigung ansieht, dass aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte bzw. tatsächlicher Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher Höhe (dienstbezogene) finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.01.2003 - 4 S 2191/00

    Beamtenversorgung - Gesetzesvorbehalt - Frankenversorgung

    Die durch Gesetz geregelte Versorgung darf deshalb nicht im Verwaltungsweg durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts ergänzt werden (im Anschluss an BVerfG, Beschlüsse vom 11.06.1958, BVerfGE 8, 1 und 28; BVerwG, Urteil vom 08.07.1994, BVerwGE 96, 224).

    Die durch Gesetz geregelte Versorgung darf deshalb nicht im Verwaltungsweg durch weitere Leistungen zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts ergänzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 08.07.1994, BVerwGE 96, 224).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - 3 A 1062/13

    Gewährung eines Bekleidungszuschusses für einen Beamten

    BVerwG, Urteile vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 -, BVerwGE 111, 313, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 -, BVerwGE 96, 224; OVG NRW, Urteile vom 9. März 1995 - 6 A 1822/94 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/E III 1 Nr. 25, und vom 21. Juni 1990 - 6 A 928/88 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/C IV 5 Nr. 3.

    BVerwG, Urteile vom 13. Juli 2000 - 2 C 30.99 -, BVerwGE 111, 313, vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 -, ZBR 1995, 238, und vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 -, BVerwGE 96, 224; OVG NRW, Urteil vom 9. März 1995 - 6 A 1822/94 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/E III 1 Nr. 25.

  • BVerwG, 28.02.2001 - 2 B 81.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Eine Aufwandsentschädigung darf gemäß § 17 BBesG neben den Dienstbezügen nur gewährt werden, wenn - erstens - aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte oder Erhebungen nachvollziehbar ist, dass und in welcher ungefähren Höhe dienstbezogene finanzielle Aufwendungen typischerweise entstehen, deren Übernahme dem Beamten nicht zugemutet werden kann (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juli 1994 - BVerwG 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 ), und wenn - zweitens - der Haushaltsplan Mittel dafür zur Verfügung stellt.

    Denn nicht erhebliche Aufwendungen müssen außer Betracht bleiben (vgl. u.a. Urteil vom 8. Juli 1994, a.a.O. S. 226).

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 43.17

    Abgeltung besonderer Erschwernisse; Bundespolizei; Dauererschwernisse

    Das Bundesverwaltungsgericht hatte vor dem Jahr 1998 die langjährige und weit verbreitete Praxis des Bundes beanstandet, Beamten auf der Grundlage von § 17 BBesG Aufwandsentschädigungen zu gewähren, durch die die physischen und psychischen Belastungen und Erschwernisse ihrer Dienstleistung abgegolten werden sollten (BVerwG, Urteile vom 8. Juli 1994 - 2 C 3.93 - BVerwGE 96, 224 und vom 2. März 1995 - 2 C 17.94 - Buchholz 240 § 17 BBesG Nr. 7 S. 9).
  • OVG Sachsen, 18.12.2000 - 2 B 59/98
  • VG Freiburg, 19.01.2010 - 3 K 697/08

    Aufwandsentschädigung für Außendienstbeamte der Deutschen Rentenversicherung für

  • VG Magdeburg, 21.01.2010 - 5 A 292/09

    Aufwandsentschädigung für im Dienst getragene Zivilkleidung von

  • VG München, 20.03.2009 - M 21 K 08.242

    Dienstaufwandsentschädigung für von miteinander verheirateten Außendienstbeamten

  • OVG Sachsen, 09.12.2005 - 2 D 7/04
  • BVerwG, 11.12.1997 - 2 C 9.97

    Ausgleichszulage, Sicherheitszulage;; Stellenzulage, Verlust einer

  • VG Düsseldorf, 29.04.2014 - 26 K 6190/12

    Polizei; Besoldung; Bekleidungspauschale; Zivilkleidung; Polizeivollzugsdient;

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 40.94

    Anspruch auf eine Stellenzulage sowie eine Aufwandsentschädigung - Abnahme der

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 41.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 22.03.2018 - 2 C 42.17

    Zahlung einer Erschwerniszulage für Polizeivollzugsbeamte als fliegendes Personal

  • BVerwG, 24.08.1995 - 2 C 39.94

    Stellenzulage für Soldaten als Führer oder Ausbilder - Außendienst -

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 4.93

    Beamtenbesoldung - Erschwerniszulage - Dienst zu ungünstigen Zeiten -

  • VGH Baden-Württemberg, 14.12.1995 - 4 S 93/93

    Regelung der Sachkosten in der GVGebAntV BW (F: 1991-12-06) unbedenklich

  • BVerwG, 08.07.1994 - 2 C 23.93

    Anspruch auf Gewährung einer Erschwerniszulage - Abgeltung der Erschwerniszulage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 12 A 365/99

    Rechtmäßigkeit der Rückforderung von Einnahmen aus einer Nebentätigkeit als

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.11.1998 - 2 L 5/97

    Aufwandsentschädigung, Mutterschutz

  • VG Düsseldorf, 26.01.2015 - 23 K 5282/13

    Beamtenversorgung; Ruhegehalt; Ruhensregelung; Anrechnung von Einkommen;

  • VG Berlin, 22.09.2009 - 26 A 53.06

    Aufwandsentschädigung bei Verwendung im Ausland

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - 11 S 2831/93

    Besoldungsrecht: Stellenzulage - zum Begriff des "Führers" im Sinne der

  • BVerwG, 22.10.1999 - 2 B 38.99

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

  • BVerwG, 22.08.1995 - 2 B 80.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines

  • BVerwG, 07.07.2000 - 2 KSt 1.00

    Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes für das Revisionsverfahren -

  • VG Berlin, 19.11.2008 - 7 A 114.08

    Gerichtsvollzieher dürfen Bürokostenentschädigung vorerst behalten

  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.11.1995 - 2 A 12377/95

    Beamter der Kriminalpolizei; Laufbahnausbildung ; Aufwandsentschädigung; Haftung

  • VG Oldenburg, 08.01.2003 - 6 A 2441/01

    Bekleidungszuschuss; Dienstbekleidung; Zivilkleidung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2000 - 12 A 2977/98

    Voraussetzungen des Vorliegens des Anspruchs eines kommunalen Wahlbeamten auf

  • VG Berlin, 24.04.1995 - 28 A 177.92

    Anspruch auf Gewährung von Bewegungsgeld

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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.06.1995 - 1 DB 7.95   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorläufige Dienstenthebung - Einbehaltung von Teilen der Dienstbezüge - Unterzeichnung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 204
  • BVerwGE 103, 240
  • NVwZ 1996, 77 (Ls.)
  • DVBl 1995, 1247
  • DÖV 1995, 873
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • VG Düsseldorf, 08.03.2006 - 38 K 3451/05

    Streit über die Einbehaltung von Dienstbezügen eines Ruhestandsbeamten;

    Es ist deshalb nicht gerechtfertigt, an sie geringere Anforderungen zu stellen als an die Einleitungsverfügung selbst." vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, BVerwGE 103, 204- 242, DÖV 1995, 873, DVBl 1995, 1247-1248, Jurisweb.

    vgl. zu § 33 BDO: BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 - a.a.O.; zu § 17 BDG: Köhler Ratz, BDG, 3. Auflage, § 17, Rdnr. 9.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 1993 - 1 DB 14/93 -, Jurisweb; BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2014 - 3d A 1686/12
    Entgegen der Ansicht des Beklagten, die der früheren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 33 BDO entspricht und auch nach der neuen Rechtslage von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur vertreten wird - vgl. VG Wiesbaden, Beschluss vom 18. November 2013 - 28 L 369/13.WI.D -, juris Rn. 23 ff. m.w.N. zu § 20 Abs. 1 Satz 1 HDG; zur früheren Rechtslage BVerwG, Beschlüsse vom 15. August 1972 - I DB 10.72 -, BVerwGE 46, 14; vom 2. Juni 1995 - 1 DB 7, 95 -, BVerwGE 103, 240, 241; so bereits OVG NRW, Beschluss vom 15. August 1959 - W 13/59 -, DÖD 1960, 18 -, folgt aus den erörterten Zuständigkeitsregelungen nicht, dass behördenintern allein der Leiter der Behörde oder sein ständiger Vertreter zur Einleitung des Disziplinarverfahrens befugt ist, ohne dass diese anderweitig vertreten werden könnten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2007 - 21d A 1624/06

    Rechtmäßigkeit einer Einbehaltungsverfügung von Teilen des Ruhegehalts trotz

    BVerwG, Beschluss vom 15.8.1972 - I DB 10.72 -, BVerwGE 46, 14; Beschluss vom 2.6.1995 - I DB 7, 95 -, BVerwGE 103, 204.
  • BVerwG, 18.11.1996 - 1 DB 1.96

    Beamtenrecht - Disziplinarverfahren, Zustellung der Einleitungsverfügung,

    Das förmliche Disziplinarverfahren ist durch die Verfügung vom 15. September 1994, die von dem Präsidenten der Einleitungsbehörde unterzeichnet worden ist (vgl. dazu Beschluß vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - DVBl 1995, 1247 - IÖD 1995, 222 - ZBR 1996, 54>), wirksam eingeleitet worden.
  • BVerwG, 29.01.2008 - 1 WB 4.07

    Beschwer; Gründe eines Beschwerdebescheids; Zeichnungsbefugnis.

    Ein solches angemessenes Verhältnis ist jedenfalls gewahrt, wenn bei denjenigen Beschwerden gegen Inspekteure der Bundeswehr, die substantielle Fragen aufwerfen - das heißt nicht unzulässig oder offensichtlich unbegründet sind -, neben dem Bundesminister nur dessen (ständige) Vertreter, also nur die Staatssekretäre zeichnungsbefugt sind (vgl. für strukturell ähnliche Konstellationen Beschlüsse vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - BVerwGE 46, 14 und vom 2. Juni 1995 - BVerwG 1 DB 7, 95 - BVerwGE 103, 240 = Buchholz 235 § 91 BDO Nr. 1: Unterzeichnung der Verfügung für die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens bzw. der Anordnung der vorläufigen Dienstenthebung und der teilweisen Einbehaltung von Dienstbezügen wegen der Bedeutung dieser Maßnahmen nur durch den Leiter der Einleitungsbehörde oder dessen allgemeinen Vertreter).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Dem steht weder das sich aus § 18 Abs. 1 LDG ergebende Delegationsverbot (zur auf die BDO bezogenen Rechtsprechung zur Einleitung eines Disziplinarverfahrens bei Beamten vgl. ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Beschluss vom 15. August 1972 - BVerwG 1 DB 10.72 - <BVerwGE 46, 14>; BVerwG, Beschluss vom 02. Juni 1995 - 1 DB 7/95 -, Rn. 6, juris; weiter zum Streitstand: VG Wiesbaden, Teilurteil vom 25. Februar 2013 - 28 L 118/13.WI.D -, Rn. 27, juris, m.w.N.) entgegen noch der Umstand, dass es keinerlei formale Entscheidung über den Befangenheitsantrag des Klägers gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichts ... gegeben hat.
  • BVerwG, 24.07.1997 - 2 WD 15.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch Inverkehrbringen

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 27. Juni 1995 - BVerwG 2 WD 3.95 - <BVerwGE 103, 204 [BVerwG 24.01.1995 - 1 WB 68/94] [248] = NZWehrr 1996, 38>) kann der Dienstgrad eines Stabsgefreiten grundsätzlich nur solchen Soldaten zuerkannt werden, die sich nach ihren dienstlichen Leistungen sowie einer tadelfreien Führung in und außer Dienst deutlich unter den Angehörigen des Mannschaftsdienstes herausheben, hingegen nicht denen, die ein schweres Dienstvergehen begangen haben.
  • VG München, 10.03.2020 - M 21b K 18.3746

    Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst eines Zeitsoldaten

    Liegen die dargelegten Voraussetzungen vor, tritt der Verlust der Bezüge kraft Gesetzes ein (vgl. BVerwG, B.v. 2.6.1995 - 1 DB 7/95 - juris Rn. 11).
  • VG Wiesbaden, 25.02.2013 - 28 L 118/13

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Disziplinarbefugnis durch den

    Die einheitliche Ausübung dieser Disziplinarbefugnisse erfordere, dass sie nur in den Händen weniger liege und auf den Kreis der Personen zu beschränken sei, die - wie der Behördenleiter und sein allgemeiner Vertreter - die Belange der Behörde in ihrer Gesamtheit beurteilen können (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1995 - 1 DB 7/95 -, juris Rdnr. 6f).
  • VG Wiesbaden, 18.11.2013 - 28 L 369/13

    Höchstpersönliche Wahrnehmung der Einleitungsbefugnis

    Die einheitliche Ausübung dieser Disziplinarbefugnisse erfordere, dass sie nur in den Händen weniger liege und auf den Kreis der Personen zu beschränken sei, die - wie der Behördenleiter und sein allgemeiner Vertreter - die Belange der Behörde in ihrer Gesamtheit beurteilen können (BVerwG, Beschluss vom 02.06.1995 - 1 DB 7/95 -, juris Rdnr. 6f).
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