Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 20.11.1995

Rechtsprechung
   BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95   

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https://dejure.org/1995,113
BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19.10.1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 (https://dejure.org/1995,113)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Unbeplanter Innenbereich - Rücksichtnahmegebot - Schwerer und unerträglicher Eingriff

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung! (IBR 1996, 343)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 888
  • BauR 1996, 155
  • BauR 1996, 82
  • ZfBR 1996, 104
 
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Wird zitiert von ... (508)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95

    Nachbarschutz bei Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans?

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    § 30 BauGB begründet aus sich heraus keine subjektiv-öffentlichen Rechte zugunsten des Nachbarn.Ob Festsetzungen auf der Grundlage der §§ 16 ff. und des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 18.10.1985 - 4 C 19.82

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    § 30 BauGB begründet aus sich heraus keine subjektiv-öffentlichen Rechte zugunsten des Nachbarn.Ob Festsetzungen auf der Grundlage der §§ 16 ff. und des § 23 BauNVO auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträger ab (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1985 - BVerwG 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluß vom 23. Juni 1995 - BVerwG 4 B 52.95 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    Für einen weitergehenden Nachbarschutz besteht in einem solchen Falle auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten kein Anlaß (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. September 1993 - BVerwG 4 C 28.91 - BVerwGE 94, 151).
  • BVerwG, 13.06.1969 - IV C 234.65

    Nachbarklage gegen einen "Befreiungsbeschluß" für ein Vorhaben im nicht beplanten

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    In dieser Richtung Erwägungen anzustellen, würde das anhängige Verfahren schon deshalb keine Gelegenheit bieten, weil nach den Feststellungen des Berufungsgerichts nicht zweifelhaft ist, daß die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, unter denen nach der früheren Rechtsprechung des Senats ein nachbarliches Abwehrrecht aus Art. 14 Abs. 1 GG hergeleitet werden konnte (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 13. Juni 1969 - BVerwG 4 C 234.65 - BVerwGE 32, 173).
  • BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87

    Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach

    Auszug aus BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95
    Für selbständige Ansprüche aus Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG bleibt daneben kein Raum (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1991 - BVerwG 4 C 5.87 - BVerwGE 89, 69).
  • BVerwG, 09.08.2018 - 4 C 7.17

    Endgültiges Aus für Mehrgeschosser am Großen Wannsee

    Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab (wie BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131).

    Ob Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung auch darauf gerichtet sind, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt nach der vom Oberverwaltungsgericht in Bezug genommenen Rechtsprechung des Senats (BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) vom Willen der Gemeinde als Plangeber ab.

    Das Oberverwaltungsgericht durfte daher auf den Beschluss des Senats vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215.95 - (Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) Bezug nehmen, in dem der Senat spätestens anerkannt hat, dass die Gemeinde als Planungsträger befugt ist, Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung mit nachbarschützender Wirkung auszustatten.

  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

    Sachgesetzlichkeiten (Beschluss vom 19. Oktober 1995 - BVerwG 4 B 215.95 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 131 S. 12) fordern keine unterschiedliche Behandlung.

    Anders als bei Festsetzungen nach den §§ 16 ff. BauNVO und § 23 BauNVO (vgl. Beschluss vom 19. Oktober 1995 a.a.O. S. 13) hängt es im Übrigen auch im beplanten Gebiet nicht vom Willen der Gemeinde ab, ob Festsetzungen nach § 22 Abs. 2 Satz 1 BauNVO hinsichtlich der Nachbarn von Doppelhäusern dem Schutz des Nachbarn dienen.

  • VGH Baden-Württemberg, 14.08.2018 - 5 S 2083/17

    Baunachbarklage wegen Überschreitung der hinteren Baugrenze durch Terrasse im

    Ob eine Festsetzung über die überbaubare Grundstücksfläche (§ 23 BauNVO) auch darauf gerichtet ist, dem Schutz des Nachbarn zu dienen, hängt vom Willen der Gemeinde als Planungsträgerin ab (BVerwG, Urteile vom 9.6.1978 - IV C 54.75 - BVerwGE 56, 71, juris Rn. 18, und vom 18.10.1985 - 4 C 19.82 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 66; Beschluss vom 19.10.1995 - 4 B 215.95, NVwZ 1996, 888, juris Rn. 3 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94   

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https://dejure.org/1995,466
BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
BVerwG, Entscheidung vom 20.11.1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
BVerwG, Entscheidung vom 20. November 1995 - 4 NB 23.94 (https://dejure.org/1995,466)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Geltungsbereich - Plangrenze - Grenzen des Geltungsbereichs - Wohngebiet - Landwirtschaftliche Nutzung - Planungsermessen - Geordnete städtebauliche Entwicklung - Abwägung - Problembewältigung

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 888
  • NJ 1996, 213
  • DVBl 1996, 264
  • DVBl 1996, 265
  • BauR 1996, 215
  • ZfBR 1996, 110
 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 16.04.1971 - IV C 66.67

    Vorbeugende Unterlassungsklage gegen erwartete Baugenehmigungen zugunsten von

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Das Normenkontrollgericht habe seine Vorlagepflicht verletzt, weil es von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - (DVBl 1971, 746) abgewichen sei.

    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer ordnungsgemäßen Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746, 750 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]; ebenso Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144, 153) [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71].

    Soweit die Beschwerde auch eine Abweichung von dem Urteil des Senats vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - (Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746 (750) [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]) geltend macht, muß sie dagegen erfolglos bleiben.

  • BVerwG, 23.06.1992 - 4 B 55.92

    Bauplanungsrecht: Festsetzung eines "Sondergebiets Fremdenverkehr" in einem

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Selbst eine planerische Konzeption, die sich auf größere Teile des Gemeindegebiets auswirkt, muß grundsätzlich nicht notwendig auf einen Schlag verwirklicht werden (BVerwG, Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - NVwZ-RR 1993, 456).

    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).

  • BVerwG, 11.03.1977 - 4 C 45.75

    Ausschluß von Ansprüchen auf die Aufstellung von Bebauungsplänen;

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Die Frage wird zwar in dem Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16 - DVBl 1977, 529) angesprochen; sie blieb dort jedoch unbeantwortet, weil sie im damaligen Verfahren nicht entscheidungserheblich war.

    Schon in dem bereits erwähnten Urteil vom 11. März 1977 - BVerwG 4 C 45.75 - (Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 16 - DVBl 1977, 529) hat es der Senat für denkbar gehalten, daß Bebauungspläne nichtig sind, die ein Grundstück - ohne es zu erfassen - umschließen, wenn sie den Rechten des Grundstückseigentümers nicht hinreichend Rechnung tragen.

  • BVerwG, 16.08.1993 - 4 NB 29.93

    Zurückweisung der Beschwerde gegen die Nichtvorlage der Rechtssache im

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).

    Im Regelfall wird das Plangebiet jedoch, um die städtebauliche Entwicklung sinnvoll lenken zu können, mehrere Grundstücke umfassen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - a.a.O.).

  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Die Beschwerde weist zutreffend darauf hin, daß es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bei einer ordnungsgemäßen Abwägung notwendig ist, ein von einer Planung schwer und unerträglich betroffenes Grundstück in das Plangebiet einzubeziehen, anstatt die schädigende Planung unmittelbar vor seiner Grenze enden zu lassen (BVerwG, Urteil vom 16. April 1971 - BVerwG 4 C 66.67 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 90 (S. 27, 34) - DVBl 1971, 746, 750 [BVerwG 16.04.1971 - IV C 66/67]; ebenso Urteil vom 1. November 1974 - BVerwG 4 C 38.71 - BVerwGE 47, 144, 153) [BVerwG 01.11.1974 - IV C 38/71].
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Es ist anerkannt, daß die Gemeinde ihre planerische Tätigkeit auf diejenigen Bereiche beschränken darf, in denen ein "akuter" planerischer Handlungsbedarf besteht (BVerwG, Beschluß vom 18. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 8.90 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 47 - DVBl 1991, 445).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV B 47.68

    Bebauungsplan für wenige Grundstücke; Zwingender Grund i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 3

    Auszug aus BVerwG, 20.11.1995 - 4 NB 23.94
    Geklärt ist danach zwar, daß ein Bebauungsplan, der ein Planungsziel verfolgt, das den vor allem in § 1 BauGB niedergelegten Zwecken der Bauleitplanung gerecht wird, auch auf ein einzelnes Grundstück beschränkt werden kann (BVerwG, Beschluß vom 6. November 1968 - BVerwG 4 B 47.68 - Buchholz 406.11 § 8 BBauG Nr. 1 - DVBl 1969, 276; Beschluß vom 23. Juni 1992 - BVerwG 4 B 55.92 - a.a.O.; Beschluß vom 16. August 1993 - BVerwG 4 NB 29.93 - ZfBR 1994, 101).
  • BVerwG, 17.09.2003 - 4 C 14.01

    Erstplanungspflicht der Gemeinde; Planungsgebot; großflächiger Einzelhandel;

    Nicht unmittelbar einschlägig sind ferner Entscheidungen, nach denen ein Bebauungsplan nichtig ist, wenn er "Fehlentwicklungen" im Plangebiet oder dessen Umgebung ermöglicht, "städtebauliche Unordnung" schafft (BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - DVBl 1996, 264) oder sich als "grober" und "einigermaßen offensichtlicher Missgriff" erweist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Mai 1971 - BVerwG 4 C 76.68 - DVBl 1971, 759).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2018 - 3 S 1523/16

    Normenkontrolle; DIN-Vorschriften; Einberufung Gemeinderat; Auslegung eines

    Ein Bebauungsplan, der städtebauliche Unordnung schafft, entspricht nicht dem Gesetz (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.11.1995 - 4 BN 23.94 - BauR 1996, 215).
  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

    Ein derartiger Sachverhalt lag dem Beschluss des erkennenden Senats vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - (NVwZ 1996, 888 = ZfBR 1996, 110) zugrunde.

    Die ordnungsgemäße Konfliktbewältigung mag in solchen Fällen gerade in der Einbeziehung und Überplanung des Grundstücks bestehen können (vgl. Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

    So kann es aus Gründen der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung oder zur Bewältigung planungsbedingter Probleme geboten sein, den Geltungsbereich des Plans auf Flächen auszudehnen, an deren Überplanung die Gemeinde gegenwärtig an sich nicht interessiert ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

    Das Planungsermessen erstreckt sich auch auf die Festlegung des räumlichen Geltungsbereichs eines Bauleitplans (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. November 1995 - BVerwG 4 NB 23.94 - a.a.O.).

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