Rechtsprechung
   OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,3755
OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95 (https://dejure.org/1995,3755)
OLG München, Entscheidung vom 28.09.1995 - 1 U 2954/95 (https://dejure.org/1995,3755)
OLG München, Entscheidung vom 28. September 1995 - 1 U 2954/95 (https://dejure.org/1995,3755)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,3755) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 34; BGB § 398; BGB § 839; AO § 88; AO § 91
    Ersatz von Steuerberaterkosten im Einspruchsverfahren

  • amtspflichtverletzung.de

    Schadenersatzpflicht der Finanzbehörden wegen fehlerhafter Steuerbescheide

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Amtspflichten; Finanzbehörde; Untersuchungsgrundsatz; Anhörung des Betroffenen; Ersatz von Kosten; Steuerbearter; Rechtswidriger Bescheid; Anfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AO §§ 88, 91; BGB § 839; GG Art. 34

Verfahrensgang

  • LG München I - 9 O 8956/94
  • OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1971
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • VersR 1997, 114
  • BB 1996, 462
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.01.1987 - IX ZR 36/86

    Umfang der Berufungsbegründung mit dem Ziel der Herabsetzung eines Geldbetrages

    Auszug aus OLG München, 28.09.1995 - 1 U 2954/95
    Dabei genügt es, wenn aus der Berufungs- und Begründungsschrift zusammen Umfang und Ziel des Rechtsmittels, nötigenfalls durch Auslegung zu entnehmen sind, so dass für das Berufungsgericht und den Berufungsbeklagten ohne weitere Klarstellung ersichtlich ist, in welchen Grenzen der Rechtsstreit neu zu verhandeln ist (vgl. BGH NJW 1987, 1335).
  • OLG Celle, 23.08.2012 - 16 U 8/12

    Amtshaftungsansprüche eines Steuerpflichtigen wegen eines rechtswidrigen

    Beide Bestimmungen legen der Finanzbehörde Amtspflichten im Interesse des Steuerpflichtigen auf, bei deren Verletzung diesem Ansprüche nach § 839 BGB zustehen (Urteil des OLG München vom 28.09.1995, 1 U 2954/95, zitiert nach juris, Rn. 13; Urteil des OLG Brandenburg vom 23.03.2009, zitiert nach juris, Rn. 15).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2006 - 1 U 121/06

    Haftungsverteilung bei Zusammenstoß einer Straßenbahn mit der geöffneten

    Im Ergebnis kann die Entscheidung der Frage dahinstehen, ob die Anscheinsbeweisgrundsätze auch zu Lasten eines Straßenbahnführers eingreifen, der auf ein stehendes Hindernis auffährt (verneinend OLG Dresden VersR 1997, 114 für den Fall des Auffahrens einer Straßenbahn auf einen in ihrem Schienenbereich befindlichen Pkw).
  • LG Nürnberg-Fürth, 30.10.2008 - 4 O 6567/08

    Amtspflichtverletzung: Ersatz von Steuerberaterkosten im Besteuerungsverfahren

    An der Verwirklichung des Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen darf kein vernünftiger Zweifel zurückbleiben, die Tatbestandsverwirklichung darf nicht nur wahrscheinlich sein, sie muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (OLG München NJW 1996, 1971, 1972; Pahlke/Koenig-Wünsch, AO, 2004, § 88 Rn. 9ff).
  • OLG Stuttgart, 16.11.2011 - 4 U 67/11

    Amtshaftung: Schadenersatzanspruch gegen das Land aufgrund der Vergütung eines

    An der Verwirklichung des Sachverhalts durch den Steuerpflichtigen darf kein vernünftiger Zweifel zurückbleiben, die Tatbestandsverwirklichung darf nicht nur wahrscheinlich sein, sie muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststehen (vgl. OLG München NJW 1996, 1971f mwN).
  • LG Augsburg, 11.10.2001 - 6 O 2352/01

    Steuerberatung; Ersatz von Steuerberaterkosten wegen Amtspflichtverletzung

    (Vgl. im übrigen Oberlandesgericht München NJW 96, 1971).
  • LG Münster, 08.07.2011 - 10 O 451/10

    Amtshafungsansprüche aus schuldhaften Amtspflichtverletzungen durch Beamte der

    Zwar ist nach herrschender Meinung ein Schadensersatzanspruch wegen Amtspflichtverletzung aus § 839 BGB, Art. 34 GG nicht ausgeschlossen, da die Tatsache, dass nach der Abgabenordnung ein Anspruch auf Erstattung der Auslagen nicht gewährt wird, ohne Bedeutung sein soll für einen Anspruch auf Ersatz solcher Kosten aus Staatshaftung (seit BGH, Urteil vom 6.2.1975 Aktenzeichen III ZR 149/72, juris; Anschluss: OLG München Urteil vom 28.9.1995 95, 1 U 2954/95; OLG Koblenz 17.7.2002 1U1588/01 mit weiteren Nachweisen, jeweils veröffentlicht bei juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,357
BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94 (https://dejure.org/1996,357)
BGH, Entscheidung vom 12.04.1996 - V ZR 310/94 (https://dejure.org/1996,357)
BGH, Entscheidung vom 12. April 1996 - V ZR 310/94 (https://dejure.org/1996,357)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,357) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

'offene Vermögensfrage'

VermG, § 990 BGB

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Deutsches Notarinstitut

    VermG § 34 Abs. 1 S. 3; VwGO § 80

  • Wolters Kluwer

    Rückübertragungsbescheid - Sofortige Vollziehbarkeit - Amt für offenen Vermögensfragen - Eigentümer-Besitzer-Verhältnis

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids; vorläufiger Übergang des Vermögenswertes

  • rechtsportal.de

    BGB § 990; VermG § 34 Abs. 1 Satz 3; VwGO § 80
    Rechtsfolgen der sofortigen Vollziehbarkeit des Rückübertragungsbescheids

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    VermG § 34 Abs. 1 S. 3; VwGO § 80
    Vorläufiger Übergang des Vermögenswertes bei Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines Rückübertragungsbescheides

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Eigentumsübergang vor Bestandskraft

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Übergang vorläufigen Eigentums auf den Restitutionsgläubiger bei die Restitution bejahendem und für sofort vollziehbar erklärtem Bescheid und daraus resultierende Ansprüche auf Nutzungsentgelt

Papierfundstellen

  • BGHZ 132, 306
  • NJW 1996, 2030
  • ZIP 1996, 1104
  • MDR 1996, 1110
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NJ 1996, 641
  • WM 1996, 1091
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1958 - V ZR 27/57

    Spätere Bösgläubigkeit des Besitzers

    Auszug aus BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
    Ein objektiv denkender Dritter, auf dessen Überzeugung es ankommt (Senatsurt. BGHZ 26, 256), entnahm dem Bescheid jedenfalls, daß ab sofort ein Recht der Beklagten zum Besitz des Grundstücks nicht mehr bestand.
  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 39/94

    Grundbuchberichtigung und Vermögenszuordnungsverfahren

    Auszug aus BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
    Die Gestaltungswirkung würde nach dem allgemeinen Verwaltungsverfahrensrecht, das auf die Rückübertragung subsidiär anzuwenden ist (vgl. § 31 Abs. 7 VermG), eintreten, sobald der Bescheid innere Wirksamkeit erlangt hat (vgl. dazu Senatsurt. v. 14. Juli 1995, V ZR 39/94, WM 1995, 1726, 1227/28); von seiner Unanfechtbarkeit wurde sie nicht abhängen (vgl. Kopp, Verwaltungsverfahrensgesetz, 5. Aufl., Vorbem. § 35 Rdn. 26).
  • VG Leipzig, 09.05.1994 - 3 K 2090/93

    Anordnung des Sofortvollzuges eines Rückübertragungsbescheides; Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
    In der Rechtsprechung und Literatur ist es streitig, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu einer, wenn auch nur vorläufigen, Vorverlagerung des Eigentumsübergangs auf den Berechtigten führt (Sächs.OVG VIZ 1995, 244; VG Leipzig, VIZ 1994, 552 mit zust. Anm. v. Lorenzen; VG Schwerin, Kimme/Pée/Schmidt-Räntsch (KPS), § 34 VermG, 102/94; Redeker/Hirtschulz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, § 34 Rdn. 14), oder ob § 34 Abs. 1 Satz 3 die Anordnung des Satzes 1 unberührt läßt, den Berechtigten mithin auf die Möglichkeit verweist, sein künftiges Recht durch Vermerke im Grundbuch zu sichern (VG Leipzig, KPS, § 34 VermG, 101/92; VG Meiningen, ZOV 1993, 460; für den Fall des Vorkaufsrechts nach § 20 VermG OVG Brandenburg, KPS, § 34 VermG, 101/94; Eisold, OV-spezial 1/1994, 11; Förster, OV-spezial 16/1994, 7).
  • Drs-Bund, 28.04.1992 - BT-Drs 12/2480
    Auszug aus BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
    Zweck der Gesetzesergänzung war es (neben einer Abgrenzung zum Investitionsvorrangverfahren, vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 InVorG), die "Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung einer Rückübertragungsentscheidung" zu schaffen, die "Eigentum durch Hoheitsakt überträgt" (Regierungsentw., BR-Drucks. 227/92, S. 172; vgl. auch BT-Drucks. 12/2480 S. 58).
  • OVG Sachsen, 08.12.1994 - 1 S 349/94

    Sofortvollzug; Rückübertragungsbescheid; Grundstück; Rückgabe;

    Auszug aus BGH, 12.04.1996 - V ZR 310/94
    In der Rechtsprechung und Literatur ist es streitig, ob die Anordnung der sofortigen Vollziehung zu einer, wenn auch nur vorläufigen, Vorverlagerung des Eigentumsübergangs auf den Berechtigten führt (Sächs.OVG VIZ 1995, 244; VG Leipzig, VIZ 1994, 552 mit zust. Anm. v. Lorenzen; VG Schwerin, Kimme/Pée/Schmidt-Räntsch (KPS), § 34 VermG, 102/94; Redeker/Hirtschulz in Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, § 34 Rdn. 14), oder ob § 34 Abs. 1 Satz 3 die Anordnung des Satzes 1 unberührt läßt, den Berechtigten mithin auf die Möglichkeit verweist, sein künftiges Recht durch Vermerke im Grundbuch zu sichern (VG Leipzig, KPS, § 34 VermG, 101/92; VG Meiningen, ZOV 1993, 460; für den Fall des Vorkaufsrechts nach § 20 VermG OVG Brandenburg, KPS, § 34 VermG, 101/94; Eisold, OV-spezial 1/1994, 11; Förster, OV-spezial 16/1994, 7).
  • BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01

    Begriff der Arglist

    Würde sich ein redlich Denkender, dem die Tatsachen bekannt sind, der zutreffenden rechtlichen Bewertung nicht verschließen, so darf auch im jeweiligen Fall angenommen werden, daß der Schuldner die Rechtsfolge kennt (Senat, BGHZ 26, 256, 260; Urt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, NJW 1996, 2030, 2031; BGHZ 133, 246, 250 f.).
  • BGH, 12.07.1996 - V ZR 117/95

    Begriff der Kenntnis vom Mangel des rechtlichen Grundes

    Für die vergleichbare Frage der Haftung eines unrechtmäßigen Besitzers gemäß § 990 BGB hat der Bundesgerichtshof der positiven Kenntnis vom Fehlen eines Rechts zum Besitz den Fall gleichgestellt, daß ein redlich Denkender, der vom Gedanken an den eigenen Vorteil nicht beeinflußt ist, sich der Überzeugung seiner Nichtberechtigung nicht verschließen würde (BGHZ 26, 256, 260; 32, 76, 92; vgl. auch Senatsurt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, zum Abdruck in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 05.03.2010 - V ZR 106/09

    Zwangsversteigerung: Zuschlagserteilung an einen neuen Ersteher im

    Ein redlich und vom eigenen Vorteil nicht beeinflusst Denkender, auf dessen Überzeugung es ankommt (Senat, BGHZ 26, 256, 260; Urt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, NJW 1996, 2030, 2031), konnte der Entscheidung des Landgerichts allenfalls die Möglichkeit des Wegfalls des Besitzrechts entnehmen.
  • BGH, 11.03.2005 - V ZR 153/04

    Ersatz von Aufwendungen für außergewöhnliche Erhaltungsmaßnahmen; Rechtsstellung

    Ein solcher Gebrauchsvorteil ist aber nach § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG nicht zu ersetzen (Senat, BGHZ 132, 306, 311; 141, 232, 236; Senatsurt. v. 11. Juli 2003, V ZR 430/02, VIZ 2003, 526, 528).
  • BGH, 19.06.1998 - V ZR 43/97

    Bindung der Zivilgerichte an Entscheidungen des Landratsamtes zur Regelung

    c) Die Tatbestandswirkung entfällt nicht deshalb, weil der nach dem Vermögensgesetz erlassene Bescheid seine Gestaltungswirkung erst mit seiner Unanfechtbarkeit entfaltet (§ 34 Abs. 1 Satz 1 VermG; vgl. BGHZ 132, 306).
  • BGH, 14.05.2004 - V ZR 304/03

    Rechtsfolgen der Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines

    a) Die Anordnung des Sofortvollzugs der Rückübertragung eines Grundstücks nach dem Vermögensgesetz führt nicht nur zum vorläufigen Übergang des Volleigentums auf den Berechtigten, sondern auch zum vorläufigen Übergang der Mietverhältnisse der Mieter des Grundstücks auf den Berechtigten (Fortführung von BGHZ 132, 306).

    Der Senat hat aber mit seinem Urteil vom 12. April 1996 (BGHZ 132, 306, 310 f.) entschieden, daß auch der sofort vollziehbare Rückübertragungsbescheid zur, wenn auch vorläufigen, Übertragung von Volleigentum am Restitutionsgegenstand führt.

  • BGH, 23.04.1999 - V ZR 142/98

    Zur beschränkten Revisionszulassung bei eventueller Klagehäufung

    Das Berufungsgericht geht ferner zutreffend davon aus, daß der Anspruch aus § 7 Abs. 7 Satz 2 VermG weder den Wert einer Eigennutzung umfaßt noch auf die Herausgabe (schuldhaft) nicht gezogener Nutzungen gerichtet ist (vgl. Senat, BGHZ 132, 306, 311).

    Eine Gleichbehandlung drängt sich daher nicht auf, auch wenn die Eigennutzung möglicherweise andere Ausgaben erspart (im Ergebnis wie hier: Meyer-Seitz, in: Fieberg/Reichenbach/Messerschmidt/Neuhaus, Vermögensgesetz, Stand April 1998, § 7 Rdn. 60; Kuhlmey/Wittmer, in: Rädler/Raupach/Bezzenberger, Vermögen in der ehemaligen DDR, Stand März 1998, § 7 VermG Rdn. 52; vgl. auch schon Senat, BGHZ 132, 306, 311; a.A. Wasmuth, in: Rechtshandbuch Vermögen und Investitionen in der ehemaligen DDR, Stand Juni 1998, § 7 VermG Rdn. 166).

  • BGH, 14.03.1997 - V ZR 129/95

    Rechtskraft der Einräumung eines Vorkaufsrechts

    Der Widerspruch eines betroffenen Dritten (§ 36 VermG) würde in diesem Fall dazu führen, die Gestaltungswirkung aufzuschieben, § 80 Abs. 1 VwGO (Senatsurt. v. 12. April 1996, V ZR 310/94, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, WM 1996, 1091, 1092).

    bb) Indessen ist gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbs. VermG im Verfahren nach dem Vermögensgesetz der Eintritt der Gestaltungswirkung eines Rückübertragungsbescheids auf den Zeitpunkt seiner Unanfechtbarkeit hinausgeschoben, um einem andernfalls ab Eintritt der inneren Wirksamkeit des Restitutionsbescheids möglichen aber unerwünschten Hin und Her in der Person des Rechtsinhabers zu begegnen (Senatsurt. v. 12. April 1996, aaO.).

    Wie der Senat mit Urteil vom 12. April 1996 (aaO.) entschieden hat, bewirkt die Anordnung der sofortigen Vollziehung eines Rückübertragungsbescheids den vorläufigen Übergang des Vermögenswerts auf den Berechtigten.

  • BGH, 11.07.2003 - V ZR 430/02

    Begriff des Zustehens; Anforderungen an die schriftliche Geltendmachung des

    Der Gesetzgeber hat zwar in § 7 Abs. 7 Satz 4 VermG keinen umfassenden Anspruch auf Herausgabe von Nutzungen, sondern nur einen Anspruch auf Herausgabe von Entgelten aus Vermietung, Verpachtung und ähnlichen Nutzungsverhältnissen vorgesehen (Senat BGHZ 132, 306, 311; 141, 232, 236).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 335/03

    Rechtsnatur der Pflicht zur Information über den Eingang eines

    Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, war vor der Bestandskraft der Restitutionsentscheidung, soweit es um die Kläger geht, nur deren vermögensrechtlicher Anspruch, dessen Abtretbarkeit und Verpfändbarkeit (§ 3 Abs. 1 Satz 2 VermG) vielfach spekulativer Charakter zukommt (vgl. BGHZ 132, 306, 310), durch die Belastung in seinem Wert gemindert.
  • BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

    Flughafen Leipzig/Halle

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 324/98

    Nutzungsentschädigung während der Dauer eines Bodensonderungsverfahrens

  • BGH, 26.01.2007 - V ZR 137/06

    Umfang der Tatbestandswirkung eines Rückübertragungsbescheides; Rechtsfolgen

  • BGH, 16.05.2008 - V ZR 182/07

    Anspruch des Berechtigten auf Nutzungsentgelt

  • BGH, 14.12.2001 - V ZR 493/99

    Ansprüche des Berechtigten gegen den Verfügungsberechtigten auf Abtretung von

  • BGH, 15.09.2005 - III ZR 458/04

    Rechtsfolgen der Restitution des Erbteils an einem Grundstück

  • BGH, 27.06.2003 - IXa ZA 5/03

    Versagung des Zuschlags wegen Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung;

  • BGH, 06.07.2007 - V ZR 244/06

    Obliegenheiten des Verfügungsberechtigten zur Bewirtschaftung eines

  • OLG Jena, 08.04.2004 - 1 U 779/03

    Keine Herausgabe schuldhaft nicht gezogener Nutzungen od.durch Eigennutzung

  • LAG Baden-Württemberg, 04.03.1999 - 21 Sa 38/98

    Zum privaten Gebrauch überlassenes Firmenfahrzeug und gesetzliche

  • OVG Brandenburg, 06.07.1998 - 4 B 131/97

    Aussetzung der sofortigen Vollziehbarkeit eines vermögensrechtlichen

  • BGH, 30.09.2005 - V ZR 185/04

    Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe der gezahlten Umsatzsteuer

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 317/97

    Zusicherung von Eigenschaften beim Verkauf eines Hausgrundstücks

  • OLG Brandenburg, 28.08.2008 - 5 U 152/07

    Grundstückskaufvertrag: Verpflichtung des Verkäufers zu einer lastenfreien

  • KG, 18.10.2006 - 11 U 3/06

    Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Anspruch des

  • BGH, 18.02.2000 - V ZR 323/98

    Nutzungsentschädigung während der Durchführung des Bodensonderungsverfahrens

  • OLG Brandenburg, 09.10.2020 - 2 U 73/20

    Amtshaftungsansprüche wegen der Erteilung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

  • OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02

    Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der

  • OLG Brandenburg, 18.10.2012 - 5 U 162/09

    Anwaltshaftung: Nichtanfechtung eines eine Grundstücksrückgabe verfügenden

  • OLG Dresden, 13.10.1996 - 4 U 539/94
  • KG, 24.02.2004 - 6 W 300/03

    Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Vorvertraglichkeit des

  • OLG Naumburg, 04.03.1998 - 11 Wx 2/98

    ARoV-Widerspruch zu ersuchter Berichtigung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,469
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 (https://dejure.org/1996,469)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,469) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 18 S. 2 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG; § 20 Abs. 1 Nr. 5 VereinsG
    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbots betroffenen Vereins; Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch einen nicht in den Verein einbezogenen Dritten (PKK)

  • Wolters Kluwer

    Verein - Verwendung von Kennzeichen - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Nicht eingebundener Dritter

  • rechtsportal.de

    VereinsG § 20

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 42, 30
  • NJW 1996, 1906
  • MDR 1996, 625
  • MDR 1996, 731 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 340
  • NStZ 1996, 602 (Ls.)
  • StV 1996, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Notwendiger Bestandteil des Betätigungsverbots ist das Verbot, eine derartige Tätigkeit des Vereins im Inland zu unterstützen (vgl. BVerfGE 25, 44, 53 zur Zuwiderhandlung gegen ein Parteiverbot nach den durch § 28 Vereinsgesetz aufgehobenen Regelungen in den §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Bei Beachtung der dargelegten Anwendungsgrundsätze, insbesondere des Erfordernisses, daß das fördernde Dritthandeln auf eine im Hinblick auf die Verbotsgründe erhebliche Vereinstätigkeit bezogen sein muß, bestehen auch unter dem Gesichtspunkt des Bestimmtheitsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (vgl. BVerfGE 25, 44, 55 zum vergleichbaren Fall der §§ 42, 47 a.F. BVerfGG).

    Aus gleichem Grunde sind Geltung und Anwendung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz auch nicht nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG in Frage zu stellen (vgl. BVerfGE 25, 44, 57 f., 61).

  • OLG Köln, 03.11.1995 - 2 Ws 463/95

    Eröffnung eines strafrechtlichen Hauptverfahrens vor einer großen Strafkammer

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Art. 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 <BGBl I S. 3186> geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift über die verbotene Kennzeichenverwendung in § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz zu beurteilen ist (vgl. auch BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

    Fälle von Kennzeichenverwendung (Kennzeichenverbreitung) werden bei ausländischen Vereinen, die mit einem Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz belegt sind, durch § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz selbst erfaßt, wenn dadurch zugleich gegen das Betätigungsverbot verstoßen wird (weitergehend wohl BayObLG, Beschluß vom 6. November 1995 - 3 St ObWs 2/95; vgl. auch OLG Köln, Beschluß vom 3. November 1995 - 2 Ws 463/95 -).

  • BGH, 25.07.1984 - 3 StR 62/84

    Einschränkende Kriterien für die Beurteilung des Verbreitens von Texten nach §

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Das hat das Bundesverfassungsgericht für § 20 Abs. 1 Nr. 1 Vereinsgesetz und das noch nicht bestandskräftige Organisationsverbot in BVerfGE 80, 244 näher ausgeführt; die dafür maßgeblichen Erwägungen gelten für § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz entsprechend.
  • BVerwG, 25.01.1978 - 1 A 3.76

    Auflösung eines Vereins - Verbotsgründe - Verbot eines Ausländervereins -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Dabei handelt es sich um Vereine (Parteien, Ersatzorganisationen), die im Inland ihren Sitz haben oder hier zumindest über eine Teilorganisation verfügen und deshalb von einem in der Wirkung auf das Inland beschränkten Vereinsverbot und einer damit verbundenen Auflösungsanordnung nach § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Vereinsgesetz (sog. Organisationsverbot, vgl. BVerwGE 55, 175, 181) betroffen sein können.
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 526/83

    Terroristische Vereinigung - Unterstützung - Inhaftierte Mitglieder -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 03.10.1979 - 3 StR 264/79

    Zulässiges Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 24.08.1987 - StB 18/87
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95
    Auch dafür reicht aber ein der Vereinigung vorteilhaftes Tun ohne Feststellung eines meßbaren Nutzens aus (vgl. BGHSt 29, 99, 101; 32, 243, 244; 33, 16, 17; BGHR StGB § 129 a III Unterstützen 1).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des

    Diesem Ergebnis kann nicht entgegengehalten werden, die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 VereinsG sei verwaltungsakzessorisch (vgl. etwa BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30, 36 zu § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG), so dass die verwaltungsrechtlichen Vorgaben bei der Auslegung der Strafvorschrift zwingend berücksichtigt werden müssten (in diesem Sinne aber wohl Stegbauer, NStZ 2014, 621, 623).
  • BVerfG, 26.09.2006 - 1 BvR 605/04

    Strafrechtliche Ahndung einer "Selbstbezichtigung" von PKK-Sympathisanten als

    Auf die Feststellung eines tatsächlich eingetretenen messbaren Nutzens kommt es nicht an; es genügt, dass das Täterhandeln konkret geeignet ist, eine für die verbotene Vereinstätigkeit vorteilhafte Wirkung hervorzurufen (vgl. BGH, NJW 2003, S. 2621 , unter Verweis auf BGHSt 42, 30 ; ferner etwa: BGH, NStZ-RR 1996, S. 218 ; NStZ-RR 1996, S. 219 ).

    Eine Einbeziehung außenstehender Dritter setzt nach dieser Rechtsprechung ein gerade unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erhebliches Verhalten voraus (vgl. BGHSt 42, 30 ; 43, 312 ; BGH, NJW 1997, S. 2248 ; NJW 1997, S. 2251 ; NStZ 1997, S. 497 ; NJW 2002, S. 2190 ; NJW 2003, S. 2621 ).

    Erfasst würden danach alle Tätigkeiten des verbotenen Vereins, die unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich sein können (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ein Betätigungsverbot ist eine wirksame Möglichkeit, Aktivitäten ausländischer Vereine ohne Sitz oder (Teil-)Organisation in der Bundesrepublik zu verbieten (vgl. Köbler, NStZ 1995, S. 531 ; Scholz, NStZ 1996, S. 602 ).

    Ausgangspunkt der strafrechtlichen Bewertung von Zuwiderhandlungen ist - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften auch - das verwaltungsrechtliche Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ; BVerfG, NStZ 2000, S. 540).

  • BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 26.03

    Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Ausweisungsgründe, Verbrauch von

    Er hat sich unter Ausschöpfung aller ihm von Amts wegen zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten davon zu überzeugen (§ 86 Abs. 1, § 108 Abs. 1 VwGO), ob die Klägerin einen objektiv tatbestandsmäßigen Rechtsverstoß im Sinne der strafgerichtlichen Rechtsprechung namentlich zu § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG begangen hat (vgl. zuletzt etwa BVerfG, Kammer-Beschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97 - NVwZ 2002, 709, - 1 BvR 2180/98 - NVwZ 2002, 711 und - 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 712 sowie vom 5. Juni 2000 - 2 BvR 566/00 - NStZ 2000, 540; BGH, Urteile vom 27. März 2003 - 3 StR 377/02 - NJW 2003, 2621 und vom 21. November 2002 - 3 StR 299/02 - Strafverteidiger Forum 2003, 165, Beschluss vom 17. März 1999 - 3 StR 637/98 - NStZ 1999, 411, Urteil vom 26. August 1998 - 3 StR 259/98 - NStZ 1999, 38, Beschlüsse vom 4. Februar 1998 - 3 StR 269/97 - NStZ-RR 1998, 217, vom 14. Januar 1998 - 3 StR 667/97 - NStZ-RR 1998, 286 und vom 19. November 1997 - 3 StR 574/97 - BGHSt 43, 312, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 30; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08

    Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot;

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    Unter Hinweis auf seine näheren Darlegungen im Urteil in der gleich gelagerten Strafsache 3 StR 530/95 (BGHSt 42, 30) führte der Bundesgerichtshof aus, dass zur Erfüllung des Tatbestands von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter jedes Verhalten ausreiche, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich sei.

    Organisations- und Betätigungsverbot sind sachlich gleichwertig (vgl. BGHSt 42, 30 ).

    Ausgangspunkt der Bewertung ist das Betätigungsverbot selbst (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97

    Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot

    Ein außen stehender Dritter verstößt gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG auch dann, wenn er dem mit einem Betätigungsverbot belegten Verein freiwillig Geld spendet, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Spenden in Deutschland oder im Ausland verwendet werden sollen (im Anschluss an BGH, 1996-01-24, 3 StR 530/95, BGHSt 42, 30).

    Soweit es um das Verhalten von außenstehenden Dritten geht, die - wie der Angeklagte - der vom Verbot betroffenen Vereinigung weder als Mitglieder angehören noch in deren Auftrag tätig sind, genügt zur Tatbestandsverwirklichung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG jedes auf die verbotene Vereinstätigkeit bezogene Handeln, das unter dem Gesichtspunkt der Verbotsgründe erheblich und konkret geeignet ist, die Vereinstätigkeit zu fördern (vgl. BGHSt 42, 30, 36 f.).

    Die Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot setzt nicht im Sinne der Aufrechterhaltung, der Stärkung oder der Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts der vom Verbot betroffenen Vereinigung einen organisatorischen Erfolg voraus (vgl. BGHSt 42, 30, 35/36), der unter Umständen als Grund für die materiellrechtliche Zusammenfassung mehrerer zu ihm beitragender Zuwiderhandlungen zu einer tatbestandlichen Handlungseinheit dienen könnte.

  • BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08

    Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt

    Werden fremde Texte verbreitet, muss hinzukommen, dass die Wiedergabe der die Vereinstätigkeit eindeutig unterstützenden (Dritt-)Aussagen vom angesprochenen Zuschauerkreis als eine sich die unterstützende Tendenz zu eigen machende Meinungsäußerung der Publizierenden zu verstehen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 15. November 2001 - 1 BvR 98/97, 1 BvR 2180/98 und 1 BvR 289/00 - NVwZ 2002, 709 , 711 f., 712 f.; BGH, Urteile vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - BGHSt 42, 31 und vom 9. April 1997 - 3 StR 387/96 - BGHSt 43, 41 ; Beschluss vom 5. März 2002 - 3 StR 514/01 - NJW 2002, 2190 ).
  • BGH, 28.08.1996 - 3 StR 180/96

    PKK-Spenden - §§ 223, 27 StGB, Gehilfenvorsatz; § 255 StGB: Dauergefahr;

    Die Strafkammer hat insoweit lediglich eine Strafbarkeit nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Vereinsgesetz und somit nach Straftatbeständen erwogen, die zu ihrer Verwirklichung voraussetzen, daß gegen die betroffene Vereinigung ein sogenanntes Organisationsverbot erlassen worden ist (vgl. BGH NJW 1996, 1906, 1907, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Nach dem bisher festgestellten Sachverhalt sind die Voraussetzungen dieser Strafnorm (vgl. dazu im einzelnen BGH NJW 1996, 1906 ff.) in beiden Fällen jedenfalls der äußeren Tatseite nach erfüllt.

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95

    Verein - Vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Plakatklebeaktion -

    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • BVerfG, 05.06.2000 - 2 BvR 566/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen strafrechtliche Verurteilung wegen

    Die den fachgerichtlichen Entscheidungen zugrunde liegende Auffassung, der Beschwerdeführer habe mit seiner Betätigung dem strafbewehrten Verbot nach §§ 20 Abs. 1 Nr. 4 in Verbindung mit 18 Satz 2 VereinsG zuwider gehandelt (vgl. insbesondere BGHSt 42, 30 ; ferner BGHSt 43, 41 ; BGHR, VereinsG, § 20 Abs. 1 Nr. 4 Dritthandeln 1, 3, 4 und Tatmehrheit 1), überschreitet nicht die vom möglichen Wortsinn des Gesetzes markierte, nach Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. auch § 1 StGB) zu wahrende Grenze zulässiger richterlicher Auslegung (vgl. BVerfGE 64, 389 ; 71, 108 ; 80, 244 ).

    Denn Ausgangspunkt für die nähere Bestimmung des Verhaltens, das vom Begriff der Zuwiderhandlung in § 20 Abs. 1 Nr. 4 VereinsG umfasst wird, kann - wie in anderen Fällen verwaltungsakzessorischer Strafvorschriften - auch das (verwaltungsrechtliche) Betätigungsverbot selbst sein, wobei sich das strafrechtlich bewehrte Verbot nur an Personen richten kann, durch die der nicht handlungsfähige Verein im Inland tätig wird (vgl. BGHSt 42, 30 ).

  • BGH, 12.03.1997 - 3 StR 607/96
  • BGH, 11.02.2000 - 3 StR 486/99

    Vereinsrechtliches Betätigungsverbot; Natürliche und tatbestandliche

  • BGH, 27.03.2003 - 3 StR 377/02

    BGH bestätigt Verurteilung wegen PKK-Solidarisierungskampagne

  • BGH, 13.03.1996 - 3 StR 610/95

    Verbotene Vereinstätigkeit - Verhalten Dritter - Plakataktion

  • BGH, 13.06.2019 - 3 StR 133/19

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Erheblichkeit der

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 387/96

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch Veröffentlichung von

  • BGH, 27.06.2013 - 3 StR 109/13

    Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (Abgrenzung zur Verwendung

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 545/95

    Ausländische Vereinigung - Verein - Verbotene inländische Tätigkeit - Verbotene

  • BGH, 05.03.2002 - 3 StR 514/01

    Zuwiderhandeln gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot für eine

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 2180/98

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • BGH, 24.04.1996 - 3 StR 116/96

    Voraussetzung einer Strafbarkeit wegen Zuwiderhandlung gegen ein vollziehbares

  • BGH, 10.12.1997 - 3 StR 389/97

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Tätigwerden für

  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 289/00

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie strafgerichtliche Verurteilung wegen Verstoßes

  • BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08

    Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI

  • BGH, 07.05.1997 - 3 StR 185/97

    Strafbarkeit wegen Verstoßes gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot durch

  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2019 - 5 E 276/18

    Durchsuchung von Wohnräumen und Geschäftsräumen als tiefgreifender

  • BGH, 18.06.1997 - 3 StR 206/97

    Betätigung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) im Geltungsbereich des

  • VG Bremen, 28.05.2009 - 5 K 1408/08

    Die versammlungsrechtliche Auflage gem. § 15 VersG, keine Bildnisse von Abdullaah

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
  • LG Düsseldorf, 01.07.2002 - 4 KLs 17/02

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ; Unterstützung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1507
BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 (https://dejure.org/1996,1507)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,1507) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1905
  • MDR 1996, 620
  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
  • NStZ 1996, 393
  • StV 1996, 436
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1996 - 3 StR 530/95

    Verwendung oder Verbreitung von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Damit steht im Einklang, daß die bloße Verwendung (und Verbreitung) von Kennzeichen eines von einem vollziehbaren Betätigungsverbot nach § 18 Satz 2 Vereinsgesetz betroffenen Vereins, bei der es entscheidend auf den gedanklichen Inhalt, die Symbolbedeutung ankommt, für sich gesehen die Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz noch nicht erfüllt, sondern nicht strafbar ist - auch nicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz (vgl. Senatsurteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    In der Sache ist das Landgericht zutreffend davon ausgegangen, daß die Frage der Strafbarkeit der Angeklagten nach der verfassungsrechtlich unbedenklichen Bestimmung des § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz (in der zur Tatzeit und damit vor Inkrafttreten der Änderung durch Artikel 14 Nr. 7 des Verbrechensbekämpfungsgesetzes vom 28. Oktober 1994 (BGBl I S. 3186) geltenden Fassung) und nicht nach der Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Nr. 5 Vereinsgesetz über die verbotene Kennzeichenverwendung zu beurteilen ist (Urteil des Senats vom 24. Januar 1996 - 3 StR 530/95 - zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom heutigen Tage in der gleichgelagerten Strafsache 3 StR 530/95 näher dargelegt hat, reicht im Falle nicht mitgliedschaftlich und auch sonst nicht organisatorisch eingegliederter Dritter zur Tatbestandserfüllung nach § 20 Abs. 1 Nr. 4 Vereinsgesetz jedes Verhalten aus, das auf die verbotene inländische Tätigkeit des betroffenen Vereins bezogen und dafür förderlich ist.

  • OLG Köln, 01.12.1989 - Ss 583/89
    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Auf die Frage, ob im Ankleben von Plakaten ein presserechtliches Verbreiten oder jedenfalls eine Veröffentlichung im Sinne des § 25 Abs. 1 Nr. 1 PresseG NW zu sehen ist (vgl. OLG Köln NStZ 1990, 241, 242), kommt es demnach nicht mehr an.
  • BGH, 18.12.1974 - 3 StR 105/74

    Verurteilung wegen Beziehens und Vorrätighaltens zweier unzüchtiger Schriften -

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 15.02.1978 - 3 StR 495/77

    Verfassungsfeindliche Einwirkung auf die Bundeswehr - Verjährung eines mittels

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BayObLG, 29.03.1979 - RReg. 3 St 216/78

    Presse-Inhaltsdelikte

    Auszug aus BGH, 24.01.1996 - 3 StR 540/95
    Wesentlich für die Annahme eines Presseinhaltsdelikts ist aber, daß der Strafgrund entscheidend durch den Inhalt des Druckwerks und nicht durch sonstige Umstände wie die Handlungsakte des Herstellens und Verbreitens usw. bestimmt wird (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BayObLGSt 1979, 44; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts 3. Aufl. S. 359; Groß, Grundzüge des deutschen Presserechts 1969 S. 140/141; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BVerfG, 15.11.2001 - 1 BvR 98/97

    Keine Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1, Art 103 Abs 2 durch strafgerichtliche

    gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95 -.
  • BGH, 14.06.1996 - 3 StR 110/96

    Die Verurteilung des Hauptakteurs im Fall "Beruf Neonazi" ist rechtskräftig

    Die Besonderheit eines Presseinhaltsdelikts, eines Delikts, das "mittels eines Druckwerks" begangen wird (§ 22 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 1 Berl. PresseG als sog. lex fori; vgl. BGHR PresseG - BW § 24 Verjährung 1), liegt darin, daß die Strafbarkeit entscheidend in dem verkörperten Inhalt des Druckwerks (bzw. der gleichgestellten bildlichen Darstellungen) begründet ist und nicht in den besonderen Umständen und in der besonderen Art der Verbreitung (vgl. BGHSt 26, 40, 44; 27, 353, 354; BGH, Urteil vom 24. Januar 1996 - 3 StR 540/95; Löffler Presserecht 3. Aufl. Bd. I § 20 LPG Rdn. 21; Franke GA 1982, 404, 405).
  • BGH, 09.04.1997 - 3 StR 584/96

    Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot - Voraussetzungen

    Dabei kann dahingestellt bleiben, ob die eine Plakatklebeaktion betreffende Entscheidung des Senats in NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95] über die Nichtanwendbarkeit der Regelungen über die kurze Presseverjährung auch für Fälle der vorliegenden Art gilt.
  • BGH, 04.02.1998 - 3 StR 269/97

    Unterstützung des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins

    Gegebenenfalls wird zu prüfen sein, ob es sich um ein Presseinhaltsdelikt handelt (vgl. BGH NJW 1996, 1905 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]).
  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 1 Ws 803/96
    Deren Inhalt ist jedoch nicht, wie bei einem Presseinhaltsdelikt, eigentlicher Strafgrund der Zuwiderhandlung gegen ein Betätigungsverbot gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 VereinsG a.F. (vgl. BGH NStZ 1996, 393 ).
  • BGH, 03.06.1998 - 3 StR 237/98

    Verfahrenshindernis der Verfolgungsverjährung

    Anders als die durch eine Plakataktion begangene Zuwiderhandlung gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot (vgl. BGH NStZ 1996, 393 [BGH 24.01.1996 - 3 StR 540/95]) unterliegt der hier von der Strafkammer festgestellte Verstoß gegen § 90 a Abs. 1 Nr. 1 StGB der Presseverjährung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss (OWi) 373/95 - (OWi) 167/95 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5966
OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss (OWi) 373/95 - (OWi) 167/95 I (https://dejure.org/1996,5966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.1996 - 5 Ss (OWi) 373/95 - (OWi) 167/95 I (https://dejure.org/1996,5966)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 1996 - 5 Ss (OWi) 373/95 - (OWi) 167/95 I (https://dejure.org/1996,5966)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,5966) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Wildtiere - Brillenkaiman

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 2944 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 934
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.03.1993 - 2 ARs 43/93

    Bestimmung des zuständigen Landgerichts durch das Oberlandesgericht bei Einlegung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss OWi 373/95
    Nur wenn in der Form des Beschlusses entschieden wird, kann dieser mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, über die das Landgericht als Beschwerdeinstanz zu entscheiden hat (vgl. Göhler a.a.O., BGHSt 39, 162 ).
  • OLG Hamm, 19.11.1992 - 3 Ss OWi 899/92

    Einziehung ; Naturschutz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss OWi 373/95
    Dies gilt sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht und insbesondere auch bezüglich der Anfechtung (vgl. Senat, OLGSt Nr. 1 zu GWA Art. 7 S. 4 m.w.N.; OLG Hamm NVwZ 1993, 508 ; Göhler, OWiG , 11. Aufl., 1995, Rdnr. 56 zu § 87 m.w.N.; KK-Boujong, OWiG , 1989 , § 87 Rdnr. 83).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1991 - 5 Ss OWi 93/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 08.03.1996 - 5 Ss OWi 373/95
    Fehlt eine Wertfestsetzung im angefochtenen Urteil, so ist die Rechtsbeschwerde zulässig, soweit der Wert des Einziehungsgegenstandes zum maßgeblichen Zeitpunkt der Hauptverhandlung nicht offensichtlich unter 200,-- DM lag (vgl. Göhler a.a.O., Rdnr. 6 zu § 79 m.w.N.; Senat VRS 81, 203 ).
  • OLG Koblenz, 28.09.2006 - 1 Ss 247/06

    Selbstständiges Verfallsverfahren gegen eine juristische Person als

    Da der Verfallbescheid gemäß § 87 Abs. 3 Satz 2 i.V.m. Abs. 6 OWiG einem Bußgeldbescheid gleichgestellt ist, überprüft ihn das Gericht nicht als eine vorausgegangene Entscheidung, sondern entscheidet selbständig über die Anordnung des Verfalls und trifft dabei eine eigene Ermessensentscheidung (BayObLG NStZ 1998, 454; OLG Düsseldorf NVwZ 1996, 934; beide zum selbständigen Einziehungsbescheid).
  • OLG Hamburg, 11.06.2010 - 2-23/10

    Selbstständiges Einziehungsverfahren: Zulässiges Rechtsmittel gegen eine

    Nach dessen Durchführung entscheidet das Amtsgericht (§ 68 OWiG), sofern der Einspruch zulässig eingelegt worden ist (§ 70 OWiG), durch Beschluss nach den §§ 46 Abs. 1 OWiG, 441 Abs. 2 StPO, gegen den allgemeiner Ansicht zufolge die sofortige Beschwerde (§ 311 StPO) zulässig ist (BGHSt 39, 162, 164; OLG Köln, wistra 1993, 39; OLG Düsseldorf, NJW 1996, 2944 -Leitsatz-; Bohnert, OWiG, 2. Aufl., § 87 Rdn. 35, 38, 39; Gürtler in Göhler, OWiG, 15. Aufl., § 87 Rdn. 51; Mitsch in KK-OWiG, 3. Aufl., § 87 Rdn. 82, 83; Förster in Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, 3. Aufl., § 87 Rdn. 52; Rotberg, OWiG, 5. Aufl., § 87 Rdn. 17).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Dresden, 21.02.1995 - 4 O 4317/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6784
LG Dresden, 21.02.1995 - 4 O 4317/94 (https://dejure.org/1995,6784)
LG Dresden, Entscheidung vom 21.02.1995 - 4 O 4317/94 (https://dejure.org/1995,6784)
LG Dresden, Entscheidung vom 21. Februar 1995 - 4 O 4317/94 (https://dejure.org/1995,6784)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,6784) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 934 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Dresden, 28.03.1994 - 4 O 4564/93

    Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht nach

    Auszug aus LG Dresden, 21.02.1995 - 4 O 4317/94
    Dabei ist zu würdigen, daß in den neuen Bundesländern in großen Teilen der Straßenzustand noch unbefriedigend ist und den Baulastträgern weder finanziell noch tatsächlich zugemutet werden kann, innherhalb kurzer Zeit ein - entsprechend westlichem Standard - gefahrloses Straßennetz herbeizuführen (vgl. LG Dresden, Urteil vom 28.03.1994, RAnb 1994, 238, 239; Kreisgericht Potsdam VersR 1993, 1501, 1502).
  • KreisG Potsdam, 26.04.1993 - 21 C 64/93

    Sicherung des Straßenverkehrs in den neuen Bundesländern

    Auszug aus LG Dresden, 21.02.1995 - 4 O 4317/94
    Dabei ist zu würdigen, daß in den neuen Bundesländern in großen Teilen der Straßenzustand noch unbefriedigend ist und den Baulastträgern weder finanziell noch tatsächlich zugemutet werden kann, innherhalb kurzer Zeit ein - entsprechend westlichem Standard - gefahrloses Straßennetz herbeizuführen (vgl. LG Dresden, Urteil vom 28.03.1994, RAnb 1994, 238, 239; Kreisgericht Potsdam VersR 1993, 1501, 1502).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht