Weitere Entscheidung unten: EuGH, 14.12.1995

Rechtsprechung
   EuGH, 11.08.1995 - C-431/92   

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https://dejure.org/1995,82
EuGH, 11.08.1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
EuGH, Entscheidung vom 11.08.1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
EuGH, Entscheidung vom 11. August 1995 - C-431/92 (https://dejure.org/1995,82)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EWG-Vertrag, Artikel 155 und 169
    1. Vertragsverletzungsverfahren; Klagerecht der Kommission; Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig; Klage auf Feststellung der Nichterfuellung einer Verpflichtung, die sich aus einer nicht umgesetzten Richtlinie ergibt, in einem ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Umweltverträglichkeit von Wärmekraftwerken

  • opinioiuris.de

    Wärmekraftwerk Großkrotzenburg

  • Judicialis

    Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 2; ; Richtlinie... 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 3; ; Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) Art. 8

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vertragsverletzungsverfahren - Klagerecht der Kommission - Ausübung nicht vom Vorliegen eines besonderen Rechtsschutzinteresses abhängig - Klage auf Feststellung der Nichterfuellung einer Verpflichtung, die sich aus einer nicht umgesetzten Richtlinie ergibt, in einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsschutzinteresse bei einer Vertragsverletzungsklage; Nicht rechtzeitige Umsetzung einer Richtlinie; Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Genehmigungsverfahren für ein Wärmekraftwerk; Wärmeleistung von 300 MW

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtanwendung einer noch nicht umgesetzten Richtlinie durch die Behörden - Richtlinie 85/337/EWG des Rates - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Projekten - Wärmekraftwerk Großkrotzenburg - Genehmigung zur Errichtung eines ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1735 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 369
  • DVBl 1996, 424
  • BB 1995, 951
 
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Wird zitiert von ... (170)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstösse gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    Dieser fällt kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zu, die Ausführung des Vertrages und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstösse gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteile vom 4. April 1974 in der Rechtssache 167/73, Kommission/Frankreich, Slg. 1974, 359, Randnr. 15, und vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-0000, Randnr. 16).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-396/92

    Bund Naturschutz in Bayern u.a. / Freistaat Bayern

    Auszug aus EuGH, 11.08.1995 - C-431/92
    28 Im Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-396/92 (Bund Naturschutz in Bayern u. a., Slg. 1994, I-3717, Randnrn. 19 und 20) hat der Gerichtshof entschieden, daß die Richtlinie, unabhängig von der Frage, ob sie es einem Mitgliedstaat gestattet, vor dem Stichtag 3. Juli 1988 begonnene und bereits laufende Genehmigungsverfahren von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen, jedenfalls für nach diesem Zeitpunkt begonnene Verfahren der Einführung einer solchen Ausnahmeregelung entgegensteht.
  • EuGH, 07.11.2013 - C-72/12

    Gemeinde Altrip u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass der Grundsatz, nach dem Vorhaben mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind, dann nicht gilt, wenn der Zeitpunkt der förmlichen Stellung des Antrags auf Genehmigung eines Vorhabens vor dem Zeitpunkt liegt, zu dem die Frist für die Umsetzung der Richtlinie 85/337 ablief (Urteile vom 11. August 1995, Kommission/Deutschland, C-431/92, Slg. 1995, I-2189, Randnrn.
  • BVerwG, 02.11.2017 - 7 C 25.15

    Wasserrechtliche Erlaubnisse für Kraftwerk Staudinger: Feststellungen zur

    Insbesondere hat der Projektträger eine Reihe von Angaben über die Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vorgelegt, die von der Kommission selbst als ausreichend im Hinblick auf die Anforderungen des Art. 5 des Anhangs III der Richtlinie 85/337/EWG angesehen wurden (EuGH, Urteil vom 11. August 1995 - C-431/92 [ECLI:EU:C:1995:260] - Rn. 41 ff.).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    43 Etwas anderes gilt nur dann, wenn eine Genehmigung vor dem 3. Juli 1988, also vor dem Termin für die Umsetzung der Richtlinie 85/337, erteilt wurde (alte Genehmigung), und in den Fällen, in denen eine Genehmigung nach dem 3. Juli 1988 erteilt wurde, das Genehmigungsverfahren jedoch vor diesem Zeitpunkt eingeleitet worden war (so genannte "Pipeline"-Projekte) (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-431/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2189, Randnr. 32, und Gedeputeerde Staten van Noord-Holland, Randnr. 23).
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Rechtsprechung
   EuGH, 14.12.1995 - C-317/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,121
EuGH, 14.12.1995 - C-317/93 (https://dejure.org/1995,121)
EuGH, Entscheidung vom 14.12.1995 - C-317/93 (https://dejure.org/1995,121)
EuGH, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - C-317/93 (https://dejure.org/1995,121)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gleichbehandlung von Maennern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG - Ausschluss der geringfuegigen Beschaeftigungen von der obligatorischen Erwerbsunfaehigkeits- und Altersversicherung.

  • EU-Kommission PDF

    Inge Nolte gegen Landesversicherungsanstalt Hannover.

    Richtlinie 79/7 des Rates, Artikel 2
    1. Sozialpolitik; Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; Persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7; Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie; Personen, die geringfügige Beschäftigungen ausüben, die durch eine ...

  • EU-Kommission

    Nolte / Landesversicherungsanstalt Hannover

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit eines Ausschlusses einer Tätigkeit von der gesetzlichen Rentenversicherung mit Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 79/7/EWG zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit; ...

  • archive.org (Volltext/Leitsatz)

    Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im sozialen Bereich - Ausschluß von der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Judicialis

    Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    1. Sozialpolitik - Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Persönlicher Anwendungsbereich der Richtlinie 79/7 - Erwerbsbevölkerung im Sinne des Artikels 2 der Richtlinie - Personen, die geringfügige Beschäftigungen ausüben, die durch ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    EWG-Vertrag Art. 177; Richtlinie 79/7/EWG Art. 4 Abs. 1
    II. Zulässiger Ausschluß von der obligatorischen Erwerbsunfähigkeits- und Altersversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • europainstitut.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Rechtsprechung des EuGH im Sozialbereich auf dem Prüfstand (Peter Clever)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit - Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/7/EWG - Ausschluß der geringfügigen Beschäftigungen von der obligatorischen Erwerbsungfähigkeits- und Altersversicherung.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 445
  • ZIP 1996, 40
  • NVwZ 1996, 369 (Ls.)
  • NZA 1996, 129
  • NZS 1996, 119
  • NJ 1996, 274
  • BB 1996, 595
  • DB 1996, 44
 
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Wird zitiert von ... (84)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 23.03.1982 - 53/81

    Levin / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    Daß die Bezahlung einer Tätigkeit im Lohn- oder Gehaltsverhältnis unter dem Existenzminimum liegt (vgl. Urteil vom 23. März 1982 in der Rechtssache 53/81, Levin, Slg. 1982, 1035, Randnrn.

    2 und 16) oder selbst 10 Stunden pro Woche (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 16) nicht übersteigt, hindert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag (Urteile Levin und Kempf), des Artikels 119 EWG-Vertrag (Urteil Rinner-Kühn) oder der Richtlinie 79/7 (Urteil Ruzius-Wilbrink) anzusehen.

    Deshalb steht der in Randnummer 19 getroffenen Feststellung nicht entgegen, daß die Urteile Levin, Kempf und Rinner-Kühn nicht das Sozialversicherungsrecht betreffen und sich nicht auf die Auslegung des Artikels 2 der Richtlinie 79/7 beziehen, da der Begriff des Arbeitnehmers in diesen Urteilen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz verdeutlicht wird.

  • EuGH, 13.12.1989 - 102/88

    Ruzius-Wilbrink / Bedrijfsvereniging voor Overheidsdiensten

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    15 und 16) oder daß die normale Arbeitszeit 18 Stunden pro Woche (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-102/88, Ruzius-Wilbrink, Slg. 1989, 4311, Randnrn.

    2 und 16) oder selbst 10 Stunden pro Woche (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 16) nicht übersteigt, hindert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag (Urteile Levin und Kempf), des Artikels 119 EWG-Vertrag (Urteil Rinner-Kühn) oder der Richtlinie 79/7 (Urteil Ruzius-Wilbrink) anzusehen.

  • EuGH, 19.03.1964 - 75/63

    M.K.H. Unger, Ehefrau von R. Hoekstra gegen Bestuur der Bedrijfsvereniging voor

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    21 Der Gerichtshof hat bereits im Urteil vom 19. März 1964 in der Rechtssache 75/63 (Unger, Slg. 1964, 381, Nr. 1 des Tenors) für Recht erkannt, daß sich der Begriff "Arbeitnehmer oder ihm Gleichgestellter" im Sinne der Verordnung Nr. 3 des Rates vom 25. September 1958 über die Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (ABl. 1958, Nr. 30, S. 561) ebenso wie der Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne der Artikel 48 bis 51 EG-Vertrag nach Gemeinschaftsrecht bestimmte.
  • EuGH, 13.07.1989 - 171/88

    Rinner-Kühn / FWW Spezial-Gebäudereinigung

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    2 und 16) oder selbst 10 Stunden pro Woche (vgl. Urteil vom 13. Juli 1989 in der Rechtssache 171/88, Rinner-Kühn, Slg. 1989, 2743, Randnr. 16) nicht übersteigt, hindert nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Artikels 48 EWG-Vertrag (Urteile Levin und Kempf), des Artikels 119 EWG-Vertrag (Urteil Rinner-Kühn) oder der Richtlinie 79/7 (Urteil Ruzius-Wilbrink) anzusehen.
  • EuGH, 03.06.1986 - 139/85

    Kempf / Staatssecretaris van Justitie

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    7 und 17) oder 12 Stunden pro Woche (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986 in der Rechtssache 139/85, Kempf, Slg. 1986, 1741, Randnrn.
  • EuGH, 24.02.1994 - C-343/92

    Roks u.a. / Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de Gezondheid, Geestelijke en

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    Dies ist der Fall, wenn die gewählten Mittel einem legitimen Ziel der Sozialpolitik des Mitgliedstaats dienen, um dessen Rechtsvorschriften es geht, und zur Erreichung dieses Ziels geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 24. Februar 1994 in der Rechtssache C-343/92, Roks u. a., Slg. 1994, I-571, Randnrn.
  • EuGH, 27.06.1989 - 48/88

    Achterberg-te Riele e.a / Sociale Verzekeringsbank

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    Dagegen ist die Richtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht auf Personen anwendbar, die dem Arbeitsmarkt niemals zur Verfügung standen oder ihm nicht mehr zur Verfügung stehen, ohne daß der Grund dafür im Eintritt eines der in der Richtlinie genannten Risiken liegt (vgl. Urteil vom 27. Juni 1989 in den Rechtssachen 48/88, 106/88 und 107/88, Achterberg-te Riele u. a., Slg. 1989, 1963, Randnr. 11).
  • EuGH, 07.05.1991 - C-229/89

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 14.12.1995 - C-317/93
    33 Beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts sind die Mitgliedstaaten für die Sozialpolitik zuständig (vgl. Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-229/89, Kommission/Belgien, Slg. 1991, I-2205, Randnr. 22).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Dabei ist der nationale Gesetzgeber bei der Ausgestaltung von Sozialleistungen europarechtlich grundsätzlich nicht auf ein bestimmtes sozialpolitisches Konzept festgelegt (vgl EuGH Urteil vom 14.12.1995 - C-317/93 - Slg 1995, I-4625 ff, RdNr 33 = SozR 3-6083 Art. 4 Nr. 11; vgl auch den vierten Erwägungsgrund der VO 883/2004) .
  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Dass die Bezahlung einer unselbständigen Tätigkeit unter dem Existenzminimum liegt, hindert nicht, die Person, die diese Tätigkeit ausübt, als Arbeitnehmer im Sinne des Art. 39 EG anzusehen (vgl. Urteile vom 23. März 1982, Levin, 53/81, Slg. 1982, 1035, Randnrn. 15 und 16, sowie vom 14. Dezember 1995, Nolte, C-317/93, Slg. 1995, I-4625, Randnr. 19), selbst wenn der Betroffene die Vergütung durch andere Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts wie eine aus öffentlichen Mitteln des Wohnortmitgliedstaats gezahlte finanzielle Unterstützung zu ergänzen sucht (vgl. Urteil vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, Slg. 1986, 1741, Randnr. 14).
  • LAG München, 13.01.2016 - 10 Sa 544/15

    Betriebliche Altersversorgung für geringfügig Beschäftigte

    Die vor dem 01.04.1999 geltende Rechtslage, wonach aus Sicht des EUGH die Herausnahme der geringfügig Beschäftigten aus der Pflichtversicherung einem Strukturprinzip des deutschen Sozialversicherungssystems entspreche, das es erlaube zu differenzieren (so noch EUGH v. 14.12.1995, C-317/93 und daran anschließend BAG v. 22.02.2000, 3 AZR 845/98), bietet daher jedenfalls in dem hier in Rede stehenden Zeitraum seit 2007 keinen Ansatz mehr für einen sachlichen Differenzierungsrund.
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