Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2853
OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.08.1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. August 1995 - 1 L 894/94 (https://dejure.org/1995,2853)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 1 Abs. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 1 Abs. 4 BauGB; Art. 28 Abs. 2 GG
    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung; Bedeutung für Natur und Landschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1996, 1299 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 271
  • BauR 1996, 348
  • ZfBR 1996, 54
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das erfordert nicht nur, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung hinreichend bestimmt sind, sondern auch, daß die Ziele als landesplanerische Letztentscheidung eine auf der landesplanerischen Ebene nicht mehr ergänzungsbedürftige Aussage treffen und nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 - DVBl. 1992, 1438 ).

    Wesentlich ist, daß die Ziele der Raumordnung und Landesplanung den Gemeinden einen Rahmen setzen, innerhalb dessen die Gemeinden die Wahlmöglichkeiten voll ausschöpfen dürfen, den die Gemeinden aber nicht im Wege der Abwägung überwinden können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 15.02.1991 - 6 K 8/89

    Wohnhaus; Schutzwürdig; Schutzwürdigkeit; Außenbereich; Mischgebiet

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Allerdings hat der 6. Senat im Urteil vom 15.2.1991 - 6 K 8/89 - OVGE 42.363 die Festlegung eines Gebietes im Regionalen Raumordnungsprogramm als Gebiet mit besonderer Bedeutung für die Erholung ohne weitere Auseinandersetzung mit der Tragweite dieser Festlegung als zulässiges Ziel der Raumordnung und Landesplanung angesehen und den Bebauungsplan für nichtig erklärt, der mit der Festsetzung eines Gewerbegebietes gegen die Zweckbestimmung des Gebietes mit besonderer Bedeutung für die Erholung verstieß.
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94
    Das Abwägungsgebot ist ferner verletzt, wenn die Bedeutung der betroffenen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen en von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit dieser Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - IV C 105.66 - BVerwG 34, 301 und vom 1.11.1974 - IV C 38.71 - BVerwGE 47, 144 ).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2007 - 12 LC 18/07

    Verpflichtung zur Erteilung eines Bauvorbescheides über die bauplanungsrechtliche

    Vorsorgegebiete stellen ungeachtet ihrer Einordnung als Ziele der Raumordnung in Teil I, B (9) des Landes - Raumordnungsprogramms Niedersachsen (Gesetz vom 2.3.1994, GVBl. S. 130; aufgehoben durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung raumordnungsrechtlicher Vorschriften vom 26.4.2007, GVBl. S. 161) nur Abwägungsdirektiven im Hinblick auf konkurrierende Nutzungsansprüche dar (vgl. dazu: 1. Senat des erkennenden Gerichts, Urt. v. 29.8.1995 - 1 L 894/94 -, NVwZ 1996, 271; Gierke, in: Brügelmann, BauGB, Loseblattsammlung, Stand: Februar 2007, § 1, Rn. 315).
  • OVG Niedersachsen, 28.03.2008 - 1 KN 93/07

    Festsetzung eines u.a. durch immissionswirksame flächenbezogene

    Als "Ziele" der Landesplanung und Raumordnung im Sinne dieser Vorschrift sind nur landesplanerische Letztentscheidungen anzusehen, welche eine nicht mehr ergänzungsbedürftige und -fähige Aussage treffen und daher nicht nur eine Abwägungsdirektive für die Gemeinde vorgeben, sondern ihrer Abwägung mit Anspruch auf Verbindlichkeit vorgehen (vgl. beispielsweise OVG Lüneburg, Urt. v. 30.8.1995 - 1 L 894/94 -, BRS 57 Nr. 273 = ZfBR 1996, 54 = BauR 1996, 348 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 20.8.1992 - 4 NB 20.91 -, DVBl 1992, 1438).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01

    Antragsbefugnis: Sondergebiet für Windenergieanlage in Nachbargemeinde;

    Ziff. 5.2.1 RROP 1985 trifft keine abschließende, allenfalls noch konkretisierungsbedürftige Aussage zur Zulässigkeit von Nutzungen in einem Vorranggebiet für Erholung; es ist - im Sinne einer Abwägungsdirektive - bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen lediglich "darauf zu achten", dass Naturhaushalt und Landschaftsbild als natürliche Eignungsgrundlagen dieser Gebiete erhalten bleiben bzw. nach Möglichkeit verbessert werden (s. auch Niedersächsisches OVG, NVwZ 1996, 271 für "Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholung" ) .
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2270
VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.08.1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. August 1994 - 8 S 903/94 (https://dejure.org/1994,2270)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zur Wirksamkeit eines Bebauungsplans; zum Eingriff in die Natur - hier: Vorhaben im Außenbereich

  • rechtsportal.de

    Bauplanungsrecht: Planerische Grundlage iS des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB - Naturschutzrecht: Einfluß des Naturschutzrechts auf Bauleitplanung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 271
  • VBlBW 1995, 241
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 06.01.1993 - 4 NB 38.92

    Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Da sie Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sind und der angefochtene Bebauungsplan deshalb Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmt, besitzen sie die erforderliche Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwGE 91, 318 u. Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • VGH Hessen, 25.01.1988 - 3 N 13/83
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Nach Ansicht des Hessischen VGH (Beschl. v. 25.1.1988 - 3 N 13/83 - UPR 1988, 350) wird es durch diese Vorschrift den Ländern ermöglicht, die Aufstellung eines Bebauungsplans in der Weise vom Vorhandensein eines Landschaftsplans abhängig zu machen, daß dessen Fehlen zur Nichtigkeit des Bebauungsplans führt (a.M. Runkel, DVBl. 1992, 1406 unter Hinweis auf den "bundesrechtlich abschließenden Charakter" des BauGB; vgl. hierzu ferner Gaentzsch, NuR 1990, 1, 5 bei Fn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Wie der erkennende Gerichtshof in seinem Urteil vom 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - (NuR 1991, 82) entschieden hat, bestehen gegen diese landesrechtliche Regelung keine verfassungsrechtlichen Bedenken, da die Länder nach § 8 Abs. 8 BNatSchG bestimmen könnten, daß Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen bestimmter Art, die im Regelfall nicht zu einer erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder des Landschaftsbildes führen, nicht als Eingriffe anzusehen sind.
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Da sie Eigentümer von Grundstücken im Plangebiet sind und der angefochtene Bebauungsplan deshalb Inhalt und Schranken ihres Grundeigentums bestimmt, besitzen sie die erforderliche Antragsbefugnis (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91 - BVerwGE 91, 318 u. Beschl. v. 6.1.1993 - 4 NB 38.92 - NVwZ 1993, 561).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 903/94
    Letzteres setzt voraus, daß sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände die konkrete Möglichkeit abzeichnet, daß der Mangel im Abwägungsvorgang das Abwägungsergebnis beeinflußt hat (BVerwG, Beschl. v. 29.1.1992 - 4 NB 22.90 - NVwZ 1992, 662).
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Es legt jedoch unter Hinweis auf seine ständige Rechtsprechung (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. August 1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241 - BWVP 1995, 39 und Urteil vom 29. Juni 1995 - 5 S 1537/94 - NuR 1996, 256) dar, dass nach der landesrechtlichen Regelung des § 10 Abs. 1 NatSchG BW, nach dem bestimmte Vorhaben im Außenbereich Eingriffe in Natur und Landschaft sind, nur Vorhaben im Außenbereich Eingriffe in Natur und Landschaft sein könnten.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1996 - 8 S 113/96

    Beschlussfassung über Bebauungsplan zu Straßenbauvorhaben

    Im übrigen ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans dem Innenbereich zuzurechnen, so daß im Hinblick auf § 10 Abs. 1 Bad.-Württ. NatSchG die besonderen Anforderungen an die Abwägung gem. § 8a BNatSchG (vgl. hierzu NK-Urteil des Senats v. 19.4.1996 - 8 S 2641/95 -) nicht zugrundezulegen sind (NK-Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.05.2006 - 8 S 1367/05

    Neuüberplanung eines bisherigen Frei- und Seebades mit einem Bebauungsplan

    Davon abgesehen wäre eine insoweit unterlaufene Fehleinschätzung unerheblich, weil ein Verstoß gegen § 9 Abs. 1 NatSchG die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans unberührt lässt (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 - VBlBW 1995, 241).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1996 - 8 S 1151/96

    Normenkontrollverfahren: Satzung über einen Vorhabenplan und Erschließungsplan

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschluß vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 sowie Beschluß vom 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256) findet die auf § 8 Abs. 8 BNatSchG beruhende Regelung in § 10 Abs. 1 NatSchG, wonach nur Vorhaben im Außenbereich als Eingriffe in Natur und Landschaft in Betracht kommen, auch im Rahmen des § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 3 S 3203/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: zum Inhalt des Bebauungsplans;

    Der Regelung des § 9 Abs. 1 S 4 NatSchG (NatSchG BW), wonach Landschafts- und Grünordnungspläne, soweit erforderlich und geeignet, in die Bauleitpläne aufgenommen werden sollen, ist nicht zu entnehmen, daß ein Verstoß gegen die gem § 9 Abs. 1 S 1 NatSchG (NatSchG BW) bestehende Pflicht zur Ausarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen die Nichtigkeit eines Bauleitplans zur Folge haben soll (wie VGH Baden-Württemberg, NK-Beschl v 12.08.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241).

    Dieser Regelung ist nicht zu entnehmen, daß nach dem Willen des Landesgesetzgebers ein Verstoß gegen die Pflicht zur Ausarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen die Nichtigkeit eines Bauleitplans zur Folge haben soll (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.08.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf

    Insoweit gilt die Eingriffsregelung nach der Rechtsprechung des Senats nicht, weil nach dem maßgeblichen Landesrecht (§ 10 Abs. 1 NatSchG) kompensationspflichtige Eingriffe definitionsgemäß nur im Außenbereich stattfinden können (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 = PBauE § 3 BauGB Nr. 11; ebenso: VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil vom 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256 = NVwZ-RR 1996, 495).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1998 - 8 S 1030/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans - Verwirkung der Antragsbefugnis; Auslegung

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichtshofs (Beschl. v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 und Beschl. v. 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NuR 1996, 256) findet diese auf § 8 Abs. 8 BNatSchG beruhende Regelung auch im Rahmen des § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG a.F. Anwendung.
  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.1998 - 8 S 290/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Beachtung des Entwicklungsgebotes;

    § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG ist deshalb auf die Überplanung von Innenbereichsflächen nicht anwendbar (Normenkontrollbeschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, VBlBW 1995, 241 = PBauE § 3 BauGB Nr. 11; Normenkontrollurteil des 5. Senats v. 29.6.1995 - 5 S 1537/94 -, NVwZ-RR 1996, 495 = NuR 1996, 256).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.09.1996 - 8 S 2466/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Bekanntmachung der Auslegung eines

    Denn auch wenn die Antragsgegnerin durch deren Verneinung gegen § 9 Abs. 1 S. 1 NatSchG BW verstoßen haben sollte, ließe dies die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans unberührt (Beschluß des Senats v. 12.8.1994 - 8 S 903/94 -, NVwZ 1996, 271 = NuR 1995, 262).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 5 S 1537/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; zur

    Der Senat schließt sich daher dem Normenkontrollbeschluß des 8. Senats vom 12.08.1994 (8 S 903/94, VBlBW 1995, 241), wonach § 8a Abs. 1 S. 1 BNatSchG für den unbeplanten Innenbereich i. S. von § 34 BauGB unanwendbar ist, auch für den hier gegebenen Fall an, daß es sich um einen qualifiziert beplanten Teil des Innenbereichs handelt.
  • VGH Bayern, 19.05.2009 - 14 N 07.621

    Normenkontrolle; Bebauungsplanänderung; Überplanung von Privatgrundstücken als

  • VG Sigmaringen, 10.09.2003 - 4 K 1586/01

    Flächennutzungsplan; Konzentrationszone für Kiesabbau; Abwägung

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