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Rechtsprechung
   BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95   

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BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95 (https://dejure.org/1996,290)
BVerwG, Entscheidung vom 29.08.1996 - 2 C 23.95 (https://dejure.org/1996,290)
BVerwG, Entscheidung vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 (https://dejure.org/1996,290)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadenersatz wegen rechtswidriger Entscheidung über eine Amtsübertragung - Anforderungen an die Auswahl der Polizeibeamten für das neugeschaffene Amt eines Polizeihauptmeisters - Grundsatz der Auswahl allein nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht - Beförderung, Auswahl der Beamten für ein neugeschaffenes höherwertiges Amt, Schadensersatz des rechtswidrig übergangenen Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 33
  • NJW 1997, 1321
  • NVwZ 1997, 685 (Ls.)
  • DVBl 1997, 363
  • DÖV 1997, 168
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Das folgt aus der auch für das Beamtenrecht geltenden Regelung der §§ 197 198, 201 BGB, wonach Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen in vier Jahren, jeweils zum Jahresende, verjähren (vgl. BVerwGE 66, 251 f. und 256 [257 f.]; Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 2 B 23.92 - [Buchholz 239.1 § 35 Nr. 3 = ZBR 1992, 312]; stRspr).

    Die vom Kläger herangezogene Rechtsprechung des Senats zur Verjährung des Anspruchs des Dienstherrn auf Rückzahlung laufend überzahlter Dienst- oder Versorgungsbezüge (BVerwGE 66, 251) läßt sich auf die vorliegende Fallgestaltung jedenfalls nicht übertragen.

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Hiernach hat der Kläger, dem nach der Feststellung des Berufungsgerichts bei rechtmäßiger Auswahl voraussichtlich das Amt als "Erstbesetzer" der entsprechenden Planstelle übertragen worden wäre, Anspruch auf Schadenersatz für die ihm entgangenen zusätzlichen Bezüge (vgl. BVerwGE 80, 123 sowie Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - [Buchholz 237.4 § 7 Nr. 1 = NJW 1992, 927]).
  • BVerwG, 30.06.1992 - 2 B 23.92

    Beamtenbezüge - Unfallausgleichungdsanspruch - Verjährung

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Das folgt aus der auch für das Beamtenrecht geltenden Regelung der §§ 197 198, 201 BGB, wonach Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen in vier Jahren, jeweils zum Jahresende, verjähren (vgl. BVerwGE 66, 251 f. und 256 [257 f.]; Beschluß vom 30. Juni 1992 - BVerwG 2 B 23.92 - [Buchholz 239.1 § 35 Nr. 3 = ZBR 1992, 312]; stRspr).
  • BGH, 03.11.1988 - IX ZR 203/87

    Verjährung von Ansprüchen aufgrund eines Feststellungsurteils über regelmäßig

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Demgemäß hat im bürgerlichen Recht der Bundesgerichtshof auf den an die Stelle von Lohnansprüchen tretenden Schadenersatzanspruch gegen einen dem Dienst- oder Arbeitsverhältnis fernstehenden Schädiger - nach rechtskräftiger Feststellung der Schadenersatzpflicht dem Grunde nach - die vierjährige Verjährung nach § 197 i.V.m. § 218 Abs. 2 BGB angewandt (Urteil vom 3. November 1988 - IX ZR 203/87 - [NJW-RR 1989, 215]).
  • BVerwG, 28.06.1982 - 6 C 92.78

    Anforderungen an die Rücknahme einer rechtswidrig gewordenen Festsetzung der

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Zwar ist der Rechtsgedanke der Verwirkung als Unterfall des Grundsatzes von Treu und Glauben auch im öffentlichen Recht einschließlich des Beamtenrechts anwendbar (vgl. u.a. BVerwGE 6, 204; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [ZBR 1975, 146, m.w.N.]; Urteil vom 28. Juni 1982 - BVerwG 6 C 92.78 - [Buchholz 232 § 116 Nr. 21 = ZBR 1983, 35 f. in BVerwGE 66, 65 insoweit nicht abgedruckt]).
  • BVerwG, 16.10.1991 - 2 B 115.91

    Schadensersatz - Kausalität - Adäquanz - Beamtenrecht - BeförderungVerstoß gegen

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Hiernach hat der Kläger, dem nach der Feststellung des Berufungsgerichts bei rechtmäßiger Auswahl voraussichtlich das Amt als "Erstbesetzer" der entsprechenden Planstelle übertragen worden wäre, Anspruch auf Schadenersatz für die ihm entgangenen zusätzlichen Bezüge (vgl. BVerwGE 80, 123 sowie Beschluß vom 16. Oktober 1991 - BVerwG 2 B 115.91 - [Buchholz 237.4 § 7 Nr. 1 = NJW 1992, 927]).
  • BGH, 06.04.1981 - II ZR 186/80

    Verjährung des gesellschaftsvertraglichen Gewinnanspruchs

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Insoweit kommt der spezielle Schutzzweck des § 197 BGB zum Tragen, der verhindern soll, daß regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt (vgl. BGHZ 31, 329 [335]; 80, 357 f.; 98, 174 [184]).
  • BGH, 09.12.1959 - IV ZR 178/59

    Ausgleichung zwischen Eltern nach Unterhaltsgewährung an Kinder

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Insoweit kommt der spezielle Schutzzweck des § 197 BGB zum Tragen, der verhindern soll, daß regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt (vgl. BGHZ 31, 329 [335]; 80, 357 f.; 98, 174 [184]).
  • BGH, 10.07.1986 - III ZR 133/85

    Ratenkredit - §§ 138 Abs. 1, 812 BGB, § 197 BGB <Fassung bis 31.12.01>,

    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Insoweit kommt der spezielle Schutzzweck des § 197 BGB zum Tragen, der verhindern soll, daß regelmäßig wiederkehrende Einzelforderungen des Gläubigers sich mehr und mehr ansammeln und schließlich einen Betrag erreichen, dessen Aufbringung in einer Summe dem Schuldner immer schwerer fällt (vgl. BGHZ 31, 329 [335]; 80, 357 f.; 98, 174 [184]).
  • BVerwG, 24.02.1958 - VI C 234.57
    Auszug aus BVerwG, 29.08.1996 - 2 C 23.95
    Zwar ist der Rechtsgedanke der Verwirkung als Unterfall des Grundsatzes von Treu und Glauben auch im öffentlichen Recht einschließlich des Beamtenrechts anwendbar (vgl. u.a. BVerwGE 6, 204; Beschluß vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - [ZBR 1975, 146, m.w.N.]; Urteil vom 28. Juni 1982 - BVerwG 6 C 92.78 - [Buchholz 232 § 116 Nr. 21 = ZBR 1983, 35 f. in BVerwGE 66, 65 insoweit nicht abgedruckt]).
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 10/74

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen eines Sachmangels aus positiver

  • BVerwG, 09.03.1979 - 6 C 11.78

    Unterbrechung der Verjährung - Voraussetzungen für eine Verjährungsunterbrechung

  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 04.05.1972 - II C 21.69
  • BAG, 28.05.2002 - 9 AZR 751/00

    Konkurrentenklage im öffentlichen Dienst

    Bei schuldhaftem Verstoß können dem zu Unrecht übergangenen Bewerber Schadenersatzansprüche zustehen, die sich auf Geldersatz richten (vgl. BGH 6. April 1995 - III ZR 183/94 - BGHZ 129, 226; BVerwG 14. August 1998 - 2 B 34.98 - ZBR 2001, 34 und 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33).
  • BVerwG, 15.06.2018 - 2 C 19.17

    Kein Schadensersatz wegen Nichtbeförderung bei Verstoß des Beamten gegen

    Diese Prüfung ist vorrangig vor einem Rückgriff auf das - vom Berufungsgericht in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellte - Rechtsinstitut der Verwirkung, das - neben einem längeren Zeitraum der Untätigkeit (sog. Zeitmoment) voraussetzt, dass auf Seiten des Verpflichteten (hier: des Dienstherrn) - oder eines Dritten - ein schützenswertes Vertrauen vorliegt, der Anspruch werde nicht mehr geltend gemacht, und dass dieses Vertrauen auch betätigt wurde, indem der Verpflichtete - oder der Dritte - sich darauf eingerichtet hat (sog. Umstandsmoment, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 S. 36; BGH, Urteil vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15 - BGHZ 211, 105 Rn. 40 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.08.2018 - 2 C 10.17

    Verwirkung des Anfechtungsrechts bei Konkurrentenklagen

    Die Verwirkung ist auch im öffentlichen Dienstrecht anwendbar (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1958 - 6 C 234.57 - BVerwGE 6, 204 ; Beschluss vom 17. Januar 1975 - 6 CB 133.74 - ZBR 1975, 146; Urteile vom 28. Juni 1982 - 6 C 92.78 - Buchholz 232 § 116 BBG Nr. 21 S. 7 und vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 ; Beschlüsse vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 73 Rn. 15 und vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 21).

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die ein Beteiligter - hier der Dienstherr oder der begünstigte Dritte - vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (sog. Vertrauensmoment, vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 ; BVerwG, Urteile vom 13. November 1975 - 2 C 16.72 - BVerwGE 49, 351 , vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 - BVerwGE 102, 33 und vom 15. Juni 2018 - 2 C 19.17 - juris Rn. 8; OVG Münster, Urteil vom 16. Januar 2008 - 21 A 4240/05 - DÖD 2008, 185).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95   

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BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95 (https://dejure.org/1996,68)
BVerwG, Entscheidung vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 (https://dejure.org/1996,68)
BVerwG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 1 C 6.95 (https://dejure.org/1996,68)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Belange des Ausländers - Ausübung des Ausweisungsermessens - Duldungsgründe - Bürgerkriegsgefahren - Abschiebungsandrohung - Abschiebungshindernis

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Berücksichtigung von Bürgerkriegsgefahren bei Ausweisung und Abschiebung

  • rechtsportal.de

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung bei Abschiebungshindernis

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 102, 249
  • NVwZ 1997, 685
  • DVBl 1997, 902
 
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Wird zitiert von ... (1068)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 01.12.1987 - 1 C 29.85

    Ausweisung - Strafrechtliche Verurteilung - Rechtskraft - Orientierung an der

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    In der Rechtsprechung des erkennenden Senats zum früheren Ausländerrecht war geklärt, daß im Rahmen der bei der Ausweisung gebotenen Interessenabwägung die dem Ausländer in seinem Heimatstaat oder einem Drittstaat drohenden Nachteile und Gefahren in den Abwägungsvorgang einzubeziehen sind, wenn konkrete und ernsthafte Anhaltspunkte für derartige Nachteile bzw. Gefahren bestehen (vgl. BVerwGE 78, 285 ).

    Gerade Bürgerkriegsgefahren, die der Kläger geltend macht, können nur vorübergehend bestehen, unter diesen Voraussetzungen wird es grundsätzlich nicht als ermessensfehlerhaft zu beanstanden sein, wenn die Ausländerbehörde einer derartigen Gefahrenlage bei der Ausübung des Ausweisungsermessens kein bedeutsames Gewicht zumißt, sondern sich vorbehält, diesem Umstand bei der Entscheidung über eine etwaige Abschiebung Rechnung zu tragen (vgl. zu diesen Grundsätzen Senatsurteil in BVerwGE 78, 285 ).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    Art. 3 EMRK schützt daher nicht vor diesen allgemeinen Gefahren (vgl. Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 2).

    Zumutbar ist dagegen eine Abschiebung z.B. dann, wenn die extreme allgemeine Gefahrenlage nicht landesweit besteht und der Ausländer bei seiner Abschiebung die vergleichsweise sicheren Landesteile erreichen und sich dort aufhalten kann (ebenso Urteil des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - a.a.O.).

  • BVerwG, 23.07.1991 - 9 C 154.90

    Asylrecht - Ausreisedruck - Drittverfolgungsmaßnahmen auf den Staat - Fortbestand

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    Die drohenden Gefahren müssen jedoch nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Ausländer die begründete Furcht ableiten läßt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (vgl. z.B. für das Asylrecht Urteile des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146 und vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 147 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    Die drohenden Gefahren müssen jedoch nach Art, Ausmaß und Intensität von einem solchen Gewicht sein, daß sich daraus bei objektiver Betrachtung für den Ausländer die begründete Furcht ableiten läßt, selbst in erheblicher Weise ein Opfer der extremen allgemeinen Gefahrenlage zu werden (vgl. z.B. für das Asylrecht Urteile des 9. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Juli 1991 - BVerwG 9 C 154.90 - BVerwGE 88, 367 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 146 und vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 118.90 - BVerwGE 89, 162 = Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 147 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 9 C 134.95

    Ausländerrecht: Abschiebungsschutz wegen Bürgerkrieg, Afghanistan

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    Eine extreme allgemeine Gefahrenlage in diesem Sinne ist etwa dann anzunehmen, wenn der Bürgerkrieg ein solches Ausmaß erreicht hat, daß der Ausländer im Falle seiner Abschiebung gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (so mehrfach der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. zuletzt Urteil vom 4. Juni 1996 - BVerwG 9 C 134.95 - InfAuslR 1996, 289 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.12.1994 - 2 BvL 81/92

    Mangelnde Begründung der Entscheidungserheblichkeit bei einer Richtervorlage

    Auszug aus BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
    Fehlt jedoch wie vorliegend eine solche Anordnung, die Abschiebung in einen bestimmten Staat generell auszusetzen, führen allgemeine Gefahren wie die vom Kläger geltend gemachten Bürgerkriegsgefahren auch im Einzelfall - unbeschadet der sonst geltenden Sperrwirkung des § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG - zu einem zwingenden Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wenn angesichts dieser Gefahren eine Abschiebung des betreffenden Ausländers unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes nicht verantwortet werden kann (vgl. BVerfG, Kammerbeschluß vom 21. Dezember 1994 - 2 BvL 81/92 u. 82/92 - DVBl 1995, 560).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    Denn die Ermessensentscheidung der Beklagten leidet jedenfalls an einem auch im späteren gerichtlichen Verfahren nicht geheilten Ermessensdefizit, weil eine fehlerfreie Ermessensausübung insbesondere die Berücksichtigung aller für die Entscheidung wesentlichen Gesichtspunkte sowie die sachgerechte Gewichtung und Abwägung der betroffenen Belange, insbesondere einschlägiger Grundrechte, verlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.04.1985 - 1 C 33.81 -, BVerwGE 71, 228 und vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 - BVerwGE 102, 249; Wolff in Sodan/Ziekow a. a. O. Rn. 178 ff. m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Unter Bezugnahme auf § 59 Abs. 3 Satz 3 AufenthG wird vielmehr angenommen, dass dann, wenn in der Abschiebungsandrohung der Staat, in den die Abschiebung nicht erfolgen darf, nicht bezeichnet ist, auf eine Anfechtungsklage hin die Abschiebungsandrohung nur insoweit aufzuheben ist (siehe zur Teilrechtswidrigkeit im Einzelnen Dollinger in: Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, § 59 Rn. 53; Funke-Kaiser in: GK-AufenthG, § 59 Rn. 62 ; VG München, Beschluss vom 28.09.2022 - M 24 S 21.6691 -, juris Rn. 43; VG Cottbus, Beschluss vom 29.07.2021 - 9 L 181/21 -, juris Rn. 7; ebenso BVerwG, Urteil vom 19.11.1996 - 1 C 6.95 -, juris Rn. 33, und VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.11.1992 - 1 S 2165/92 -, juris Rn. 4 ).
  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Eine solche fehlerhafte Gewichtung kann z.B. dann vorliegen, wenn die Behörde einzelnen Tatsachen ein Gewicht beimisst, das objektiven Wertungsmaßstäben nicht entspricht (vgl. zur Überprüfung der einzustellenden Belange: BVerwG, Urt. v. 19.11.1996, 1 C 6.95, BVerwGE 102, 249, juris Rn. 24 ff.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96   

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BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96 (https://dejure.org/1996,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 27.11.1996 - 2 WD 33.96 (https://dejure.org/1996,2031)
BVerwG, Entscheidung vom 27. November 1996 - 2 WD 33.96 (https://dejure.org/1996,2031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Diebstahl als vorsätzlicher Verstoß eines Soldaten gegen die Pflicht zu achtungswürdigen und vertrauenswürdigem Verhalten im außerdienstlichen Bereich - Vorliegen von Milderungsgründen

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Diebstahl zum Nachteil der Ehefrau eines Kameraden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 40
  • NJW 1997, 1456
  • NVwZ 1997, 685 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.05.1994 - 2 WD 44.93

    Fortgesetzter Diebstahl durch einen Soldaten als vorsätzlicher Verstoß gegen die

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten Charaktermängel (vgl. Urteil vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - m.w.N.).

  • BVerwG, 31.07.1996 - 2 WD 21.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten wegen Verstoßes

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Angesichts der hohen Bedeutung, die gerade der korrekten und konsequenten Wahrnehmung der Dienstleistungspflicht als soldatischer Kernpflicht im Rahmen der Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrages der Bundeswehr zukommt (vgl. Urteil vom 31. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 21.96 - m.w.N.), sind hier zu Lasten des Soldaten aus seinem wiederholten einschlägigen Versagen nachteilige Rückschlüsse zu ziehen.
  • BVerwG, 03.09.1991 - 2 WD 2.91

    Wehrrecht Tatmilderungsgrund - Zugriff auf fremdes Eigentum - Unverschuldete

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Demgegenüber stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 28.09.1994 - 2 WD 22.94

    Kameradschaftspflicht - Zielobjekt des Fehlverhaltens - Gemeinschaft von

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Demgegenüber stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 2 WD 5.95

    Disziplinarrecht - Maßnahmebemessung - Eigentumszugriff - Fremdes Eigentum

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Demgegenüber stellt der Zugriff eines Soldaten auf Eigentum und Vermögen von Kameraden nach der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 23. Juni 1981 - BVerwG 2 WD 2.81 - <BVerwGE 73, 203>, vom 10. April 1986 - BVerwG 2 WD 51.85 - <BVerwGE 83, 186>, vom 3. September 1991 - BVerwG 2 WD 2.91 - <BVerwGE 93, 148 [f.]>, vom 28. September 1994 - BVerwG 2 WD 22.94 - <BVerwGE 103, 172 = NZWehrr 1995, 125> und vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - <BVerwGE 103, 233 = NZWehrr 1996, 165> jeweils m.w.N.) ein so schwerwiegendes Dienstvergehen dar, daß für dessen Ahndung grundsätzlich die Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist und Erschwerungsgründe sogar eine Entfernung des Soldaten aus dem Dienstverhältnis gebieten können.
  • BVerwG, 10.07.1996 - 2 WD 5.96

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahmen bei Eingriff in Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 14.03.1989 - 2 WD 41.88

    Soldatendisziplinarrecht - Versicherungsbetrug - Stabsoffizier - Herabsetzung im

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 06.12.1988 - 2 WD 11.88

    Disziplinarmaßnahme - Fortgesetzter Diebstahl - Fortgesetzte Beleidigung -

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 14. März 1989 - BVerwG 2 WD 41.88 - <BVerwGE 86, 133 [BVerwG 14.03.1989 - 2 WD 41/88] [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - jeweils m.w.N.) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.
  • BVerwG, 05.05.1988 - 2 WD 71.87

    Kameradendiebstahl - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Für die Bewertung und Maßregelung des Fehlverhaltens des Soldaten ist es hingegen unerheblich, ob die Eheleute Pläsken dem Soldaten nachträglich verziehen haben (Urteil vom 5. Mai 1988 - BVerwG 2 WD 71.87 - <BVerwGE 86, 15 [18]> m.w.N.).
  • BVerwG, 08.10.1987 - 2 WD 26.87

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Entziehung der Fahrerlaubnis - Bemessung

    Auszug aus BVerwG, 27.11.1996 - 2 WD 33.96
    Denn je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300> und vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

  • BVerwG, 10.04.1986 - 2 WD 51.85

    Kameradendiebstahl eines Soldaten - Vorgesetztenstellung

  • BVerwG, 26.06.1985 - 2 WD 5.85

    Wiederholte außerdienstliche Diebstähle - Soldaten in Vorgesetztenstellung -

  • BVerwG, 23.06.1981 - 2 WD 2.81

    Bemessung einer Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten aufgrund einer

  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

  • BVerwG, 19.03.1997 - 2 WD 34.96

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 -) stets als ein nicht leichtzunehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 -).

    Der Soldat hat zwar keinem Kameraden (vgl. hierzu Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - m.w.N.), sondern einer früheren Schulfreundin, die ihm ihr Portemonnaie mit der ausdrücklichen Bitte um sichere Aufbewahrung übergeben hatte, Geld weggenommen.

    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind deshalb die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 8. Oktober 1987 - BVerwG 2 WD 26.87 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
    Ein Soldat, der in der Wohnung seiner Gastgeber das ihm aufgrund einer Einladung entgegengebrachte gesteigerte Vertrauen durch kriminelles Verhalten missbraucht, erweckt dadurch nicht nur tiefgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Integrität und Zuverlässigkeit, sondern beeinträchtigt dadurch in besonderem Maße auch seine dienstliche Verwendungsfähigkeit (vgl. z.B. Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - BVerwGE 113, 40 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 23 = NZWehrr 1997, 214 und auch Urteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 2 WD 24.95 - BVerwGE 103, 295 = Buchholz 236.1 § 12 SG Nr. 3 = NZWehrr 1996, 257).
  • BVerwG, 02.12.1999 - 2 WD 42.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen je eines Falles der vollendeten und

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).

  • BVerwG, 02.09.1998 - 2 WD 13.98

    Recht der Soldaten - Verurteilung wegen außerdienstlicher Verfehlung

    Außerdienstliche Verfehlungen eines Soldaten mit herausgehobenem Dienstgrad gegen Eigentum und Vermögen Dritter sind nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -) stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen zu würdigen.

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 WD 35.04

    Hehlerei; Verhängungsverbot; Einstellung des Verfahrens; Persönlichkeitsprognose;

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung außerdienstliche (auch mittelbare) Verfehlungen eines Soldaten mit Vorgesetztenrang gegen Eigentum und Vermögen Dritter stets als ein nicht leicht zu nehmendes Dienstvergehen gewürdigt (Urteile vom 26. Juni 1985 - BVerwG 2 WD 5.85 - <BVerwGE 83, 28 [f.]>, vom 6. Dezember 1988 - BVerwG 2 WD 11.88 - <BVerwGE 86, 94 [f.]>, vom 27. Juni 1990 - BVerwG 2 WD 44.89 - <BVerwGE 86, 293>, vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 10. Juli 1996 - BVerwG 2 WD 5.96 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - <BVerwGE 113, 40 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 23 = NZWehrr 1997, 214 = NJW 1997, 1456 = NVwZ 1997, 685>, vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 - und vom 2. Dezember 1999 - BVerwG 2 WD 42.99 - ZBR 2000, 244 = NVwZ-RR 2000, 446>).

    In subjektiver Hinsicht kommt es vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten charakterlichen Mängel (vgl. Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 -, vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - und vom 19. März 1997 - BVerwG 2 WD 34.96 -).

  • BVerwG, 10.06.1997 - 2 WD 51.96

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei mehrfachem außerdienstlichen

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Tat zu überwinden hatte; denn dies ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten Charaktermängel (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - <NJW 1997, 1456> m.w.N.).
  • BVerwG, 11.03.1998 - 2 WD 32.97

    Disziplinargerichtliches Verfahren gegen einen Oberfeldwebel der Reserve wegen

    Denn je höher ein Soldat in seiner Dienstgradgruppe steigt, um so mehr Achtung und Vertrauen genießt er, um so größer sind daher die Anforderungen, die an seine charakterliche Zuverlässigkeit, seine moralische Integrität und sein Verantwortungsbewußtsein zu stellen sind, und um so schwerer wiegt demgemäß eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (Urteil vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - m.w.N.).
  • BVerwG, 19.07.2001 - 2 WD 48.00

    Unterschlagung bzw. Entwendung von Ausrüstungsgegenständen und Bekleidungsstücken

    Dabei kommt es - in subjektiver Hinsicht - vor allem darauf an, welche Hemmschwelle der Täter bei der Ausführung seiner Tat zu überwinden hatte; denn diese ist ein wesentliches Indiz für die Beurteilung der mit der Tat offenbarten Charaktermängel (Urteile vom 10. Mai 1994 - BVerwG 2 WD 44.93 - und vom 27. November 1996 - BVerwG 2 WD 33.96 - <BVerwGE 113, 40 = NJW 1997, 1456> m.w.N.).
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