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   BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94, 1 PKH 14.94   

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https://dejure.org/1997,205
BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94, 1 PKH 14.94 (https://dejure.org/1997,205)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1997 - 1 C 12.94, 1 PKH 14.94 (https://dejure.org/1997,205)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1997 - 1 C 12.94, 1 PKH 14.94 (https://dejure.org/1997,205)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsbefugnis - Aussetzung der Abschiebung - Duldung - Abschiebungshindernis - Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung - Abschiebungsschutz - Erhebliche konkrete Gefahr für Leib und Leben oder Freiheit - Landesweite Gefahrenlage - Libanon - Hisbollah

  • Wolters Kluwer

    Tenor eines Prozesskostenhilfebeschlusses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde stehenden Aussetzung der Abschiebung, Reihenfolge der Entscheidung, Umfang des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsbefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 210
  • NVwZ 1997, 1112
  • DVBl 1997, 1381
  • DÖV 1998, 517
 
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Wird zitiert von ... (112)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
    Dies gilt dann, wenn einem Ausländer in dem Staat, in den er abgeschoben werden soll, so erhebliche konkrete Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit drohen, daß seine Abschiebung unter Würdigung des in seinem Falle verfassungsrechtlich gebotenen Schutzes nicht verantwortet werden kann und die Abschiebung in einen anderen Staat nicht in Betracht kommt (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - DokBer A 1997, 85 = AuAS 1997, 50).

    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG sind zu verneinen und eine Verpflichtung der Beklagten zu einer entsprechenden Entscheidung entfällt, wenn die Gefahren, die dem Kläger nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts durch die Hisbollah drohen, nicht landesweit bestehen und sich der Kläger in relativ sicheren Landesteilen des Libanon, beispielsweise in Beirut, aufhalten kann, ohne dort vergleichbaren Gefahren ausgesetzt zu sein (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - a.a.O. und Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 (330) [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 1).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 1 C 34.93

    Ausländerrecht: Rechtsnatur der "Hinweise zur rechtlichen Behandlung abgelehnter

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
    Gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, daß diese Hinweise den Kläger weder positiv noch negativ erfassen, ist aus Sicht des Bundesrechts nichts zu erinnern (vgl. auch BVerwGE 100, 335 (339 ff.) [BVerwG 19.03.1996 - 1 C 34/93] und Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 66.97 -).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
    Die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG sind zu verneinen und eine Verpflichtung der Beklagten zu einer entsprechenden Entscheidung entfällt, wenn die Gefahren, die dem Kläger nach den bindenden Feststellungen des Berufungsgerichts durch die Hisbollah drohen, nicht landesweit bestehen und sich der Kläger in relativ sicheren Landesteilen des Libanon, beispielsweise in Beirut, aufhalten kann, ohne dort vergleichbaren Gefahren ausgesetzt zu sein (vgl. Urteil vom 19. November 1996 - BVerwG 1 C 6.95 - a.a.O. und Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - BVerwGE 99, 324 (330) [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] = Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 1).
  • BVerwG, 14.03.1997 - 1 B 66.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Irrevisibilität von Verwaltungsvorschriften

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
    Gegen die Auffassung des Berufungsgerichts, daß diese Hinweise den Kläger weder positiv noch negativ erfassen, ist aus Sicht des Bundesrechts nichts zu erinnern (vgl. auch BVerwGE 100, 335 (339 ff.) [BVerwG 19.03.1996 - 1 C 34/93] und Beschluß vom 14. März 1997 - BVerwG 1 B 66.97 -).
  • EGMR, 17.12.1996 - 25964/94

    AHMED v. AUSTRIA

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94
    In erster Linie muß das Berufungsgericht feststellen, ob ein zwingendes Abschiebungshindernis nach § 53 AuslG vorliegt (zu § 53 Abs. 4 AuslG i.V.m. Art. 3 EMRK vgl. das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 1996 - 71/1995/577/663 -).
  • BVerwG, 25.09.1997 - 1 C 3.97

    Duldung für vietnamesische Staatsangehörige bei Unmöglichkeit der Abschiebung

    Daraus folgt ein entsprechender Rechtsanspruch des Ausländers (vgl. Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - UA S. 9).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Sie kann zugunsten eines Asylsuchenden nur ergehen, wenn das Bundesamt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt und die Ausländerbehörde eine positive Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112).
  • BVerwG, 03.03.2006 - 1 B 126.05

    Asylantrag; (materielles) Asylgesuch; Abschiebungsverbot; asylrechtlicher

    Sie kann zugunsten eines Asylsuchenden nur ergehen, wenn das Bundesamt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt und die Ausländerbehörde eine positive Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwGE 104, 210).
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