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   BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93   

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BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 1 C 41.93 (https://dejure.org/1996,232)
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Gleichgeschlechtlicher Lebensgefährte aus Thailand

§§ 7, 15 AuslG finden in den Bereichen unmittelbare (subsidiäre) Anwendung (Ermessensentscheidung), in denen keine spezielle gesetzliche Bestimmung besteht (z.B. für Selbständige und Freiberufler);

keine analoge Anwendung von §§ 17, 18, 22, 23 AuslG auf nichteheliche Lebensgefährten (Hinweis: vgl. jetzt die Neuregelung in § 27a AuslG m.W.v. 1.8.01 für gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften iSv §§ 1 ff LPartG);

kein Schutz aus Art. 6 Abs. 1 GG für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft, eingeschränkter Schutz aus Art. 8 Abs. 1 MRK und Art. 2 Abs. 1 GG, Anspruch des Ausländers (nicht auch des Lebenspartners) auf eine Ermessensentscheidung nach § 7 Abs. 1 AuslG;

§ 8 Abs. 1 Nr. 2 AuslG greift nur dann ein, wenn die erforderliche Zustimmung aufgrund falscher Angaben des Ausländers fehlt (hier: Nichteinholung der nach § 11 Abs. 1 Nr. 1 DVAuslG erforderlichen Zustimmung durch die Auslandsvertretung);

keine Strafbarkeit nach § 92 Abs. 1 Nr. 1 AuslG (und damit kein entsprechender Ausweisungsgrund nach § 46 Nr. 2 AuslG), wenn die Duldungsfiktion des § 69 Abs. 2 Satz 1 AuslG durch eine rechtswidrige (weil ermessensfehlerhafte) Ablehnungsentscheidung beendet wurde (Rückwirkung der diese Behördenentscheidung aufhebende Gerichtsentscheidung, vgl. § 43 Abs. 2 VwVfG)

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Aufenthaltsgenehmigung - Versagung - Familiennachzug - Homosexueller Partner - Aufenthaltserlaubnis - Touristenvisum - Ermessensentscheidung - Ermessen - Ermessensunterschreitung - Umdeutung

  • lsvd.de PDF

    Touristenvisum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Visumerteilung und Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsgenehmigung zum Zweck der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Kein Anspruch auf Aufenthaltserlaubnis aufgrund gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft - Das ist kein Fall von Familiennachzug, der einem ausländischen Staatsbürger zu einer Aufenthaltserlaubnis verhilft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 100, 287
  • NJW 1997, 956 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 189
  • NVwZ 1997, 198
  • DVBl 1996, 1253
 
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Wird zitiert von ... (72)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Art. 2 Abs. 1 GG schützt in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG die engere persönliche Lebenssphäre, insbesondere auch den Intim- und Sexualbereich (BVerfG, NJW 1993, 1517 m.w.N.).

    Ferner gebietet der Gleichheitssatz des Art. 3 GG keine erweiternde Auslegung der §§ 17 ff. AuslG zugunsten des Klägers zu 1. Zwar unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72 ; 88, 87 ), die um so enger ist, je mehr sich die personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten annähern und je größer deshalb die Gefahr ist, daß eine an sie anknüpfende Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit wird.

    Bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Ausübung von Grundrechten auswirken, ist zu prüfen, ob für die Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (BVerfGE 88, 87 ).

  • VGH Hessen, 04.05.1993 - 13 TH 163/93

    Keine erweiternde Anwendung der Vorschriften über den Familiennachzug von

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Ausländer, die keine nach der Rechtsordnung anerkannte verwandtschaftliche oder familiäre Beziehung zu in Deutschland bleibeberechtigten Personen aufweisen können, sollen dagegen von einem Zuzug nach diesen Vorschriften erkennbar ausgeschlossen werden (vgl. VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55).

    Die Beschränkung des Nachzugs auf Familienangehörige stellt eine sachgerechte durch diese verfassungsrechtliche Wertentscheidung und das öffentliche Interesse an der Verhinderung einer unkontrollierten Zuwanderung gerechtfertigte Einschränkung des Zuzugs von Ausländern dar (vgl. auch VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55 zu verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften).

    Da die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft nicht dem Schutzbereich des Art. 6 Abs. 1 GG unterfällt, kann dem Kläger zu 1 nicht entgegengehalten werden, sein Fall sei - negativ - bereits in den §§ 17 ff. AuslG geregelt, die dem Schutz von Ehe und Familie dienen (vgl. oben b, aa; a.M. für verschiedengeschlechtliche eheähnliche Lebensgemeinschaften VGH Kassel, NVwZ-RR 1994, 55).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 49, 286 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 87, 234 ; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

    Die Freiheit, in (verschiedengeschlechtlicher) eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, ist Bestandteil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 82, 6 ; 87, 234 ).

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Allerdings begründet Art. 6 Abs. 1 GG grundsätzlich keinen grundrechtlichen Anspruch ausländischer Ehegatten oder Familienangehöriger auf Nachzug zu ihren berechtigt in der Bundesrepublik Deutschland lebenden ausländischen Ehegatten oder Familienangehörigen (BVerfGE 76, 1 ).

    Art. 2 Abs. 1 GG regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erlaubt aber im Rahmen der diese Freiheit beschränkenden verfassungsmäßigen Ordnung auch Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern (BVerfGE 80, 81 mit Hinweis auf BVerfGE 35, 382 ; 76, 1 ).

  • BVerfG, 04.10.1993 - 1 BvR 640/93

    Verfassungsrechtlicher Ehebegriff und gleichgeschlechtliche Ehe

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Ehe nach Art. 6 Abs. 1 GG die Vereinigung von Mann und Frau zu einer Lebensgemeinschaft ist (vgl. BVerfGE 10, 59 ; 49, 286 ; 53, 224 ; 62, 323 ; 87, 234 ; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

    Mit diesen Erwägungen wird die Annahme nicht widerlegt, daß die Ehe vor allem deshalb verfassungsrechtlich geschützt wird, weil sie eine rechtliche Absicherung der Partner bei der Gründung einer Familie mit gemeinsamen Kindern ermöglichen soll (BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 1993, 3058).

  • BVerwG, 20.03.1964 - VII C 10.61

    Eingemeindung eines gemeindefreien Gebiets als Verwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Die Klage des Klägers zu 2 ist zulässig, da die von ihm behaupteten Rechte nicht offensichtlich und eindeutig nach jeder Betrachtungsweise nicht bestehen oder ihm nicht zustehen können (vgl. BVerwGE 18, 154 ; 95, 25 ).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Art. 2 Abs. 1 GG regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erlaubt aber im Rahmen der diese Freiheit beschränkenden verfassungsmäßigen Ordnung auch Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern (BVerfGE 80, 81 mit Hinweis auf BVerfGE 35, 382 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Art. 2 Abs. 1 GG regelt die freie Entfaltung der Persönlichkeit für Menschen, die sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, erlaubt aber im Rahmen der diese Freiheit beschränkenden verfassungsmäßigen Ordnung auch Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern (BVerfGE 80, 81 mit Hinweis auf BVerfGE 35, 382 ; 76, 1 ).
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Die Freiheit, in (verschiedengeschlechtlicher) eheähnlicher Gemeinschaft zu leben, ist Bestandteil des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (BVerfGE 82, 6 ; 87, 234 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1996 - 1 C 41.93
    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen ist zu berücksichtigen, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 60, 123 ).
  • BVerwG, 11.01.1994 - 1 A 72.89

    Wahrung der Versichertenbelange bei Genehmigung der Bestandsübertragung

  • VGH Hessen, 12.08.1991 - 12 UE 3862/87

    Aufenthaltserlaubnis für türkischen Arbeitnehmer nach Scheidung seiner Ehe mit

  • BVerwG, 26.03.1982 - 1 C 29.81

    Ausländer - Kinder - Aufenthaltserlaubnis

  • BVerwG, 30.11.1982 - 1 C 25.78

    Deutsch-spanischer Niederlassungsvertrag - Nachzugserlaubnis - Spanische Eltern -

  • EGMR, 13.06.1979 - 6833/74

    MARCKX v. BELGIUM

  • EGMR, 28.08.1992 - 13161/87

    ARTNER v. AUSTRIA

  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

  • BVerfG, 11.10.1978 - 1 BvR 16/72

    Transsexuelle I

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 205/58

    Elterliche Gewalt

  • OVG Sachsen, 03.02.1993 - 3 S 13/93

    Aufenthaltsgenehmigung; Eheliche Lebensgemeinschaft; Gleichgeschlechtliche

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78

    Ehescheidung

  • BVerfG, 30.11.1982 - 1 BvR 818/81

    Verfassungskonforme Auslegung des § 1264 RVO

  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Da nichteheliche Lebensgemeinschaften von den ausdrücklichen Regelungen gerade nicht erfasst sind, ist die Anwendung von § 7 Abs. 1 S 3 AufenthG grundsätzlich gesperrt (vgl BVerwG Urteil vom 27.2.1996 - 1 C 41/93 - BVerwGE 100, 287 ff; Dienelt in Renner, Ausländerrecht, 9. Aufl 2011, § 7 AufentG RdNr 20).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Dies wird besonders augenfällig, wenn eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, um die Einreise und einen längeren (etwa zu Ausbildungszwecken) oder sogar auf Dauer angelegten Aufenthalt des Ausländers (etwa zur Familienzusammenführung) zu ermöglichen, die Geltungsdauer des Visums aber wie üblich auf drei Monate beschränkt wird (vgl. Urteil vom 27. Februar 1996 - BVerwG 1 C 41.93 - BVerwGE 100, 287 = Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 4, S. 11 = NVwZ 1997, 189).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Das Bundesverwaltungsgericht hat diese Frage, soweit ersichtlich, bisher nicht entschieden, sondern sie ausdrücklich offengelassen (BVerwG NVwZ 1997, 189 = BVerwGE 100, 287).
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