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   BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93   

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BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
BVerfG, Entscheidung vom 17. Juli 1996 - 2 BvF 2/93 (https://dejure.org/1996,32)
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Südumfahrung Stendal

Art. 20 Abs. 3 GG, Eisenbahnplanung durch Gesetz

Volltextveröffentlichungen (7)

  • DFR

    Südumfahrung Stendal

  • openjur.de

    Südumfahrung Stendal

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsmäßigkeit eines Investitionsmaßnahmengesetzes zum Bau eines Abschnitts der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde

  • Wolters Kluwer

    Gewaltenteilung - Staatliche Planung - Anlagenplanung - Enteignung - Legalplanung - Nachteile - Gemeinwohl

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Verfassungsmäßigkeit eines Investitionsmaßnahmengesetzes (Südumfahrung Stendal)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über den Bau der "Südumfahrung Stendal" der Eisenbahnstrecke Berlin-Oebisfelde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 1
  • NJW 1997, 383
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • NJ 1996, 670
  • DVBl 1997, 42
  • DÖV 1997, 117
 
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Wird zitiert von ... (265)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerfG, 10.05.1977 - 1 BvR 514/68

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Die Enteignung durch Gesetz ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gesetz selbst und unmittelbar - ohne weiteren Vollzugsakt - konkrete und individuelle Rechtspositionen entzieht, die einem bestimmbaren Kreis von Personen oder Personengruppen nach dem bis dahin geltenden Recht zustehen (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 45, 297 ).

    Mit Inkraftreten des Gesetzes steht mithin fest, welche konkreten Grundstücke und in welchem Umfange diese für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ).

    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

    b) Eine Legalenteignung ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, weil sie den durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantierten effektiven Rechtsschutz schmälert (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ).

  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvR 826/83

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 86, 90 ; vgl. ebenso BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Stadt Stendal überhaupt vorliegt (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 79, 127 ), zumal für das fragliche Baugebiet Bauleitpläne noch nicht aufgestellt waren.

  • BVerfG, 10.10.1972 - 2 BvL 51/69

    Hessisches Richtergesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Keine Gewalt darf der für die Erfüllung ihrer verfassungsmäßigen Aufgaben erforderlichen Zuständigkeiten beraubt werden (vgl. BVerfGE 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; stRspr).

    Damit ist ausgeschlossen, daß eine der Gewalten die ihr von der Verfassung zugeschriebenen typischen Aufgaben verliert (vgl. BVerfGE 34, 52 ).

    Nur das Parlament besitzt hierfür die demokratische Legitimation (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 49, 89 ; 68, 1 ).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Dabei kann offen bleiben, ob ein Eingriff in die kommunale Planungshoheit der Stadt Stendal überhaupt vorliegt (vgl. BVerfGE 56, 298 ; 76, 107 ; 79, 127 ), zumal für das fragliche Baugebiet Bauleitpläne noch nicht aufgestellt waren.

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Dabei zielt sie auch darauf ab, daß staatliche Entscheidungen möglichst richtig, das heißt von den Organen getroffen werden, die dafür nach ihrer Organisation, Zusammensetzung, Funktion und Verfahrensweise über die besten Voraussetzungen verfügen (vgl. BVerfGE 68, 1 ).

    Nur das Parlament besitzt hierfür die demokratische Legitimation (vgl. BVerfGE 34, 52 ; 49, 89 ; 68, 1 ).

    Soweit es sich nicht um "Kernbereiche exekutivischer Eigenverantwortung" der Regierung handelt (vgl. dazu etwa BVerfGE 67, 100 ; 68, 1 ), vermag das Parlament grundlegende Fragen auch selbst zu entscheiden.

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Südweststaat

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Soweit Ziele, Wertungen und Prognosen in Rede stehen, hat das Bundesverfassungsgericht seine Nachprüfungen darauf zu beschränken, ob diese Einschätzungen und Entscheidungen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind oder ob sie den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (vgl. BVerfGE 76, 107 ; 86, 90 ; vgl. ebenso BVerwGE 67, 74 ; 72, 15 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

  • BVerfG, 17.01.1979 - 2 BvL 6/76

    Rheda-Wiedenbrück

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Das Gebot, den für die beabsichtigte Planung erheblichen Sachverhalt zutreffend und vollständig zu ermitteln, umfaßt insbesondere die Pflicht des Gesetzgebers, die individuell betroffenen Grundstückseigentümer und Gemeinden anzuhören (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

    Denn die gesetzliche Planungsentscheidung stützt sich - ungeachtet der von der Stadt Stendal gerügten Aktualisierungsbedürftigkeit des Kartenmaterials - auf vollständige und sorgfältige Sachverhaltsermittlungen und auf eine umfassende Abwägung unter Berücksichtigung der Belange der betroffenen Gemeinden (vgl. BVerfGE 50, 195 ; 56, 298 ; 76, 107 ; 86, 90 ).

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 1046/85

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gestattet dem Gesetzgeber unter bestimmten - hier gegebenen - Voraussetzungen (siehe oben B. III. 1.), eine Enteignung, also den Entzug eines konkreten Eigentums, selbst anzuordnen, so daß er nicht unter allen Umständen darauf verwiesen ist, in einem allgemeinen Gesetz zunächst generell-abstrakt den Enteignungszweck festzulegen, die Verfolgung des Regelungsziels im weiteren aber der Administrativenteignung zu überlassen (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 74, 264 ).

  • BVerfG, 10.03.1981 - 1 BvR 92/71

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    Mit Inkraftreten des Gesetzes steht mithin fest, welche konkreten Grundstücke und in welchem Umfange diese für das Vorhaben in Anspruch genommen werden sollen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ).

    Als Legalenteignung im Gewande einer Legalplanung ist das Gesetz folglich an Art. 14 Abs. 3 GG zu messen (vgl. BVerfGE 45, 297 ; 56, 249 ; 74, 264 ; vgl. auch BVerwGE 98, 339 ).

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
    b) Eine Legalenteignung ist nur in eng begrenzten Fällen zulässig, weil sie den durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG und durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG garantierten effektiven Rechtsschutz schmälert (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 45, 297 ).

    Art. 14 Abs. 3 Satz 2 GG gestattet dem Gesetzgeber unter bestimmten - hier gegebenen - Voraussetzungen (siehe oben B. III. 1.), eine Enteignung, also den Entzug eines konkreten Eigentums, selbst anzuordnen, so daß er nicht unter allen Umständen darauf verwiesen ist, in einem allgemeinen Gesetz zunächst generell-abstrakt den Enteignungszweck festzulegen, die Verfolgung des Regelungsziels im weiteren aber der Administrativenteignung zu überlassen (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 74, 264 ).

  • BVerfG, 27.04.1959 - 2 BvF 2/58

    Bremer Personalvertretung

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

  • BVerfG, 18.12.1953 - 1 BvL 106/53

    Gleichberechtigung

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

  • BVerfG, 24.05.1995 - 2 BvF 1/92

    Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

  • BVerfG, 20.06.1967 - 2 BvL 10/64

    Gesetz zur Neuordnung des Eisenbahnwesens (Eisenbahnneuordnungsgesetz - ENeuOG)

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Boxberg

  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Öffentliche Last

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Papenburg

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Gondelbahn

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

  • BVerfG, 07.05.1969 - 2 BvL 15/67

    Ausländerwahlrecht II

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 3/89
  • BVerfG, 18.09.1990 - 2 BvE 2/90

    Beitrittsbedingte Grundgesetzänderungen

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvR 38/94

    Steuerausschüsse

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    lex Rheinstahl

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    "Offensichtlich" kann die Kompetenzüberschreitung auch dann sein, wenn ihre Annahme das Ergebnis einer sorgfältigen und detailliert begründeten Auslegung ist (vgl. BVerfGE 82, 316 ; 89, 243 ; 89, 291 ; 95, 1 ; 103, 332 ; 142, 123 ).
  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    274 (1) Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nur in bestimmten Sonderkonstellationen eine selbständige Sachaufklärungspflicht des Gesetzgebers angenommen (vgl. etwa BVerfGE 95, 1 im Falle einer Fachplanung durch Gesetz; BVerfGE 86, 90 bei Gemeindeneugliederungen oder BVerfGE 139, 64 in Fragen der Richterbesoldung).

    Einer fachplanerischen Entscheidung mit ihren spezifischen Abwägungsanforderungen (vgl. BVerfGE 95, 1 ) vergleichbar ist sie ebenfalls nicht.

  • BVerfG, 07.11.2017 - 2 BvE 2/11

    Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Deutschen Bahn AG und zur

    Der Gewaltenteilungsgrundsatz zielt dabei nicht auf eine vollständige Trennung der Funktionen der Staatsgewalt, sondern auf die politische Machtverteilung, das Ineinandergreifen der drei Gewalten und die daraus resultierende gegenseitige Kontrolle und Begrenzung mit der Folge der Mäßigung der Staatsgewalt (vgl. BVerfGE 3, 225 ; 7, 183 ; 9, 268 ; 22, 106 ; 34, 52 ; 95, 1 ; 137, 185 ; 139, 194 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 13. Juni 2017 - 2 BvE 1/15 -, juris, Rn. 86).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,244
BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 1996 - 1 BvR 1183/90 (https://dejure.org/1996,244)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Telemedicus

    Werkszeitungen

  • Wolters Kluwer

    Pressefreiheit - Werkszeitungen

  • rechtsportal.de

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2
    Pressefreiheit für Werkszeitungen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schutz von Werkszeitungen durch die Pressefreiheit - Rechtfertigung von Einschränkungen durch Regelungen des Betriebsverfassungsgesetzes?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 28
  • NJW 1997, 386
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • NZA 1997, 158
  • BB 1997, 205
  • DB 1996, 2443
  • afp 1997, 465
 
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Wird zitiert von ... (70)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Soweit die Anonymität den Zweck hat, Autoren vor Nachteilen zu bewahren und der Zeitung den Informationsfluß zu erhalten, fällt ins Gewicht, daß sich die Pressefreiheit auch auf das Redaktionsgeheimnis sowie das Vertrauensverhältnis zwischen Presse und Informant erstreckt (vgl. BVerfGE 20, 162 ).

    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.

  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 414/64

    Südkurier

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Pressefreiheit gehört nicht zu denjenigen Grundrechten, die ihrem Wesen nach nur natürlichen Personen zustehen können (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

    Das Grundrecht schützt den gesamten Inhalt eines Presseorgans (vgl. BVerfGE 21, 271 ).

  • BAG, 21.08.1990 - 1 ABN 20/90
    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 -,.

    Damit wird der Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. August 1990 - 1 ABN 20/90 - gegenstandslos.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Wirkt sich die einschlägige betriebsverfassungsrechtliche Norm oder ihre Anwendung im Einzelfall jedoch beschränkend auf eine grundrechtlich geschützte Tätigkeit aus, so haben die Arbeitsgerichte der Bedeutung und Tragweite des betroffenen Grundrechts bei der Rechtsanwendung Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    DGHS

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dabei reicht seine Kontrollbefugnis gegenüber den Zivilgerichten aber nicht weiter als der Einfluß der Grundrechte auf das Privatrecht (vgl. BVerfGE 94, 1 ).
  • BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53

    Berufsverbot I

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Dem von ihm angenommenen betriebsverfassungsrechtlich geschützten Interesse des Betriebsrats, den Arbeitgeber als betrieblichen Gegenspieler aus der Kommunikation zwischen Belegschaftsmitgliedern und Betriebsrat völlig herauszuhalten, kommt jedenfalls kein solches Gewicht zu, daß die Pressefreiheit trotz ihrer großen Bedeutung für einen möglichst umfassenden und offenen Kommunikationsprozeß (vgl. BVerfGE 10, 118 ; 20, 162 ) dahinter unter allen Umständen zurücktreten müßte.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Vielmehr ist es stets von einem weiten und formalen Pressebegriff ausgegangen (vgl. BVerfGE 34, 269 ; 66, 116 ).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Die Ermöglichung freier individueller und öffentlicher Meinungsbildung, die Art. 5 Abs. 1 GG gewährleisten will (vgl. BVerfGE 57, 295 ), wird nicht nur von allgemein zugänglichen, sondern auch von gruppeninternen Publikationen erfüllt.
  • BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80

    Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90
    Damit wird dem Grundsatz Rechnung getragen, daß sich die Freiheitsgarantie nicht nur auf den Inhalt, sondern auch auf die Form der Publikation bezieht (vgl. BVerfGE 60, 234 ).
  • BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88

    Bayer-Aktionäre

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt nur dann vor, wenn übersehen worden ist, daß bei Auslegung und Anwendung der verfassungsmäßigen Vorschriften des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren; wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so daß darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet (vgl. BVerfGE 95, 28 ; 97, 391 ), und die Entscheidung auf diesem Fehler beruht.

    Im Zentrum der grundrechtlichen Gewährleistung der Pressefreiheit steht das Recht, Art und Ausrichtung, Inhalt und Form eines Publikationsorgans frei zu bestimmen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 52, 283 ; 66, 116 ; 80, 124 ; 95, 28 ).

  • BVerfG, 19.04.2005 - 1 BvR 1644/00

    Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen

    Ein Grundrechtsverstoß, der zur Beanstandung der angegriffenen Entscheidungen führt, liegt aber vor, wenn übersehen worden ist, dass bei Auslegung und Anwendung des Privatrechts Grundrechte zu beachten waren, wenn der Schutzbereich der zu beachtenden Grundrechte unrichtig oder unvollkommen bestimmt oder ihr Gewicht unrichtig eingeschätzt worden ist, so dass darunter die Abwägung der beiderseitigen Rechtspositionen im Rahmen der privatrechtlichen Regelung leidet, und wenn die Entscheidung auf diesem Fehler beruht (vgl. BVerfGE 95, 28 [37]; 97, 391 [401]).
  • BVerfG, 19.05.2020 - 1 BvR 2835/17

    Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger

    67 b) Die von Art. 19 Abs. 3 GG vorausgesetzte wesensmäßige Anwendbarkeit der geltend gemachten Grundrechte auf juristische Personen ist für Art. 10 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG und Art. 3 Abs. 1 GG gegeben (vgl. zu Art. 10 Abs. 1 GG: BVerfGE 100, 313 ; 106, 28 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGE 80, 124 ; 95, 28 ; 113, 63 ; zu Art. 3 Abs. 1 GG: BVerfGE 21, 362 ; 42, 374 ; 53, 336 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2331
BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
BVerfG, Entscheidung vom 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - 1 BvR 1179/95 (https://dejure.org/1996,2331)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Warnhinweis - Produkthaftung - Gefahr

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 2; BGB § 823
    Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zu Produktwarnhinweisen

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 2 S. 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die einem Warenhersteller obliegenden Instruktionspflichten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 249
  • ZIP 1996, 2168
  • NVwZ 1997, 261 (Ls.)
  • VersR 1998, 58
  • DB 1996, 2382
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 31.01.1995 - VI ZR 27/94

    Anforderungen an die Warnung vor der Gefahr von Karies durch Kindertees

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
    Die vom BGH (vgl. NJW 1995, 1286) entwickelten Anforderungen an die Ausgestaltung von Warnhinweisen hinsichtlich der Gefahr, die von einer Ware für den Verbraucher ausgeht oder ausgehen kann, sind von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.

    Das Oberlandesgericht schloß sich zur Begründung seines Berufungsurteils vom 19. April 1995 der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs an, wonach die seit Dezember 1982 verwandten Warnhinweise der Beklagten ausreichend seien (Urteil vom 31. Januar 1995, - VI ZR 27/94 -, NJW 1995, S. 1286).

    Dabei ist nicht unberücksichtigt geblieben, daß die Auffälligkeit dieses Hinweises gemindert ist etwa durch die Aufbringung auf der Rückseite sowie die farbige Gestaltung der Banderole; die Gerichte haben es aber genügen lassen, daß der Hinweis vom übrigen Text, insbesondere den allgemeinen Gebrauchshinweisen, getrennt und mit der unterstrichenen Überschrift "Wichtige Hinweise" versehen sei, und maßgeblich darauf abgestellt, daß er "jedenfalls groß genug und nicht versteckt aufgedruckt" (OLG-Urteil, Seite 9; desgl. BGH NJW 1995, S. 1286 ) sei.

  • BGH, 12.11.1991 - VI ZR 7/91

    Kindertee; Beweislastumkehr im Produkthaftungsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 16.10.1996 - 1 BvR 1179/95
    Die früher verwandten Hinweise hatte die Rechtsprechung hingegen als unzulänglich erachtet und eine Verletzung der Instruktionspflichten angenommen (vgl. BGHZ 116, 60).

    Dabei berücksichtigt diese Rechtsprechung insbesondere Art und Ausmaß der Gefahr, die von einer Ware für den Verbraucher ausgeht oder jedenfalls ausgehen kann, und stellt daran anknüpfend unterschiedlich hohe Anforderungen an die Ausgestaltung etwaiger Warnhinweise (vgl. die Nachweise in BGHZ 116, 60 ).

  • BGH, 16.06.2009 - VI ZR 107/08

    Zur Haftung des Fahrzeugherstellers für einen Produktfehler

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

    Inhalt und Umfang der Instruktionspflichten im Einzelfall werden wesentlich durch die Größe der Gefahr und das gefährdete Rechtsgut bestimmt (vgl. Senatsurteile BGHZ 106, 273, 283 ; vom 16. Dezember 2008 - VI ZR 170/07 -VersR 2009, 272; BVerfG, VersR 1998, 58; MünchKomm/Wagner, aaO, § 823 Rn. 639; Meyer, aaO, S. 112 f.; Hörl, aaO, S. 138 ff.; Möllers, VersR 2000, 1177, 1181).

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteile vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365 und vom 17. März 2009 - VI ZR 176/08 - aaO; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).

  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 176/08

    Haftung des Herstellers eines Gebäcks mit Kirschfüllung für Schäden durch Biss

    Je größer die Gefahren sind, desto höher sind die Anforderungen, die in dieser Hinsicht gestellt werden müssen (Senatsurteil vom 26. Mai 1954 - VI ZR 4/53 - VersR 1954, 364, 365; vgl. auch Senatsurteil BGHZ 116, 60, 67 f. und BVerfG, NJW 1997, 249).
  • BGH, 02.03.1999 - VI ZR 175/98

    Hinweispflicht des Herstellers von Kindertee

    Diese Hinweise, die zumindest der sogenannten "dritten Generation" angehörten, reichten, wie das Berufungsgericht selbst ausführt, mit der darin deutlich ausgesprochenen Warnung vor dem konkret genannten Risiko der Verursachung von Karies bei einer Verwendung der Flasche als Nuckelfläschchen zur Erfüllung der Instruktionspflicht der Beklagten in bezug auf die Kindertees aus (vgl. Senatsurteil vom 31. Januar 1995 - VI ZR 27/94 - aaO, S. 1287; siehe auch BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
  • OLG Dresden, 24.07.2012 - 14 U 319/12

    Zu den Informationspflichten aus § 5a Abs. 2 UWG

    In der Rechtsprechung ist seit langem anerkannt, dass Sicherheitsrisiken zu produktbezogenen Informationspflichten zum Schutz der Verbraucher führen können (BVerfG NJW 1997, 249; BGH NJW 1995, 1286; BGHZ 124, 230 - Warnhinweis).
  • OLG Hamm, 01.09.1999 - 3 U 11/99

    Warnpflicht bei Medizinprodukten

    Je gewichtiger die Gefahr für Gesundheit und Leben ist, desto höhere Anforderungen sind an die Gestaltung der Warnhinweise zu stellen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1997, 249).
  • OLG Frankfurt, 23.01.1997 - 1 U 91/94

    Instruktionshaftung: Warnpflichten des Herstellers von

    Der Senat schließt sich der Auffassung des Bundesgerichtshofs in dessen Urteil vom 31.1.1995 (NJW 1995, 1286), die das Bundesverfassungsgericht für verfassungsrechtlich unbedenklich erachtet hat (Beschluß vom 16.10.1996, 1 BvR 1179/95), an, wonach in dem ab Dezember 1982 verwendeten Hinweis die Gefahren deutlich herausgestellt werden.
  • LG Köln, 29.08.2007 - 28 S 7/07

    Anspruch einer Verwertungsgesellschaft auf Zahlung einer Betreiberabgabe;

    Die Tarife sind von der VG Wort wie aus ihrem Merkblatt ersichtlich zutreffend festgesetzt worden (die grundsätzliche Berechtigung zur Festlegung der Tarife ist für die VG Wort in Bezug auf Kopierläden vom BVerfG in NJW 1997, 249, ausdrücklich bestätigt worden).
  • LG Köln, 09.08.2006 - 28 O 437/05

    Voraussetzungen für einen Anspruch zur Zahlung der Betreiberabgabe gem. § 54a

    Die Tarife sind von der VG Wort wie aus ihrem Merkblatt ersichtlich zutreffend festgesetzt worden (die grundsätzliche Berechtigung zur Festlegung der Tarife ist für die VG Wort in Bezug auf Kopierläden vom BVerfG in NJW 1997, 249, ausdrücklich bestätigt worden).
  • OLG Frankfurt, 20.03.1997 - 1 U 162/95

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen schweren Kariesbefalls;

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  • LG Duisburg, 29.01.1999 - 24 S 316/98

    Schadensersatzbegehren aus dem Gesichtspunkt der Produkthaftung; Verschleiß des

    Wenn der Hersteller verpflichtet wäre, stets und unabhängig vom Ausmaß der ermöglichen Schäden detaillierte Hinweise zu geben, so bestünde die Gefahr, daß der Verbraucher angesichts dieses Übermaßes Warnungen vor besonders schwerwiegenden Gefahren nicht mehr wahrnähme (vgl. BVerfG, NJW 1997, 249, 250).
  • VG Halle, 10.11.1998 - B 1 K 388/98

    D (A), Vietnamesen, Aufenthaltsbefugnis, Verlängerung, Ausweisung, Straftäter,

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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvL 20/94   

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https://dejure.org/1996,9186
BVerfG, 30.04.1996 - 2 BvL 20/94 (https://dejure.org/1996,9186)
BVerfG, Entscheidung vom 30.04.1996 - 2 BvL 20/94 (https://dejure.org/1996,9186)
BVerfG, Entscheidung vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 (https://dejure.org/1996,9186)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Normenkontrolle - Förmliches Gesetz - Organ - Personalvertretung - Gruppenprinzip

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1062
  • NJW 1997, 1063 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 261
  • NZA-RR 1997, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

    Dem Gesetzgeber wäre insoweit ein Gestaltungsspielraum eröffnet, den er nicht überschreitet, wenn er die Prinzipien mit sachgerechten Erwägungen gewichtet (vgl. dazu BVerfGE 59, 119 [125]; sowie Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Oktober 1994 - 2 BvR 347/93 -, Umdruck S. 10 f. und vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, Umdruck S. 8; ferner Nds. StGH, DVBl. 1978, S. 139 [144 f.]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2014 - 3 A 1217/14

    Rechtsreferendare in NRW haben Anspruch auf Gehaltsnachzahlung

    Mit der dargestellten Anerkennung von "Parlaments-/Legislativverordnungen", d.h. dem im förmlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgenden Erlass von Recht im Rang einer Rechtsverordnung, hat das Bundesverfassungsgericht eine Neukonzeption vorgenommen und sich von seinem früheren Grundsatz, dass die vom Gesetzgeber erlassenen Normen Gesetze seien und es diesem verwehrt sei, Verordnungen zu erlassen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. November 1967 - 2 BvL 7/64 u.a. -, juris, Rn. 66; Kammerbeschluss vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, juris, Rn. 5, gelöst.

    Die sogenannte "gesetzesändernde Rechtsverordnung" ist in Wirklichkeit - wie verfassungsrechtlich geboten - eine gesetzesausführende, da das Gesetz selbst für bestimmte seiner Regelungen nur einen subsidiären Geltungsanspruch des folgenden Inhalts postuliert: "Zur Regelung des Näheren durch Rechtsverordnung wird ermächtigt; soweit eine solche Regelung nicht erfolgt, gelten die nachfolgenden Bestimmungen." vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Mai 1958 - 2 BvL 37/56, 2 BvL 11/57 -, juris, Rn. 81 ff., sowie Kammerbeschlüsse vom 4. Mai 1997 - 2 BvR 509/96, 2 BvR 511/96 -, juris, Rn. 16, und vom 30. April 1996 - 2 BvL 20/94 -, juris, Rn. 5; BFH, Urteil vom 11. Mai 1993 - VII R 133/92 -, juris, Rn. 7; Remmert, in: Maunz/Dürig, GG, Stand: Dezember 2013, Art. 80, Rn. 91 und 99; Bauer, in: Dreier, GG, 2. Aufl., Art. 80, Rn. 19; Nierhaus, in: Bonner Kommentar, GG, Stand: November 1998, Rn. 229 ff.; Mann, in: Sachs, GG, 6. Aufl., Art. 80, Rn. 11.

  • VG Wiesbaden, 22.04.2015 - 3 K 271/14

    Beihilfe für Hörgeräte eines Kindes

    Art. 100 Abs. 1 GG erfasst nur förmliche Gesetze (BVerfG, B. v. 30.04.1996 - 2 BvL 20/94 -, Rn. 5 bei juris; U. v. 20.03.1952 - 1 BvL 12/51, 1 BvL 15/51, 1 BvL 16/51, 1 BvL 24/51, 1 BvL 28/51 -, Rn. 53 bei juris).
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