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Rechtsprechung
   BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95   

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BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95 (https://dejure.org/1996,69)
BVerwG, Entscheidung vom 25.04.1996 - 2 C 21.95 (https://dejure.org/1996,69)
BVerwG, Entscheidung vom 25. April 1996 - 2 C 21.95 (https://dejure.org/1996,69)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beamtenrecht - Beförderung - Auswahlverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beendigung eines Beförderungsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 112
  • NJW 1997, 1866 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 283
  • VBlBW 1997, 16
  • DVBl 1996, 1146
  • DÖV 1996, 920
 
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Wird zitiert von ... (336)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 16.89

    Dienstpostenbewertung - Planstelle - Beförderungsanspruch - Haushaltsplan -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit gemessen an den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - [Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 m. w. N.] sowie Beschluß vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - [Buchholz 232 § 23 Nr. 39]).

    Der Beamte hat auch in diesem Stadium der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihm übertragenen Dienstpostens oder auf eine Beförderung (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - [a.a.O.]) sowie Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - [a.a.O.]).

  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 7.89

    Beamtenrecht - Rechtliche Bewertung von Dienstposten - Besoldungsrecht -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Die rechtliche Bewertung von Dienstposten, d. h. ihre Zuordnung zu statusrechtlichen Ämtern einer bestimmten Besoldungsgruppe, erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des Besoldungs- und des Haushaltsrechts durch den Dienstherrn gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit (ständige Rechtsprechung; vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - [Buchholz 237.7 § 28 Nr. 9] mit umfangreichen Nachweisen).

    Der Beamte hat auch in diesem Stadium der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihm übertragenen Dienstpostens oder auf eine Beförderung (vgl. Urteil vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 - [a.a.O.]) sowie Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - [a.a.O.]).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.1995 - 4 S 1933/93

    Abbruch eines Beförderungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Die Anschlußberufung des Klägers wurde zurückgewiesen (abgedruckt in DVBl 1995, 1253).
  • BVerwG, 26.11.1992 - 2 B 175.92

    Aufhebung eines Urteil eines Verwaltungsgerichts und Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [insoweit in Buchholz 232 § 79 Nr. 66 nicht abgedruckt]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 -).
  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 51.86

    Auswahlkriterien - Abgelehnter Bewerber - Beförderungsamt - Schadensersatz -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Daneben berücksichtigen sie aber auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung dieser Vorschriften (vgl. Urteil vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - [BVerwGE 80, 123 ff. = Buchholz 237.7 § 7 Nr. 5]).
  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [insoweit in Buchholz 232 § 79 Nr. 66 nicht abgedruckt]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 -).
  • BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes -

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Die Ausbringung von Planstellen im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber erfolgt gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit gemessen an den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung (vgl. Urteil vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - [Buchholz 237.6 § 14 Nr. 1 m. w. N.] sowie Beschluß vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - [Buchholz 232 § 23 Nr. 39]).
  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [insoweit in Buchholz 232 § 79 Nr. 66 nicht abgedruckt]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 -).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 2 B 32.93

    Fristgemäßer Eingang der Beschwerdebegründung - Formelle Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerwG, 25.04.1996 - 2 C 21.95
    Der Dienstherr ist demnach rechtlich nicht gehindert, ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung abzusehen (vgl. Beschlüsse vom 15. Juli 1977 - BVerwG 2 B 36.76 - [insoweit in Buchholz 232 § 79 Nr. 66 nicht abgedruckt]; vom 26. November 1992 - BVerwG 2 B 175.92 -, vom 31. März 1993 - BVerwG 2 B 32.93 - und vom 15. Juli 1994 - BVerwG 2 B 134.93 -).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Erwächst eine einstweilige Anordnung dieses Inhalts in Rechtskraft, so muss der Dienstherr das Auswahlverfahren, wenn er es nicht zulässigerweise abbricht, je nach Inhalt und Reichweite des Verstoßes gegen Art. 33 Abs. 2 GG vollständig oder teilweise wiederholen und auf der Grundlage des wiederholten Verfahrens eine neue Auswahlentscheidung treffen (vgl. zum Abbruch: Urteil vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Der Dienstherr ist aufgrund seines Organisationsrechts befugt, ein Auswahlverfahren zur Besetzung einer Beförderungsstelle aus sachlichen Gründen jederzeit zu beenden (wie BVerwGE 101, 112).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen unterscheidet sich grundlegend von dem Auswahlermessen bei einer Stellenbesetzung (wie BVerwGE 101, 112).

    Die Beendigung des Auswahlverfahrens berührt grundsätzlich nicht die Rechtsstellung von Bewerbern (im Anschluß an BVerwGE 101, 112).

    Planstellen werden im Haushaltsplan durch den Haushaltsgesetzgeber gemäß dessen organisatorischer Gestaltungsfreiheit entsprechend den Bedürfnissen der staatlichen Verwaltung ausgebracht (vgl. Urteile vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - , jeweils m.w.N., sowie Beschluß vom 29. April 1992 - BVerwG 2 B 68.92 - ).

    Der Beamte hat auch in diesem Stadium der Stellenbewirtschaftung grundsätzlich keinen Anspruch auf eine bestimmte Bewertung des ihm übertragenen Dienstpostens oder auf eine Beförderung (vgl. Urteile vom 28. November 1991 - BVerwG 2 C 7.89 , vom 31. Mai 1990 - BVerwG 2 C 16.89 - und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - ).

    Seine Rechte werden grundsätzlich nicht berührt (BVerwGE 101, 112 ).

    Daneben berücksichtigen sie aber auch das berechtigte Interesse des Beamten an einem angemessenen beruflichen Fortkommen und begründen einen Anspruch auf rechtsfehlerfreie Anwendung dieser Vorschriften (vgl. u.a. BVerwGE 80, 123 ff.; 101, 112 ).

    Der Dienstherr darf ein eingeleitetes Bewerbungs- und Auswahlverfahren aus sachlichen Gründen jederzeit beenden und von einer ursprünglich geplanten Beförderung absehen (vgl. BVerwGE 101, 112 ).

    Das für den Abbruch des Auswahlverfahrens maßgebliche organisations- und verwaltungspolitische Ermessen ist ein anderes als das bei einer Stellenbesetzung zu beachtende Auswahlermessen (vgl. BVerwG 101, 112 ).

    Diese Entscheidungen sind grundsätzlich allein in Abwägung öffentlicher Interessen - namentlich der Prioritäten im Verhältnis der öffentlichen Belange einschließlich der Haushaltslage - zu treffen und dienen nicht Rechten oder Interessen betroffener Beamter (vgl. BVerwGE 87, 310 ; 101, 112 ).

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 14.02

    Bestenauslese; Bewerbungsverfahrensanspruch; materielle Beweislast;

    Ein Beförderungsbewerber hat dementsprechend einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr über seine Bewerbung ermessens- und beurteilungsfehlerfrei entscheidet (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 9. Juli 2002 - 2 BvQ 25/02 - NVwZ 2002, 1367 und vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 - NVwZ 2003, 200 ; BVerwG, Urteile vom 25. August 1988 - BVerwG 2 C 51.86 - BVerwGE 80, 123 ff. und vom 25. April 1996 - BVerwG 2 C 21.95 - BVerwGE 101, 112 ).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96   

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https://dejure.org/1996,2463
BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1996 - 2 WD 30.96 (https://dejure.org/1996,2463)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Wehrdiziplinarrecht - Erneute Einleitung eines Disziplinarverfahrens

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarverfahren, Anforderungen an die wirksame Einleitung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 386
  • NVwZ 1997, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 27.11.1969 - II WD 64.69

    Versagung des Aufsteigens im Gehalt für die Dauer eines Jahres - Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Die Auffassung des Verteidigers des Soldaten, ein erneutes Verfahren dürfe nur dann eingeleitet werden, wenn erhebliche neue Tatsachen bekannt geworden seien, findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschluß vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]>).

    Sie gilt nicht für die erneute Einleitung des Verfahrens durch die Einleitungsbehörde (BVerwGE 43, 35 [ff.] = ).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 25.06.1969 - II WD 71.68

    Disziplinargerichtliche Herabsetzung im Dienstgrad - Erfordernis einer konkreten

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Eine Ausnahme hiervon gilt nur dann, wenn die neue Entschließung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich, wäre (Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - <BVerwGE 43, 1 [ff.]>).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 17.08.1959 - WDB 16.59

    Einstellung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens von einer

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Denn die Einstellung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens durch die Einleitungsbehörde schafft keine Rechtskraft (BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 -).

    Nichts anderes gilt, wenn das von der zuständigen Einleitungsbehörde ursprünglich eingeleitete Verfahren nach möglicherweise unzureichenden Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts - wofür gewisse Anhaltspunkte bestehen - aus Opportunitätsgründen eingestellt wurde, und die höhere Einleitungsbehörde zur erneuten Einleitung des disziplinargerichtlichen Verfahrens anweist (vgl. BDH Beschluß vom 17. August 1959 - WDB 16/59 - BVerwGE 43, 1 [ff.]; 43, 35 - NZWehrr 1970, 105 [f.]; Dau, WDO, 2. Aufl., § 95 RdNr. 18).

  • BVerwG, 26.04.1973 - II WD 26.72

    Dienstvergehen eines Berufssoldaten - Landung eines Bundeswehrhubschraubers in

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen kann (Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - ).

    Darüber hinaus kann die Vorschrift des § 31 Abs. 1 WDO, wonach der zuständige Disziplinarvorgesetzte allein verantwortlich entscheidet und ihm nicht befohlen werden kann, ob und wie er ahnden soll, nicht auf Einleitungsbehörden analog angewandt werden (so auch Beschluß vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 -), da sich die Weisung des Inspekteurs des Heeres nicht auf das "ob" und "wie" einer disziplinaren Ahndung bezieht, sondern nur auf diegerichtliche Klärung eines begründeten Verdachts auf ein immerhin nicht leichtwiegendes, prima facie ein disziplinargerichtliches Verfahren rechtfertigendes Dienstvergehen abzielt.

  • BVerwG, 25.11.1986 - 1 WB 151.86
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1996 - 2 WD 30.96
    Insoweit gilt der allgemeine Grundsatz, daß jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Weisungen erteilen kann (Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - vgl. auch Beschluß vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - ).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 2 WD 14.03

    Rückwirkung von Verfahrensregelungen; unangemessene Verfahrensverzögerung;

    Einen Verzicht könnte rechtswirksam allenfalls der Bundesminister der Verteidigung selbst aussprechen (vgl. Urteil vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 = NZWehrr 1989, 110 = NVwZ 1989, 561> m.w.N.; Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG II WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - <BVerwGE 103, 386>).

    Bei der Entscheidung der höheren Einleitungsbehörde, den AChef PersABw als Einleitungsbehörde anzuweisen, gegen den früheren Soldaten ein gerichtliches Disziplinarverfahren einzuleiten, handelte es sich um einen behördeninternen Vorgang ohne eigene Außenwirkung (vgl. Beschluss vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats könnte die auf Weisung des höheren Disziplinarvorgesetzten erfolgte nachträgliche Einleitung des gerichtlichen Disziplinarverfahrens durch die Einleitungsbehörde allenfalls dann unwirksam sein oder ein Verfahrenshindernis darstellen, wenn die Neuentscheidung ermessensmissbräuchlich, also willkürlich wäre (Urteile vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Für das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetztem und Einleitungsbehörde war § 32 Abs. 2 WDO a.F. gemäß § 89 Abs. 1 Satz 1 WDO a.F. ausgeschlossen (vgl. Beschluss vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Insoweit galt der allgemeine Grundsatz, dass jede Behörde der ihr nachgeordneten Behörde im Rahmen ihrer Zuständigkeiten und des geltenden Rechts Weisungen erteilen kann und darf (stRspr.: vgl. u.a. Urteil vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - Beschlüsse vom 25. November 1986 - BVerwG 1 WB 151.86 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

    Darüber hinaus konnte die Vorschrift des § 31 Abs. 1 WDO a.F., wonach der zuständige Disziplinarvorgesetzte alleinverantwortlich entscheidet und ihm nicht befohlen werden kann, ob und wie er ahnden soll, mangels feststellbarer Regelungslücken auf Einleitungsbehörden auch nicht analog angewandt werden (stRspr.: vgl. u.a. Beschlüsse vom 26. April 1973 - BVerwG 2 WD 26.72 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - ).

  • BVerwG, 03.09.1997 - 2 WD 54.96

    Recht der Soldaten - Verstoß gegen die Treuepflicht bei wahrheitswidriger

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats steht die von der Einleitungsbehörde zunächst verfügte Einstellung eines vorher eingeleiteten disziplinargerichtlichen Verfahrens der erneuten Einleitung eines sachgleichen Verfahrens nicht entgegen, es sei denn, daß die neuerliche Einleitung ermessensmißbräuchlich, also willkürlich wäre (vgl. Urteil vom 25. Juni 1969 - BVerwG 2 WD 71.68 - <BVerwGE 43, 1 [BVerwG 25.06.1969 - II WD 71/68] [ff.]> und Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - <NZWehrr 1997, 115>).

    Die Anknüpfung der erneuten Einleitung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens an das Bekanntwerden erheblicher neuer Tatsachen findet im Disziplinarrecht keine Grundlage (Beschlüsse vom 27. November 1969 - BVerwG 2 WD 64.69 - <BVerwGE 43, 35 [ff.] = NZWehrr 1970, 105 [f.]> und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

    Denn für die Verhängung gerichtlicher Disziplinarmaßnahmen verweist § 54 Abs. 5 WDO nur auf §§ 34, 35 WDO; für die Einleitungsbehörde gibt es keine dem § 32 Abs. 2 WDO entsprechende Bestimmung, und für das Verhältnis zwischen Disziplinarvorgesetztem und Einleitungsbehörde trifft § 89 Abs. 1 Satz 1 WDO eine gesonderte Regelung, durch die § 32 Abs. 1 WDO ausgeschlossen wird (vgl. Beschluß vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschlüsse vom 30. Oktober 2007 - BVerwG 2 WD 22.06 - Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 Rn. 15 - und vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - Rn. 14 ).
  • BVerwG, 28.09.2011 - 2 WD 18.10

    Aufhebung; Zurückverweisung; Bindungswirkung; ausländisches Strafurteil;

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. dazu auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 14).
  • BVerwG, 12.04.2006 - 2 WDB 3.05

    Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt; Abschluss der Ermittlungen; weitere

    Denn wegen der fehlenden Rechtskraft einer Einstellung nach § 98 Abs. 2 WDO kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Einleitungsbehörde später - grundsätzlich zulässigerweise, soweit dies nicht ermessensmissbräuchlich ist - ein neues gerichtliches Disziplinarverfahren mit denselben Vorwürfen einleitet (dazu Beschlüsse vom 17. August 1959 - BDH WDB 16.59 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115 ).

    Zwar erwächst nach der Rechtsprechung des Senats (Beschlüsse vom 17. August 1959 a.a.O. und vom 16. September 1996 a.a.O.) die in Ausübung des Ermessens durch die Einleitungsbehörde erfolgte Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens nicht in Rechtskraft.

  • BVerwG, 30.10.2007 - 2 WD 22.06

    Zurückverweisung; nochmalige Verhandlung und Entscheidung; Sachaufklärung;

    Eine solche Verfahrensweise würde dem Beschleunigungsgebot nach § 17 Abs. 1 WDO Rechnung tragen, aber dem Anspruch des Soldaten zuwiderlaufen, dass über den gegen ihn erhobenen Vorwurf im Rahmen der Anschuldigung in zwei Instanzen ordnungsgemäß verhandelt und entschieden wird (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1983 - BVerwG 2 WD 19.82 - BVerwGE 76, 63 , vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115, vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 - DokBer (B) 1998, 12 und vom 11. Mai 2006 - BVerwG 2 WD 25.05 - Buchholz 11 Art. 101 GG Nr. 22).

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 a.a.O.) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 a.a.O.), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten.

  • BVerwG, 02.04.2009 - 2 WD 11.08

    Vereidigter Zeuge; Beweiswürdigung; Zurückverweisung; Aussagenanalyse.

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 -) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 -).
  • BVerwG, 07.11.2007 - 2 WD 1.07

    Zurückverweisung; schwerer Verfahrensmangel; Pflichtverteidiger; Bestellung eines

    27 Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 BVerwG 2 WD 68.91 und vom 16. September 1996 BVerwG 2 WD 30.96 BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 BVerwG 2 WD 17.88 , vom 15. April 1992 BVerwG 2 WD 13.92 und vom 25. März 1997 BVerwG 2 WD 4.97 ), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes des § 17 Abs. 1 WDO bei Vorliegen eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 2 WD 22.06 ).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 2 WD 36.09

    Schwerer, behebbarer Verfahrensmangel bei fehlerhafter Anwendung des Grundsatzes

    Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 - BVerwG 2 WD 68.91 - und vom 16. September 1996 - BVerwG 2 WD 30.96 - BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie - wie hier - weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 - BVerwG 2 WD 17.88 -, vom 15. April 1992 - BVerwG 2 WD 13.92 - und vom 25. März 1997 - BVerwG 2 WD 4.97 -), ist in der Regel wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 13. Januar 2009 - BVerwG 2 WD 5.08 - NVwZ-RR 2009, 522 Rn. 14).
  • BVerwG, 04.06.2009 - 2 WD 7.09

    Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

    19 Wurde eine Sachverhaltsaufklärung erstinstanzlich gar nicht erst begonnen (vgl. dazu Beschlüsse vom 28. April 1993 BVerwG 2 WD 68.91 und vom 16. September 1996 BVerwG 2 WD 30.96 BVerwGE 103, 386 = Buchholz 235.0 § 115 WDO Nr. 1 = NZWehrr 1997, 115) oder war sie wie vorliegend weitgehend unzulänglich (vgl. dazu u.a. Beschlüsse vom 14. September 1988 BVerwG 2 WD 17.88 , vom 15. April 1992 BVerwG 2 WD 13.92 und vom 25. März 1997 BVerwG 2 WD 4.97 ), ist in aller Regel auch in Ansehung des Beschleunigungsgebotes des § 17 Abs. 1 WDO jedenfalls wegen Vorliegens eines schweren Mangels des Verfahrens eine Zurückverweisung durch das Berufungsgericht geboten (vgl. auch Beschluss vom 30. Oktober 2007 BVerwG 2 WD 22.06 Buchholz 450.2 § 120 WDO 2002 Nr. 1 = NZWehrr 2008, 124).
  • BVerwG, 25.03.1997 - 2 WD 4.97

    Ausschluss der Feststellung eines Dienstvergehens durch Einstellung des

  • BVerwG, 13.01.2009 - 2 WD 5.08

    Schwerer Verfahrensmangel; Aufklärungsmangel; Aufhebung; Zurückverweisung;

  • BVerwG, 08.03.2012 - 2 WD 30.11

    Verletzung der Amtsermittlungspflicht durch das Gericht bei Entscheid "im Zweifel

  • BVerwG, 19.07.2013 - 2 WD 32.12

    Verletzungen der Amtsermittlungspflicht durch die Truppendienstkammer bzgl.

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3596
BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 (https://dejure.org/1996,3596)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Gesamtvertrauenspersonenausschuß, Geltendmachung einer Rechtsverletzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wehrrecht - Gesamtvertrauenspersonenausschuß - Wehrbeschwerde - Anhörungsrecht - Gerichtlicher Rechtsschutz des GVPA

Papierfundstellen

  • BVerwGE 103, 383
  • NVwZ 1997, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 10.11.1993 - 1 WB 85.92

    Vertrauensperson - Versammlung der Vertrauenspersonen - Wehrrecht -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96
    Für den gerichtlichen Rechtsschutz der Vertrauenspersonen nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gemäß § 16 SBG ist der Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten gegeben, wenn die Vertrauensperson geltend macht, sie sei in der Ausübung der ihr nach dem Soldatenbeteiligungsgesetz eingeräumten Befugnisse behindert worden (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl. Beschluß vom 10. November 1993 - BVerwG 1 WB 85.92 - (BVerwGE 103, 43 = NZWehrr 1994, 70)).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 14.93

    Umfang der Rechte einer Vertrauensperson der Offiziere in der Bundeswehr im

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 28.96
    Gegen eine Behinderung der Vertrauensperson in ihren Rechten nach § 14 SBG durch ein dem BMVg zuzurechnendes Verhalten ist als Rechtsbehelf unmittelbar der Antrag auf gerichtliche Entscheidung zum Bundesverwaltungsgericht - Wehrdienstsenate - gegeben (Beschluß vom 18. Januar 1994 - BVerwG 1 WB 14.93 - (BVerwGE 103, 65 = NZWehrr 1994, 117)).
  • BVerwG, 01.11.2001 - 6 P 10.01

    Entscheidung über den Rechtsweg; weitere sofortige Beschwerde; Besetzung des

    Diese Vorschrift schließt die Beschwerde mehrerer Soldaten aus, nicht jedoch die Wahrnehmung des Beschwerderechts durch ein Gremium, welches kraft Gesetzes die kollektiven Interessen der Soldaten vertritt (vgl. Beschluss vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383, 385 zum Beschwerderecht des Gesamtvertrauenspersonenausschusses).
  • BVerwG, 28.03.2012 - 1 WB 29.11

    Rechtsschutz des Gesamtvertrauenspersonenausschusses beim Bundesministerium der

    Das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden gemäß § 1 Abs. 4 WBO steht dem nicht entgegen (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 = Buchholz 252.1 § 19 GVPAV Nr. 1 = NZWehrr 1997, 39 und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 -).

    Eine Behinderung in der Wahrnehmung dieser Rechte ist dem Bundesminister der Verteidigung zuzurechnen (vgl. Beschlüsse vom 27. August 1996 a.a.O. m.w.N. und vom 9. März 2006 - BVerwG 1 WB 14.05 -).

  • BVerwG, 17.02.2009 - 1 WB 17.08

    Rechtsweg zu den Wehrdienstgerichten; Feststellungsinteresse;

    Eine Verletzung von Beteiligungsrechten des Gesamtvertrauenspersonenausschusses kann nur durch den Gesamtvertrauenspersonenausschuss, vertreten durch seinen Sprecher, gegebenenfalls gemeinsam mit dem jeweiligen Bereichssprecher (§ 40 Abs. 2 Satz 2 und 3 SBG), im Werdebeschwerdeverfahren geltend gemacht werden; § 1 Abs. 4 WBO steht dem nicht entgegen, weil der Gesamtvertrauenspersonenausschuss nicht als Mehrheit von Soldaten, sondern als Gremium im eigenen Namen auftritt (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 = Buchholz 252.1 § 19 GVPAV Nr. 1 = NZWehrr 1997, 39 und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 82.97 -).
  • BVerwG, 09.03.2006 - 1 WB 14.05
    Dies gilt gemäß § 36 Abs. 5 SBG in gleicher Weise für Anträge des GVPA, mit denen dieser eine Behinderung in der Ausübung seiner Befugnisse - hier eine Beeinträchtigung seines Anhörungsrechts nach § 37 Abs. 1 Satz 1 SBG - geltend macht (Beschlüsse vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - <BVerwGE 103, 383 = NZWehrr 1997, 39 = ZBR 1996, 411 [LS]> und vom 19. Mai 1998 - BVerwG 1 WB 82.97 -).

    Als Antragsteller tritt er in Wehrbeschwerdeverfahren der vorliegenden Art nicht als Gesamtheit seiner Mitglieder - als Mehrheit von Soldaten im Sinne von § 1 Abs. 4 WBO - auf, sondern das Gremium GVPA handelt - insoweit vergleichbar einer juristischen Person - im eigenen Namen (Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - ).

  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 WB 27.96

    Erlass von "Heimbewirtschaftungsbestimmungen" - Unterbliebene Anhörung des

    Das Verfahren, das der Antragsteller im Auftrag und im Namen des GVPA eingeleitet hat, wird unter dem Aktenzeichen BVerwG 1 WB 28.96 geführt.

    Die Verfahrensakte BVerwG 1 WB 28.96 und die Verfahrensakte des BMVg - P II 5 - 10/96 - lagen dem Senat bei der Beratung vor.

  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 55.19

    Anhörungsrecht; Gesamtvertrauenspersonenausschuss; Gestaltungswirkung;

    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13; zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 30.11.2017 - 1 WB 24.16

    Anhörungsrecht; Auslandseinsatz; Beteiligungsrecht; Betreuungseinrichtung im

    Eine Behinderung in der Wahrnehmung dieser Rechte ist dem Bundesministerium der Verteidigung zuzurechnen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 9. März 2006 - 1 WB 14.05 -).
  • BVerwG, 07.06.2019 - 1 WNB 5.18

    Begründung der Nichtzulassung einer Rechtsbeschwerde gegen einen Beschluss des

    a) Soweit die Beschwerde eine Divergenz vom Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - (BVerwGE 103, 383) rügt, setzt sie sich nicht damit auseinander, dass die Entscheidungsgründe des angegriffenen Beschlusses diese Entscheidung zitiert und ihm denselben Rechtssatz entnimmt, den auch die Beschwerde anführt.
  • BVerwG, 30.04.2020 - 1 WB 23.19

    Beteiligung des Gesamtvertrauenspersonenausschusses; konkretisierende Anordnung

    Der Senat hat jedoch bereits unter der Geltung der Vorgängervorschriften (§ 36 Abs. 5, § 32 Abs. 7 i.V.m. § 16 SBG a.F.) entschieden, dass dort, wo Beteiligungsrechte nicht einer einzelnen Vertrauensperson, sondern einem Gremium von Vertrauenspersonen zugewiesen sind, dieses Gremium in gleicher Weise wie sonst die Vertrauensperson eine Verletzung ihrer Befugnisse im Beschwerdeweg geltend machen kann; das Verbot gemeinschaftlicher Beschwerden (§ 1 Abs. 4 WBO) steht dem nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1996 - 1 WB 28.96 - BVerwGE 103, 383 und vom 28. März 2012 - 1 WB 29.11 - juris Rn. 13; zustimmend Höges, in: Wolf/Höges, SBG, Stand Dezember 2019, § 36 SBG a.F. Rn. 30).
  • BVerwG, 24.03.2004 - 1 WB 33.03

    Anforderungen an eine Vereinbarung über allgemeine Regelungen zur Behandlung von

    Das gilt für die Personalvertretung entsprechend (zum Gesamtvertrauenspersonenausschuss: Beschluss vom 27. August 1996 - BVerwG 1 WB 28.96 - <BVerwGE 103, 383 = NZWehrr 1997, 39 = ZBR 1996, 411 [LS]>; vgl. ferner Beschluss vom 1. November 2001 - BVerwG 6 P 10.01 - ).
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