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   VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95   

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VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95 (https://dejure.org/1996,3373)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95 (https://dejure.org/1996,3373)
VGH Hessen, Entscheidung vom 27. Februar 1996 - 13 UZ 1851/95 (https://dejure.org/1996,3373)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 76 Abs 1 AsylVfG, § 78 Abs 3 Nr 3 AsylVfG, § 54 Abs 1 VwGO, § 138 Nr 1 VwGO, § 45 Abs 1 ZPO
    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte Einzelrichter angehört; Berufungszulassung - erfolglose Besetzungsrüge im Hinblick auf eine Vorentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 311
  • DVBl 1996, 1277 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 29.04.1982 - 5 C 81.80

    Nutzungsausfallentschädigung für ein zum Ausbau eines Gewässers in Anspruch

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Nicht vorschriftsgemäß besetzt im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO ist das Gericht dann, wenn die Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers bei Erlaß der angefochtenen Entscheidung nicht den gesetzlichen Vorschriften, dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts (§ 21 e GVG) oder der nach § 21 g GVG erlassenen Anordnung des Vorsitzenden über die Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 -, Buchholz 310 § 138 VwGO Nr. 21; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 2 zu § 138 VwGO; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 2 zu § 138 VwGO, sowie BGH, Beschluß vom 30. März 1993 - X ZR 51.92 -, NJW 1993, 1596, 1597 zur inhaltsgleichen Vorschrift in § 579 Nr. 1 ZPO).

    Da unter dem "erkennenden Gericht" im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO nur der Spruchkörper zu verstehen ist, der die im Rechtsmittelverfahren angefochtene Entscheidung erlassen hat, scheidet eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem dieser Endentscheidung vorausgehenden Verfahren als Grundlage für eine erfolgreiche Besetzungsrüge grundsätzlich aus, selbst wenn der Ausgang dieses Verfahrens - wie im vorliegenden Fall der Entscheidung über eine Befangenheitsantrag - unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammensetzung des erkennenden Gerichts im oben genannten Sinne hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 -, a.a.O. und Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 -, Buchholz 310 § 138 VwGO Nr. 28).

  • VGH Hessen, 27.09.1995 - 13 UZ 3100/95

    Berufungszulassung in Asylverfahren wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs - zur

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Zur schlüssigen Darlegung eines Gehörsverstoßes gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätte gelangen können (Beschlüsse des Senats vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).

    Unter diesen Umständen könnte die auf einen Teilaspekt dieser Gesamtbegründung beschränkte Rüge des Klägers allenfalls dann zur Darlegung der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs genügen, wenn die Einschätzung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit des Asylvorbringens Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller in dem Urteil aufgezeigten Widersprüche und Ungereimtheiten wäre, da in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden könnte, daß das Gericht bei dem Wegfall auch nur einer dieser Gesichtspunkte möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Asylvorbringens hätte gelangen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).

  • BVerwG, 13.06.1991 - 5 ER 614.90

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anspruch auf eine vorschriftsmäßige

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Da unter dem "erkennenden Gericht" im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO nur der Spruchkörper zu verstehen ist, der die im Rechtsmittelverfahren angefochtene Entscheidung erlassen hat, scheidet eine fehlerhafte Besetzung des Gerichts in einem dieser Endentscheidung vorausgehenden Verfahren als Grundlage für eine erfolgreiche Besetzungsrüge grundsätzlich aus, selbst wenn der Ausgang dieses Verfahrens - wie im vorliegenden Fall der Entscheidung über eine Befangenheitsantrag - unmittelbare Auswirkungen auf die Zusammensetzung des erkennenden Gerichts im oben genannten Sinne hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 -, a.a.O. und Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 -, Buchholz 310 § 138 VwGO Nr. 28).

    Allerdings kann sich eine fehlerhafte Besetzung der Richterbank bei der Entscheidung über die Ablehnung eines Richters, wie auch eine sachlich unrichtige Entscheidung über das Befangenheitsgesuch, dann ausnahmsweise als Verfahrensverstoß nach § 138 Nr. 1 VwGO darstellen, wenn hierfür willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen wird (vgl. BVerwG, Beschluß vom 13. Juni 1991 - BVerwG 5 ER 614.90 -, a.a.O.; Kopp, VwGO, 10. Aufl., Rdnr. 9 zu § 138 VwGO, jeweils m. w. N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.12.1995 - A 12 S 81/95

    Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch den Spruchkörper, dem der abgelehnte

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Wegen der weitreichenden Bedeutung der Entscheidung über den Ablehnungsantrag für die Gewährleistung des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG soll diese nämlich auch im Falle der Übertragung des Rechtsstreits nach § 76 Abs. 1 AsylVfG durch die Kammer als Kollegium und nicht durch einen Einzelrichter, also etwa den nach der kammerinternen Geschäftsverteilungsplan für die Vertretung des Abgelehnten zuständigen Richter, ergehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 7. Dezember 1995 - A 12 S 81/95 - Gemeinschaftskommentar zum Asylverfahrensgesetz, Stand März 1994, Rdnr. 116 zu § 76 AsylVfG; Hailbronner/Schenk, Ausländerrecht, Stand Mai 1995, Rdnr. 20 zu § 76 AsylVfG).
  • VGH Hessen, 07.02.1995 - 13 UZ 3167/94

    Rechtliches Gehör - Berücksichtigung gerichtskundiger Tatsachen im Asylverfahren

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Unter diesen Umständen könnte die auf einen Teilaspekt dieser Gesamtbegründung beschränkte Rüge des Klägers allenfalls dann zur Darlegung der behaupteten Verletzung des rechtlichen Gehörs genügen, wenn die Einschätzung des Verwaltungsgerichts hinsichtlich der Glaubhaftigkeit des Asylvorbringens Ergebnis einer Gesamtbetrachtung aller in dem Urteil aufgezeigten Widersprüche und Ungereimtheiten wäre, da in diesem Falle nicht ausgeschlossen werden könnte, daß das Gericht bei dem Wegfall auch nur einer dieser Gesichtspunkte möglicherweise zu einer anderen Bewertung des Asylvorbringens hätte gelangen können (vgl. Beschlüsse des Senats vom 7. Februar 1995 - 13 UZ 3167/94 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).
  • BGH, 30.03.1993 - X ZR 51/92

    Grundsätze zur Zusammensetzung überbesetzter Spruchkörper

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Nicht vorschriftsgemäß besetzt im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO ist das Gericht dann, wenn die Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers bei Erlaß der angefochtenen Entscheidung nicht den gesetzlichen Vorschriften, dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts (§ 21 e GVG) oder der nach § 21 g GVG erlassenen Anordnung des Vorsitzenden über die Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers entspricht (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 1982 - BVerwG 5 C 81.80 -, Buchholz 310 § 138 VwGO Nr. 21; Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdnr. 2 zu § 138 VwGO; Eyermann/Fröhler, VwGO, 8. Aufl., Rdnr. 2 zu § 138 VwGO, sowie BGH, Beschluß vom 30. März 1993 - X ZR 51.92 -, NJW 1993, 1596, 1597 zur inhaltsgleichen Vorschrift in § 579 Nr. 1 ZPO).
  • VGH Hessen, 13.01.1994 - 12 UZ 2930/93

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Asylrechtsstreit: Einführung von

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Um diesem Erfordernis Genüge zu tun, müssen im Asylstreitverfahren Erkenntnisquellen, auf die sich das Gericht in seiner Entscheidung stützen will, entweder zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht oder den Prozeßbeteiligten zur Vorbereitung der Verhandlung und Entscheidung in Form einer Erkenntnisliste übermittelt werden (Hess. VGH, Beschluß vom 13. Januar 1994 - 12 UZ 2930/93 -, EZAR 633 Nr. 22).
  • VGH Hessen, 29.05.1989 - 13 TE 2328/88

    BEGRÜNDUNG; BERUFUNGSZULASSUNG; EINZELRICHTER; RECHTLICHES GEHÖR

    Auszug aus VGH Hessen, 27.02.1996 - 13 UZ 1851/95
    Zur schlüssigen Darlegung eines Gehörsverstoßes gehören nach ständiger Rechtsprechung des Senats grundsätzlich auch substantiierte Ausführungen darüber, was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs vorgetragen worden wäre, sowie ferner, inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre, wobei der Antragsteller in substantiierter Form darlegen muß, weshalb das Gericht, wenn es mit diesem Sachverhalt konfrontiert worden wäre, möglicherweise zu einer für ihn günstigen Entscheidung hätte gelangen können (Beschlüsse des Senats vom 29. Mai 1989 - 13 TE 2328/88 - und vom 27. September 1995 - 13 UZ 3100/95 -).
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2016 - 8 LA 40/16

    Verhängung einer Wohnsitzauflage bei einer mangelnden selbstständigen

    Ein dem Übertragungsbeschluss anhaftender Rechtsfehler kann daher allenfalls dann beachtlich sein, wenn er zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung darstellt, so etwa, wenn für die Übertragung willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.3.2000 - BVerwG 7 B 36.00 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.2.2011 - A 2 S 238/11 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.2.1996 - 13 ZU 1851/95 -, NVwZ 1997, 311, 312 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2017 - 8 LA 197/16

    Anordnung; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Fiktionsbescheinigung;

    Ein dem Übertragungsbeschluss anhaftender Rechtsfehler kann daher allenfalls dann beachtlich sein, wenn er zugleich eine Verletzung der prozessualen Gewährleistungen der Verfassung darstellt, so etwa, wenn für die Übertragung willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und der Beteiligte damit unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG seinem gesetzlichen Richter entzogen worden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.3.2000 - BVerwG 7 B 36.00 -, juris Rn. 4; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 7.2.2011 - A 2 S 238/11 -, juris Rn. 4; Hessischer VGH, Beschl. v. 27.2.1996 - 13 ZU 1851/95 -, NVwZ 1997, 311, 312 jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Niedersachsen, 16.09.1997 - 11 L 2882/97

    Asylverfahrensrecht, Zulassung der Berufung;; Ablehnungsantrag; Befangenheit;

    Nicht vorschriftsmäßig besetzt im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO ist das Gericht dann, wenn die Zusammensetzung des erkennenden Spruchkörpers bei Erlaß der angefochtenen Entscheidung nicht den gesetzlichen Vorschriften, dem Geschäftsverteilungsplan des Gerichts (§ 21 e GVG) oder der nach § 21 g GVG erlassenen Anordnung des Vorsitzenden über die Verteilung der Geschäfte innerhalb des Spruchkörpers entspricht (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.4.1982, Buchholz 310 § 138 VwGO Nr. 21; Hess. VGH, Beschl. v. 27.2.1996 - 13 UZ 1851/95 - Schenk, in: Hailbronner, AuslR, § 78 AsylVfG Rdnr. 77).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn Willkür bei der Ablehnung eines Befangenheitsantrags festzustellen ist (vgl. Hess. VGH, Beschl. v. 27.2.1996, a.a.O.; GK-AsylVfG, II - § 32 Anh. 1 Rdnr. 679.1).

  • BVerwG, 02.04.2007 - 8 B 75.06

    Befangenheit als Verfahrensmangel; Entzug des gesetzlichen Richters

    Auch wenn für den Bereich des Verwaltungsprozessrechts eine Kammerzuständigkeit für Entscheidungen über die Ablehnung des Einzelrichters angenommen wird, wie das der Bundesgerichtshof in den Fällen des § 348 und § 348a ZPO bejaht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. April 2006 V ZB 194/05 NJW 2006, 2492 f.), ist eine Entscheidung über das Befangenheitsgesuch durch den Vertreter des abgelehnten Einzelrichters jedenfalls nicht willkürlich (ebenso Hess. VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 13 UZ 1851/95 NVwZ 1997, 311 f.; OVG NRW, Beschluss vom 6. August 1999 23 A 58/98 A DVBl 1999, 1671 nur Leitsatz).
  • OVG Brandenburg, 23.07.2003 - 2 B 333/02

    Beschwerde (erfolglos), Verfahrensmangel: unterbliebene Entscheidung des

    Insoweit dürfte allerdings einiges dafür sprechen, dass dieser Verfahrensfehlers nur in dem Maße beachtlich ist, als damit die vorschriftswidrige Besetzung des Gerichts (vgl. § 138 Nr. 1 VwGO) und somit zugleich eine Verletzung des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG geltend gemacht wird, was voraussetzte, dass die Gesetzesverletzung klar zutage tritt bzw. schwer oder qualifiziert ist, also auf (objektiver) Willkür oder manipulativen Erwägungen oder einem vergleichbar schweren Mangel beruht, der bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken schlechterdings nicht mehr verständlich erscheint und damit unhaltbar ist (vgl. für das Revisionsverfahren etwa BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO Nr. 29, vom 21. März 2000 - 7 B 36/00 - RÜ BARoV 2000 Nr. 10, 11 und 12, vom 31. Oktober 1994 - 8 B 112.94 - Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 51 sowie - ausdrücklich für den Fall eines nicht beschiedenen Befangenheitsgesuchs - vom 29. Mai 1991 a.a.O.; für das Berufungszulassungsverfahren OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98.A - zit. über juris und HessVGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 ZU 1851/95 - NVwZ 1997, 311; a. A. etwa OVG Sachsen, Beschluss vom 1. August 2000 a.a.O.; Schmidt in: Eyermann, VwGO, Kommentar, 11. Aufl. 2000, § 138 Rn. 10 sowie Neumann in: Nomos-Kommentar a. a. O. § 138 Rn. 22 ff., wonach (nicht die Geschäftsverteilung betreffende) Besetzungsfehler stets beachtlich seien).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2019 - 19 A 773/18

    Voraussetzungen für ein nicht vorschriftsmäßige besetzes Gericht im Sinne des §

    VGH, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 UZ 1851/95 -, NVwZ 1997, 311, m. w. N.
  • VG Oldenburg, 11.11.2005 - 3 A 2978/04

    Antrag auf Ablehnung eines nach Übertragungsbeschluss tätig gewordenen

    Eine Frage dieser Tragweite soll durch die Kammer als Kollegium und nicht durch den ansonsten zur Vertretung berufenen Kammerkollegen als Einzelrichter entschieden werden (vgl. u.a.: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - A 12 S 81/95 -, VBlBW 1996, 97; VGH Hessen, Beschluss vom 27. Februar 1996 - 13 ZU 1851/95 -, NVwZ 1997, 311; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. August 1999 - 23 A 58/98.A -, DVBl. 1999, 1671; VG Oldenburg, Beschluss vom 23. Oktober 2000 - 13 A 3678/00 - , Vnb).
  • VG Sigmaringen, 15.01.2003 - A 9 K 11009/01

    Über die Ablehnung eines Einzelrichters im Asylverfahren entscheidet die Kammer.

    Auch im Falle der Übertragung des Rechtsstreits nach § 76 Abs. 1 AsylVfG auf den Einzelrichter soll eine Frage dieser Tragweite durch die Kammer als Kollegium und nicht durch einen Einzelrichter entschieden werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. Dezember 1995 - A 12 S 81/95 - VBlBW 1996, 97; VGH Kassel, Beschluss vom 27.02.1996 - 13 ZU 1851/95 - NVwZ 1997, 311; Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 4. Auflage, § 76 Rdnr. 16; Hailbronner, Ausländerrecht, Stand Mai 2002, § 76 AsylVfG Rdnr. 20).
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