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   OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93   

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OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93 (https://dejure.org/1996,3144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 (https://dejure.org/1996,3144)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 6 L 3564/93 (https://dejure.org/1996,3144)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der Bauvorlagenverordnung; Unulässigkeit eines Baugenehmigungsverfahrens durch die Bundesbahn, Statthaftigkeit eines Planfeststellungsänderungsverfahren ; Übereinstimmung mit dem materiellenöffentlichen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbetrieb in Bahnhofsgebäude; Bauantrag nach den §§ 1 ff. der Bauvorlagenverordnung; Unulässigkeit eines Baugenehmigungsverfahrens durch die Bundesbahn, Statthaftigkeit eines Planfeststellungsänderungsverfahren ; Übereinstimmung mit dem materiellenöffentlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 602
  • BauR 1997, 101
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93
    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 [112] = NVwZ 1989, 655 [656]; bekräftigt im Beschluß vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, NVwZ 1990, 462 f.).

    Dementsprechend hat auch das BVerwG in der zitierten Entscheidung (BVerwGE 81, 111 [119] = NVwZ 1989, 655 [657] rechte Spalte Mitte) ausgeführt, (schon) "Vorhaben ..., die nicht unter den Planfeststellungsvorbehalt des § 36 BBahnG fallen, aber auf Bahngelände verwirklicht werden sollen," (unterlägen) "in formeller und materieller Hinsicht dem allgemeinen Baurecht".

  • Drs-Bund, 23.03.1993 - BT-Drs 12/4609
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93
    Von dieser weiten Definition ist der Gesetzgeber in § 18 Abs. 1 AEG bewußt und damit in einer die Planfeststellungswirkungen einschränkenden Weise abgerückt (vgl. Gesetzentwurf zum Eisenbahnneuordnungsgesetz, BT-Drucks. 12/4609, S. 100 zu §§ 15-20; Ausschußbericht, BT-Drucks. 12/6269, S. 140 zu §§ 15-20).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 1.90

    Rechtscharakter einer Fläche als Bahnanlage - Vorübergehende Überlassung an

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93
    Der Senat folgt dabei der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 16.12.1988 - 4 C 48.86 -, BVerwGE 81, 111 [112] = NVwZ 1989, 655 [656]; bekräftigt im Beschluß vom 5.2.1990 - 4 B 1.90 -, NVwZ 1990, 462 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.1988 - 4 A 2966/86

    Spielhalle; Bahnhof; Eisenbahn; Privilegierung; Planfeststellung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß er auch einen funktionalen Bezug zum Betrieb der Eisenbahn hat, d.h. bahnspezifische Bedürfnisse befriedigt (OVG Münster, Urteil vom 6.10.1988 - 4 A 2966/86 -, GewArch 1989, 128 [130] = NVwZ 1989, 576 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.1991 - 5 S 1375/91

    Planfeststellungsvorbehalt der Deutschen Bundesbahn - Zuständigkeit der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 31.05.1996 - 6 L 3564/93
    Wird die bahnfremde Nutzung ohne Genehmigung schon vor formwirksamer Entwidmung aufgenommen, darf die Bauaufsichtsbehörde die erforderlichen Maßnahmen treffen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluß vom 24.71991 - 5 S 1375/91 -, Leitsatz Nr. 368/1991 in VGH-Rechtsprechungsdienst BWVBI. 10/1991; siehe auch Birk, FS für Gelzer zum 75. Geburtstag, S. 1, 14).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.12.2017 - 1 MB 18/17

    Vorläufiger Baustopp im Bahnhof Schleswig

    Daraus folgt, dass die Nutzung eisenbahnbetriebsbezogener Anlagen der Eisenbahnaufsicht des Eisenbahn-Bundesamtes unterliegt, während nicht eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes, d. h. eisenbahnfremde bauliche Änderungen und nachfolgende Nutzungen, grundsätzlich auch dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörden unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 27.11.1996 - 11 A 2/96 -, juris; Urteil vom 23.09.2014 - 7 C 14.13 - und Urteil vom 28.05.2014 - 6 C 4/13 -, juris; vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998 - 7 A 3818/96 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 24.09.2002 - 2 R 12/01 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, juris; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, juris; VG Augsburg, Urteil vom 28.10.2009 - AU 4 K 08.1163 -, juris; vgl. dazu auch OLG Schleswig, Beschluss vom 09.11.2017 - 2 SsOWi 126/17 -, juris).

    Insoweit ist von der Rechtsprechung beispielsweise eine bahnfremde Nutzung bei einem Lederwarenladen in einem Bahnhof (VG Potsdam, Urteil vom 14.09.2000 - 4 L 1039/00 -, juris), bei einem in einem Bahnhofsgebäude angesiedelten Drogeriemarkt mit 950 qm Nutzfläche (OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, juris) und einem Freizeit- und Eventcenter mit 293, 85 qm Nutzfläche in einer ehemaligen Bahnhofsgaststätte (VGH München, Urteil vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, juris) angenommen worden, während ein funktionaler Bezug zum Bahnbetrieb bei einem kleinen Laden, der mit Reiseutensilien und Reiseproviant handelt, für möglich gehalten wird (OVG Lüneburg, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.03.2021 - 1 LB 28/20

    Baueinstellung am Schleswiger Bahnhof bestätigt

    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, Rn. 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, Rn. 4 bei juris; vgl. zum bauaufsichtlichen Einschreiten auch Stüer, Handbuch des Bau- und Fachplanungsrechts, 5. Aufl. 2015, Rn. 3842; Nickel/Kopf, Einzelhandelsnutzungen in Bahngebäuden, GewArch 2003, 182, 186).
  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2001 - 5 S 2274/01

    Verletztes Beteiligungsrecht der Gemeinde durch Plangenehmigung des

    Die eisenbahnrechtliche Fachplanung erstreckt sich nach § 18 Abs. 1 Satz 1 AEG abweichend von dem umfassenderen Begriff der "Eisenbahninfrastruktur" in § 2 Abs. 3 AEG (vgl. BT-Drucksache 12/4609 S. 100; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 31.05.1996 - 6 L 3564/93 - BRS 58 Nr. 198) nur auf den Bau oder die Änderung der "Schienenwege von Eisenbahnen einschließlich der für den Betrieb der Schienenwege notwendigen Anlagen und der Bahnfernstromleitungen (Betriebsanlagen der Eisenbahn)".
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2018 - 1 MB 5/18

    Bahnhof Schleswig: Es bleibt vorerst bei der Einstellung der Bauarbeiten

    Es wird ferner vertreten, dass unabhängig von der Frage der Genehmigungszuständigkeit jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (Bay. VGH, Beschluss vom 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 -, NVwZ-RR 2009, 671, Rn 18, 22 bei juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, NVwZ 1997, 602, Rn 4 bei juris).
  • VGH Bayern, 11.03.2009 - 15 BV 08.1306

    Abgrenzung der Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und des

    c) Es entspricht im Übrigen der herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass jedenfalls ein bauaufsichtliches Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde gegen eine ungenehmigte bahnfremde Nutzung möglich ist (vgl. NdsOVG vom 31.5.1996 NVwZ 1997, 602; OVG NRW vom 27.4.1998 BauR 1999, 383; Kuschnerus in: Planung heute und morgen, Hrsg. Spannowsky und Mitschang, S. 50 f.; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, RdNr. 27 zu § 38 BauGB; vgl. auch Koch/Molodovsky/Famers, Bayerische Bauordnung, RdNr. 29 zu Art. 1; Jäde/Dirnberger/Bauer/Weiß, Die neue Bayerische Bauordnung, RdNr. 32 f. zu Art. 1; v. Heyl/Steinfort, DVBl 1999, 1311/1318 ff.; Kraft, DVBl 2000, 1326).
  • VG Schleswig, 05.04.2016 - 3 A 290/15

    Zuständigkeitsstreit zwischen Eisenbahnbundesamt und Gemeinde im Zusammenhang mit

    In dem Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.1996 (6 L 3564/93) würden maximale Größenordnungen eines für den Reisebedarf zu nutzenden Ladenlokals zwischen 120 qm und 150 qm angesprochen.

    Daraus folgt, dass die Nutzung eisenbahnbetriebsbezogener Anlagen der Eisenbahnaufsicht unterliegt, während nicht eisenbahnbetriebsbezogene Nutzungen, d. h. eisenbahnfremde bauliche Nutzungen, grundsätzlich auch dann der Zuständigkeit und Aufsicht der allgemeinen Bauaufsichtsbehörden unterliegen, wenn sie sich auf planungsrechtlich privilegiertem Bahngelände vollziehen (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 27.04.1998, 7 A 3818/96; Urteil des OVG Saarland vom 24.09.2002, 2 R 12/01; OVG Lüneburg, Urteil vom 31.05.1996, 6 L 3564/93; VG Potsdam, Beschluss vom 14.09.2000, 4 L 1039/00; VG Augsburg, Urteil vom 28.10.2009, AU 4 K 08.1163).

  • VG Würzburg, 18.11.2013 - W 4 S 13.1014

    Nutzungsuntersagung; Nutzung eines Bahngeländes als Lkw-Stellplatz; bahnfremde

    Darüber hinaus folgt die Kammer der in der Rechtsprechung und Literatur vorherrschenden Auffassung, dass die Bauaufsichtsbehörde - ungeachtet der Frage einer funktionalen Auslegung des Art. 1 Abs. 2 Nr. 1 BayBO im oben genannten Sinne - durch diese Vorschrift (bzw. entsprechende Bestimmungen anderer Landesbauordnungen) nicht an einem bauaufsichtlichen Einschreiten gegen bahnfremde Nutzungen gehindert ist (vgl. BayVGH, U.v. 11.03.2009 - 15 BV 08.1306 - juris, Rn. 22; OVG NW, U.v. 27.04.1998 - 7 A 3818/96 - juris, Rn. 22; NdsOVG, U.v. 31.05.1996 - 6 L 3564/93 - juris, Rn. 4 f.; Runkel in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, Baugesetzbuch, Stand April 2013, § 38 Rn. 27 und 78).

    Denn vorrangiges Fachplanungsrecht und allgemeines Baurecht können bei Zuerkennung formeller bauaufsichtsbehördlicher Befugnisse nicht kollidieren, wenn es sich um eine bahnfremde Nutzung handelt (NdsOVG, U.v. 31.05.1996 - 6 L 3564/93 - juris, Rn. 4).

  • VG Gelsenkirchen, 10.09.2021 - 5 L 995/21

    Das "RÜ-Oktoberfest" auf dem Flughafen Essen/Mülheim darf stattfinden

    vgl. Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht (OVG NDS), Urteil vom 31. Mai 1996 - 6 L 3564/93 -, juris; Runkel, in: Ernst/Zinkahn u.a. (Hrsg.), BauGB, 113. Lieferung 2014, § 38 Rn. 27 m.w.N.
  • VG Karlsruhe, 09.10.2008 - 6 K 1992/07

    Untersagung der Nutzung ehemaliger Bahnanlagen

    Denn wenn eine bisherige Bahnanlage bahnfremd genutzt wird, so unterliegt ein derartiges Vorhaben sowohl in formeller als auch in materieller Hinsicht dem allgemeinen Baurecht, auch wenn es auf Bahngelände verwirklicht werden soll (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 24.07.1991 - 5 S 1375/91 - Niedersächsisches OVG, Urt. v. 31.05.1996 - 6 L 3564/93 -, ).
  • VG Hannover, 11.07.2006 - 11 A 3588/06

    Rechtmäßigkeit der Untersagung der Ladenöffnung einer Verkaufstelle außerhalb der

    Das von ihr herangezogene Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 31.05.1996 (Az.: 6 L 3564/93, BauR 1997, 101) betrifft ausschließlich die Anwendbarkeit des allgemeinen Baurechts im Bereich von Bahnhofsgebäuden und in Abhängigkeit davon die Zuständigkeit der Bauaufsichtsbehörde und ist für die Auslegung § 8 Abs. 1 LadSchlG nicht geeignet.
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