Rechtsprechung
EuGH, 23.01.1997 - C-171/95 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- EU-Kommission
Tetik / Land Berlin
Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluß des Assoziationsrates - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - Freiwillige Kündigung des Arbeitsvertrags
- EU-Kommission
Tetik / Land Berlin
- Judicialis
Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates EWG/Türkei Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich; ; EG-Vertrag Art. 177
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Völkerrechtliche Verträge - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizuegigkeit - Arbeitnehmer - Türkischer Staatsangehöriger, der über vier Jahre lang in einem Mitgliedstaat beschäftigt war und seine Beschäftigung aufgegeben hat - Aufenthaltsrecht zum Zwecke der ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)
DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET ÜBER DIE FRAGE, OB EIN TÜRKISCHER ARBEITNEHMER, DER ÜBER VIER JAHRE LANG IN EINEM MITGLIEDSTAAT ORDNUNGSGEMÄSS BESCHÄFTIGT WAR UND SEINEN ARBEITSVERTRAG FREIWILLIG GEKÜNDIGT HAT, UM DORT EINE NEUE BESCHÄFTIGUNG ZU SUCHEN, EIN RECHT AUF ...
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Auslegung von Artikel 6 Absatz 1 dritter Gedankenstrich des Beschlusses Nr. 1/80 des Assoziationsrats EWG-Türkei; Aufenthaltsrecht eines türkischen Arbeitnehmers, um im Hoheitsgebeit eines Mitgliedsstaates eine neue Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu suchen, ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 1997, 652
- NVwZ 1997, 677
- EuZW 1997, 176
- DVBl 1997, 916 (Ls.)
Wird zitiert von ... (118) Neu Zitiert selbst (5)
- EuGH, 06.06.1995 - C-434/93
Bozkurt / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
13 Aus einem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1995, der am 25. September 1995 beim Gerichtshof eingegangen ist, geht hervor, daß es die erste Vorlagefrage durch das Urteil des Gerichtshofes vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1995, I-1475) für ausreichend geklärt hält.20 Die Vorschriften des Kapitels II (Soziale Bestimmungen) Abschnitt 1 (Fragen betreffend die Beschäftigung und die Freizuegigkeit der Arbeitnehmer) des Beschlusses Nr. 1/80, zu denen Artikel 6 gehört, bilden somit einen weiteren durch die Artikel 48, 49 und 50 des Vertrages geleiteten Schritt zur Herstellung der Freizuegigkeit der Arbeitnehmer (Urteil Bozkurt, a. a. O., Randnrn.
Der Gerichtshof hat es daher als unabdingbar bezeichnet, daß auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluß Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, soweit wie möglich die im Rahmen dieser Artikel geltenden Grundsätze übertragen werden (vgl. Urteil Bozkurt, a. a. O., Randnr. 20).
29 und 30, und Bozkurt, Randnr. 28).
44 Die deutsche und die französische Regierung haben ferner vorgetragen, daß das Aufenthaltsrecht eines türkischen Staatsangehörigen in einem Mitgliedstaat nur aus dem Recht auf Beschäftigung abgeleitet sei; da sich aus dem Urteil Bozkurt (…a. a. O.) ergebe, daß ein türkischer Staatsangehöriger nach einem Arbeitsunfall, der zu einer dauernden Arbeitsunfähigkeit geführt habe, nicht das Recht habe, im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats zu verbleiben, müsse dies erst recht gelten, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt des betreffenden Mitgliedstaats durch Aufgabe seiner Beschäftigung bewusst verlassen habe.
45 Im Urteil Bozkurt (…a. a. O., Randnrn. 38 und 39) hat der Gerichtshof wegen des Fehlens einer entsprechenden ausdrücklichen Vorschrift einem türkischen Staatsangehörigen, der einen Arbeitsunfall erlitten hat, durch den er unfähig geworden ist, weiterhin eine Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, das Recht zum Verbleib im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats abgesprochen.
- EuGH, 20.09.1990 - C-192/89
Sevince / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
22 Zweitens hat der Gerichtshof seit dem Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat, so daß türkische Staatsangehörige, die die dort genannten Voraussetzungen erfuellen, sich unmittelbar auf die Rechte berufen können, die ihnen die einzelnen Bestimmungen dieses Absatzes verleihen (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 11).24 Drittens implizieren die Rechte, die in den drei Gedankenstrichen des Artikels 6 Absatz 1 dem türkischen Arbeitnehmer hinsichtlich seiner Beschäftigung verliehen sind, nach ständiger Rechtsprechung zwangsläufig, daß dem Betroffenen ein Aufenthaltsrecht zusteht, weil sonst das Recht auf Zugang zum Arbeitsmarkt und auf Ausübung einer Beschäftigung völlig wirkungslos wäre (genannte Urteile Sevince, Randnr. 29, Kus, Randnrn.
- EuGH, 05.10.1994 - C-355/93
Eroglu / Land Baden-Württemberg
Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
22 Zweitens hat der Gerichtshof seit dem Urteil vom 20. September 1990 in der Rechtssache C-192/89 (Sevince, Slg. 1990, I-3461) in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß Artikel 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat, so daß türkische Staatsangehörige, die die dort genannten Voraussetzungen erfuellen, sich unmittelbar auf die Rechte berufen können, die ihnen die einzelnen Bestimmungen dieses Absatzes verleihen (Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 11).23 Wie sich aus den drei Gedankenstrichen des Artikels 6 Absatz 1 ergibt, sind diese Rechte und ihre Voraussetzungen je nach der Dauer der ordnungsgemässen Beschäftigung in dem betreffenden Mitgliedstaat verschieden (vgl. Urteil Eroglu, a. a. O., Randnr. 12).
- EuGH, 26.02.1991 - C-292/89
The Queen / Immigration Appeal Tribunal, ex parte Antonissen
Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
Die Dauer des Aufenthalts des Arbeitssuchenden in dem betreffenden Mitgliedstaat darf zwar aufgrund der anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften beschränkt werden, die praktische Wirksamkeit des Artikels 48 erfordert es jedoch, dem Betroffenen einen angemessenen Zeitraum einzuräumen, damit er im jeweiligen Mitgliedstaat von Stellenangeboten, die seinen beruflichen Qualifikationen entsprechen, Kenntnis nehmen und sich gegebenenfalls bewerben kann (vgl. in diesem Sinn Urteil vom 26. Februar 1991 in der Rechtssache C-292/89, Antonissen, Slg. 1991, I-745, Randnrn. - EuGH, 16.12.1992 - C-237/91
Kus / Landeshauptstadt Wiesbaden
Auszug aus EuGH, 23.01.1997 - C-171/95
21 Erstens lässt der Beschluß Nr. 1/80 nach ständiger Rechtsprechung (vgl. insbesondere Urteil vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 25) die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt, Vorschriften sowohl über die Einreise türkischer Staatsangehöriger in ihr Hoheitsgebiet als auch über die Voraussetzungen für deren erste Beschäftigung zu erlassen, und regelt lediglich, insbesondere in Artikel 6, die Stellung türkischer Arbeitnehmer, die bereits ordnungsgemäß in den Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten eingegliedert sind.
- EuGH, 10.01.2006 - C-230/03
Sedef - Assoziierung EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Artikel 6 des …
23 Für den Fall der Bejahung eines der beiden Teile der ersten Frage fragt das vorlegende Gericht, zweitens, ob, wie es die Rechtsprechung des Gerichtshofes anzudeuten scheine (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 39, vom 29. Mai 1997 in der Rechtssache C-386/95, Eker, Slg. 1997, I-2697, Randnrn.35 Wie sich des Näheren bereits aus dem Wortlaut der drei Gedankenstriche des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, sind die Rechte, die den türkischen Arbeitnehmern nach diesen Bestimmungen zukommen, unterschiedlich und Bedingungen unterworfen, die je nach der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Aufnahmemitgliedstaat verschieden sind (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93, Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 12, sowie die genannten Urteile Tetik, Randnr. 23, Eker, Randnr. 21, Günaydin, Randnr. 25, und Ertanir, Randnr. 25).
Nach vier Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung hat er das uneingeschränkte Recht, sich für jede frei gewählte Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis zu bewerben und Zugang zu ihr zu erhalten (dritter Gedankenstrich) (vgl. Urteile Eroglu, Randnr. 12, Tetik, Randnr. 26, und Nazli, Randnr. 27).
45 Hier ist nach ständiger Rechtsprechung grundlegend zwischen einerseits der Phase der Entstehung der je nach der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis in abgestufter Weise erweiterten Rechte, die unter den drei Gedankenstrichen des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 aufgeführt sind, und andererseits dem Fall zu unterscheiden, dass der türkische Arbeitnehmer diese abgestuften Anforderungen bereits erfüllt und daher mit Ablauf von vier Jahren nach dem dritten Gedankenstrich dieser Bestimmung das Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis hat (Urteile Tetik, Randnr. 26, Nazli, Randnr. 27, und vom 7. Juli 2005 in der Rechtssache C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-0000, Randnr. 13).
Jede andere Auslegung würde das Recht des Arbeitnehmers auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis aushöhlen (vgl. Urteile Tetik, Randnr. 31, und Dogan, Randnrn.
48 Um die Härte dieser letztgenannten Regel abzumildern, führt Artikel 6 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1/80 für die Zwecke der Berechnung der unterschiedlichen Zeiten einer ordnungsgemäßen Beschäftigung, die Voraussetzung für die Entstehung der abgestuft erweiterten Rechte nach Artikel 6 Absatz 1 erster bis dritter Gedankenstrich sind, bestimmte legitime Gründe für die Unterbrechung der unselbständigen Erwerbstätigkeit auf (Urteile Bozkurt, Randnr. 38, Tetik, Randnr. 36, Nazli, Randnr. 40, und Dogan, Randnr. 15).
- OVG Hamburg, 29.03.2012 - 4 Bf 210/09
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht
Eine Unterbrechung der Beschäftigung führt allerdings nicht automatisch zum Verlust der Rechtsposition aus Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB 1/80 (…EuGH, Urt. v. 10.1.2006, Rs. C-230/03, Sedef, Slg. 2006, I-00157, Rn. 46;… Urt. v. 19.11.2002, Rs. C-188/00, Kurz, Slg. 2002, I-10691, Rn. 58;… s. auch Urt. v. 10.2.2000, Rs. C-340/97, Nazli, Slg. 2000, I-00957, Rn. 40, 41 zu 13 Monaten Untersuchungshaft; Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 27, 31).Auch die freiwillige Aufgabe des Arbeitsplatzes führt nicht notwendig dazu, dass der türkische Arbeitnehmer den Arbeitsmarkt endgültig verlassen hat (EuGH, Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 40).
Dies erfordert es, dem Betroffenen einen angemessenen Zeitraum einzuräumen, damit er sich eine neue Tätigkeit suchen kann (EuGH, Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 27, 31 unter Hinweis auf das Urt. v. 26.2.1991, Rs. C-292/89, Antonissen zu Art. 48 EWG-Vertrag, Slg. 1991, I-00745).
Dieser Zeitraum muss lang genug sein, um das durch Art. 6 Abs. 1 dritter Gedankenstrich ARB 1/80 gewährte Recht nicht wirkungslos zu machen und die Chancen des türkischen Arbeitnehmers auf eine neue Beschäftigung tatsächlich nicht zu beeinträchtigen (EuGH, Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 32).
Enthalten die nationalen Rechtsvorschriften keine Regelung für einen solchen Zeitraum, ist es Sache des nationalen Gerichts, diesen Zeitraum im Lichte der Umstände des ihm vorliegenden Einzelfalles zu bestimmen (EuGH, Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 33).
Das Fortbestehen des Rechts auf freien Zugang zu jeder gewählten Beschäftigung im Falle einer Unterbrechung der Arbeitstätigkeit setzt voraus, dass der türkische Arbeitnehmer tatsächlich eine neue Arbeit sucht und dabei alle Formalitäten erfüllt, die im betreffenden Mitgliedstaat ggf. vorgeschrieben sind, sich also beispielsweise arbeitslos meldet und der Arbeitsverwaltung zur Verfügung steht (…EuGH, Urt. v. 7.7.2005, Rs. C-383/03, Dogan, Slg. 2005, I-06237, Rn. 19; Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 41).
Mit diesen Anforderungen wird sichergestellt, dass der türkische Staatsangehörige innerhalb des angemessenen Zeitraums, der ihm zur Eingehung eines neuen Arbeitsverhältnisses einzuräumen ist, sein Aufenthaltsrecht in dem betreffenden Mitgliedstaat nicht missbraucht, sondern tatsächlich eine neue Beschäftigung sucht (Urt. v. 23.1.1997, Rs. C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-00329, Rn. 42).
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.1998 - C-210/97
Akman
Dagegen ergibt sich aus Ihrem Urteil Tetik, daß ein türkischer Staatsangehöriger, "bei dem es sich um einen echten Arbeitsuchenden handelt, der tatsächlich eine neue Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis sucht und gegebenenfalls den Vorschriften der im Aufnahmemitgliedstaat insoweit geltenden Regelungen nachkommt", nicht so anzusehen ist, als habe er den Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaats endgültig verlassen.61 Somit vertrete ich im Interesse der Kohärenz die Auffassung, daß es dem Kind eines türkischen Arbeitnehmers zwar gemäß Artikel 7 Absatz 2 freisteht, sich nach Abschluß seiner Berufsausbildung auf jede Stellenanzeige zu bewerben, und daß es ein korrelatives Aufenthaltsrecht hat; dieses Recht muß jedoch in einer "angemessenen Frist" ausgeuebt werden, d. h. in einem Zeitraum, der es ihm ermöglicht, "im jeweiligen Mitgliedstaat von Stellenangeboten, die seinen beruflichen Qualifikationen entsprechen, Kenntnis [zu] nehmen und sich gegebenenfalls [zu] bewerben", wie Sie es im Urteil Tetik(43), im Anschluß an das Urteil Antonissen(44) für die türkischen Arbeitnehmer formuliert haben.
Vgl. ebenfalls Urteil Eroglu (zitiert in Fußnote 5, Randnr. 10) und Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 21).
14 und 19) und Urteil Tetik (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 20).
(17) - Vgl. Urteil Tetik (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 26).
Vgl. auch das kürzlich ergangene Urteil Tetik (zitiert in Fußnote 7, Randnrn. 20 und 28).
(42) - Urteil Tetik (zitiert in Fußnote 7, Randnr. 46).
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2005 - C-230/03
Sedef - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
13 - Nach dem Urteil vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93 (Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnr. 14) stellt der Beschluss Nr. 2/76 einen ersten Schritt in der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer dar, einen weiteren der Beschluss Nr. 1/80. Im selben Sinne äußern sich außer dem bereits genannten Urteil Birden, Randnr. 52, die Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 20), vom 30. September 1997 in der Rechtssache C-36/96 (Günaydin u. a., Slg. 1997, I-5143, Randnrn.19 - Urteile Tetik, Randnr. 29, und Günaydin u. a., Randnr. 22. Das Schrifttum unterscheidet aufgrund ihres Inhalts zwischen der "Assoziationsfreizügigkeit" und der "Gemeinschaftsfreizügigkeit": Krück, H., "Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer nach dem Assoziierungsabkommen EG/Türkei", EuR 1984, S. 292 ff., und Rumpf, C., "La libre circulation des travailleurs turcs et l'association entre la Communauté européenne et la Turquie: de Demirel à Kus en passant par Sevince", Actualités du droit , Nr. 2, 1994, S. 271.
26 - Urteile vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-355/93 (Eroglu, Slg. 1994, I-5113, Randnr. 12), vom 23. Januar 1997, Tetik, Randnr. 23, vom 30. September 1997, Günaydin u. a., Randnr. 25, und Ertanir, Randnr. 25.
27 - Urteile Sevince, Randnr. 26, Eroglu, Randnr. 11, Tetik, Randnr. 22, Günaydin u. a., Randnr. 24, und Kurz, Randnr. 26.
31 - Urteil Tetik, Randnrn.
53 - Worauf sich u. a. die Urteile Tetik, Randnr. 31, Günaydin u. a., Randnr. 38, Birden, Randnr. 37, und Kurz, Randnr. 68, beziehen.
- EuGH, 10.02.2000 - C-340/97
EIN MITGLIEDSTAAT KANN EINEN TÜRKISCHEN ARBEITNEHMER, DER STRAFRECHTLICH …
Wie sich zunächst aus dem Wortlaut des Artikels 6 Absatz 1 ergibt, regeln die ersten beiden Gedankenstriche lediglich die Voraussetzungen, unter denen ein türkischer Arbeitnehmer, der rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist und dort die Erlaubnis erhalten hat, eine Beschäftigung auszuüben, seine Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat ausüben kann: Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung darf er weiterhin bei dem gleichen Arbeitgeber arbeiten (erster Gedankenstrich), und nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung kann er sich - vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten einzuräumenden Vorrangs - für den gleichen Beruf bei einem anderen Arbeitgeber bewerben (zweiter Gedankenstrich); im Gegensatz dazu verleiht Absatz 1 dritter Gedankenstrich dem türkischen Arbeitnehmer nicht nur das Recht, sich auf ein vorliegendes Stellenangebot zu bewerben, sondern auch uneingeschränkten Zugang zu jeder von ihm frei gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis (vgl. Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 26).29 und 31, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 33, und Tetik, Randnrn.
14 und 19, und Tetik, Randnr. 20, und Urteil vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-210/97, Akman, Slg. 1998, I-7519, Randnr. 20).
14, 19 und 20, Tetik, Randnrn.
- EuGH, 07.08.2018 - C-123/17
Yön - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
In diesem Kontext erließ der Assoziationsrat sodann am 19. September 1980 den Beschluss Nr. 1/80, der nach seinem dritten Erwägungsgrund im sozialen Bereich zu einer besseren Regelung zugunsten der Arbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen gegenüber der mit dem Beschluss Nr. 2/76 eingeführten Regelung führen soll (Urteil vom 23. Januar 1997, Tetik, C-171/95, EU:C:1997:31, Rn. 19).Die Vorschriften in Abschnitt 1 ("Fragen betreffend die Beschäftigung und die Freizügigkeit der Arbeitnehmer") von Kapitel II ("Soziale Bestimmungen") des Beschlusses Nr. 1/80, zu denen Art. 13 gehört, bilden somit einen weiteren Schritt zur Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. Januar 1997, Tetik, C-171/95, EU:C:1997:31, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung) und sind nach Art. 16 des Beschlusses Nr. 1/80 ab 1. Dezember 1980 anwendbar.
- EuGH, 07.07.2005 - C-383/03
Dogan - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
13 Zur sachdienlichen Beantwortung dieser Frage ist zunächst daran zu erinnern, dass sich aus dem Wortlaut des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 ergibt, dass der erste und der zweite Gedankenstrich dieser Bestimmung lediglich die Voraussetzungen regeln, unter denen ein türkischer Arbeitnehmer, der rechtmäßig in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats eingereist ist und dort die Erlaubnis erhalten hat, eine Beschäftigung auszuüben, seine Tätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat ausüben kann: Nach einem Jahr ordnungsgemäßer Beschäftigung darf er weiterhin bei demselben Arbeitgeber arbeiten (erster Gedankenstrich), und nach drei Jahren ordnungsgemäßer Beschäftigung kann er sich - vorbehaltlich des den Arbeitnehmern aus den Mitgliedstaaten einzuräumenden Vorrangs - für den gleichen Beruf auf ein Stellenangebot eines anderen Arbeitgebers bewerben (zweiter Gedankenstrich); im Gegensatz dazu verleiht Absatz 1 dritter Gedankenstrich dem türkischen Arbeitnehmer nicht nur das Recht, sich auf ein vorliegendes Stellenangebot zu bewerben, sondern auch uneingeschränkten Zugang zu jeder von ihm frei gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis (vgl. Urteile vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95, Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnr. 26, und Nazli, Randnr. 27).29 und 31, vom 16. Dezember 1992 in der Rechtssache C-237/91, Kus, Slg. 1992, I-6781, Randnr. 33, Tetik, Randnrn.
15 Nur für die Phase der Entstehung der nach Maßgabe der Dauer der Ausübung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis schrittweise erweiterten Rechte, die unter den drei Gedankenstrichen des Artikels 6 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 festgelegt sind, und damit nur für die Zwecke der Berechnung der insoweit erforderlichen Beschäftigungszeiten sieht nämlich Artikel 6 Absatz 2 vor, dass sich verschiedene Fälle der Unterbrechung der Arbeit auf diese Zeiten auswirken (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Juni 1995 in der Rechtssache C-434/93, Bozkurt, Slg. 1995, I-1475, Randnr. 38, Tetik, Randnrn.
Er hat daher in diesem Staat Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, um weiter sein Recht auf freien Zugang zu jeder von ihm gewählten Beschäftigung im Lohn- oder Gehaltsverhältnis auszuüben, sofern er tatsächlich eine neue Arbeit sucht und der Arbeitsverwaltung zur Verfügung steht, um innerhalb eines angemessenen Zeitraums eine andere Beschäftigung zu finden (vgl. in diesem Sinne Urteile Tetik, Randnrn.
- EuGH, 06.11.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche
Dagegen macht die Kommission unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes zu dem Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrates vom 19. September 1980 über die Entwicklung der Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei, insbesondere das Urteil vom 23. Januar 1997 in der Rechtssache C-171/95 (Tetik, Slg. 1997, I-329, Randnrn. - BVerwG, 25.08.2009 - 1 C 25.08
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz, …
a) Für eine Übertragung des in Art. 28 Abs. 3 der Richtlinie 2004/38/EG geregelten Ausweisungsschutzes auf nach dem ARB 1/80 aufenthaltsberechtigte türkische Staatsangehörige könnte sprechen, dass es der Gerichtshof als unabdingbar angesehen hat, die im Rahmen der Art. 48, 49 und 50 EGV (nunmehr: Art. 39, 40 und 41 EG) geltenden Grundsätze soweit wie möglich auf türkische Arbeitnehmer, die die im Beschluss Nr. 1/80 eingeräumten Rechte besitzen, zu übertragen (EuGH, Urteile vom 6. Juni 1995 - Rs. C-434/93, Bozkurt - NVwZ 1995, 1093 ; vom 23. Januar 1997 - Rs. C-171/95, Tetik - Slg. 1997, I-329 ; vom 30. September 1997 - Rs. C-36/96, Günaydin - Slg. 1997, I-5143 ; vom 30. September 1997 - Rs. C-98/96, Ertanir - Slg. 1997, I-5179 und vom 26. November 1998 - Rs. C-1/97, Birden - Slg. 1998, I-7747 ). - BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96
Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …
Diesem Gesichtspunkt käme allenfalls dann Bedeutung zu, wenn der Kläger bereits eine Rechtsposition nach Art. 6 Abs. 1 erster Spiegelstrich ARB 1/80 erworben hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 1997 - Rs C-171/95 - InfAuslR 1997, 146 = DVBl 1997, 916; vgl. auch Urteil vom 28. Januar 1997 - BVerwG 1 C 23.94 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG 1990 Nr. 6 S. 22 f.). - EuGH, 11.05.2000 - C-37/98
Savas
- Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2003 - C-317/01
NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS WAR DEUTSCHLAND BERECHTIGT, EINE REGELUNG …
- EuGH, 16.03.2000 - C-329/97
Ergat
- BVerwG, 29.09.1998 - 1 C 14.97
Arbeitsplatz; Aussetzung der Entscheidung; Assoziationsratsbeschluß; …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2004 - C-467/02
Cetinkaya
- BVerwG, 06.11.2014 - 1 C 4.14
Assoziationsrecht EWG-Türkei; Arbeitnehmerfreizügigkeit; Familiennachzug; neue …
- EuGH, 26.11.1998 - C-1/97
Birden
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2004 - 11 S 1303/04
Wegfall des aufgrund Familiennachzugs erworbenen assoziationsrechtlichen …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 27.02
Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer …
- EuGH, 30.09.1997 - C-98/96
Ertanir / Land Hessen
- EuGH, 19.11.2002 - C-188/00
Kurz
- EuGH, 18.07.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierung EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 6, 7 und 14 …
- VGH Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 11 S 897/11
Zur Ausweisung eines drittstaatsangehörigen Elternteils eines minderjährigen …
- BSG, 17.02.1998 - B 13 RJ 31/96 R
Änderung des Geburtsdatums in der Versicherungsnummer eines türkischen …
- BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 26.02
Europäischer Gerichtshof soll Ausweisungsschutz für Kinder türkischer …
- EuGH, 02.06.2005 - C-136/03
Dörr und Ünal - Freizügigkeit - Öffentliche Ordnung - Richtlinie 64/221/EWG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.1999 - C-340/97
Nazli
- VGH Hessen, 09.02.2004 - 12 TG 3548/03
Erlöschen eines assoziationsrechtlichen Aufenthaltsrechts
- BVerwG, 18.03.2003 - 1 C 2.02
Aufenthaltsrecht; türkischer Seemann; Erwerbstätigkeit an Land; Unterbrechungen …
- EuGH, 17.04.1997 - C-351/95
Kadiman / Freistaat Bayern
- EuGH, 30.09.1997 - C-36/96
Günaydin u.a. / Freistaat Bayern
- VGH Baden-Württemberg, 18.10.2006 - 13 S 192/06
Kein Verlust des Rechts aus EWGAssRBes 1/80 bei selbständiger Erwerbstätigkeit; …
- Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1998 - C-416/96
Eddline El-Yassini
- EuGH, 26.10.2006 - C-4/05
Güzeli - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- VGH Bayern, 29.10.2002 - 24 B 00.3274
Ausweisung, Arbeitnehmer, unfreiwilliger Verlust des Arbeitsplatzes
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-325/05
Derin - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80 …
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2005 - 10 A 11017/04
Ermessensausweisung eines supranationalen, aufenthaltsberechtigten türkischen …
- OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2013 - 7 B 4.13
Berufung des Beklagten; Aufenthaltserlaubnis; Türke; Arbeitnehmer; geringfügige …
- LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 392/98
Zur Erforderlichkeit einer Arbeitserlaubnis für den Einsatz türkischer …
- EuGH, 19.07.2012 - C-451/11
Dülger - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- LSG Bayern, 25.07.2000 - L 10 AL 51/98
- LSG Hamburg, 01.12.2014 - L 4 AS 444/14
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei …
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 117/00
Berufungsfähigkeit von Feststellungen, die in der Vergangenheit liegen; …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-136/03
Dörr und Ünal
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2004 - C-275/02
Ayaz
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.2004 - 13 S 2510/04
Unerheblichkeit der Dauer der ordnungsgemäßen Beschäftigung und der …
- EuGH, 19.11.1998 - C-210/97
Akman
- VG Freiburg, 12.03.2003 - 1 K 1592/01
Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Verlust; Freiheitsstrafe; …
- BVerwG, 19.09.2000 - 1 C 13.00
Assoziationsratsbeschluss; Arbeitnehmer; Arbeitsmarkt, regulärer; …
- LSG Bayern, 30.08.2000 - L 11 AL 408/98
Notwendigkeit einer Arbeitserlaubnis für eine Fahrertätigkeit eines türkischen …
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 379/98
Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen …
- VG Bremen, 07.12.2020 - 4 K 957/19
Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft durch Geburt, Urteil vom 07.12.2020 - …
- EuGH, 29.05.1997 - C-386/95
Eker / Land Baden-Württemberg
- LSG Bayern, 26.07.2000 - L 11 AL 397/98
Zum Erfordernis einer Arbeitserlaubnis für das Tätigwerden eines türkischen …
- OVG Hamburg, 07.07.2021 - 6 Bs 105/21
Schwarzarbeit stellt keine ordnungsgemäße Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt …
- LSG Bayern, 21.11.2000 - L 10 AL 386/98
Feststellung der Arbeitserlaubnisfreiheit eines Fernfahrers im …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.11.1999 - C-37/98
Savas
- VGH Baden-Württemberg, 23.10.2006 - 11 S 1504/05
Ausweisung eines in der BRD als Sohn türkischer Eltern geborenem …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.07.2014 - 7 B 40.13
Abschiebungsandrohung; gesetzliche Ausreisepflicht; Assoziationsrecht EWG-Türkei; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.12.2011 - 18 A 2765/07
Erlöschen eines Aufenthaltsrechts aus Art. 7 Abs. 1 ARB 1/80 im Falle der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2001 - 17 A 5552/00
Ausländerrecht: Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen wegen Verstoßes …
- OVG Bremen, 08.12.2015 - 1 LC 18/14
Feststellungsbegehren eines Kindes ausländischer Eltern hinsichtlich des Erwerbs …
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2012 - 11 S 75.11
Aufenthaltsrecht aus Art. 7 Satz 1 ARB 1/80; Familiennachzug; Zugehörigkeit zum …
- VG Stuttgart, 19.12.2002 - 4 K 4760/02
Erhöhter Ausweisungsschutz; Strafhaft; Drogentherapie; Arbeitslosigkeit
- Generalanwalt beim EuGH, 18.11.1999 - C-65/98
Eyüp
- VGH Hessen, 10.03.2003 - 12 UE 318/02
Ordnungsgemäße Beschäftigung - Beschäftigungszeiten bei mehreren Arbeitgebern; …
- VGH Baden-Württemberg, 12.09.2002 - 11 S 636/02
Änderung des Aufenthaltszwecks - Auswechseln des Verfahrensgegenstands; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2011 - 18 A 1603/10
Anforderungen an di Ausweisung eines 1987 in die BRD eingereisten Türken wegen …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-294/06
Payir u.a. - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Artikel 6 Absatz 1 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2003 - C-413/01
Ninni-Orasche
- EuGH, 14.01.2015 - C-171/13
Demirci u.a.
- Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2010 - C-303/08
Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 7 Satz 1 des Beschlusses Nr. …
- VG Düsseldorf, 03.05.2018 - 8 K 11343/17
Ausweisung eines wegen Totschlags verurteilten Türken ist rechtmäßig
- VG Berlin, 03.07.2001 - 11 A 565.01
Visumsfreiheit türkischer Fernfahrer, die bei Unternehmen mit Sitz in der Türkei …
- VGH Baden-Württemberg, 14.03.2001 - 10 S 536/01
Ausweisung türkischer Straftäter
- Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-462/08
Bekleyen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit - Art. 7 Satz 2 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …
- VG Hamburg, 29.10.2010 - 7 K 714/08
Ausweisung eines Türken wegen besonders schwerwiegender Straftaten
- VG Stuttgart, 19.01.2021 - 5 K 3369/20
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Ableitung eines Aufenthaltsrechts nach …
- VG Darmstadt, 22.02.2008 - 5 E 214/07
Art und Umfang der Beschäftigung für die Begründung von Ansprüchen aus EWGAssRBes …
- OVG Niedersachsen, 24.04.2001 - 11 M 4041/00
Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis und Abschiebungsandrohung; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.09.2000 - C-257/99
Barkoci und Malik
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.1998 - 13 S 816/96
Vorlagebeschluß zum supranationalen Aufenthaltsrecht aus EWGAssRBes 1/80 für …
- Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2019 - C-677/17
Çoban - Vorlage zur Vorabentscheidung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
- VG München, 07.04.2016 - M 12 K 16.424
Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über ein Daueraufenthaltsrecht für …
- VG Sigmaringen, 09.08.2006 - 5 K 293/05
Ausweisung: Anwendung des Art 7 Satz 1 EWGAssRBes
- BVerwG, 02.09.1997 - 1 B 135.97
Freiwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen türkischen …
- VGH Bayern, 25.07.2011 - 19 B 10.2547
Erlöschen des Aufenthaltsrechts (verneint); Ausreise aus einem seiner Natur nach …
- VG Aachen, 05.08.2009 - 8 K 339/07
Voraussetzungen für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis; Begriff des …
- Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2008 - C-337/07
Altun - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss Nr. 1/80 des …
- VG Neustadt, 10.04.2008 - 2 K 1305/07
Zum Ausweisungsschutz für einen im Bundesgebiet geborenen …
- VG München, 26.02.2008 - M 4 K 07.2984
Auch vor dem Hintergrund der neuesten Rechtsprechung des BVerfG und des BVerwG …
- Generalanwalt beim EuGH, 23.03.2006 - C-4/05
Güzeli - Auslegung des Artikels 10 Absatz 1 des Beschlusses Nr. 1/80 des …
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-63/99
Gloszczuk
- Generalanwalt beim EuGH, 14.09.2000 - C-235/99
Kondova
- VG Karlsruhe, 28.01.1998 - 10 K 2675/96
Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung in Form einer befristeten …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.01.1998 - 17 B 1327/96
Antrag auf Verlängerung einer aus Studiengründen erteilten Aufenthaltserlaubnis …
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 19 CS 06.1572
Isolierte Abschiebungsandrohung; (frühere) Ausweisung aus spezialpräventiven und …
- VG Darmstadt, 25.05.2007 - 5 E 1049/06
Ausweisung eines türkischen Asylbewerbers wegen schwerer Straftaten
- VG Sigmaringen, 27.08.2003 - 1 K 638/02
Zur Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen - Assoziationsrecht EG-Türkei
- Generalanwalt beim EuGH, 03.06.1999 - C-329/97
Ergat
- BVerwG, 02.09.1997 - 1 PKH 10.97
Freiwillige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen türkischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2002 - C-188/00
Kurz
- OVG Niedersachsen, 08.09.1997 - 11 M 3069/97
Arbeitgeberwechsel; Erneuerung der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis; …
- VG Hamburg, 04.05.2009 - 15 E 628/09
Türkischer Arbeitnehmer: Zugehörigkeit zum regulären Arbeitsmarkt nach …
- LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 368/02
- LSG Bayern, 20.02.2003 - L 10 AL 138/01
Erforderlichkeit einer Arbeitserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers für seinen …
- VG Köln, 08.12.2022 - 12 L 1755/22
- OVG Saarland, 04.08.2015 - 2 B 73/15
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Erlöschen eines assoziationsrechtlichen …
- VG Düsseldorf, 07.05.2007 - 8 L 2494/06
Kein Rechtsanspruch auf Erneuerung der Arbeitserlaubnis und Verlängerung der …
- OVG Saarland, 09.06.2000 - 9 V 12/00
Vergleich eines Aufenthaltsrechts mit echten "Rückkehrhindernissen" (; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 10.03.1997 - 10 B 10011/97
Arbeitslosigkeit ; Bewerbung; Aufenthaltsrecht; Befristetes Aufenthaltsrecht
- VG Hamburg, 27.04.2021 - 13 E 1982/21
- VG München, 16.10.2008 - M 12 K 08.3676
Türkischer Staatsangehöriger; zeitliche Verkürzung der Aufenthaltserlaubnis; …
- VG Berlin, 26.08.2009 - 15 L 179.09
- VG Berlin, 26.02.2008 - 16 A 19.08
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung der sofortigen Vollziehung der …
- VG Berlin, 01.07.2013 - 16 L 40.13
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis wegen …
- VG Berlin, 22.09.2009 - 22 A 123.08
Klage auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis