Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 5 B 2601/96   

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https://dejure.org/1997,2656
OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1997 - 5 B 2601/96 (https://dejure.org/1997,2656)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.1997 - 5 B 2601/96 (https://dejure.org/1997,2656)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 (https://dejure.org/1997,2656)
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Warnung vor Radarfalle

Öffentliche Sicherheit

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Warnungen vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen; Beeinträchtigung präventiv- polizeilicher Aufgaben; Verkehrsüberwachung; Gefahr für die öffentliche Sicherheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VwGO § 80 Abs. 3 ,; PolG NW § 8 Abs. 1

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1596
  • NVwZ 1997, 804 (Ls.)
  • NZV 1997, 326
  • DVBl 1998, 107 (Ls.)
  • DVBl 1998, 114 (Ls.)
  • DÖV 1997, 512
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20

    Störung öffentlicher Betriebe (Begriff der Anlage;

    1994 S. 1555; s. auch BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10, NJW 2010, 2717 Rn. 14; BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - VIII ZR 129/04, NJW 2005, 1490, 1491; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96, NJW 1997, 1596; BayObLG, Beschluss vom 17. Februar 1999 - 2 ObOWi 751/98, NJW 1999, 2200).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2015 - 8 A 1943/13

    Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller

    14/4493, S. 10; Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 3 Rn. 103, 105; zum allgemeinen Gefahrenabwehrrecht OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 -, NJW 1997, 1596; Denninger, in: Lisken/ Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, D Rn. 20, 22; Schoch, in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Kap. Rn. 75 f.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 233 f.
  • VG Neustadt, 06.09.2017 - 5 K 783/16

    Berechtigtes Interesse zur Feststellung der Rechtswidrigkeit eines

    Die Polizei ist dazu berufen, den ordnungsmäßigen Betrieb der staatlichen Einrichtungen vor Störungen von außen zu sichern, unabhängig davon, ob diese einen Straftatbestand oder Bußgeldtatbestand erfüllen (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 -, NJW 1997, 1596).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 8 A 2429/14

    Kein Anspruch auf Zugang zur Diensttelefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters

    14/4493, S. 10; Schoch Informationsfreiheitsgesetz, 2009, § 3 Rn. 103, 105; zum allgemeinen Gefahrenabwehrrecht OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 -, NJW 1997, 1596; Denninger, in: Lisken/ Denninger, Handbuch des Polizeirechts, 5. Aufl. 2012, D Rn. 20, 22; Schoch in: Schmidt-Aßmann, Besonderes Verwaltungsrecht, 13. Aufl. 2005, Polizei- und Ordnungsrecht, 2. Kap. Rn. 75 f.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl. 1986, S. 233 f.
  • VG Düsseldorf, 15.12.2016 - 6 K 7687/15

    Durchführung einer Geschwindigkeitskontrolle; fiskalische Interessen;

    vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Nichtannahmebeschluss vom 5. Juli 2010 - 2 BvR 759/10 -, juris, Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 -, juris, Rn. 9; BayObLG, Urteil vom 26. Juni 1963 - RReg.
  • LG Bonn, 25.06.1998 - 8 S 52/98

    Radarwarngerät - §§ 138, 817 S. 2 BGB; (Hinweis: vgl. seit 1.1.02 die gesetzliche

    Diese sollen - gerade wenn sie in verdeckter Form durchgeführt werden - der Feststellung und künftigen Abschreckung derjenigen Kraftfahrer dienen, die Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht hinreichend beachten, wenn sie sich unkontrolliert glauben, und auf diese Weise über den örtlichen und zeitlichen Bereich der Kontrolle hinauswirken (vgl. BayObLG NJW 1963, 1884 f.; OVG Münster, NJW 1997, 1596).

    Auch verdeckte und unerwartete Radarkontrollen befinden sich immer an Straßenabschnitten mit Geschwindigkeitsbeschränkung, so daß die grundsätzliche Feststellung der Bereitschaft des Käufers zu Geschwindigkeitsüberschreitungen, wenn er sich unbeobachtet glaubt, nicht erschüttert ist (vgl. auch OVG Münster, NJW 1997, 1596).

    Einer Ankündigung von Radarkontrollen oder festen Meßeinrichtungen in den Medien kommt dabei sogar ein positiver generalpräventiver Aspekt zu, weil diese Angaben das Bewußtsein für die Bedeutung von Geschwindigkeitsbeschränkungen allgemein steigern und darüberhinaus die fahrerische Aufmerksamkeit dafür schärfen, daß in dieser Region mit Kontrollen zu rechnen ist (vgl. auch OVG Münster, NJW 1997, 1596).

  • VG Saarlouis, 17.02.2004 - 6 F 6/04

    Störung einer Geschwindigkeitskontrolle durch öffentliche Warnungen vor einer

    OVG Münster, Beschluss vom 17.07.1997 -5 B 2601/96-.
  • VG Aachen, 02.06.2003 - 6 K 1283/99

    Ein betriebsbereit im Kfz mitgeführtes Radarwarngerät stellt eine gegenwärtige

    Die jederzeitige Möglichkeit von verdeckten Geschwindigkeitskontrollen und etwaigen Sanktionen soll Kraftfahrer anhalten, sich überall und jederzeit an die vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten, vgl. u.a. OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 1997 -5 B 2601/96-, NJW 1997, 1596.
  • VG Münster, 23.05.2007 - 1 K 1267/06

    Radarwarngeräte

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 17. Januar 1997 - 5 B 2601/96 -, NJW 1997, 1596 = DÖV 1997, 512 = NWVBl. 1997, 387; VG Aachen, Urteil vom 2. Juni 2003 - 6 K 1283/99 -, NVwZ-RR 2003, 684.
  • VG Köln, 08.03.2021 - 20 L 37/21

    Polizeiliche Sicherstellung des Fahrzeugs nach Fahren ohne Fahrerlaubnis

    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.01.1997 - 5 B 2601/96 - NJW 1997, 1596.
  • VG Köln, 29.11.2001 - 20 K 7721/99

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Sicherstellung eines Radarwarngeräts;

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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14383
OVG Brandenburg, 18.03.1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18.03.1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 (https://dejure.org/1997,14383)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung bei offensichtlicher Rechtswidrigkeit des zugrundeliegenden Verwaltungsakts; Ausschluss aller gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses gerichteten präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen wegen des ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1387
  • NVwZ 1997, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.08.2010 - 1 S 2266/09

    Erstellung von Lichtbildern eines SEK-Einsatzes

    Durch die sog. Polizeifestigkeit der Pressefreiheit sind Maßnahmen aufgrund der polizeilichen Generalklausel indes nicht völlig ausgeschlossen, sondern nur insoweit, als es um den Inhalt von Presseerzeugnissen und die von ihm ausgehenden Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung geht (vgl. Bullinger in Löffler, Presserecht, Kommentar, 5. Aufl., § 1 LPG Rn. 193; Deger in Wolf/Stephan/Deger, PolG für BW, 6. Aufl., § 4 Rn. 28; Belz/Mußmann, PolG für BW, 7. Aufl., § 4 Rn. 21; OVG Bbg, Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4/97 - NJW 1997, 1387).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.2017 - 1 S 1530/16

    Zum Anspruch eines Presseorgans auf Auskünfte zu Vergabeverfahren

    a) Auszugehen ist hierbei davon, dass jeder, der eine schriftliche Abhandlung erstellt, die als Druckwerk (vgl. § 7 LPresseG) in der periodischen Presse oder einmalig, etwa als Buch, veröffentlicht wird, in seiner Funktion als Autor an der öffentlichen Meinungsbildung mitwirkt und damit eine wesentliche Voraussetzung erbringt, um als Vertreter der Presse im Sinne von § 4 Abs. 1 LPresseG angesehen zu werden (Senat, Beschl. v. 06.10.1995 - 10 S 1821/95 - VBlBW 1996, 175; vgl. zum sog. formalen Pressebegriff, der an die Herstellungsmethode des Erzeugnisses anknüpft, auch OVG Brdbg., Beschl. v. 18.03.1997 - 4 B 4.97 - NJW 1997, 1387).
  • VG Stuttgart, 18.12.2008 - 1 K 5415/07

    Rechtswidrigkeit der Untersagung von Bildaufnahmen von einem Spezialkommando;

    Ausgeschlossen sind damit alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen, die sich gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses richten (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.03.1997 - 4 B 4.97 -, NJW 1997, 1387 ff.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 12.05.1982 - 21 B 811.2360 -, NJW 1983, 1339 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.1980 - 11 A 24.80 -, DÖV 1981, 801 f.).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Beschluß des Senats vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 - NJW 1997, 1387).
  • VGH Bayern, 09.01.2007 - 7 CS 06.2495

    Werbung für Sportwetten im Fernsehen Landeszentrale für neue Medien muss der

    Im Bereich der Printmedien kann gegen strafbare Äußerungen nicht einmal von Seiten der Sicherheitsbehörden eingeschritten, sondern nur im Wege der Strafverfolgung repressiv vorgegangen werden; in dieser Beschränkung liegt für die ebenfalls in Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützte Pressefreiheit sogar ein - auf spezialgesetzlichen Normen beruhender - althergebrachter Grundsatz (BayVGH vom 12.5.1982 BayVBl 1983, 1339; OVG RhPf vom 4.12.1980 DÖV 1981, 801; OVG Bbg vom 18.3. 1997 NJW 1997, 1387; Martens in: Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., 274 f.; Rasch, DVBl 1987, 194/198; Bullinger in: Löffler, Presserecht, 5. Aufl., RdNr. 138 zu § 1 LPG).
  • OVG Saarland, 11.04.2002 - 9 R 3/01

    Polizei- und Ordnungsrecht: Sicherstellung bzw. Beschlagnahme eines Pressefilms

    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der "Polizeifestigkeit" des Presserechts schließt aber nur alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen aus, die sich gegen den Inhalt eines Presseerzeugnisses richten (so auch OVG Brandenburg, Beschluss vom 17.3.1997, NJW 1997, 1387, m.z.w.N.).
  • OVG Brandenburg, 05.02.1998 - 4 B 134/97

    Rechtmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OVG Brandenburg, 29.11.2004 - 4 B 107/04

    Anforderungen an die Begründung des Überwiegens des sofortigen

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Beschluß des Senats vom 17. März 1997 - 4 B 4/97 - in NJW 1997, 1387).
  • VG Berlin, 26.06.2019 - 4 K 412.18

    Presseunternehmen darf Online-Werbung für ausländische Zweitlotterien untersagt

    Der in dieser Vorschrift zum Ausdruck kommende Grundsatz der Polizeifestigkeit des Presserechts schließt alle präventiven ordnungsbehördlichen und polizeilichen Maßnahmen aus, die sich gegen den Inhalt eines Pressezeugnisses richten (so bezogen auf die gleichlautende brandenburgische Norm OVG Brandenburg, Beschluss vom 18. März 1997 - 4 B 4/97 -, juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 10.03.2006 - 2 L 57/06
    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes, der vollzogen werden soll, Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Brandenburg, Beschluss vom 17. März 1997 - 4 B 4/97 -, NJW 1997, 1387).
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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2364
OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95 (https://dejure.org/1996,2364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.03.1996 - 20 A 657/95 (https://dejure.org/1996,2364)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. März 1996 - 20 A 657/95 (https://dejure.org/1996,2364)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ordnungsrechliche Inanspruchnahme eines Eigentümers; Stillgelegte Abfalldeponie; Ausgasungen; Wohngebäude

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 804
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.03.1993 - 5 A 496/92

    Zuparken - Anscheinsgefahr, Kostenerstattung, Verantwortlichkeit für den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. OVG NW, Urteil vom 16. März 1993 - 5 A 496/92 -, NWVBl. 1993, 351 m.w.N.; Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 313 m.w.N.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.05.1995 - 1 S 442/95

    Polizeiverfügung gegen Hausbesitzer als Zweckveranlasser wegen Vermietung von

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluß vom 29. Mai 1995 - 1 S 442/95 -, VBlBW 1995, 404; Drews/Wacke/Vogel/ Martens, a.a.O., S. 315 f. m.w.N.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 245/89

    Amtspflichten der Gemeinde bei Ausweisung eines ehemaligen Deponiegeländes zu

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    Es kann unentschieden bleiben, ob in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu Amtshaftungsansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung - vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 -, NJW 1993, 384; Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701; Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, NJW 1989, 976 - trotz der erheblichen Unterschiede hinsichtlich der für die Risikozurechnung unter ordnungsrechtlichen oder schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten entscheidenden Kriterien etwas anderes erwogen werden kann, wenn die Verwirklichung der planerisch eröffneten Bebauungsmöglichkeit zwingend mit schwerwiegenden Gefahren einhergeht, die vom Bauherrn mit den Regelungsmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren nicht wirksam beherrscht werden können, weil das Grundstück für die vorgesehene bauliche Nutzung schlechthin unbrauchbar ist.
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 -, ZfW 1981, 87; Urteil vom 26. Juni 1970 - 4 C 99.67 -, NJW 1970, 1890; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 223 ff.
  • BVerwG, 18.10.1991 - 7 C 2.91

    Verhältnis zwischen Abfall- und Wasserrecht bei der Anordnung zur Beseitigung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1993 - 4 B 185.93 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 54; Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43.
  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 B 134.90

    Verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers für Altlasten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    Besondere Umstände, die die Zustandsverantwortlichkeit der Klägerin unter dem Gesichtspunkt einer durch Fremdeinwirkung hervorgerufenen "Opferposition" - vgl. BVerwG, Beschluß vom 14. Dezember 1990 - 7 B 134.90 -, NVwZ 1991, 475; Schink, Grenzen der Störerhaftung bei der Sanierung von Altlasten, VerwArch 1991, 357 (378 ff.) m.w.N. - in Frage stellen könnten, liegen nicht vor.
  • BGH, 09.07.1992 - III ZR 87/91

    Amtshaftung für Altlasten - Schutzbereich und Amtspflichten der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    Es kann unentschieden bleiben, ob in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu Amtshaftungsansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung - vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 -, NJW 1993, 384; Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701; Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, NJW 1989, 976 - trotz der erheblichen Unterschiede hinsichtlich der für die Risikozurechnung unter ordnungsrechtlichen oder schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten entscheidenden Kriterien etwas anderes erwogen werden kann, wenn die Verwirklichung der planerisch eröffneten Bebauungsmöglichkeit zwingend mit schwerwiegenden Gefahren einhergeht, die vom Bauherrn mit den Regelungsmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren nicht wirksam beherrscht werden können, weil das Grundstück für die vorgesehene bauliche Nutzung schlechthin unbrauchbar ist.
  • BGH, 26.01.1989 - III ZR 194/87

    Haftung wegen Nichtberücksichtigung von Altlasten bei Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    Es kann unentschieden bleiben, ob in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu Amtshaftungsansprüchen wegen fehlerhafter Bauleitplanung - vgl. BGH, Beschluß vom 9. Juli 1992 - III ZR 87/91 -, NJW 1993, 384; Urteil vom 21. Februar 1991 - III ZR 245/89 -, NJW 1991, 2701; Urteil vom 26. Januar 1989 - III ZR 194/87 -, NJW 1989, 976 - trotz der erheblichen Unterschiede hinsichtlich der für die Risikozurechnung unter ordnungsrechtlichen oder schadensersatzrechtlichen Gesichtspunkten entscheidenden Kriterien etwas anderes erwogen werden kann, wenn die Verwirklichung der planerisch eröffneten Bebauungsmöglichkeit zwingend mit schwerwiegenden Gefahren einhergeht, die vom Bauherrn mit den Regelungsmöglichkeiten im Baugenehmigungsverfahren nicht wirksam beherrscht werden können, weil das Grundstück für die vorgesehene bauliche Nutzung schlechthin unbrauchbar ist.
  • BVerwG, 10.11.1993 - 4 B 185.93

    Beseitigung einer Grundstücksaufschüttung durch Straßenaufbruch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. November 1993 - 4 B 185.93 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 54; Urteil vom 18. Oktober 1991 - 7 C 2.91 -, Buchholz 451.22 AbfG Nr. 43.
  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67

    Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes -

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.1996 - 20 A 657/95
    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. September 1980 - 4 C 89.77 -, ZfW 1981, 87; Urteil vom 26. Juni 1970 - 4 C 99.67 -, NJW 1970, 1890; Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 223 ff.
  • OVG Niedersachsen, 31.05.2016 - 7 LB 59/15

    Heranziehung der Eigentümer zur Sanierung der Altlast auf ihrem Grundstück (hier:

    Unabhängig davon, ob ein Verschulden vorliegt oder nicht, ist darunter ein Verhalten von natürlichen oder juristischen Personen zu verstehen, durch das die zu einer schädlichen Bodenveränderung führende Gefahrenschwelle überschritten wird (OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.04.2007 - 7 A 678/07

    Polizeirechtliche (Mit-)Verantwortlichkeit eines als "Zweckveranlasser"

    Aus dem von der Klägerin zitierten Urteil des 20. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 - ergibt sich nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2002 - 5 A 4177/00

    Verantwortlichkeit des Fahrzeugveräußerers, der seiner Meldeplicht zuwider

    OVG NRW, Urteil vom 7.3.1996 - 20 A 657/95 -, NWVBl. 1997, 388, 389. .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.05.1996 - 20 A 2640/94

    Ordnungspflicht des Gesamtrechtsnachfolger; abstrakte Polizeipflicht;

    vgl. Drews/Wacke/Vogel/Martens, a.a.O., S. 313 m.w.N.; OVG NW, Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 -.
  • OVG Niedersachsen, 15.12.2004 - 7 LB 248/02

    Störerauswahl und Verantwortlichkeit der Erben; "Hinreichende" Wahrscheinlichkeit

    Ob eine andere rechtliche Beurteilung geboten ist, wenn eine Planungsentscheidung selbst, d.h. ohne vorheriges Dazwischentreten fremder Gefahrverursachung, erstmalig eine Sachlage schafft, die eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die Wohnbevölkerung eröffnet - etwa wenn die bauplanerische Ausweisung als Wohngebiet eine in der Vergangenheit zwar kontaminierte, aber seit der Einstellung der Produktion unveränderte und für die Bevölkerung unzugängliche Industriebrache betrifft - kann vorliegend dahingestellt bleiben (vgl. eine Verantwortlichkeit der planenden Gemeinde dann bejahend VG Gelsenkirchen, Urt. v. 10.03.1988 - 16 K 2360/86 -, NVwZ 1988, 1062 ; ebenfalls offen lassend OVG NRW, Urt. v. 07.03.1996 - 20 A 657/95 -, NWVBl. 1997, 388 ) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.1998 - 20 A 5217/96
    vgl. OVG NW, Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 - Drews/Wacke/Vogel/ Martens, Gefahrenabwehr, 9. Aufl., S. 310 ff.

    vgl. OVG NW, Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 -.

  • VG Gelsenkirchen, 18.04.2002 - 8 K 4972/99

    Verfüllung von Hohlräumen und Verbruchzonen im Bereich der Flöze eines

    OVG NW, Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 -, NWVBl. 1997, 388 (389); Drews/Wacke/Vogel/Martens, Gefahrenabwehr, 91986, § 20, S. 313.
  • VG Arnsberg, 05.08.2003 - 3 L 1113/03

    Keine Toilettenanlagen auf dem Bahnhof Brilon-Wald

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 11. November 2002 - 5 A 4177/00 - (juris S. 2 m. w. N.); Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95 -, Nordrhein- Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBL) 1997, 388 (389); zum sog. Zweckveranlasser vgl. ferner Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Urteil vom 30. Juli 2002 - 10 S 2153/01 - (juris S. 20 f.); Urteil vom 18. September 2001 - 10 S 259/01 - (juris S. 13 f. u. 17 f.); Urteil vom 29. Mai 1995 - 1 S 442/95 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungs-Report (NVwZ-RR) 1995, 663 (663).
  • VG Gelsenkirchen, 08.09.2000 - 8 K 3891/97

    Austritt von Methangas aus einem Steinkohlebergbau als Gefahr für die öffentliche

    vgl. OVG NW; Urteil vom 7. März 1996 - 20 A 657/95.
  • VG Schleswig, 15.10.2001 - 14 A 359/99

    Gewässerverunreinigung, Bundeswasserstraße, Gewässer erster Ordnung, kommunaler

    Zuzustimmen ist dem beklagten Amt und der Beigeladenen darin, dass eine Inanspruchnahme der Beigeladenen wegen eines etwaigen Ursachenzusammenhangs mit der landseitigen Altlast nur in Frage kommt, wenn eine solche Verantwortlichkeit dem Grunde nach unzweifelhaft feststeht und insoweit auch eine Unmittelbarkeit der gesetzten Ursache für den Gefahreneintritt anzunehmen ist (vgl. etwa Schl.-Holst. OVG in ZfW 1997, 56 ff = NuR 1996, 162 ff und OVG Münster in NVwZ 1997, 804 ff; zuletzt Schl.-Holst. OVG, Urteil v. 29.5.2001 - 4 L 2/01-).
  • VG Düsseldorf, 13.03.2001 - 3 K 6101/00
  • VG Düsseldorf, 13.03.2001 - 3 K 3056/00
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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6101
VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
VGH Hessen, Entscheidung vom 12. März 1996 - 11 UE 2853/94 (https://dejure.org/1996,6101)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 30 HeilBerG HE, §§ 30 ff HeilBerG HE
    Erteilung einer Weiterbildungsermächtigung durch die Ärztekammer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1653
  • NVwZ 1997, 804 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus VGH Hessen, 12.03.1996 - 11 UE 2853/94
    Ähnlich wie der Facharzt selbst übt auch der zum Facharzt ausbildende Arzt in dieser Funktion nicht einen eigenen Beruf, sondern denjenigen des Arztes aus (Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 9. Mai 1972 - 1 BvR 518/62 -, BVerfGE 33, 125 (127 f.) = NJW 1972, 1504).

    Mindestens die "statusbildenden" Normen (BVerfGE 33, 125 (162)) muß der Gesetzgeber selbst erlassen, im übrigen bleibt ihm ein weitgehendes Delegationsrecht.

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2014 - 9 S 1348/13

    Eignung zur Weiterbildung bei mangelnder Zeitplanung; Gewährleistung einer

    In Übereinstimmung mit diesem engen Begriffsinhalt wird die Weiterbildungsbefugnis in der obergerichtlichen Rechtsprechung auch zu Recht als eine "an die Person gebundene" und daneben (nur) auf eine bestimmte Ausbildungsstätte (vgl. zu diesem Kriterium unten) bezogene Ausbildungskonzession bezeichnet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, NJW 1997, 1653, 1654).

    Dem muss entnommen werden, dass die Weiterbildungsbefugnis - von Anfang an - mit der Tätigkeit an einer Weiterbildungsstätte "steht und fällt" (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, a.a.O.; Narr, a.a.O., W 128; Scholz, a.a.O., MWBO, § 5 Rn. 2; siehe auch Art. 25 Abs. 3 RL 2005/36/EG, wonach die fachärztliche Weiterbildung an besonderen Weiterbildungsstellen erfolgt, die von den zuständigen Behörden anerkannt sind).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.11.2003 - 6 A 11314/03

    Beruf, Berufsrecht, ärztliches Berufsrecht, Arzt, Ärztekammer, Landesärztekammer,

    Inwieweit auch der Umfang der Befugnis, der nach § 8 Abs. 6 ÄWeitBiO von den an die Weiterbildung gestellten Anforderungen unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrags und der Ausstattung der Weiterbildungsstätte abhängt, der sachverständigen Bewertung der Beklagten unterliegt, bedarf hier keiner Erörterung (vgl. hierzu VGH Kassel, Urteil vom 12. März 1996, ESVGH 46, 195 ff. = NJW 1997, 1653).
  • VG Würzburg, 15.05.2020 - W 10 K 19.671

    Keine Erhöhung der Weiterbildungsbefugnis für Zusatzbezeichnung "Spezielle

    Es handelt sich demgegenüber nicht um subjektive oder gar objektive Zulassungsschranken im Sinne der Drei-Stufen-Theorie des Bundesverfassungsgerichtes, da der ausbildende Arzt auch bei Erteilung nur einer beschränkten Weiterbildungsbefugnis nicht in seiner Berufsausübung gehindert wird und auch weiterhin als Arzt praktizieren kann (vgl. HessVGH, U.v. 12.3.1996 - 11 UE 2853/94 - juris Rn. 29; BayVGH, B.v. 28.2.2014 - 21 ZB 13.1882 - juris Rn. 11).
  • VG Hannover, 23.03.2011 - 5 A 3663/09

    Widerruf der Zulassung eines Krankenhauses als Weiterbildungsstätte; Krankenhaus

    Die Zulassung als Weiterbildungsstätte ist, da sie die generelle Eignung der jeweils betroffenen Einrichtung zur Weiterbildung von Ärzten betrifft, nicht jedoch die Ausbildungskapazität der Einrichtung, der Ermächtigung gegenüber vorgreiflich (hierzu neigend auch Hess VGH, U. v. 12.03.1996 - 11 UE 2853/94 -, Nr. 27, 31, NJW 1997, 1653-1665).
  • VG Saarlouis, 13.02.2006 - 1 K 11/05

    Keine Zusatzbezeichnung Sozialmedizin ohne den Nachweis der Weiterbildung an

    Die Regelungen des SHKG über die Weiterbildung und die auf ihrer Grundlage erlassene Weiterbildungsordnung der Beklagten sind nicht an Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG, sondern lediglich an Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen, weil es sich um Berufsausübungsregelungen handelt (VGH Kassel, Urteil vom 12.03.1996 -11 UE 2853/94-, NJW 1997, 1653 ff., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 -1 BvR 518/62 und 308/64-, BVerfGE 33, 125 ff.).
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