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   OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95   

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OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95 (https://dejure.org/1997,1221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.02.1997 - 13 L 521/95 (https://dejure.org/1997,1221)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 (https://dejure.org/1997,1221)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 753
  • NVwZ 1997, 816
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 14.10.1987 - II R 11/85

    Hamburgisches Gesetz - Hundesteuer - Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    auch legitimerweise auf die Gefährdung von Kindern, Fußgängern und Radfahrern, die nicht nur vereinzelt von Hunden angefallen und verletzt werden, hingewiesen (BFH, Urt. v. 14.10.1987, BStBl. II 1988, 73 ff, 74; VG Hannover, Urt. v. 20.8.1991, ZKF 1992, 111).

    Grundsätzlich läßt die Auferlegung von Geldleistungspflichten die Eigentumsgarantie unberührt, es sei denn die Geldleistungspflichten belasteten den Betroffenen übermäßig und beeinträchtigten seine Vermögensverhältnisse grundlegend (BFH, Urt. v. 14.10.1987, a.a.O., 74).

  • BVerwG, 19.08.1994 - 8 N 1.93

    Finanzwesen - Verpackungssteuer - Sachgesetzgebungskompetenz

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Unschädlich ist sogar, daß die Absicht, Einnahmen für die Bereitstellung allgemeiner Aufgaben zu erzielen, völlig in den Hintergrund tritt (BVerfG, Urt. v. 10.12.1980, BVerfGE 55, 274 ff, 299; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994, DVBl. 1995, 58 zur Verpackungssteuer).

    Einen derartigen steuerrechtlich unzulässigen Formenmißbrauch (BVerfG, Urt. v. 22.5.1963, BVerfGE 16, 147, 177; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994, a.a.O., 62) stellt die Kampfhundesteuer bereits deshalb nicht dar, weil Anhaltspunkte dafür, daß dadurch die Kampfhundehaltung gänzlich eingestellt würde, nicht vorhanden sind.

  • BVerwG, 12.01.1978 - 7 B 73.77

    Hundesteuer ist mit Gleichheitssatz vereinbar

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Es entspricht gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung, daß als außerfiskalischer Zweck die Eindämmung der Hundehaltung von der Besteuerung verfolgt werden darf (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1978, KStZ 1978, 151).

    Wenn also tatsächlich festgestellt werden kann, daß einzelnen Hunderassen und -arten ein erhöhtes Gefährdungspotential aufgrund der in § 3 Abs. 3 Satz 1 HStS aufgeführten Kriterien - Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft - typischerweise und nicht notwendig in jedem einzelnen Fall - zugeordnet werden kann, so erscheint auch die in § 3 Abs. 3 Satz 2 HStS enthaltene unwiderlegbare Vermutung, daß es sich dabei um Kampfhunde handelt, die in besonderem Maße einer prohibitiven Besteuerung (BVerwG, Beschl. v. 12.1.1978, aaO, 151 unterliegen dürfen, nicht sachwidrig.

  • BVerfG, 22.05.1963 - 1 BvR 78/56

    Werkfernverkehr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Einen derartigen steuerrechtlich unzulässigen Formenmißbrauch (BVerfG, Urt. v. 22.5.1963, BVerfGE 16, 147, 177; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994, a.a.O., 62) stellt die Kampfhundesteuer bereits deshalb nicht dar, weil Anhaltspunkte dafür, daß dadurch die Kampfhundehaltung gänzlich eingestellt würde, nicht vorhanden sind.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Unschädlich ist sogar, daß die Absicht, Einnahmen für die Bereitstellung allgemeiner Aufgaben zu erzielen, völlig in den Hintergrund tritt (BVerfG, Urt. v. 10.12.1980, BVerfGE 55, 274 ff, 299; BVerwG, Beschl. v. 19.8.1994, DVBl. 1995, 58 zur Verpackungssteuer).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Dieser Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine in der Satzung vorgenommene Differenzierung sich nicht auf einen vernünftigen oder sonstwie einleuchtenden Grund zurückführen läßt (BVerfG, Urt. v. 19.12.1978, BVerfGE 50, 57 ff, 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.08.1992 - 1 S 2550/91

    Einschränkung der Haltung gefährlicher Hunde durch Rechtsverordnung; Leinenzwang

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Denn von den bundesweit ca. 10.000 Kampfhunden (bei ca. 4,9 Mio. Hunden insgesamt) wird allein der Bull-Terrierbestand mit 8.000 Hunden angenommen (vgl. die Schätzung im Urteil des VGH Mannheim v. 18.8.1992, NVwZ 1992, 1105 ff, 1109).
  • OVG Bremen, 06.10.1992 - 1 N 1/92

    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang) - Polizeiverordnung; Kampfhunde;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.02.1997 - 13 L 521/95
    Hierauf weist das OVG Bremen im Urteil vom 6. Oktober 1992 (DÖV 1993, 576, 577) unter Berücksichtigung der kynologischen Literatur hin (ebenso VGH Mannheim, a.a.O., 1007).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    b) Die demnach entscheidende Frage, ob es einen sachlichen Grund dafür gibt, die in § 4 Abs. 3 Satz 2 HStS aufgeführten Hunde ausnahmslos als Kampfhunde einzustufen, ist im Gegensatz zur Auffassung des Berufungsgerichts (ebenso VGH Mannheim, NVwZ 1992, S. 1105 ff. und NVwZ 1999, S. 1016 ff.; OVG Bremen, DÖV 1993, S. 576 ff., OVG Saarlouis, OVGE 24, S. 412 ff.) zu bejahen (im Ergebnis ebenso: BayVerfGH, BayVBl 1995, S. 76 ff.; VGH München, NVwZ 1997, S. 819 f.; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, S. 816 ff.).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Die darin liegende Benachteiligung der Halter im einzelnen aufgeführter Rassen beruht unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der angegriffenen Regelungen auf hinreichend sachbezogenen Gesichtspunkten, die die damit verbundenen Einschränkungen der Haltung ihrer Art und ihrem Gewicht nach zu rechtfertigen vermögen (im Ergebnis ebenso BayVerfGH, NVwZ 1995, 262 ; OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435 ; zur Erhebung einer Kampfhundesteuer auch BVerwGE 110, 265 ; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 816 ; VGH München, NVwZ 1997, 819; OVG Koblenz, NVwZ 2001, 228 ; vgl. aus der Literatur Schmitt Glaeser/Horn, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, 1996, 417 ; Hölscheidt, Kampfhunde als Rechtsproblem, NdsVBl.

    In dieser bereits mehrfach zitierten Entscheidung wird detailliert - unter Auswertung kynologischer Fachliteratur - zu den einzelnen Hunderassen Stellung genommen (NVwZ-RR 1995, 262 ); auf diese Ausführungen nimmt der Verfassungsgerichtshof Bezug (vgl. auch OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 816 ).

    Seine Einordnung als abstrakt gefährlich ist sowohl vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 110, 265 ) als auch - unter ausführlicher Bezugnahme auf einschlägige Veröffentlichungen - vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht (NVwZ 1997, 816 ) bestätigt worden.

    Die insoweit vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof herangezogenen Veröffentlichungen belegen eine besondere Gefährlichkeit, die gerade bei Unzulänglichkeiten des Halters fatale Folgen haben kann; der Fila Brasileiro wird aufgrund seiner ausgeprägten natürlichen Schärfe und seiner niedrigen Reizschwelle als völlig ungeeignet für die Haltung in der Stadt beschrieben (vgl. zu letzterem auch OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 816 ).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Der Verordnungsgeber verfolgt ein legitimes Ziel, wenn er die von ihm - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise - erkannte gesteigerte Gefährlichkeit des Haltens dieser Hunde zum Anlass nimmt, deren Bestand insgesamt zurückzudrängen (vgl. zu demselben Lenkungsziel der erhöhten Hundesteuer: BVerwG, NVwZ 2000, 929 [931]; OVG Nds., NVwZ 1997, 816 [817]; BayVGH, NVwZ 1997, 819).
  • VGH Bayern, 26.09.2012 - 4 B 12.1389

    Hundesteuer als örtliche Aufwandsteuer; Bullterrier als Kampfhund; Sportförderung

    Dass der Bullterrier zu den Hundearten mit einem erhöhten Gefahrenpotential gehört, haben neben dem Bundesverwaltungsgericht (U. vom 19.1.2000 NVwZ 2000, 929/931f.) auch verschiedene Oberverwaltungsgerichte unter Hinweis auf einschlägige Fachveröffentlichungen ausdrücklich festgestellt (vgl. NdsOVG vom 19.2.1997 NVwZ 1997, 816/817; vom 30.5.2001 NVwZ-RR 2001, 742/745 f.; BayVGH vom 11.7.2001 NVwZ 2001, 1313 f..; HessVGH vom 29.8.2001 NVwZ-RR 2002, 650/652 ff.; vom 27.1.2004 Az. 11 N 520/03 ; VGH BW vom 16.10.2001 VBlBW 2002, 292; BbgOVG vom 20.06.2002 Az. 4 D 89/00.NE ; OVG SA vom 12.2.2008 Az. 4 L 384/05 ; HH OVG vom 18.8.2008 Az. 4 Bs 72/08).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Die Nichtaufnahme einiger ebenfalls nicht ungefährlicher sog. Wach- und Gebrauchshunde in die Liste sei deshalb nicht zu beanstanden, weil die Bevölkerung mit diesen Hunden vertraut sei, ihre Verwendung bei der Polizei und anderen Ordnungsdiensten sowie als Wach-, Such- und Blindenhunde billige sowie bei den Züchtern und Haltern dieser Hunde eine größere Erfahrung bestehe, so dass die Gefährlichkeit der fraglichen Hunde eher beherrschbar erscheine (in diesem Sinne zuvor bereits: VGH München, Urt. v. 29.7.1996 - 4 B 95.1675 -, NVwZ 1997, 819 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.2.1997 - 13 L 521/95 -, NVwZ 1997, 816, 817 und nach Ergehen des Urteils des BVerwG: OVG Koblenz, Urt. v. 19.9.2000 - 6 A 10789/00 -, NVwZ 2001, 228, 229 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 20.12.2000 -13 K 4047/97 -, S. 7 UA; a.A.: OVG Magdeburg, Urt. v. 18.3.1998 - A 2 S 317/96 -, NVwZ 1999, 321, 323; Karst, NVwZ 1999, 245).
  • VG Karlsruhe, 17.06.2004 - 9 K 533/02
    Dass örtliche Aufwandssteuern (insbesondere auch die Hundesteuer) neben der Einnahmeerzielung zugleich derartige Lenkungszwecke, die ihrerseits wieder in verschiedene Richtungen gehen können, verfolgen dürfen, entspricht gefestigter höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerfG, Urt. v. 07.05.1998, NJW 1998, 2341; BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O., OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, NVwZ 1997, 816; Bay. VGH, Un. v. 29.07.1996, NVwZ 1997, 819).

    Die Erhöhung der Hundesteuer für Kampfhunde auf den 8-fachen Satz der regulären Hundesteuer war auch erforderlich zur Erreichung der angestrebten Finanzierungs- und Lenkungszwecke und stellt Keine unangemessene Maßnahme dar, setzt man die in Rede stehende Steuerbelastung in Höhe von jährlich DM 960, 00 (EUR 490 "85) in Beziehung zu dem verfolgten, durch Allgemeininteressen getragenen Zweck der Abgabe (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.: 8-fach höherer Steuersatz in Höhe von DM 720, 00; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O.! 8-fach höherer Steuersatz in Höhe von DM 1.248,00; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O.: 15-fach höherer Steuersatz).

    Davon kann indes bei einer Belastung in Höhe von monatlich DM 80, 00 (EUR 40, 90) jedoch keine Rede sein, und zwar vor allem unter Berücksichtigung der durch die Hundehaltung allgemein und insbesondere durch die Kampfhundehaltung entstehenden Gesamtbelastungen (vgl. BVewG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.01.2002 u. v. 06.05.2002, jeweils a. a. O., m. w. N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O., Bay. VGH, Urt. v. 29.07.1996, a. a. O,; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 17.06.2004, a. a. O.).

    Hierdurch erscheint deren Gefährlichkeit eher beherrschbar {vgl. BVerwG, Urt. v. 19.01.2000, a. a. O., OVG Lüneburg, Urt. v. 19.02.1997, a. a. O.; OVG Koblenz, Urt. v. 19.09.2000, a. a. O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2017 - 6 A 10616/16

    Zulässigkeit einer Steuer auf das Halten gefährlicher Hunde von 1000 EUR jährlich

    heute ca. 808, 00 EUR]; NdsOVG, Urteil vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 -, NVwZ 1997, 816: 1.200,00 DM [entspr.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2005 - 6 C 10308/05

    Faktisches Haltungsverbot für gefährliche Hunde durch sehr hohen Hundesteuersatz

    Dies lassen die wirtschaftlichen Spielräume im Anwendungsbereich des Ortsrechtes der Antragsgegnerin ersichtlich nicht zu, denn dort ist seit der Einführung des erhöhten Steuersatzes, der in seiner absoluten Höhe die in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung bisher gebilligten Steuersätze bei weitem übertrifft (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - 11 C 8.99 - BVerwGE 110, 265 ff. - Steuersatz: 720,-- DM; BayVGH, Urteil vom 29. Juli 1997 - 4 B 95.1675 - NVwZ 1997, 819 f. - Steuersatz: 1.200,-- DM; OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 - NVwZ 1997, 816 ff. - Steuersatz: 1.200,-- DM; OVG NRW, Beschluss vom 15. Mai 2001 - 14 B 472/01 - NVwZ-RR 2001, 602 f. - Steuersatz: 1.656,-- DM; VG Schwerin, Urteil vom 30. November 1999 - 4 A 1426/99 - Steuersatz: 800,-- DM), noch kein gefährlicher Hund registriert worden.

    Er beläuft sich hier auf das 33fache und erreicht damit eine singuläre Dimension, denn soweit ersichtlich sind im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle bisher nur Steigerungssätze im Bereich des 15fachen als hinnehmbar erachtet worden (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 19. Februar 1997, a.a.O. S. 816).

  • VG Oldenburg, 16.03.2004 - 2 A 2330/01

    Abstrakte Gefahr; Gleichheitsgrundsatz; Hundesteuer; Kampfhund; Konkrete Gefahr;

    "Das Verwaltungsgericht hätte nicht (mehr) ohne Weiteres davon ausgehen dürfen, dass die ?Kampfhunde-Rasseliste' (Anlage zu § 12 der Satzung der Beklagten vom 2.3.00), die dem Urteil des Senats vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 - (NVwZ 1997, 816) nachgebildet ist, zulässig sei, vielmehr ermitteln müssen, ob es tatsächlich zutrifft, dass die dort genannten Hunde bei abstrakter Betrachtungsweise gefährlicher seien als Hunde anderer Rassen (Aufklärungsmangel, § 86 Abs. 1 Satz 1 VwGO), wie die Rechtsprechung bisher angenommen hat.

    Es ist aber davon auszugehen, dass die von der Klägerin gehaltenen Hunde zu den abstrakt gefährlichen Rassen gehören (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - 13 K 4047/97 -, V.n.b., das dagegen eingelegte Rechtsmittel hatte keinen Erfolg, s. BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001 - 9 BN 2/01 -, NVwZ-RR 2002, 140 f.; vgl. auch Nds. OVG, Urteil vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 -, NVwZ 1997, 816, zum Staffordshire Bull-Terrier), zumal der American Staffordshire Terrier auch in § 1 des (Bundes-)Gesetzes zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland vom 12. April 2001 (BGBl I S. 530) als gefährlicher Hund bezeichnet wird (vgl. zu dieser Erwägung: BVerwG, Beschluss vom 10. Oktober 2001, a.a.O. ).

    Denn gemessen an der finanziellen Belastbarkeit eines "normalen" Steuerpflichtigen ist dieser Steuersatz für sog. Kampfhunde nicht derart hoch, dass die Halter solcher Hunde wirtschaftlich gezwungen wären, ihre Hunde abzuschaffen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 15. Mai 2001, Az: 14 B 472/01 -, NVwZ-RR 2001, 602 f., das einen Steuersatz für gefährliche Hunde in Höhe von 1656, 00 DM nicht beanstandete, und Nds. OVG vom 19. Februar 1997 - 13 L 521/95 -, NVwZ 1997, 816 , das einen Steuersatz in Höhe von 1200, 00 DM für nicht unverhältnismäßig hielt).

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LB 299/02

    Zulässigkeit der Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für die Rasse

    Diese Aufzählung, die ausdrücklich der Satzung entspricht, die Grundlage der Steuererhebung war, um die es im Urteil des Senats vom 19. Februar 1997, 13 L 521/95 (Nds. VBl. 1997, 134 = NVwZ 1997, 816), ging, enthält 12 Hunderassen(-arten), die seinerzeit als sog. "Kampfhunde" angesehen wurden, u.a. auch die Rasse "Dogue-Bordeaux".

    Darauf bezugnehmend, macht der Kläger zu Recht geltend, dass die "Kampfhundesteuer" der Gemeinde D. im Jahre 2000 eingeführt und (schlicht) einer aus dem Jahre 1992 stammenden Satzung nachgebildet ist, die zudem vom Senat im Urteil vom 19. Februar 1997 (13 L 521/95, aaO) nicht hinsichtlich aller dort aufgeführter Hunderassen unbeanstandet geblieben ist.

  • VGH Hessen, 29.05.2001 - 5 N 92/00

    Normenkontrolle einer Hundesteuersatzung - gefährlicher Hund

  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvR 1329/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.09.2000 - 6 A 10789/00

    Hundesteuer; Rasselisten einer Hundesteuersatzung

  • VG Arnsberg, 25.01.2002 - 3 K 1689/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Hundesteuerbescheids gegenüber einem Halter

  • VG Minden, 31.08.2000 - 2 K 2277/99

    Geltendmachung einer erhöhten Hundesteuer bei Haltung von so genannten

  • VG Schleswig, 20.02.2004 - 4 A 291/02
  • VG Koblenz, 19.02.2008 - 6 K 1799/07

    Hundesteuer darf erhoben werden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2002 - 6 C 10609/02

    Rechtsschutzinteresse für Normenkontrollantrag - Nachteil; Hundesteuer -

  • VG Schwerin, 30.11.1999 - 4 A 1426/99

    Klage gegen die Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für einen "Rottweiler";

  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.1999 - 1 S 2214/98

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung über das Halten gefährlicher Hunde -

  • OVG Niedersachsen, 20.02.2002 - 13 L 2306/99

    Aufwandsteuer; GmbH; Hundesteuer; juristische Person; Kampfhund; natürliche

  • OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00

    Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und

  • VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1546/02

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur für so genannte Kampfhunde erhöhten

  • VG Stuttgart, 15.09.2003 - 11 K 3456/02

    Erhöhte Hundesteuer für American Staffordshire Terrier Mischling trotz

  • OVG Niedersachsen, 18.10.2002 - 13 LA 246/02

    Aufklärungsmangel; Beißstatistik; Ermittlung; Gefährlichkeit; Hund; Kampfhund;

  • VG Arnsberg, 10.03.2011 - 5 K 420/10

    Erhebung einer erhöhten Hundesteuer für gefährliche Hunde; Zulässigkeit der

  • VG Düsseldorf, 19.02.2003 - 25 K 1610/02

    Heranziehung eines Hundes der Rasse American Staffordshire Terrier zur

  • VG Braunschweig, 19.11.2002 - 5 A 187/01

    Begleithundeprüfung; Bestimmtheit; Bullterrier; Gefährlichkeit; Gemeinde;

  • VG Düsseldorf, 05.10.2001 - 25 K 1184/01

    Kampfhundesteuer

  • VG Meiningen, 05.09.2002 - 8 K 521/99

    Kompetenzen des Ortsgesetzgebers hinsichtlich der mit einer Hundesteuer

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Rechtsprechung
   OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1996 - 15 B 2861/96   

Zitiervorschläge
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OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1996 - 15 B 2861/96 (https://dejure.org/1996,9179)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.1996 - 15 B 2861/96 (https://dejure.org/1996,9179)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 1996 - 15 B 2861/96 (https://dejure.org/1996,9179)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Bürgerentscheid gegen den Ratsbeschluß zur Errichtung einer Gesamtschule in Münster kann durchgeführt werden.

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ratsbeschluß; Aufhebung; Bürgerentscheid; Gesetzeswidrigkeit; Förmliches Verwaltungsverfahren; Öffentlichkeitsbeteilligung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Bürgerentscheid und Gesamtschule

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 816
 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Niedersachsen, 27.05.1998 - 10 M 1723/98

    Errichtung einer Integrierten Gesamtschule;; Bedürfnisfeststellung;

    Die Errichtung von Schulen gehört nach 106 Abs. 1 Satz 1 NSchG grundsätzlich zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben kommunaler Schulträger, sobald die Schulbehörde im Benehmen mit dem Schulträger nach § 106 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 NSchG ein Bedürfnis festgestellt hat (OVG Münster, Beschl. v. 15.11.1996, NVwZ 1997, 816, sowie weiterhin OVG. Koblenz, NVwZ-RR 1997, 242), was hier geschehen ist.
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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.04.1996 - 3 S 555/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,6091
OVG Sachsen, 23.04.1996 - 3 S 555/95 (https://dejure.org/1996,6091)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.04.1996 - 3 S 555/95 (https://dejure.org/1996,6091)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. April 1996 - 3 S 555/95 (https://dejure.org/1996,6091)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 42 Abs. 2; SächsGemO § 8 Abs. 1 und Abs. 2, § 9 Abs. 1 S. 2; SächsLKrO § 7 Abs. 3, § 8 Abs. 1; GKG § 13 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Vorgehen eines Landkreises gegen Eingemeindung einer kreisangehörigen Gemeinde in eine kreisfreie Stadt

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gebietsänderungsvereinbarung; Gemeindezusammenschluß; Klagebefugnis; Landkreis; Auseinandersetzungsvereinbarung; Rechtsaufsichtsbehörde

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 816 (Ls.)
  • DÖV 1996, 882
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 17.12.1969 - VGH 10/69

    Verwaltungsreform durch Eingemeindungen; Antragsbefugnis kommunaler

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.04.1996 - 3 S 555/95
    Insbesondere kann der Landkreis nicht als Sachwalter der Gemeinde oder deren Einwohner diese Rechte geltend machen ( VGH Rh.-Pf., Urt. v. 17.12.1969, DVBl. 1970, 783).
  • OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 1 B 61/03

    Gebietszusammenschluss; Genehmigung zum Gebietsänderungsvertrag; Freiwillige

    Gemessen hieran hat die Antragstellerin vorliegend - ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Antragsgegner als Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GO ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Wertungs- und Abwägungsspielraum eingeräumt ist (so etwa Schumacher, a. a. O., § 9 Erl. 2.3; für die Rechtslage in Sachsen OVG Sachsen, Beschluss vom 23. April 1996 - 3 S 555/95 -, LKV 1995, 178, 179 f.; für die Rechtslage in Baden-Württemberg Gern, a. a. O., Rn. 101) oder ob das Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls insoweit, wie die Antragstellerin der Sache nach ausführt (vgl. S. 8 ff. der Beschwerdebegründungsschrift), als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar ist - zu ihrer Beschwerde bereits keinerlei Gesichtspunkte dafür vorgetragen, dass und gegebenenfalls welche Gründe des öffentlichen Wohls gerade für den von ihr erstrebten Gebietszusammenschluss in Gestalt der Eingliederung der Gemeinde ... in die Stadt Werder (Havel) sprechen könnten.
  • OVG Brandenburg, 09.10.2003 - 2 L 179/03
    Gemessen hieran hat die Antragstellerin vorliegend - ungeachtet der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang dem Antragsgegner als Genehmigungsbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach § 9 Abs. 3 Satz 1 GO ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Wertungs- und Abwägungsspielraum eingeräumt ist (so etwa Schumacher, a. a. O., § 9 Erl. 2.3; für die Rechtslage in Sachsen OVG Sachsen, Beschluss vom 23. April 1996 - 3 S 555/95 -, LKV 1995, 178, 179 f.; für die Rechtslage in Baden-Württemberg Gern, a. a. O., Rn. 101) oder ob das Vorliegen von Gründen des öffentlichen Wohls insoweit, wie die Antragstellerin der Sache nach ausführt (vgl. S. 8 ff. der Beschwerdebegründungsschrift), als unbestimmter Rechtsbegriff gerichtlich voll nachprüfbar ist - zu ihrer Beschwerde bereits keinerlei Gesichtspunkte dafür vorgetragen, dass und gegebenenfalls welche Gründe des öffentlichen Wohls gerade für den von ihr erstrebten Gebietszusammenschluss in Gestalt der Eingliederung der Gemeinde ... in die Stadt Werder (Havel) sprechen könnten.
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Rechtsprechung
   OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96   

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https://dejure.org/1996,8967
OVG Brandenburg, 21.03.1996 - 2 B 2/96 (https://dejure.org/1996,8967)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.1996 - 2 B 2/96 (https://dejure.org/1996,8967)
OVG Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 (https://dejure.org/1996,8967)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 816 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VG Bremen, 22.10.2013 - 6 V 853/13

    Bewerbung um ein Beamtenverhältnis auf Zeit, Baudezernent

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Als Teil der Wahl unterliegt auch die Vorauswahl von Bewerbern nur insoweit gerichtlicher Überprüfung, wie dies für die Wahlentscheidung selbst gilt (OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Vielmehr spricht Überwiegendes dafür, dass die Verwaltungsgerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2013 - 6 V 827/13 - juris Rz. 42; OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -- juris; OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 - juris; OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 - juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 - juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

    Als Teil der Wahl unterliegt auch die Vorauswahl von Bewerbern nur insoweit gerichtlicher Überprüfung, wie dies für die Wahlentscheidung selbst gilt (OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 22.01.2008 - 5 ME 491/07

    Bindung des Dienstherrn an das Anforderungsprofil bei der Bewerberauswahl zum

    Eine Begründung könnte über die vielfältigen und möglicherweise widersprüchlichen Motive der Mitglieder des Wahlgremiums keinen Aufschluss geben und wäre deshalb wertlos (so zutreffend: OVG Nordr.-Westf., Beschl. v. 9.11.2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291, zitiert nach juris, Langtext Rn. 8; BVerfG, Beschl. v. 22.10.1968 - 2 BvL 16/67 -, BVerfGE 24, 268 ; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.3.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 ).
  • VG Münster, 03.01.2012 - 4 L 670/11

    Ernennung des vom Rat zum Beigeordneten der Stadt Münster für Bürgerservice,

    vgl. VG Meiningen, Beschluss vom 16. Dezember 2008 1 E 613/08 ME ; OVG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 1996 2 B 2/96 , LKV 1997, 173; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. Juni 1992 5 M 2798/92 , NVwZ 1993, 1124.

    vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2008 5 ME 491/07 ; OVG NRW, Beschluss vom 9. November 2001 1 B 1146/01 , NVwZ-RR 2002, 291; OVG Frankfurt, Beschluss vom 21. März 1996 2 B 2/96 , a. a. O.

  • OVG Thüringen, 30.03.2007 - 2 EO 729/06

    Recht des öffentlichen Dienstes ; Konkurrentenstreitverfahren um Stelle eines

    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW , Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).
  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung geht deswegen überwiegend davon aus, dass die Gerichte jedenfalls nicht gehindert sind, die Erfüllung des sich aus Art. 33 Abs. 2 GG ergebenden Bewerbungsverfahrensanspruchs daraufhin zu überprüfen, ob das Wahlgremium von einem zutreffenden Sachverhalt ausgegangen ist, die Bewerber die gesetzlichen Wahlvoraussetzungen erfüllen, die gesetzlichen Bindungen beachtet worden sind und ob konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass unsachgemäße oder willkürliche Erwägungen angestellt worden sind (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.01.2008 - 5 ME 491/07 -, juris; in der Sache ähnlich OVG Thüringen, Beschl. v. 30.03.2007 - 2 EO 729/06 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 18.01.2011 - 1 m 158/10 -, juris; OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, juris).

    Als Teil der Wahl unterliegt die Vorauswahl von Bewerbern allerdings nur insoweit gerichtlicher Überprüfung, wie dies für die Wahlentscheidung selbst gilt (OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.08.2008 - 4 S 26.08

    Vertretungszwang für Beteiligte, die im Rechtsmittelverfahren keine Anträge

    Der Antragsgegner stellt den (zutreffenden) rechtlichen Ansatzpunkt des Verwaltungsgerichts nicht in Frage, dass konkurrierenden Bewerbern um das im Beamtenverhältnis auf Zeit zu verleihende Amt eines Beigeordneten ein Bewerbungsverfahrensanspruch dem Grunde nach zusteht (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 ME 491.07 -, juris Rn. 21; OVG Weimar, Beschluss vom 30. März 2007 - 2 EO 729.06 -, juris Rn. 39; offen gelassen vom OVG Frankfurt/Oder, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2.96 -, LKV 1997, 173; a.A. OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179.98 -, juris Rn. 62 ff.), dass der durch Art. 33 Abs. 2 GG, § 12 Abs. 1 LBG verbürgte Grundsatz der Bestenauslese jedoch im Hinblick auf die Besonderheiten des Amtes eines Beigeordneten im kommunalen politischen Raum eingeschränkt ist; auch die Auswahlentscheidung ist deshalb nur eingeschränkt überprüfbar.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.1998 - 3 M 50/98

    Richterernennung; Richterwahlausschuß; Dienstliche Beurteilung;

    Dies folgt schon daraus, daß es gerade der Sinn einer Wahlentscheidung ist, in diese unterschiedlichste Vorstellungen und Motive - insbesondere über die Bedeutung einzelner Eignungskriterien - eingehen zu lassen (OVG Frankfurt/Oder, Beschluß vom 21.03.1996 -2 B 2/96 -, LKV 1997, 173 f).

    Dies gilt nicht nur für die Wahl von Beamten (vgl. OVG Lüneburg, a.a.O., NVwZ 1993, 1124 f; VG Darmstadt, Entscheidung vom 03.07.1985 - V/2 E 2244/74 -, zit.n. JURIS), sondern auch im Bereich der Richterwahl (vgl. BVerfGE 24, 268, 276; OVG Frankfurt/Oder, Urteil vom 26.10.1995 - 2 A 54/95 -, zit.n. OVG Frankfurt/Oder, a.a.O., LKV 1997, 173 f).

  • VG Dresden, 14.04.2004 - 12 K 2496/01
    Bei der Wahl der Beigeordneten sind aber die Entscheidungsmaßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG und 12 SächsBG nur beschränkt anwendbar, sie treten hinter kommunalpolitischen Erwägungen bis zu einem gewissen Grad zurück (s. Kunze/Bronner/Katz, Rz. 3 ff., insbesondere Rz. 5; Fröhner-Göbel a.a.O.; im Ergebnis auch Gern, Auswahl und Wahl der Beigeordneten, in: VBlBW 1999, 281 / 283; vgl. auch z. B. OVG Brandenburg, Beschl. v. 21.03.1996 - 2 B 2/96 - HessVGH Beschl. v. 10.05.1991 - Az 1 TG 1058/91 - , jeweils zit. n. Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 05.03.2004 - 2 M 248/03

    Ernennung zum Direktor der Landesrundfunkzentrale Mecklenburg-Vorpommern;

    Ob sich der Rechtsschutz damit auf die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit des Wahlverfahrens, worauf auch noch einzugehen sein wird, beschränkt (vgl. zur Richterwahl: OVG Schleswig, Beschluss vom 16.11.1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; vgl. zu kommunalen Wahlbeamten: OVG Frankfurt, Beschluss vom 21.03.1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173), kann aber hier offen bleiben, da sich Fehler in dem oben beschriebenen Sinne bei der Bejahung der Sachkunde des Beigeladenen zu 1. nicht feststellen lassen.
  • VG Gera, 09.11.2021 - 2 E 1262/21

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren gegen die beabsichtigte Ernennung einer

    Regelmäßig wird eine inhaltliche Überprüfbarkeit der Wahlentscheidung auszuschließen sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 21. März 1996 - 2 B 2/96 -, LKV 1997, 173; HessVGH, Beschluss vom 10. Mai 1991 - 1 TG 1058/91 -, HSGZ 1991, 345; NiedersOVG, Beschluss vom 25. Juni 1992 - 5 M 2798/92 -, NVwZ 1993, 1124; OVG NW, Beschluss vom 9. November 2001 - 1 B 1146/01 -, NVwZ-RR 2002, 291; OVG Schl.Holst., Beschluss vom 16. November 1998 - 3 M 50/98 -, NVwZ-RR 1999, 420; OLG Rostock, Urteil vom 8. Juni 2000 - 1 U 179/98, Juris, jeweils m. w. N.; Classen, in: JZ 2002, 1009 ff.; Herrmann, in: LKV 2006, 535 ff.).
  • VG Meiningen, 16.12.2008 - 1 E 613/08

    Recht der Landesbeamten; Einstweiliger Rechtsschutz gegen die beabsichtigte

  • VG Potsdam, 22.12.2006 - 2 L 745/06

    Eilverfahren wegen der Besetzung einer Direktorenstelle am Landesrechnungshof:

  • VG Potsdam, 12.08.2016 - 1 L 595/16
  • VG Frankfurt/Oder, 12.01.2021 - 2 L 630/20
  • VG Bremen, 25.09.2012 - 6 V 900/12

    Stellenbesetzung hauptamtlicher Stadtrat als Dezernent für die Bereiche Schule

  • VG Halle, 29.12.2010 - 5 B 176/10

    Ernennung des Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes

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