Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 25.10.1995

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   BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95   

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BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95 (https://dejure.org/1996,230)
BSG, Entscheidung vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 (https://dejure.org/1996,230)
BSG, Entscheidung vom 19. November 1996 - 1 RK 18/95 (https://dejure.org/1996,230)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zuzahlungspflicht - Befreiung - Verwaltungsakt - Berufung - Zulassung - Umdeutung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung der Berufung außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 478 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 832
  • NZS 1997, 388
 
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Wird zitiert von ... (288)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Außerhalb des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens ist das Berufungsgericht nicht befugt über die Zulassung der Berufung zu befinden (Anschluß an BVerwG vom 28.2.1985 - 2 C 14/84 = BVerwGE 71, 73); die Umdeutung der Berufung eines rechtskundig vertretenen Beteiligten in eine Nichtzulassungsbeschwerde ist unzulässig (Anschluß an BVerwG vom 13.6.1994 - 9 B 374/94 = Buchholz 310 § 125 VwGO Nr. 11).

    Die bei zulässiger Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (BSGE 5, 92, 95; BVerwGE 71, 73, 76; siehe auch die Nachweise bei Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl, § 144 RdNr 40).

    In diesem Sinne hat bereits das BVerwG zu der dem § 158 Satz 1 SGG entsprechenden Vorschrift des § 125 Abs. 2 Satz 2 VwGO entschieden (BVerwGE 71, 73; BVerwG, Buchholz 312, EntlG Nr. 53).

    Dieses Ergebnis entspricht wiederum der schon erwähnten Entscheidung des BVerwG, das nicht erwogen hat, den Mangel der Zulassung mit Hilfe einer Zurückverweisung beheben zu lassen (BVerwGE 71, 73).

  • BGH, 13.05.1986 - VI ZR 96/85

    Irrtümliche Annahme einer zulassungsfreien Revision durch das Berufungsgericht

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Gründe der Prozeßökonomie vermögen ein anderes Ergebnis nicht zu rechtfertigen (aM LSG Berlin, Breith 1995, 528 unter Berufung auf BGHZ 98, 41 = NJW 1986, 3143).

    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).

  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung -

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Dabei hat es sich auf die eigene ständige Rechtsprechung und auf die des Bundesfinanzhofs (BFH) gestützt, wonach ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf nicht in einen anderen umgedeutet werden könne, insbesondere eine Revision nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde (BFHE 88, 73; 146, 395; BFH vom 3. Juni 1993 - VII R 24/93; BVerwG, Buchholz 448.0, § 34 WPflG Nr. 35 mwN).
  • BFH, 27.01.1967 - VI R 216/66

    Versicherungsbeiträge als Sonderausgaben - Umdeutung einer Revision in eine

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Dabei hat es sich auf die eigene ständige Rechtsprechung und auf die des Bundesfinanzhofs (BFH) gestützt, wonach ein eindeutig eingelegter Rechtsbehelf nicht in einen anderen umgedeutet werden könne, insbesondere eine Revision nicht in eine Nichtzulassungsbeschwerde (BFHE 88, 73; 146, 395; BFH vom 3. Juni 1993 - VII R 24/93; BVerwG, Buchholz 448.0, § 34 WPflG Nr. 35 mwN).
  • BGH, 24.01.1984 - IX ZR 86/82

    Zulässigkeit der Revision in nicht als solche erkannter Güterrechtssache

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Wenn die einschlägige Prozeßordnung eine Überprüfung der Zulassungswürdigkeit in allen Fällen anordnet, darf die Überprüfung nicht daran scheitern, daß das Vordergericht den Streitgegenstand als zulassungsfrei, das Rechtsmittelgericht aber als zulassungspflichtig einordnet (BVerfGE 66, 331, 336; BGHZ 90, 1; 98, 41).
  • BVerwG, 25.06.1985 - 8 C 116.84

    Belehrung - Rechtsmittel - Fehlerhaftigkeit - Wehrpflicht - Verwendungsausschluss

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Ob der zutreffende Rechtsbehelf der Nichtzulassungsbeschwerde bei dieser Konstellation innerhalb der Jahresfrist einzulegen ist oder ob auch danach noch ein Recht auf Wiedereinsetzung besteht (dafür BVerwGE 71, 359, 361; aM Zeihe, NVwZ 1995, 560; bei Hinweis auf § 96 SGG statt Widerspruch vgl BSG, Breith 1967, 1, 2), bedarf im jetzigen Verfahren keiner Entscheidung.
  • BSG, 23.06.1994 - 4 RK 3/93

    Widerspruch - Belastender Verwaltungsakt - Klagefrist - Ablauf - Vorverfahren

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Die Beklagte als Sozialversicherungsträger muß sich insoweit behandeln lassen wie ein rechtskundig vertretener Beteiligter (vgl BSG SozR 3-1500 § 87 Nr. 1 S 3 mwN).
  • LSG Berlin, 10.01.1995 - L 9 KR 78/94

    Irrtum; Berufung; Gegenstandswert; Nichtzulassungsbeschwerde;

    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Gründe der Prozeßökonomie vermögen ein anderes Ergebnis nicht zu rechtfertigen (aM LSG Berlin, Breith 1995, 528 unter Berufung auf BGHZ 98, 41 = NJW 1986, 3143).
  • BAG, 04.07.1985 - 5 AZR 318/85
    Auszug aus BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95
    Das BSG und das Bundesarbeitsgericht (BAG) haben im gleichen Sinne entschieden (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 2, Nr. 6; BAG vom 4. Juli 1985 - 5 AZR 318/85).
  • BFH, 03.06.1993 - VII R 24/93
  • BSG, 18.12.1985 - 9a RVs 8/85

    Bindung des Berufungsgerichts an die Nichtzulassung der Berufung - Grenzen

  • BSG, 31.03.1993 - 13 BJ 215/92

    Rentenzahlung - Berufung - Nachzahlung

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

  • BSG, 11.01.1989 - 7 RAr 88/87

    Inhalt der Arbeitsbescheinigung nach § 133 AFG , Schadensersatz nach § 145 AFG

  • BSG, 14.09.1990 - 7 RAr 128/89

    Berufungsausschluß bei Teilaufhebung einer Arbeitslosengeld-Bewilligung,

  • BSG, 29.06.1993 - 12 RK 48/91

    Jahresarbeitsentgeltgrenze - Familienversicherung

  • BSG, 31.07.1990 - 11 BAr 21/90

    Meldung einer Ausfallzeit wegen Arbeitslosigkeit als einmalige Leistung iS des §

  • BSG, 13.05.1992 - 1 RK 19/91

    Ausschluß der Berufung nach § 144 SGG bei Übernahme von Restkosten für

  • BSG, 28.03.1957 - 7 RAr 103/55
  • BVerwG, 13.06.1994 - 9 B 374.94

    Umdeutung einer Berufung in einen Antrag auf Zulassung der Berufung

  • BSG, 20.06.1985 - 11b/7 RAr 99/83

    Verfassungsmäßigkeit des Förderungsausschlusses bei Wiederholung einer

  • BSG, 10.10.2017 - B 12 KR 3/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Statthaftigkeit der Berufung - betragsmäßige

    Dieser Verfahrensfehler ist auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu beachten (BSG Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2; BSG Urteil vom 20.5.2003 - B 1 KR 25/01 R - SozR 4-1500 § 158 Nr. 1 RdNr 6) .

    Für eine Zulassung des Rechtsmittels fehlt dem LSG im Berufungsverfahren die Entscheidungsmacht (BSG Urteil vom 19.11.1996 - 1 RK 18/95 - SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 5; BSG Urteil vom 8.11.2001 - B 11 AL 19/01 R - Juris RdNr 19) .

  • BSG, 04.07.2018 - B 3 KR 14/17 R

    Zulässigkeit der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Dieser Mangel der Zulassung einer zulassungsbedürftigen Berufung ist auch noch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen (stRspr, vgl BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 mwN; BSG SozR 3-1500 § 144 Nr. 18 S 48; Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, 4. Aufl, Stand Juni 2015, § 144 SGG RdNr 15 mwN).

    Die bei zulässiger Berufung übliche Rechtsmittelbelehrung genügt nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (so BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 5 mwN) .

    Ein Berufungsgericht wäre im Übrigen außerhalb eines Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens auch nicht befugt gewesen, über die Zulassung der Berufung im Urteil zu entscheiden oder die Berufung - zumal eines rechtskundigen Leistungsträgers - in eine Nichtzulassungsbeschwerde umzudeuten (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 Leitsatz 2 und S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 Leitsatz und S 13 f ; BSG Urteil vom 22.1.1998 - B 14/10 KG 17/96 R) .

    Wird trotz nicht statthafter Berufung - wie hier - vom SG über eine Berufung belehrt, liegt darin zwar eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, jedoch ohne dass die Möglichkeit einer Umdeutung in eine Nichtzulassungsbeschwerde besteht; es ergibt sich vielmehr die Folge, dass das falsche Rechtsmittel (hier Berufung) - hier vom Senat - als unzulässig zu verwerfen ist (so bereits BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 2 ff) .

    Die Berufung ist aber erst zulässig, wenn der unterlegene Beteiligte form- und fristgerecht Beschwerde eingelegt und das SG (im Wege der Abhilfe) oder das LSG die Zulassung beschlossen hat (so zum Ganzen erneut bereits BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 6) .

  • BSG, 06.10.2011 - B 9 SB 45/11 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel -

    Diese genügt jedoch nicht den Anforderungen an eine positive Entscheidung über die Zulassung der Berufung (vgl etwa BSGE 5, 92, 95; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 5; BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 3 S 13).
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 25.10.1995 - 7 B 90.3798   

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VGH Bayern, Entscheidung vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 (https://dejure.org/1995,10648)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1996, 1120
  • NVwZ 1997, 832 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96

    St. Salvator Kirche

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der G ..., vertreten durch den Kirchenvorstand, Kirchenpräsident K ..., Kirchenvizepräsidentin A. und Kirchensekretär Dr. T., - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Georg Buchner-Baucevich, Schillerstraße 14, München - gegen a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterin Präsidentin Limbach, und der Richter Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer, Broß am 13. Oktober 1998 beschlossen:.
  • VG Freiburg, 30.07.2020 - 9 K 4519/19

    Gebrauchsüberlassung einer im Staatseigentum stehenden, von katholischer

    Der Zweck der Gebrauchsüberlassung ist damit öffentlich-rechtlicher Natur (so ausdrücklich zu einem ähnlichen Fall, in dem es um den Widerruf einer Gebrauchsüberlassung eines im Eigentum des Landes stehenden Kirchengebäudes an eine Kirchengemeinde ging BVerwG, Urteil vom 15.11.1990 - 7 C 9/89 -, Rn. 18, 19, juris und auch BayVGH, Urteil vom 25.10.1995 - 7 B 90.3798 -, juris = NVwZ 1996, 1120, Teil I. 2.a)-c) und II.1., der ein solches Gebrauchsüberlassungsverhältnis zwischen Staat und Kirche - ungeachtet der vom Landbauamt München angewendeten Regeln des BGB und ungeachtet der in der staatskirchenrechtlichen Diskussion des Königreichs Bayern beim Auseinanderfallen von Besitz und Eigentum an einer "res sacra" verwendeten zivilrechtlichen Konstruktionen - als ein "öffentlich-rechtliches Subventionsverhältnis" in Form der Realförderung durch kostenlose Gebrauchsüberlassung einer Immobilie einstufte; siehe auch die Einstufung der in einer "Ausscheidungs- und Abfindungsurkunde" im Jahr 1890 getroffenen Regelung zwischen einer politischen und einer kirchlichen Gemeinde über die Beteiligung der politischen Gemeinde an den Kosten für die Instandhaltung eines Kirchturms als "öffentlich-rechtlicher" Vertrag: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.2013 - 1 S 2388/12 -, und nachgehend auch BVerwG, Beschluss vom 17.06.2014 -, 6 B 7/14 -, sowie StGH Baden-Württemberg, Urteil vom 02.02.2015 - 1 VB 48/14 -, jeweils juris).

    Deshalb hängt auch ein Herausgabeverlangen des Staates bezüglich eines der Kirche aufgrund einer hoheitlichen Gestattung zur Nutzung überlassenen, von ihr nach innerkirchlichem Ritus dem Gottesdienst und Sakralhandlungen gewidmeten und geweihten, im Landeseigentum stehenden säkularisierten Kirchengebäudes nach einem Widerruf dieser Gestattung nicht von einer vorherigen sogenannten "Execration" ab (so ausdrücklich BayVGH, Urteil vom 25.10.1995 - 7 B 90.3798 -, Leitsatz Nr. 6 und BVerfG, Beschluss vom 13.10.1998 - 2 BvR 1275/96 -, Orientierungssatz Nr. 4, jeweils juris).

  • BVerfG, 05.02.1998 - 2 BvR 1275/96
    - gegen a) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25. Oktober 1995 - 7 B 90.3798 -, b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 1990 - BVerwG 7 C 9.89 - hier: Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die.
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