Weitere Entscheidungen unten: BVerfG, 25.07.1996 | BVerfG, 01.08.1996

Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,35
BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15.10.1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44/92, 1 BvL 48/92 (https://dejure.org/1996,35)
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Mietpreisbindung

Rückwirkung

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Mietpreisbindung

  • Bundesverfassungsgericht

    Die in Art. 4 Abs. 2 des Wohnungsbindungsänderungsgesetzes angeordnete Rückwirkung verstößt bei verfassungskonformer Auslegung nicht gegen Art. 14 Abs. 1 GG

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungsbindungsänderungsgesetz; Nachwirkungsfrist; Verlängerung nicht verfassungswidrig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des Art. 4 Abs. 2 WoBindÄndG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer Vorschrift des Wohnungsbindungsänderungsgesetzes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wohnungsrecht - Bindungsfrist - Verlängerung

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 95, 64
  • NJW 1997, 722
  • NVwZ 1997, 479 (Ls.)
  • ZMR 1997, 117
  • WM 1997, 263
  • DVBl 1997, 420
 
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Wird zitiert von ... (785)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Zum verfassungsrechtlich geschützten Eigentum gehören jedenfalls alle vermögenswerten Rechtspositionen, die das bürgerliche Recht einem privaten Rechtsträger als Eigentum zuordnet (vgl. BVerfGE 70, 191 ).

    Veränderungen der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse können vielmehr zu einer Verschiebung der Maßstäbe führen (vgl. BVerfGE 70, 191 ).

  • BVerfG, 04.12.1985 - 1 BvL 23/84

    Mieterhöhung - Kappungsgrenze - Eigentumsgarantie - Vergleichsmiete - 30 %ige

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Das gilt nicht nur für das soziale Mietrecht (vgl. BVerfGE 38, 348 ; 71, 230 ), sondern in gleichem Maße für die staatliche Wohnungsförderung.

    Auf einem Rechtsgebiet mit derart bewegter Entwicklung kann der Einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage rechnen (vgl. BVerfGE 71, 230 ; 76, 220 ).

  • BVerfG, 25.05.1993 - 1 BvR 1509/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend die gesetzliche Anpassung in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
    Außerhalb des Strafrechts beruht die Beschränkung der Rückwirkung von Gesetzen auf dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 88, 384 ).

    Dasselbe gilt, wenn durch die Rückwirkung nur ein ganz unerheblicher Schaden verursacht würde (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Im Rahmen der verfassungsrechtlichen Eigentumsgarantie ist zudem der rechtsstaatliche Grundsatz des Vertrauensschutzes zu berücksichtigen, der in Art. 14 Abs. 1 GG für vermögenswerte Güter eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl. BVerfGE 36, 281 ; 72, 9 ; 75, 78 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 117, 272 ; 122, 374 ).
  • BVerfG, 31.10.2023 - 2 BvR 900/22

    Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Freigesprochenen - Gesetzliche

    b) Eine Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte" Rückwirkung) ist grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 131, 20 ; 141, 56 ; 156, 354 m.w.N.).

    Eine Ausnahme vom Grundsatz der Unzulässigkeit echter Rückwirkungen ist anerkanntermaßen gegeben, wenn die Betroffenen schon im Zeitpunkt, auf den die Rückwirkung bezogen wird, nicht auf den Fortbestand einer gesetzlichen Regelung vertrauen durften, sondern mit deren Änderung rechnen mussten (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 30, 367 ; 88, 384 ; 95, 64 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 m.w.N.).

    Der Vertrauensschutz muss ferner zurücktreten, wenn überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, eine rückwirkende Beseitigung erfordern (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 88, 384 ; 101, 239 ; 122, 374 ; 135, 1 ; 156, 354 ), wenn der Bürger sich nicht auf den durch eine ungültige Norm erzeugten Rechtsschein verlassen durfte (vgl. BVerfGE 13, 261 ; 18, 429 ; 50, 177 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ) oder wenn durch die sachlich begründete rückwirkende Gesetzesänderung kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht wird (sogenannter Bagatellvorbehalt; vgl. BVerfGE 30, 367 ; 72, 200 ; 95, 64 ; 101, 239 ; 135, 1 ; 156, 354 ).

  • SG Gotha, 26.05.2015 - S 15 AS 5157/14

    Vorlagebeschluss zum BVerfG - Minderung des Arbeitslosengeld II -

    Lassen Wortlaut, Entstehungsgeschichte, Gesamtzusammenhang und Sinn und Zweck einer gesetzlichen Regelung mehrere Deutungen zu, von denen jedenfalls eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, muss eine Auslegung vorgenommen werden, die mit dem Grundgesetz in Einklang steht (vgl. BVerfGE 69, 1 (55); 95, 64 (93)).

    Die verfassungskonforme Auslegung darf nicht zu einer verdeckten Normreformation führen (vgl. BVerfGE 67, 299 (329); 95, 64 (93); 99, 341 (358); 118, 212 (234); BVerfGE 63, 131 (147 f.); Korioth - Schlaich/Korioth, Das Bundesverfassungsgericht, 9. Auflage 2012, 5.

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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,94
BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Juli 1996 - 1 BvR 638/96 (https://dejure.org/1996,94)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Ablehnung der Zulassung zur ersten Staatsprüfung in einem pädagogischen Studiengang

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1694 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 479
  • DVBl 1996, 1367
  • DVBl 1997, 1367
 
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Wird zitiert von ... (486)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Dadurch wird dem Bewerber verwehrt, die berufliche Ausbildung fortzusetzen, abzuschließen und den gewählten Beruf zu ergreifen (vgl. BVerfGE 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 26.02.1985 - 2 BvR 1145/83

    Verfassungswirdige Verschleppung der Entscheidung über Urlaubsanträge von

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Insofern gehen von der angegriffenen Entscheidung noch grundrechtsrelevante Beeinträchtigungen aus, die ein schutzwürdiges Interesse an der Feststellung ihrer Verfassungsmäßigkeit begründen (vgl. BVerfGE 33, 247 [257]; 69, 161 [168]; 81, 138 [140]; 91, 125 [133]).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Je schwerer die sich daraus ergebenden Belastungen wiegen, je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, daß sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, um so weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 [402]; 65, 1 [70]; 67, 43 [58]; 69, 315 [363]; 79, 69 [74]).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus BVerfG, 25.07.1996 - 1 BvR 638/96
    Die Vereinbarkeit von subjektiven Berufszugangsbeschränkungen mit Art. 12 Abs. 1 GG setzt voraus, daß die Beschränkung dem Schutz eines besonders gewichtigen Gemeinwohlbelangs zu dienen bestimmt ist und zur Erreichung des verfolgten Zwecks nicht außer Verhältnis steht, d. h. geeignet, erforderlich und für die Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 7, 377 [406 f.]; 80, 1 [24]; 84, 34 [45]; 84, 59 [72]).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BVerwG, 15.12.1993 - 6 C 20.92

    Arztrecht - Vorprüfung - Ausschluß - Unwürdigkeit - Unzulässigkeit - Famulus -

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

  • SG Karlsruhe, 24.03.2021 - S 12 AS 711/21

    (Nur) Einmalzahlung von 150,- EUR an Grundsicherungsempfänger ist evident

    Die Erfolgsaussicht des Hauptsacherechtsbehelfs (Anordnungsanspruch) und die Eilbedürftigkeit der angestrebten einstweiligen Regelung (Anordnungsgrund) sind glaubhaft zu machen (§ 86b Abs. 2 Satz 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung [ZPO]); dabei sind die insoweit zu stellenden Anforderungen umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen - insbesondere mit Blick auf ihre Grundrechtsrelevanz - wiegen (vgl. Bundesverfassungsgericht [BVerfG], 25.07.1996, 1 BvR 638/96; BVerfG, 22.11.2002, 1 BvR 1586/02; BVerfG, 12.05.2005, 1 BvR 569/05).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Außerdem müssen die Gerichte Fragen des Grundrechtsschutzes einbeziehen (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1997, S. 479 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Sie können dann ihre Entscheidung auf der Grundlage einer Folgenabwägung ohne Berücksichtigung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache treffen (vgl. zum Ganzen BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25.07.1996 - 1 BvR 638/96 -, NVwZ 1997, 479, 480, m.w.N.; 1. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16 -, juris, bezogen auf asylrechtliche Eilverfahren).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,239
BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 (https://dejure.org/1996,239)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96 (https://dejure.org/1996,239)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 1996 - 2 BvR 1119/96 (https://dejure.org/1996,239)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Duldung eines Ausländers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 479
  • FamRZ 1996, 1266
 
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Wird zitiert von ... (107)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
    Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die familiären Bindungen des Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 [49 ff.]; 80, 81 [93]).

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird oder ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 - BayVBl 1996, S. 144 ).

  • BVerfG, 10.08.1989 - 2 BvR 67/85

    Schutzbereich des Art. 6 GG für den nichtsorgeberechtigten Vater - Versagung der

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
    Im weiteren Verfahren wird daher zu prüfen sein, ob hier faktische Beziehungen von außergewöhnlichem Gewicht bestehen, die einen über die Aufrechterhaltung einer Begegnungsgemeinschaft hinausgehenden familienrechtlichen Schutz angezeigt erscheinen lassen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 1989 - 2 BvR 67/85 - DVBl 1989, S. 1246 f.).
  • BVerfG, 25.10.1995 - 2 BvR 901/95

    Verfassungswidrigkeit der Verneinung des Bestehens einer familiären

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsgemeinschaft als Hausgemeinschaft gelebt wird oder ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe von anderen Personen erbracht werden kann (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1995 - 2 BvR 901/95 - BayVBl 1996, S. 144 ).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96
    Die in Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach der der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde, bei der Entscheidung über die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung die familiären Bindungen des Aufenthalt begehrenden Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, bei ihrer Ermessensausübung pflichtgemäß, d. h. entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen, in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfGE 76, 1 [49 ff.]; 80, 81 [93]).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 1830/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung einer

    Es kommt in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, juris).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Es kommt in diesem Zusammenhang auch nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 [95]; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, 1266; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, Juris).
  • BVerfG, 09.01.2009 - 2 BvR 1064/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Bei der Bewertung der familiären Beziehungen kommt es in diesem Zusammenhang nicht darauf an, ob eine Hausgemeinschaft vorliegt und ob die von einem Familienmitglied tatsächlich erbrachte Lebenshilfe auch von anderen Personen erbracht werden könnte (vgl. BVerfGE 80, 81 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 1. August 1996 - 2 BvR 1119/96 -, FamRZ 1996, S. 1266; Beschluss der 1. Kammerdes Zweiten Senats vom 20. März 1997 - 2 BvR 260/97 -, [...]).
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