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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97   

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BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97 (https://dejure.org/1997,1662)
BVerwG, Entscheidung vom 27.08.1997 - 1 B 145.97 (https://dejure.org/1997,1662)
BVerwG, Entscheidung vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 (https://dejure.org/1997,1662)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Irreführende Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Berufungsfrist - Überleitungsvorschriften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Beginn der Rechtsmittelfrist bei unzutreffender Rechtsmittelbelehrung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1330 (Ls.)
  • NVwZ 1997, 1211
  • DVBl 1998, 233
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 49.81

    Rechtsbehelfsbelehrung - Begründung des Widerspruchs - Bestimmter Antrag -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    Unter solchen Umständen wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Rechtsmittelfrist nicht gemäß § 58 Abs. 1 VwGO wirksam in Lauf gesetzt (vgl. z.B. Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 42 S. 3), so daß die Berufung der Prozeßbevollmächtigten des Klägers rechtzeitig, nämlich innerhalb der Jahresfrist des § 58 Abs. 2 Satz 1 VwGO, eingelegt worden ist.

    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).

  • BVerwG, 31.03.1995 - 4 A 1.93

    Planfeststellung - Rechtsmittelbelehrung - Vertretungszwang - Anwaltszwang -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    Die aufgeworfene Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 VwGO auch über einen gesetzlichen Vertretungszwang belehren muß, um die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt verneint (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 (232) [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126 (127 f.) [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]).

    Im Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - (a.a.O. S. 128) heißt es, der Hinweis in einer Rechtsbehelfsbelehrung, eine Klage könne vor dem Bundesverwaltungsgericht auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten eingelegt werden, widerspreche dem nach § 67 Abs. 1 Satz 1 VwGO a.F. bestehenden Vertretungszwang.

  • BVerwG, 15.04.1977 - IV C 3.74

    Schutz der Verkehrsteilnehmer vor Wildwechsel

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    Die aufgeworfene Frage, ob eine Rechtsmittelbelehrung gemäß § 58 Abs. 1 VwGO auch über einen gesetzlichen Vertretungszwang belehren muß, um die Rechtsmittelfrist in Lauf zu setzen, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt verneint (Urteil vom 15. April 1977 - BVerwG 4 C 3.74 - BVerwGE 52, 226 (232) [BVerwG 15.04.1977 - IV C 3/74] m.w.N.; vgl. auch Urteil vom 31. März 1995 - BVerwG 4 A 1.93 - BVerwGE 98, 126 (127 f.) [BVerwG 31.03.1995 - 4 A 1/93]).
  • BSG, 02.03.1995 - 7 BAr 196/94

    Sozialgerichtsverfahren - Beschwerdebegründung - Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    Das ist der Fall, wenn sie den Adressaten davon abhalten kann, das Rechtsmittel überhaupt, rechtzeitig oder formgerecht einzulegen (Urteil vom 27. Mai 1981 - BVerwG 8 C 49.81 - a.a.O.; BSG, Beschluß vom 2. März 1995 - 7 BAr 196/94 - SozR 3 - 1500 § 66 SGG Nr. 3 S. 12).
  • BVerwG, 06.03.1978 - 8 B 60.77

    Rechtsmittelbelehrung - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokoll des Urkundsbeamten

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    So hat das Bundesverwaltungsgericht im Beschluß vom 6. März 1978 - BVerwG 8 B 60.77 - (Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 35) ausgeführt, es sei nicht auszuschließen, daß einer Rechtsmittelbelehrung mit dem unrichtigen Zusatz, das Rechtsmittel könne auch zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle eingelegt werden, entnommen wird, das Rechtsmittel dürfe ohne anwaltliche Vertretung zur Niederschrift eingelegt werden; eine derartige Belehrung setze deswegen die Rechtsmittelfrist nicht in Lauf.
  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anlaufen der Widerspruchsfrist - Rechtsbehelfsbelehrung - Form des Widerspruchs -

    Auszug aus BVerwG, 27.08.1997 - 1 B 145.97
    Eine Auseinandersetzung mit den Gründen dieser Rechtsprechung, nach der § 58 Abs. 1 VwGO eine Belehrung über Formerfordernisse eines Rechtsbehelfs nicht verlangt (vgl. auch Urteil vom 27. Februar 1976 - BVerwG 4 C 74.74 - BVerwGE 50, 248 (250 ff.) [BVerwG 27.02.1976 - IV C 74/74]), enthält die Beschwerdebegründung nicht.
  • BVerwG, 31.08.2015 - 2 B 61.14

    Beamtenrechtliche Disziplinarklage; Einlegung der Berufung;

    Die Rechtsmittelbelehrung eines verwaltungsgerichtlichen Urteils ist nicht deshalb fehlerhaft i.S.v. § 58 Abs. 2 VwGO, weil sie im Hinblick auf den Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht nicht ausdrücklich die zur Vertretung befugten Personen benennt, sondern insoweit allein auf die gesetzliche Regelung in § 67 Abs. 2 Satz 1 und Satz 2 Nr. 3 bis 7 VwGO verweist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67 S. 5 f.).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass eine Rechtsmittelbelehrung nicht über den gesetzlichen Vertretungszwang belehren muss (BVerwG, Beschlüsse vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67 S. 5, vom 24. Oktober 2012 - 1 B 23.12 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 90 Rn. 5 und vom 7. November 2014 - 2 B 45.14 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 91 Rn. 10 jeweils m.w.N.).

  • BVerwG, 06.04.2016 - 4 CN 3.15

    Normenkontrolle; städtebauliche Satzung; Bebauungsplan; nachträgliche

    Gründe, die eine erneute Befassung des Bundesverwaltungsgerichts mit den aufgeworfenen Fragen erforderlich machen könnten (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67), namentlich neue Gesichtspunkte, die in der Entscheidung des 7. Senats nicht angesprochen sind, legt die Beschwerde nicht dar.
  • BVerwG, 22.06.2015 - 4 B 61.14

    Flughafen München: Klagen des Bundes Naturschutz in Bayern und mehrerer

    Eine Rechtsfrage, die bereits höchstrichterlich geklärt ist, kann erneut klärungsbedürftig werden, wenn die Beschwerde neue Gesichtspunkte vorbringt, die geeignet sein könnten, die bisherige Rechtsprechung in Frage zu stellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. August 1997 - 1 B 145.97 - Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 67 S. 5).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95   

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https://dejure.org/1996,6035
BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1996 - 8 C 41.95 (https://dejure.org/1996,6035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige Herstellung einer Straße - Prüfung des Vorliegens der Sachurteilsvoraussetzungen für die angefochtene Entscheidung von Amts wegen - Vorliegen eines rechtswirksamen Widerrufs der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2897
  • NVwZ 1997, 1211 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.12.1987 - IVb ZB 125/87

    Anfechtbarkeit einer Berufungsrücknahme - Zurechenbarkeit eines anwaltlichen

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Dazu gehört auch die Zurücknahme einer zuvor eingelegten Berufung (BGH, Beschluß vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - FamRZ 1988, 496 m.w.N.).

    Überdies wird ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (BGH, u.a. Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - a.a.O., und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).

  • BGH, 16.05.1991 - III ZB 1/91

    Keine Wiedereinsetzung bei irrtümlicher Rücknahme fristgerechter Berufung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Überdies wird ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (BGH, u.a. Beschlüsse vom 2. Dezember 1987 - IV b ZB 125/87 - a.a.O., und vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - NJW 1991, 2839).

    Daß er dieses Rechtsmittel nach Ablauf der Berufungsfrist durch Zurücknahme verloren hat, rechtfertigt keine Wiedereinsetzung mit dem Ziel, das Rechtsmittel erneut einzulegen (vgl. BGH, Beschluß vom 16. Mai 1991 - III ZB 1/91 - a.a.O.).

  • BVerwG, 21.03.1979 - 6 C 10.78

    Rücknahme eines Widerspruchs - Anfechtbarkeit einer Widerspruchsrücknahme bei

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Die Zurücknahme einer wirksam eingelegten Berufung ist grundsätzlich weder anfechtbar noch widerruflich (im Anschluß u.a. an Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78]).

    Eine Anfechtung scheidet aus, weil die Grundsätze des materiellen Rechts über die Anfechtung wegen Irrtums oder anderer Willensmängel auf die Prozeßhandlungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren nicht anwendbar sind (vgl. u.a. Urteil vom 21. März 1979 - BVerwG 6 C 10.78 - BVerwGE 57, 342 [BVerwG 21.03.1979 - 6 C 10/78] m.w.N.).

  • BVerwG, 30.04.1980 - 7 C 91.79

    Verwaltungsgerichtliches Zwischenurteil - Bindungswirkung - Beschwer des Klägers

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Die Beantwortung der Frage, ob das Urteil vom 14. März 1995 eine im Revisionsverfahren beachtliche Bindungswirkung auslöst, richtet sich danach, ob es sich bei diesem Urteil um ein Zwischenurteil nach § 109 VwGO oder nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 303 ZPO handelt; ein Zwischenurteil nach § 109 VwGO ist nämlich gemäß § 132 Abs. 1 VwGO selbständig mit der Revision angreifbar und bindet, solange es nicht angefochten ist, gemäß § 173 VwGO in Verbindung mit § 548 ZPO auch das Revisionsgericht (vgl. Urteil vom 30. April 1980 - BVerwG 7 C 91.79 - BVerwGE 60, 123 [BVerwG 30.04.1980 - 7 C 91/79]), während ein Zwischenurteil nach § 173 VwGO in Verbindung mit § 303 ZPO grundsätzlich nicht selbständig anfechtbar ist und Bindungswirkung nur innerhalb der jeweiligen Instanz entfaltet (vgl. § 318 ZPO).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 14.84

    Berufungsgericht - Entscheidung - Annahme - Berufung - Streitgegenstand -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    So ist anerkannt, daß das Vorliegen der Sachurteilsvoraussetzungen für die angefochtene Entscheidung von Amts wegen zu prüfen ist (vgl. u.a. Urteil vom 28. Februar 1985 - BVerwG 2 C 14.84 - BVerwGE 71, 73 [BVerwG 28.02.1985 - 2 C 14/84] m.w.N.).
  • BVerwG, 27.03.1963 - V C 96.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Ferner sind solche Verfahrensmängel von Amts wegen zu beachten, die auf das Verfahren in der Revisionsinstanz derart fortwirken, daß ein auf die Sache eingehendes Revisionsurteil nicht möglich ist (vgl. etwa Urteil vom 27. März 1963 - BVerwG V C 96.62 - BVerwGE 16, 23 [BVerwG 27.03.1963 - V C 96/62]).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 2 B 151.93

    Streit über Wirksamkeit von Erledigungserklärungen - Antrag auf Fortsetzung des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Besteht Streit über die Wirksamkeit der Zurücknahme einer Berufung, ist darüber durch Urteil - gegebenenfalls durch Beschluß nach § 130 a VwGO (Beschluß vom 12. November 1993 - BVerwG 2 B 151.93 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 9 S. 9 ) - zu entscheiden.
  • BVerwG, 24.01.1989 - 8 B 123.88

    Entscheidung durch Urteil - Zwischenstreits über die Wirksamkeit der

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Wird die Wirksamkeit der Zurücknahme bejaht, ergeht dieser Spruch unabhängig davon, ob zuvor bereits ein Beschluß nach § 126 Abs. 2 Satz 2 VwGO erlassen worden ist oder nicht, durch eine Endentscheidung, in der festgestellt wird, daß die Berufung zurückgenommen ist (vgl. u.a. Beschluß vom 24. Januar 1989 - BVerwG 8 B 123.88 - Abdruck S. 3).
  • BVerwG, 26.01.1971 - VII B 82.70

    Anfechtung der Rücknahme einer Klage als Prozesshandlung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Eine Ausnahme kommt zwar in Betracht, wenn ein Wiederaufnahmegrund (§ 153 Abs. 1 VwGO in Verbindung mit §§ 578 ff. ZPO) gegeben ist (vgl. etwa Beschluß vom 26. Januar 1971 - BVerwG VII B 82.70 - Buchholz 310 § 92 VwGO Nr. 3 S. 2 m.w.N.), doch läßt der klägerische Vortrag hierfür keinerlei Anhaltspunkte erkennen.
  • BVerwG, 13.10.1961 - II C 110.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
    Eine dennoch ergehende Entscheidung über die - nicht mehr anhängige - Berufung ist "schlechthin unwirksam" (Beschluß vom 13. Oktober 1961 - BVerwG II C 110.59 - Buchholz 310 § 140 VwGO Nr. 1 S. 1 zum gleichgelagerten Fall der Revisionszurücknahme).
  • OVG Sachsen, 26.03.2009 - 3 B 625/07

    Marktfestsetzung; Rücknahme; Erstattungsanspruch; Mitverschulden; rechtliiches

    Im Übrigen liegt die rechtliche Bedeutung eines Grundurteils gemäß der nach § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden Regelung des § 318 ZPO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, NJW 1997, 2897, 2898) in der Beschränkung seiner Bindungswirkung auf die von ihm bejahte oder verneinte Rechtsfolge (vgl. Klose, MDR 2007, 1351,1354).
  • VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96

    Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme abgelehnt; kein

    Überdies werde ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 und 8 C 41.95 -).
  • OVG Sachsen, 27.03.2009 - 3 B 625/07

    Erstattungsanspruchs nach § 48 Abs. 3 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)

    Im Übrigen liegt die rechtliche Bedeutung eines Grundurteils gemäß der nach § 173 VwGO entsprechend anzuwendenden Regelung des § 318 ZPO (vgl. BVerwG, Urt. v. 6.12.1996, NJW 1997, 2897, 2898 [BVerwG 06.12.1996 - 8 C 41.95] ) in der Beschränkung seiner Bindungswirkung auf die von ihm bejahte oder verneinte Rechtsfolge (vgl. Klose, MDR 2007, 1351,1354).
  • VG Hamburg, 20.10.2016 - 19 ZE 460/16

    Zur Berechnung der Studienplatzkapazität.

    Die Rücknahme eines Antrags kann jedoch ausnahmsweise widerrufen werden, wenn sie für das Gericht und für den Prozessgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.6.2005, 9 C 8/04, juris Rn. 15; Urt. v. 6.12.1996, 8 C 41/95, NJW 1997, 2897, 2898; siehe auch Beschl. der Kammer v. 7.11.2013, 19 ZE 2184/13).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2009 - L 8 AL 1347/06
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 06.12.1996 (NJW 1997,S. 2897) ausgeführt, ein Widerruf der Rücknahmeerklärung eines Rechtsmittels werde ausnahmsweise auch dann als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei, wie dies auch vom BGH in seinem Urteil vom 11.07.1991 (NJW 1991,S. 2839) ausgeführt worden sei.
  • VG Wiesbaden, 21.03.2002 - 4 E 777/01

    Bedeutung offenbarer Unrichtigkeiten in klagebestimmendem Schriftsatz eines

    Das erkennende Gericht ist an dieses Zwischenurteil im weiteren Verlauf des Klageverfahrens gebunden (vgl. § 318 ZPO i.V.m. § 173 Satz 1 VwGO); im Falle eines Berufungsverfahrens gegen das noch ausstehende Endurteil kann dann gegebenenfalls die Rechtmäßigkeit des vorliegenden Zwischenurteilsüberprüft werden (vgl. § 512 ZPO i.V.m.§ 173 Satz 1 VwGO und in diesem Sinne auch BVerwG NJW 1997, 2897 f.).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.05.1997 - 4 B 77.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4683
BVerwG, 02.05.1997 - 4 B 77.97 (https://dejure.org/1997,4683)
BVerwG, Entscheidung vom 02.05.1997 - 4 B 77.97 (https://dejure.org/1997,4683)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Mai 1997 - 4 B 77.97 (https://dejure.org/1997,4683)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Teilungsgenehmigung - Rechtsmittelbeschränkung - Streitigkeit über Errichtung baulicher Anlagen

  • rechtsportal.de

    Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsmittelbeschränkung in Baustreitigkeiten; Bauplanungsrecht - Rechtsmittelbeschränkung bei Streitigkeit über die Genehmigung der Teilung eines Grundstücks zum Zwecke der Bebauung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1997, 1211 (Ls.)
  • DÖV 1997, 784
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.1995 - 3 L 8/95

    Berufung; Zulassung; Grundstücksteilung; Teilungsgenehmigung

    Auszug aus BVerwG, 02.05.1997 - 4 B 77.97
    Das entspricht auch dem Zweck des Gesetzes, Verzögerungen bei Verfahren über Investitionsentscheidungen zu vermeiden (vgl. BTDrucks 12/3944; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluß vom 28. März 1995, NJ 1996, 46).
  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
    Auszug aus BVerwG, 02.05.1997 - 4 B 77.97
    Das entspricht auch dem Zweck des Gesetzes, Verzögerungen bei Verfahren über Investitionsentscheidungen zu vermeiden (vgl. BTDrucks 12/3944; vgl. auch OVG Greifswald, Beschluß vom 28. März 1995, NJ 1996, 46).
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 13.90

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung; Genehmigungsinhaltsbestimmung

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 RdNrn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • OVG Thüringen, 11.12.1997 - 1 KO 674/95

    Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts an das Oberverwaltungsgericht

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  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.558

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 RdNrn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.552

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 RdNrn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • VG Würzburg, 29.07.2013 - W 4 K 12.551

    Nachbarklage; Innenbereich; nähere Umgebung des Vorhabens; Eigenart der Bebauung;

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 RdNrn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • VG Würzburg, 13.05.2014 - W 4 K 13.507

    Baurechtliche Nachbarklage; Spedition; Bebauungsplan unwirksam; Wohnhaus in

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 Rn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • VG Würzburg, 13.05.2014 - W 4 K 13.932

    Baurechtliche Nachbarklage; Spedition; Bebauungsplan unwirksam;

    Ob einer Straße oder Einschnitten durch Flüsse (vgl. BVerwG, B.v. 27.5.1988 - 4 B 71/88 - DÖV 1988, 840 und B.v. 15.5.1997 - 4 B 74/97 - UPR 1997, 463; Hofherr/Roeser in Berliner Kommentar, § 34 Rn. 17 und 7) eine trennende Wirkung zukommt, kann nicht generell beantwortet werden, hängt vielmehr vom Einzelfall ab.
  • VG Stuttgart, 30.04.2003 - 2 K 181/02

    Erhebung einer Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Der unbeplante Innenbereich kann allerdings ausnahmsweise über das "letzte Haus" hinausreichen, wenn ihm das Landschaftsbild eine sich aus der Situation ergebende natürliche Grenze - etwa durch eine Straße, einen Fluss, einen Graben oder Bergrücken - zieht (BVerwG, Beschl. v. 15.05.1997 - 4 B 74.97 -, UPR 1997, 463; Urt. v. 12.12.1990 - 4 C 40.87 -, DVBl 1991, 810).
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