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   BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98   

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https://dejure.org/1998,1074
BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98 (https://dejure.org/1998,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 18.05.1998 - 4 VR 2.98 (https://dejure.org/1998,1074)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 4 VR 2.98 (https://dejure.org/1998,1074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 6 § 123
    Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines Bebauungsplans im Revisionsverfahren gegen ein Normenkontrollurteil

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1065
 
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Wird zitiert von ... (269)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.07.1979 - 4 N 1.79

    Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) für den Erlass einer

    Auszug aus BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98
    Das gilt auch für die Entscheidung des beschließenden Senats vom 3. Juli 1979 - BVerwG 4 N 1.79 - (BVerwGE 58, 179 ; Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 4), auf die sich die Antragsgegnerin und die Anzuhörende berufen.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Mit diesen Voraussetzungen stellt § 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.05.1998 - 4 VR 2/98 - NVwZ 1998, 1065).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Mit diesen Voraussetzungen stellt § 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen, als § 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18.05.1998 - 4 VR 2/98 - NVwZ 1998, 1065).
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Mit diesen Voraussetzungen stellt 47 Abs. 6 VwGO an die Aussetzung des Vollzugs einer untergesetzlichen Norm erheblich strengere Anforderungen als 123 VwGO sie sonst an den Erlass einer einstweiligen Anordnung stellt (BVerwG, Beschl. v. 18. Mai 1998 - 4 VR 2.98 -, juris Rn. 3).
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