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   BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98   

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https://dejure.org/1998,4262
BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98 (https://dejure.org/1998,4262)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1998 - 4 B 2.98 (https://dejure.org/1998,4262)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 4 B 2.98 (https://dejure.org/1998,4262)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anforderungen an die Darlegung von Zulassungsgründen - Anforderungen an die Auslegung eines Bebauungsplans

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht - Voraussetzungen für einen Verfahrensmangel im Zusammenhang mit § 130a VwGO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1066
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 6.81

    Berufungskläger - Mündliche Verhandlung - Beschluß - Hinweis

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    Schließlich sei das Berufungsgericht von dem Urteil vom 21. August 1981 - BVerwG 4 C 6.81 - (Buchholz 312 EntlG Nr. 21 = NJW 1982, 1011) abgewichen.

    Die Rüge der Abweichung von dem Urteil des erkennenden Senats vom 21. August 1982 - BVerwG 4 C 6.81 - (a.a.O.) greift ebenfalls nicht durch, da das Berufungsgericht zum einen keinen dieser Entscheidung entgegenstehenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat und zum anderen eine etwaige fehlerhafte Anwendung des in der Entscheidung aufgestellten Rechtssatzes hier für das Berufungsurteil nicht kausal war.

  • BVerwG, 31.07.1985 - 9 B 71.85

    Erscheinen eines Sachverständigen im Verhandlungstermin zur Erläuterung eines

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    Es fehlen substantiierte Ausführungen dazu, was die Kläger im Fall einer von ihnen als ordnungsgemäß angesehenen Anhörung noch vorgetragen hätten und inwieweit der weitere Vortrag zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung oder zu einer für sie günstigeren Entscheidung über das Klagebegehren geführt haben könnte (zu diesen Erfordernissen vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165; Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 S. 9 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 14.02.1989 - 1 BA 64/88

    Erteilung einer Nachtragsbaugenehmigung; Errichtung einer Garage; Verletzung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    Insbesondere kann die in der Literatur und Rechtsprechung umstrittene Frage, ob die "andere Festsetzung" im Sinne von § 23 Abs. 5 BauNVO ausdrücklich erfolgen muß, oder ob es ausreicht, daß die Festsetzung dem Bebauungsplan nur mittelbar entnommen werden kann (vgl. z.B. Fickert/Fieseler, BauNVO, 8. Aufl. 1995, § 23 Rn. 22; Bielenberg, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 23 BauNVO Rn. 58; OVG Bremen, Urteil vom 14. Februar 1989 - 1 BA 64/88 - BRS 49 Nr. 136), offenbleiben, weil es hier schon an einer nur mittelbaren Ausschlußfestsetzung fehlt.
  • BVerwG, 22.07.1992 - 6 B 43.92

    Aufklärungspflicht, Anforderungen an die substantiierte Darlegung einer

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    Dazu ist die Beschwerde gem. § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO darlegungspflichtig (vgl. nur Beschluß vom 22. Juli 1992 - BVerwG 6 B 43.92 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 297 = DVBl 1993, 49 f.; stRspr); sie macht indes dazu keine Ausführungen.
  • BVerwG, 02.04.1985 - 3 B 75.82

    Deutsche Volkszugehörigkeit polnischer Juden in der Bukowina - Geschichte der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    Es fehlen substantiierte Ausführungen dazu, was die Kläger im Fall einer von ihnen als ordnungsgemäß angesehenen Anhörung noch vorgetragen hätten und inwieweit der weitere Vortrag zur Anberaumung einer mündlichen Verhandlung oder zu einer für sie günstigeren Entscheidung über das Klagebegehren geführt haben könnte (zu diesen Erfordernissen vgl. z.B. Beschluß vom 2. April 1985 - BVerwG 3 B 75.82 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 165; Beschluß vom 31. Juli 1985 - BVerwG 9 B 71.85 - Buchholz 310 § 98 VwGO Nr. 28 S. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 17.11.1972 - IV C 41.68

    Verstoß gegen den prozessrechtlichen Grundsatz der Unmittelbarkeit der

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 4 B 2.98
    "Erkennendes Gericht" i.S. dieser Vorschrift ist derjenige Spruchkörper, der die mit der Revision anzufechtende Berufungsentscheidung erlassen hat, nicht aber die Richterbank in dem vorangegangenen Prozeßstadium der Beweisaufnahme (vgl. z.B. Urteil vom 17. November 1972 - BVerwG 4 C 41.68 - Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 12 = DVBl 1973, 372).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Dabei handelt es sich - wie ausgeführt - um eine anderweitige Festsetzung (Ausschlussfestsetzung) im Sinne von § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.02.1998 - 4 B 2.98 -, NVwZ 1998, 1066).
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Endlich konnte die Gemeinde die Möglichkeit des § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO planerisch ausschließen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - BVerwG 4 B 2.98 - Buchholz 406.12 § 23 BauNVO Nr. 2 = NVwZ 1998, 1066).
  • BGH, 11.12.2019 - AnwZ (Brfg) 50/19

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zudem ist "erkennendes Gericht" im Sinne von § 138 Nr. 1 VwGO allein der Spruchkörper, der die anzufechtende Entscheidung erlassen hat (BVerwG, NVwZ 1998, 1066; Urteil vom 21. September 2000 - 2 C 5/99, juris Rn. 38).
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