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   BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96   

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BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96 (https://dejure.org/1998,440)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.1998 - 11 A 55.96 (https://dejure.org/1998,440)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 (https://dejure.org/1998,440)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Planfeststellung - Eisenbahnausbaustrecke Zapfendorf-Ebensfeld - Planfeststellungsabschnitt Staffelstein - Planrechtfertigung - Abwägungskontrolle - Lärmschutzkonzept - Vereinbarkeit des Immissionsschutzrechts mit Verfassungsrecht - Energieäquivalente Dauerschallpegel ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1; ; AEG § ... 18 Abs. 1; ; AEG § 20 Abs.; ; VwVfG § 74 Abs. 2; ; BImSchG § 41 Abs. 1; ; BImSchG § 43 Abs. 1 Satz 2; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1; ; 16. BImSchV § 3 Satz 2 und Anlage 2; ; 24. BImSchV § 2 Abs. 1 Satz 2

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 2 GG; § 18 AEG; § 20 AEG; § 74 VwVfG; § 41 BImSchG; § 43 BImSchG; § 2 16.BImSchV; § 3 16.BImSchV; § 2 24.BImSchV
    Eisenbahnausbaustrecke Za. - Eb. ; Planfeststellungsabschnitt St. ; Planrechtfertigung; Abwägungskontrolle; Lärmschutzkonzept, Vereinbarkeit des Immissionsschutzrechts mit Verfassungsrecht; energieäquivalente Dauerschallpegel als Grenzwerte, Schienenbonus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht des Schienenverkehrs - Immissionsschutz und Planfeststellung, Verfassungsmäßigkeit des Schienenbonus

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umweltrecht - "Schienenbonus" in 16. BImSchV mit Art. 2 Abs. 2 GG vereinbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 106, 241
  • NVwZ 1998, 1071
  • DVBl 1998, 1181
 
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Wird zitiert von ... (75)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach §

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Der in der Anlage 2 zu § 3 der 16. BimSchV festgelegte Schienenbonus als Ausdruck einer geringeren Störwirkung von Schienenverkehrslärm gegenüber Straßenverkehrslärm hält sich innerhalb des durch das Bundesimmissionsschutzgesetz gesetzten Rahmens und ist mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG vereinbar (vgl. dazu bereits Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - ).

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 5. März 1997 (BVerwG 11 A 25.95 - a.a.0. S. 115 f.) entschieden.

    Die so hergeleitete Abwägungsentscheidung, insbesondere aus Gründen der Ortsbild-und Landschaftsbildpflege auf 4 m hohe Schallschutzwände zu verzichten und es bei 3 bzw. 4 m hohen Wänden zu belassen, kann rechtlich nicht beanstandet werden (vgl. § 41 Abs. 2 BImSchG; dazu Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 a.a.O.).

    In seinem Urteil vom 5. März 1997 (BVerwG 11 A 25.95 - a.a.O.) hat der Senat entschieden und im einzelnen dargestellt, daß der Nachweis für die Berechtigung eines Gleispflegeabschlages im Sinne der amtlichen Anmerkung zu Tabelle C der Ablage 2 zu § 3 der 16. BlmSchV derzeit nicht als geführt angesehen werden könne.

  • BVerwG, 16.02.1998 - 11 B 5.98

    Divergenzrüge; Bindungswirkung des zurückverweisenden Revisionsurteils;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Allerdings ist auch eine zahlenförmige Norm wie der Wert von 5 dB(A) für den Schienenbonus angesichts ihrer Auswirkungen auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit darauf zu untersuchen, ob ihre Ableitung den Erfordernissen rationaler Abwägung genügt (vgl. BVerfGE 85, 3b zu zahlenförmigen Normen im Hochschulzulassungsrrecht; vgl. im übrigen zum Gestaltungsspielraum des Normgebers BVerwGE 101, 347 ; BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 -).

    Daß der Normgeber andererseits verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung und insbesondere die Ergebnisse der von der Beigeladenen bereits in Angriff genommenen Lärmwirkungsstudien für Hochgeschwindigkeitsverkehr und überwiegenden Güterverkehr zu beabachten, entspricht seiner Verantwortung, eine zahlenförmige Norm wie den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten und gegebenenfalls entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten (vgl. dazu BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 -).

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96

    Planfeststellung, Eisenbahnneubaustrecke Ebenfeld - Erfurt;

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Soweit der Prozeßbevollmächtigte des Klägers dazu in der mündlichen Verhandlung vorsorglich 21 Beweisanträge gestellt hat, sind diese mit Beweisanträgen identisch, die bereits im Verfahren BVerwG 11 A 54.96 gestellt worden sind.

    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 54.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 OOO DM festgesetzt.

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 61.95

    Recht des Schienenverkehrs - Naturschutzfachliche Bewertung planungsbetroffener

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Dies hat der Senat bereits in dem den Beteiligten bekannten Urteil vom 27. August 1997 (BVerwG 11 A 61.95) entschieden.

    a) Soweit der Kläger die naturschutzfachliche Bewertung der Flurstücke 176/2, 177, 178 und 179 in der Gemarkung Weißenbrunn am Forst rügt (vgl. dazu die vorsorglichen Beweisanträge Nr. 22 und 23 sowie Urteil des Senats vom 27. August 1997 - BVerwG 11 A 61.95 -) und sinngemäß offenbar meint, eine zutreffende Einordnung der Flächen hätte eine andere Trassenführung mit Auswirkungen bis zu seinem planbetroffenen Grundstück in Markt Ebensfeld zur Folge gehabt, kommt es auf die unter Beweis gestellten Behauptungen nicht an.

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 54.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 OOO DM festgesetzt.
  • BVerwG, 21.08.1996 - 11 C 9.95

    Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Leukämiefällen in der Umgebung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Allerdings ist auch eine zahlenförmige Norm wie der Wert von 5 dB(A) für den Schienenbonus angesichts ihrer Auswirkungen auf das Schutzgut der körperlichen Unversehrtheit darauf zu untersuchen, ob ihre Ableitung den Erfordernissen rationaler Abwägung genügt (vgl. BVerfGE 85, 3b zu zahlenförmigen Normen im Hochschulzulassungsrrecht; vgl. im übrigen zum Gestaltungsspielraum des Normgebers BVerwGE 101, 347 ; BVerwG, Beschluß vom 16. Februar 1998 - BVerwG 11 B 5.98 -).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Diesen den Anforderungen von Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG entsprechenden Auftrag (vgl. BVerfGE 79, 174 5195 f.>) hat der Verordnungsgeber mit der Einführung des Korrektursummanden S in Anlage 2 zu § 3 und § 3 Satz 2 der 16. BImschV entsprochen.
  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Das nunmehr gleichwohl vorhandene Fenster ist damit bauordnungsrechtlich illegal und deshalb im planerischen Abwägungsvorgang der Beklagten nicht zu berücksichtigen (vgl. BVerwGE 91, 92).
  • Drs-Bund, 28.02.1980 - BT-Drs 8/3730
    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Im Gesetzgebungsverfahren empfahl der Ausschuß des Bundestages für Verkehr und für das Post- und Fernmeldewesen nach Anhörung zahlreicher Sachverständiger und Verbände, die Immissionsgrenzwerte für die Lärmvorsorge an Schienenwegen um jeweils 5 dB(A) höher festzulegen als diejenigen für die Lärmvorsorge an Straßen (BTDrucks 8/3730).
  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.03.1998 - 11 A 55.96
    Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren BVerwG 11 A 68.95 bis zur Abtrennung des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren BVerwG 11 A 52.96, BVerwG 11 A 53.96 und BVerwG 11 A 54.96 aus diesem Ursprungsverfahren auf 295 OOO DM festgesetzt.
  • Drs-Bund, 23.03.1978 - BT-Drs 8/1671
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 12.02.1997 - 11 A 66.95

    Verwaltungsprozeßrecht - Beteiligtenfähigkeit einer als nicht rechtsfähige

  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 5.96

    Recht des Schienenverkehrs - Ausklammerung der Bauausführung für eine

  • BVerwG, 30.12.1996 - 11 VR 21.95

    Einwendungen des Eigentümers eines während des Planfeststellungsverfahrens

  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 63.80

    Auswirkungen der fehlenden Kenntlichmachung planbetroffener Grundstücke;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auch in anderen Entscheidungen hat er (bzw. der 9. Senat) allenfalls Dauerschallpegel von mehr als 70 dB(A) als eventuell kritisch bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241, 249, vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23 S. 67; Beschluss vom 13. November 2001- BVerwG 9 B 57.01 - NVwZ-RR 2002, 178).
  • BVerwG, 03.03.2011 - 9 A 8.10

    Planauslegung; Anstoßfunktion; Gutachten; Ausführungsplanung; informelles

    In zwei Fällen wird also aufgrund der Maßnahmen während der ersten Bauphase die durch die Grundrechtsordnung zum Schutz der Gesundheit und des Eigentums gezogene Grenze überschritten, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung bei einem Beurteilungspegel von 60 dB(A) nachts liegt (vgl. Urteile vom 16. März 2006 - BVerwG 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 und vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241 ).

    Ein Rechtsverstoß führt gemäß § 17e Abs. 6 Satz 2 Halbs. 1 FStrG nur dann zu einem Anspruch auf Aufhebung oder Teilaufhebung des Planfeststellungsbeschlusses bzw. auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit desselben, wenn er die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils überhaupt in Frage stellt und daher nicht isoliert im Wege der Planergänzung durch nachträgliche Schutzauflagen behoben werden kann (Urteile vom 18. März 1998 a.a.O. S. 245 und vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; stRspr).

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 35/17 R

    Höhe der Vergütung antrags- und genehmigungspflichtiger psychotherapeutischer

    Der festgesetzte Zahlenwert muss "den Bedingungen rationaler Abwägung genügen" (BSGE 89, 259, 265 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 34 S 193 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 36, 57 zu Kapazitätsberechnungen für Hochschulzulassung und BVerwGE 106, 241, 247 zum Grenzwert für Schienenverkehrslärm; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 86; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 14 RdNr 19; BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 18) .
  • BVerwG, 29.04.2003 - 9 B 59.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Verletzung des Grundsatzes

    23 b) Die Kläger rügen weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, durch das normativ vorgegebene Schallberechnungsverfahren vorgesehene Pauschalierungen könnten nur dann beanstandet werden, wenn sie die Wirklichkeit nur noch völlig unzulänglich abbildeten, vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 BVerwG 11 A 55.96 (BVerwGE 106, 241) ab, wonach normative Regelwerke daraufhin zu überprüfen seien, ob sie von der Ermächtigung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG gedeckt und mit höherrangigem Recht vereinbar seien.

    24 Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang beanstanden, der Verwaltungsgerichtshof habe den genannten, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 (a.a.O.) zu entnehmenden Grundsatz mit der Feststellung verkannt, er sei nicht verpflichtet, die einzelnen normativ vorgegebenen Berechnungsvorschriften zu überprüfen (S. 21 des angefochtenen Urteils), kann sich diese aus dem Zusammenhang gerissen in der Tat missverständliche Äußerung auf dem Hintergrund der umfangreichen Überprüfung der Berechnungsvorschriften, die der Verwaltungsgerichtshof auf den Seiten 12 bis 15 seines Urteils selbst vorgenommen hat, nur auf die Behandlung des auf Seite 21 in Rede stehenden Beweisangebots der Kläger beziehen und enthält damit keine abstrakte Aussage, die von den zuvor entwickelten Grundsätzen einer eingeschränkten Überprüfungspflicht abwiche.

    29 g) Dasselbe gilt für die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 (a.a.O. S. 249) abgewichen, das den Schienenbonus u.a. deshalb nicht beanstandet habe, weil seinerzeit keine Ergebnisse vorgelegen hätten, die seine weitere Anwendung vor dem Hintergrund des Schutzgutes der körperlichen Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als unvertretbar erscheinen ließen; denn er habe nicht geprüft, ob wegen der fortgeschrittenen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lärmwirkungsforschung diese Frage inzwischen anders zu beurteilen sei.

    64 ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass jedenfalls nach den bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vorliegenden Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung der Verordnungsgeber mit dem von ihm gewählten Verfahren, ausschließlich auf die jeweiligen Mittelungspegel abzustellen und Maximalpegel oder mittlere Maximalpegel nicht gesondert zu berücksichtigen, sein normatives Ermessen bei der Festlegung von Immissionsgrenzwerten nicht überschritten hat (vgl. BVerwGE 104, 123 ; 106, 241 ; Urteil vom 3. März 1999 a.a.O. S. 27).

    Bei der insoweit allein zu prüfenden Frage, ob der Verordnungsgeber wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hat (vgl. BVerwGE 101, 347 ; 106, 241 ), handelt es sich zudem im Wesentlichen um eine Frage der tatrichterlichen Würdigung, die nicht Gegenstand rechtsgrundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren sein kann.

    84 ist höchstrichterlich geklärt, dass dem Verordnungsgeber im Rahmen der ihm durch § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG auferlegten Verpflichtung, bei der Bestimmung von Grenzwerten, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, den Besonderheiten des Schienenverkehrs Rechnung zu tragen, ein normatives Ermessen zukommt, das angesichts fortbestehender technisch-wissenschaftlicher Unsicherheiten in der Lärmwirkungsforschung einen weiten Gestaltungsspielraum in sich schließt (vgl. BVerwGE 104, 123 ; 106, 241 ).

    Ebenso ist geklärt, dass der Verordnungsgeber verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung zu beobachten, insoweit den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten und ggf. entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten (vgl. BVerwGE 106, 241 ).

    90 ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass es jedenfalls bis zum Zeitpunkt des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses nicht gerechtfertigt war, die durch die normative Festlegung des Schienenbonus in der Verkehrslärmschutzverordnung bewirkte Verbindlichkeit in Frage zu stellen (vgl. BVerwGE 104, 123 ; 106, 241 ).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Damit ist das normative Ermessen nicht überschritten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. April 2003 - 9 B 59.02 - juris Rn. 64 und Urteil vom 18. März 1998 - 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241 ).
  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 37/17 R

    Vertragspsychotherapeutische Versorgung - Rechtmäßigkeit bzw -widrigkeit des

    Der festgesetzte Zahlenwert muss "den Bedingungen rationaler Abwägung genügen" ( BSGE 89, 259, 265 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 34 S 193 unter Bezugnahme auf BVerfGE 85, 36, 57 zu Kapazitätsberechnungen für Hochschulzulassung und BVerwGE 106, 241, 247 zum Grenzwert für Schienenverkehrslärm; BSGE 94, 50 = SozR 4-2500 § 72 Nr. 2, RdNr 86; BSG SozR 4-2500 § 87 Nr. 14 RdNr 19; BSGE 100, 254 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 42, RdNr 18) .
  • BVerwG, 14.05.2003 - 9 B 60.02

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung des Grundsatzes

    b) Die Kläger rügen weiter, das angefochtene Urteil weiche mit der Auffassung, durch das normativ vorgegebene Schallberechnungsverfahren vorgesehene Pauschalierungen könnten nur dann beanstandet werden, wenn sie die Wirklichkeit nur noch völlig unzulänglich abbildeten, vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - (BVerwGE 106, 241) ab, wonach normative Regelwerke daraufhin zu überprüfen seien, ob sie von der Ermächtigung des § 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG gedeckt und mit höherrangigem Recht vereinbar seien.

    Soweit die Kläger in diesem Zusammenhang beanstanden, der Verwaltungsgerichtshof habe den genannten, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 (a.a.O.) zu entnehmenden Grundsatz mit der Feststellung verkannt, er sei nicht verpflichtet, die einzelnen normativ vorgegebenen Berechnungsvorschriften zu überprüfen (S. 25 des angefochtenen Urteils), kann sich diese - aus dem Zusammenhang gerissen in der Tat missverständliche - Äußerung auf dem Hintergrund der umfangreichen Überprüfung der Berechnungsvorschriften, die der Verwaltungsgerichtshof auf den Seiten 14 bis 17 seines Urteils selbst vorgenommen hat, nur auf die Behandlung des auf Seite 25 in Rede stehenden Beweisangebots der Kläger beziehen und enthält damit keine abstrakte Aussage, die von den zuvor entwickelten Grundsätzen einer eingeschränkten Überprüfungspflicht abwiche.

    g) Dasselbe gilt für die Rüge, der Verwaltungsgerichtshof sei vom Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. März 1998 (a.a.O. S. 249) abgewichen, das den Schienenbonus u.a. deshalb nicht beanstandet habe, weil seinerzeit keine Ergebnisse vorgelegen hätten, die seine weitere Anwendung vor dem Hintergrund des Schutzgutes der körperlichen Unversehrtheit in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG als unvertretbar erscheinen ließen; denn er habe nicht geprüft, ob wegen der fortgeschrittenen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Lärmwirkungsforschung diese Frage inzwischen anders zu beurteilen sei.

    ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts dahin geklärt, dass jedenfalls nach den bis zum maßgeblichen Zeitpunkt des hier angefochtenen Planfeststellungsbeschlusses vorliegenden Erkenntnissen der Lärmwirkungsforschung der Verordnungsgeber mit dem von ihm gewählten Verfahren, ausschließlich auf die jeweiligen Mittelungspegel abzustellen und Maximalpegel oder mittlere Maximalpegel nicht gesondert zu berücksichtigen, sein normatives Ermessen bei der Festlegung von Immissionsgrenzwerten nicht überschritten hat (vgl. BVerwGE 104, 123 ; 106, 241 ; Urteil vom 3. März 1999 a.a.O. S. 27).

    Bei der insoweit allein zu prüfenden Frage, ob der Verordnungsgeber wissenschaftliche Erkenntnisfortschritte negiert oder in unvertretbarer Weise fehlgewichtet hat (vgl. BVerwGE 101, 347 ; 106, 241 ), handelt es sich zudem im Wesentlichen um eine Frage der tatrichterlichen Würdigung, die nicht Gegenstand rechtsgrundsätzlicher Klärung in einem Revisionsverfahren sein kann.

    ist höchstrichterlich geklärt, dass dem Verordnungsgeber im Rahmen der ihm durch § 43 Abs. 1 Satz 2 BImSchG auferlegten Verpflichtung, bei der Bestimmung von Grenzwerten, die zum Schutz der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche nicht überschritten werden dürfen, den Besonderheiten des Schienenverkehrs Rechnung zu tragen, ein normatives Ermessen zukommt, das angesichts fortbestehender technisch-wissenschaftlicher Unsicherheiten in der Lärmwirkungsforschung einen weiten Gestaltungsspielraum in sich schließt (vgl. BVerwGE 104, 123 ; 106, 241 ).

    Ebenso ist geklärt, dass der Verordnungsgeber verpflichtet bleibt, die Fortentwicklung der Lärmwirkungsforschung zu beobachten, insoweit den Schienenbonus unter Kontrolle zu halten und ggf. entstehende neue Erkenntnisse zu bewerten und zu gewichten (vgl. BVerwGE 106, 241 ).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1073.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

    Auch in anderen Entscheidungen hat er (bzw. der 9. Senat) allenfalls Dauerschallpegel von mehr als 70 dB(A) als eventuell kritisch bezeichnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241, 249, vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 11 A 3.98 - Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 23 S. 67; Beschluss vom 13. November 2001 - BVerwG 9 B 57.01 - NVwZ-RR 2002, 178).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Nach Maßgabe dieser Vorschrift erhebliche Abwägungsmängel führen aber gemäß § 64 WG BW i.V.m. § 75 Abs. 1a Satz 2 LVwVfG im Übrigen nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, wenn sie nicht durch Planergänzung oder durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können (BVerwG, Beschl. v. 18.3.1998 - 11 A 55.96 -NVwZ 1998, 1071; Urt. v. 9.6.2004 - 9 A 11.03 - NVwZ 2004, 1486).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Damit hat § 17 Abs. 6 c Satz 2 2. Halbsatz FStrG den schon zuvor in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Planungsrecht entwickelten Grundsatz aufgegriffen und festgeschrieben, dass ein Anspruch auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses dann nicht besteht, wenn der Rechtsfehler für die Planungsentscheidung insgesamt nicht von so großem Gewicht ist, dass dadurch die Ausgewogenheit der Gesamtplanung oder eines abtrennbaren Planungsteils in Frage gestellt wird und der Mangel durch Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses um eine Schutzauflage behoben werden kann (stRspr; vgl. insbesondere BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - BVerwG 4 C 79.76 u.a. - BVerwGE 56, 110 ; Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 25.95 - BVerwGE 104, 123 ; Urteil vom 18. März 1998 - BVerwG 11 A 55.96 - BVerwGE 106, 241 ; Kühling/Herrmann, Fachplanungsrecht, 2. Auflage 2000, Rn. 645 ff.; Steinberg/Berg/Wickel, Fachplanung, 3. Auflage 2000, S. 427 ff.).
  • BVerwG, 08.09.2016 - 3 A 5.15

    Eisenbahnrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Streckenausbau; zweites Gleis;

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven

  • VGH Bayern, 23.02.2007 - 22 A 01.40089

    Planfeststellung für den viergleisigen Ausbau einer Eisenbahnstrecke

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 33/01 R

    Vertragsarzt - Praxisbudget - Festlegung - bundesdurchschnittliche

  • VGH Bayern, 15.01.2001 - 20 A 99.40024
  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 29/17 R

    Vertragsärztliche bzw -psychotherapeutische Versorgung - Beschluss des

  • BVerwG, 03.03.1999 - 11 A 9.97

    Verkehrswegeplanungsrecht, Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • BSG, 28.06.2017 - B 6 KA 36/16 R

    Begrenzter Korrekturbedarf bei der Vergütung für Psychotherapeuten

  • VGH Bayern, 02.03.2020 - 22 AS 19.40035

    Planfeststellung für die Verlängerung einer Straßenbahnlinie

  • BVerwG, 17.11.1999 - 11 A 4.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; wesentliche

  • VG Regensburg, 15.01.1996 - RO 5 K 93.1448
  • BVerwG, 21.12.2010 - 7 A 14.09

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Schutzauflage; Ausgleichszahlung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.01.2006 - 20 D 118/03

    Konversion des Militärflugplatzes Weeze-Laarbruch in einen zivilen

  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2001 - 1 A 10382/01

    Abwehranspruch gegen Mobilfunkanlagen

  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 22 A 19.40034

    Zur Abgrenzung von planfeststellungsersetzendem Bebauungsplan und

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 32/17 R

    Rechtmäßigkeit der Höhe der Vergütung für erbrachte zeitgebundene

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1078.04

    Grünes Licht für Flughafen Berlin-Schönefeld - aber Einschränkung des

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 53.96
  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 29/05 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verfassungsmäßigkeit der getrennten Verteilung der

  • BVerwG, 22.12.1997 - 11 A 52.96
  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1219/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • BSG, 11.10.2017 - B 6 KA 36/17 R

    Angelegenheiten des Vertragsarztrechts; Angelegenheiten der Vertragsärzte

  • BVerwG, 10.12.2003 - 9 A 73.02

    Bau einer Funksystem-Basisstation; Plangenehmigung; Standortbescheinigung;

  • BVerwG, 05.11.1997 - 11 A 54.96
  • BVerwG, 15.07.2022 - 7 B 16.21

    Beteiligung der Öffentlichkeit

  • BVerwG, 31.01.2001 - 11 A 6.00

    Planfeststellung für Bau und Änderung von Schienenwegen; Abwägung der von dem

  • VGH Hessen, 04.04.2000 - 2 A 4587/96

    Planfeststellung einer Eisenbahnstrecke - Schallschutz

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 80.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planrechtfertigung; Lärmberechnung;

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 33.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Schutz des

  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2006 - 5 S 847/05

    Erfolglose Klage eines eigentums- und immissionsbetroffenen Miteigentümers eines

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 A 7.00

    Eisenbahnrechtliche Plangenehmigung; Errichtung eines Haltepunkts; Lärmbelastung

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

  • BVerwG, 23.10.2002 - 9 A 22.01

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 29.12.1998 - 11 B 21.98

    Recht des Verkehrswesens, Recht der Anlegung von Flughäfen

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 49.02

    Rüge der mangelnden richterlichen Aufklärung im Verwaltungsgerichtsverfahren;

  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 21/00 R

    Festlegung der bundesdurchschnittlichen Praxiskostenansätze als normative

  • BVerwG, 11.02.2003 - 9 B 50.02

    Nichtbeachtung von Spitzenpegeln im Rahmen der Verkehrslärmschutzverordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2007 - 5 S 2224/05

    Zuständigkeit der Obergerichte für Streitigkeiten nach AEG 1994; keine

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 30/05 R

    Trennung der Gesamtvergütung für haus- und fachärztliche Versorgung in der

  • BVerwG, 01.04.1999 - 4 B 87.98

    Verwendung eines lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, nicht

  • VG Neustadt, 16.11.2015 - 4 K 1000/14

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Beseitigung des Bahnübergangs in

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

  • BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 31.97

    Planfeststellung wegen Änderung eines Schienenweges; Schallschutz; Vorrang des

  • VG Neustadt, 17.03.2008 - 4 K 1202/06

    Weitere Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 14.03

    Klagen gegen Ortsumgehung Michendorf im Wesentlichen abgewiesen

  • BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlerhafter Überschätzung

  • BVerwG, 17.06.1998 - 11 VR 9.97

    Erweiterung des Flughafens Leipzig-Halle; Planfeststellungsbeschluß;

  • VG Neustadt, 16.05.2013 - 4 K 177/12

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluss zur Ortsumgehung Bellheim abgewiesen

  • BVerwG, 29.09.2004 - 9 A 55.03

    Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für den

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 74/98

    Anspruch auf Maßnahmen des verbesserten aktiven Lärmschutzes ; Beurteilung der

  • OVG Saarland, 09.11.1998 - 8 M 11/95

    Immissionsrechtliche Genehmigungspflicht für den änderungstechnischen Einbau von

  • VG Neustadt, 13.12.2007 - 4 K 1230/06

    Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss über die Hochwasserrückhaltung in den

  • VG Frankfurt/Main, 29.04.2009 - 3 K 5651/06

    Klage eines Grundstückseigentümers gegen Planfeststellung für den naturnahem

  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.03.2010 - L 24 KA 13/04
  • VGH Hessen, 27.04.2004 - 2 A 2424/03

    Kein Schutz der Außenwohnbereiche nach 22 Uhr!

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 25.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Entwidmung/Teilentwidmung;

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2646/01

    Beweissicherungmaßnahmen nach dem Wasserstraßengesetz; Schutzauflage im

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.1998 - 10 S 3242/96

    Nachbarschutz gegen Lärm - tieffrequente Geräuschimmissionen eines kommunalen

  • OVG Niedersachsen, 20.03.2003 - 7 KS 2667/01

    Beweissicherung; Containerterminal; Eigengesellschaft; Kausalität;

  • VG Berlin, 13.08.2009 - 11 L 322.09

    Ausgleich von durch die Nutzung eines Nachrückplatzes eines Taxistandes im

  • VG Berlin, 13.08.2009 - 11 L 321.09

    Zuschlag von 0,50 € für die Nutzung des Taxennachrückplatzes am Flughafen

  • OVG Niedersachsen, 07.01.1999 - 3 K 4464/94

    Vertiefung der Ems; Abwägung; Ausbauvorhaben; Bundeswasserstraße; Ems

  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.10.1998 - 8 B 11814/98
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