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   EuGH, 25.06.1998 - C-203/96   

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https://dejure.org/1998,586
EuGH, 25.06.1998 - C-203/96 (https://dejure.org/1998,586)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - C-203/96 (https://dejure.org/1998,586)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - C-203/96 (https://dejure.org/1998,586)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Verbringung von zur Verwertung bestimmten Abfällen - Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe

  • Europäischer Gerichtshof

    Dusseldorp u.a.

  • EU-Kommission PDF

    Chemische Afvalstoffen Dusseldorp u.a. / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Mili

    EG-Vertrag, Artikel 36, 130s und 130t; Verordnung Nr. 259/93 des Rates; Richtlinie 75/442 des Rates in der Fassung der Richtlinie 91/156
    1 Umwelt - Abfälle - Richtlinie 75/442 in der Fassung der Richtlinie 91/156 und Verordnung Nr. 259/93 - Zur Verwertung bestimmte Abfälle - Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe - Unanwendbarkeit - Anwendung über Artikel 130t des Vertrages - Bei nicht ...

  • EU-Kommission

    Chemische Afvalstoffen Dusseldorp u.a. / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Mili

  • Wolters Kluwer

    Im Mehrjahresplan festgelegten Kriterien für die Erhebung von Einwänden gegen die Ausfuhr von zur Verwertung bestimmten Abfällen als Maßnahme gleicher Wirkung; Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe; Auslegung der Artikel 34, 86, 90 und 130t EG-Vertrag, der ...

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 34; ; EG-Vertrag Art. 86; ; EG-Vertrag Art. 90; ; EG-Vertrag Art. 130s; ; EG-Vertrag Art. 130t; ; Richtlinie 75/442/EWG; ; Verordnung (EWG) Nr. 259/93

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Umwelt - Abfälle - Richtlinie 75/442 in der Fassung der Richtlinie 91/156 und Verordnung Nr. 259/93 - Zur Verwertung bestimmte Abfälle - Grundsätze der Entsorgungsautarkie und der Nähe - Unanwendbarkeit - Anwendung über Artikel 130t des Vertrages - Bei nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des niederländischen Raad van State - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93 des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft, der Richtlinie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 935 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1169
  • EuZW 1998, 529
  • DVBl 1999, 228
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.12.1991 - 18/88

    RTT / GB-Inno-BM

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Auch wenn die bloße Schaffung einer beherrschenden Stellung als solche nicht mit Artikel 86 des Vertrages unvereinbar ist, verstößt ein Mitgliedstaat gegen das in Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 aufgestellte Verbot, wenn er im Bereich der Gesetzgebung oder Verwaltung eine Maßnahme trifft, die ein Unternehmen, dem er ausschließliche Rechte eingeräumt hat, zum Mißbrauch seiner beherrschenden Stellung veranlaßt (in diesem Sinne auch Urteil vom 13. Dezember 1991 in der Rechtssache C-18/88, GB-Inno-BM, Slg. 1991, I-5941, Randnr. 20).
  • EuGH, 19.05.1993 - C-320/91

    Strafverfahren gegen Corbeau

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann diese Bestimmung zur Rechtfertigung einer gegen Artikel 86 des Vertrages verstoßenden Maßnahme zugunsten eines Unternehmens, dem ein Staat ausschließliche Rechte eingeräumt hat, herangezogen werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um dem Unternehmen die Erfüllung der ihm übertragenen besonderen Aufgabe zu ermöglichen, und wenn sie die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einer dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderlaufenden Weise beeinträchtigt (in diesem Sinne auch Urteile vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 14, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).
  • EuGH, 14.07.1981 - 155/80

    Oebel

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes bezieht sie sich auf nationale Maßnahmen, die spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit zu einer Ungleichbehandlung des Binnenhandels und des Außenhandels eines Mitgliedstaats führen, so daß die inländische Produktion oder der Binnenmarkt des betreffenden Staates einen besonderen Vorteil erlangt (Urteil vom 14. Juli 1981 in der Rechtssache 155/80, Oebel, Slg. 1981, 1993, Randnr. 15).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Wie der Gerichtshof entschieden hat, können rein wirtschaftliche Ziele aber eine Beschränkung des elementaren Grundsatzes des freien Warenverkehrs nicht rechtfertigen (Urteil vom 28. April 1998 in der Rechtssache C-120/95, Decker, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 39).
  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann diese Bestimmung zur Rechtfertigung einer gegen Artikel 86 des Vertrages verstoßenden Maßnahme zugunsten eines Unternehmens, dem ein Staat ausschließliche Rechte eingeräumt hat, herangezogen werden, wenn die Maßnahme erforderlich ist, um dem Unternehmen die Erfüllung der ihm übertragenen besonderen Aufgabe zu ermöglichen, und wenn sie die Entwicklung des Handelsverkehrs nicht in einer dem Interesse der Gemeinschaft zuwiderlaufenden Weise beeinträchtigt (in diesem Sinne auch Urteile vom 19. Mai 1993 in der Rechtssache C-320/91, Corbeau, Slg. 1993, I-2533, Randnr. 14, und vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 49).
  • EuGH, 18.06.1991 - C-260/89

    ERT / DEP

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-203/96
    Durch die Übertragung ausschließlicher Rechte für die Verbrennung gefährlicher Abfälle im gesamten Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats wird dem begünstigten Unternehmen eine beherrschende Stellung auf einem wesentlichen Teil des Gemeinsamen Marktes eingeräumt (in diesem Sinne auch Urteil vom 18. Juni 1991 in der Rechtssache C-260/89, ERT, Slg. 1991, I-2925, Randnr. 31).
  • BVerwG, 30.06.2016 - 7 C 4.15

    Abfall; Alttextilien; Überlassungspflicht; öffentliche Interessen;

    Diese Ansicht findet im Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Juni 1998 (C-203/96 [ECLI:EU:C:1998:316], Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075) keine Stütze.

    Ein Verstoß gegen die in den genannten Bestimmungen enthaltenen Verbote ist nur dann gegeben, wenn entweder durch die gesetzlichen Regelungen eine Lage geschaffen wird, in der das Unternehmen zwangsläufig gegen Art. 102 AEUV verstoßen muss, wenn das Unternehmen also durch die bloße Ausübung der ihm übertragenen ausschließlichen Rechte seine beherrschende Stellung missbräuchlich ausnutzt, oder wenn durch diese Rechte eine Lage geschaffen werden könnte, in der dieses Unternehmen einen solchen Missbrauch begeht (siehe EuGH, Urteile vom 23. April 1991 - C-41/90 [ECLI:EU:C:1991:161], Höfner - Slg. 1991, I-1979 Rn. 27, vom 10. Dezember 1991 - C-179/90 [ECLI:EU:C:1991:464], Porto di Genova - Slg. 1991, I-5889 Rn. 17, vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075 Rn. 61, vom 23. Mai 2000 - C-209/98, Sydhavnens Sten & Grus - Slg. 2000, I-3743 Rn. 66 und vom 17. Juli 2014 - C-553/12 P [ECLI:EU:C:2014:2083], Kommission/DEI - EuZW 2014, 756 Rn. 39 ff).

    Im Unterschied zur entsprechenden Regelung für Einfuhrbeschränkungen nach Art. 34 AEUV, die im Ausgangspunkt "jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten (erfasst), die geeignet ist, den innergemeinschaftlichen Handel unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern" (siehe EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - Rs. 8/74 [ECLI:EU:C:1974:82], Dassonville - Slg. 1974, 837 Rn. 5), wird die Warenausfuhr beeinträchtigt, wenn Regelungen "spezifische Beschränkungen der Ausfuhrströme bezwecken oder bewirken und damit unterschiedliche Bedingungen für den Binnenhandel innerhalb eines Mitgliedstaats und seinen Außenhandel schaffen, so dass die nationale Produktion oder der Binnenmarkt des betroffenen Staates einen besonderen Vorteil erlangt" (EuGH, Urteil vom 8. November 1979 - C-15/79 [ECLI:EU:C:1979:253], Groenveld - Slg. 1979, I-3409 Rn. 7 sinngemäß ebenso Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075 Rn. 40; siehe weitere Nachweise in Schlussanträgen GA Trstenjak vom 17. Juli 2008 - Rs. C-205/07, Gysbrechts - Slg. 2008, I-9947 Rn. 31 f. mit Fn. 20).

    An der Erforderlichkeit fehlt es, wenn das im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse verfolgte Ziel ebenso mit anderen - milderen - Mitteln erreicht werden kann (EuGH, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Dusseldorp - Slg. 1998, I-4075 Rn. 67; dazu Mestmäcker/Schweitzer, a.a.O. Art. 106 Abs. 2 AEUV Rn. 110).

  • BGH, 06.10.2015 - KZR 17/14

    Zentralverhandlungsmandat für Presse-Grosso bestätigt - zentrales

    (5) Es kann dahinstehen, ob sich die den nationalen Gerichten bei der Anwendung von Art. 106 Abs. 2 AEUV übertragene Erforderlichkeitsprüfung auch auf die Frage erstreckt, ob dem nationalen Gesetzgeber zur Vermeidung der Gefährdung einer Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse ein die Geltung der Wettbewerbsregeln weniger beschränkendes Mittel zu Gebote steht (verneinend EuGH, Urteil vom 23. Oktober 1997 - C-157/94, Slg. 1997, I-5699 Rn. 58 - Stromhandelsmonopol; EuG, Slg. 2008, II-81 Rn. 268 - BUPA; von Dannwitz aaO S. 87 f.; Edward/Hoskins, CML 1995, 157, 170 ff.; so in Verfahren, in denen - wie im Streitfall - neben dem Kläger nur das betraute Unternehmen beteiligt war, auch EuGH, Urteil vom 19. Mai 1993 - C-320/91, Slg. 1993, I-2563 Rn. 16 ff. - Corbeau; Urteil vom 27. April 1994 - C-393/92, Slg. 1994, I-1477 Rn. 49 f. - Almelo; Urteil vom 18. Juni 1998 - C-266/96, Slg. 1998, I-3949 Rn. 44 f. - Corsica Ferries II; Slg. 2011, I-973 Rn. 77 ff. - AG 2R Prévoyance; dazu Mestmäcker/Schweitzer in Immenga/Mestmäcker aaO Art. 106 Abs. 2 AEUV Rn. 110; abweichend EuGH, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-203/96, Slg. 1998, I-4075 Rn. 67 - Dusseldorp).
  • EuGH, 25.10.2001 - C-475/99

    DER GERICHTSHOF NIMMT ZU DEM QUASI-MONOPOL STELLUNG, ÜBER DAS DIE

    Geht die Erweiterung der beherrschenden Stellung des Unternehmens, dem der Staat besondere oder ausschließliche Rechte gewährt hat, auf eine staatliche Maßnahme zurück, so stellt diese Maßnahme einen Verstoß gegen Artikel 90 in Verbindung mit Artikel 86 EG-Vertrag dar (vgl. Urteile GB-Inno-BM, Randnr. 21, und vom 25. Juni 1998 in der Rechtssache C-203/96, Dusseldorp u. a., Slg. 1998, I-4075, Randnr. 61).
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