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   BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96   

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BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17.06.1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 (https://dejure.org/1998,1112)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 131 Abs. 1 S. 1 § 127 Abs. 2 Nr. 2
    Erschließungsbeitragsrecht - Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines Grundstücks durch zwei Wohnwege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 232 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1187
  • ZMR 1998, 804
  • DVBl 1998, 1225
  • DÖV 1998, 926
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 58.91

    Unbefahrbarer Wohnweg als Erschließungsanlage (Hinterlieger- u. Eckgrundstück)

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).

    Auch dies ist bundesrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O. S. 106).

    - Ein Grundstück, das sowohl an eine Anbaustraße als auch an einen einzig von dieser Straße abzweigenden Wohnweg grenzt, wird danach ausschließlich durch diese Anbaustraße, nicht jedoch zusätzlich auch durch den Wohnweg erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - a.a.O.).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - (a.a.O. S. 109) ausgeführt hat, die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "Wegdenkenstheorie" beschränke sich "auf Fälle des Zusammentreffens von zwei Anbaustraßen", dagegen sei ihre Anwendbarkeit auf Fälle ausgeschlossen, in denen ein unbefahrbarer Wohnweg mit einer Anbaustraße zusammentreffe, von der er abzweigt, ist dies so zu verstehen, daß damit die Anwendung der "Wegdenkenstheorie" nicht wirklich auf Anbaustraßen beschränkt, sondern vielmehr die Gleichartigkeit der Erschließungsanlagen zur Voraussetzung gemacht werden sollte.

  • BVerwG, 10.12.1993 - 8 C 59.91

    Erschließung durch ausschließliche Verbindung über unbefahrbaren Wohnweg?

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Ein Grundstück, das mit seiner Vorderseite an eine Anbaustraße und mit seiner Rückseite an einen Wohnweg grenzt, der (in Nordrhein-Westfalen auf einer Entfernung von weniger als 50 m) ausschließlich zu einer anderen Anbaustraße führt, wird sowohl durch den Wohnweg als auch durch beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 72 S. 110).

    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).

  • BVerwG, 10.02.1978 - 4 C 4.75

    Erschließungseinheit; Zum Anbau bestimmte Straße mit Verbindungsfunktion;

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Dennoch ist es nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 (26)) unerheblich, daß, "wie die Erfahrung zeigt", der Grundstückseigentümer die zusätzliche Erschließung (Zweitanlage), insbesondere wenn er sein Grundstück schon abschließend bebaut hat, nicht selten als überflüssig oder gar lästig empfindet.

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).

  • BVerwG, 01.03.1996 - 8 C 26.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschließungsbeitrag für sog. zufahrtloses

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    - Schließlich ist ein "Eckgrundstück", das an eine Anbaustraße und einen diese Anbaustraße mit einer weiteren Anbaustraße verbindenden unbefahrbaren Wohnweg grenzt, ebenfalls durch den Wohnweg und beide Anbaustraßen erschlossen (Urteil vom 1. März 1996 - BVerwG 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 66).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 15.81

    Umfang der Bindung an die vom Berufungsgericht ausgesprochene Zulassung der

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Zur Entscheidung der hier vorliegenden Konstellation, bei der das klägerische Grundstück als "durchlaufendes Grundstück" an zwei verschiedene Wohnwege grenzt, die aber beide zu derselben Anbaustraße führen, ist zunächst davon auszugehen, daß der Erschließungsbeitrag zur Abgeltung des Erschließungsvorteils erhoben wird und dieser in dem besteht, was die jeweilige Erschließungsanlage für die bauliche oder gewerbliche Nutzbarkeit des Grundstücks hergibt (vgl. Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 15.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 39 S. 7 (10) = BVerwGE 62, 300 (302) [BVerwG 10.06.1981 - 8 C 15/81] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 59.91 - a.a.O. S. 113).
  • BVerwG, 03.06.1983 - 8 C 70.82

    Voraussetzungen für die Selbstständigkeit einer öffentlichen Verkehrsanlage -

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Gemäß § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gehören zu den beitragsfähigen Erschließungsanlagen auch solche öffentlichen Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete, die - wie hier mangels weitergehender Widmung - aus rechtlichen Gründen nicht mit Kraftfahrzeugen befahrbar und aus diesem Grunde nicht im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 1 BauGB zum Anbau bestimmt sind (vgl. Urteile vom 3. Juni 1983 - BVerwG 8 C 70.82 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 39 S. 12 (13 ff.) = BVerwGE 67, 216 (218 ff.) [BVerwG 03.06.1983 - 8 C 70/82] und vom 10. Dezember 1993 - BVerwG 8 C 58.91 - Buchholz a.a.O. Nr. 71 S. 104 (105)).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.96
    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteile vom 10. Februar 1978 - BVerwG 4 C 4.75 - a.a.O. S. 24) und vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 (68) = BVerwGE 68, 41 (45) [BVerwG 26.09.1983 - 8 C 86/81]).
  • BVerwG, 12.11.2014 - 9 C 4.13

    Erschließung; Erschließungsbeitrag; Hinterliegergrundstück; einheitliche Nutzung;

    Es kommt vielmehr allein darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück durch die - von der tatsächlichen Nutzung unabhängige - Möglichkeit der Inanspruchnahme eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (Urteil vom 17. Juni 1998 - BVerwG 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 100 m.w.N.).
  • BVerwG, 29.09.2015 - 9 B 42.15

    Anbaustraße; Wohnweg; Fußweg; Erreichbarkeit; fußläufige Zugänglichkeit;

    Vielmehr hat das Berufungsgericht unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge Wohnwege - aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen - unbefahrbare öffentliche Verkehrsanlagen sind, an denen zulässigerweise Wohngebäude errichtet werden dürfen (BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 - 8 C 26.94 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101 S. 67 und vom 17. Juni 1998 - 8 C 34.96 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 S. 98), auf der Grundlage seiner tatsächlichen Feststellungen sowie der landesrechtlichen Regelung des § 4 Abs. 1 Nr. 2 BbgBauO entschieden, dass der S.-steig bis zu einer Länge von 50 m, gerechnet von der Einmündung in die G.-Straße, die Bebaubarkeit der angrenzenden Grundstücke einschließlich des Grundstücks der Kläger vermittelt und daher erschließungsbeitragsrechtlich als Wohnweg i.S.d. § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu qualifizieren ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2005 - 2 S 913/05

    Erschließungsbeitrag; Erschließung eines Grundstücks infolge Anliegergebrauchs

    Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (vgl. u.a. Urteil vom 26.9.1983, BVerwGE 68, 41, 45; Urteil vom 17.6.1998, NVwZ 1998, 1187).
  • VG Stuttgart, 13.06.2008 - 2 K 90/08

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils in einer Erschließungsbeitragssatzung

    (vgl. BVerwG,, Urt. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - NVwZ 1998, 1187; Urt. v. 26.09.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 und Urt. v. 27.09.2006 - 9 C 4.05 - BVerwGE 126, 378).

    Entscheidend kommt es darauf an, ob die Zweitanlage dem Grundstück eine prinzipiell bessere Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne vermittelt (vgl. BVerwG, Urt.v. 17.06.1998 - 8 C 34/96 - a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 07.05.2009 - 9 LB 329/06

    Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung einer

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts werden an unbefahrbaren Wohnwegen gelegene Grundstücke durch die Anbaustraße, in die der Weg einmündet, erschlossen, wenn sie wegen der ihnen durch diese Straße in Verbindung mit dem unbefahrbaren Wohnweg verschafften verkehrsmäßigen Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar sind (BVerwG, Urteile vom 29.4.1988 - 8 C 24.87 - BVerwGE 79, 283 = DVBl. 1988, 901 = DÖV 1988, 791 = KStZ 1988, 207 = NVwZ 1988, 1134; vom 1.3.1996 - 8 C 26.94 - KStZ 1997, 198 und vom 17.6.1998 - 8 C 34.96 - DVBl. 1998, 1225 = KStZ 1999, 54 = ZMR 1998, 804).

    Dabei müssen bei der Prüfung des Erschlossenseins andere das Grundstück bereits erschließende Anlagen jeweils hinweggedacht werden (BVerwG, st. Rspr., z.B. Urteile vom 26.9.1983 - 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41, 45 = DVBl. 1984, 184 = DÖV 1984, 115 = NVwZ 1984, 172 = NStV-N 1983, 340 und vom 17.6.1998 - 8 C 34.96 - a. a. O).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.06.2006 - 6 A 10158/06

    Ausbaubeitragsrecht; Erschlossensein eines Grundstücks; Zweiterschließung;

    Was unter einer prinzipiell besseren Qualität der Erschließung im bebauungsrechtlichen Sinne zu verstehen ist, lässt sich der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, NVwZ 1998, 1187; BVerwG, KStZ 2001, 234 = NVwZ-RR 2002, 119) ebenfalls entnehmen: Hinsichtlich der Erschließung des Grundstücks durch zwei Anbaustraßen hat es wiederholt (BVerwG, Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 29 S. 22 ; BVerwG, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 53 S. 66 = BVerwGE 68, 41 ; BVerwG, NVwZ 1995, 1208) entschieden, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für dieses Grundstück etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2003 - 1 M 57/03

    durchlaufende Grundstücke, begrenzte Erschließungswirkung

    Wird dies grundsätzlich bejaht, so ist die Theorie des "Wegdenkens", die vom Bundesverwaltungsgericht im Erschließungsbeitragsrecht entwickelt worden ist (vgl. BVerwG, Urt. vom 17.06.1998 - 8 C 34/96 -, DÖV 1998, 926 = DVBl. 1998, 1225 = NVwZ 1998, 1187, m.w.N), auch im Straßenbaubeitragsrecht anzuwenden.

    Hinsichtlich der Erschließung eines Grundstückes durch zwei Anbaustraßen entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die einzelnen Anlagen je für sich ein Grundstück erschließen, wenn auf dem Grundstück gerade "ihretwegen" eine beitragsrechtlich relevante (bauliche) Nutzung zulässig ist, wobei bei der Prüfung des Erschlossenseins durch eine hinzutretende Erschließungsanlage andere für diese Grundstücke etwa schon bestehende Erschließungsanlagen hinweggedacht werden müssen (BVerwG, Urt. vom 17.06.1998, a.a.O.; BVerwG, Urt. vom 27.06.1985 - 8 C 30/84 -, BVerwGE 71, 363 = NVwZ 1986, 305 = DÖV 1986, 379 = DVBl. 1985, 1180).

  • OVG Niedersachsen, 21.07.2000 - 9 M 566/99

    Beitrag; Brandschutz; Erschließung; Erschließungsbeitrag; Erschließungsfunktion;

    Dies hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ab, ob das Grundstück wegen der ihm durch die Straße B in Verbindung mit den unbefahrbaren Wohnwegen verschafften verkehrsmäßigen Erreichbarkeit nach Maßgabe der §§ 30 ff. BauGB bebaubar ist (BVerwG, Urteile v. 29.4.1988 - 8 C 24.87 -, BVerwGE 79, 283 = DVBl. 1988, 901 = DÖV 1988, 791 = KStZ 1988, 207 = NVwZ 1988, 1134; v. 1.3.1996 - 8 C 26.94 -, KStZ 1997, 198 u. v. 17.6.1998 - 8 C 34.96 -, DVBl. 1998, 1225, 1226 = KStZ 1999, 54 = ZMR 1998, 804).

    Dabei müssen bei der Prüfung des Erschlossenseins andere das Grundstück bereits erschließende Anlagen - hier die Straße - hinweggedacht werden (BVerwG, st. Rspr., z.B. Urteile v. 26.9.1983 - 8 C 86.81 -, BVerwGE 68, 41, 45 = DVBl. 1984, 184 = DÖV 1984, 115 = NVwZ 1984, 172 = NStV-N 1983, 340 u. v. 17.6.1998, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2011 - 5 S 2436/10

    Zum Anspruch auf Erlass einer Plangenehmigung für den Rückbau eines privaten

    Mit einer solchen Rechtsbeeinträchtigung ist nur der direkte Zugriff auf fremde Rechte - insbesondere das Eigentum - gemeint, nicht aber die bei jeder Raum beanspruchenden Planung gebotene wertende Einbeziehung der Belange Dritter in die Abwägungsentscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.11.1996 - 11 A 100.95 - NVwZ 1997, 994; Beschl. v. 24.02.1998 - 4 VR 13.97 (4 A 39.97) - NVwZ 1998, 1187 u. Urt. v. 20.12.2000 - 11 A 7.00 - NVwZ-RR 2001, 360 sowie Senatsurt. v. 21.10.1999 - 5 S 2575/98 - NVwZ-RR 2000, 420; v. 01.03.2005 - 5 S 2272/03 -).
  • VG Düsseldorf, 13.02.2003 - 12 K 5936/00

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag;

    vgl. Driehaus, a.a.O., § 17 Rdnr. 86 m.w.N. Aus der Rechtsprechung s. etwa BVerwG, Urteile vom 1. März 1996 (8 C 26.94), NVwZ-RR 1996, 463 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101, und vom 1. März 1996 (8 C 27.94), Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 102. Allgemein zum Erschlossensein von Grundstücken, die an Wohnwege im Sinne des § 127 Abs. 2 Nr. 2 BauGB angrenzen (mit Zusammenfassung mehrerer Fallkonstellationen): BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 (8 C 34.96) NVwZ 1998, 1187 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 m.w.N.

    Dies schließt zwar für sich genommen eine Zweiterschließung mittels eines zu einer weiteren Anbaustraße hin führenden Wohnweges nicht aus, vgl. zu einer solchen Zweiterschließung etwa BVerwG, Urteil vom 1. März 1996 (8 C 26.94), NVwZ-RR 1996, 463 = DVBl 1996, 1051 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 101, jedoch kann dies ggf. ein Indiz dafür sein, dass dem Verbindungsweg der Zweck, die für die Bebaubarkeit der anliegenden Grundstücke notwendige Erschließung zu vermitteln, vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 17. Juni 1998 (8 C 34.96) NVwZ 1998, 1187 = Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 108 = DVBl 1998, 1225 = KStZ 1999, 54, dem ein Sachverhalt zugrundelag, bei dem die Bebaubarkeit des klägerischen Grundstücks sowohl durch den an der Vorderfront des Grundstücks verlaufenden als auch durch den rückwärtigen Wohnweg - jeweils in Verbindung mit der Anbaustraße - in vollem Umfang gewährleistet" war, fehlt und es sich mithin nicht um einen Wohnweg, sondern einen reinen (Verbindungs-) Fußweg handelt, der nur der allgemeinen Verbesserung der verkehrsmäßigen Erschließung des Baugebiets dient.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2015 - 5 B 20.14

    Erschließungsbeitrag; Vorausleistung auf Erschließungsanlage; Wohnweg;

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2008 - 5 S 1694/07

    Lärmbeeinträchtigung durch Fußgängerwarnanlage an einem Bahnübergang

  • VGH Baden-Württemberg, 03.02.2006 - 5 S 1451/05

    Anfechtung einer eisenbahnrechtlichen Plangenehmigung durch mittelbar Betroffenen

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.675

    Überträgt eine Gemeinde durch Erschließungsvertrag (§ 124 Abs. 1 BauGB) auf den

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 6 ZB 06.1444

    Erschließungsbeitragsrecht; Grundstück im Geltungsbereich zweier Bebauungspläne

  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.1999 - C 2 S 272/97
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 34.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VGH Bayern, 09.11.2010 - 6 BV 09.676

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsvertrag; Regimeentscheidung; Anbaustraße;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2005 - 6 A 11850/04

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 307.16

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 K 306.16
  • VG Berlin, 28.02.2023 - 13 k 133.20

    Erhebung eines Erschließungsbeitrags: Erforderlichkeit einer Anbaustraße;

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.96

    Erschließungsbeitrag - Wohnweg - Mehrfacherschließung - Erschließung eines

  • VG Berlin, 01.10.2020 - 13 K 112.12
  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 35.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 36.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 38.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • BVerwG, 17.06.1998 - 8 C 37.98

    Erschließungsbeitrag; Wohnweg; Mehrfacherschließung; Erschließung eines

  • VG Aachen, 29.07.2004 - 9 K 1994/01

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Erschließungsbeitrags; Anwendung von

  • VG Aachen, 26.08.2004 - 9 K 1994/01

    Zulässigkeit von satzungsrechtlichen Tiefenbegrenzungsregelungen im unbeplanten

  • VG Freiburg, 05.11.2003 - 7 K 559/01

    Vorausleistung auf Erschließungsbeitragsbescheid bei unzutreffender

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 07.1556

    Erschließungsbeitragsrecht

  • VG Freiburg, 10.12.2003 - 7 K 1683/02

    Mangels Mehrfacherschließung kann ein Grundstückseigentümer nicht erneut mit

  • VG Würzburg, 23.06.2010 - W 2 K 10.198

    Erschließungsbeitragsrecht; mehrfach erschlossenes Grundstück

  • VG Augsburg, 02.07.2009 - Au 2 K 07.1558

    Erschließungsbeitragsrecht;Grundsätzlich vollumfängliche Beitragspflicht mehrfach

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