Weitere Entscheidungen unten: EuGH, 25.06.1998 | EuGH, 09.07.1998

Rechtsprechung
   EuGH, 30.04.1998 - C-24/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2308
EuGH, 30.04.1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
EuGH, Entscheidung vom 30.04.1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
EuGH, Entscheidung vom 30. April 1998 - C-24/97 (https://dejure.org/1998,2308)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Aufenthaltsrecht - Ausweispflicht - Sanktionen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 48, 52 und 59; Richtlinien 68/360, Artikel 4, und 73/148, Artikel 4, des Rates
    Freizuegigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis - Kontrollen und Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Ungleichbehandlung durch einen Mitgliedstaat bei vergleichbaren Verstößen eigener Staatsangehörige und Angehöriger anderer Mitgliedstaaten gegen die Ausweispflicht hinsichtlich des Verschuldensmaßstabs des Bußgeldrahmens; Richtlinie zur Aufhebung der Reise- und ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; EGV Art. 48; ; EGV Art. 52; ; EGV Art. 59; ; Richtlinie 68/360/EWG Art. 4 Abs. 1; ; Richtlinie 73/148/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freizügigkeit - Einreise und Aufenthaltsrecht der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zum Besitz einer Aufenthaltserlaubnis - Kontrollen und Sanktionen im Fall der Nichtbeachtung - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN MITGLIEDSTAATEN

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 48, 52 und 59 EG-Vertrag, Artikel 4 der Richtlinie 68/360/EWG des Rates vom 15. Oktober 1968 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Arbeitnehmer der Mitgliedstaaten und ihre ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1284
  • EuZW 1998, 371
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Artikel 48 EG-Vertrag, der durch die Richtlinie 68/360 durchgeführt wurde, und die Artikel 52 und 59 EG-Vertrag, die durch die Richtlinie 73/148 durchgeführt wurden, beruhen auf denselben Grundsätzen; dies gilt sowohl für das Recht der vom Gemeinschaftsrecht geschützten Personen, in das Gebiet der Mitgliedstaaten einzureisen und sich dort aufzuhalten, als auch für das Verbot jeder auf der Staatsangehörigkeit beruhenden unterschiedlichen Behandlung (vgl. Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75, Royer, Slg. 1976, 497, Randnrn.
  • EuGH, 12.12.1989 - 265/88

    Strafverfahren gegen Messner

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Falls diese Verpflichtung nicht eingehalten wird, dürfen die innerstaatlichen Stellen Sanktionen verhängen, die denen entsprechen, die bei geringfügigeren Vergehen von Inländern wie Verstößen gegen die Ausweispflicht gelten; Voraussetzung ist allerdings, daß keine unverhältnismäßige Sanktion vorgesehen wird, die ein Hindernis für die Freizügigkeit der Arbeitnehmer schaffen würde (vgl. Urteil vom 12. Dezember 1989 in der Rechtssache C-265/88, Messner, Slg. 1989, I-4209, Randnr. 14).
  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 30.04.1998 - C-24/97
    Das Gemeinschaftsrecht verbietet einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage einer Aufenthaltserlaubnis eingehalten wird, sofern er seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlegt (vgl. Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12).
  • EuGH, 12.05.1998 - C-85/96

    Martínez Sala

    Das Gemeinschaftsrecht verbietet zwar einem Mitgliedstaat nicht, von den Angehörigen anderer Mitgliedstaaten, die sich rechtmäßig in seinem Hoheitsgebiet aufhalten, zu verlangen, daß sie ständig ein Dokument bei sich tragen, das ihr Aufenthaltsrecht bescheinigt, soweit die Inländer eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises trifft (vgl. Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-0000, Randnr. 13); dies gilt jedoch nicht notwendig auch für den Fall, daß ein Mitgliedstaat den Anspruch der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten auf Erziehungsgeld davon abhängig macht, daß sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die von der Verwaltung auszustellen ist.
  • EuGH, 17.02.2005 - C-215/03

    Oulane

    34 Zwar verbietet es das Gemeinschaftsrecht einem Mitgliedstaat nicht, zu kontrollieren, ob die Verpflichtung zur Vorlage eines Ausweispapiers eingehalten wird; der Mitgliedstaat muss dann jedoch seinen eigenen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises dieselbe Verpflichtung auferlegen (Urteile vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87, Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12, und vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03

    Oulane

    Denn dort ging es zwar allein um das Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, doch hat der Gerichtshof mit einer über den Einzelfall hinausgehenden Formulierung festgestellt: "[D]as Gemeinschaftsrecht verbietet Belgien ... nicht, in seinem Hoheitsgebiet zu kontrollieren, ob die Inhaber eines gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts ständig ihre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bei sich tragen, da eine entsprechende Verpflichtung die belgischen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises trifft." (36) Dieselbe Auffassung findet sich auch im Urteil Kommission/Deutschland von 1998 wieder, in dem der Gerichtshof noch deutlicher zum Ausdruck gebracht hat, dass die staatlichen Kontrollen hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtung, stets eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu können, nach dem Gemeinschaftsrecht nur zulässig seien, wenn der Aufnahmemitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlege (37) .

    37 - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).

    38 - Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 14).

  • FG Niedersachsen, 09.11.2005 - 5 K 249/05

    Behandlung von Verfahren zur Geltendmachung subjektiver Gemeinschaftsrechte nach

    Ein entgegenstehendes Vertrauen des beihilfebegünstigten Unternehmens ist regelmäßig ausgeschlossen, weil es diesem möglich und zuzumuten ist, sich zu vergewissern, ob das Verfahren nach Art. 88 Abs. 3 EGV eingehalten wurde (Urteil vom 20.03.1997 - C-24/97 - Alcan, a.a.O. Rz. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2017 - C-52/16

    SEGRO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit -

    Auf dem Gebiet der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 1989, Messner (C-265/88, EU:C:1989:632, Rn. 14), und vom 30. April 1998, Kommission/Deutschland (C-24/97, EU:C:1998:184, Rn. 14).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-35/20

    Syyttäjä (Franchissement de frontières en navire de plaisance) - Vorlage zur

    58 Zur Nichtbeachtung der Formalitäten, die für die Feststellung des Aufenthaltsrechts eines unter dem Schutz der Richtlinie [68/360] und der Richtlinie 73/148/EWG des Rates vom 21. Mai 1973 zur Aufhebung der Reise- und Aufenthaltsbeschränkungen für Staatsangehörige der Mitgliedstaaten innerhalb der Gemeinschaft auf dem Gebiet der Niederlassung und des Dienstleistungsverkehrs (ABl. 1973, L 172, S. 14), beide aufgehoben durch die Richtlinie 2004/38, stehenden Arbeitnehmers vorgeschrieben sind, vgl. Urteile vom 7. Juli 1976, Watson und Belmann (118/75, EU:C:1976:106, Rn. 20 und 21 sowie Tenor 2), vom 12. Dezember 1989, Messner (C-265/88, EU:C:1989:632, Rn. 14 und 15 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 30. April 1998, Kommission/Deutschland (C-24/97, EU:C:1998:184, Rn. 14).
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Rechtsprechung
   EuGH, 25.06.1998 - C-192/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3029
EuGH, 25.06.1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
EuGH, Entscheidung vom 25.06.1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juni 1998 - C-192/96 (https://dejure.org/1998,3029)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Bewirtschaftung, Verbringung und Lagerung von kommunalen Abfällen und Hausmüll - Illegale Verbringung

  • Europäischer Gerichtshof

    Beside und Besselsen

  • EU-Kommission PDF

    Beside und Besselsen / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer

    Verordnung Nr. 259/93 des Rates, Artikel 11 Absatz 1 und Anhänge II und III
    1 Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne von Code AD 160 der Gelben Liste in Anhang III - Gemischte Abfälle - Einbeziehung - In Artikel 11 Absatz 1 aufgeführte Angaben - Möglichkeit, sie bei ...

  • EU-Kommission

    Beside und Besselsen / Minister van Volkshuisvesting, Ruimtelijke Ordening en Milieubeheer

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93; ; Richtlinie 75/442/EWG

  • rechtsportal.de

    Verordnung (EWG) Nr. 259/93; Richtlinie 75/442/EWG
    1 Umwelt - Abfälle - Verordnung Nr. 259/93 über die Verbringung von Abfällen - "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne von Code AD 160 der Gelben Liste in Anhang III - Gemischte Abfälle - Einbeziehung - In Artikel 11 Absatz 1 aufgeführte Angaben - Möglichkeit, sie bei ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Nederlandse Raad van State - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 259/93/EWG des Rates vom 1. Februar 1993 zur Überwachung und Kontrolle der Verbringung von Abfällen in der, in die und aus der Europäischen Gemeinschaft - Begriff kommunale ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1284 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Auszug aus EuGH, 25.06.1998 - C-192/96
    Artikel 2 Buchstabe a der Verordnung hat durch die Verweisung auf Artikel 1 Buchstabe a der Richtlinie eine gemeinsame Definition des Abfallbegriffs eingeführt und ist in den Mitgliedstaaten unmittelbar anzuwenden (Urteil vom 25. Juni 1997 in den Rechtssachen C-304/94, C-330/94, C-342/94 und C-224/95, Tombesi u. a., Slg. 1997, I-3561, Randnr. 46).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2010 - 10 S 470/10

    Abfallverbringung ins EU-Ausland

    Diese Zusammensetzung der Abfälle stehe einer Zuordnung zur Grünen Liste entgegen; dies bestätige die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urt. v. 25.6.1998 - Rs. C-192/96 - und Urt. v. 21.6.2007 - Rs. C-259/05-).

    In seiner Entscheidung "Beside BV und I. M. Besselsen" hat der Europäische Gerichtshof - am Beispiel von Ballen mit einem Kunststoffanteil zwischen 58, 3% und 92, 3% (daneben: Papier, Pappe, Metall, Holz, Glas, Textilien) - erkannt, Abfälle, die für sich genommen solche der Grünen Liste seien, müssten im Falle ihrer Vermischung als solche der Gelben Liste qualifiziert werden; der Ursprung der Abfälle sei für sich genommen für die Klassifizierung nicht entscheidend (EuGH, Urt. v. 25.6.1998 - Rs. C-192/96 - Slg. 1998, I-4029 Tz. 29 ff.).

  • EuGH, 21.06.2007 - C-259/05

    Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus

    Das Openbaar Ministerie hält diese Auslegung sowohl im Hinblick darauf, dass die Kategorien von Abfällen, deren Verbringung in der Verordnung Nr. 259/93 nicht geregelt sei, restriktiv ausgelegt werden müssten, als auch im Licht des Urteils vom 25. Juni 1998, Beside und Besselsen (C-192/96, Slg. 1997, I-4029, Randnrn.

    Im Übrigen hat der Gerichtshof in diesem Zusammenhang entschieden, dass ein Gemisch von Abfällen der Grünen Liste in die Kategorie "AD 160 Kommunale Abfälle oder Hausmüll" im Sinne der Gelben Liste der Verordnung Nr. 259/93 fallen kann und dass der genannte Abfall nur bei getrennter Sammlung oder ordnungsgemäßer Sortierung von der Grünen Liste erfasst werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Beside und Besselsen, Randnrn.

  • BVerwG, 14.04.2014 - 7 B 26.13

    Abfall zur Verwertung; Abfall zur Beseitigung; Abfallverbringung; Grüne Liste;

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden (Urteil vom 25. Juni 1998 - Rs. C-192/96 - Slg. 1998, I-4029 Rn. 54), dass die zuständigen Behörden im Allgemeinen bei den zur Verwertung bestimmten nicht notifizierungspflichtigen Abfällen der Grünen Liste zumindest die in Art. 11 der Verordnung genannten Angaben verlangen müssen.
  • VGH Bayern, 01.08.2013 - 20 B 12.1273

    Kostentragung für Rückholung von Abfällen aus dem Ausland

    Es widerspreche der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 25. Juni 1998 - C 192/96, wenn man die Beifügung einer Bescheinigung nach Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 259/93 fordere.

    Eine solche die Beweislast regelnde Norm hat auch der Europäische Gerichtshof in Art. 11 VO (EWG) Nr. 259/93 gesehen, weil die zuständige Behörde bei fehlender Notifizierung als Mindestnachweis zum Zweck der Feststellung, dass die Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung bestimmt sind, die in dieser Norm aufgeführten Angaben verlangen kann, die den zur Verwertung bestimmten Abfällen beizugeben sind (EuGH, U. v. 25.6.1998, C - 192/96).

  • BVerwG, 29.03.2011 - 7 B 76.10

    Zur Grünlistung von Abfallgemischen

    Der Inhalt der Beschwerdebegründung erschöpft sich vielmehr darin, die rechtliche Würdigung durch den Verwaltungsgerichtshof mit der Begründung als fehlerhaft anzugreifen, der Verwaltungsgerichtshof habe die Entscheidungen des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 25. Juni 1998 (- Rs. C-192/96, Beside BV und I.M. Besselsen - Slg. 1998, I-4029) und vom 21. Juni 2007 (- Rs. C-259/05, Omni Metal Service - Slg. 2007, I-04945) zur Grünlistung von Abfallgemischen zu restriktiv interpretiert.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2008 - 2 L 76/07

    Abfallverbringung

    Der EuGH hat in seiner "Beside-Entscheidung" vom 25.06.1998 (C-192/96) ausgeführt, dass auch Abfälle, die hauptsächlich aus den in der Grünen Liste aufgeführten Abfällen bestehen und mit anderen in dieser Liste enthaltenen Abfallarten vermischt sind, sowie in der Grünen Liste aufgeführte Abfälle, die mit einer geringen Menge dort nicht genannter Stoffe vermischt sind, unter den Begriff "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" fielen, der in der Gelben Liste in Anhang III der Verordnung unter dem Code AD 160 zu finden sei.
  • VG Halle, 22.02.2024 - 4 A 390/21

    Anordnung eines abfallwirtschaftlichen Entsorgungsweges

    (EuGH, Urteil vom 25. Juni 1998 - C-192/96 -, juris Rn. 51ff.).
  • VGH Bayern, 31.01.2013 - 20 B 12.13

    Kostentragung für die Rückführung von Abfällen aus Tschechien

    Denn die zuständige Behörde kann bei fehlender Notifizierung die Mindestnachweise zum Zweck der Feststellung, dass Abfälle der Grünen Liste zur Verwertung bestimmt sind, die in Art. 11 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 259/93 aufgeführten Angaben verlangen, die den zur Verwertung bestimmten Abfällen der Anlage II beizugeben sind (EuGH U.v. 25.6.1998 C-192/96).
  • VG Halle, 24.08.2006 - 2 B 368/06
    Nach der Rechtsprechung des EuGH (6. Kammer) vom 25. Juni 1998 ( C 192/96 ) fallen auch Abfälle unter die gelb - also notifizierungspflichtig - gelistete Kategorie "Kommunale Abfälle oder Hausmüll" ( Anlage III zur EG -AbfVerbrV, so genannte Gelbe Liste, Position: "AD" "Abfälle, die sowohl anorganische als auch organische Stoffe enthalten können"), die hauptsächlich aus den in der Grünen Liste aufgeführten Abfällen bestehen und mit anderen in dieser Liste enthaltenen Abfallarten vermischt sind, sowie in der Grünen Liste aufgeführte Abfälle, die mit einer geringen Menge dort nicht genannter Stoffe vermischt sind.
  • VGH Bayern, 10.01.2008 - 20 C 07.3203

    Beschwerdeverfahren; Prozesskostenhilfe für Klageverfahren gegen

    Selbst der Fall einer Wiederverwendung in Ghana änderte nichts an der Tatsache, dass sie Bestandteil eines Abfallgemisches im Container sind (vgl. EuGH vom 25.6.1998 Az. C-192/96).
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Rechtsprechung
   EuGH, 09.07.1998 - C-323/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2778
EuGH, 09.07.1998 - C-323/97 (https://dejure.org/1998,2778)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.1998 - C-323/97 (https://dejure.org/1998,2778)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 1998 - C-323/97 (https://dejure.org/1998,2778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Aktives und passives Wahlrecht bei den Kommunalwahlen

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Belgien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    EG-Vertrag, Artikel 169
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Nichtumsetzung der Richtlinie über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den Kommunalwahlen für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen; Berufung eines Mitgliedstaats auf ...

  • Judicialis

    EGV Art. 169; ; Richtlinie 94/80/EG

  • rechtsportal.de

    EGV Art. 169; Richtlinie 94/80/EG
    Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Pressemitteilung)

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT DAS KÖNIGREICH BELGIEN, WEIL ES ANDEREN UNIONSBÜRGERN ALS BELGIERN NICHT DAS AKTIVE UND PASSIVE WAHLRECHT BEI DEN KOMMUNALWAHLEN EINGERÄUMT HAT

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Kein fristgerechtes Inkraftsetzen der notwendigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um der Richtlinie 94/80/EG des Rates vom 19. Dezember 1994 über die Einzelheiten der Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts bei den ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1284
  • EuZW 1998, 608 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 05.06.1997 - C-107/96

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 09.07.1998 - C-323/97
    Nach ständiger Rechtsprechung kann sich ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 5. Juni 1997 in der Rechtssache C-107/96, Kommission/Spanien, Slg. 1997, I-3193, Randnr. 10).
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