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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95   

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BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 1997 - 3 C 6.95 (https://dejure.org/1997,54)
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Sozialstationen

Änderung einer Subventionspraxis, Verwaltungsrichtlinie, Vertrauensschutz

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Förderung von Krankenpflegekräften im Rahmen von Sozialstationen - Kürzung von Zuwendungen - Änderung einer amtlich veröffentlichten durch eine unveröffentlichte Verwaltungsvorschrift - Gleichheitssatz - Vertrauensschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von Förderungsrichtlinien für einen bestimmten Berufszweig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 104, 220
  • NJW 1998, 2069 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 273
  • DVBl 1998, 142
  • DÖV 1997, 732
 
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Wird zitiert von ... (447)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 77.74

    Grundsätze über die Rücknahme zu Unrecht erteilter Bodenverkehrsgenehmigungen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Ein solches Vertrauen setzt jedoch außer einer adäquaten Vertrauensbetätigung des Betroffenen eine Schutzwürdigkeit dieser Vertrauensbetätigung (vgl. dazu etwa Urteil vom 28. Februar 1975 - BVerwG 4 C 77.74 - BVerwGE 48, 87 (92 f.) [BVerwG 28.02.1975 - IV C 77/74]) voraus.
  • BVerwG, 24.06.1966 - VI C 72.63

    Gesetzliche Regelung des Rechtes von Zusagen - Erfordernis der Zustimmung des

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Angesichts dessen könnte eine andere Beurteilung nur angezeigt sein, wenn die durch das Inkrafttreten des Erlasses vom 9. Mai 1989 am 1. Januar 1989 (i.V.m. dem Erlaß vom 19. August 1989) bewirkte Kürzung der Zuwendungen für das Jahr 1989 zu nahezu untragbaren Verhältnissen für den Kläger geführt hätte (vgl. zu diesem Ansatz etwa Urteil vom 24. Juli 1966 - BVerwG 6 C 72.63 - DVBl 1966, 857 [BVerwG 24.06.1966 - VI C 72/63]).
  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 46.91

    Bebauungsplan mit unbestimmtem Zeitraum zur Umsetzung und Entstehen einer

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    An einer solchen Schutzwürdigkeit mangelt es nämlich, wenn dem Betroffenen Umstände bekannt oder infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt waren, die eine Änderung der Förderungspraxis rechtfertigen (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 22. Januar 1993 - BVerwG 8 C 46.91 - BVerwGE 92, 8 (20) [BVerwG 22.01.1993 - 8 C 46/91]).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Vielmehr muß ein Subventionsempfänger grundsätzlich damit rechnen, daß bei Eintritt von - wie zuvor geschildert hier - grundlegenden Änderungen der allgemeinen Rahmenbedingungen Subventionen gekürzt werden (vgl. u.a. BVerfG, Beschluß vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 (284)).
  • BVerfG, 22.10.1974 - 1 BvL 3/72

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bei Haushaltsgesetzen

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Aus ihm kann deshalb kein Anspruch auf die Gewährung einer Subvention hergeleitet werden (vgl. etwa BVerfG, Beschluß vom 22. Oktober 1974 - 1 BvL 3/72 - BVerfGE 38, 121 (126) [BVerfG 22.10.1974 - 1 BvL 3/72]).
  • BVerwG, 03.10.1972 - I C 36.68

    Selbstbindung einer Verwaltungsbehörde

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Denn zur Gegensteuerung von Fehlentwicklungen im Wege der Änderung ist die Verwaltung stets befugt (vgl. Urteil vom 3. Oktober 1972 - BVerwG 1 C 36.68 - BVerwGE 41, 1 (10) [BVerwG 03.10.1972 - I C 36/68]).
  • BVerwG, 19.12.1996 - 3 C 1.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Unterlassen der notwendigen Beildagung, Erforderlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Dabei unterliegen Auslegung und Anwendung der Vorschriften der Landeshaushaltsordnung vom 14. Dezember 1971 (GV NW S. 397) - LHO - durch das Berufungsgericht, soweit sie die Rechtswirkungen des Haushaltsplans wie auch die Zulässigkeit von staatlichen Zuwendungen aufgrund des Haushaltsplans betreffen, der rechtlichen Überprüfung durch das Bundesverwaltungsgericht (vgl. Urteil vom 19. Dezember 1996 - BVerwG 3 C 1.96 -).
  • BVerwG, 17.04.1970 - VII C 60.68

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Erledigung eines Anspruchs auf Erlass

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Allerdings ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. statt vieler, Urteil vom 17. April 1970 - BVerwG 7 C 60.68 - BVerwGE 35, 159 (161 ff.) [BVerwG 17.04.1970 - VII C 60/68]) anerkannt, daß Verwaltungsvorschriften über die ihnen zunächst nur innewohnende interne Bindung hinaus vermittels sowohl des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine anspruchsbegründende Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen vermögen.
  • BVerwG, 26.04.1979 - 3 C 111.79

    Subventionsrichtlinie langfristige Verpachtung - Art. 20 Abs. 3 GG, ausreichende

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Bei ihnen handelt es sich nicht um Rechtsnormen, sondern um verwaltungsinterne Weisungen und damit um Verwaltungsvorschriften (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 26. April 1979 - BVerwG 3 C 111.79 - BVerwGE 58, 45 (49) [BVerwG 26.04.1979 - 3 C 111/79]).
  • BVerwG, 27.01.1977 - II C 70.73

    Beamter des auswärtigen Dienstes - Versetzung in einstweiligen Ruhestand -

    Auszug aus BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95
    Doch gebietet diese Vorschrift nicht, ein im Ergebnis richtiges Urteil nur deshalb aufzuheben, weil eine der Sache nach nicht erforderliche Feststellung - hier über die Auswirkungen des Inkrafttretens des Art. 1 § 37 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen vom 20. Dezember 1988 - möglicherweise unter Versagung rechtlichen Gehörs getroffen worden ist (u.a. Urteil vom 27. Januar 1977 - BVerwG 2 C 70.73 - BVerwGE 52, 33 (42) [BVerwG 27.01.1977 - II C 70/73] m.w.N.).
  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

  • VG Düsseldorf, 16.08.2022 - 20 K 7488/20

    Land NRW unterliegt im Rechtsstreit um Corona-Soforthilfen

    Sie unterliegen daher auch keiner eigenständigen richterlichen Auslegung wie Rechtsnormen, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 2. Februar 1995 - 2 C 19/94 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2016 - 15 A 1822/15 -, juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. Januar 2014 - 8 LA 144/13 -, juris.

    Entscheidend ist, wie die zuständigen Behörden die Verwaltungsvorschrift im maßgeblichen Zeitpunkt ihrer Entscheidung in ständiger Praxis gehandhabt haben und in welchem Umfang sie infolgedessen durch den Gleichheitssatz (Artikel 3 Abs. 1 GG) gebunden sind, vgl. BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - 3 C 6/95 -, juris; BVerwG, Urteil vom 23. April 2003 - 3 C 25/02 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 12. August 2016 - 15 A 1822/15 -, juris.

    Das vom Beklagten herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 1997, - 3 C 6/95 -, juris, rechtfertigt keine abweichende Sichtweise.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 30/16

    Sikh; Befreiung von der Helmpflicht für ein Motorrad aus religiösen Gründen

    In der Rechtsprechung ist zwar anerkannt, dass die tatsächliche - möglicherweise bereits schon durch eine einzige behördliche Entscheidung in einem Parallelfall eintretende (vgl. zur Diskussion Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 8. Aufl., § 40 Rn. 105, 112 ff.) - Verwaltungspraxis sowohl aufgrund des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 Abs. 3 GG) zu einer Selbstbindung der Verwaltung führen kann, die zur Folge hat, dass eine von der Verwaltungspraxis im Einzelfall zu Gunsten oder zu Lasten des Betroffenen abweichende Entscheidung rechtswidrig ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135; BVerwG, Urteile vom 21.08.2003 - 3 C 49.02 - BVerwGE 118, 379 und vom 08.04.1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Aufgrund dieser Selbstbindung kann den Verdingungsordnungen als den verwaltungsinternen Regelungen über Verfahren und Kriterien der Vergabe eine mittelbare Außenwirkung zukommen (vgl. BVerfGE 73, 280 [299 f.]; - 111, 54 [108]; BVerwGE 35, 159 [161]; 104, 220 [223]; BGHZ 139, 259 [267]; Dörr, DÖV 2001, S. 1014 [1017]).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 338/94   

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https://dejure.org/1997,8175
BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 338/94 (https://dejure.org/1997,8175)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1997 - 1 BvR 338/94 (https://dejure.org/1997,8175)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1997 - 1 BvR 338/94 (https://dejure.org/1997,8175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Erforderlichkeit der Berufung gegen ein landgerichtliches Zivilurteil

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 590
  • NVwZ 1998, 273 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.04.1982 - III ZR 154/80

    Enteignung; Rückübereignung; Ergänzende Auslegung; Drohende Enteignung;

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 338/94
    Sie macht geltend, die Erschöpfung des Rechtswegs sei ihr nicht zuzumuten, da sich das angegriffene Urteil auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 84, 1) stütze und nicht zu erwarten sei, daß der Bundesgerichtshof seine in dieser Entscheidung vertretene Auffassung ändere.

    Der Bundesgerichtshof hat in dem von der Beschwerdeführerin angeführten Urteil (BGHZ 84, 1) die Verneinung eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage durch das Berufungsgericht deshalb gebilligt, weil im zugrundeliegenden Fall nicht nur die Verwendung des abgetretenen Grundstücks als Straßenfläche Geschäftsgrundlage gewesen war, sondern darüber hinaus die mit der Abtretung verbundene Erwartung, daß damit die Erschließung des übrigen Grundstücks und dessen Aufteilung in baureife Parzellen ermöglicht werde, und danach die Vorstellungen der Parteien auch ohne den Ausbau des veräußerten Grundstücks zur Straße im wesentlichen in Erfüllung gegangen waren (BGH, a.a.O., S. 9 f.).

  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1997 - 1 BvR 338/94
    Eine allgemeine Bedeutung der Sache, die eine sofortige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unter Verzicht auf die grundsätzlich wünschenswerte Vorklärung der Sach- und Rechtslage durch die allgemein zuständigen Gerichte (vgl. dazu BVerfGE 86, 15 [26 f.]) gebieten würde, ist schon im Hinblick auf die geringe Zahl einschlägiger Fälle, die bisher Gegenstand veröffentlichter Gerichtsentscheidungen waren, nicht ersichtlich.
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