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   BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94   

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BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94 (https://dejure.org/1996,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 23.08.1996 - 8 C 34.94 (https://dejure.org/1996,1757)
BVerwG, Entscheidung vom 23. August 1996 - 8 C 34.94 (https://dejure.org/1996,1757)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Zinslose Stundung eines Erschließungsbeitrags - Landwirtschaftlicher Betrieb - Landwirtschaftlich genutzte und Wohnzwecken dienende Flächen eines Grundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 135 Abs. 4 S. 1, 2
    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, Stundung des Erschließungsbeitrags für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 382
  • NVwZ 1998, 295
  • DVBl 1996, 1327
  • DÖV 1997, 296
  • ZfBR 1997, 41
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 30.84

    Erschließung eines zwischen zwei parallel geführten Anbaustraßen selbständig und

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Dennoch ergeben sich von Fall zu Fall gewisse räumliche Eingrenzungen aus dem - davon unabhängigen - Tatbestandsmerkmal "erschlossen" (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 [364]).

    Das trifft zu - erstens - bei besonders tiefen (namentlich landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. zur Zulässigkeit einer sog. Tiefenbegrenzung u. a. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53) oder beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu Urteil vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 [54 f.]) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind, sowie - zweitens - auf Fälle, in denen sich bei einer durch Anbaustraßen bewirkten Mehrfacherschließung die Erschließungswirkung einer Anbaustraße erkennbar eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.).

  • BVerwG, 24.10.1980 - 4 C 93.77

    Erhebung von Zinsen im Fall der Stundung des Erschließungsbeitrags für

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Durch diese Regelung soll vermieden werden, daß der Erschließungsbeitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Erschließungsbeitragspflicht unterliegenden Grundstück aus dem Betrieb veranlaßt, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, daß die Erschließungsbeitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 93.77 - BVerwGE 61, 124 [126]).

    Richtig ist, daß die Schonung landwirtschaftlicher Betriebe grundsätzlich sowohl dem Interesse der Gemeinden, den ihnen entstandenen Erschließungsaufwand alsbald durch die Einziehung von Erschließungsbeiträgen zu decken, als auch der bodenpolitischen Funktion der Beitragspflicht, auf eine Bebauung baureifer Grundstücke hinzuwirken (vgl. dazu u.a. Urteil vom 24. Oktober 1980 - BVerwG 4 C 93.77 - a.a.O. S. 125 f.), entgegensteht.

  • BVerwG, 01.04.1981 - 8 C 11.81

    Beitrag - Fläche - Landwirtschaft - Pacht - Stundung

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Vielmehr weisen der Wortlaut des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB und der mit ihm verfolgte Zweck darauf hin, der Gesetzgeber habe den aufgezeigten Interessenkonflikt prinzipiell zugunsten der Schonung landwirtschaftlicher Betriebe gelöst (vgl. in diesem Zusammenhang Urteil vom 1. April 1981 - BVerwG 8 C 11.81 - BVerwGE 62, 125 [127]).
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 86.81

    Verhältnis von Möglichkeit eines Zugangs und Vorliegen des Merkmals des

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Denn einer Beitragspflicht nach § 133 Abs. 1 BauGB können ausschließlich solche Grundstücksflächen unterliegen, die gemäß § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen sind; ohne ein Erschlossensein im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB und damit eine Teilnahme an der Aufwandsverteilung kann sich die Frage nach der Erfüllung des § 133 Abs. 1 BauGB nicht stellen (vgl. u. a. Urteil vom 26. September 1983 - BVerwG 8 C 86.81 - BVerwGE 68, 41 [43]).
  • BVerwG, 17.06.1994 - 8 C 24.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Erschlossensein durch eine Anbaustraße bei

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Etwas ähnliches steht in Frage, wenn eine Wohnbebauung im Wege einer Ausnahme auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen Grundstück zugelassen worden ist, dessen plangemäße Erschließung eine Erreichbarkeit in Form des Herauffahrenkönnens erfordert, auf das aber von der abzurechnenden Anbaustraße wegen eines im Bebauungsplan angeordneten Zu- und Abfahrverbots nicht gefahren werden darf (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 [124 ff.]), und wenn ein Teil eines (Buch-)Grundstücks etwa infolge seiner Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche jeder erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Ausnutzbarkeit entzogen ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30]).
  • BVerwG, 17.12.1976 - VII C 69.74

    Voraussetzungen der Erteilung der Fahrerlaubnis - Anwendung des § 50 Abs. 2

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Träfe das zu, müßte die Verpflichtungsklage, für deren Erfolg oder Mißerfolg auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. u. a. Urteil vom 17. Dezember 1976 - BVerwG VII C 69.74 - BVerwGE 52, 1), jedenfalls hinsichtlich des auf das Grundstück Nr. 935/1 mit einer Größe von 381 qm entfallenden Anteils am geforderten Erschließungsbeitrag erfolglos bleiben.
  • BVerwG, 04.05.1979 - 4 C 54.76

    Verteilungsmaßstab bei Erschließungsbeiträgen; Tiefenbegrenzung für Grundstücke

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Das trifft zu - erstens - bei besonders tiefen (namentlich landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. zur Zulässigkeit einer sog. Tiefenbegrenzung u. a. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53) oder beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu Urteil vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 [54 f.]) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind, sowie - zweitens - auf Fälle, in denen sich bei einer durch Anbaustraßen bewirkten Mehrfacherschließung die Erschließungswirkung einer Anbaustraße erkennbar eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.).
  • BVerwG, 25.02.1977 - IV C 35.74

    Bebaubarkeit als Voraussetzung für das Entstehen eines Erschließungsbeitrags

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Etwas ähnliches steht in Frage, wenn eine Wohnbebauung im Wege einer Ausnahme auf einem in einem Gewerbegebiet gelegenen Grundstück zugelassen worden ist, dessen plangemäße Erschließung eine Erreichbarkeit in Form des Herauffahrenkönnens erfordert, auf das aber von der abzurechnenden Anbaustraße wegen eines im Bebauungsplan angeordneten Zu- und Abfahrverbots nicht gefahren werden darf (vgl. Urteil vom 17. Juni 1994 - BVerwG 8 C 24.92 - BVerwGE 96, 116 [124 ff.]), und wenn ein Teil eines (Buch-)Grundstücks etwa infolge seiner Ausweisung im Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche jeder erschließungsbeitragsrechtlich relevanten Ausnutzbarkeit entzogen ist (vgl. Urteil vom 25. Februar 1977 - BVerwG IV C 35.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 60 S. 28 [30]).
  • BVerwG, 04.10.1990 - 8 C 1.89

    Begriff des Grundstücks und des "Erschlossenseins"

    Auszug aus BVerwG, 23.08.1996 - 8 C 34.94
    Das trifft zu - erstens - bei besonders tiefen (namentlich landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. zur Zulässigkeit einer sog. Tiefenbegrenzung u. a. Urteil vom 4. Mai 1979 - BVerwG 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53) oder beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu Urteil vom 4. Oktober 1990 - BVerwG 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 [54 f.]) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind, sowie - zweitens - auf Fälle, in denen sich bei einer durch Anbaustraßen bewirkten Mehrfacherschließung die Erschließungswirkung einer Anbaustraße erkennbar eindeutig auf eine Teilfläche beschränkt (vgl. u.a. Urteil vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - a.a.O. S. 366 f.).
  • OVG Niedersachsen, 12.05.2014 - 9 LB 111/12

    Baurechtliche Einordnung von Pferdezucht und Pensionspferdehaltung als

    Maßgeblich für eine landwirtschaftliche Nutzung des Grundstücks (wobei unter dem Grundstück in diesem Sinne nur die beitragspflichtige Grundstücksteilfläche zu verstehen ist, vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382) im Sinne des § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB ist die Begriffsdefinition in § 201 BauGB, wonach insbesondere die Tierhaltung zur Landwirtschaft im Sinne des BauGB gehört, soweit das Futter überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden, landwirtschaftlichen Flächen erzeugt werden kann.

    Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, also das der Beitragspflicht unterliegende Grundstück zu einem rentablen landwirtschaftlichen Betrieb gehört und es zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit dieses Betriebs weiterhin wie bisher genutzt werden muss, verzichtet § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB darauf, die Stundungspflicht auf Fälle zu beschränken, in denen ein Grundstück ganz oder jedenfalls überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, und er verzichtet folgerichtig ferner darauf, die Stundungspflicht auf den Teil einer entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu beschränken, der auf eine tatsächlich ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Teilfläche entfällt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1996 - 8 C 34.94 - a. a. O.).

    Den dadurch auftretenden Interessenkonflikt, dass die Schonung landwirtschaftlicher Betriebe grundsätzlich sowohl dem Interesse der Gemeinden entgegensteht, den ihnen entstandenen Erschließungsaufwand alsbald durch die Einziehung von Erschließungsbeiträgen zu decken, als auch der bodenpolitischen Funktion der Beitragspflicht, auf eine Bebauung baureifer Grundstücke hinzuwirken, hat der Gesetzgeber prinzipiell zugunsten der Schonung landwirtschaftlicher Betriebe gelöst (vgl. BVerwG, Urteil 23.08.1996 - 8 C 34.94 - a. a. O.).

  • BVerwG, 01.09.2004 - 9 C 15.03

    Erschließungsbeitrag; Verteilung des Erschließungsaufwands; erschlossene

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts können sich aus dem Tatbestandsmerkmal "erschlossen" in § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB von Fall zu Fall gewisse Eingrenzungen der Fläche ergeben, mit der ein Grundstück nach dieser Vorschrift an der Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands teilnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Juni 1985 - BVerwG 8 C 30.84 - BVerwGE 71, 363 , vom 22. April 1994 - BVerwG 8 C 18.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 91 S. 5 und vom 23. August 1996 - BVerwG 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382 ).

    Bei besonders tiefen (namentlich - wie hier - landwirtschaftlich genutzten) Grundstücken in unbeplanten Gebieten fehlt diese Korrelation zwischen Größe und Vorteil: Der Erschließungsvorteil, dessen Umfang von der zulässigen baulichen Nutzung (Ausnutzbarkeit) abhängt, ist bei ihnen regelmäßig nicht größer als bei den durchschnittlich tiefen Grundstücken eines Abrechnungsgebiets (vgl. BVerwG, Urteile vom 10. Juni 1981 - BVerwG 8 C 20.81 - BVerwGE 62, 308 , vom 19. Februar 1982 - BVerwG 8 C 27.81 - BVerwGE 65, 61 , vom 22. April 1994 a.a.O. und vom 23. August 1996 a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2013 - 15 A 2733/12

    Stundung des Erschließungsbeitrags nach § 135 Abs. 4 BauGB i.R.d. Übertragung von

    vgl. BVerwG, Urteile vom 23. August 1996 - 8 C 34.94 -, BVerwGE 101, 382 (388), und vom 1. April 1981 - 8 C 11.81 -, BVerwGE 62, 125 (127).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2002 - 6 C 10464/02

    Unwirksame Tiefenbegrenzungsregelung; zeitweise Beitragsbefreiung

    Dementsprechend ist eine Beschränkung der Erschließungswirkung auf einen Teilbereich eines Grundstücks denkbar bei besonders tiefen Grundstücken in unbeplanten Gebieten (vgl. u.a. BVerwG Urteile vom 4. Mai 1979 - 4 C 54.76 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 29 S. 53 und vom 23. August 1996 8 C 34/94; a.A. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Auflage, § 17 Rdnrn. 27ff) oder bei solchen Grundstücken in beplanten Gebieten, die von einer bestimmten Tiefe an nicht mehr der abzurechnenden Anbaustraße wegen bebaubar (vgl. dazu BVerwG Urteil vom 4. Oktober 1990 - 8 C 1.89 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG/BauGB Nr. 83 S. 51 ) oder erschließungsbeitragsrechtlich vergleichbar nutzbar sind.
  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355

    Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    938/1 entfallen (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 8 C 34.94 - BVerwGE 101, 382/390).
  • VG Düsseldorf, 02.11.1999 - 17 K 2705/99

    Ausgestaltung der zinslosen Stundung eines i.R.e. Nacherhebungsbescheids

    Sofern die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind, also das der Beitragspflicht unterliegende Grundstück - wie nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts hier - zu einem rentablen landwirtschaftlichen Betrieb gehört und es zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit dieses Betriebs weiterhin wie bisher genutzt werden muß, verzichtet § 135 Abs. 4 Satz 1 BauGB darauf, die Stundungspflicht auf Fälle zu beschränken, in denen ein Grundstück ganz oder jedenfalls überwiegend landwirtschaftlich genutzt wird, und er verzichtet folgerichtig ferner darauf, die Stundungspflicht auf den Teil einer entstandenen Erschließungsbeitragsforderung zu beschränken, der auf eine tatsächlich ausschließlich landwirtschaftlich genutzte Teilfläche entfällt." vgl. BVerwG, Urteil vom 23. August 1996 - 8 C 34/94 -, in: BVerwGE 101, 382 (384 ff.).

    Urteil vom 23. August 1996 - 8 C 34.94 -, in: BVerwGE 101, 382 (382 f.), die Verpflichtung zur zinslosen Stundung für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück ausgesprochen, bzw. auf die Revision des Antragstellers die Sache zurückverwiesen.

  • VG Minden, 19.01.2007 - 5 K 3309/06

    Anspruch auf zinslose Stundung des geschuldeten Erschließungsbeitrages; Nutzung

    Der Kläger legte gegen die teilweise Ablehnung seines Stundungsantrags unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.08.1996 - 8 C 34.94 - Widerspruch ein, den der Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 17.10.2006 zurückwies.

    Das Bundesverwaltungsgericht ist in seiner den Parteien bekannten Entscheidung vom 23.08.1996 - 8 C 34.94 - mit rechtsgrundsätzlichen Ausführungen zu § 135 Abs. 4 BauGB der Auffassung, diese Vorschrift sei eng auszulegen, daher kämen für eine Stundung gemischt genutzte, d.h. sowohl der Wohnnutzung als auch dem landwirtschaftlichen Betrieb zuzurechnende Flächen nicht, sondern lediglich die unmittelbar und ausschließlich landwirtschaftlich genutzten Teilflächen eines Grundstücks mit dem darauf entfallenden Beitragsanteil in Betracht, ausdrücklich entgegengetreten und hat, wie im Leitsatz 2 zu der genannten Entscheidung zusammengefasst, entschieden:.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.06.2004 - 2 L 3/03

    Rechtsänderung zu § 125 Abs. 2 BauGB heilt fehlende Zustimmung der oberen

    Für die Beantwortung der Frage, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine bestimmte Grundstücksfläche gemäß § 131 Abs. 1 BauGB an der Aufwandsverteilung teilnimmt, ist im Tatbestandsmerkmal "Grundstück" auf das sog. Buchgrundstück abzustellen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1996 - BVerwG 8 C 34.94 -, BVerwGE 101, 382), d. h. auf den räumlich abgegrenzten Teil der Erdoberfläche, der im Bestandsverzeichnis eines Grundbuchblattes unter einer besonderen Nummer gebucht ist (vgl. Bassenge, in: Palandt, BGB, 57. Aufl., Überblick vor § 873 RdNr. 1).

    Zwar können sich von Fall zu Fall gewisse räumliche Eingrenzungen aus dem in § 131 Abs. 1 BauGB enthaltenen Tatbestandsmerkmal "erschlossen" ergeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.08.1996, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 16.10.2019 - 6 ZB 19.1292

    Unzulässige Befristung der Stundung einer Vorausleistung auf den

    Durch diese Regelung soll vermieden werden, dass der Erschließungsbeitrag den Inhaber eines rentablen landwirtschaftlichen Betriebs zu einer Trennung von einem der Erschließungsbeitragspflicht unterliegenden Grundstück aus dem Betrieb veranlasst, das zur Erhaltung seiner Wirtschaftlichkeit notwendig ist; damit soll gewährleistet werden, dass die Erschließungsbeitragspflicht Wirtschaftlichkeit und Existenz rentabler landwirtschaftlicher Betriebe nicht beeinträchtigt (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1996 - 8 C 34.94 - juris Rn. 14, 19).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.08.2005 - 4 L 59/04

    Beitragsbescheid, Verböserung, Widerspruchsverfahren, Herstellung, endgültige

    Es handelt sich durchweg um Ausnahmefälle von dem Grundsatz, dass sich der Vorteil des "Erschlossen-Seins" auf das gesamte Grundstück bezieht (BVerwG, Urt. v. 22.4.1994 - BVerwG 8 C 18.92 -, BVerwG-DAT; Urt. v. 27.6.1985 - BVerwG 8 C 30.84 -, NVwZ 1986, 305 [305/306]; Urt. v. 23.8.1996 - BVerwG 8 C 34.94 -, NVwZ 1998, 295 [296]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

  • OVG Sachsen, 02.06.2009 - 5 A 169/08

    Stundung; Abwasserbeitrag; landwirtschaftliche Nutzung

  • VG Augsburg, 09.06.2015 - Au 2 S 15.654

    Erschließungsbeitragsrecht; Aufhebung einer Stundung; landwirtschaftliche

  • VGH Bayern, 06.03.2006 - 6 ZB 03.2947
  • OVG Niedersachsen, 09.11.1999 - 9 L 465/99

    Stundung des Kanalbaubeitrages bei teilweise landwirtschaftlich genutzten

  • VG Arnsberg, 30.10.2008 - 6 K 2006/07

    Anwendung des § 135 Abs. 4 S. 1 Baugesetzbuch (BauGB) über seinen Wortlaut hinaus

  • VG Trier, 22.10.2002 - 2 K 300/02

    Zinslose Stundung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag in Bezug auf

  • VG Aachen, 24.02.2011 - 9 K 1401/07

    Anspruch auf zinslose Stundung der auf die Grundstücke einer alten Hofstelle

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