Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 12.11.1997

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97   

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BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 (https://dejure.org/1997,742)
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Garagensüdwand

Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten beruht auf Landesrecht (vgl. für Baden-Württemberg: § 47 Abs. 1 Satz 2 LBO), Möglichkeit zivilrechtlicher Rechtsbehelfe ist berücksichtigungsfähig;

§ 130a VwGO, zu den Voraussetzungen für die Durchführung des vereinfachten Verfahrens bei der Stellung von Beweisanträgen

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten

  • Wolters Kluwer

    Abstandsflächenrecht - Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten - Pflicht zum Einschreiten - Ermessensreduzierung - Zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abstandsflächenrecht; Nachbaranspruch auf behördliches Einschreiten; Pflicht zum Einschreiten; Ermessensreduzierung; zivilrechtliche Abwehransprüche des Nachbarn

  • Judicialis

    BayBO 1994 § 89 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BayBO (1994) § 89 S. 1

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarrecht: Anspruch auf baubehördliches Einschreiten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2302 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 395
  • BauR 1998, 201 (Ls.)
  • BauR 1998, 319
  • ZfBR 1998, 106
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (im Anschluß an Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586).

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).

  • BVerwG, 24.05.1988 - 4 B 93.88

    Baurecht - Nachbarschutz - Schwarzbau - Behördliches Einschreiten -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach Landesrecht (im Anschluß an Beschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

    Ob dem Nachbarn bei der Verletzung einer nachbarschützenden Vorschrift - hier einer landesrechtlichen Vorschrift des Abstandsflächenrechts - ein im Wege einer Ermessensreduzierung auf Null gebundener Anspruch auf behördliches Einschreiten zusteht, entscheidet sich grundsätzlich nach dem gemäß § 137 Abs. 1, § 173 VwGO i.V.m. § 562 ZPO irrevisiblen Landesrecht (vgl. Senatsbeschluß vom 24. Mai 1988 - BVerwG 4 B 93.88 - Buchholz 406.19 Nachbarschutz Nr. 80 = NVwZ 1988, 824 = BRS 48 Nr. 161).

  • BVerwG, 10.04.1992 - 9 B 142.91

    Vereinfachtes Verfahren - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs in den Fällen, in denen das Berufungsgericht an der Durchführung des vereinfachten Verfahrens auch angesichts von Beweisanträgen festhalten will, die der Berufungsführer erst nach der Anhörungsmitteilung stellt, in der Regel genügt wird, wenn der Berufungsführer durch eine erneute Anhörungsmitteilung über das unverändert beabsichtigte Verfahren und damit auch darauf hingewiesen wird, daß das Gericht seinen Beweisanträgen nicht durch förmliche Beweisbeschlüsse nachgehen werde (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 - BVerwG 9 B 142.91 - Buchholz 310 § 130 a VwGO Nr. 5 m.w.N.).

    Aus den Entscheidungsgründen eines gemäß § 130 a VwGO ergangenen Beschlusses muß allerdings erkennbar sein, daß das Gericht die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis genommen und, wenn sie Beweisanträge gestellt haben, diese vorher auf ihre Erheblichkeit überprüft hat (vgl. Beschluß vom 10. April 1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Bauaufsichtsbehörde hat die für und gegen ein Einschreiten sprechenden Gesichtspunkte sachgerecht abzuwägen und bei der Verletzung nachbarschützender Vorschriften neben dem besonderen öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung baurechtmäßiger Zustände auch die Interessen des in seinen Rechten verletzten Nachbarn zu berücksichtigen (vgl. bereits BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 - BVerwGE 11, 95 ).
  • BVerwG, 21.10.1988 - 7 B 154.88

    Behördliches Ermessen bei immissionsschutzrechtlichem Einschreiten gegen von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich (§§ 1004, 906, 823 Abs. 2 BGB) geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Februar 1969 - BVerwG 1 C 7.68 - DVBl 1969, 586; vgl. auch Beschluß vom 21. Oktober 1988 - BVerwG 7 B 154.88 - Buchholz 406.25 § 24 BImSchG Nr. 3).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 11 B 12.92

    Recht auf eine mündliche Verhandlung vor dem Berufungsgericht - Recht auf eine

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Die Anhörungsmitteilung soll den Beteiligten Gelegenheit bieten, ihre Sachargumente unter Berücksichtigung der in der erneuten Anhörung zum Ausdruck kommenden Ablehnung der Beweisanträge zu vertiefen und ggf. die Gründe darzutun, aus denen sie eine mündliche Verhandlung für sachdienlich halten (Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 11 B 12.92 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 10).
  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

    Auszug aus BVerwG, 10.12.1997 - 4 B 204.97
    Ein unzulässiges Überraschungsurteil liegt vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine weder im Verwaltungs- noch im Verwaltungsstreitverfahren erörterte rechtliche Erwägung stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 135; stRspr).
  • VG Berlin, 24.03.2015 - 14 K 184.14

    Zusammenleben in häuslicher Gemeinschaft; Arbeitszeit der Erzieherinnen und

    Dies bedeutet, dass die Behörde prinzipiell verpflichtet ist, gegen rechts- und ordnungswidrige Zustände vorzugehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 1985 - 4 C 50.82 - juris Rn. 22) und nur bei Vorliegen besonderer Umstände vom Einschreiten absehen darf oder muss (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - 4 B 204.97 - ZfBR 1998 S. 106 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2017 - 10 N 27.14

    Bauaufsichtliche Beseitigungsanordnung - formelle und materielle Illegalität

    Auch die Möglichkeit des Nachbarn, seine Rechte unmittelbar gegenüber dem "Störer" zivilrechtlich geltend zu machen, kann je nach den konkreten Umständen des Einzelfalls ein beachtlicher Ermessensgesichtspunkt sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 4 B 204.97 -, juris Rn. 2).
  • OVG Niedersachsen, 22.10.2008 - 1 ME 134/08

    Zeitpunkt für das Entfallen eines Rechtsschutzbedürfnisses eines sich gegen ein

    Es kann aber im Einzelfall ermessensgerecht sein, ihn auf ein unmittelbares zivilrechtliches Vorgehen gegen den "Störer" zu verweisen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.1997 - 4 B 204.97 -, NVwZ 1998, 395; Urt. v. 25.2.1969 - I C 7.68 -, DVBl. 1969, 586).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96   

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https://dejure.org/1997,527
BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96 (https://dejure.org/1997,527)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 (https://dejure.org/1997,527)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1997 - 11 A 49.96 (https://dejure.org/1997,527)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anerkannter Naturschutzverband - Beteiligungsrecht - Planfeststellung - Planfeststellungsverfahren - Planänderung - Erneute Beteiligung - Einschlägiges Sachverständigengutachten - Keine Unbeachtlichkeit des Beteiligungsverstoßes

  • Judicialis

    BNatSchG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; ; VwVfG § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; VwVfG § 46; ; VwVfG § 73 Abs. 8; ; AEG § 20 Abs. 7; ; FStrG § 17 Abs. 6 c Satz 2

  • rechtsportal.de

    Naturschutzrecht - Neuerliche Beteiligung eines anerkannten Naturschutzverbandes bei Planänderung, Begriff der "einschlägigen Sachverständigengutachten", Anwendbarkeit des § 46 VwVfG

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 348
  • NJW 1998, 2154 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 395
  • NJ 1998, 328
  • DVBl 1998, 334
  • DÖV 1998, 424
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Wie das Bundesverwaltungsgericht für die wortgleiche Regelung des § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG bereits entschieden hat, führt eine Verletzung des Beteiligungsrechts eines anerkannten Naturschutzverbandes aus § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses, weil ein solcher Fehler in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 19.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 12 S. 28 f.).

    Denn die Naturschutzverbände sind keine allgemeinen "Begleiter" des Planfeststellungsverfahrens (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26).

    Das Beteiligungsrecht ist deswegen nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung gänzlich unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt worden ist (BVerwGE 87, 62 ; Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26).

    Sie liegt darin, daß die Naturschutzverbände mit ihrem Sachverstand in ähnlicher Weise wie Naturschutzbehörden die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege in das Verfahren einbringen sollen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26).

    Wegen der behördenunterstützenden Funktion dieser "Sachverstandpartizipation", die nach dem Willen des Gesetzgebers Vollzugsdefiziten im Bereich des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenwirken soll (vgl. Bundesminister Ertl in der 3. Lesung des BNatSchG, Verhandlungen des Deutschen Bundestages, VII/247. Sitzung, Stenografischer Bericht S. 17514), ist es gerechtfertigt, die Naturschutzverbände als "Verwaltungshelfer" zu bezeichnen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26), womit allerdings weder die Übertragung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben noch von Entscheidungsbefugnissen oder Kontrollrechten gegenüber der Verwaltung verbunden ist.

    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, kann sich das Erfordernis einer erneuten Beteiligung der Naturschutzverbände daraus ergeben, daß es die Planfeststellungsbehörde - bei unveränderter Planung - für notwendig erachtet, neue, den Naturschutz betreffende Untersuchungen anzustellen, die Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26).

    Denn Defizite in der bisherigen fachlichen Ermittlung, deren Abbau die Verbandsbeteiligung nach § 29 BNatSchG dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 18), können sich ebenso aus anderen vergleichbaren, also sachverständigen Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O., S. 26).

    § 46 VwVfG findet auf § 29 BNatSchG keine Anwendung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Der auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Beklagten gerichtete Hauptantrag ist zulässig (BVerwGE 87, 62 ; 98, 100 ).

    Das Beteiligungsrecht ist deswegen nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung gänzlich unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt worden ist (BVerwGE 87, 62 ; Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O. S. 26).

    Das Verfahrensrecht gewinnt andererseits eigenständiges Gewicht und absoluten Charakter dadurch, daß der Gesetzgeber das öffentliche Interesse an Naturschutz und Landschaftspflege im begrenzten Umfang "subjektiviert" hat, damit es verstärkt in das Planfeststellungsverfahren eingebracht werden kann (BVerwGE 87, 62 ).

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Es zielt vielmehr - wie jedes Anhörungsrecht im Verwaltungsverfahren - auf eine "substantielle" Anhörung (BVerwGE 75, 214 ).
  • BVerwG, 22.03.1995 - 11 A 1.95

    Mitwirkungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände - Planfeststellung -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Der auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Beklagten gerichtete Hauptantrag ist zulässig (BVerwGE 87, 62 ; 98, 100 ).
  • BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 14.96

    Ausbau der Bahnstrecke Hamburg-Büchen-Berlin im Abschnitt Sachsenwald/ Brunstorf

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Die zuständige Behörde ist deswegen weder zu einem ständigen Abstimmungsprozeß noch gar zur Herstellung des Einvernehmens mit den Naturschutzverbänden verpflichtet (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 5. März 1997 - BVerwG 11 A 14.96 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 13).
  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 16.95

    Fernstraßenrecht: Rechtsverletzung durch Zwangspunktsetzung im Zuge

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96
    Denn Defizite in der bisherigen fachlichen Ermittlung, deren Abbau die Verbandsbeteiligung nach § 29 BNatSchG dienen soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 1996 - BVerwG 4 A 16.95 - Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 10 S. 18), können sich ebenso aus anderen vergleichbaren, also sachverständigen Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden ergeben (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996, a.a.O., S. 26).
  • VG Hamburg, 18.12.2003 - 15 VG 3912/00

    Klagebefugnis von Naturschutzverbänden

    Anders als bei einer Verringerung der Belastung, die sich nur im Rahmen einer saldierenden Gesamtbetrachtung auswirkt, bei der aber naturschutzrelevante Größen gleichzeitig vergrößert und verringert werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), kann durch die ausschließliche Verringerung von Flugbewegungen jedenfalls nicht in die Natur eingegriffen worden sein.

    Sie sollten, gleichsam als "Verwaltungshelfer", dafür Sorge tragen, dass diese Belange über die vorgeschriebene Berücksichtigung durch die jeweils zuständige Behörde hinaus in besonderer Weise zur Geltung gebracht wurden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002, 4 B 81/2001, Juris).

    Das wäre entweder dann der Fall gewesen, wenn der vorgesehene Planfeststellungs- bzw. Änderungsbeschluss zu zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte, oder aber dann, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet hätte, neue naturschutzrechtlich relevante Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), insbesondere weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (BVerwG, Urteil vom 19.3.2003, NVwZ 2003, 1120 ff.).

    Dies ist nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung ganz unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Die Gutachten müssen "unmittelbar naturschutzrechtliche und landschaftspflegerische Fragen" behandeln (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Denn Zielrichtung des Beteiligungsrechts der Verbände nach § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG a.F. ist nicht allein die bewertende Erörterung der Gestaltungsspielräume der Planfeststellungsbehörde, sondern vor allem auch die Verbesserung des fachlichen Informationsstandes der Behörde auf dem Gebiet des Naturschutzes (BVerwG, Urteil vom 24.5.1996, Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG ist Nr. 10; vgl. auch Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Aufgabe der Naturschutzverbände nach § 29 BNatSchG a.F. war nach damaliger Sichtweise eine speziell auf ihrer Sachkunde beruhende Verfahrenspartizipation (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ) auf dem Gebiet ihrer unmittelbaren Betätigung, also dem Naturschutz, nicht hingegen eine originäre Interessenvertretung.

    Inhaltlich war ihre Beteiligung deshalb auf die Einbringung ihres Sachverstandes beschränkt (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2001, 4 B 81/01, Juris).

    Mit ihrer Funktion als "Verwaltungshelfer" war weder die Übertragung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben noch von Entscheidungsbefugnissen oder Kontrollrechten gegenüber der Verwaltung verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Denn die Naturschutzverbände sind keine allgemeinen 'Begleiter" des Planfeststellungsverfahrens und haben keinen Anspruch auf einen Dialog mit der Planfeststellungsbehörde (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; vgl. VGH Kassel, Urteil vom 11.2.1992, NuR 1992, 382 ).

    Das Beteiligungsrecht der anerkannten Naturschutzverbände gem. § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG ist deshalb nicht nur dann verletzt, wenn eine gebotene Beteiligung unterblieben ist, sondern auch dann, wenn der Verband nicht ausreichend beteiligt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Naturschutzverbände sind dann nochmals zu beteiligen, wenn ihr Sachverstand - erneut - gefragt ist (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat die Anwendbarkeit des § 46 VwVfG ausdrücklich verneint (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ) und zwar mit der Begründung, dass § 29 BNatSchG dem § 46 VwVfG als speziellere Regelung vorgehe und dessen Rechtsgedanke nicht greifen könne, da § 29 BNatSchG keine dienende Funktion zugunsten eines materiellen Rechts zukomme.

    Das Problem der Nichtanwendbarkeit des § 46 VwVfG konnte damals vom Gesetzgeber schon deshalb nicht gesehen werden, weil § 75 Abs. 1a VwVfG bereits 1996 in das Gesetz eingefügt wurde, das Bundesverwaltungsgericht den Ausschluss der Anwendung des § 46 VwVfG in Fällen des § 29 BNatSchG a.F. jedoch erst durch Urteil vom 12. November 1997 (BVerwGE 105, 348 ff.) festgestellt hat (Zieckow, VerwArch 2000, 483 ).

    Entsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ff.; Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.; vgl. auch in Anschluss daran OVG Greifswald, Beschluss vom 1.3.2001, NordÖR 2001, 265 ) - insbesondere auch in jener, in der § 46 VwVfG für unanwendbar zur Korrektur von Verstößen gegen Mitwirkungsrechte der Naturschutzverbände erklärt wurde (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ff.) - eine Heilbarkeit von Verstößen gegen diese Norm im ergänzenden Verfahren angenommen.

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Die Planfeststellungsbehörde ist weder zu einem ständigen Abstimmungsprozess noch gar zur Herstellung des Einvernehmens mit den Naturschutzverbänden verpflichtet (Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 16 S. 41).

    Sie sind nur dann nochmals zu beteiligen, wenn ihr Sachverstand - erneut - gefragt ist (Urteil vom 12. November 1997 a.a.O. S. 350 bzw. S. 41).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Aufgrund der dargestellten Bedeutung des Prinzips der Öffentlichkeit handelt es sich bei dessen Beachtung um ein die Anwendung von § 46 LVwVfG ausschließendes absolutes Verfahrenserfordernis, das unabhängig von der Richtigkeit der von der Beklagten getroffenen Entscheidung beachtet werden muss (vgl. zum Beteiligungsrecht von Naturschutzverbänden nach § 29 BNatSchG a.F.: BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 - BVerGE 105, 348 ).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass sich der Anspruch von anerkannten Naturschutzvereinigungen auf Einsichtnahme in Gutachten nur auf solche Gutachten bezieht, die sich unmittelbar auf die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege beziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997 - 11 A 49.96 -, BVerwGE 105, 348).
  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Damit ist ihm ein eigenes Recht auf Verfahrensbeteiligung eingeräumt, das sich nicht in einer bloßen Formalie erschöpft, sondern auf eine substanzielle Anhörung zielt (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 ).

    Ungeachtet dieses ihnen durch den Gesetzgeber eingeräumten Beteiligungsrechts sind die anerkannten Naturschutzvereine gleichwohl nicht "allgemeine Begleiter" des Planfeststellungsverfahrens (BVerwG, Urteile vom 12. Dezember 1996, a.a.O., S. 362, und vom 12. November 1997, a.a.O., S. 349).

    Deshalb wird dem Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzvereins grundsätzlich durch eine einmalige Anhörung im Planfeststellungsverfahren hinreichend Rechnung getragen (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997, a.a.O., S. 349).

    Dies ist nicht erst bei weiter gehenden Eingriffen in Natur und Landschaft der Fall, sondern bereits dann, wenn sich durch die Planänderung zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellen, zu deren Beantwortung der sachverständige Rat der Naturschutzbehörde und - deswegen auch - der Naturschutzvereine geboten erscheint, weil die zur ursprünglichen Planung angestellten naturschutzrechtlichen und landschaftspflegerischen Erwägungen die geänderte Planung nicht mehr tragen (BVerwG, Urteile vom 12. November 1997, a.a.O., S. 349 ff., und vom 19. März 2003 - BVerwG 9 A 33.02 - NVwZ 2003, 1120 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 155).

    Anders als bei dem Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzvereins, dem keine materielle Klagebefugnis zur Seite steht (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 und Urteil vom 31. Oktober 1990 - BVerwG 4 C 7.88 - BVerwGE 87, 62 ), führt in diesen Fällen ein Verfahrensfehler, wie in sonstigen Klageverfahren auch, nur dann zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses oder zu einem ergänzenden Verfahren, wenn die konkrete Möglichkeit erkennbar ist, dass der Planfeststellungsbeschluss bei einer rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Beteiligung des Vereins anders ausgefallen wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168 S. 93 f.; Urteil vom 14. November 2002, a.a.O.; Urteil vom 19. März 2003, a.a.O., S. 155).

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

    Denn dies hätte vorausgesetzt, dass die Planänderung zu neuen oder zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte (vgl. Hüting/Hopp, UPR 2003, 1 m.w.N.), zumindest hätten sich durch die Planänderung zusätzliche naturschutzrechtliche Fragen stellen müssen, zu deren Beantwortung der sachverständige Rat der Naturschutzverbände geboten erscheint (vgl. zur Funktion des Beteiligungsrechts Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 16 S. 41 f.).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Durch ihre Beteiligung im Verwaltungsverfahren soll Vollzugsdefiziten auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegengewirkt werden (Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 ).
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Dafür, dass es sich bei der in § 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. c PBefG vorgeschriebenen Aufforderung zur Ausgestaltung um ein die Anwendung von § 46 HVwVfG ausschließendes absolutes Verfahrenserfordernis handelt, das unabhängig von der Richtigkeit der von der Behörde getroffenen Entscheidung beachtet werden soll (vgl. zum Beteiligungsrecht von Naturschutzverbänden nach § 29 BNatSchG Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348 = Buchholz 406.401 § 29 BNatSchG Nr. 16 S. 43 f. m.w.N.), gibt es keine hinreichenden Anhaltspunkte.
  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Als vergleichbare Erkenntnisgrundlage können auch sonstige sachverständige Stellungnahmen Dritter oder beteiligter Behörden dienen (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - BVerwGE 105, 348).

    Auch das Urteil des früheren 11. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1997 - BVerwG 11 A 49.96 - (BVerwGE 105, 348) rechtfertigt nicht die Schlüsse, die die Kläger aus ihm ziehen.

    Diese Sichtweise liegt auch dem Urteil des früheren 11., jetzt 9. Senats vom 12. November 1997 (a.a.O.) zugrunde; es unterscheidet maßgeblich danach, ob das Verfahrensrecht des § 29 BNatSchG eine "dienende Funktion zugunsten eines materiellen Rechts des Naturschutzverbandes an einem bestimmten, im Klagewege durchsetzbaren Inhalt der Entscheidung" hat oder nicht.

  • VG Hamburg, 21.11.2002 - 15 VG 2453/02
    Sie sollten, gleichsam als "Verwaltungshelfer", dafür Sorge tragen, dass diese Belange über die vorgeschriebene Berücksichtigung durch die jeweils zuständige Behörde hinaus in besonderer Weise zur Geltung gebracht wurden ( vgl. BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2002, 4 B 81/2001, Juris).

    Das wäre nicht nur dann der Fall gewesen, wenn der vorgesehene Planfeststellungs- bzw. Änderungsbeschluss zu zusätzlichen Eingriffen in Natur und Landschaft geführt hätte sondern auch zum Beispiel dann, wenn es die Planfeststellungsbehörde für notwendig erachtet hätte, neue naturschutzrechtlich relevante Ergebnisse in das Verfahren einzuführen und die Planungsentscheidung darauf zu stützen (BVerwG, BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ; BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Anders als bei einer Verringerung der Belastung, die sich nur im Rahmen einer saldierenden Gesamtbetrachtung auswirkt, bei der aber naturschutzrelevante Größen gleichzeitig vergrößert und verringert werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ), hat die alleinige Verringerung von Flugbewegungen jedenfalls keine neuen naturschutzbezogenen Fragestellungen aufgeworfen, und es lagen diesbezüglich auch keine neuen Erkenntnisse oder Untersuchungen vor, die den Naturschutzverbänden hätten zugänglich gemacht werden müssen.

    Aufgabe der Naturschutzverbände war eine speziell auf ihrer Sachkunde beruhende Verfahrenspartizipation (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, BVerwGE 102, 358 ) auf dem Gebiet ihrer unmittelbaren Betätigung, also dem Naturschutz, nicht hingegen eine originäre Interessenvertretung.

    Inhaltlich war ihre Beteiligung deshalb auf die Einbringung ihres Sachverstandes beschränkt (BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ; BVerwG, Beschluss vom 3.12.2001, 4 B 81/01, Juris) .

    Mit ihrer Funktion als "Verwaltungshelfer" war weder die Übertragung von öffentlichen Verwaltungsaufgaben noch von Entscheidungsbefugnissen oder Kontrollrechten gegenüber der Verwaltung verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ).

    Sie hatten somit nicht die Befugnis, über eine Neubewertung der den Belangen des Naturschutzes entgegenstehenden, nach Planänderung möglicherweise veränderten wirtschaftlichen Vorteile des Vorhabens in die allein der Planfeststellungsbehörde obliegende Abwägung (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.11.1997, BVerwGE 105, 348 ) einzugreifen.

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2017 - L 2 R 57/17

    Rechtmäßigkeit eines Beitragsnachforderungsbescheides auf der Grundlage einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.11.2017 - 2 K 127/15

    Kormoranverordnung des Landes Sachsen-Anhalt ist rechtmäßig

  • BVerwG, 08.03.2017 - 4 CN 1.16

    Abwägung; Alternativenprüfung; Anpassungsgebot; Aufstellungsverfahren;

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

  • VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts -

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 21.01

    Ostseeautobahn bei Lübeck darf gebaut werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.07.2019 - 20 A 1165/16

    Tierschutzvereinigung hat keinen Anspruch auf Einsicht in Akten über

  • VGH Hessen, 17.06.2008 - 11 C 1975/07

    Planfeststellungsbeschluss für Ausbau des Verkehrslandeplatzes Kassel-Calden

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 4.03

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.2011 - 5 S 2100/11

    Zur Beteiligung von Naturschutzvereinigungen an Planfeststellungsverfahren -

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2001 - 5 S 134/00

    Beteiligungsrechte anerkannter Naturschutzverbände - Übersendung von Unterlagen

  • VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129

    Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche

  • BVerfG, 23.10.2002 - 1 BvR 896/02

    Wegen nicht genügender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

  • BVerwG, 15.09.1999 - 11 A 22.98

    Klagebegründungsfrist; Verzögerung des Rechtsstreits; Fluglärm;

  • BVerwG, 05.12.2001 - 9 A 13.01

    Mitwirkungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes; Unterbleiben eines

  • VGH Hessen, 01.06.2004 - 2 A 3239/03

    Luftverkehrsrechtliche Plangenehmigung: Erweiterung eines Verkehrsflughafens im

  • OVG Hamburg, 27.02.2001 - 2 Bs 38/01
  • VGH Hessen, 01.09.1998 - 7 UE 2170/95

    Verletzung des Mitwirkungsrechts anerkannter Naturschutzverbände wegen

  • BVerwG, 02.10.2002 - 9 VR 11.02

    Beiladung Landesbehörde; Planfeststellung Bundesstraße

  • VG Düsseldorf, 28.11.2016 - 6 K 12579/16

    Anhörung ; Asylverfahren; Durchentscheiden; isoliert; Anfechtungsklage;

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.07.2021 - L 2 BA 26/21

    Nachentrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen für einen formal als Amateur

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2006 - 1 S 1742/04

    Vergabe von Hörfunkfrequenzen an Rundfunkveranstalter.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2009 - 13 A 228/08

    Nachzulassung eines apothekenpflichtigen pflanzlichen Fertigarzneimittels;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 K 7/98
  • BVerwG, 25.09.2003 - 9 VR 9.03

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Ortsumgehung Michendorf abgelehnt

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2002 - 5 K 17/01

    Eigenständiges Beteiligungsrecht eines anerkannten Naturschutzverbandes im Rahmen

  • VG Oldenburg, 26.10.1999 - 1 B 3319/99

    Planfeststellungsbeschluss zur Errichtung eines Emssperrwerks; Bindungswirkung

  • VG Würzburg, 20.10.1998 - W 6 K 1256.97

    Wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2008 - 13 A 2151/06

    Versagung eines Antrags auf Verlängerung einer fiktiven Zulassung

  • VGH Bayern, 07.08.2001 - 8 A 01.40003

    Inhalt und Umfang des Einsichtsrechts eines anerkannten Naturschutzverbands in

  • OVG Brandenburg, 28.01.2000 - 3 B 67/99

    Bauplanungsrecht: Genehmigung eines Fabrik-Verkaufs-Zentrum, Abwehransprüche der

  • VGH Hessen, 24.03.2004 - 2 Q 34/04
  • VG Sigmaringen, 20.12.2016 - DL 10 K 3173/16

    Pflicht zur Anhörung des Beamten im Disziplinarverfahren

  • OVG Niedersachsen, 28.12.2006 - 7 MS 216/05

    Eilantrag gegen den 1. Bauabschnitt der Ortsumgehung Celle erfolglos

  • VGH Bayern, 07.08.2001 - 8 A 01.40004

    Möglichkeit einer Verwirkung des Klagerechts anerkannter Naturschutzverbände

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 13.06.2002 - 5 M 16/02

    Abwasseranlage, Ausbau, Ausnahmegenehmigung, Auslaufkanal, Beteiligungsrecht,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.1999 - 5 S 1121/99

    Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände bei der Vorbereitung von

  • OVG Hamburg, 23.06.2003 - 2 Bs 463/02

    Verbandsklagerecht von Naturschutzverbänden

  • VG Potsdam, 27.11.2020 - 14 K 3890/18
  • OVG Brandenburg, 27.08.1998 - 3 A 161/97

    Anspruch auf Erteilung einer naturschutzrechtlichen Befreiung für einen Wohnpark,

  • VG Sigmaringen, 26.10.1998 - 7 K 980/97

    Mitwirkung von Naturschutzverbänden bei Rechtssetzungsakten außerhalb der

  • VG Berlin, 28.01.1999 - 13 A 102.98

    Klage gegen eine landschaftsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung; Klagebefugnis

  • VG Regensburg, 05.12.2012 - RN 2 K 11.1294

    Klage eines Naturschutzvereins gegen den straßenrechtlichen

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