Weitere Entscheidung unten: VGH Hessen, 25.06.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3452
BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97 (https://dejure.org/1997,3452)
BVerwG, Entscheidung vom 16.07.1997 - 1 B 138.97 (https://dejure.org/1997,3452)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juli 1997 - 1 B 138.97 (https://dejure.org/1997,3452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,3452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision im Verwaltungsgerichtsverfahren - Rechtswirksamkeit einer Verpflichtungserklärung bei Vorliegen eines geringfügigen Einkommens eines Ausländers - Voraussetzungen aus ausländerrechtliche Rechtsfolgen einer abgegebenen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsverfahrensrecht - Sittenwidrigkeit von Verwaltungshandeln; Ausländerrecht - Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 C 3.94

    Ausländerrecht - Aufenthaltsgenehmigung - Rücknahme - Beschäftigung -

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97
    Denn die verwaltungsverfahrensrechtlichen Vorschriften der Länder sind anwendbar, soweit das Bundesrecht keine abweichenden oder entgegenstehenden Vorschriften enthält (Urteil vom 23. Mai 1995 - BVerwG 1 C 3.94 - BVerwGE 98, 298 [BVerwG 23.05.1995 - 1 C 3/94]).
  • BVerwG, 24.10.1956 - V C 236.54
    Auszug aus BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97
    Im Falle der Nichtigkeit eines ihrer Teile beurteilt sich die Frage der Auswirkung auf die übrigen Teile in entsprechender Anwendung des § 139 BGB, der einem allgemeinen Rechtsgedanken entspricht (Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG 5 C 236.54 - BVerwGE 4, 111 [BVerwG 24.10.1956 - V C 236/54]) und dessen Regelung sinngemäß in § 59 Abs. 3 VwVfG übernommen worden ist (vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 19, S. 24 f.).
  • BVerwG, 01.02.1980 - 4 C 40.77

    Rechtsweg bei Ansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung; Rechtsnatur von

    Auszug aus BVerwG, 16.07.1997 - 1 B 138.97
    Im Falle der Nichtigkeit eines ihrer Teile beurteilt sich die Frage der Auswirkung auf die übrigen Teile in entsprechender Anwendung des § 139 BGB, der einem allgemeinen Rechtsgedanken entspricht (Urteil vom 24. Oktober 1956 - BVerwG 5 C 236.54 - BVerwGE 4, 111 [BVerwG 24.10.1956 - V C 236/54]) und dessen Regelung sinngemäß in § 59 Abs. 3 VwVfG übernommen worden ist (vgl. auch Urteil vom 1. Februar 1980 - BVerwG 4 C 40.77 - Buchholz 406.11 § 2 BBauG Nr. 19, S. 24 f.).
  • BVerwG, 24.11.1998 - 1 C 33.97

    Erstattung von Sozialhilfeleistungen an Bosnienflüchtlinge durch Dritte gemäß §

    Offenbleiben kann, ob etwaige Rechtsmängel die Gültigkeit der Verpflichtungserklärungen oder die Berechtigung der Beklagten berühren, sie entgegenzunehmen und zur Grundlage der Zustimmung gemäß § 11 Abs. 1 DVAuslG zu machen (vgl. Beschluß vom 16. Juli 1997 - BVerwG 1 B 138.97 - Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 411 = InfAuslR 1997, 395).

    Soweit dies mit den auf den Einzelfall bezogenen Aussagen im Senatsbeschluß vom 16. Juli 1997 (a.a.O.) nicht übereinstimmt, hält der Senat an diesen nicht fest.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.2019 - 7 A 11069/18

    Die Heranziehung aufgrund einer ausländerrechtlichen Verpflichtungserklärung

    Verpflichtungserklärungen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn eine gewisse Gewähr dafür gegeben ist, dass ihnen gemäß auch tatsächlich Kosten getragen werden (BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 1997 - 1 B 138/97 -, juris, Rn. 7 f.).
  • BVerwG, 23.01.2014 - 1 PKH 12.13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Einreichen des

    Die aufgeworfene Frage nach den Grenzen der Sittenwidrigkeit lässt sich nicht in verallgemeinerungsfähiger Weise beantworten, sondern hängt von den Umständen des Einzelfalles bei der Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ab (vgl. Beschluss vom 16. Juli 1997 - BVerwG 1 B 138.97 - Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1 = NVwZ 1998, 411).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.02.2006 - 11 S 1857/05

    Auslegung von Inhalt und Reichweite einer Verpflichtungserklärung in einem

    Ebenso ist nicht ersichtlich, dass die Erklärung unter Ausnutzung einer Zwangslage der Klägerin zustande gekommen ist, was zu einer Nichtigkeit nach § 138 BGB führen könnte (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 16.07.1997 - 1 B 138.97 -, InfAuslR 1997, 395; VG München, Urteil vom 16.01.2002 - M 23 K 01.4677 - ).
  • OVG Hamburg, 08.02.2023 - 6 Bf 299/22

    Inanspruchnahme aufgrund aufenthaltsrechtlicher Verpflichtungserklärungen

    Verpflichtungserklärungen könnten ihren Zweck nur erfüllen, wenn eine gewisse Gewähr dafür gegeben sei, dass ihnen gemäß auch tatsächlich Kosten getragen würden (BVerwG, Beschl. v. 16.7.1997, 1 B 138.97, juris Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 27.08.1998 - 11 L 492/97

    Ausländerbehörde; Verpflichtungserklärung; Befristetes Visum; Haftung für

    Eine Verpflichtungserklärung kann des weiteren nach § 84 Abs. 1 Satz 1 AuslG grundsätzlich in allen Fällen gefordert werden, in denen das materielle Aufenthaltsrecht Bedingungen zuläßt, die aufenthaltsrechtlichen Zwecken dienen (VGH Bad.- Württ., Urt. v. 26.3.1997 - 1 S 1143/96 -, NVwZ-Beil. 1997, 82, rechtskräftig mit Beschl. d. BVerwG v. 16.7.1997 - 1 B 138.97 -, InfAuslR 1997, 395).
  • VG Hamburg, 09.06.2023 - 11 K 2493/18

    Erfolgreiche Klage gegen die Inanspruchnahme aus einer ausländerrechtlichen

    Verpflichtungserklärungen können ihren Zweck nur erfüllen, wenn eine gewisse Gewähr dafür gegeben ist, dass ihnen gemäß auch tatsächlich Kosten getragen werden (BVerwG, Beschl. v. 16.7.1997, 1 B 138/97, juris, Rn. 7 f.).
  • VG Ansbach, 04.10.2007 - AN 5 K 07.00984

    D (A), Verpflichtungserklärung, Nichtigkeit, Sittenwidrigkeit, Lebensunterhalt,

    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat es mit Beschluss vom 16. Juli 1997 (1 B 138.97, InfAuslR 1997, 395) für nicht zweifelhaft gehalten, dass es.
  • VG Minden, 11.11.2002 - 11 K 1203/02

    Verwandter muss nicht für Unterhalt von Asylbewerbern aufkommen

    vgl. BVerwG, Urteile vom 24.11.1998, a.a.O. und vom 16.7.1997 - 1 B 138/97 - NVwZ 1998, 411 = InfAuslR 1997, 395 = Buchholz 402.240 § 84 AuslG 1990 Nr. 1.
  • VG München, 29.06.2009 - M 25 K 08.3656

    Verpflichtungserklärung; Erstattung von Abschiebungskosten

    Ebenso wenig bestehen Zweifel an der derzeitigen Leistungsfähigkeit des Klägers, an der der Rückgriff aus einer Verpflichtungserklärung im Übrigen auch nicht scheitern würde (BVerwG, B. v. 16. Juli 1997 - 1 B 138.97 - Rz 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VGH Hessen, 25.06.1996 - 8 TG 1035/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9973
VGH Hessen, 25.06.1996 - 8 TG 1035/96 (https://dejure.org/1996,9973)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.06.1996 - 8 TG 1035/96 (https://dejure.org/1996,9973)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Juni 1996 - 8 TG 1035/96 (https://dejure.org/1996,9973)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,9973) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Behördenvertreter bei Abschluß eines öffentlich-rechtlichen Vertrages mit Vollstreckungsunterwerfung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 46, 281
  • NVwZ 1998, 411
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.03.1995 - 8 C 32.93

    leerstehende Wohnungen - Vergleichsvertrag, § 61 Abs. 1 S. 2-4 VwVfG,

    Auszug aus VGH Hessen, 25.06.1996 - 8 TG 1035/96
    Dies ist nach dem den Beteiligten bekannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1995 - 8 C 32.93 -, NJW 1996, 608 erforderlich.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht