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   VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102   

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https://dejure.org/1997,1629
VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102 (https://dejure.org/1997,1629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08.07.1997 - 14 B 93.3102 (https://dejure.org/1997,1629)
VGH Bayern, Entscheidung vom 08. Juli 1997 - 14 B 93.3102 (https://dejure.org/1997,1629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Fernmeldedienstgebäudes mit Sendefunkanlage in einem Mischgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 1970 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 419
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Zwar verpflichtet Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG den Staat, sich schützend und fördernd vor die Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit zu stellen, d.h. auch, sie vor rechtswidrigen Eingriffen von seiten Dritter zu bewahren (vgl. BVerfGE 88, 203/251).

    Der Staat muß Maßnahmen normativer und tatsächlicher Art treffen, die dazu führen, daß ein unter Berücksichtigung entgegenstehender Rechtsgüter angemessener und wirksamer Schutz erreicht wird (Untermaßverbot; vgl. BVerfGE 88, 203/254).

  • BVerwG, 09.02.1996 - 11 VR 46.95

    Immissionsschutz: Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Der Eintritt gesundheitlicher Nachteile erscheint nach derzeitigem Kenntnisstand bei Einhaltung der festgelegten Grenzwerte dermaßen unwahrscheinlich, daß ein etwa noch verbleibendes Restrisiko vernachlässigt werden darf (vgl. BVerwG vom 9.2.1996, DVBl 1996, 682 = DÖV 1996, 515 = NVwZ 1996, 1023 zu Anforderungen des Nachbarschutzes gegenüber elektromagnetischen Feldern einer Bahnstromfernleitung).
  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Die Grenze, ab der Immissionen nicht mehr zu dulden und deshalb rechtswidrig sind, verläuft unterhalb der Gesundheitsschädigung (vgl. BVerwGE 79, 254/257).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Zwar hat die Festsetzung von Baugebieten durch Bebauungspläne, worunter auch Festsetzungen nach den §§ 12 bis 14 BauNVO fallen, kraft Bundesrechts grundsätzlich nachbarschützende Funktion (BVerwGE 94, 151 ).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54/80 f.; BVerfGE 77, 170/214 f.; BVerfGE 79, 174/201 f.; BVerfG vom 29.11.1995, NJW 1996, 651 zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren durch erhöhte Ozonkonzentrationen).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 18.81

    Gebot des Einfügens - Gebot der Rücksichtnahme - Private Windenergieanlage -

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Die angefochtene Zustimmung bezieht sich jedoch auf eine fernmeldetechnische N e b e n anlage i. S. des § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO (zum Begriff der "untergeordneten Nebenanlage" i. S. des § 14 Abs. 1 BauNVO s. BVerwG vom 17.12.1976, Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 19 sowie BVerwG vom 18.2.1983 DVBl 1983, 886 = NJW 1983, 2713).
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Insbesondere aber sind die Kläger nicht in unzumutbarer Weise konkret in schutzwürdigen Interessen betroffen (zum Nachbarschutz aus dem Rücksichtnahmegebot in § 15 Abs. 1 BauNVO bei genereller wie auch ausnahmsweiser Zulässigkeit von Vorhaben s. BVerwGE 67, 334/338 f; zur unmittelbaren Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 BauNVO , wenn ein Vorhaben im Wege einer Ausnahme zugelassen werden könnte, s. auch BVerwGE 82, 343/345).
  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54/80 f.; BVerfGE 77, 170/214 f.; BVerfGE 79, 174/201 f.; BVerfG vom 29.11.1995, NJW 1996, 651 zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren durch erhöhte Ozonkonzentrationen).
  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Eine Verletzung der Schutzpflicht kann daher nur dann festgestellt werden, wenn die staatlichen Organe gänzlich untätig geblieben sind oder wenn die bisher getroffenen Maßnahmen evident unzureichend sind (BVerfGE 56, 54/80 f.; BVerfGE 77, 170/214 f.; BVerfGE 79, 174/201 f.; BVerfG vom 29.11.1995, NJW 1996, 651 zum Schutz der Bürger vor Gesundheitsgefahren durch erhöhte Ozonkonzentrationen).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 14.87

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen unter Verstoß gegen nachbarschützende

    Auszug aus VGH Bayern, 08.07.1997 - 14 B 93.3102
    Insbesondere aber sind die Kläger nicht in unzumutbarer Weise konkret in schutzwürdigen Interessen betroffen (zum Nachbarschutz aus dem Rücksichtnahmegebot in § 15 Abs. 1 BauNVO bei genereller wie auch ausnahmsweiser Zulässigkeit von Vorhaben s. BVerwGE 67, 334/338 f; zur unmittelbaren Anwendbarkeit des § 15 Abs. 1 BauNVO , wenn ein Vorhaben im Wege einer Ausnahme zugelassen werden könnte, s. auch BVerwGE 82, 343/345).
  • VGH Hessen, 17.08.1995 - 3 TH 798/94

    Fertigstellung eines von einem öffentlich-rechtlichen Bauträger begonnenen

  • VGH Bayern, 15.12.1992 - 14 CS 92.3208
  • BVerfG, 29.11.1995 - 1 BvR 2203/95

    Schutz der Bevölkerung vor unzumutbaren Ozon-Belastungen

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 1 LC 236/05

    Abstandsrechtliche Beurteilung der Errichtung und des Betriebs einer Basisstation

    Während der Hessische VGH (Beschl. v. 29.7.1999 - 4 TG 2118/99 -, BRS 62 Nr. 83) für eine 7, 60 m hohe Mobilfunk-Sendefunkanlage im E2-Netz auf dem 10, 80 m hohen Flachdach eines Feuerwehrhauskomplexes - allerdings ohne nähere Begründung - annimmt, dies sei keine Neben-, sondern eine Hauptanlage, legt der Bayerische VGH (Beschl. v. 8.7.1997 - 14 B 93.3102 - BRS 59 Nr. 181) diese Vorschrift dynamisch aus.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Während der Bay. VGH, Beschluss vom 8.7.1997 - 14 B 93.3102 -, BRS 59 Nr. 181, annimmt, es müsse dem Verordnungsgeber im Jahre 1990 vor Augen gestanden haben, dass im Zuge des Fortschritts auf dem Gebiet der Fernmeldetechnik fernmeldetechnische Anlagen zunehmend Sendeanlagen mit umfassten, und deshalb zu der Auffassung gelangt, dass auch Mobilfunksendeanlagen fernmeldetechnische Nebenanlagen im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO sein können, vertritt der Hess. VGH, Beschluss vom 29.7.1999, a.a.O., die gegenteilige Ansicht mit der Begründung, eine Sendefunkanlage sei keine Nebenanlage im Sinne von § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO sondern eine Hauptanlage, die Gegenstand einer planungsrechtlich eigenständigen Regelung im Sinn der §§ 2 bis 13 BauNVO sei.
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2004 - 1 ME 256/04

    Umfang des Rechtsschutzbedürfnisses für einen Nachbareilantrag gegen eine

    Während der Hessische VGH (Beschl. v. 29.7.1999 - 4 TG 2118/99 -, BRS 62 Nr. 83) für eine 7, 60 m hohe Mobilfunk-Sendefunkanlage im E2-Netz auf dem 10, 80 m hohen Flachdach eines Feuerwehrhauskomplexes - allerdings ohne nähere Begründung - annimmt, dies sei keine Neben-, sondern eine Hauptanlage, legt der Bayerische VGH (Beschl. v. 8.7.1997 - 14 B 93.3102 - BRS 59 Nr. 181) diese Vorschrift dynamisch aus.
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