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   BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96   

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BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1997 - 9 C 58.96 (https://dejure.org/1997,49)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungskompetenz des Bundesamts für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge im Hinblick auf alle zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse eines Asylsuchenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 53 Abs. 4, 6, § 55; EMRK Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen Behandlungsmöglichkeiten im Heimatland

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Medizinischen Stand im Heimatstaat berücksichtigen

Besprechungen u.ä.

  • abschiebehaft.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Krankheit als zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis (RAin Theresia Wolff)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 105, 383
  • NVwZ 1998, 524
  • DVBl 1998, 284
 
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Wird zitiert von ... (1586)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (Bestätigung der Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

    Wie der Senat durch Urteil vom 11. November 1997 (a.a.O.) entschieden hat, obliegt deshalb die Entscheidung über alle zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisse, die ein Asylsuchender geltend macht, dem Bundesamt.

  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Die Gefahr, daß sich die Krankheit eines ausreisepflichtigen Ausländers in seinem Heimatstaat verschlimmert, weil die Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, kann ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG darstellen (Bestätigung der Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 -, zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen).

    Daran fehlt es, wenn - wie hier - unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung geltend gemacht werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Bereits im Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - (BVerwGE 99, 324) ist durch die Wendung in den Entscheidungsgründen, § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG frage nicht danach, von wem die Gefahr ausgeht oder wodurch sie hervorgerufen wird, die Regelung stelle lediglich auf das Bestehen einer konkreten Gefahr ab (a.a.O. S. 330), angedeutet, daß der Begriff "Gefahr" in § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG hinsichtlich ihres Entstehungsgrundes nicht einschränkend auszulegen ist.

    Schließlich wird die Anwendung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG auch nicht durch § 53 Abs. 6 Satz 2 AuslG gesperrt (vgl. Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 9.95 - a.a.O. S. 327 ff.).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 9 C 48.96

    Asylrecht - Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Abschiebungsschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Daran fehlt es, wenn - wie hier - unzureichende medizinische Behandlungsmöglichkeiten im Zielstaat der Abschiebung geltend gemacht werden (vgl. Urteil des Senats vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -).

    Im Urteil vom 11. November 1997 - BVerwG 9 C 13.96 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) hat der erkennende Senat die der Abschiebung eines Ausländers entgegenstehenden und als Abschiebungshindernisse bezeichneten Umstände nach § 53 AuslG den in § 55 AuslG umschriebenen Duldungsgründen gegenübergestellt und im einzelnen dargelegt, daß die Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG sich der Sache nach aus der Unzumutbarkeit des Aufenthalts im Zielland für diesen Ausländer herleiten und damit in Gefahren begründet sein müssen, die im Zielstaat der Abschiebung drohen (zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse; ebenso bereits die Urteile vom 2. September 1997 - BVerwG 9 C 40.96 - a.a.O. und vom 9. September 1997 - BVerwG 9 C 48.96 -); demgegenüber können zu einer Duldung nach § 55 AuslG auch andere als die in § 53 AuslG genannten Gründe führen, die einer Abschiebung zeitweise entgegenstehen, wie etwa inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse.

  • BVerfG, 26.07.1996 - 2 BvR 521/96

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Ausländers gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Auch das Bundesverfassungsgericht hat eine Auslegung des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG, wonach eine durch die gesundheitliche Konstitution des Ausländers bedingte Leibes- und Lebensgefahr nicht tatbestandsmäßig sei, als bedenklich bezeichnet (BVerfG, Beschluß vom 26. Juli 1996 - 2 BvR 521/96 - DVBl 1996, 1190 = NVwZ-Beilage 10/1996, 74 = InfAuslR 1996, 342).
  • BVerwG, 08.04.1997 - 1 C 12.94

    Ausländerrecht - Anspruch auf Duldung bei im Ermessen der Ausländerbehörde

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sie kann zugunsten eines Asylsuchenden nur ergehen, wenn das Bundesamt das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG festgestellt und die Ausländerbehörde eine positive Ermessensentscheidung getroffen hat (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 8. April 1997 - BVerwG 1 C 12.94 - NVwZ 1997, 1112).
  • BVerwG, 29.03.1996 - 9 C 116.95

    Ausländerrecht: Voraussetzungen für die Annahme eines Abschiebungsschutzes nach §

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, und die Beklagte zu einer entsprechenden Feststellung verpflichten, so bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung hiervon unberührt, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG betrifft diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung (vgl. Senatsurteile vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist nur ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, <NVwZ 1997, 1127>).
  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 19.96

    Objektive Klagehäufung - Hilfsantrag - Zulassungsberufung - Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Sollte das Berufungsgericht zu dem Ergebnis kommen, daß die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG erfüllt sind, und die Beklagte zu einer entsprechenden Feststellung verpflichten, so bliebe die Rechtmäßigkeit der Abschiebungsandrohung hiervon unberührt, denn nach § 41 Abs. 1 Satz 1 AsylVfG betrifft diese Entscheidung lediglich die Vollziehbarkeit der Abschiebung (vgl. Senatsurteile vom 29. März 1996 - BVerwG 9 C 116.95 - Buchholz 402.240 § 53 AuslG 1990 Nr. 3 und vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 19.96 - NVwZ 1997, 1132 = InfAuslR 1997, 420).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96
    Unmenschliche Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK ist nur ein vorsätzliches, auf eine bestimmte Person zielendes Handeln, dessen Urheber außerdem ein Staat oder zumindest eine staatsähnliche Gewalt sein muß (stRspr, vgl. etwa Urteil vom 17. Oktober 1995 - BVerwG 9 C 15.95 - BVerwGE 99, 331 ; Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 9 C 38.96 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehen, <NVwZ 1997, 1127>).
  • OVG Niedersachsen, 17.01.1997 - 1 L 4595/96

    Ausländer; Abschiebungshindernis; Konkrete Gefahr; Zielstaatsbezogene Gefahr;

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1997 - A 14 S 292/97

    Zielstaatbezogenheit der Abschiebungshindernisse des AuslG 1990 § 53 Abs 6 S 1 -

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2021 - 1 S 321/21

    Nächtliche Ausgangsbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher

    Der Wortlaut ("erheblich") und die aus den oben zitierten Materialien erkennbare Zielsetzung des Gesetzgebers, den im verfassungsrechtlich verankerten Verhältnismäßigkeitsgebot (vgl. Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnden Grundsatz der Erforderlichkeit wegen der großen Eingriffsintensität von Ausgangsbeschränkungen besonders hervorzuheben, lässt deshalb den Schluss zu, dass Ausgangsbeschränkungen nicht bereits dann zulässig sind, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führt, sondern dass dies nur dann in Betracht kommt, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen, im Umfang der Gefahrenrealisierung gewichtigen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führen würde (vgl. zu dem vom Bundesgesetzgeber gewählten Begriff der "erheblichen konkreten Gefahr für Leib (und) Leben" in § 60 Abs. 7 AufenthG etwa ähnlich BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, BVerwGE 115, 338).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.04.2017 - A 9 S 333/17

    Rechtsbehelfsbelehrung:"Die Klage muss in deutscher Sprache abgefasst sein";

    Die Gefahr, dass sich eine Erkrankung und die mit einer Erkrankung verbundenen Gesundheitsbeeinträchtigungen als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Abschiebezielstaat verschlimmern, ist in der Regel als am Maßstab von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG in direkter Anwendung zu prüfende individuelle Gefahr einzustufen (BVerwG, Beschluss vom 23.07.2007 - 10 B 85.07 -, juris ; Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - juris , vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 - juris , vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, juris und vom 09.09.1997 - 9 C 48.96 -, juris ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.10.2018 - A 11 S 316/17

    Kein Abschiebungsverbot nach Kabul für alleinstehende gesunde Männer im

    etwa BVerwG, Beschluss vom 12.07.2015 - 1 B 84.16 - Rn. 4 m.w.N. sowie insgesamt auch BVerwG, Urteile vom 17.10.2006 - 1 C 18.05 - NVwZ 2007, 712, juris Rn. 14 ff.; vom 29.10.2002 - 1 C 1.02 - NVwZ 2003, Beilage Nr. 1 7, 53 juris Rn. 9; vom 29.07.1999 - 9 C 2.99 -, juris Rn. 7 und vom 25.11.1997 - 9 C 58.96 -, NVwZ 1998, 524.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2574
BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1997 - 2 WD 27.96 (https://dejure.org/1997,2574)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender Behandlung Untergebener

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 63
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 118
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 20.08.1991 - 2 WD 14.91

    Wehrrecht Disziplinarmaßnahme - Beleidigung gegenüber Untergebenen -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden und Untergeben zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

    Der erkennende Senat hat in gefestiger Rechtsprechung bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [392]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> jeweils m.w.N.) und als erforderliche sowie angemessene Maßnahmeart im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad angesehen.

    Wie der Senat hervorgehoben hat, bedarf es jedenfalls erheblicher Milderungsgründe in der Tat, um die Dienstgradherabsetzung lediglich auf einen Dienstgrad zu beschränken oder von ihr überhaupt absehen zu können (BVerwGE 93, 140 [f.]; Buchholz 235.0 § 34 Nr. 14 = DokBer B 1996, 329).

  • BVerwG, 18.01.1995 - 2 WD 28.94

    Soldat - Homosexuelles Verhalten - Maßnahmebemessung

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Je höher ein Soldat in den Dienstgradgruppen steigt, desto mehr Achtung und Vertrauen genießt er, und um so höher sind dann auch die Anforderungen, die an seine Zuverlässigkeit, sein Pflichtgefühl und sein Verantwortungsbewußtsein gestellt werden müssen, und um so schwerer wiegt eine Pflichtverletzung, die er sich zuschulden kommen läßt (vgl. Urteile vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [131 f.]>, vom 24. Juni 1992 - BVerwG 2 WD 62.91 - <NZWehrr 1993, 76> und vom 18. Januar 1995 - BVerwG 2 WD 28.94 - <BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213> - jeweils m.w.N.).

    Der Soldat hat ferner in gravierendem Umfang seine generelle Vertrauensstellung als Zugführer mißbraucht und gerade in dieser Funktion gegenüber einem ihm unmittelbar unterstellten Wehrpflichtigen versagt; denn durch sein sexualbezogens Verhalten verliert ein Zugführer zwangsläufig seine Vorbildfunktion, sein Ansehen und seine Autorität als Vorgesetzter (vgl. BVerwGE 103, 192 = NZWehrr 1995, 213 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.05.1996 - 2 WD 22.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Bataillonskommandeur wegen

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Denn das Gebot, die Würde, die Ehre und die Rechte von Kameraden und Untergeben zu achten, ist nicht um des einzelnen Soldaten willen in das Soldatengesetz aufgenommen worden, sondern soll Handlungsweisen verhindern, die objektiv geeignet sind, den militärischen Zusammenhalt und das gegenseitige Vertrauen sowie die Bereitschaft zum gegenseitigen Einstehen zu gefährden (vgl. Urteile vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [ff.]> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 - ).

    In Anbetracht dieser erheblichen Tatmilderungsgründe fällt der an sich erschwerende Umstand, daß der Soldat hier durch Aufstützen seines Unterarms auf dem Oberschenkel des Zeugen H. gegen den Grundsatz verstoßen hat, wonach ein Vorgesetzter einen Untergebenen niemals anfassen darf, außer wenn zur unmittelbaren Durchsetzung seines Befehls kein anderes Mittel gegeben ist, nicht entscheidend ins Gewicht (vgl. Urteile vom 2. Juli 1987 - BVerwG 2 WD 19.87 - <BVerwGE 83, 300>, vom 27. November 1990 - BVerwG 2 WD 20, 21.90 - <BVerwGE 86, 362> m.w.N. und vom 21. Mai 1996 - BVerwG 2 WD 22.95 -).

  • BVerwG, 18.07.1995 - 2 WD 32.94

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Versuch der Anknüpfung sexueller

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Da die Würde und die Ehre des Betroffenen vor allem durch sexualbezogene Äußerungen oder Verhaltensweisen verletzt werden, erweist sich, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NZWehrr 1996, 34 - NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94]> und vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 8.95 -), jedes Verhalten eines Vorgesetzten als unerträglich, das die Würde und Intimsphäre von Untergebenen aus sexuellen Intentionen mißachtet oder irgendwie beeinträchtigt.
  • BVerwG, 24.10.1996 - 2 WD 22.96

    Recht der Soldaten - Disziplinsrmaßnahmen bei Verunglimpfung von

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Ihm war daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 26.94 - und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 -) das Geständnis seines Fehlverhaltens mildernd zugute zu halten.
  • BVerwG, 26.02.1988 - 2 WD 37.87

    "Erhängung" eines Untergebenen zum Schein als erhebliches Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Der erkennende Senat hat in gefestiger Rechtsprechung bei Mißhandlung oder entwürdigender Behandlung von Untergebenen - auch aus generalpräventiven Gründen - eine reinigende Maßnahme zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen genommen (vgl. Urteile vom 26. Februar 1988 - BVerwG 2 WD 37.87 - <BVerwGE 83, 384 [392]> und vom 20. August 1991 - BVerwG 2 WD 14.91 - <BVerwGE 93, 140 [f.]> jeweils m.w.N.) und als erforderliche sowie angemessene Maßnahmeart im Regelfall die Herabsetzung im Dienstgrad angesehen.
  • BVerwG, 09.03.1995 - 2 WD 1.95

    Dienstvergehen - Maßnahmenmilderungsgrund - Offenbarung des Fehlverhaltens -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Der Senat hat eine derartige Ausnahmesituation u.a. anerkannt, wenn es sich um eine unbedachte, im Grunde persönlichkeitsfremde Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten handelt (vgl. Urteil vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>).
  • BVerwG, 29.02.1996 - 2 WD 35.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen Oberst nach Betrug bei

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Solche Milderungsgründe sind nach ständiger Rechtsprechung des Senats dann gegeben, wenn die Situation, in der der Soldat versagt hat, von so außergewöhnlichen Besonderheiten gekennzeichnet war, daß ein an normalen Maßstäben orientiertes Verhalten nicht mehr erwartet und daher auch nicht vorausgesetzt werden konnte (vgl. Urteile vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 41.86 - <BVerwGE 83, 278 [281]>, vom 20. Juli 1994 - BVerwG 2 WD 1, 4.94 - und vom 29. Februar 1996 - BVerwG 2 WD 35.95 - ).
  • BVerwG, 27.10.1995 - 2 WD 8.95

    Dienstvergehen eines Soldaten durch sexuelle Belästigung Wehrpflichtiger -

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Da die Würde und die Ehre des Betroffenen vor allem durch sexualbezogene Äußerungen oder Verhaltensweisen verletzt werden, erweist sich, wie der Senat in ständiger Rechtsprechung ausgeführt hat (vgl. Urteile vom 18. Juli 1995 - BVerwG 2 WD 32.94 - <NZWehrr 1996, 34 - NJW 1996, 536 [BVerwG 18.07.1995 - 2 WD 32/94]> und vom 27. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 8.95 -), jedes Verhalten eines Vorgesetzten als unerträglich, das die Würde und Intimsphäre von Untergebenen aus sexuellen Intentionen mißachtet oder irgendwie beeinträchtigt.
  • BVerwG, 11.10.1994 - 2 WD 26.94

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch sexuellen Missbrauch

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1997 - 2 WD 27.96
    Ihm war daher nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteile vom 11. Oktober 1994 - BVerwG 2 WD 26.94 - und vom 24. Oktober 1996 - BVerwG 2 WD 22.96 -) das Geständnis seines Fehlverhaltens mildernd zugute zu halten.
  • BVerwG, 02.07.1987 - 2 WD 19.87

    Offizier - Mißhandlung von Untergebenen - Beleidigung von Untergebenen -

  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 41.86

    Wartungsgruppenführer - Soldat - Benzindiebstahl - Disziplinarmaß

  • BVerwG, 24.06.1992 - 2 WD 62.91

    Wehrrecht - Dienstvergehen - Wahrheitswidrige Aussage

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

  • BVerwG, 22.11.1988 - 2 WD 78.87

    Pflicht eines Soldaten zu Achtung der Würde und Ehre eines Kameraden -

  • BVerwG, 11.05.1978 - 2 WD 36.78

    Urteil - Gesetzliche Erfordernisse - Eigene Tatfeststellungen -

  • BVerwG, 27.11.1990 - 2 WD 20.90

    Dienstgradherabsetzung eines Soldaten als Disziplinarmaßnahme wegen unwürdiger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2013 - 3d A 2363/09

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis aufgrund eines sehr

    Das Vorliegen dieses von der Rechtsprechung, vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Mai 2012 - 2 WD 18.11 -, juris, vom 19. September 2001 - 2 WD 9.01 -, NVwZ-RR 2002, 514, vom 24. Februar 1999 - 1 D 31.98 -, juris, und vom 19. Februar 1997 - 2 WD 27.96 -, BVerwGE 113, 63, anerkannten Tatmilderungsgrundes setzt die Prüfung voraus, ob das festgestellte Dienstvergehen mit dem bisher gezeigten Persönlichkeitsbild des Beamten übereinstimmt oder ob es - etwa als persönlichkeitsfremdes Verhalten in einer Notlage oder einer psychischen Ausnahmesituation - davon abweicht.
  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 WD 32.04

    Sexuelle Belästigung einer Untergebenen; strafbare Handlung im dienstlichen

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]> und vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - ZBR 2002, 292 [LS]>) ist für eine Augenblickstat entscheidend, ob der Soldat das Dienstvergehen in einem Zustand begangen hat, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedacht hat, wozu ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit gehört.
  • BVerwG, 17.01.2013 - 2 WD 25.11

    Maßnahmebemessung; Alkoholmissbrauch; verminderte Schuldfähigkeit; Absehen von

    Soweit der Senat im Urteil vom 19. Februar 1997 festgestellt hat, ein Soldat könne durch die Verletzung von Dienstpflichten nicht zugleich auch gegen die Pflicht zur Dienstaufsicht verstoßen (- BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27), betonte er damit lediglich den Grundsatz, dass keine gegen sich selbst gerichtete Pflicht zur Dienstaufsicht besteht (vgl. Urteil vom 21. Februar 1986 - BVerwG 2 WD 9.85 - juris).
  • BVerwG, 25.11.2010 - 2 WD 28.09

    Kostenentscheidung; Widerspruch gegen Ankündigung eines

    Entgegen der Auffassung der Vorinstanz kommt dem Soldaten insbesondere nicht der Tatmilderungsgrund einer einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten zugute (vgl. dazu u.a. Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27 S. 60).
  • BVerwG, 24.01.2002 - 2 WD 33.01

    Geschlechtsbezogene Belästigung von Soldatinnen durch Umarmungen und Küsse -

    Die Voraussetzungen des von der Rechtsprechung anerkannten Tatmilderungsgrundes einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten liegen nicht vor (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - < BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161 >, und vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [BVerwG 19.02.1997 - 2 WD 27/96] = Buchholz 235.0 § 34 Nr. 27>).

    Die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses ist von der Situation des Einzelfalles abhängig und lässt als solche noch keinen sicheren Rückschluss darauf zu, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (Urteile vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - und vom 15. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 -).

  • BVerwG, 22.04.2009 - 2 WD 12.08

    Ausbilder (Feldwebel); Dienstvorschriften zum Umgang mit der Schusswaffe; Richten

    45 Der Milderungsgrund einer einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat eines ansonsten tadelfreien und im Dienst bewährten Soldaten (vgl. dazu z.B. Urteil vom 19. Februar 1997 BVerwG 2 WD 27.96 BVerwGE 113, 63 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 27 m.w.N.) liegt ebenfalls nicht vor.
  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz

    Selbst wenn auch bei der Augenblickstat die jeweilige Zeitspanne der Verwirklichung eines Tatentschlusses von der Situation des Einzelfalles abhängig ist und als solche noch keinen sicheren Rückschluß darauf zuläßt, ob das Verhalten spontan oder geplant bzw. vorbereitet war (vgl. dazu Urteil vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - ), spricht gegen die Spontaneität des Tatentschlusses des Soldaten sein späters Verhalten.
  • BVerwG, 26.11.2003 - 2 WD 7.03

    Zugriff auf Gemeinschaftskasse; "Griff in die Kameradenkasse"; Verfehlungen eines

    Auch der Milderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161> vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]> und vom 1. Juli 2003 - BVerwG 2 WD 51.02 -) liegt nicht vor.
  • BVerwG, 21.10.2004 - 2 WD 17.04

    Disziplinarrechtliche Behandlung vorsätzlichen sexuellen Missbrauchs von Kindern

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. dazu u.a. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]>, vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - ZBR 2002, 292 [LS]> und vom 8. November 2001 - BVerwG 2 WD 29.01 -NVwZ 2002, 1378 = DokBer B 2002, 108>) ist für eine Augenblickstat entscheidend, ob der Soldat das Dienstvergehen in einem Zustand begangen hat, in dem er die rechtlichen und tatsächlichen Folgen seines Verhaltens nicht bedacht hat, wozu ein gewisses Maß an Spontaneität, Kopflosigkeit und Unüberlegtheit gehört, beispielsweise, wenn der Betroffene, der sich erstmalig einer für ihn bisher unbekannten dienstlichen Situation gegenübersieht, überfordert ist.
  • BVerwG, 01.07.2003 - 2 WD 51.02
    Auch der Milderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat (vgl. Urteile vom 9. März 1995 - BVerwG 2 WD 1.95 - <BVerwGE 103, 217 = NZWehrr 1995, 161>, vom 19. Februar 1997 - BVerwG 2 WD 27.96 - <BVerwGE 113, 63 [67]>, vom 19. September 2001 - BVerwG 2 WD 9.01 - und vom 13. März 2003 - BVerwG 1 WD 4.03 -) ist nicht erkennbar.
  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen;

  • BVerwG, 03.12.1997 - 2 WD 2.97

    Recht der Soldaten - Mißbrauch des Diensttelefons für Privatgespräche als

  • BVerwG, 27.10.1998 - 2 WD 14.98

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Schädigung des Dienstherrn durch

  • BVerwG, 29.08.2007 - 2 WD 14.06

    Kameradschaft; "Griff in die Kameradenkasse"; Dienstgradherabsetzung um zwei

  • BVerwG, 04.02.1998 - 2 WD 9.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei entwürdigender oder demütigender

  • BVerwG, 22.11.2000 - 2 WD 26.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Entfernung vom Dienst trotz Widerrufs

  • BVerwG, 25.06.2002 - 2 WD 1.02

    Beschränkung des Rechtsmittels auf die Angemessenheit der disziplinarischen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3875
BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96 (https://dejure.org/1997,3875)
BVerwG, Entscheidung vom 11.06.1997 - 2 WD 45.96 (https://dejure.org/1997,3875)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - 2 WD 45.96 (https://dejure.org/1997,3875)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens - Voraussetzungen für das Vorliegen eines Dienstvergehens - Anforderungen an die schuldhafte Verletzung von Dienstpflichten eines Soldaten

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Unterschlagung eines anvertrauten Vorschußbetrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 99
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 23.10.1990 - 2 WD 40.90

    Zumessungskriterien bei Diebstahl von Bundeswehreigentum

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).

    Soweit besondere Erschwerungsgründe vorliegen, die eine Fortsetzung des Dienstverhältnisses für den Dienstherrn nicht mehr zumutbar erscheinen lassen, so etwa, wenn die entwendeten oder unterschlagenen Gegenstände dem Soldaten kraft seiner Funktion zur Verwaltung und/oder Verwahrung anvertraut waren, kann auch eine Entfernung aus dem Dienstverhältnis als disziplinare Höchstmaßnahme in Betracht kommen (vgl. BVerwGE 86, 341 [f.] m.w.N.).

    Sonstige Milderungsgründe in der Tat im Sinne der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 86, 341 [344] m.w.N.) sind hier nicht gegeben.

  • BVerwG, 09.07.1991 - 2 WD 41.90

    Dienstvergehen eines Disziplinarvorgesetzten - Zugriff auf fremdes Eigentum -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).
  • BVerwG, 24.10.1995 - 2 WD 19.95

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme bei Zugriff auf Eigentum oder Vermögen

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).
  • BVerwG, 27.01.1987 - 2 WD 11.86

    Soldat - Veruntreuung von Versorgungsgut - Entfernung aus Dienstverhältnis -

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).
  • BVerwG, 26.04.1983 - 2 WD 3.83

    Vorliegen des Dienstvergehens eines Soldaten wegen einer Unterschlagung von

    Auszug aus BVerwG, 11.06.1997 - 2 WD 45.96
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Senats ist auch in einem solchen Falle grundsätzlich eine Dienstgradherabsetzung bis in einen Mannschaftsdienstgrad Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. Urteile vom 26. April 1983 - BVerwG 2 WD 3.83 - <BVerwGE 76, 73 [f.]>, vom 27. Januar 1987 - BVerwG 2 WD 11.86 - <BVerwGE 83, 273 [BVerwG 27.01.1987 - 2 WD 11/86] [f.]>, vom 23. Oktober 1990 - BVerwG 2 WD 40.90 - <BVerwGE 86, 341 [f.]>, vom 9. Juli 1991 - BVerwG 2 WD 41.90 - <BVerwGE 93, 126 [f.] = NZWehrr 1994, 254> und vom 24. Oktober 1995 - BVerwG 2 WD 19.95 - <NZWehrr 1996, 163 = BVerwG DokBer B 1996, 77>).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97   

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https://dejure.org/1997,2968
BVerwG, 02.07.1997 - 2 WD 12.97 (https://dejure.org/1997,2968)
BVerwG, Entscheidung vom 02.07.1997 - 2 WD 12.97 (https://dejure.org/1997,2968)
BVerwG, Entscheidung vom 02. Juli 1997 - 2 WD 12.97 (https://dejure.org/1997,2968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betäubungsmitteln - Verabreichung ohne Wissen - Fehlverhalten - Zumessungserwägungen - Entfernung aus Dienstverhältnis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 108
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (23)

  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr", vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391 = NJW 1967, 1654 und vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668/68, 1 BvR 710/68, 1 BvR 337/69 - BVerfGE 28, 264 = NJW 1970, 1731; BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 78 und vom 13. November 2007 - BVerwG 2 WD 20.06 - DokBer 2008, 164).
  • BVerwG, 13.11.2007 - 2 WD 20.06

    Vortäuschen einer rechtswidrigen Tat nach § 145d StGB; Vortäuschen einer

    Da das Disziplinarrecht - im Unterschied zum Strafrecht - darauf ausgerichtet ist, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30, vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37 = NZWehrr 2001, 33 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 78), ist nach Überzeugung des Senats angesichts dessen im vorliegenden Fall - vor allem im Hinblick auf den Zeitfaktor und den Umstand, dass der Soldat aus seinem damaligen außerdienstlichen Fehlverhalten glaubhaft Konsequenzen gezogen hat und zudem Reue und Einsicht zeigt - eine weitergehende gerichtliche Disziplinarmaßnahme als eine Kürzung der Dienstbezüge weder zur Pflichtenmahnung des Soldaten noch aus generalpräventiven Gründen erforderlich; auch aus Gründen der Gleichbehandlung ist im Hinblick auf die Besonderheiten des Einzelfalles eine schwerere Disziplinarmaßnahme nicht geboten.
  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 BDO 2002 Nr. 4, jeweils m.w.N. und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - zur Veröffentlichung in Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5 vorgesehen).
  • BVerwG, 02.04.2008 - 2 WD 13.07

    Außerdienstliches Fehlverhalten; sexuelle Belästigung; Achtungs- und

    Sie ist im Hinblick auf die von Verfassungs wegen (Art. 20 Abs. 1, Art. 103 Abs. 3 GG) allein zulässige Zwecksetzung des Wehrdisziplinarrechts nicht erforderlich, um dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr", vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391 = NJW 1967, 1654 und vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668/68, 1 BvR 710/68, 1 BvR 337/69 - BVerfGE 28, 264 = NJW 1970, 1731; BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 178 und vom 13. November 2007 - BVerwG 2 WD 20.06 -).

    ff) Im Rahmen der danach gebotenen Gesamtwürdigung ist im Hinblick auf den nach dem Grundgesetz allein zulässigen Zweck des Wehrdisziplinarrechts, zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung eines geordneten Dienstbetriebs beizutragen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 178 und vom 13. November 2007 - BVerwG 2 WD 20.06 -), bei der konkreten Maßnahmebemessung sowohl auf die auf den konkreten Einzelfall des Soldaten bezogenen spezialpräventiven als auch auf generalpräventive Gesichtspunkte abzustellen.

  • BVerwG, 10.12.1997 - 2 WD 1.97

    Disziplinarmaßnahmen bei Dienstvergehen eines Soldaten durch unbefugten Besitz

    "Wenn das gegenseitige Vertrauen unter den Angehörigen der Bundeswehr in der von dem Soldaten vorgenommenen Art und Weise mißbraucht wird, so ist Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen regelmäßig die Entfernung aus dem Dienstverhältnis" (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Es bildet auch die Grundlage der Wehrverfassung der Bundesrepublik Deutschland (§ 6 SG) und bedarf im militärischen Bereich sogar besonderer Aufmerksamkeit, da es dabei auch um die Beachtung der Grundsätze der Inneren Führung in der Bundeswehr geht (Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

    Sie sind aber als nicht so gewichtig anzusehen, um von dem Grundsatz abzuweichen, wonach ein Zeitsoldat seine Verpflichtung gegenüber Staat und Gesellschaft weder durch private Schwierigkeiten noch durch starke dienstliche Belastung eingeschränkt sehen kann (vgl. dazu Urteil vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 5.07

    Reisekostenbetrug; Gehaltskürzung; Einstellung des Verfahrens; Vermögen des

    Im Hinblick auf den Zweck des Wehrdisziplinarrechts, zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung eines geordneten Dienstbetriebs beizutragen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 78 und vom 13. November 2007 - BVerwG 2 WD 20.06 -), sind bei der konkreten Maßnahmebemessung regelmäßig sowohl auf den Täter bezogene spezial-, als auch generalpräventive Gesichtspunkte bei der Maßnahmebemessung zu berücksichtigen.
  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Die Rechtsprechung des Senats weist in neuerer Zeit auch Erkenntnisse über den Umgang mit Kokain und Amphetamin (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - ) sowie Ecstasy (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - <NJW 1998, 1730 = NZWehrr 1998, 169>) auf.

    Ferner rechtfertigt die strafgerichtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten keine disziplinargerichtliche Milderung, weil das strafgerichtliche und disziplinargerichtliche Verfahren unterschiedliche Intentionen haben und sich die Kriminalstrafe nach Wesen und Zweck grundlegend von der Disziplinarmaßnahme unterscheidet; während jene neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht gegen den allgemeinen Rechtsfrieden dient, ist die disziplinargerichtliche Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die besonderen ihm obliegenden Dienstpflichten verletzt hat, entweder einer reinigenden Maßregelung unterwirft oder durch eine erzieherische Maßnahme mahnend auf künftiges pflichtgemäßes Verhalten hinweist (Urteile vom 17. Mai 1995 - BVerwG 2 WD 5.95 - m.w.N. und vom 2. Jun 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -).

  • BVerwG, 21.05.2008 - 2 WD 8.07

    Wahrheitspflicht; treues Dienen; Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot;

    Das Disziplinarrecht ist im Unterschied zum Strafrecht darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen (vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30, vom 21. Juni 2000 - BVerwG 2 WD 19.00 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 37 = Wehrr 2001, 33 = ZBR 2001, 53 und vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 178).

    Auch wenn die Verstöße gegen § 13 Abs. 1 SG und § 17 Abs. 2 Satz 1 SG nicht leicht wiegen, liegen insbesondere bezogen auf die Eigenart der Dienstvergehen, das Maß der Schuld und die Persönlichkeit der Soldaten gewichtige Gründe vor, die im Hinblick auf den spezifischen Zweck des Disziplinarrechts, zur Aufrechterhaltung und Wiederherstellung eines geordneten Dienstbetriebs beizutragen (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 -, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 78 und vom 13. November 2007 - BVerwG 2 WD 20.06 - juris), ein Abweichen vom Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, nämlich der Dienstgradherabsetzung, unausweichlich machen.

  • BVerwG, 25.09.2008 - 2 WD 19.07

    Achtungs- und Vertrauenswahrungsgebot nach Ausscheiden aus dem Dienst; treues

    Diese besteht ausschließlich darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin der Bundeswehr", vgl. dazu BVerfG, Beschlüsse vom 2. Mai 1967 - 2 BvL 1/66 - BVerfGE 21, 391, = NJW 1967, 1654, und vom 26. Mai 1970 - 1 BvR 668/68, 1 BvR 710/68, 1 BvR 337/69 - BVerfGE 28, 264 = NJW 1970, 1731; BVerwG, Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, vom 28. Oktober 2003 - BVerwG 2 WD 8.03 - DokBer 2004, 78 und vom 13. November 2007 a.a.O.).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

    Während erstere neben Abschreckung und Besserung der Vergeltung und Sühne für begangenes Unrecht dient, ist die disziplinarische Ahndung darauf ausgerichtet, einen geordneten und integren Dienstbetrieb aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen, indem sie denjenigen, der die ihm obliegenden Dienstpflichten schuldhaft verletzt hat, entweder durch eine erzieherische Maßnahme zu künftig pflichtgemäßem Verhalten mahnt oder ihn aus dem Dienstverhältnis entfernt (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - BVerwGE 113, 108 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 33, vom 14. November 2007 - BVerwG 2 WD 29.06 - Buchholz 450.2 § 84 WDO 2002 Nr. 4, jeweils mit weiteren Nachweisen und vom 6. Oktober 2010 - BVerwG 2 WD 35.09 - Buchholz 450.2 § 58 WDO 2002 Nr. 5).
  • BVerwG, 19.07.2006 - 2 WD 13.05

    Beweiswürdigung; früherer Soldat; Beförderungsverbot; Verhängungsverbot;

  • BVerwG, 06.10.2010 - 2 WD 35.09

    Disziplinarische Ahndung des Besitzes und der Verschaffung kinderpornografischer

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 13.02.2008 - 2 WD 9.07

    Diebstahl; Vermögen des Dienstherrn; Bagatellgrenze; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 27.01.2004 - 2 WD 2.04

    Körperliche Misshandlung; entwürdigende Behandlung von Untergebenen;

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 12.06.2007 - 2 WD 11.06

    Anhörung der Vertrauensperson; Schlussanhörung durch Wehrdisziplinaranwalt;

  • BVerwG, 28.10.2003 - 2 WD 8.03

    Griff in die Kameradenkasse; Unteroffizierskasse; Unterschlagung; Mitverschulden

  • BVerwG, 24.06.1998 - 2 WD 40.97

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Verstoß gegen das Gebot zur Achtung

  • BVerwG, 16.06.1999 - 2 WD 37.98

    Dienstvergehen eines Soldaten durch wiederholten Drogenkonsum - Anbau von

  • BVerwG, 23.11.2005 - 2 WD 35.04

    Hehlerei; Verhängungsverbot; Einstellung des Verfahrens; Persönlichkeitsprognose;

  • BVerwG, 22.01.2002 - 2 WD 20.01

    Aneignung von Ausrüstungsgegenständen durch einen Soldaten - Schwerwiegender

  • BVerwG, 25.11.2003 - 2 WD 16.03
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6621
BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
BVerwG, Entscheidung vom 01.07.1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juli 1997 - 2 WD 11.97 (https://dejure.org/1997,6621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Soldat - Betäubungsmittel - Dienstvergehen - Generalprävention - Dienstgradherabsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 102
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 11.12.1991 - 2 WD 45.91

    Haschischkonsum in der Kaserne als Dienstvergehen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 13.12.1990 - 2 WD 25.90

    Recht der Soldaten: Disziplinarmaßnahme gegen einen Haschisch in militärischen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 22.10.1980 - 2 WD 70.79

    Genuß von Rauschgift - Dienstpflichtverletzung des Soldaten - Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 10.08.1994 - 2 WD 24.94

    Soldatenrecht - Drogenbesitz - Schwerwiegende Pflichtwidrigkeit

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BGH, 11.04.1985 - 1 StR 507/84

    Nicht geringe Menge von Amphetamin-Zubereitungen

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn er hat durch den wiederholten Erwerb und Besitz sowie die Weitergabe von "Speed" als Amphetaminderivat und "Kokain", die als strafbare Handlungen im Sinne von §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten darstellen (vgl. BGHSt 33, 133 [ff.] zu Kokain und BGHSt 33, 169 [ff.] zu Amphetamin), innerhalb eines Zeitraums von fünf Wocheneinen gravierenden Mangel an Rechts- und Pflichtbewußtsein sowie Zuverlässigkeit offenbart, auch wenn die Beschaffung der Drogen weder im dienstlichen Bereich noch zu Lasten von Kameraden, sondern für Dritte erfolgt ist.
  • BVerwG, 06.07.1993 - 2 WD 22.93

    Disziplinarrecht - Disziplinarmaßnahme - Maßnahmenbemessung - Fortgesetzter

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Untadeligkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im außerdienstlichen Versagen offenbart haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der Soldat im dienstlichen Bereich die gebotene Selbstdisziplin gewahrt und sich fachlich bewährt hat (Urteil vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - ).
  • BGH, 01.02.1985 - 2 StR 685/84

    Nicht geringe Menge bei Kokain

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Denn er hat durch den wiederholten Erwerb und Besitz sowie die Weitergabe von "Speed" als Amphetaminderivat und "Kokain", die als strafbare Handlungen im Sinne von §§ 29 ff. Betäubungsmittelgesetz eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten darstellen (vgl. BGHSt 33, 133 [ff.] zu Kokain und BGHSt 33, 169 [ff.] zu Amphetamin), innerhalb eines Zeitraums von fünf Wocheneinen gravierenden Mangel an Rechts- und Pflichtbewußtsein sowie Zuverlässigkeit offenbart, auch wenn die Beschaffung der Drogen weder im dienstlichen Bereich noch zu Lasten von Kameraden, sondern für Dritte erfolgt ist.
  • BVerwG, 17.03.1987 - 2 WD 33.86

    Rauschgiftkonsum eines Soldaten als Dienstvergehen - Verletzung der Pflicht zum

    Auszug aus BVerwG, 01.07.1997 - 2 WD 11.97
    Der strafbare Erwerb und Besitz sowie die strafbare Weitergabe von Betäubungsmitteln erfordern sowohl im als auch außer Dienst - aus Gründen der Generalprävention - eine eindeutige disziplinarrechtliche Ahndung (vgl. hierzu die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats, die jeweils Fälle des Erwerbs, Eigenverbrauchs oder der Weitergabe von Cannabis-Produkten, insbesondere von Haschisch, im Dienst oder innerhalb dienstlicher Unterkünfte und Anlagen betraf und unter Berücksichtigung der Eigenart und Schwere solcher Dienstvergehen in der Regel auf ein Beförderungsverbot sowie in schweren Fällen auf eine Dienstgradherabsetzung, und zwar wiederholt in einen Mannschaftsdienstgrad, erkannt hat (Urteile vom 22. Oktober 1980 - BVerwG 2 WD 70.79 - <BVerwGE 73, 81 [f.]>, vom 17. März 1987 - BVerwG 2 WD 33.86 - <BVerwGE 83, 291 [f.]>; vom 13. Dezember 1990 - BVerwG 2 WD 25.90 - <BVerwGE 93, 3 [7 f.]>, vom 11. Dezember 1991 - BVerwG 2 WD 45.91 - und vom 10. August 1994 - BVerwG 2 WD 24.94 - <BVerwGE 103, 148 [f.]>)).
  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

    Dies gilt auch für den inner- wie außerdienstlichen Umgang mit "Speed" als Amphetaminderivat (vgl. z.B. Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - BVerwGE 113, 102 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 32 und VG München, Urteil vom 25. November 2003 - M 12 K 02.53252 - NZWehrr 2005, 84 ff., zu § 55 Abs. 5 SG).

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist nach der Rechtsprechung des Senats bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen eine Dienstgradherabsetzung (vgl. zuletzt Urteile vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 a.a.O., vom 16. Juni 1999 - BVerwG 2 WD 37.98 - Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 29 und vom 13. Juli 1999 - BVerwG 2 WD 4.99 - BVerwGE 113, 367 = Buchholz 236.1 § 7 SG Nr. 30 = NZWehrr 2000, 162, jeweils m.w.N.).

    Zudem erfordert ein solches Versagen gerade wegen der hohen Gefährdung junger Menschen durch Drogenmissbrauch und angesichts vielfältiger Bemühungen um Verharmlosung des Drogenkonsums eine nachhaltige Maßregelung (vgl. Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 a.a.O.).

  • BVerwG, 13.07.1999 - 2 WD 4.99

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten zur See wegen illegalen Handels mit Kokain

    Ein über einen Zeitraum von zwei Jahren wiederholter gelegentlicher Konsum von Kokain, Haschisch und Amphetamin stellt eine erhebliche Gefährdung für Gesundheit und Leben der Konsumenten dar, wie der Senat in seiner Rechtsprechung (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - NZWehrr 1998, 254> m.w.N. der Erkenntnisse in BGHSt 33, 133 zu Kokain und BGHSt 33, 169 zu Amphetamin) dargelegt hat.

    Die Rechtsprechung des Senats weist in neuerer Zeit auch Erkenntnisse über den Umgang mit Kokain und Amphetamin (Urteil vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - ) sowie Ecstasy (vgl. Urteile vom 2. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 12.97 - und vom 10. Dezember 1997 - BVerwG 2 WD 1.97 - <NJW 1998, 1730 = NZWehrr 1998, 169>) auf.

    Denn da der Charakter eines Menschen und die Wertung seiner Festigkeit und Untadeligkeit unteilbar sind, werden schwerwiegende Persönlichkeitsmängel, die sich im außerdienstlichen Versagen offenbart haben, nicht dadurch kompensiert oder relativiert, daß der frühere Soldat im dienstlichen Bereich die gebotene Selbstdisziplin gewahrt und sich fachlich bewährt hat (Urteile vom 6. Juli 1993 - BVerwG 2 WD 22.93 - <BVerwGE 93, 381 = NZWehrr 1994, 166> und vom 1. Juli 1997 - BVerwG 2 WD 11.97 - <ZBR 1998, 182>).

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Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3322
BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1997 - 2 WD 38.96 (https://dejure.org/1997,3322)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Disziplinarmaßnahmen bei Versicherungsbetrug

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsträger - Betrügerische Schädigung - Inbrandsetzung des eigenen Kraftfahrzeuges - Maßnahmebemessung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 45
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
  • NVwZ-RR 1998, 117
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 09.11.1993 - 2 WD 31.93

    Beurteilung eines wiederholten Betruges als schweres Dienstvergehen -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1997 - 2 WD 38.96
    Ebenso wie besondere Milderungsgründe im Einzelfall eine Maßnahme rechtfertigen können, die sein dienstliches Fortkommen nicht berühren, erfordern andererseits gewichtige Erschwerungsgründe eine reinigende Maßnahme als disziplinare Reaktion (vgl. Urteil vom 9. November 1993 - BVerwG 2 WD 31.93 -).
  • BVerwG, 28.11.2007 - 2 WD 28.06

    Nichterscheinen; Hauptverhandlung; Anordnung des persönlichen Erscheinens;

    ff) Bei der gebotenen Gesamtwürdigung des Dienstvergehens ist davon auszugehen, dass der Senat bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug in der Regel eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen nimmt (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167 und vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116).
  • BVerwG, 04.03.2009 - 2 WD 10.08

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Betrug; uneidliche Falschaussage;

    Bei einem außerdienstlich von einem Offizier begangenen Betrug nimmt der Senat in der Regel ebenfalls eine Dienstgradherabsetzung zum Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen (vgl. dazu u.a. Urteile vom 10. Juni 1987 - BVerwG 2 WD 12.87 - BVerwGE 83, 298 = NZWehrr 1988, 164, vom 21. Januar 1997 - BVerwG 2 WD 38.96 - BVerwGE 113, 45 = Buchholz 235.0 § 34 WDO Nr. 24 = NZWehrr 1997, 167, vom 25. Juli 1990 - BVerwG 2 WD 16.89 - BVerwGE 86, 309 = NZWehrr 1991, 116 und vom 28. November 2007 - BVerwG 2 WD 28.06 - BVerwGE 130, 65 = Buchholz 450.2 § 124 WDO 2002 Nr. 1 = DokBer 2008, 113).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2008 - 2 L 208/06

    Aufhebung einer Disziplinarverfügung bei Tankstellenbetrug

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es für außerdienstliche Zueignungs- und/oder Vermögensdelikte keinen einheitlichen Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen, weil sich solche Verfehlungen nach ihren Modalitäten sowie ihrer kriminellen Intensität, nach der Schuld des Täters sowie den Folgen der Tat und damit nach ihrem disziplinaren Gewicht so erheblich voneinander unterscheiden können, dass von keiner Regelmaßnahme ausgegangen werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1997 - 2 WD 38.96 -, E 113, 45).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4687
BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97 (https://dejure.org/1997,4687)
BVerwG, Entscheidung vom 01.10.1997 - 1 WB 15.97 (https://dejure.org/1997,4687)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Oktober 1997 - 1 WB 15.97 (https://dejure.org/1997,4687)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Recht der Soldaten - Zurückstufung in der spätere Offizieranwärtercrew nach Täuschungsversuch in einer Übung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erfolgloser Täuschungsversuch - Durchschlageübung - Offizieranwärtercrew - Zurückstufung eines Soldaten - Zurückstufung des betreffenden Soldaten - Personalmaßnahmen

Papierfundstellen

  • BVerwGE 113, 148
  • NVwZ 1998, 524 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1965 - 1 BvR 513/65

    Wenneker - Haftverschonung beim Haftgrund der Schwerkriminalität

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht jegliches staatliche Handeln und genießt als wesentliches Rechtsstaatselement Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 f.; 30, 292, 316; 61, 126, 134).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht jegliches staatliche Handeln und genießt als wesentliches Rechtsstaatselement Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 f.; 30, 292, 316; 61, 126, 134).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 34/80

    Erzwingungshaft zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97
    Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beherrscht jegliches staatliche Handeln und genießt als wesentliches Rechtsstaatselement Verfassungsrang (vgl. BVerfGE 19, 342, 347 f.; 30, 292, 316; 61, 126, 134).
  • BVerwG, 08.11.1994 - 1 WB 64.94

    Beurteilungsspielraum des zuständigen Vorgesetzten bei der Feststellung eines

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97
    In dem für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der Vorlage des Antrags auf gerichtliche Entscheidung an den Senat (vgl. Beschluß vom 8. November 1994 - BVerwG 1 WB 64.94 -, BVerwGE 103, 182 (f.) m.w.N.) reichen die zur Begründung der Maßnahme vorgetragenen Tatsachen für eine Herauslösung des Antragstellers aus der OA-Crew VII/96 nicht aus.
  • BVerwG, 03.03.1997 - 1 WB 11.97

    Voraussetzungen und Zulässigkeit eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 15.97
    Mit Beschluß vom 3. März 1997 - BVerwG 1 WB 11.97 - ordnete der Senat die aufschiebende Wirkung des Antrags des Antragstellers auf gerichtliche Entscheidung gegen die Ablösung vom 76. Offizierlehrgang und dessen Herauslösung aus der OA-Crew VII/96 an.
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