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   BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94   

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BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94 (https://dejure.org/1996,148)
BVerwG, Entscheidung vom 07.06.1996 - 8 C 30.94 (https://dejure.org/1996,148)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Juni 1996 - 8 C 30.94 (https://dejure.org/1996,148)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einzelne Erschließungsanlage - Natürliche Betrachtungsweise - Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten - Abschnittsbildung - Willkürverbot - Preissteigerungs- und ausstattungsbedingte Mehrkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBauG § 127 Abs. 2 Nr. 1 § 130 Abs. 2 S. 1
    Erschließungsbeitragsrecht: Abgrenzung zwischen einzelner Erschließungsanlage und aus mehreren Anlagen bestehender Anlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 101, 225
  • NVwZ 1998, 67
  • ZMR 1996, 681
  • DVBl 1996, 1325
  • DÖV 1997, 294
  • ZfBR 1997, 44
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.03.1996 - 8 C 17.94

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff der einzelnen Erschließungsanlage bei einem

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Ob ein Straßenzug als eine einzelne Erschließungsanlage zu qualifizieren ist oder aus mehreren Anlagen besteht, beurteilt sich - ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise - grundsätzlich nach dem durch die tatsächlichen Verhältnisse im Zeitpunkt des Entstehens sachlicher Erschließungsbeitragspflichten geprägten Erscheinungsbild (wie unter anderem Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f.).

    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - UA S. 9 f. m.w.N.), an der festzuhalten ist.

    Auch das entspricht der Rechtsprechung des Senats im Urteil vom 22. März 1996 - BVerwG 8 C 17.94 - (UA S. 9 f.) jedenfalls für eine Konstellation, in der - wie hier - nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts der Ausbau der gesamten Straße in zwei Etappen geplant war.

  • BVerwG, 04.10.1974 - IV C 9.73

    Fehlende Auswirkungen eines die Nicht-Bebaubarkeit vorsehenden in Aufstellung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Diese Möglichkeit soll es "der Gemeinde erlauben, wenn sie nur einen Abschnitt einer Erschließungsanlage ausbaut, die Aufwendungen hierfür alsbald durch Beiträge zu decken und nicht die Herstellung der gesamten Anlage abwarten zu müssen" (Urteil vom 4. Oktober 1974 - BVerwG IV C 9.73 - BVerwGE 47, 64 (72) [BVerwG 04.10.1974 - IV C 9/73]).
  • BVerwG, 26.11.1976 - IV C 79.74

    Voraussetzungen für die Rückerstattung der Vorausleistung

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    So hängt z.B. die Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids von der Absehbarkeit der endgültigen Herstellung der betreffenden Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Beendigung des entsprechenden Verwaltungsverfahrens und damit von einer Prognose ab (vgl. unter anderem Urteil vom 26. November 1976 - BVerwG IV C 79.74 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 59 S. 23 (24 f.) sowie nunmehr § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB in seiner Fassung durch Art. 1 des Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetzes vom 22. April 1993 - BGBl I S. 466 -).
  • BVerwG, 15.09.1978 - 4 C 50.76

    Kostenspaltung für Teillänge ("Querspaltung") im Erschließungsbeitragsrechts;

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Da eine solche Ungleichbehandlung vom Gesetz vorgesehen und - weil sachlich gerechtfertigt - verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist (vgl. Urteil vom 15. September 1978 - BVerwG 4 C 50.76 - BVerwGE 56, 238 (243) [BVerwG 15.09.1978 - 4 C 50/76]), besteht kein Anlaß, der preissteigerungsbedingten Mehrkosten wegen eine Abschnittsbildung zu "blockieren", d.h., um der höheren oder niedrigeren Kosten von zu unterschiedlichen Zeiten hergestellten Abschnitten willen eine Abschnittsbildung wegen eines Verstoßes gegen das Willkürverbot als unzulässig anzusehen.
  • BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 14.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Begriff "beitragsfähige Erschließungsanlage",

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Allerdings setzt die durch § 130 Abs. 2 Satz 1 BBauG begründete Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsstraße als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbständigen, das Vorhandensein dieser Straße, d.h. die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (vgl. Urteil vom 25. Februar 1994 - BVerwG 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 (187) [BVerwG 25.02.1994 - 8 C 14/92]).
  • BVerwG, 16.03.1970 - IV C 69.68

    Abrechnung des Erschließungsaufwands für mehrere Straßen bei Fehlen einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 (16) und vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 28 (29)) die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot findet.
  • BVerwG, 03.05.1974 - IV C 16.72

    Begriffe der "einzelnen Erschließungsanlage", des "Abschnitts" einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. unter anderem Urteile vom 16. März 1970 - BVerwG IV C 69.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 35 S. 13 (16) und vom 3. Mai 1974 - BVerwG IV C 16.72 - Buchholz 406.11 § 130 BBauG Nr. 14 S. 28 (29)) die Zulässigkeit einer Abschnittsbildung eine bundesrechtliche Schranke im Willkürverbot findet.
  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 2.93

    Erschließungsbeitragsrecht: Rechtmäßigkeit der Herstellung beitragsfähiger

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Da nach den tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts im Zeitpunkt des Ausbaus der westlichen Teilstrecke auch mit Blick auf die östliche Teilstrecke noch nicht die Anforderungen des § 125 Abs. 1 BBauG erfüllt waren und da das Entstehen sachlicher Erschließungsbeitragspflichten unter anderem die Erfüllung dieser Anforderungen voraussetzt (vgl. u.a. Urteil vom 21. Oktober 1994 - BVerwG 8 C 2.93 - BVerwGE 97, 62 (64 ff.) [BVerwG 21.10.1994 - 8 C 2/93]), konnten sachliche Erschließungsbeitragspflichten erst nach dem Inkrafttreten des am 12. Juli 1982 als Satzung beschlossenen, die Korbmacherstraße erfassenden Bebauungsplans Nr. 474 I und damit nach dem Ausbau der westlichen Teilstrecke entstehen.
  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Zutreffend meint das Berufungsgericht, auf diese Rechtslage sei ungeachtet dessen abzustellen, daß am 1. Juli 1987 das Gesetz über das Baugesetzbuch vom 8. Dezember 1986 (BGBl I S. 2191) in Kraft getreten ist (vgl. u.a. Urteil vom 24. September 1987 - BVerwG 8 C 75.86 - BVerwGE 78, 125 (126) [BVerwG 24.09.1987 - 8 C 75/86]).
  • BVerwG, 29.10.1993 - 8 C 54.91
    Auszug aus BVerwG, 07.06.1996 - 8 C 30.94
    Auf die Revision des Beklagten hat das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 29. Oktober 1993 - BVerwG 8 C 54.91 - die Berufungsentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 26.09.1983 - 8 C 47.82

    Entstehung der Beitragspflicht für Erschließungsanlage; Nachträgliche

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Im Gegenteil war eine Abschnittsbildung rechtlich sogar ausgeschlossen, weil ein Kostenvergleich für die beiden Teile des Akazienwegs ergibt, dass die Abschnittsbildung zu einer erheblich unterschiedlichen Belastung der Anlieger der beiden Teilstrecken führen würde (vgl. dazu Urteil vom 7. Juni 1996 BVerwG 8 C 30.94 BVerwGE 101, 225 ).
  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Die Befugnis, eine Teilstrecke einer Erschließungsanlage als Abschnitt für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung zu verselbstständigen, setzt nicht die (erfolgte) Anlegung einer weitergehenden, in der Länge teilbaren Erschließungsanlage voraus (Aufgabe der Rechtsprechung aus den Urteilen vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) .

    An der gegenteiligen früheren Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 25. Februar 1994 - 8 C 14.92 - BVerwGE 95, 176 und vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) hält der Senat nicht fest.

    b) Das Berufungsgericht geht auf der Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ) zutreffend davon aus, dass eine willkürliche Abschnittsbildung vorliegt, wenn die im Zeitpunkt der Abschnittsbildung voraussehbaren Kosten eines Abschnitts je Quadratmeter Straßenfläche um mehr als ein Drittel höher liegen als die des anderen Abschnitts.

    Ausstattungsbedingt in diesem Sinne sind auch Kosten, die für einen Abschnitt deshalb entstehen, weil nur hier überhaupt oder besonders hohe Grunderwerbskosten zu entrichten sind (BVerwG, Urteil vom 7. Juni 1996 - 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ).

  • BVerwG, 10.06.2009 - 9 C 2.08

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsanlage; Erschließungseinheit; funktionaler

    Vielmehr kann die unmittelbare Gewinnung des Eindrucks vor Ort aus den Gründen des konkreten Einzelfalls entbehrlich sein, etwa wenn aufgrund anderer Erkenntnisquellen, z.B. anhand von Fotografien hinreichend sichere Feststellungen über die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort getroffen werden können (vgl. Urteile vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - Buchholz § 130 BauGB Nr. 41 S. 14 f. und vom 30. Mai 1997 - BVerwG 8 C 6.95 - Buchholz 406.11 § 125 BauGB Nr. 35 S. 10).

    Dies unterscheidet die hier anzustellende Betrachtung von dem im Falle einer Abschnittsbildung anzustellenden Vergleich, bei dem Mehrkosten, die durch den zeitlich späteren Ausbau eines Abschnitts der Anlage und die damit einhergehenden Preissteigerungen verursacht sind, unberücksichtigt zu bleiben haben (vgl. Urteil vom 7. Juni 1996 - BVerwG 8 C 30.94 - BVerwGE 101, 225 ; ferner Driehaus a.a.O § 14 Rn. 26).

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