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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95   

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https://dejure.org/1998,48
BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1991/95, 2 BvR 2004/95 (https://dejure.org/1998,48)
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Kasseler Verpackungssteuer II

Art. 12, 74 Abs. 1 Nr. 24, 105 IIa GG, Rechtstaatsprinzip;

AbfG, Kooperationsmodell

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • DFR

    Kommunale Verpackungsteuer

  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungswidrigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer : Verfassungsmäßigkeit von Lenkungsteuern, die jedoch nicht den Regelungen oder Regelungskonzepten des Sachgesetzgebers widersprechen dürfen - Steuer- und Sachgesetzgebungskompetenz jeweils eigenständige ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer mit Lenkungswirkungen in den vom Bundesgesetzgeber geregelten Bereich der Abfallwirtschaft ; Zulässigkeit eines Weiterverfolgens einer Verfassungsbeschwerde nach ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Verpackungsteuer; Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft; Kompetenzbereich eines Sachgesetzgebers; Steuergesetzgebungskompetenz

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Verfassungswidrigkeit der Erhebung einer kommunalen Verpackungsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzgebungskompetenz bezüglich Abfallwirtschaft - Zulässigkeit einer kommunalen Verpackungsteuer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 106
  • NJW 1998, 2341
  • NJW 1998, 705
  • NVwZ 1998, 947 (Ls.)
  • NJ 1998, 364
  • WM 1998, 1144
  • DVBl 1998, 705
  • DÖV 1998, 642
 
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Wird zitiert von ... (355)Neu Zitiert selbst (22)

  • VGH Hessen, 29.06.1995 - 5 N 1202/92

    Kommunalabgaben: Verpackungssteuer (-satzung) der Stadt Kassel

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    a) das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 -,.

    Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 29. Juni 1995 - 5 N 1202/92 - verletzt das Grundrecht der Beschwerdeführerinnen aus Artikel 12 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 74 Absatz 1 Nummer 24, Artikel 105 Absatz 2a und dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Der Landesgesetzgeber darf sie auf die Gemeinden übertragen (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

    Art. 105 Abs. 2a GG läßt die zur Zeit des 21. Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes vom 12. Mai 1969 (BGBl I S. 359 - Finanzreformgesetz -) üblichen örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern unberührt und verlangt für die nicht herkömmlichen örtlichen Steuern, daß der steuerbegründende Tatbestand nicht denselben Belastungsgrund erfaßt wie eine Bundessteuer, sich also in Gegenstand, Bemessungsgrundlage, Erhebungstechnik und wirtschaftlicher Auswirkung von der Bundessteuer unterscheidet (vgl. BVerfGE 65, 325 ).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    2.a) Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).

    a) Die Verpackungsteuer ist eine Steuer im Sinne des Grundgesetzes (zum verfassungsrechtlichen Steuerbegriff vgl. BVerfGE 84, 239 ; vgl. auch § 3 Abs. 1 Satz 1, 1. Halbsatz AO 1977).

  • BVerfG, 17.07.1974 - 1 BvR 51/69

    'Leberpfennig'

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Nur wenn die steuerliche Lenkung nach Gewicht und Auswirkung einer verbindlichen Verhaltensregel nahekommt, die Finanzfunktion der Steuer also durch eine Verwaltungsfunktion mit Verbotscharakter verdrängt wird, bietet die Besteuerungskompetenz keine ausreichende Rechtsgrundlage (vgl. BVerfGE 38, 61 ).

    Gleiches gilt, wenn das Aufkommen nicht zur Finanzierung von Gemeinlasten verwendet werden soll (vgl. BVerfGE 29, 402 ; 38, 61 ).

  • BVerfG, 22.05.1990 - 2 BvG 1/88

    Kalkar II

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    aa) Die Verpflichtung zur Beachtung der bundesstaatlichen Kompetenzgrenzen und zur Ausübung der Kompetenz in wechselseitiger bundesstaatlicher Rücksichtnahme (vgl. BVerfGE 81, 310 ) wird durch das Rechtsstaatsprinzip in ihrem Inhalt verdeutlicht und in ihrem Anwendungsbereich erweitert.
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen läßt (vgl. BVerfGE 37, 1 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 482/84

    Heilpraktikergesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Mit diesen auf Kooperation angelegten Inhalten gilt die Verpackungsverordnung trotz Wegfalls der Ermächtigung des § 14 Abs. 2 AbfG 1986 bis heute fort (vgl. dazu BVerfGE 78, 179 ); das nunmehr geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz verfolgt dieselbe Konzeption.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Die Berufsfreiheit kann nach Art. 12 Abs. 1 GG durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes geregelt werden (zum Gesetzesvorbehalt vgl. BVerfGE 76, 171 ; 82, 209 ).
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungsteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (vgl. BVerfGE 55, 274 ; siehe auch § 3 Abs. 1 AO 1977).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    2.a) Der Gesetzgeber darf seine Steuergesetzgebungskompetenz grundsätzlich auch ausüben, um Lenkungswirkungen zu erzielen (vgl. BVerfGE 84, 239 ; 93, 121 ).
  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvL 4/67

    Verfassungsmäßigkeit der Nachsteuer für Schaumwein und Branntwein

  • BVerwG, 07.03.1958 - VII C 84.57

    Rechtssetzungsbefugnis der Gemeinden, Zulässigkeit einer Spielautomatensteuer

  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 537/81

    Standesrichtlinien

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90

    Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91

    Landesrechtliche Abfallabgabe

  • BVerfG, 07.05.1963 - 2 BvL 8/61

    Konjunkturzuschlag

  • BVerfG, 15.12.1970 - 1 BvR 559/70
  • BFH, 26.03.1980 - I R 111/79

    Beiladung - GmbH - Löschung aus dem Handelsregister - Auflösung einer GmbH

  • BFH, 22.01.1985 - VIII R 37/84

    Voraussetzungen der Steuerfreiheit eines Sanierungsgewinns nach § 11 Nr. 4 KStG

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2022 - 2 S 3814/20

    Einführung einer kommunalen Verpackungssteuer - Schnellrestaurant; örtliche

    Der Umstand, dass bei einem Verkauf als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk der Konsum und damit auch der Verbrauch der Verpackung am häufigsten im Gemeindegebiet stattfindet und dementsprechend dies den "typischsten" Fall des Verbrauchs darstellt, genügt nicht für die Annahme der örtlichen Radizierung der Steuer im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.07.1963 - 2 BvR 11/61 - und Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - jeweils juris).

    Von dieser grundlegenden Maßgabe sei das Bundesverfassungsgericht auch nicht in der Entscheidung zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. -) abgewichen.

    Die Bemessungsgrundlage der Steuer in § 4 Abs. 1 VStS erfasst die zu verbrauchenden Verpackungseinheiten, rechtfertigt also ihre Ertragswirkung aus der im Verbrauch vermuteten Leistungsfähigkeit des Verbrauchers (BVerfG, Urteil vom 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95 u.a. - juris Rn. 73).

    Von der Maßgabe, dass eine örtliche Steuer normativ auf den Verzehr an Ort und Stelle abstellen müsse, ist das Bundesverfassungsgericht auch im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) nicht abgewichen.

    Vor diesem tatsächlichen Hintergrund führte das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich aus: "Der Steuertatbestand begrenzt den Steuergegenstand auf Einwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle und stellt damit typisierend darauf ab, dass die Verpackung im Gemeindegebiet verbraucht wird".

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74) wörtlich ausführt, "[d]ie Einwände der Beschwerdeführerinnen, ihre Waren könnten auch an anderer Stelle verzehrt werden und würden insbesondere beim Verkauf im Bereich des Drive-In nicht im Gemeindegebiet verbraucht, betreffen Besonderheiten einzelner Verbrauchsformen und stellen die Örtlichkeit der Verpackungssteuer in ihrem auf das Gemeindegebiet bezogenen Typus nicht in Frage", ist diese Formulierung sicherlich missverständlich.

    Die dargestellte Unwirksamkeit des Steuertatbestands in § 1 Abs. 1 2. Alternative VStS, wonach der Verkauf der Produkte zum Mitnehmen, das heißt "als mitnehmbares take-away-Gericht oder -Getränk", steuerlich erfasst wird, führt - entgegen der Ansicht der Antragsgegnerin - nicht nur zu einer Teilunwirksamkeit der Verpackungssteuersatzung; die Satzung der Antragsgegnerin ist insgesamt für unwirksam zu erklären, auch wenn der Steuertatbestand in § 1 Abs. 1 1. Alternative VStS Einwegverpackungen für Speisen und Getränke "für den unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle" erfasst und damit die Voraussetzungen der Örtlichkeit im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG insoweit erfüllt (st. Rspr.; vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 74; Beschluss vom 23.07.1963, aaO juris Rn. 60 und 61).

    Nur wenn der Satzungsgeber im Laufe des Verfahrens zur Aufstellung der Verpackungssteuersatzung unmissverständlich seinen Willen zum Ausdruck gebracht hätte, trotz des mit der Einführung der Steuer verbundenen Verwaltungsaufwands und der mit Blick auf die Ausführungen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kasseler Verpackungssteuer (Urteil vom 07.05.1998, aaO) verbundenen rechtlichen Risiken bzw. Unwägbarkeiten auch eine Satzung im Sinne einer "kleinen Lösung" zu erlassen, könnte dies die Annahme einer wirksamen Restregelung rechtfertigen.

    Der Steuergesetzgeber ist deshalb zur Regelung von Lenkungssteuern zuständig, mag die Lenkung Haupt- oder Nebenzweck sein (BVerfG, Urteil vom 15.01.2014 - 1 BvR 1656/09 - juris Rn. 49; Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 54 bis 56).

    Sobald der Sachgesetzgeber für einen Sachgegenstand Regelungen trifft, muss der Gesetzgeber diese bei steuerlichen Lenkungen beachten (vgl. BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 57 bis 59; Beschluss vom 03.05.2001 - 1 BvR 624/20 - juris Rn. 12; zur Kritik am Prinzip der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung vgl. etwa Sendler, NJW 1998, 2875; Brüning, NVwZ 2002, 33; Kloepfer/Bröcker, DÖV 2001, 1 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist dem Bundesgesetzgeber durch Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG die Zuständigkeit zur umfassenden Regelung des Rechts der Abfallwirtschaft eingeräumt (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 62).

    Im Hinblick auf diese Vorrangstellung der Sachgesetzgebung hat das Bundesverfassungsgericht angenommen, die damalige Verpackungssteuer der Stadt Kassel laufe in ihrer Ausgestaltung als Lenkungssteuer den bundesrechtlichen Vorgaben des Abfallrechts zuwider (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 78 ff.).

    Die Endverkäufer des Einwegmaterials werden in Konkurrenz zu Anbietern von Mehrwegbehältnissen durch das Steuerrecht veranlasst, auf Mehrwegsysteme umzustellen oder das ausgegebene Einwegmaterial zurückzunehmen und stofflich außerhalb der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zu verwerten (so BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 79 zur Kasseler Verpackungssteuer).

    Wegen der Wirkungslosigkeit der Zielfestlegungen wurden diese allerdings zeitnah durch die Verpackungsverordnung abgelöst (vgl. dazu auch BVerfG, Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 86 bis 91).

    Die Verpackungsverordnung sei demnach Ergebnis der kooperativen Beteiligung der betroffenen Kreise; sie fordere zudem ein weitgehendes Zusammenwirken, insbesondere auch unter Einbeziehung der Hersteller der Verpackungen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 92).

    Die abfallgesetzlich vorgesehene Kooperation hingegen sei darauf gerichtet, möglichst alle Verantwortlichen innerhalb der Produktions- und Handelskette mit ihren fachlichen, technischen und ökonomischen Handlungsmitteln zu einer gemeinsamen und koordinierten Vermeidung von Verpackungsabfällen in Pflicht zu nehmen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 96).

    Sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller der Verpackungen und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (vgl. Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).

    Gerade die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen in § 24 und § 25 KrWG stellen die Wirksamkeit des Kooperationsprinzips sicher; schon das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil zur Kasseler Verpackungssteuer davon gesprochen, dass die damalige Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen von Anfang an als "Knüppel im Sack" galt, um die Ziele des Abfallwirtschaftsrechts sicherzustellen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 81).

    Insoweit beanspruchen die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts weiterhin Geltung, wonach eine Verpackungssteuer den Lenkungsdruck ausschließlich auf die Endverkäufer/Steuerschuldner und Verbraucher ausrichte und die Endverkäufer in individuelle Lösungen dränge; sowohl die damit verbundene Entlastung der Hersteller (gemeint sind die Produzenten der Verpackungen) und Zwischenvertreiber als auch die individuelle Ausrichtung seien geeignet, das von der Verpackungsverordnung gewollte Zusammenwirken aller Verantwortlichen zu beeinträchtigen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 100).

    Dies hatte bereits das Bundesverfassungsgericht bei der entsprechenden Befreiungsregelung der Kasseler Verpackungssteuersatzung als konzeptionellen Widerspruch zur Vorgängerregelung des Verpackungsgesetzes - der Verpackungsverordnung - angesehen (Urteil vom 07.05.1998, aaO juris Rn. 101).

    f) Schließlich spricht auch die "Öffnungsklausel" in § 2 Abs. 5 VerpackG gegen eine Befugnis der Kommunen, eine Verpackungssteuer mit Lenkungswirkung in Abweichung von den Grundsätzen im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 07.05.1998 (aaO) einführen zu können.

  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Auf sie bezieht sich der dort entwickelte Grundsatz der Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung (vgl. BVerfGE 98, 106 ), der verhindern soll, dass der Bürger einander widersprechenden Normbefehlen unterschiedlicher Gesetzgeber ausgesetzt wird.

    Derartige Kollisionen sind - wie der Senat in dem Verpackungsteuerbeschluss ausgeführt hat - grundsätzlich "nach dem Rang, der Zeitenfolge und der Spezialität der Regelungen" aufzulösen (BVerfGE 98, 106 ).

  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    Dort findet sich folgende Begriffsbestimmung für die Verbrauchsteuer (BTDrucks II/480, S. 107 f. ), die in der späteren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgegriffen wurde (vgl. BVerfGE 98, 106 ):.

    Sie werden zwar auf der Ebene des Verteilers oder Herstellers des verbrauchsteuerbaren Gutes erhoben (vgl. nur BTDrucks II/480, S. 107 f. ; BVerfGE 98, 106 ).

    Verbrauchsteuern sollen die in der Einkommens- und Vermögensverwendung zu Tage tretende steuerliche Leistungsfähigkeit des Endverbrauchers abschöpfen (BVerfGE 31, 8 ; 98, 106 ; 110, 274 ; BFHE 141, 369 ; Schmölders, Zur Begriffsbestimmung der Verbrauchsteuern, 1955, S. 83 f.; F. Kirchhof, Die steuerliche Doppelbelastung der Zigaretten, 1990, S. 31; Lang, in: DStJG, Bd. 15 [1993], Umweltschutz im Abgaben- und Steuerrecht, S. 115 ; Arndt, Rechtsfragen einer deutschen CO²-Energiesteuer entwickelt am Beispiel des DIW-Vorschlages, 1995, S. 63 f.; Jatzke, Das System des deutschen Verbrauchsteuerrechts, 1997, S. 87; Herdegen/Schön, Ökologische Steuerreform, Verfassungsrecht und Verkehrsgewerbe, 2000, S. 28 f.; Weber-Grellet, Steuern im modernen Verfassungsstaat, 2001, S. 97; Waldhoff, in: Henneke/Pünder/Waldhoff, Recht der Kommunalfinanzen, 2006, § 13 Rn. 2; P. Kirchhof, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007, § 118 Rn. 247; Schaumburg, in: Festschrift für Wolfgang Reiß, 2008, S. 25 ; Jachmann, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 105 Rn. 56; Drüen, ZfZ 2012, S. 309 ; Martini, ZUR 2012, S. 219 ; Desens, in: Festschrift für Paul Kirchhof, Bd. 2, 2013, § 189 Rn. 21; Seer, in: Tipke/Lang, Steuerrecht, 22. Aufl. 2015, § 2 Rn. 47).

    Ein Verbrauch ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Besteuerungsgegenstand nach Abschluss des konkreten Verwendungsvorgangs nach dem Sinn und Zweck des Gesetzes verbrauchsteuerrechtlich als nicht mehr existent angesehen (BFHE 212, 340 ) oder funktions- und wertlos werden soll (BVerfGE 98, 106 ).

    f) Schließlich setzen Verbrauchsteuern regelmäßig den Übergang des Verbrauchsgutes aus einem steuerlichen Nexus in den steuerlich nicht gebundenen allgemeinen Wirtschaftsverkehr voraus, ohne aber - wie die Verkehrsteuern - im Tatbestand beide Seiten, insbesondere beide Vertragspartner, zu erfassen (BVerfGE 16, 64 ; 98, 106 ).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR 2200/92, 2 BvR 2624/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,491
BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR 2200/92, 2 BvR 2624/94 (https://dejure.org/1998,491)
BVerfG, Entscheidung vom 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR 2200/92, 2 BvR 2624/94 (https://dejure.org/1998,491)
BVerfG, Entscheidung vom 07. Mai 1998 - 2 BvR 1876/91, 2 BvR 1083/92, 2 BvR 2188/92, 2 BvR 2200/92, 2 BvR 2624/94 (https://dejure.org/1998,491)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Vereinbarkeit von Landesabfallabgabengesetzen mit dem Kooperationskonzept des Bundes-Immissionsschutzrechts

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Vereinbarkeit von Landesabfallabgabengesetzen mit dem Kooperationskonzept des Bundesimmissionsschutzrechts; Eingriff in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG durch die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben; Belastung der ...

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Zur Verfassungsmäßigkeit von Lenkungsteuern, hier: Verfassungswidrigkeit von "Kommunaler Verpackungsteuer" und "Landesabfallabgabengesetzen"

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 74 Abs. 1 Nr. 24, 105 Abs. 2 a GG
    Keine Abgabenkompetenz der Länder für anfallenden Sonderabfall; 2. Verbot einer kommunalen Verpackungssteuer

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 98, 83
  • NJW 1998, 2346
  • NVwZ 1998, 947 (Ls.)
  • DVBl 1998, 702
 
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Wird zitiert von ... (79)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Das Rechtsstaatsprinzip und die bundesstaatliche Kompetenzordnung verpflichten alle rechtsetzenden Organe, ihre Regelungen jeweils so aufeinander abzustimmen, daß den Normadressaten nicht gegenläufige Vorschriften erreichen, die Rechtsordnung also nicht aufgrund unterschiedlicher Anordnungen widersprüchlich wird (vgl. Urteil des Zweiten Senats - 2 BvR 1991/95 und 2004/95 - vom heutigen Tage - Verpackungsteuer -).

    Nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes und dem Rechtsstaatsprinzip darf der Abgabengesetzgeber aufgrund einer Abgabenkompetenz nur insoweit lenkend in den Kompetenzbereich eines Sachgesetzgebers übergreifen, als die Lenkung weder der Gesamtkonzeption der sachlichen Regelung noch konkreten Einzelregelungen zuwiderläuft (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom heutigen Tage - 2 BvR 1991/95 und 2004/95 -, C. I. 2. c).

    Der Bundesgesetzgeber ist zur Regelung der Abfallwirtschaft zuständig (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom heutigen Tage - 2 BvR 1991/95 und 2004/95 -, C. II. 1.).

    Er hat von dieser Kompetenz in der Weise Gebrauch gemacht, daß im Rahmen der gemeinsamen Umweltverantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft der Ausgleich zwischen individueller Freiheit und gesellschaftlichen Bedürfnissen jeweils unter Mitwirkung der Betroffenen gefunden wird (vgl. Urteil des Zweiten Senats vom heutigen Tage - 2 BvR 1991/95 und 2004/95 -, C. II. 2. a).

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Ist die Abfallabgabe eine Sonderabgabe, so ist sie - als "seltene Ausnahme" - nur unter engen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zulässig (vgl. BVerfGE 91, 186 [202 f.]).
  • BVerfG, 19.10.1982 - 2 BvF 1/81

    Amtshaftung - Staatshaftungsgesetz des Bundes nichtig

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Der Widerspruch der landesrechtlichen Abfallabgabengesetze zu dem im Bundes-Immissionsschutzrecht geregelten Konzept der Kooperation betrifft den Kern dieser Landesgesetze und führt damit zu deren Gesamtnichtigkeit (vgl. BVerfGE 8, 274 [300 f.]; 61, 149 [207]).
  • BVerwG, 23.04.1997 - 11 C 4.96

    Keine Pflicht zur Abfallvermeidung durch Benutzung von Mehrweggeschirr

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Soweit der Bund von dieser Zuständigkeit durch Erlaß des Abfallgesetzes 1986 (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23. April 1997, DöV 1997, S. 915) sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abschließend Gebrauch gemacht hat, ist der Landesgesetzgeber zur Regelung einer die Abfallwirtschaft gestaltenden Sonderabgabe nicht zuständig.
  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Preisgesetz

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Die Sonderabgaben, die einen über die bloße Mittelbeschaffung hinausgehenden Sachzweck verfolgen (vgl. BVerfGE 82, 159 [179]), müssen ihre Kompetenzgrundlage in der Sachgesetzgebungszuständigkeit nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 24 GG finden.
  • BVerfG, 12.11.1958 - 2 BvL 4/56
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    Der Widerspruch der landesrechtlichen Abfallabgabengesetze zu dem im Bundes-Immissionsschutzrecht geregelten Konzept der Kooperation betrifft den Kern dieser Landesgesetze und führt damit zu deren Gesamtnichtigkeit (vgl. BVerfGE 8, 274 [300 f.]; 61, 149 [207]).
  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    1. Die Erhebung von Steuern und sonstigen Abgaben greift in den Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs steht und - objektiv - eine berufsregelnde Tendenz deutlich erkennen läßt (vgl. BVerfGE 37, 1 [17]).
  • BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 2200/92
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Firma B ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Landesabfallabgabengesetz Baden-Württemberg vom 11. März 1991 (GBl S. 133), insbesondere dessen §§ 1, 3 und 10 - 2 BvR 1876/91 -, der Firma H ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Hessische Sonderabfallabgabengesetz vom 26. Juni 1991 (GVBl I S. 218 ff.) - 2 BvR 1083/92 -, der Firma W ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373), insbesondere dessen §§ 1 und 10 - 2 BvR 2188/92 - -, der Firma P ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373) - 2 BvR 2200/92 -, der Firma B ... Aktiengesellschaft - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Schleswig-Holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Abfallabgabe (Landesabfallabgabengesetz) vom 22. Juli 1994 (GVBl S. 395) - 2 BvR 2624/94 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 1997 durch Urteil für Recht erkannt:.
  • BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 2624/94
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Firma B ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Landesabfallabgabengesetz Baden-Württemberg vom 11. März 1991 (GBl S. 133), insbesondere dessen §§ 1, 3 und 10 - 2 BvR 1876/91 -, der Firma H ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Hessische Sonderabfallabgabengesetz vom 26. Juni 1991 (GVBl I S. 218 ff.) - 2 BvR 1083/92 -, der Firma W ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373), insbesondere dessen §§ 1 und 10 - 2 BvR 2188/92 - -, der Firma P ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373) - 2 BvR 2200/92 -, der Firma B ... Aktiengesellschaft - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Schleswig-Holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Abfallabgabe (Landesabfallabgabengesetz) vom 22. Juli 1994 (GVBl S. 395) - 2 BvR 2624/94 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 1997 durch Urteil für Recht erkannt:.
  • BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 2188/92
    Auszug aus BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
    In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden der Firma B ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Landesabfallabgabengesetz Baden-Württemberg vom 11. März 1991 (GBl S. 133), insbesondere dessen §§ 1, 3 und 10 - 2 BvR 1876/91 -, der Firma H ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Hessische Sonderabfallabgabengesetz vom 26. Juni 1991 (GVBl I S. 218 ff.) - 2 BvR 1083/92 -, der Firma W ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373), insbesondere dessen §§ 1 und 10 - 2 BvR 2188/92 - -, der Firma P ... Aktiengesellschaft, - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Kollegen, Oxfordstraße 24, Bonn - gegen das Niedersächsische Abfallabgabengesetz vom 17. Dezember 1991 (GVBl S. 373) - 2 BvR 2200/92 -, der Firma B ... Aktiengesellschaft - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Dieter Birk, Borkumweg 43, Münster - gegen das Schleswig-Holsteinische Gesetz über die Erhebung einer Abfallabgabe (Landesabfallabgabengesetz) vom 22. Juli 1994 (GVBl S. 395) - 2 BvR 2624/94 - hat das Bundesverfassungsgericht - Zweiter Senat - unter Mitwirkung der Richterinnen und Richter Präsidentin Limbach, Graßhof, Kruis, Kirchhof, Winter, Sommer, Jentsch, Hassemer aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 16. Dezember 1997 durch Urteil für Recht erkannt:.
  • BVerfG, 16.12.1997 - 2 BvR 1083/92

    Absatzfonds

  • OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17

    Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 -

    Öffentliche Abgaben greifen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (BVerfG, Urteil vom 7.5.1998 - 2 BvR 1876/91 -, BVerfGE 98, 83 -105, juris Rn. 117; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.11.2015 - 2 BvR 355/12 -, juris Rn. 35).
  • BVerfG, 13.04.2017 - 2 BvL 6/13

    Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig

    (1) Das Bundesverfassungsgericht hat die Frage des Bestehens eines Steuererfindungsrechts der Länder bislang offen gelassen (vgl. BVerfGE 98, 83 ; insoweit ist der gelegentlich anzutreffende Verweis auf BVerfGE 49, 343 überholt), zumal die Gesetzgebungsgeschichte hier keine eindeutigen Hinweise enthält (vgl. Rn. 72).
  • BVerfG, 23.03.2022 - 1 BvR 1187/17

    Pflicht zur Beteiligung von Anwohnern und standortnahen Gemeinden an Windparks im

    Öffentliche Abgaben greifen in den Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG ein, wenn sie in engem Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufs stehen und objektiv eine berufsregelnde Tendenz erkennen lassen (vgl. BVerfGE 98, 83 ; 113, 128 ; 124, 235 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,1924
BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85 (https://dejure.org/1998,1924)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85 (https://dejure.org/1998,1924)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 (https://dejure.org/1998,1924)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 3 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 18 Abs. 1 , 64 Abs. 4 LBG und der fachgerichtlichen Auslegung der Entschädigungsvorassetzungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3560 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 947
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Dabei kann der Gesetzgeber sich im Hinblick auf die meist unterschiedliche Beschaffenheit und verschiedenartige Nutzbarkeit der Enteignungsgegenstände auf einen abstrakten Entschädigungsmaßstab beschränken, der von der Verwaltung im Einzelfall zu konkretisieren ist (BVerfGE 24, 367 ).

    Die Maßstäbe für die Bestimmung der Enteignungsentschädigung sind einerseits die Interessen der Beteiligten und andererseits die Interessen der Allgemeinheit; sie sind in gerechter Weise gegeneinander abzuwägen (BVerfGE 24, 367 ; 46, 268 ).

    Denn eine solche Entschädigung zum Verkehrswert steht mit Art. 14 Abs. 3 Satz 3 GG in Einklang (BVerfGE 24, 367 ).

  • BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88

    Kindergeld

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Vielmehr konnte der Gesetzgeber schon aufgrund seiner Befugnis zu generalisierenden, typisierenden und pauschalisierenden Regelungen von einer Ausnahmeregelung für derart seltene Sonderfälle absehen (BVerfGE 91, 93 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Denn Art. 3 Abs. 1 GG gebietet es nicht, unter allen Umständen Ungleiches ungleich zu behandeln (BVerfGE 90, 226 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht, den das Bundesverfassungsgericht zu korrigieren hat, ist erst erreicht, wenn die Auslegung der Zivilgerichte Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Eigentumsgarantie, insbesondere vom Umfang ihres Schutzbereichs, beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (BVerfGE 89, 1 ; stRspr).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die Feststellung des Sachverhalts, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall grundsätzlich Sache der dafür allgemein zuständigen Gerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (BVerfGE 18, 85 ).
  • BGH, 05.10.1965 - VI ZR 90/64

    Umfang der Schadensminderungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Denn die Klageabweisung bleibt auch im Betragsverfahren grundsätzlich zulässig (BGH, VersR 1965, S. 1173 ; Thomas/Putzo, ZPO, 20. Aufl., 1995, § 304 Rn. 23; Vollkommer, in: Zöller, ZPO, 20. Aufl., 1997, § 304 Rn. 24).
  • BGH, 21.06.1965 - III ZR 8/64

    Enteignungsentschädigung. Bewertungsstichtag

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Diesem Ziel trägt die zivilgerichtliche Rechtsprechung Rechnung, indem sie den Stichtag für die Preisbemessung so wählt, daß den Betroffenen eine Entschädigung zu aktuellen Marktpreisen zufließt (BGHZ 44, 52 ).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Denn die Eigentümer konnten in diesen wenigen Wochen kein schutzwürdiges Vertrauen in bezug auf die Räumung der für Militärzwecke genutzten Grundstücke entwickeln (vgl. BVerfGE 95, 64 ).
  • BGH, 14.04.1987 - IX ZR 149/86

    Entscheidung über ein vom Berufungsgericht erlassenes Grundurteil in einem

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Zwar darf sich ein Gericht nach den §§ 304, 318 ZPO im Betragsverfahren grundsätzlich nicht mit seinen Ausführungen im Grundurteil in Widerspruch setzen (BGH, NJW-RR 1987, S. 1196 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1172/85
    Es hat dem Bundesverfassungsgericht nicht die Aufgabe übertragen, Gerichtsentscheidungen auf ihre Übereinstimmung mit dem einfachen Recht zu überprüfen (BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

  • BVerfG, 14.01.1986 - 1 BvR 209/79

    Verfassungsmäßigkeit; Einkünfte aus wissenschaftlicher Arbeit; Einkünfte aus

  • BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 276/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Prüfung der Revisionswürdigkeit

  • BVerfG, 07.07.1982 - 2 BvR 1142/80

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 59/84
  • BGH, 03.06.1982 - III ZR 98/79

    Enteignung - Enteignungsgleicher Eingriff - Grundstück - Kiesvorkommen -

  • BGH, 25.11.1974 - III ZR 92/73
  • BGH, 15.10.1953 - III ZR 182/52

    Umstellung im Grundverfahren

  • BVerfG, 26.10.1977 - 1 BvL 9/72

    Verfassungsfragen zur Entschädigungsproblematik der Bodenreformgesetzgebung in

  • BGH, 11.10.2007 - III ZR 298/06

    Bemessung der Entschädigung bei Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde;

    Die am Verkehrswert orientierte Entschädigung der §§ 93 ff BauGB entspricht den verfassungsrechtlichen Anforderungen (vgl. BVerfGE 24, 367, 421; 46, 268, 285; BVerfG NVwZ 1998, 947, 948).
  • BVerfG, 05.10.1999 - 1 BvR 252/93

    Zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Wertbestimmung eines Grundstücks im Rahmen

    Die Frage der verfassungsrechtlich zulässigen Kriterien für die Bestimmung der Wertbemessung von Grundstücken bei zeitlichem Auseinanderfallen von Eigentumsentzug und Zuerkennung der Entschädigung ist ebenfalls geklärt (BVerfGE 24, 367 [419]; 46, 268 [285]; Beschluß vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -).

    Eine solche Auffassung entspricht dem allgemeinen entschädigungsrechtlichen Grundsatz, nach dem ein Eigentümer so zu stellen ist, wie er vor dem Eigentumsentzug gestanden hat, und trifft eine mit Art. 14 GG vereinbare Regelung für zufällige Zustandsänderungen, wie sie auch im Kaufrecht zu finden ist (BVerfG, Beschluß vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -).

  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 1793/94

    Keine Unterhaltsentschädigung für Hinterbliebene eines im Zuge der "Waldheimer

    Im strafrechtlichen Entschädigungsrecht ist anerkannt, daß aus einer stattgebenden Grundentscheidung nicht folgt, daß anschließend ein Betrag zugesprochen wird (BGHZ 63, 209 ; 103, 113 ; Meyer, Strafrechtsentschädigung und Auslagenerstattung, 4. Aufl., 1997, Vorbem. vor §§ 8 - 9, Rn. 9; Kleinknecht/Meyer-Goßner, Strafprozeßordnung mit GVG und Nebengesetzen, 44. Aufl., 1999, § 8 StrEG, Rn. 1; vgl. auch Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. März 1998 - 1 BvR 1172/85 -, NVwZ 1998, S. 947, 948).
  • OLG Karlsruhe, 03.09.2002 - 17 U 34/02

    Grundstücksenteignung: Einstufung von Grundstücksflächen als Bauerwartungsland

    Ausgangspunkt für die Rechnung der Entschädigung ist damit der Verkehrswert der betroffenen Flächen (vgl. BGH, MDR 1964, 830; BVerfG, NVwZ 1998, 947, 948; vgl. auch § 194 BauGB).
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