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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88   

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https://dejure.org/1998,649
BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88 (https://dejure.org/1998,649)
BVerfG, Entscheidung vom 26.05.1998 - 1 BvR 180/88 (https://dejure.org/1998,649)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 (https://dejure.org/1998,649)
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Waldsterben (BVerfG)

Art. 14 GG, keine Staatshaftung für Schädigung des Waldes aufgrund allgemein-ökonomischer Entwicklungen;

(Hinweis: erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die BGH-Entscheidung «Waldsterben» aus dem Jahre 1987)

Volltextveröffentlichungen (7)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 14 Abs. 1 GG
    Grundrechtsdogmatik: Ableitung eines Abwehrrechts und einer Schutzpflicht (Waldsterben)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3264
  • NVwZ 1998, 1285 (Ls.)
  • NJ 1998, 587
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Insoweit kommt allenfalls die aus der objektiven Bedeutung des Grundrechts folgende, auf ein staatliches Handeln gerichtete Aufgabe zum Tragen, einen Ausgleich zwischen den einander gegenüberstehenden Grundrechten unter Berücksichtigung der Allgemeinbelange herbeizuführen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 174 ; 96, 56 ).

    Nur unter ganz besonderen Umständen wird sich daher die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers so verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann; dies hätte der Beschwerdeführer dann schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ).

    Ungeachtet dessen kann aber schon fraglich sein und ist vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob der Staatsbürger in solchen Fällen das Bundesverfassungsgericht mit einer gegen gesetzgeberisches Unterlassen gerichteten Verfassungsbeschwerde unmittelbar anrufen kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; bejaht in BVerfGE 77, 170 für eine gegen exekutivisches Unterlassen gerichtete Rüge).

    Diese Begrenzung der verfassungsrechtlichen Nachprüfung ist geboten, weil es regelmäßig eine höchst komplexe Frage ist, wie eine positive staatliche Schutzpflicht, die erst im Wege der Verfassungsinterpretation aus den in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen hergeleitet wird, durch aktive gesetzgeberische Maßnahmen zu verwirklichen ist (dazu und zum folgenden vgl. BVerfGE 56, 54 ; Beschluß des Vorprüfungsausschusses vom 14. September 1983, NJW 1983, S. 2931 ).

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Nur unter ganz besonderen Umständen wird sich daher die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers so verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann; dies hätte der Beschwerdeführer dann schlüssig darzulegen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ).

    Ungeachtet dessen kann aber schon fraglich sein und ist vom Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden, ob der Staatsbürger in solchen Fällen das Bundesverfassungsgericht mit einer gegen gesetzgeberisches Unterlassen gerichteten Verfassungsbeschwerde unmittelbar anrufen kann (vgl. BVerfGE 56, 54 ; bejaht in BVerfGE 77, 170 für eine gegen exekutivisches Unterlassen gerichtete Rüge).

  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 220/86

    Haftung der öffentlichen Hand für Waldschäden

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Dezember 1987 - III ZR 220/86 -,.

    Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Beschwerdeführers unter anderem mit folgenden Erwägungen zurückgewiesen (BGHZ 102, 350).

  • BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89

    Bundesberggesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Der Eigentumsgarantie kommt die Aufgabe zu, den Bestand der geschützten Rechtspositionen in der Hand des einzelnen Eigentümers gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu sichern; zu diesem Zweck hat der von solchen Maßnahmen betroffene Eigentümer einen subjektiven verfassungskräftigen Anspruch auf Unterlassen, wenn dieselben ungerechtfertigt - etwa unverhältnismäßig - sind (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 31, 229 ; 42, 263 ; 72, 175 ; 83, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvF 1/61

    Sammlungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Die "staatliche Zulassung" dieser Nutzungen läßt nur die den grundrechtlichen Freiheiten bis zur Feststellung der Rechtmäßigkeit gesetzte vorläufige Sperre entfallen, erweitert jedoch als solche nicht den Rechtskreis der privaten Nutzer (vgl. BVerfGE 20, 150 ; 49, 89 m.w.N.).
  • OLG Stuttgart, 22.10.1986 - 1 U 38/86

    Anspruchsvoraussetzung auf Entschädigung nach den Grundsätzen des enteignenden

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    b) das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 22. Oktober 1986 - 1 U 38/86 -,.
  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 409/90

    Vaterschaftsauskunft

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Insoweit kommt allenfalls die aus der objektiven Bedeutung des Grundrechts folgende, auf ein staatliches Handeln gerichtete Aufgabe zum Tragen, einen Ausgleich zwischen den einander gegenüberstehenden Grundrechten unter Berücksichtigung der Allgemeinbelange herbeizuführen (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 79, 174 ; 96, 56 ).
  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 765/66

    Schulbuchprivileg

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Der Eigentumsgarantie kommt die Aufgabe zu, den Bestand der geschützten Rechtspositionen in der Hand des einzelnen Eigentümers gegenüber Maßnahmen der öffentlichen Gewalt zu sichern; zu diesem Zweck hat der von solchen Maßnahmen betroffene Eigentümer einen subjektiven verfassungskräftigen Anspruch auf Unterlassen, wenn dieselben ungerechtfertigt - etwa unverhältnismäßig - sind (vgl. BVerfGE 24, 367 ; 31, 229 ; 42, 263 ; 72, 175 ; 83, 201 ; stRspr).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    Die aus dem Ausland "importierten" Luftschadstoffe beruhen allenfalls auf Akten ausländischer öffentlicher Gewalt, die mit der Verfassungsbeschwerde nicht angegriffen werden können (vgl. BVerfGE 58, 1 ; 66, 39 ).
  • LG Stuttgart, 29.01.1986 - 15 O 213/85
    Auszug aus BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvR 180/88
    c) das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 29. Januar 1986 - 15 O 213/85 -,.
  • BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvR 99/85

    Wohnungsfürsorge

  • BVerfG, 12.03.1986 - 1 BvL 81/79

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsgesetzes zum deutsch-österreichischen Vertrag

  • BVerfG, 30.11.1988 - 1 BvR 1301/84

    Straßenverkehrslärm

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvR 638/64

    Hamburgisches Deichordnungsgesetz

  • BVerfG, 08.07.1976 - 1 BvL 19/75

    Contergan

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Es verlangt vom Staat international ausgerichtetes Handeln zum globalen Schutz des Klimas und verpflichtet insbesondere die Bundesregierung, im Rahmen internationaler Abstimmung (zum Beispiel durch Verhandlungen, in Verträgen oder in Organisationen) auf Klimaschutz hinzuwirken (siehe dazu bereits am Rande BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, Rn. 23; vgl. Groß, ZUR 2009, 364 m.w.N.; ders., NVwZ 2011, 129 ; Dederer, in: Isensee/Kirchhof, HStR XI, 3. Aufl. 2013, § 248 Rn. 72 m.w.N.; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2015, Art. 20a Rn. 64; Wolff, in: Hömig/Wolff, GG, 12. Aufl. 2018, Art. 20a Rn. 5; Gärditz, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, 93. EL August 2020, Art. 20a GG Rn. 18; Sommermann, in: v.Münch/Kunig, GG, 7. Aufl. 2021, Art. 20a Rn. 24).
  • VG Berlin, 31.10.2019 - 10 K 412.18

    "Klimaklage" bleibt ohne Erfolg

    Insoweit gilt für den Klimaschutz, was das Bundesverfassungsgericht zu den Waldschäden entschieden hat: Die staatliche Präventivkontrolle der mit dem Ausstoß von Luftschadstoffen verbundenen Techniknutzung kann nicht als Anknüpfungspunkt für eine eingriffsrechtliche Mitverantwortung des Staates für die Folgen der allgemeinen Luftverunreinigung dienen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, juris Rn. 17).
  • LG Essen, 15.12.2016 - 2 O 285/15

    Bauer aus Peru verklagt RWE: Señor Luciano kämpft um sein Haus

    Bei einem solchen Übermaß an Kausalitätsbeiträgen können einzelne Schäden und Beeinträchtigungen ihren Verursachern nicht individuell zugeordnet werden (vgl. sog. Waldschadensurteil, BGH, Urteil vom 10.12.1987, Az III ZR 220/86, siehe auch BVerfG NJW 1998, 3264).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 48/01

    BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften Fragen zur Wahrnehmung

    Nur unter ganz besonderen Umständen wird sich daher die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers so verengen, daß allein durch eine bestimmte Maßnahme der Schutzpflicht Genüge getan werden kann (vgl. BVerfG NJW 1998, 3264, 3265).

    Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung die verfassungsrechtliche Nachprüfung dahin begrenzt, ob den staatlichen Organen eine evidente Verletzung der in den Grundrechten verkörperten Grundentscheidungen zur Last zu legen ist, weil es regelmäßig eine höchst komplexe Frage ist, wie eine positive staatliche Schutzpflicht durch aktive gesetzgeberische Maßnahmen zu verwirklichen ist, und weil eine solche Entscheidung nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung und dem demokratischen Prinzip grundsätzlich in die Hand des vom Volk unmittelbar legitimierten Gesetzgebers gehört (vgl. BVerfGE 56, 54, 81 f; BVerfG NJW 1998, 3264, 3265).

  • BVerfG, 26.02.2010 - 1 BvR 1541/09

    Aufgrund Verfristung, Subsidiarität sowie mangelnder Substantiierung unzulässige

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54, 80 f.; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 - NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Veräußerungskürzung; Versteigerung;

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Waldschadensbeschluss aus dem Jahre 1998 (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 - NJW 1998, 3264 ) noch davon ausgegangen ist, dass das Medium Luft keiner öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterliegt, war dies in der Zeit vor Erlass der Emissionshandelsrichtlinie durchaus zutreffend.
  • BVerwG, 19.06.2014 - 10 C 1.14

    Anpassungspflicht Gesetzgeber; Contergangeschädigte; Conterganrente;

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54, ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 - NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerfG, 11.01.2016 - 1 BvR 2980/14

    Verfassungsbeschwerde gegen den "Pflegenotstand" nicht zur Entscheidung

    Das Bundesverfassungsgericht kann erst dann eingreifen, wenn der Gesetzgeber seine Pflicht evident verletzt hat (vgl. BVerfGE 56, 54 ; 77, 170 ; 79, 174 ; 85, 191 ; 92, 26 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 -, NJW 1998, S. 3264 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 8.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige

    Soweit das Bundesverfassungsgericht in seinem Waldschadensbeschluss aus dem Jahre 1998 (BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Mai 1998 - 1 BvR 180/88 - NJW 1998, 3264 ) noch davon ausgegangen ist, dass das Medium Luft keiner öffentlich-rechtlichen Nutzungsordnung unterliegt, war dies in der Zeit vor Erlass der Emissionshandelsrichtlinie durchaus zutreffend.
  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 2/02 R

    Rentenüberleitung - Beitrittsgebiet - Zusatz- bzw Sonderversorgung -

    Der Zahlbetrag unterliegt somit den im Bundesrecht geltenden allgemeinen Regeln; der Schutzbereich des Eigentumsgrundrechts ist auch bei derartigen Rechtspositionen jedoch - lediglich - auf wertmäßigen (wirtschaftlichen) Erhalt, auf die Erhaltung der Substanz (vgl BVerfG NJW 1998, 3264 f) ausgerichtet, nicht jedoch beinhaltet er ein Grundrecht gegen den Staat auf stetige Wertsteigerung.
  • BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 9.10

    Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 24/01 R

    Maßgeblicher monatlicher Wert des Rechts auf Rente bei früher zusatzversorgten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 112/00 R

    Berechnung des besitzgeschützten Betrags bei der Überführung der AVI für einen

  • VG Stuttgart, 26.04.2019 - 4 K 7419/16

    Kein Anspruch auf Aussetzung des Börsenhandels

  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 14.12.2000 - LVerfG 4/99

    Fünf-Prozent-Klausel im Kommunalwahlrecht

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 27.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • BVerfG, 02.12.1999 - 1 BvR 1580/91

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Sanierung radioaktiver

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 27/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 11/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 128.09

    Emissionsberechtigungen; Veräußerungskürzung bei Stromproduzenten rechtens

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 21/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • VG Berlin, 13.04.2010 - 10 K 17.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • BSG, 08.06.2004 - B 4 RA 32/03 R

    Anpassung des besitzgeschützten Zahlbetrags bei Bestandsrenten aus überführten

  • BSG, 31.07.2002 - B 4 RA 13/01 R

    Monatlicher Wert des Rechts auf Rente für Bestandsrentner des Beitrittsgebiets

  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

  • BSG, 30.07.2002 - B 4 RA 13/01 R
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2003 - L 3 P 8/03

    Pflegeversicherung

  • VG Berlin, 17.03.2011 - 10 K 320.09

    Zuteilung von Emissionsberechtigungen

  • VG Hamburg, 05.02.2003 - 6 VG 3795/99

    Unmittelbarer Anspruch auf Eintragung einer Auskunftssperre aus Art 14 b EGRL

  • AG Bonn, 27.07.2006 - 3 C 91/06

    Kostenerstattung bei Ausbau von "on-board-units" (Mauterfassungsgeräten)

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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,3419
BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97 (https://dejure.org/1998,3419)
BVerfG, Entscheidung vom 15.06.1998 - 1 BvR 504/97 (https://dejure.org/1998,3419)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 (https://dejure.org/1998,3419)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1998, 1285
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    Das Unterlassen der Anrufung des Europäischen Gerichtshofs nach Art. 177 Abs. 3 EGV kann am Maßstab des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nur beanstandet werden, wenn die zugrundeliegenden Erwägungen des Gerichts offensichtlich unhaltbar sind (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

    Dies folgt nicht zuletzt bereits daraus, daß das Mahnschreiben der Kommission offenbar erst nach Erlaß der angegriffenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts erfolgte, das Gericht zum Zeitpunkt seiner Entscheidung von einer möglicherweise entgegenstehenden Rechtsauffassung der Kommission folglich noch keine Kenntnis haben konnte (vgl. BVerfGE 82, 159 ).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 7 B 164.95

    Immissionsschutzrecht: Erforderlichkeit der Umweltverträglichkeitsprüfung in der

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht unter anderem auf eine eigene Entscheidung vom 21. März 1996 (- BVerwG 7 B 164.95 -, NVwZ-RR 1996, S. 498) Bezug genommen, in der das Gericht ausführlich darlegt, weshalb sich dem genannten Urteil des Europäischen Gerichtshofs die vorgenannte Schlußfolgerung deutlich entnehmen lasse.
  • BVerfG, 21.08.1996 - 1 BvR 866/96

    Anspruch auf den gesetzlichen Richter und Vorlage einer Rechtssache an den EuGH

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    Dafür ist auch nichts ersichtlich (im Ergebnis ebenso bereits BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. August 1996 - 1 BvR 866/96, NVwZ 1997, S. 481).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 12.95

    Unterlassen einer erforderlichen Anhörung durch die Planfeststellungsbehörde

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    b) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 12.95 -.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-431/92

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Frage, ob die Richtlinie 85/337/EWG vom 27. Juni 1985 es den Mitgliedstaaten gestatte, vor dem Stichtag des 3. Juli 1988 eingeleitete Genehmigungsverfahren von der Umweltverträglichkeitsprüfung auszunehmen, nicht mehr für klärungsbedürftig gehalten, da sie vom Europäischen Gerichtshof durch dessen Urteil vom 11. August 1995 (Rs. C-431/92, Slg. 1995, I 2189) hinreichend geklärt sei; danach sei entscheidend, ob der Antrag auf Zulassung des konkreten Vorhabens vor oder nach dem Stichtag des 3. Juli 1988 gestellt worden sei.
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 15.06.1998 - 1 BvR 504/97
    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 -,.
  • BVerfG, 09.05.2000 - 2 BvR 523/00

    Dem Begründungserfordernis der BVerfGG § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1, § 92 nicht

    Auch fehlt es an einer schlüssigen Darlegung, weshalb die Rechtsansicht des Oberlandesgerichts, welches stillschweigend von einer fehlenden Vorlagepflicht ausgeht (zur Zulässigkeit einer konkludenten Verneinung der Vorlagepflicht vgl. den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 1993 - 2 BvR 1725/88 -, NJW 1994, S. 2017 f.), im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgrichts als offensichtlich unhaltbar angesehen werden müsste (vgl. zum Maßstab der offensichtlichen Unhaltbarkeit BVerfGE 82, 159 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Juni 1998 - 1 BvR 504/97 -, NVwZ 1998, S. 1285 f.).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 532/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,2673
BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 532/98 (https://dejure.org/1998,2673)
BVerfG, Entscheidung vom 22.06.1998 - 2 BvR 532/98 (https://dejure.org/1998,2673)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Juni 1998 - 2 BvR 532/98 (https://dejure.org/1998,2673)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 3187
  • NVwZ 1998, 1285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 532/98
    Mit einer im wesentlichen dem Vortrag der Beschwerdeführer in den beiden Senatsverfahren 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98 entsprechenden Begründung rügt der Beschwerdeführer außerdem eine Verletzung seiner Grundrechte aus Art. 14 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die verfassungsrechtlich maßgeblichen Fragen in dem Beschluß des Zweiten Senats vom 31. März 1998 in den Verfahren 2 BvR 1877/97 und 2 BvR 50/98 entschieden.

  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 22.06.1998 - 2 BvR 532/98
    Dabei kann offenbleiben, ob - wie der Beschwerdeführer meint - Art. 38 Abs. 1 GG dem Bürger auch außerhalb der Frage nach der Wirksamkeit einer Übertragung von Hoheitsrechten die Verfassungsbeschwerde mit den im Maastricht-Urteil des Bundesverfassungsgerichts genannten Folgen (BVerfGE 89, 155 ) eröffnet.
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