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   BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92   

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https://dejure.org/1998,4560
BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 (https://dejure.org/1998,4560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im Hinblick auf Regelungen des PolG BW betreffend Eingriffsermächtigungen polizeilicher Stellen zur Datenerhebung, -ermittlung und -verarbeitung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungserfordernis an die unmittelbare und gegenwärtige Betroffenheit bei Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1390 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 1287
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 24.03.1987 - 1 BvR 147/86

    5. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Diese Voraussetzungen sollen sicherstellen, daß eine Verfassungsbeschwerde zulässigerweise erst erhoben werden kann, wenn eine konkrete Beschwer vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 128 [136]).
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Kann ein Grundrechtsträger nach der gesetzlichen Ausgestaltung und nach dem tatsächlichen Geschehensablauf nicht wissen, ob er tatsächlich von gesetzlich zugelassenen Eingriffsmaßnahmen betroffen ist, reicht es aus, wenn er darlegt, daß er mit einiger Wahrscheinlichkeit in seinen Grundrechten verletzt sei (BVerfGE 67, 157 [169 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91

    Kein verfassungswidriger Eingriff in das Eigentum der Vermieter durch

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 18.05.1982 - 1 BvR 602/78

    Beitragsfreie Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92
    Wird eine Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Bestimmungen eingelegt, ist die gesonderte Darlegung einer eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit erforderlich (vgl. BVerfGE 1, 97 [101 ff.]; 18, 1 [11 ff.]; 60, 360 [369 ff.]; 74, 297 [318 ff.]; 91, 294 [305]; stRspr).
  • BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10

    Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung

    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ; BVerfGK 10, 365 ).

    Denn angesichts des umfangreichen und detaillierten Regelungsgehalts der §§ 3 bis 9 ZensG reicht deren undifferenzierte Nennung für eine hinreichende Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ).

  • BVerfG, 21.08.2001 - 2 BvR 884/01

    Offensichtliche Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen Vorschriften des BWahlG

    Vielmehr müssen die einzelnen Bestimmungen, durch die ein Beschwerdeführer seine Rechte verletzt sieht, exakt bezeichnet sein (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. April 1998, NVwZ 1998, S. 1287 ; Kley in: Umbach/Clemens [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 92 Rn. 12; Schmidt-Bleibtreu in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer [Hrsg.], Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 92 Rn. 2).
  • VerfG Brandenburg, 25.09.2002 - VfGBbg 67/02

    Begründungserfordernis; Beschwerdefrist; Fristversäumung; Gemeindegebietsreform

    Vielmehr müssen die Bestimmungen, durch die die Gemeinde ihre Rechte verletzt sieht, im einzelnen bezeichnet sein (vgl. für die Individualverfassungsbeschwerde: Bundesverfassungsgericht, Beschluß vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, 1287; Kley, in: Umbach/Clemens, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, 1992, § 92 Rn. 12; Schmidt-Bleibtreu, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 92 Rn. 2).
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