Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,133
BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1999 - 9 B 617.98 (https://dejure.org/1999,133)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,133) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abschiebungsschutz - Abschiebezielstaat - Extreme allgemeine Gefahrenlage - Todesgefahr - Verfassungskonforme Auslegung - Unmittelbarkeit - Sperrwirkung - Drohende Rechtsgutsverletzung

  • Judicialis

    AuslG § 53 Abs. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AuslG § 53 Abs. 6

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 668
  • DVBl 1999, 1231 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (311)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Der Senat hat eine solche extreme allgemeine Gefahrenlage dahin umschrieben, daß eine Abschiebung in diesem Falle bedeute, den Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen auszuliefern (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ; ebenso Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 ).

    In dem bezeichneten Senatsurteil wird zwar ausgeführt, daß angesichts des damals in Kabul tobenden Bürgerkrieges einer Abschiebung des Ausländers über den Flughafen Kabul § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG (in verfassungskonformer Handhabung) entgegenstehen kann, wenn sichere Landesteile nicht erreichbar sind, weil der Ausländer "schon sofort bei der Ankunft in Kabul Opfer der bewaffneten Auseinandersetzungen" würde (BVerwGE 99, 324 ).

  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 15.95

    Abschiebungshindernis - Menschenrechte - Gefährdung - Naturkatastrophen -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Die geltend gemachte Abweichung (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) des Berufungsurteils von dem Senatsurteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 (BVerwGE 99, 331) liegt nicht vor.

    Der Senat hat eine solche extreme allgemeine Gefahrenlage dahin umschrieben, daß eine Abschiebung in diesem Falle bedeute, den Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen auszuliefern (Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 9.95 BVerwGE 99, 324 ; ebenso Urteil vom 17. Oktober 1995 BVerwG 9 C 15.95 ).

  • BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95

    Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1999 - 9 B 617.98
    Eben darauf stellt auch der 1. Senat des Bundesverwaltungsgerichts bei der Beschreibung der extremen Gefahrenlage in seinem Urteil vom 19. November 1996 BVerwG 1 C 6.95 (BVerwGE 102, 249 ) ab.
  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 5.01

    Rechtsschutzbedürfnis; Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; allgemeine

    Unabhängig hiervon tragen die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts, welche die allgemeine Gefahrenlage begründen, nicht dessen Annahme einer extremen Gefahr für die Klägerin, zumal das Berufungsgericht weder auf die erforderliche Unmittelbarkeit der extremen Gefährdung noch auf ihren hohen Wahrscheinlichkeitsgrad eingeht (zu diesen Anforderungen vgl. Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., BVerwGE 108, 77 ; Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - NVwZ 1999, 668 = Buchholz 402.240 § 53 AuslG Nr. 14).

    Dieser hohe Wahrscheinlichkeitsgrad ist ohne Unterschied in der Sache (Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - a.a.O.) in der Formulierung mit umschrieben, dass die Abschiebung dann ausgesetzt werden müsse, wenn der Ausländer ansonsten "gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde" (so etwa in Urteil vom 17. Oktober 1995, a.a.O., BVerwGE 99, 324 ; Urteil vom 8. Dezember 1998, a.a.O., BVerwGE 108, 77 ; Beschluss vom 26. Januar 1999 - BVerwG 9 B 617.98 - a.a.O.).

  • OVG Saarland, 29.09.2006 - 3 R 6/06

    Zum Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung für den Irak

    BVerwG, Urteil vom 16.6.2004 - BVerwG 1 C 27.03 - BVerwG, Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 5.01 - BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 - BVerwG, Urteil vom 8.12.1998 - BVerwG 9 C 4.98 - BVerwG, Urteil vom 2.9.1997 - BVerwG 9 C 40.96 - BVerwG, Urteil vom 17.10.1995 - BVerwG 9 C 9.95 -.

    BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -.

    BVerwG, Beschluss vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 - sowie Urteil vom 12.7.2001 - BVerwG 1 C 2.01 -, wobei im letzteren Fall die Gefahr eines sicheren Hungertodes zwar bejaht wurde, die dortige Klägerin aber anderweitigen Abschiebungsschutz besaß.

  • OVG Saarland, 14.01.2002 - 3 R 1/01

    Demokratische Republik Kongo, Christen (katholische), Demonstrationen,

    Umdrucks; BVerwG, Beschluß vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 2/3 des amtl.

    Zur Intensität der drohenden Rechtsgutverletzung, zur Unmittelbarkeit der Gefahr und zum hohen Wahrscheinlichkeitsgrad BVerwG, Beschluß vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 3 des amtl.

    BVerwG, Beschluß vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 4 des amtl.

    Zu letzterer Voraussetzung BVerwG, Beschluß vom 26.1.1999 - BVerwG 9 B 617.98 -, S. 4 des amtl.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht