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   VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288   

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VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288 (https://dejure.org/1998,3301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.12.1998 - 1 B 94.3288 (https://dejure.org/1998,3301)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 1 B 94.3288 (https://dejure.org/1998,3301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsches Notarinstitut

    BauGB § 11; AGBG § 9
    Zustimmungserfordernis zur Vermietung bei Einheimischenmodell

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerberecht: Förderung des örtlichen Gewerbes durch sog. Einheimischenmodelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1008
  • DNotZ 1999, 639
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.02.1993 - 4 C 18.91

    Zulässigkeit und Rechtsnatur von Verträgen nach dem "Weilheimer Modell"

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Nach h.M.13(ständige Rechtsprechung seit der Grundsatzentscheidung des BVerwG vom 11.2.1993 - sog. Weilheimer Einheimischen-Fall -, BVerwGE 92, 56 = DVBl 1993, 654 = BayVBl 1993, 405 = NJW 1993, 2695 = Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 61; dazu Grziwotz, DNotZ 1994, 69; Jachmann, MittBayNot 1994, 93) kann die Gemeinde als Trägerin der Planungshoheit die Schaffung von Baurecht von der Übernahme von Verpflichtungen durch die begünstigten Grundstückseigentümer abhängig machen, wenn sie damit einheimischen Bauwilligen den Erwerb von Grundstücken sichern will.

    Bei den typischen Einheimischenwodellen14(vgl. das sogenannte "Weilheimer Modell", das der Entscheidung des BVerwG vom 11.2.1993, a.a.O., zugrunde lag) werden bisher unbebaute und aus planungsrechtlichen Gründen unbebaubare Grundstücke im Zuge der Baureifmachung durch entsprechende Bauleitplanung als baureife Grundstücke unter dem objektiven Verkehrswert, aber mit entsprechenden Bindungen verkauft.

  • OLG München, 20.01.1998 - 25 U 4623/97

    Bindungsfrist beim sog. Einheimischenmodell

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Somit spricht vieles dafür, daß § 11 BauGB eine spezialgesetzliche Vorschrift ist, die die Anwendung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB - Gesetz vom 9.12.1976 â?? BGBl I S. 3317) ausschließt22(Busse, a.a.O. S. 489; a.A.: OLG Hamm vom 11.1.1997, BayVBl 1997, 536; OLG München vom 20.1.1998 - 25 U 4623/97; gegen die Anwendbarkeit des AGB-Gesetzes auf städtebauliche Verträge: Albrecht, DNotZ 1996, 546; Grziwotz, NJW 1997, 237; Jäde, BayVBl 1995, 282; Gaßner, BayVBl 1997, 538; Wagner a.a.O. 539; Staudinger/Schlosser, BGB, 12. Aufl., § 1 AGBG RdNr. 4; Soergel/Stein, BGB 12. Aufl., § 1 AGBG RdNr. 4; für eine entsprechende Anwendung: Wolf/Horn/Lindacher, AGBG, 3. Aufl., Einl. RdNr. 20; Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 7. Aufl., § 1 RdNr. 14 mit umfangreichen Nachweisen zum Meinungsstand).

    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.199337(a.a.O.; vgl. auch: VG München vom 18.11.1997, NJW 1998, 2070, OLG München vom 20.1.1998, NJW 1998, 1962; Busse BayGTzeitung 1998, 147; Jäde BayVBl 1995, 282) handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit.

  • BVerfG, 22.05.1975 - 2 BvL 13/73

    Extremistenbeschluß

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis der Klägerin nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 NJW 1973, 77/78; BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 0.2034, Seite 58 ff.).
  • BAG, 28.09.1972 - 2 AZR 469/71

    Fristgemäße Kündigung u. evtl. Verstoß gegen §§ 134, 138, 242 BGB

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Gegen das Diskriminierungsverbot des Art. 3 Abs. 3 GG verstößt die Praxis der Klägerin nicht, weil die einheimische Bevölkerung nicht gerade wegen und nur wegen (BAG vom 28.9.1972 NJW 1973, 77/78; BVerfGE 39, 334/368) der Ortsansässigkeit bevorzugt wird, sondern um ihre oft gegebene wirtschaftliche und soziale Schwäche auf dem Bodenmarkt auszugleichen, und ein - wie dargelegt - legitimes städtebauliches Ziel zu erreichen (hierzu und allgemein zur Vereinbarkeit einer Einheimische bevorzugenden Baulandbereitstellung mit den Grundrechten: Breuer, Bauplanungsrechtliche Instrumente zum Schutz der Sozialstruktur, Schriftenreihe Nr. 02 "Stadtentwicklung" des Bundesministers für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Heft Nr. 0.2034, Seite 58 ff.).
  • BVerwG, 09.12.1971 - VIII C 6.69

    Maßgeblichkeit einer grundlegenden Wirtschaftlichkeitsberechnung

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Nach diesen Grundsätzen ist die Klage â?? unabhängig davon, ob sie die Voraussetzungen des § 43 VwGO erfüllt oder nicht - jedenfalls als Zwischenfeststellungsklage unmittelbar gemäß § 256 Abs. 2 ZPO oder über § 173 VwGO in entsprechender Anwendung des § 256 Abs. 2 ZPO zulässig7(zur Zulässigkeit der Zwischenfeststellungsklage im Verwaltungsprozess vgl.: BVerwGE 39, 135/138, Pietzner in Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: Februar 1988, § 43 RdNr. 55; Happ: in Eyermann, a.a.O. § 43 Rdnr. 6).
  • VG München, 18.11.1997 - M 1 K 96.5647

    Nichtigkeit eines Einheimischenmodell-Vertrages

    Auszug aus VGH Bayern, 22.12.1998 - 1 B 94.3288
    Nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.2.199337(a.a.O.; vgl. auch: VG München vom 18.11.1997, NJW 1998, 2070, OLG München vom 20.1.1998, NJW 1998, 1962; Busse BayGTzeitung 1998, 147; Jäde BayVBl 1995, 282) handelt es sich um einen zivilrechtlichen Streit.
  • OLG München, 18.11.2020 - 34 Wx 315/19

    Zustimmung zur Veräußerung eines Erbbaurechts

    So hat die Rechtsprechung die AGB-Kontrolle für ausgeschlossen erachtet, wenn es sich um städtebauliche Verträge, wie bei der Durchführung eines Einheimischenmodells handelt (BayVGH DNotZ 1999, 639).
  • VGH Bayern, 17.10.2017 - 15 N 17.574

    Unwirksame Veränderungssperre für eine Bauleitplanung - Festsetzung eines

    Ebenso wie das Bundesverwaltungsgericht geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass Einheimischenmodelle allein im Wege der Bauleitplanung nicht reglementiert werden können, sondern dass es zur Umsetzung vertraglicher Modelle bedarf (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - BayVBl. 1999, 399 = juris Rn. 93).

    In dieser Norm wird lediglich klargestellt, dass u.a. der Erwerb angemessenen Wohnraums durch einkommensschwächere und weniger begüterte Personen der örtlichen Bevölkerung als ein mit der Bauleitplanung verfolgtes Ziel Gegenstand eines städtebaulichen Ve rt ra gs sein kann, was die ältere verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung schon vor der Schaffung dieser Regelung anerkannt hatte (vgl. BVerwG, U.v. 11.2.1993 - 4 C 18.91 - BVerwGE 92, 56 ff.; vgl. auch BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 -BayVBl. 1999, 399 = juris Rn. 93).

  • VerfGH Bayern, 23.01.2007 - 42-VI-06

    Unterwertverkauf eines gemeindeeigenen Grundstücks

    Die damit verbundene Subventionierung ist jedoch nur zulässig, wenn die von der Gemeinde verfolgten Zwecke für den Fall einer Weiterveräußerung durch entsprechende vertragliche Bindungen abgesichert werden (BayVGH, BayVBl 1999, 399 = DNotZ 1999, 639 ; Prandl/Zimmermann/Büchner, Kommunalrecht in Bayern, Art. 75 GO Rdnr. 6).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 LB 19/05

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens

    Ein städtebaulicher Vertrag in diesem Sinne liegt nicht nur dann vor, wenn der Grundstückserwerb schon im Vorfeld der Bauleitplanung erfolgt, sondern dieser Rechtscharakter kann auch dann noch gegeben sein, wenn die Baureifmachung der Grundstücke bereits vorher erfolgt war (VGH München, Urt. v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 -, NVwZ 1999, 1008, 1011).
  • VG München, 07.12.2020 - M 8 K 19.2593

    Unzulässige Feststellungsklage: Wirksamkeit vertraglicher Verpflichtungen

    eee) Darüber hinaus ist bei der Frage der Zumutbarkeit des weiteren Abwartens eines konkreten behördlichen Handelns, das die Klägerin durch die Feststellung des Nichtbestehens zumindest von Teilen der in der am 17. Dezember 2018 abgegebenen Abwendungserklärung eingegangenen Verpflichtungen im Hinblick auf die Wohnung Nummer 5 im Vordergebäude ...straße 16 abwehren möchte, zu berücksichtigen, dass die Frage der Wirksamkeit konkreter vertraglicher Regelungen im Fall eines Rechtsstreits um die aus einer konkreten Vertragsverletzung folgenden Rechte bzw. Pflichten regelmäßig eine entscheidungserhebliche Vorfrage ist, die im Rahmen eines insoweit entstehenden konkreten Rechtsstreits inzident und - unter den Voraussetzungen des § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 256 Abs. 2 ZPO, die auch im Verwaltungsprozess gelten (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 76 ff.; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 43 Rn. 6) - auch mit Rechtskraftwirkung geklärt werden kann (vgl. Rieble, in: Staudinger, BGB, § 339 Rn. 549 ).
  • VG Ansbach, 11.08.2023 - AN 16 K 22.01830

    Heranziehung zu weiteren Dienstleistungen für die Bundeswehr, ernstliche

    Eine solche "extensive" Auslegung der Voraussetzungen der Zwischenfeststellungsklage ist unter Zurückstellung dogmatischer Bedenken aus prozessökonomischen Gründen jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn mit der Zwischenfeststellungsklage eine umfassende Streitbereinigung erreicht werden kann (vgl. BayVGH, U.v. 22.12.1998 - 1 B 94.3288 - juris Rn. 78 - 79).
  • VG Arnsberg, 02.09.2009 - 1 K 1054/09

    "Baukindergeld" in Ennepetal kann nicht für jedes Grundstück beansprucht werden

    vgl. Knirsch, in: Rehn u.a., GO NRW, Stand: Februar 2009, § 90 Anm. IV 4; zu einem ähnlichen Sachverhalt vgl. auch BayVGH, Urteil vom 22. Dezember 1998 - 1 B 94.3288 -, Juris Rn. 104 ff.
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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.02.1999 - 1 B 98.1800   

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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2296
  • NVwZ 1999, 1008 (Ls.)
  • DNotZ 1999, 810
  • DVBl 1999, 801 (Ls.)
  • BauR 1999, 887
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG München, 02.03.1998 - M 8 K 96.112
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.1999 - 1 B 98.1800
    Entgegen einer verbreiteten Meinung (OVG Münster vom 13.2.1998, MittBayNot 1998, 287 f - NotBZ, 1998, 156 = Jurisdokument Nr. MWRE29008601; VG München vom 2.3.1998 Az. M 8 K 96.112; Schlichter/Stich, Berliner Schwerpunkte- Kommentar zum BauGB 1998, § 19 RdNr. 7; Schmaltz in: Schrödter, BauGB, 6. Aufl., § 233 RdNr. 1 b) findet die Überleitungsbestimmung des § 233 Abs. 1 BauGB n.F. auf am 1. Januar 1998 anhängige Verfahren wegen Teilungsgenehmigung keine Anwendung.
  • VGH Bayern, 23.02.1998 - 14 B 97.221
    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.1999 - 1 B 98.1800
    Die Hauptsache hat sich durch die Gesetzesänderung erledigt (so die wohl übereinstimmende Meinung der mit Bausachen befaßten Senate des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, vgl. B.v. 23.2. 1998 14 B 97.221).
  • BVerwG, 02.10.1998 - 4 B 72.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Amtshaftungsprozeß; Bauvorbescheid;

    Auszug aus VGH Bayern, 04.02.1999 - 1 B 98.1800
    In beiden Fällen sind nämlich zwischenzeitlich erlassene Veränderungssperren und Bebauungspläne zu berücksichtigen, weil es in beiden Fällen auf die gegenwärtige Sach- und Rechtslage ankommt (vgl. BVerwG vom 210.1998 - 4 B 72.98; Eyermann/Jörg Schmidt, VwGO, 10. A. § 113 RdNr. 53; Kopp/Schenke, VwGO, 11. A., § 113 RdNr. 227).
  • VG Augsburg, 31.05.2012 - Au 5 K 11.1025

    Verpflichtungsklage auf Erteilung Baugenehmigung; Nutzungsänderung einer

    Danach hat eine Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung grundsätzlich dann keinen Erfolg, wenn zwar auf Grund der behördlichen Entscheidung über den Bauantrag maßgeblichen planungsrechtlichen Vorschriften einen Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung bestanden hat, nach dem nunmehr geltendem Bauplanungsrecht jedoch die Erteilung der Baugenehmigung ausgeschlossen ist (vgl. BayVGH vom 4.2.1999 Az. 1 B 98.1800 ).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 25/08

    Subjektives Verständnis bei Auslegung LV-Position unbeachtlich!

    Bei der Auslegung und Prüfung der Frage, ob eine mangelhafte Ausschreibung vorliegt, ist nach der Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1994, 850 "Wasserhaltung", BauR 1993, 595 "Sonderfarben", BauR 1999, 887 "Eisenbahnbrücke") in erster Linie der Wortlaut, sodann die besonderen Umstände des Einzelfalles, die Verkehrssitte ("allgemeines technisches Verständnis") und die Grundsätze von Treu und Glauben heranzuziehen.
  • OLG Hamm, 21.09.1998 - 15 W 245/98

    Bewirtschaftung von Staats- oder Gemeindewald kein wirtschaftliches Unternehmen

    (Leitsatz der Schriftleitung) BayVGH, Beschluß vom 4.2.1999 - 1 B 98.1800 -, mitgeteilt von Notar Dr. Dr. Grziwotz, Regen Aus dem Tatbestand: Der Kläger beantragte am 8.7.1996 die Genehmigung zur Teilung eines Grundstücks.
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