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BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Höhe einer Enteignungsentschädigung; Wertermittlung für Kiesabbauflächen; Gesichtspunkte des Vorteilsausgleichs
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 14 Abs. 3
Berechnung der Entschädigung des Pächters bei Enteignung eines Grundstücks - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3630 (Ls.)
- NVwZ 1999, 1022
- WM 1999, 2078
- ZfBR 2000, 132
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 08.07.1993 - III ZR 146/92
Entschädigungsanspruch bei straßenbaubedingter Verlegung von Erdleitungen
Auszug aus BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98
a) Im Kern geht es um folgendes: Ausgehend davon, daß bei enteignungsbedingten Eingriffen in ein Pachtverhältnis grundsätzlich auch die Kosten zu entschädigen sind, die durch die vorzeitige Beendigung des Pachtverhältnisses entstehen, jedoch dann, wenn Kosten für die Betriebsverlegung nach Ablauf des Pachtverhältnisses sowieso angefallen wären, dem Pächter grundsätzlich nur der Vorfinanzierungsaufwand in Form des Zwischenzinses ersetzt wird (zu letzterem vgl. BGHZ 123, 166, 172 m.w.N.), gelangt das Berufungsgericht hier nur zur Erstattung der Mehrkosten der Beteiligten zu 1 für eine Verlagerung ihres Betriebes an einen "bildhaft" gleichen Standort statt (erst) am 31. Dezember 1990 (schon) am 31. November 1990, also nur für einen Monat vorzeitige Betriebsverlagerung. - BGH, 02.02.1984 - III ZR 170/82
Rechte des Grundstückspächters bei unberechtigter Entnahme von Sand und Kies
Auszug aus BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98
In dem Urteil vom 2. Februar 1984 - III ZR 170/82 - NJW 1984, 1878, 1879 hat der Senat - für den Fall eines enteignungsgleichen Eingriffs in ein gepachtetes Kiesgrundstück durch unberechtigten Kiesabbau - ausgeführt, bei der Bemessung der Entschädigung könne nicht der Sachwert zugrunde gelegt werden, den der abgebaute und beim Autobahnbau verwendete Kies und Sand hatte; denn der Pächter sei nie Eigentümer dieser Bodenbestandteile gewesen. - BGH, 15.02.1996 - III ZR 49/95
Entschädigung des Eigentümers zum Bimsabbau geeigneter Flächen wegen Versagung …
Auszug aus BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98
Daran ist festzuhalten (vgl. auch Senatsurteil vom 15. Februar 1996 - III ZR 49/95 - NVwZ 1996, 930, 933). - BGH, 14.12.1978 - III ZR 6/77
Streit über die Höhe der Entschädigung für die Enteignung eines Grundstückes - …
Auszug aus BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98
Regelmäßig wird der Reinertrag, d.h. der Rohertrag aus dem Vorkommen abzüglich Bewirtschaftungskosten einschließlich Werbungskosten und Zwischenzinsen unter Berücksichtigung der Zahl der Ausbeutungsjahre, kapitalisiert und führt zum festzustellenden Wert des Vorkommens (vgl. Senatsurteil vom 14. Dezember 1978 - III ZR 6/77 - WM 1979, 314). - BGH, 19.01.1989 - III ZR 6/87
Bewertung eines Pachtrechts
Auszug aus BGH, 27.05.1999 - III ZR 224/98
Vielmehr soll mit der Bemerkung, die Entschädigung sei nach dem Betrag zu bemessen, der für die Erlangung einer gleichgearteten Rechtsposition bezahlt werden müsse, lediglich gesagt werden, daß die Entschädigung dem vollen Wert des genommenen Rechts in der Hand eines jeden Inhabers entsprechen müsse (vgl. Senatsurteil vom 19. Januar 1989 - III ZR 6/87 - WM 1989, 1154, 1155).
- BGH, 02.10.2003 - III ZR 114/02
Enteignungsrechtliche Stellung des Pächters eines landwirtschaftlich genutzten …
Vielmehr soll mit der Bemerkung, die Entschädigung sei nach dem Betrag zu bemessen, der für die Erlangung einer gleichgearteten Rechtsposition bezahlt werden müsse, lediglich gesagt werden, daß die Entschädigung dem vollen Wert des genommenen Rechts in der Hand eines jeden Inhabers entsprechen müsse (Senatsurteile BGHZ 59, 250; 83, 1; vom 19. Januar 1989 - III ZR 6/87 - WM 1989, 1154 f; Senatsbeschluß vom 27. Mai 1999 - III ZR 224/98 - NVwZ 1999, 1022). - BGH, 02.10.2003 - III ZR 114/02 Vielmehr soll mit der Bemerkung, die Entschädigung sei nach dem Betrag zu bemessen, der für die Erlangung einer gleichgearteten Rechtsposition bezahlt werden müsse, lediglich gesagt werden, daß die Entschädigung dem vollen Wert des genommenen Rechts in der Hand eines jeden Inhabers entsprechen müsse (Senatsurteile BGHZ 59, 250; 83, 1; vom 19. Januar 1989 - III ZR 6/87 - WM 1989, 1154 f; Senatsbeschluß vom 27. Mai 1999 - III ZR 224/98 - NVwZ 1999, 1022).