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   BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98   

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https://dejure.org/1999,447
BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98 (https://dejure.org/1999,447)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1999 - 7 C 21.98 (https://dejure.org/1999,447)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 (https://dejure.org/1999,447)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Staatliche finanzielle Förderung - Umweltverbesserndes Produktionsverfahren - Anspruch auf Umweltinformationen - Ortsverband - Politische Partei - Umweltbehörde - Umweltsubventionen

  • Judicialis

    Umweltinformationsrichtlinie Art. 2 Buchst. a; ; Umweltinformationsrichtlinie Art. 3 Abs. 1; ; UIG § 3 Abs. 1 und 2; ; UIG § 4 Abs. 1

  • lda.brandenburg.de PDF

    Antragsberechtigung, Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung

  • fragdenstaat.de

    Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung - Antragsberechtigung

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Freier Zugang zu Informationen über die Umwelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umweltrecht - Staatliche finanzielle Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens; Anspruch auf Umweltinformationen; Ortsverband einer politischen Partei; Umweltbehörde; Umweltsubventionen; Tätigkeiten oder Maßnahmen zum Schutz der Umwelt.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Anspruch auf Informationen über die staatliche finanzielle Förderung eines umweltverbessernden Produktionsverfahrens

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Antragsberechtigung, Begriffsbestimmung

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Umweltinformationsgesetz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 108, 369
  • NVwZ 1999, 1220
  • DVBl 1999, 1134
  • DÖV 1999, 778
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 18.07.1969 - VII C 56.68

    Raumvergabe an politische Parteien durch Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98
    Materielle Berechtigungen von Ortsverbänden politischer Parteien sind dem öffentlichen Recht auch sonst nicht fremd; so kann einem solchen Verband etwa ein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung einer Gemeinde oder auf Genehmigung der Wahlsichtwerbung zustehen (vgl. BVerwGE 32, 333; 56, 56).

    Die Vorschrift des § 3 PartG, wonach die Parteien und ihre Gebietsverbände der jeweils höchsten Stufe - also nicht die Ortsverbände - unter ihrem Namen klagen und verklagt werden können, steht der Annahme eines solchen Anspruchs des Ortsverbandes nicht entgegen; denn diese Vorschrift bezweckt lediglich, die vom Gesetzgeber als unbefriedigend eingeschätzte (zivil-)prozessuale Situation der Parteien zu verbessern, besagt aber nichts über ihre materiellen Rechte einschließlich derjenigen ihrer Untergliederungen (vgl. BVerwGE 32, 333 ).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 7 C 64.95

    Umweltrecht - Anspruch auf Umweltinformationen, Behördliches Ermessen

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 64.95 - (BVerwGE 102, 282 = NJW 1997, 753) ausgeführt hat, will die Umweltinformationsrichtlinie jedem Antragsteller rechtlich möglichst uneingeschränkt und faktisch möglichst ungehindert den Zugang zu Informationen über die Umwelt gewährleisten.

    Hierzu hat der Senat in seinem bereits genannten Urteil vom 6. Dezember 1996 - BVerwG 7 C 64.95 - (a.a.O. S. 286 f.) ausgeführt, daß die zu treffende Entscheidung zwar grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde steht, daß dieses Ermessen aber unter Beachtung der von der Umweltinformationsrichtlinie verfolgten Ziele auszuüben ist.

  • OVG Niedersachsen, 19.11.1997 - 7 L 5672/96

    Maßnahmen zum Schutz der Umweltbereiche; Informationszugang;

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98
    BVerwG 7 C 21.98 OVG 7 L 5672/96.

    Gegen dieses Urteil hat der Kläger Berufung eingelegt, die das Oberverwaltungsgericht durch Urteil vom 19. November 1997 (ZUR 1998, 85) mit folgender Begründung zurückgewiesen hat: Zwar fehle dem Antrag des Klägers nicht die nach § 5 Abs. 1 UIG erforderliche Bestimmtheit.

  • EuGH, 17.06.1998 - C-321/96

    Mecklenburg

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98
    Der aus der Umweltinformationsrichtlinie übernommene Sammelbegriff der "Tätigkeiten oder Maßnahmen" ist nicht nur wegen seines (bewußt) unbestimmten Inhalts, sondern auch und vor allem mit Rücksicht auf den dargelegten Zweck des Umweltinformationsgesetzes, Transparenz zwischen Bürger und Staat in Angelegenheiten des Umweltschutzes zu schaffen, weit auszulegen; er schließt jede Tätigkeit einer Behörde ein, die dem Schutz der Umwelt dient (vgl. zu Art. 2 Buchst. a UIRL: EuGH, Urteil vom 17. Juni 1998 - Rs. C-321/96 -, Slg. 1998, I-3824 ).
  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 6.78

    Sondernutzungserlaubnis für Parteiwerbung außerhalb des Wahlkampfs

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1999 - 7 C 21.98
    Materielle Berechtigungen von Ortsverbänden politischer Parteien sind dem öffentlichen Recht auch sonst nicht fremd; so kann einem solchen Verband etwa ein Anspruch auf Zulassung zu einer öffentlichen Einrichtung einer Gemeinde oder auf Genehmigung der Wahlsichtwerbung zustehen (vgl. BVerwGE 32, 333; 56, 56).
  • BVerwG, 23.02.2017 - 7 C 31.15

    Anspruchsberechtigung; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gemeinde; Monopol;

    Der "Zugang" zu einer Umweltinformation wird dem Antragsteller, der den Inhalt der Akten typischerweise nicht kennt, sondern sich über diesen erst unterrichten möchte, nach dem Wortsinn auch dadurch "eröffnet", dass er in einem ersten Schritt überhaupt Kenntnis davon erlangt, dass und welche Umweltinformationen vorliegen, von deren Inhalt er sodann in einem zweiten Schritt im Wege der Akteneinsicht oder Auskunftserteilung Kenntnis erlangen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 - BVerwGE 108, 369 und vom 18. Oktober 2005 - 7 C 5.04 - Buchholz 406.252 § 2 UIG Nr. 1).

    (1) Der Begriff der Maßnahme oder Tätigkeit im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 3 UIG ist weit zu verstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 - BVerwGE 108, 369 ).

  • BVerwG, 21.02.2008 - 4 C 13.07

    Flughafen Frankfurt/M; Planfeststellungsverfahren; Umweltinformation;

    Das Kriterium der Unmittelbarkeit oder Mittelbarkeit des Umweltschutzes hat keinen Eingang in die Umweltinformationsrichtlinie gefunden und ist - wie das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt hat - zur Abgrenzung einer Umweltinformation von anderen, einem Antragsteller nicht zustehenden Informationen in der Sache untauglich (Urteil vom 25. März 1999 - BVerwG 7 C 21.98 - BVerwGE 108, 369 ).

    Nach Sinn und Zweck der Umweltinformationsrichtlinie und der sie ausfüllenden Umweltinformationsgesetze kommen daher auch nicht rechtsfähige Personenvereinigungen als Anspruchsberechtigte in Betracht, sofern sie organisatorisch hinreichend verfestigt sind (Urteil vom 25. März 1999 a.a.O. S. 373).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Umweltinformationsgesetz 1994 ist ein Ortsverband einer politischen Partei, der in der Regel ebenso wenig wie die politischen Parteien als juristische Person organisiert ist, sondern eine nicht rechtsfähige Personenvereinigung darstellt, als anspruchsberechtigt im Sinne des Art. 3 Abs. 1 UIRL anzusehen, sofern der Verband organisatorisch hinreichend verfestigt ist, was sich in einer gewissen zeitlichen, personellen und thematischen Kontinuität ausdrückt (Urteil vom 25. März 1999 a.a.O. S. 373).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2017 - 15 A 690/16

    Einreichung von Fachgutachten i.R.e. vereinfachten Genehmigungsverfahrens als

    vgl. zum - grundsätzlich weit auszulegenden - Begriff der Umweltinformation: BVerwG, Urteile vom 21. Februar 2008 - 4 C 13.07 -, juris Rn. 11 ff., und vom 25. März 1999 - 7 C 21.98 -, juris Rn. 27; OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2016 - 15 A 2350/14 - Reidt/Schiller, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band I, Loseblatt, Stand März 2010, § 2 Rn. 31 und 43.
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